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DIE LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

DIE LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

Kaiserslautern-Siegelbach (limete). Bereits am Sonntag, 25. Februar 2024 wurde Andreas Klamm von der Mitgliederversammlung von DIE LINKE in Kaiserslautern – Siegelbach für die Bezirkstags-Wahl und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 auf Listenplatz 8 von den Mitgliedern von DIE LINKE Rheinland-Pfalz gewählt. Damit gehört der Kandidierende den hinteren Listenplätzen an, die namentlich vermutlich nicht auf dem Wahl-Stimmzettel zu finden sein werden.

Andreas Klamm, DIE LINKE kandidiert auf Listenplatz 8 für DIE LINKE Rheinland-Pfalz für die Bezirkstagswahl Pfalz bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024. Zentrale Themen: Frieden, Soziales, inter-kultureller Dialog und Verstädnigung, Teilhabe, Grundrechte und Menschenrechte.

Zentrale Themen von Andreas Klamm, sind Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung. Foto: oterapro

Als Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten wurden Sabrina Albers, Speyer, Listenplatz 1,  Stefan Glander, Kaiserslautern, Listenplatz 2, Lena Edel, Kaiserslautern, Listenplatz 3, Jens Schwaab, Landau, Listenplatz 4 und Pauline Vogelsanger, Winnweiler auf Listenplatz 5 für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 für die Wahl des Bezirkstag Pfalz gewählt.  

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Schriftsteller, Gesundheit- und Krankenpfleger und möchte sich für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung engagieren. Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.dielinke-rheinpfalzkreis.de, www.dielinke-neuhofen.de und www.andreasklamm.de zu finden.

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Das Wissen über das Gute ist in die Seelen aller Menschen “eingepflanzt”

Das Wissen über das Gute ist in die Seelen aller Menschen „eingepflanzt“

Frankfurt am Main / Ludwigshafen. 25. Februar 2021, Was bitte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem multinationalen, internationalen und inter-religiösen Austausch bei HWPL Online WARP Office mit auf den Weg nehmen?

Zum Einen: Ein interreligiöser, friedvoller und respektvoller Austausch von Geistlichen und religiösen Führungen des Bahaismus, des Islams, des Christentums ist möglich, wenn der Wille und die Offenheit hierzu bei den Menschen vorhanden ist.

Zum Anderen: Das Wissen über Gut und Böse, über das Gute ist in die Seelen aller Menschen „eingepflanzt“. Selbst wenn man nicht an einen Allmächtigen Gott den HERRN und Schöpfer von Allem glauben sollte, so kann man vielleicht doch offen dafür sein, dass das Geschenk zu wissen, was gut und böse ist, von Höheren Universellen Mächten allen Menschen aus Gnade aus der spirituellen, himmlischen und geistlichen Welt eingegeben ist. Wie Menschen in einer weiteren Welt, der materialistisch geprägten Welt mit diesem Wissen umgehen, bleibt offen. Es ist uns allen frei gegeben nicht nur an das Gute zu glauben, sondern auch das Gute zu tun und das Gute zu leben.

Alle Menschen wissen in der Seele und im Herzen, dass es gut ist armen Menschen und Tieren in Not zu helfen und Menschen, die bedürftig sind zu unterstützen und wieder aufzurichten. Das kann für alle Menschen Ermutigung, Anregung und Hoffnung sein, Gutes zu tun und richtig gut und wohltuend zu handeln..

In einer Welt, die wir oft nur als materialistisch, dominierend geprägte Welt wahrnehmen oder erleben, gilt dennoch der Spruch „Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es.“ – Erich Kästner hat ganz ohne Zweifel recht. Andreas Klamm, Journalist, Leitung und Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org und von Regionalhilfe.de, www.regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte

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Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org) und von Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.de): Foto: mid

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Andreas Klamm erstattet Strafanzeige gegen die Politikerin Xenia Duvalo, MdB wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behindertenrechtskonvention – Strafanzeige vom 11. Januar 2021

Andreas Kamm erstattet Strafanzeige gegen Politikerin Xenia Duvalo, MdB wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behndertenrechtskonventon – Strafanzeige vom 11. Januar 2021

Neuhofener Journalist, Krankenpfleger, Medien- und Musik-Produzent bittet Deutschen Bundestag um Aufhebung der politischen Immunität von Xenia Duvalo, MdBFoderung für die Einberufung eines Untersuchungs-Ausschuß im Deutschen Bundestag

Keine Würde von Menschen: Ehre, Name, Ansehen, Ruf und komplettes Leben zerstört

Berlin / Mainz / Ludwigshafen / Neuhofen. 11. Januar 2021. (mid) Nachdem die Politikerin Xenia Duvalo, MdB, den Neuhofener Journalist, Krankenpfleger, Medien- und Musik-Produzent öffentlich bei Twitter so wörtlich als “Idiot, Irrer, Schwachkopf, Vollpfosten, der von NICHTS Ahnung hat und überall mitreden will, linke Ratte und Made, die sich immer im Erfolg anderer Menschen suhlt und Speckbacke” öffentlich bezeichnet hat, hat der 52jährige, schwerbehinderte, arme und sichtbar kranke Mann, der in Neuhofen und in Ludwigshafen als “der Krüppel von der Pfalz” bekannt ist, Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behindertenrechtskonvention erstattet.

Nach Überzeugung von Andreas Klamm und seiner öffentlichen Behauptung, handele es sich bei der U.N. Behindertenrechtskonvention seit dem 21. Dezember 2008 angeblich um “ein in Deutschland gültiges Bundesgesetz.” Da diese Informationen offiziell nicht verifiziert werden können, muss sich mit der Frage, ob die U.N. Behindertenrechtskonvention tatsächlich ein in Deutschland gültiges Gesetz sein könnte, möglicherweise der Deutsche Bundestag befassen.

Während seit 1933 in Deutschland immer wieder öffentliche Diskussionen über “behinderte, schwerbehinderte Objekte geführt werden, die oft als lebensunwertes oder NICHT-System-relevantes Leben umgangssprachlich bezeichnet werden und gelten”, glaubt Andreas Klamm, dass auch behinderte, schwerbehinderte “Taugenichts und Krüppel”, wie diese vielerorts in der Pfalz bezeichnet werden, “ein Recht auf Würde, Leben hätten, als rechtsfähige Rechtssubjekte und möglicherweise sogar als lebende Menschen anerkannt werden müssten und sogar ein Recht auf politische Teilhabe hätten.” Angeblich garantiere die U.N. Behindertenrechtskonvention, dass auch Behinderte und Schwerbehinderte, an Wahlen mittelbar und unmittelbar teilnehmen könnten und sogar wählbar sein sollten. So stünde es zumindest in der Theorie und im Bundesgesetz. Die Praxis in Rheinland-Pfalz und in Deutschland sei natürlich von der Idealvorstellung oder auch der “illusionären Wunschvorstellung”, dass Behinderte, Schwerbehinderte “als lebende Menschen, rechtsfähige Rechtstsubjekte anerkannt und sogar gewählt werden könnten” offenbar sehr, sehr weit entfernt. Es stimme doch sehr nachdenklich wenn Politikerinnen und Politiker in Berlin “behinderte und schwerbehinderte Objekte, Sachen, oder was auch immer, als so wörtlich Ratten” öffentlich bezeichnen. An den Titel “der Krüppel von der Pfalz” habe ich mich im Laufe der Jahre bereits gewöhnt. Ratte ist hier schon eine gewisse Form der Steigerung, immerhin seien Ratten lebende Tiere.”, schmunzelt Klamm.

Andreas Klamm klagt: Aufgrund dieser und weiterer öffentlicher Verleumdungen, Beleidigungen und Rufmord-Kampagnen erhalte ich KEINE Verträge als Journalist, Autor, Medien- und Musik-Produzent und keine Anstellungen, ungeachtet dessen in welchen Berufs-Bereichen ich mich bewerbe. Seit Juni 2014 sei der Mann, eigenen Angaben zufolge, in der Folge mehrerer Unfälle und Erkrankungen: Schwerbehindert, Grad der Behinderung 60, GdB 60, Merkzeichen G, Merkmal “dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit” und sei auf die Hilfe von Gehstöcken, Rollstuhl und eines Assistenz-Hundes angewiesen. Er habe vom Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit in Mainz bereits im Jahr 2014 einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten. “Die finanzielle Notlage durch Corona und durch öffentliche Verleumdungen, Vernichtung jeglicher Ehre, des Rufes meines Namens und des Namens meines Großvaters, Hedi Sabaot, Französischer Offizier im Zweiten Weltkrieg 1945 in Kaiserslautern, würden NICHT bestehen, wenn nicht periodisch immer wieder schwerste und falsche Verleumdungen, Beleidigungen, üble Nachreden stattfinden würden.”, so Andreas Klamm Dies führe zu erheblichen, finanziellen, sozialen und gesellschaftlichen Nachteilen.

Im Jahr 2021 kandidiert Andreas Klamm, eigenen Angaben zufolge, erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Maxdorf, Limburgerhof, Waldsee, Otterstadt, Neuhofen, Altrip und Rheinauen.

Weitere Berichte folgen.

Veröffentlichung des kompletten Textes der Strafanzeige von Andreas Klamm gegen die Politikerin Xenia Duvalo, MdB, wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behindertenrechtskonvention.

Andreas Klamm wird von der Politikerin Xenia Duvalo, MdB,öffentlich als ” Neuhofener Irrer, Speckbacke, Idiot, Schwachkopf, Vollpfosten, Made, Sozialschmarotzer, und linke Ratte bezeichnet, der von NICHTS Ahnung hat und ohne jede Qualifikation überall mitreden wolle”.

Strafanzeige vom 11. Januar 2021 als PDF, komplett:

Beweise, Teil 1, Screenshot Fotos als PDF

An

Staatsanwaltschaft Frankenthal

Emil-Rosenberg-Str. 2, 67227 Frankenthal

Postfach 1145,  67201 Frankenthal

Telefon: 06233/80-0

Telefax: 06233803362

Anrufbeantworter: 06233/80-3198

E-Mail: E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 0

Fax: 03022736878

E-Mail: mail@bundestag.de

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

Telefon: 0261/1307 – 0

Telefax: 0261130738010

E-Mail: genstako@genstako.jm.rlp.de

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Wittelsbachstraße 3

67061 Ludwigshafen am Rhein

Tel.: 0621 – 9630

E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de

Polizeiinspektion Schifferstadt

Waldspitzweg 2

67105 Schifferstadt

Tel.: 06235 495 0

Fax: 06235495104

E-Mail:   pischifferstadt@polizei.rlp.de

Landtag Rheinland-Pfalz

Platz der Mainzer Republik 1

55116 Mainz

Tel.: 061312080

Fax:  061312082447

E-Mail: poststelle@landtag.rlp.de

Mrs Dunja Mijatović

Commissioner for Human Rights

EU Menschenrechts-Kommissarin

Council of Europe

Office of the Commissioner for Human Rights

67075 Strasbourg Cedex

FRANCE

Tel: +33 (0)3 88 41 34 21

Fax: +330390215053

Email: commissioner@coe.int

Email: stefano.montanari@coe.int

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de

E-Mail: PRESSE@behindertenbeauftragter.de 

Fax: 030221911017

Fax: 030185271871

Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Postfach 3880

55028 Mainz

Telefon: 06131 160

E-Mail: buergerbuero@stk.rlp.de

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Postanschrift

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Telefon: 07219101-0

Fax: 07219101382

E-Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Herrn Matthias Rösch

Landesbeauftragter für Behinderte

Landesteilhabebeirat

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

Tel.: 06131 16-2027

Fax: 06131 16-2452

E-Mail: poststelle@msagd.rlp.de

UN Campus

Platz der Vereinten Nationen 1

53113 Bonn, Deutschland

+49 (0)228 / 815 2773: Arne Molfenter (Büroleitung)

+49 (0)228 / 815 2776: Leonie Beck

E-Mail: info@unric.org 

E-Mail: deutschland@unric.org 

E-Mail: visit@unric.org

An alle Medien, Presse,

Journalistinnen Journalisten

Deutschland

Europa

Welt

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein, 11. Januar 2021

Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Rufmord und aller weiterer in Betracht kommender Straftatbestände,

RECHTSBRUCH der U.N. Behindertenrechts-Konvention, seit 21. Dezember 2008 als Bundesgesetz in Deutschland und in der Bundesrepubik Deutschland öffentlich bekanntgegeben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Rechtsbruch und Völkerrechts- vertragliche Verletzung der U.N. Behindertenrechtskonvention durch Abgeordnetinnen und Abgeordnete des Deutschen Bundestags, der Bundesrepublik Deutschland und schwerwiegende Verletzung Völkerrechts-ratifizierter vertragsstaatlicher Verplichtungen, die mit der U.N. Behindertenrechtskonvention verbunden sind, konkret hier durch Frau Xenia Duvalo, MdB und weitere möglicherweise Tatbeteiligte

Strafanzeige und Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestags!

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtag Rheinland-Pfalz!

Dear Honorable And Her Excellency Mrs. Dunja Mijatović!

Sehr geehrte Damen und Herren Richterinnen und Richter!

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer!

Sehr geehrter Herr Matthias Rösch!

Sehr geehrter Herr Arne Molfenter!

Hiermit erstatte ich, Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Anschrift: Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen / früher Landkreis Ludwigshafen, bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054

Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Rufmord

Gegen

Frau Xenia Duvalo, MdB und gegen den oder die Inhaberinnen oder Inhaber des Twitter Accounts / Konto: https://twitter.com/XDuvalo

Aufgrund der Schwere der Beleidigung „Irrer und Idiot“ aus Neuhofen, Schwachkopf, linke Ratte,

bitte ich die Ermittlungs-Behörden und den Deutschen Bundestag die Aufhebung der politischen Immunität von Frau Xenia Duvalo, MdB

zu prüfen und zwecks ordentlichen und öffentlichen Gerichtsverfahren, sei es am Landgericht Berlin oder Landgericht Frankenthal in die Wege zu leiten  Ich kandidiere als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz auf der Landesliste für DIE LINKE und als direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 185

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187

Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Frau Xenia Duvalo, MdB hat mich nach einer Gratulation vom 8. Januar 2021 an die neu gewählte Juso Vorsitzende, Frau Jessica Rosenthal, SPD öffentlich bei Twitter als „Idot, Irren, Schwachkopf, Vollpfosten“ bezeichnet und bezichtigt mich Straftaten und nachweisbar falschen und nicht zutreffenden Vorwürfen, die NACHWEISBAR falsch sind und nicht zutreffend sind.

In meinen Diagnosen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit sind KEINE psychiatrischen Diagnosen enthalten. Ebenso wenig wurde von den mich behandelnden Ärzten festgestellt, dass ich nach Angaben von Frau Xenia Duvalo, MdB, ein „Irrer, Idiot, Vollpfosten, Schwachkopf“ sein soll.

Es ist richtig, dass ich in der Folge mehrerer Unfälle SCHWERBEHINDERT, GdB 60, Grad der Behinderung 60 bin, aufgrund Unfall-Verletzungen, rheumatoider und Virus-infektiöser Erkrankungen, Hepatitis C und anderer Erkrankungen.

Die Screenshots finden Sie ergänzend zu dieser Strafanzeige in den Anlagen beigefügt.

Strafsachen

Protokoll und Abschrift No. 1

vom 10. Januar 2021

Xenia Duvalo, MdB

Twitter: https://twitter.com/XDuvalo

Berlin

GEGEN VERFAHRENS-GEGNER

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, (Landkreis Ludwigshafen am Rhein), Rheinland-Pfalz, Deutschland, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Xenia Duvalo, MdB teilt öffentlich bei Twitter mit

Andreas Klamm „Der Idiot und Irre aus Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein in Rheinland-Pfalz“

das für Idiot stehende Pseudonym Sabaot wohlweislich

Xenia Duvalo, MdB, @XDuvalo, 12h, Replying to @AndreasKlamm, @NowaboFM

 and 3 others

Kennt Ihr auch Leutz, die immer Ich ich ICH schreien ?

Die überall mitreden wollen, obwohl sie keine Ahnung haben

Die verbal mit Gewalt ‘nach oben’ wollen …und wenn’s nur per Keyword-SPAMMING auf der Website ist

Die nicht nur aussehen wie Kinski, sondern IRRE …

Die ehrenwerte Frau Xenia Duvalo, MdB erhebt öffentlich bei Twitter schwere Vorwürfe gegen den Neuhofener “Idioten und Irren Andreas Klamm geboren am 6. Februar 1968“

Ort der Straftaten: Berlin, Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Bundesrepublik Deutschland, Twitter

Screenshots in den Anlagen / Abschriften der Screenshots im Auszug

Ereignis-Hergang:

Andreas Klamm veröffentlichte zur Wahl der neuen Juso-Vorsitzenden Jessica Rosenthal, Lehrerin und neue Juso-Vorsitzende ein Tweet mit Glückwunsch und einer öffentlichen Gratulation.

Alle Mitteilungen, Status-Meldungen bei Twitter, können weltweit bei Millionen Menschen gelesen und nach verfolgt werden.

Da Andreas Klamm aufgrund seines Großvaters mütterlicherseits, dem Offizier der Französischen Armee, Hedi Sabaot, (Offizier der Französischen Armee 1945 /1946) seit mehr als 20 Jahren mit den Namen Andreas Klamm und Andreas Klamm Sabaot, öffentlich auftritt und eine Musik-Band Andreas Klamm Sabaot gegründet hat, hat Andreas Klamm mit seinem im Personalausweis eingetragenen Namen Andreas Klamm den Tweet gekennzeichnet.

Zweck: Identifikations-Möglichkeit für Leserinnen und Leser, SPD, Jusos, Landesbehörden und Bundesbehörden

Zeugen: Saskia Esken, SPD, Parteivorstand, Norbert Walter Borjans, SPD, Parteivorstand und weitere

Ob es sich bei der namentlichen Kennzeichnung eines Tweets mit dem im eingetragenen Namen im Personalausweis nach gültigen Gesetzen in Deutschland um einen Straftat-Bestand handelt, obliegt den Beamtinnen und Beamten der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des Verfassungsschutzes, des Staatsschutzes und der Gerichte zu ermitteln und zu recherchieren.

Reaktionen auf die Gratulation an die neue Juso-Vorsitzende seitens Andreas Klamm:

Abschriften der gefertigten Screenshots:

Xenia Duvalo, MdB zu Andreas Klamm / @andreasklamm / Auszug:

Mein UrururururONKEL auch.

Unfreiwillig getrieben von Nazis ins russische Reich …überlebt & zurückgekehrt aus Gefangenschaft in sein Heimatland, das DEUTSCHELeft pointing backhand christliche & jüdische FRAUEN aus Trümmern NEU & WIEDER aufbauten OHNE mupfelige Vasallen

Mein Vater war bei der deutschen Wehrmacht und kam nach siebenjähriger Gefangenschaft in Sibirien 1952 als einer der Letzten zurück! Und nu?

Julia

Bitte sei nicht ungerecht…

.gegenüber Man[n].

Dieses Andre[as(s)] muss sich den Status Man[N] erstmal erarbeiten + verdienen

Als linke Ratte unmöglich

@AndreasKlamm, @Sebasti28176250,  and 4 others

Schwachkopf Vollpfosten Idiot

Meine Großeltern erlebten + halfen, dass meine Urgroßeltern tatsächlich Verfolgte [Juden, Deserteure, Widerständler] die Verfolgung überleben konnten.

DU bist nur eine linke SPECKbacke, die sich im Erfolg Anderer suhlt = Made

(Erläuterung, umgangspsrachlich: In der Vorderpfalz spricht man seit 1933 auch von „lebenunwertem Ungeziefer und Krüppeln“ schon seit weit mehr als 70 Jahre.

Replying to @Sebasti28176250 @AndreasKlamm  and 4 others

Er hat’s…

…doch – aus welchen Gründen auch immer – das für Idiot stehende Pseudonym Sabaot wohlweislich weggelassen

Erläuterung: Der Großvater von Andreas Klamm ist / war Französischer Offizier der Französischen Armee, 1945 / 1946 in Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz stationiert. Andreas Klamm tritt seit mehr als 20 Jahren mit den Namen Andreas Klamm und Andreas Klamm Sabaot bei Lesungen, Radio-Sendungen, Fernseh-Sendungen und Musik-Produktionen auf.

Andreas Klamm Sabaot ist gleich IDIOT, laut Xenia Duvalo, MdB

Hinweis:

Xenia Duvalo, MdB bezeichnet den schwerbehinderten „umgangssprachlich in der Vorderpfalz als Krüppel und Idiot“ bezeichneten Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein öffentlich als

Irren und Idiot

Xenia Duvalo, MdB @XDuvalo 12h Replying to  @AndreasKlamm

@NowaboFM  and 3 others

Kennt Ihr auch Leutz, die immer Ich ich ICH schreien ?

Die überall mitreden wollen, obwohl sie keine Ahnung haben

Die verbal mit Gewalt ‘nach oben’ wollen …und wenn’s nur per Keyword-SPAMMING auf der Website ist

Die nicht nur aussehen wie Kinski, sondern IRRE …

Andreas Klamm hat folgenden Tweet veröffentlicht:

Mein Großvater, Hedi Sabaot, hat als Offizier der Französischen Armee 1945 gegen die Nazis gekämpft. Das war gut so! DANKBAR bin ich, dass ich 2008 & 2009 für die Antifa in Thüringen arbeiten durfte. Wer Frieden will, sollte Antifaschist sein. Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot)

Sebastian Weber, AfD Kreisrat Replying to @AndreasKlamm  @NowaboFM  and 3 others

Sie haben jetzt aber nicht ernsthaft Ihren Namen unter den Tweet gesetzt?

Josef  @josef19012828 Replying to @AndreasKlamm @NowaboFM  and 3 others

Ihr Linksrotgrünen habt wirklich einen an der Waffel, gell!

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Buch-Autor, Moderator, Fernseh- Radio-Produzent, Verleger und Herausgeber seit 1984, nachweisbar. Beweise und Nachweise vorhanden. Buch-Veröffentlichungen: 12 Bücher in deutscher und englischer Sprache.

Musik-Veröffentlichungen: 16 komplette Musik-Alben je 14 Songs / Liedern, 40 Einzel  Musik-Singles. In den Jahren 2013 bis 2016 absolvierte Andreas Klamm ein Fernstudium als Journalist mit Abschluss. In den Jahren 2003 und 2004 studierte Andreas Klamm Pflegemanagement an der Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein, Unfall-bedingt und Krankheits-bedingt OHNE Abschluß.

Andreas Klamm ist zudem, dreijährig, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Staatsexamen, Tübingen Oktober 1993 und hat in der Krankenpflege und Pflege insgesamt mehr als 26 Jahre Berufserfahrungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, auch Intensiv-Pflege und Intensiv-Station in Deutschland und Groß Britannien. Darüber hinaus hat Andreas Klamm eine Ausbildung als Bürokaufmann mit IHK Prüfung mit Erfolg absolviert und ist Rettungssanitäter.

Die Tätigkeit als Journalist wird von mehreren Landesbehörden und kommunalen Behörden schriftlich bestätigt. Für mehrere Fernseh-Produktionen hat Andreas Klamm bereits in den Jahren 1986, 1987, 1988 Förderpreise (finanzielle Zuwendungen) von der Landeszentrale für politische Bildung in Rheinland-Pfalz erhalten.

Andreas Klamm nimmt keine politischen Ämter wahr, weder als Kreisvorstand, noch im Landesvorstand, noch im Bundesvorstand der Partei DIE LINKE. Er ist seit 2015 Mitglied in der Partei DIE LINKE und wurde erstmals Mitglied in der Gewerkschaft ö-tv, heute ver.di, 1990 in Reutlingen.

In den Jahren 2008 bis 2010 wirkt und arbeitete Andreas Klamm unter anderem auch in der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Antifa in Thüringen. Der direkte Vorgesetzte und Herausgeber der Zeitung Karussell Gegenwind war der Gewerkschafts-Sekretär Angelo Lucifero mit dem Andreas Klamm auch eine Fernseh-Sendung zu Angriffen durch Nazis, Neo-Nazis und einem Schusswaffen-Einsatz in Erfurt in Thüringen produziert hat.

In der Folge von mehreren Unfällen und chronischen Erkrankungen nach einer Kanülenstichverletzung  als Krankenpfleger in der Pflege mit chronischer Hepatitis C Infektion ist Andreas Klamm seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls, einer Assistenzhündin angewiesen. Seit Juni ist Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, schwerbehindert, Grad der Behinderung 60, GdB 60, Merkzeichen G, Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“.

Weitere und ausführliche Informationen sind in den 12 Büchern von Andreas Klamm in schriftlicher Form zu finden. Die Bücher sind in allen Online-Buchhandlungen käuflich zu erwerben. Weitere und ausführliche Informationen sind auch auf den Webseiten von Andreas Klamm zu finden bei

  1. www.andreasklamm.de
  2. www.andreas-klamm.de
  3. Blog: http://andreasklamm.wordpress.com
  4. Twitter: https://twitter.com/AndreasKlamm

Andreas Klamm kandidiert im Jahr 2021 erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen für den Landtag in Rheinland-Pfalz, Landesliste für DIE LINKE und als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38. Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim.

DIE LINKE, Link im Internet: https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste/

Darüber hinaus kandidiert Andreas Klamm als Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE (Bundesvorstand). Die Wahlen wurden verschoben vom ursprünglich, geplanten Parteitag in Erfurt am 30. Oktober 2020 wegen Corona auf den neuen Termin am 26. und 27. Februar 2021 in Berlin und in 15 weiteren Bundesländern wegen Corona.

Der Parteitag kann Ende Februar vermutlich nur als hybrider und dezentraler Parteitag stattfinden.

Link im Internet: https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/parteitag/siebenter-parteitag/kandidaturen/mitglied-des-parteivorstandes/klamm-andreas/

Andreas Klamm behauptet öffentlich mehrfach, dass er mit 52 Jahren nicht nur Berufserfahrung sondern Lebenserfahrung habe. Andreas Klamm behauptet öffentlich mehrfach Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpfleger zu sein mit 26 Jahren Berufserfahrung in der Pflege

Andreas Klamm behauptet seit 1984 als Journalist tätig zu sein für Tageszeitungen, Magazine, Radio- und Fernseh-Produktionen, Musik-Produktionen und hat bereits Gehalts- und Verdienst-Bescheinigungen von Arbeitgebern und Zeitungs-Artikel im Internet veröffentlicht in denen Tageszeitungen über die Tätigkeit von Andreas Klamm als Journalist und Autor berichten.

Andreas Klamm hat mehrfach Eidesstattliche Versicherungen öffentlich abgegeben, dass er seit 1984 berufstätig ist. Andreas Klamm hat mehrfach Eidesstattliche Versicherungen öffentlich abgegeben, wonach sein Großvater mütterlicherseits der Französische Offizier, Hedi Sabaot, 1945 / 1946, Offizier der Französischen Armee war.

Andreas Klamm hat mehrfach Eidesstattliche Versicherungen öffentlich abgegeben wonach er in der Folge von Unfällen und Erkrankungen seit Juni 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls, einer Assistenzhündin angewiesen sei und zudem SCHWERBEHINDERT, Grad der Behinderung 60, GdB 60, Merkzeichen G, Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglickeit“ im Schwerbehinderten-Bescheid. Er hat im Juni 2014 laut öffentlicher Eidesstattlicher Versicherung einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten.

Presse- Medien- und Kontakt-Daten:

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com , Internet: www.andreasklamm.de

Gesetzes-Grundlagen im Auszug

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Landesverfassung für Rheinland-Pfalz

Artikel 10 [Zensurverbot]

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und

Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein

zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf

ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der

allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze

der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 11 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder

an die Volksvertretung zu wenden.

2. Gleichheitsrechte

Artikel 17 [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat

und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum

Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der

Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Artikel 19 [Zulassung zu öffentlichen Ämtern]

Alle Deutschen, ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes, sind

nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung

und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zugelassen,

sofern sie die Gewähr dafür bieten, ihr Amt nach den Vorschriften

und im Geiste der Verfassung zu führen.

Artikel 22 [Nothilfepflicht]

Jedermann ist bei Unglücksfällen und besonderen Notständen

nach Maßgabe der Gesetze zur Leistung von Nothilfe verpflichtet.

Artikel 76 [Wahlgrundsätze]

(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind

allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

(2) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(3) Die Teilnahmeberechtigung kann von einer bestimmten Dauer

des Aufenthalts im Lande und, wenn der Staatsbürger mehrere

Wohnungen innehat, auch davon abhängig gemacht werden, dass

seine Hauptwohnung im Lande liegt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

U.N. Behindertenrechtskonvention, seit 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in Deutschland, vergleiche Publikation im Bundesgesetzblatt

Artikel 29

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

Artikel 4

Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben;

h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.

(2) Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

(4) Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieses Übereinkommen derartige Rechte oder Freiheiten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß anerkenne.

(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.

Artikel 5

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Artikel 6

Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Artikel 8

Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,

ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,

iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Artikel 9

Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

Artikel 11

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 12

Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13

Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;

c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Artikel 20

Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Artikel 21

Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Kontakt und Presse- und Medien-Kontakt

Andreas Klamm

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen) Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz

Tel. 06236 48 929 74

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Internet: www.andreasklamm.de

Internet: www.andreas-klamm.de

Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Journalist, Krankenpfleger, (Gesundheits- und Krankenpfleger), Musik- und Medien-Produzent

Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rheinauen für DIE LINKE

Hochachtungsvoll

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

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Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz mit einer Assistenzhündin als Hilfe

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 25. November 2020. Bereits im Juli 2020 wurde auf dem Landesparteitag in Andernach Andreas Klamm als Kandidat für Listenplatz 20 für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt und am 19. September 2021 darüber hinaus als Kandidat für den Wahlkreis 38 in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Altrip, Rheinauen und weitere Gemeinden in der Vorderpfalz.

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenpfleger) mit dreijähriger Ausbidung und Rettungssanitäter. Themen für die sich der soziale Aktivist und Gründer der Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe. de (www.regionalhilfe.de) einsetzt sind unter anderem Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Pflege, Gesundheit, Medizin, Verständigung, Frieden, Freiheit, Dialog, die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, Grund- und Menschenrechte.

In der Folge mehrerer Erkrankungen und Unfälle ist Andreas Klamm seit 2014 schwerbehindert und kann nur noch kleine bis mittlere Strecken mit Gehstöcken laufen. Für die mittleren und längeren Wegstrecken ist Andreas Klamm auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen und auf die Hilfe seiner ausgebildeten Assistenzhündin Ayla von der Hardt. “Behinderte Menschen werden oft in Gesellschaft und Poitik noch nicht einmal wahrgenommen. Daher sind mir die Themen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben besonders wichtig und ich möchte im Landtag von Rheinland-Pfalz den Anliegen, Bedürfnissen, Sorgen und Nöten von behinderten und schwerbehinderten Menschen eine Stimme geben und für die Anliegen der Menschen sprechen.”, erklärt der 52jährige.

Andreas Klamm ist Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache und Musik-Produzent und Komponist von insgesamt 16 veröffentlichten Musik-Alben je 14 Songs, die bei allen bekannten Diensten, wie Spotify, Amazon, Deezer, Tidal, Napster erhältich sind.

Andreas Klamm und Ayla von der Hardt. Andreas Klamm wurde am 4. Juli 2020 für Listenplatz 20 für die Landtagswahlen als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE gewählt und am 19. September 2020 als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38, dazu zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip. Foto: DIE LINKE

Weitere Themen für die sich Andreas Klamm engagiert sind: Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz. “Eines meiner Musik-Alben “Green Fair For Justice” mit 14 Liedern ist komplett den Themenbereichen Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz gewidmet.”, ergänzt Andreas Klamm im Gespräch.

Meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt begleitet mich seit dem Jahr 2013 und hatte das Glück auch im Pflegeheim ausgebildet zu werden.

“Eine sichtbare Behinderung kann man nicht verstecken, ebenso wenig wie Gehstöcke und Rollstuhl und so stehe ich auch dazu, dass mir meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt hilft und mich an alle Orte, auch zur Wahl als Kandidat für die Landtagswahlen auf einem Landesparteitag begleitet.”, erklärt Andreas Klamm. Es gäbe keinen Grund dafür die Assistenzhündin Ayla zu verstecken. Das gelte auch im Engagement für Politik, Menschen und selbstverständlich auch für die Kandidatur für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2021.

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten ist für Menschen, nach Auffassung von Klamm, ein besonders wichtiges Thema. Denn im Deutschland des Jahres 2020 sind behinderte und schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt, speziell auch im Rollstuhl immer noch oft und in vielen Bereichen Chancen-los und komplett ausgeschlossen. Viele Unternehmen und Arbeitgeber, die ich kennenlernen konnte, empfinden Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung “immer noch als Belastung” und verzichten auf eine Einstellung. Das bedeute im Klartext auch, dass behinderten Menschen nicht selten die finanziellen Grundlagen zu einem Leben in Würde in Deutschland fehlen und dies obgleich die U.N. Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung immerhin bereits seit 2009 ein Bundesgesetz ist.

Wer nicht ausreichend finanzielle Mittel zum Leben in Deutschland erhält, hat natürlich auch kein Geld für Hilfemittel, so sehr diese auch gebraucht werden.

“Die Realität und Praxis zwischen Anspruch in Sachen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben können sehr weit auseinander reichen. Es gibt viel Arbeit für DIE LINKE, die es im Landtag zu leisten gilt. DIE LINKE fehlt definitiv im Landtag von Rheinland und wird als starke Stimme für soziale Themen im Landtag und als starke soziale Opposition gebraucht. Umso mehr hoffe ich, dass möglichst viele Menschen DIE LINKE unterstützen und im März 2021 in den Landtag wählen werden.”, meint Andreas Klamm.

Seiner Überzeugung nach könnten mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens alle Menschen in Deutschland sicher durch die Corona-Krise geleitet werden.

Als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE wurden die Poitikerin Melanie Wery-Sims (Bernkastel-Wittlich) und der Politiker David Schwarzendahl (Frankenthal) auf Listenplatz 2 und Listenplatz 1 gewählt. Insgesamt gibt es 20 Kandidatinnen und Kandidaten für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz.

Bürgersprechstunde via Telefon und Zoom-Videokonferenz

Bis zum 14. März 2021 bietet Andreas Klamm für Anliegen, Debatten und Diskussionen, täglich von Montag bis Samstag, 15.00 bis 21.00 Uhr Bürgersprechstunden via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74 und mittels Zoom Video-Konferenzen an und lädt zum Treffen via Internet ein.

Da aufgrund der Corona-Verordnungen persönliche Debatten und Treffen nicht möglich sind, bietet Andreas Klamm auch Online Chats bei regionalhilesozial, einen Social Media Network für soziale Medien- und Hile-Projekte, an: https://regionalhilfesozial.mn.co/members/5412626

Weitere Kontakt-Profile von Andreas Klamm

Twitter: http://www.twitter.com/AndreasKlamm

VK.com: https://vk.com/sozialelinke

VK.com: https://vk.com/andreaspklamm

Web-Seite: www.andreasklamm.de

WordPress Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021: https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste/ Andrew P. Harrod

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Andreas Klamm kandidiert als Mitglied des Parteivorstand in DIE LINKE

Parteitag in Erfurt vom 30. Oktober bis 1. November 2020

Berlin / Erfurt / Ludwigshafen am Rhein. 22. Oktober 2020 (mid). Andreas Klamm aus Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein kandidiert als Mitglied des Parteivorstands in der Partei DIE LINKE auf dem Parteitag in Erfurt.

“Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben mit Leben erfüllen, vor allem auch in der Politik und in Parteien.”, ist ein Motto des 52jährigen Journalisten, Moderator, Autor, Musik-Produzenten, Komponisten und Gesundheits- und Krankenpfleger, welcher in der Folge mehrerer Unfälle seit 2014 schwerbehindert ist und auf die Hilfe eines Rollstuhls und eines Assistenz- und Begleithundes angewiesen ist.

Andreas Klamm: “Als Gesundheits- und Krankenpfleger sind mir die soziale Sicherheit für alle Menschen ohne Ausnahme, gute Pflege, sichere und ärztliche Versorgung aller Menschen und Tiere auch in ländlichen Regionen, Verständigung, Dialog, Frieden, Grundrechte und Menschenrechte,weitere wichtige Anliegen.”

“Da ich täglich im Rollstuhl, obgleich ich noch kurze Strecken laufen kann, Ausgrenzung und Diskriminierung privat und beruflich erlebe, sind weitere zentrale Kernanliegen, ein aktives Engagement gegen jede Form der Diskriminierung, Rassismus, Klassismus, Benachteiligung und Ausgrenzung”, ergänzt der Kandidat.

Andreas Klamm kandidiert als Mitglied für den neuen Parteivorstand von DIE LINKE zum Parteitag in Erfurt und glaubt mit sozialer Sicherheit und Solidarität für gefährdete Menschen und für vom Job-Verlust bedrohte Menschen, könne die Corona Krise gemeinsam bewältigt werden. Foto: mid

Nach Ansicht des Kandidaten, seien besonders durch die Corona Krise gefährdete Menschen einer schnellen sozialen und finanziellen Hilfe bedürftig. Hartz 4-Bezieher, Grundsicherungs-Empfänger, chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Geflüchtete, Kinder und Jugendliche sowie soziale benachteiligte Menschen bräuchten ebenso wie Millionen von Kurzarbeitern, vor allem soziale Sicherheit, das meine auch finanzielle Sonder-Hilfen in der Krise. Die Not von mehr als 1,5 Millionen Menschen, die in der Veranstaltungs- und Eventbranche um den Verlust ihrer Jobs bangen, könne und dürfe keinen Menschen gleichgültig sein lassen oder gar unberührt lassen. Alle Menschen, die in Not geraten sind, hätten Anspruch auf Hilfe. Gute politische Ideen, Visionen und Konzepte, wie diese bereits von DIE LINKE vorgestellt wurden, könnten eine sehr gute Hilfe für Millionen von Menschen sein, sicher durch die uns alle belastende, Krise zu kommen.

Andreas Klamm ist Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache und hat 16 komplette Musik-Alben veröffentlicht. Seit 1984 sucht Andreas Klamm seinen französischen Großvater mütterlicherseits, einen Französischen Offizier, Hedi Sabaot, welcher 1945 in Kaierslautern stationiert war und seit etwa 1946 unauffindbar verschollen ist.

Viele der Themen, die der Autor in seinen Büchern zusammenfasst, widmen sich aus diesen und weiteren Gründen der Verständigung, des Dialogs, Frieden, Menschenrechte, Bildung und multikulturellen Gesellschaftsformen.

“Die Corona Krise können wir nur gemeinsam mit sozialer Sicherheit, sei es als Anfang die soziale Mindestsicherung, weiterführend das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) und Solidarität bewältigen. Das Bundesparlament, der Deutsche Bundestag, die 16 Landesparlamente und alle Stadt- und Kommunalparlamente, müssen meiner Überzeugung nach, gestärkt werden. Es gilt trotz der ernsten Gefahren, die durch Corona für gefährdete Menschen drohen können, sorgfältig abzuwägen für den ausreichenden Schutz der Gesundheit und den Schutz von Grundfreiheiten, Demokratie und Menschenrechten.”, glaubt Andreas Klamm.

In Rheinland-Pfalz kandidiert der Journalist, Medien- und Musik-Produzent als Kandidat für die Landtagswahlen im März 2021 auf Listenplatz 20 und ist zudem direkter Kandidat für die Landtagswahlen für DIE LINKE für den Wahlkreis 38 (dazu zählen unter anderem anderem die Gemeinden Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen, Neuhofen, Limburgerhof, Altrip, Waldsee, Otterstadt).

“Ich glaube mit unseren Spitzenkandidaten Melanie Wery-Sims und David Schwarzendahl ist DIE LINKE in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt für die Menschen im Land und ich hoffe, dass möglichst viele aller Wahl-berechtigten Menschen in Rheinland-Pfalz erkennen ,wie wichtig DIE LINKE als starke Stimme für soziale Sicherheit, Gerechtigkeit, soziale Opposition, Frieden und sozio-ökologische Transformation im Landtag von Rheinland-Pfalz gebraucht wird.”, hofft Klamm.

Der Kandidat ist schon seit früher Jugend politisch engagiert, wurde erstmals 1990 Mitglied in der Gewerkschaft ver.di (früher ö-tv), war Mitglied in der Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) und während seines Pflegestudiums im Fachbereich Pflegemanagement in Ludwigshafen am Rhein gewähltes Mitglied der Studierenden-Vertretung AStA. Im Jahr 2015 wurde der Sozialaktivist Mitglied in der Partei DIE LINKE”.

Bereits im Jahr 2006 gründete Andreas Klamm die Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projete Regionalhilfe.de, ISMOT International Social and Medical Outreach Team (www.regionalhilfe.de) und das internationale und multinationale Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (Menschenrechtsreporter, www.libertyandpeacenow.org) Vier der Bücher des Autors und Buch-Autors haben einen gleichnamigen Buchtitel.

Durch die familiäre Bindungen, der französiche Offizier und Großvater mütterlicherseits, Hedi Sabaot, wurde in Tunesien in Nord-Afrika geboren, betrachtet sich Andreas Klamm, der auch eine eigene Musik-Band mit dem Namen Andreas Klamm-Sabaot, gründete als “Global citizen”, das meint als globaler Weltbürger. Immerhin sei er von Geburt an mit zwei Kontinenten in der Familie verwurzelt, das meint Afrika und Europa.

Aufgrund der Corona Krise bietet der Kandidat, Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Telefon- und Online-Sprechstunden für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz an, Tel. 0621 5867 8054. Auf Wunsch seien auch Video-Konferenz- und Telefon-Konferenz-Gespräche möglich.

“Ich würde mich doch sehr freuen, wenn die Wählerinnen und Wähler gesund bleiben und am 14. März 2021 natürlich unsere Partei DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen wählen.”, meint Andreas Klamm

Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.andreasklamm.de und www.andreas-klamm.de zu finden und in einer Vorstellung im PDF-Format bei Andreas Klamm Vorstellung (PDF) https://www.die-linke.de/fileadmin/download/parteitage/erfurter_parteitag_2020/kandidaturen_pv/mitglied/Klamm_Andreas_PV_.pdf

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NEIN zur Gewalt gegen Frauen: Ist die Zwangsräumung von Liebig34 in Berlin ein politischer Skandal?

Hätte Andreas Geisel (SPD) als Innensenator für Inneres und Sport Mediatorinnen im Umgang mit queerfeministischen Frauen und Aktivistinnen in Berlin einsetzen sollen?

Berlin. 10. Oktober 2020. #Liebig34 #Berlin#Zwangsräumung #Gewalt gegen Frauen. Wenn man sich die Bilder vor Augen führt, dass mehr als 1.000 Männer bis 1.500 Männer in schwarzen Uniformen, ausgestattet mit tödlichen Waffen, also Männer, die im allgemeinen Verständnis bei traumatisierten, verfolgten, repressiv bedrohten, politisch andersdenkenden Frauen auch als potentielle Gewaltverbrecher gegen Frauen betrachtet werden können oder zumindest in einem solchen Verdacht oder Anfangsverdacht stehen können, am 9. Oktober 2020 ein autonomes Zentrum geräumt haben, Liebig34 in Berlin, das als “Rückzugspunkt und Freiraum” für antikapitalistisch, antiimperialistisch, bewegte, engagierte, orientierte queerfeministische Frauen und Aktivistinnen öffentlich bekannt war, die sich einer kapitalistischen Werteordnung und einer kapitalistischen Weltordnung NICHT unterwerfen und NICHT anpassen wollen, können die Ereignisse im Zusammenhang der Zwangsräumung von Liebig34 in Berlin auch als politischer Skandal in Berlin und in der Bundesrepublik Deutschland interpretiert werden.

Es ist verständlich, dass Frauen Angst vor Männern haben, die als potentielle, repressive Gewaltverbrecher gegen Frauen, betrachtet werden können. Foto: mid

Gewalt gegen Frauen ist grundsätzlich abzulehnen. Die Bilder, die am 9. Oktober 2020 von Berlin aus um die Welt gingen lassen Zweifel aufkommen. Gilt auch in Berlin “NO to violence AGAINST Women”, das meint in deutscher Sprache “NEIN zur Gewalt gegen Frauen”, wie es U.N. WOMEN seit mehreren Jahren fordert.

Immerhin kann man gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht den Vorwurf erheben, dass er nicht wisse, wie eine extreme und bildhafte Darstellung und Demonstration der Aufrechterhaltung des Gewalt- und Machtmonopols von Berlin und des Staates öffentlichkeitswirksam in Deutschland und in aller Welt eindrucksvoll möglich ist. Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist als Politiker und politischer Beamter selbstverständlich ein Top-Profi und verfügt über viele Jahre an entsprechender Erfahrung. Polizei ist in der Regel Ländersache und liegt in der Zuständigkeit der Länder, wenngleich ab und an auch die Bundespolizei in besonderen Situationen hinzugezogen werden kann.

Wer jetzt die Frage prüft, ob Rücktrittsforderungen gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) aufgrund der Zwangsräumung und des wenig sensiblen Umgangs mit queerfeministischen Frauen in Berlin gerechtfertigt sein könnten, sollte vielleicht auch versuchen zu prüfen, ob im Rahmen einer Deeskaltion, Prävention von Gewalt und proaktiven Konfliktlösung unter den besonderen Umgangsbedingungen mit den besonderen Bedürfnissen queerfeministischer, politisch engagierter Frauen in Bewegung ein geplanter Einsatz von Mediatorinnen hätte Bilder aus Berlin vermeiden können, die viele Menschen so nicht sehen wollten. Die Würde von Frauen, deren Grundrechte, Menschenrechte und der Anspruch auf besonderen Schutz vor Gewalt und vor Männern sollte in allen Situationen in besonderer Weise berücksichtigt und geschützt werden. Das gilt natürlich auch dann, wenn Polizisten als Symbolfiguren für die Aufrechterhaltung des staatlichen Gewalt- und Machtmonopols bei Demonstrationen oder bei Zwangsräumungen von besonderen Schutzzonen, “Schutzräumen”, Rückzugsräume oder auch “Freiräume” für queerfeministisch, politisch, engagierte Frauen in Berlin und in Deutschland zum Einsatz kommen.

Bei der Polizei gibt es auch Polizistinnen. Zu sehen waren jedoch mehr als 1.000 Männer bis 1.500 Männer in schwarzen und beängstigenden Uniformen vor Liebig34 in der Liebigstrasse in Berlin. Kriseninterventions-Teams waren leider, zumindest auf den bislang gesichteten Fotos nicht sichtbar und nicht erkennbar. Ob solche Kriseninterventionsteams bei der Polizei am 9. Oktober 2020 im Einsatz waren ist ebenso unbekannt. Kriseninterventionsteams, die speziell geschult sind im Umgang mit traumatisierten. verfolgten und politisch, anders denkenden Frauen mit anderer Weltanschauung oder auch Gewalt und Geisel-Opfern von Gewaltverbrechen mit einer anderen Weltanschauung, können normalerweise in besonderen, belastenden Situationen helfen und vor weiterem Schaden Frauen bewahren.

Bilder für einen aktiven Schutz für verfolgte Frauen, Aktivistinnen oder auch Frauen in Not zu vermitteln, sollten sicherlich anders aussehen, als rund 1.500 Männer, schwarz uniformiert in Kampfmonturen und mit Panzern vor einen “Rückzugspunkt und Freiraum für queerfeministisch engagierte und orientierte Frauen” zu positionieren. Die Bilder einer Sturmtruppe oder halben (Polizei-)Armee vor Liebig34 “aufzufahren” wirkten wenig friedvoll, wenig frauenfreundlich und wenig einfühlsam.

Es gibt Menschen in Berlin und in aller Welt, die solche Bilder, die am 9. Oktober 2020 aus Berlin und aus Deutschland in alle Welt transportiert wurden, als “Demonstration der Aufrechterhaltung und Durchsetzung eines patriachalischen Gewalt- und Machtmonopols der Regierung von Berlin und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland” deuten. Das verwundert nicht ganz so sehr, denn immerhin ist der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD), leider keine Frau, sondern ein Mann. Männer denken oft in anderer Weise als Frauen.

Bei künftigen Einsätzen, Demonstrationen oder gar Zwangsräumungen, man kann nur hoffen, dass solche Zwangsräumungen so oft wie möglich, abgewendet werden können, sollte der Innensenator und die Einsatzleitung planen, mehr Polizistinnen einzusetzen, statt Männer, die von Frauen als ganz reale Bedrohung wahrgenommen werden können, wenn im Vorfeld öffentlich bekannt ist, dass viele Frauen an einem politischen, queerfeministischen Engagement oder an sonstigen Aktionen beteiligt sind.

Ein Zeichen für Gleichberechtigung, Würde, Respekt und den Schutz von verfolgten, repressiv bedrohten und anders denken, queerfeministisch organisierter Frauen in Berlin und in Deutschland sollte sicher ganz anders aussehen. Es besteht kein Zweifel Frauen und Frauenrechte bedürfen eines besonderen Schutzes in Berlin und in Deutschland. Andreas Klamm

NO TO VIOLENCE AGAINST WOMEN: https://www.un.org/womenwatch/daw//news/unwvaw.html#:~:text=UNIFEM%20administers%20the%20Trust%20Fund,roots%20activists%20on%20the%20issue.

UN WOMEN: https://www.unwomen.org/en

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Liebig34: Die Befehlsgeber haben falsch gehandelt

Hätten Mediatoren eine Konfliktlösung erarbeiten können?

Berlin. 10. Oktober 2020. #Liebig34 #Berlin Die Befehlsgeber und Einsatzleiter der Zwangsräumung von #Liebig34 (Liebig Thirty-Four) m 9. Oktober 2020 haben falsch gehandelt. Die Befehlsgeber wussten sehr genau, dass wenn man Menschen den letzten Raum und Platz zum Leben nimmt, dass sich die Gewalt und Verzweiflung in den Straßen von Berlin und in den Straßen von Deutschland entladen wird.

Nicht jeder Mensch, der seiner Mittel zum Leben beraubt wird und Opfer eines Raubes wurde, wird sich still und brav in eine Ecke legen um zu verdursten, zu verhungern und zu erfrieren. In jedem Winter erfrieren obdachlose Menschen im “superreichen” Deutschland, auch vor deutschen Bahnhöfen. Dank Zeitungen, Online-Medien und Fernseh-Sender genügt eine einfache Google-Suche, um die Berichte zu finden, in denen über obdachlose Menschen berichtet wird, die auch vor deutschen Bahnhöfen qualvoll erfroren und gestorben sind.

Wenn Menschen alle Grundlagen zum Leben entzogen werden (mit offener Gewalt oder auch versteckter Gewalt. Im Beispiel: Wasser, Nahrung, Medikamente, Wohnung, Schutzräume, Geld, Finanzmittel, sonstige Mittel, die zum Leben in Deutschland wichtig sind, werden Menschen verzweifelt im Notfall auch mit Gewalt um ihr Leben und Überleben kämpfen, notfalls auch in den Straßen von Berlin und in den Straßen von Deutschland.

Liebig34. Berlin. Die Befehlsgeber haben falsch gehandelt.
Die Suche nach verantwortlichen Befehlsgebern war teilweise bereits erfolgreich. Foto: mik

Wenn Menschen, wie im Fall von Liebig34 in Berlin der letzte Raum und Platz zum Leben genommen wird, wird dies zu Verzweiflung von Menschen führen. Es mag Menschen geben, die versuchen zu fliehen: Doch wohin sollten Menschen in Zeiten von Corona flüchten, da es keine Zufluchtsstätten mehr gibt. Es gibt jene Gruppe von Menschen, die verzweifelt noch um die Kleider und um ihr Leben kämpfen, das meint die Dinge, die obdachlosen Menschen nach einer Zwangsräumung mit offener und subtiler Demonstration staatlicher Gewalt wie im Beispiel von Liebig34 in Berlin noch bleiben.

Die Befehlsgeber im Dienste des Kapitals (der sogenannten Finanz-Eliten) und der Oligarchen sind nicht selten Offiziere mit bester Ausbildung oder Menschen, die im vergleichbaren Rang von Offizieren stehen. Dies können auch hochrangige Verwaltungsbeamte und politische Beamte in Berlin sein. Das bedeutet auch, dass die Befehlsgeber sich nicht mit einem Statement herausreden können, wie etwa “Wir wissen nicht was wir tun.”

Natürlich wussten die Befehlsgeber und Einsatzleiter sehr wohl, welche Probleme, Folgen und Konflikte mit einer Zwangsräumung von Liebig34 in Berlin ausgelöst werden. Die Kollateralschäden, dass bei Demonstrationen mit Gewalt-Esklalation auf beiden Seiten, in den Reihen der Polizei und in den Reihen der Demonstranten, auch unbeteiligte Dritte, Zuschauer, Journalistinnen und Journalisten Schaden und Verletzungen erleiden können, wurde billigend von den Befehlsgebern und Einsatzleitern in Kauf genommen von Beginn an.

Ist es das Geld, vermeintlicher Machterhalt und der Rausch “grenzenloser” Macht wirklich wert, Berlin in Schutt und Asche zu zerlegen?

Das Gegenteil ist zutreffend. Die Befehlsgeber und Einsatzleiter wissen sehr genau, dass wenn man Menschen den LETZTEN Raum und Platz oder aus antiimperialistischer, queerfeministischer Betrachtung, den “letzten Freiraum zum Leben mittels Zwangsräumung mit Gewalt nimmt“, dann wird sich die Verzweiflung und Gewalt in den Straßen von Berlin und in den Straßen in Deutschland entladen. Andreas Klamm

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Angriffe auf jüdische Synagoge und Menschen jüdischen Glaubens mehr als beschämend

Angriffe auf jüdische Synagoge und Menschen jüdischen Glaubens mehr als beschämend

Hamburg / Ludwigshafen. 5. Oktober 2020. Die Tagesschau und zahlreiche weitere Medien berichten von einem Täter, der mit einer Schaufel einen Menschen jüdischen Glaubens in Hamburg angegriffen habe. Angriffe gegen Menschen jüdischen Glaubens und gegen jüdiche Einrichtungen sind aufgrund der Schuld, die Deutschland und die Deutschen im Holocaust 1933 bis 1945 auf sich geladen haben, auf das Allerschärfste zu verurteilen.

Angriffe gegen Menschen jüdischen Glaubens sind mehr als beschämend vor allem für Deutschland und die Deutschen, nach den Kriegsverbrechen und dem Holocaust in den Jahren 1933 bis 1945. Die Verachtung, Verfolgung und Angriffe gegen Menschen aufgrund eines anderen Glaubens, darf in Deutschland nicht hingenommen werden. Bei dem Angriff handelt es sich nach Informationen von deutschen Spitzen-Politikern nicht um einen Einzelfall. Persönlich glaube ich, dass ein Engagement gegen Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Faschismus normalerweise Verpflichtung für alle Menschen in Deutschland sein muss.

Polizei, Staatsschutz, Verfassungsschutz und weitere Sicherheitsbehörden müssen alle Maßnahmen gewährleisten und einleiten, die Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens, jüdische Einrichtungen oder auch anderen Glaubens verhindern und die Sicherheit unserer jüdischen Brüdern und Schwestern auch in Deutschland gewährleisten. In Anbetracht der rechtsradikalen Netzwerke, die zum Teil auch in deutschen Behörden bekannt geworden sind, sollten die Bundesregierung und die Landesregierungen prüfen ob ein garantierter und optimaler Schutz in enger Kooperation mit Experten und Spezialisten der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (Israel Defense Forces) für die Menschen jüdischen Glaubens und jüdische Einrichtungen mehr Garantie für Sicherheit in Deutschland und Europa bieten könnte. Die Israelischen Sicherheitskräfte sind in besonderer Weise erfahren in der täglichen Verteidigung gegen Terror-Angriffe und Gewalt.

Die Stationierung von Soldatinnen und Soldaten der Israelischen Streitkräfte, Israel Defense Forces, wäre ein Segen und eine wahre Bereicherung für Deutschland.

Grundsätzlich sollte es erst gar nicht soweit kommen, dass Menschen jüdischen Glaubens und jüdische Einrichtungen prüfen müssen, welche geeignete und besonderen Maßnahmen zum Schutz von Menschen jüdischen Glaubens und jüdischer Einrichtungen in Deutschland in Frage kommen könnten, damit ein wirksamer Schutz für Menschen jüdischen Glaubens und jüdische Einrichtung in Deutschland stets gewährleistet werden kann. Dem Gewaltopfer und dessen Familie bleibt nur möglichst, rasche, baldige und vollständige Genesung zu wünschen.

Andreas Klamm, Kandidat für Wahlkreis 38, Landtagswahlen Rheinland-Pfalz 2021 und Kandidat für die Landtagswahlen auf Listenplatz 20, DIE LINKE, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74, http://www.andreasklamm.de und http://www.sozialepfalz.de

Hintergrund: Bericht Tagesschau, Angriff auf einen Mann jüdischen Glaubens in Hamburg, 4. Otober 2020, https://www.tagesschau.de/inland/angriff-synagoge-hamburg-103.html

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheit- und Krankenpfleger, Musik- und Medien-Produzent ist Gründer des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Humanr Rights Reporters. Für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2021 kandidiert Andreas Klamm im Wahlkreis 38 und auf Listenplatz 20 für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz und hofft auf einen Einzug von DIE LINKE in den Landtag von Rheinland-Pfalz im März 2021. Foto: mid

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Auf der Flucht vor Terror und Gewalt getragen von der Hoffnung für eine bessere Welt

Auf der Flucht vor Terror und Gewalt getragen von der Hoffnung für eine bessere Welt

Geflüchtete und traumatisierte Menschen hoffen Glück und Heilung in Deutschland und in Europa zu finden – Kann „Mama Merkel“ und die Menschen in Deutschland helfen?

 

Von Andreas Klamm

 

Ludwigshafen / Maxdorf. 30. September 2020. Der junge Mann Othman T. ist krank, schwer krank. Der aus Syrien geflüchtete Mann erlaubt mir dennoch mit ihm ein Gespräch zu führen, obgleich ich ihn nur mit Rollstuhl, nach mehreren Unfällen und in Begleitung meiner, zeitweise stürmischen Labrador Hündin Ayla besuchen kann, die mich als Assistenzhündin zur Hilfe begleitet. Othman T. brauchte mehrere Wochen, um aus Syrien nach Deutschland zu fliehen und er hatte etwas Glück. Er lebt inzwischen bei Maxdorf in der Vorderpfalz an einem Ort, an dem andere Menschen vielleicht auch an Urlaub denken mögen. Für Othman T. ist dieser Ort eine Station von vielen Stationen in seinem jungen Leben auf der Flucht vor Terroristen aus Syrien. Die Reise hat viel Geld gekostet, sein letztes Geld, das der junge hilfesuchende Mann „organisieren konnte“ und war sehr beschwerlich. Es war zu Beginn der Reise nicht sicher, ob der Mann je einen „sicheren Hafen“ in Deutschland erreichen würde. Er erzählt mir einen Teil seiner bewegten Lebensgeschichte in einem Video-Gespräch für das multinationale Hilfeprojekt irsc global, was für International Support Refugee Community steht. Dabei handelt es sich um ein junges Projekt ehrenamtlich engagierter Menschen ohne Sponsoren.

 

Die Reise von Othman T. begann in der Nähe von Damaskus. Der Mann ist krank und traumatisiert in der Folge der Bedrohung von Terroristen in Syrien und in der Folge der Ereignisse, die er während seiner Flucht auf dem Weg nach Europa und Deutschland erleben konnte. Seine Familie werde von der PKK in Syrien vor Terror, Bedrohung und Gewalt der Terror-Organisation DAESH geschützt, erzählt der junge Buchhalter in einem Video-Interview. Permanente Bedrohung und Angst können Menschen schwer krank machen. Daran dürfte kaum noch Zweifel bestehen und die Information wird von Psychologen, Neurologen und speziellen Trauma-Therapeuten bestätigt.

 

Zur Zeit erleben wir in Deutschland und in Europa seit rund acht Monat selbst stetige Bedrohung und Angst in der Folge von Corona und den Maßnahmen, um eine Corona Pandemie einzudämmen. Die Auswirkungen der massiven Schäden, die permanente Angst und Bedrohung auslösen können, in diesem Beispiel ein unsichtbares Virus, sind heute noch nicht vollumfänglich abzuschätzen. Im Gegensatz zum Corona Virus sind Terroristen nicht nur sichtbar, sondern die Gewalt, der Schrecken, der Terror, der von Terroristen ausgeht ist in zahlreichen Fernseh-Dokumentationen und auf Fotos von Fotografen umfangreich und ausführlich dokumentiert. Bekannt ist heute nur, dass psychologisch, psychisch schwer traumatisierte Menschen, seien es geflüchtete Menschen aus Syrien, Nord-Afrika, Afrika oder Menschen mit Angststörungen aus Deutschland in der Folge der Corona Pandemie eine Erfahrung gemeinsam haben: Sie sind der humanitären, menschlichen, fachlichen, gesundheitlichen, medizinischen, psychiatrischen und psychologischen Hilfe bedürftig. Psychologen, Psychiater, Neurologen und Trauma-Therapeuten aus aller Welt bestätigen auch in wissenschaftlichen Publikationen, dass schwere Kriegs-Traumata, Traumata die durch Terroristen, in den Folgen von Gewalt und Terror verursacht werden, permanente Angst Menschen schwer krank machen können. Dabei können sich hierbei nicht nur psychische, psycho-somatische Erkrankungen sondern auch schwere somatische Erkrankungen manifestieren, im Beispiel: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Schädigungen des gesamten Immun-Systems, Infekt-Anfälligkeit und viele weitere, schwere und bedrohliche Erkrankungen. Die Erkrankungen an Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen und sonstigen Formen von Angststörungen im Rahmen posttraumatischer Belastungsstörungen sollten nicht unterschätzt werden. Nur weil eine Erkrankung auf den ersten Blick vielleicht nicht nach außen nicht sichtbar ist, bedeutet dies leider nicht automatisch, dass die Erkrankung weniger schwer sein könnte.

 

Die Menschen, die an den EU-Außengrenzen warten, bangen und hoffen, haben oft die „Vorstufe der Hölle“ durchgemacht. Zumindest eine Art der „Vorstufe der Hölle“, die man sich als westlich orientierter und geprägter Mensch vorstellen kann, wenn man als Kind und junger Mensch, zeitweise streng mit Ritualen, Weltanschauungs-Modellen und Vorstellungen indoktriniert wurde, die dem Weltbild der römisch-katholischen Kirche entsprechen.

 

Nahezu jeder Mensch kennt Dank ARD Tagesschau, ZDF heute, RTL, SAT1, n-tv und vielen weiteren Sender die Bilder von Menschen in zerfetzten, heruntergekommenen, abgetragenen Kleidungsstücken und in Zelten, die mich persönlich – pardon – mehr an Mülltüten denken lassen aus den Lagern der geflüchteten Menschen, sei es in Moria, Lesbos in Griechenland oder inzwischen auch an vielen anderen Orten. Wenn ich an die Errungenschaften, Wohlstand, Entwicklungen und Fortschritte denke, die man als West-Europäer in Deutschland mit 83 Millionen Menschen und in Europa mit rund 500 Millionen Menschen im Laufe von 40 Lebensjahren und mehr, kennenlernen kann, frage ich mich oft: „Ist Deutschland und ist diese so stolze Europäische Union wirklich so bettelarm, dass wir die Bilder von Menschen, die in Mülltüten-ähnlichen Notzelt-Behelfsmitteln unterbringen, tatsächlich zwingend erforderlich sind in und um die ganze Welt zu senden?“

 

Was bewegt so viele Menschen zur Flucht? Gibt es einen Reporter, Reporterin, Journalistin, Journalisten und Medienvertreter, der nicht auch bereits diese und ähnliche Fragen gestellt hat auch im Gespräch mit betroffenen Menschen. Augenzeugen-Berichte zu Ereignissen, die die Welt bewegen sind wichtig und so lasse ich mir dies auch nicht nehmen. Ich ziehe mit meiner Kamera und Mikrofon los um O-Töne einzufangen, Bilder zu dokumentieren mit dem Auftrag und Ziel Fotos, O-Töne und mehrere Text-Beiträge zu produzieren, zu schneiden, zu schreiben und auch zu veröffentlichen.

In den Gesprächen mit betroffenen und geflüchteten Menschen lerne ich sehr schnell, dass es ein oder mehrere Muster für die Gründe von Fluchtursachen gibt: Krieg, Terror und Terroristen, Gewalt, die Verfolgung von anders denkenden Menschen, religiöse, fanatische Gruppen die andere weniger religiös-fanatische Gruppen verfolgen oder extremistische Gruppen, deren Weltbild und Weltanschauung hinterfragt werden dürfen, nur nicht in den Ländern aus denen geflüchtete Menschen an die Außengrenzen von Europa geflohen sind. Krieg, Terror, Gewalt, Unterdrückung, Zerstörung, Korruption, Willkür, Machtmissbrauch, Hass sind die Gründe, die zu den Hauptgründen gerechnet werden können. Einige andere der geflüchteten Menschen mit denen ich sprechen darf, nennen auch noch weitere Gründe: Fehlende Infrastruktur in Afrika. Was kann man sich darunter vorstellen? Einfache Antwort: Wie mag sich ein Leser oder ein Journalist ein Leben ohne Strom und ohne Wasser in Deutschland vorstellen? Bereits diese doch recht einfache Vorstellung kann bewegen und ohne Zweifel auch berechtigte Angst bereiten. Was könnten Menschen und Journalisten noch tun, wenn es keinen Strom mehr gibt und damit natürlich keine Smartphones, Computer und Studio-Anlagen genutzt werden können und es auch keinen Zugang zum Internet gibt, weil ohne Strom natürlich bei fehlenden Internet-Verbindungen noch nicht einmal das Grundrecht auf Kommunikation wahrgenommen werden könnte.

 

Es gibt den bekannten Großkonzern, der in Afrika im wahrsten Sinne des Worte den Menschen das Wasser abgräbt und das Wasser, das in Afrika dringend gebraucht wird in Deutschland und in Europa teuer vermarktet. Gründe für eine gewagt und oft extrem, gefährliche Flucht gibt es viele. Eine Flucht aus Afrika oder auch aus Nord-Afrika ist nicht nur extrem gefährlich sondern auch sehr teuer. Die Menschen, die ebenso dringend auf eine Flucht in eine bessere Welt, das meint nach Deutschland oder Europa angewiesen wären, können leider nicht mehr aus Krisen-Regionen fliehen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen und sie damit noch nicht einmal zumindest wagen können, die Flucht in eine bessere Welt anzutreten.

 

Wenn wir einen kleinen Umweg wagen, in Bezug zur Verantwortung, die Deutschland und andere Mitgliedsstaaten für Not, Leid und Elend mittragen, das in Worten kaum treffend und vollumfänglich zu beschreiben ist, so kann man sehr schnell zur Erkenntnis gelangen, dass Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, im Beispiel Frankreich, Spanien, Portugal sich nicht einfach aus einer möglichen Verantwortung für die desaströsen Entwicklungen in Afrika und Nord-Afrika „herausschreiben“ oder „herausreden“ können. Deutschland ist war ganz vorne mit dabei und einst der drittgrößte Waffen-Exporteur in der Welt. Es mag Aktionäre der einschlägig durch Gerichts-Verfahren bekannten Waffen-Hersteller geben, die vielleicht wegen der erhofften Dividende tatsächlich den Zusammenhang nicht sehen wollen. Mit jeder Waffe, die nach Afrika, Nord-Afrika oder an sonst weit entlegene Orte in der Welt geliefert wird, die aus Deutschland kommt wird mit den Waffen und der Munition schwerstes Leid ausgelöst und die Fluchtursachen geschaffen, die Menschen zur Flucht nach vorne, genauer in Richtung EU-Außengrenze und nach Deutschland zu „Mama Merkel“ bewegen. Es gibt tatsächlich die Kinder und Jugendlichen, die vor laufenden Kameras erzählen: „Wir wollen zu Mama Merkel in Deutschland“. Die Hoffnung, die an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von diesen Kindern und Jugendlichen verknüpft wird, muss grenzenlos groß sein voller Hoffnung. Was für Waffen gilt, gilt auch für Munition. Einige der Fluchtursachen werden von Aktionären, politischen Protagonisten in Deutschland und in Europa selbst geschaffen. Ohne Waffen-Exporte und ohne Exporte von Munition gäbe es diese Fluchtursachen nicht.

Wagen wir etwas weiter zurück zu denken, so sollten wir nicht vergessen, dass es auch die Kolonialzeit gab und Frankreich, die Niederlande, Portugal, Spanien, Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten einst Kolonialmächte waren und keine Hemmungen hatten die Erdbodenschätze aus Afrika und Nord-Afrika nach Europa einzuführen. Wenn man die Ressourcen eines Landes, genauer sogar eines ganzen Kontinentes „abgräbt“ oder „leersaugt“, so darf man sich einige Jahre später nicht ganz so sehr wundern, dass es auch Menschen gibt, die sich nicht einfach still und brav in irgendeine dunkle Ecke in Nord-Afrika oder in Afrika legen, um „artig zu verhungern oder zu verdursten“, sondern tatsächlich eine Flucht nach vorne antreten, weil es kein Zurück mehr gibt und darauf hoffen Schutz, Shelter, Hilfe und Menschlichkeit in Deutschland und in der Europäischen Union oder auch auf dem Kontinent Europa zu finden.

 

Wer andere Länder oder einen Kontinent arm gemacht hat und die Ressourcen eines Landes und eines Kontinentes nach Europa und in alle Welt „verschifft“ hat, sollte sich bitte auch nicht mehr ganz so sehr wundern, wenn es selbstverständlich auch wirtschaftliche, soziale und finanzielle Gründe gibt, die Menschen zu einer Flucht aus Afrika nach Europa treiben kann. Wer nicht ganz vergisst, dass es auch wirtschaftliche und finanzielle Gründe, sprich die Aussicht auf Profite waren, die Unternehmer aus Deutschland und in Europa bewegt haben, die Ressourcen der Ländern abzutragen und Gewinn-bringend zu vermarkten, zu veräußern, zu verkaufen, sollte sich bitte nicht mehr ganz so sehr wundern, dass es auch Menschen aus Nord-Afrika und Afrika gibt, die ihre wirtschaftlichen, finanzielle und soziale Situation verbessern wollen und hoffen, würdigere Strukturen für ein besseres Leben in Deutschland und in Europa zu finden.

Kurz zusammengefasst: Wie auch immer wir das Blatt wenden wollen, Deutschland und nahezu alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können sich einer historisch begründeten und aktuellen Verantwortung für das Leid, das Elend und die Not von Millionen von Menschen in Nord-Afrika und Afrika nicht entziehen. Wir tragen alle Verantwortung, insbesondere die Regierungen in Deutschland und die Regierungen der weiteren EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Union im Gesamten.

Die Menschen, die auf Schutz, Hilfe, Shelter, Verständigung und Menschlichkeit in Deutschland und in der Europäischen Union hoffen, haben weitaus Besseres verdient als in Notbehelfs-Zelten untergebracht zu werden, die mich immer wieder an „zerfetzte, heruntergekommene Mülltüten“ denken lassen. Das sind Bilder von Lebensumständen, die kaum ein normal denkender Mensch, noch nicht einmal seinem „ärgsten Feind“ zumuten wollte.

Die Europäische Union, Europa und Deutschland wurden ohne Zweifel von Corona und den Maßnahmen zur Bekämpfung einer Corona Pandemie hart getroffen. Dennoch verfügt die EU und Deutschland über finanzielle, wirtschaftliche Strukturen und über die Infrastruktur, um Menschen, die vor Krieg, Terror, Gewalt, Armut und auch Auswirkungen der weltweit, wahrnehmbaren Klima-Veränderungen flüchten zu helfen und diese Menschen würdig und sicher zu versorgen. Im Rahmen des Bündnisses Seebrücke und weiterer Engagements von Menschen sowie Hilfe-Organisationen gibt es erfreulicherweise zahlreiche Städte und Regionen in Deutschland, die öffentlich verkündet haben, dass es die Möglichkeiten der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Nord-Afrika und Afrika gibt.

Im Rahmen meiner Recherchen für Berichte zur Situation geflüchteter Menschen habe ich überwiegend mit Männer sprechen können. Mir sind dennoch nicht die Angst-erfüllten Blicke der begleitenden Ehefrauen und minderjährigen Kinder verborgen geblieben, die darauf hoffen, dass sie gute, hilfsbereite und mit Liebe erfüllte Menschen in Deutschland und in Europa finden, die bereit sind den Menschen Schutz, Shelter und Hilfe zu schenken und im Rahmen der Möglichkeit humanitäre Hilfe leisten.

Die überwiegende Anzahl der geflüchteten Menschen mit denen ich sprechen konnte, sind aus dem Iran oder aus Syrien geflohen, waren geflüchtete Menschen, die in der Tat vor Krieg, Gewalt und Terroristen die Flucht nach vorne nach Deutschland und Europa gewagt haben.  Deutschland und die Europäische Unionen haben hier vielfältige Handlungsmöglichkeiten. Bereits die Kürzung von Rüstungs-Etats und die Reduzierung von Waffen-Exporten kann wirksam helfen, dass es künftig weniger Fluchtgründe oder Fluchtursachen gibt. Mittel aus der Entwicklungshilfe dürfen nicht in die Hände von Terror-Organisationen und Diktatoren gelangen.

 

Die Bereitschaft von Städten und Menschen in Deutschland Hilfe zu leisten, wird leider durch die Haltung des Bundesinnenministeriums und der Außenvertreter der Europäischen Union blockiert. Faktisch bedeutet dies, dass Hilfe, die geleistet werden könnte, aus politischen Gründen und weiteren Gründen verhindert wird.

 

An der Bedürftigkeit und am Bedarf der sofortigen Hilfe für geflüchtete Menschen, auch wenn wir daran denken, dass der Winter in wenigen Wochen Einzug in Europa und in Deutschland halten wird, dürfte für keinen Menschen ein Zweifel bestehen. Wenn wir an den einfachen Grundsatz denken: Handle an anderen Menschen, so wie Du an Dir gehandelt haben möchtest, so können wir auch ohne Studium und Fachexpertise wissen, was geflüchtete Menschen, die an den EU-Außengrenzen warten und auf baldige Hilfe hoffen, dringend brauchen. Die Bedürfnisse von Menschen an den EU-Außengrenzen und die Bedürfnisse der Menschen, die in Europa leben, sind nicht so sehr verschieden.

 

Dennoch gilt nicht zu vergessen: In den Reihen der geflüchteten Menschen gibt es geflüchtete Menschen mit besonderen Hilfe-Bedürfnissen: In der Regel zählen hierzu Frauen, Kinder, minderjährige Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung sowie kranke und verletzte Menschen, rechtlich betrachtet, so genannte „besonders Schutz-befohlene Menschen“ die von Behörden, Menschen und sonstigen Organisationen in Deutschland und in Europa nicht misshandelt und auch nicht benachteiligt werden dürfen, sondern auch rechtlichen Anspruch auf besondere Hilfe, Förderung und Unterstützung haben.

 

Einen jungen Mann, den ich in einem meiner Video-Beiträge als ein Beispiel von vielen geflüchteten Menschen vorstelle, Othman T., brauchte 21 Tage für die Flucht von Syrien in die Vorderpfalz nach Deutschland. Der Mann musste vor Krieg, Terror und Gewalt fliehen und es gab Berührungspunkte mit DAESH, der Terror-Organisation, die von anderen Menschen auch als „ISIS“ bezeichnet wird. Die richtige Bezeichnung so informiert der Mann, lautet DAESH. Der geflüchtete Mann hatte Glück in einer recht guten Einrichtung in Maxdorf untergebracht zu werden, nicht in einem der Behelfs-Zelte von Moria, die an „Mülltüten“ denken lassen. Leider spreche ich nicht die arabische Sprache und kann mich mit den geflüchteten Menschen meist nur in englischer Sprache und in französischer Sprache verständigen, so dass viele Informationen, die in der arabischen Original-Sprache noch enthalten sein können, im Rahmen der Übersetzungen in die englische, französische und auch in die deutsche Sprache verloren gehen können.

Im Gespräch lässt Othman T. keinen Zweifel daran, dass es Terroristen waren, die ihn zur Flucht nach vorne nach Deutschland trieben. Video, Gespräch mit geflüchteten Menschen aus Syrien: Othman T. und Andreas Klamm im Gespräch für das Projekt irsc International Refugee Support Community, Link: https://vk.com/videos330644785?z=video330644785_456239132%2Fpl_330644785_-2

Die Terror-Organisation versuchte den Mann an der Flucht zu hindern. Er wagte die Flucht alleine nach Deutschland. Seine Familie hat er in Syrien zurückgelassen. Seine Familie sei in Syrien sicher, doch nur weil die PKK helfe, die Menschen in Syrien vor den Angriffen durch Terroristen zu schützen. Die PKK helfe, die Menschen vor den DAESH Terrorist zu schützen.

Der geflüchtete Mann fühlt sich in Deutschland wohl: Die Menschen seien gut und hilfsbereit. Othman T. hofft auf Frieden und hofft, dass die Bedrohung der Terroristen möglichst bald beendet werden kann. Wir wollen Frieden und keinen Krieg in Syrien.

Würden die U.S.A und Russland einen Plan für Frieden erarbeiten, so könne Frieden in Syrien in kurzer Zeit möglich werden. Othman T. wünscht sich kaum etwas mehr als Frieden für Syrien.

Direkte Flugverbinden von Syrien nach Europa gäbe es nicht mehr. Man könne von Syrien nur nach in den Lebanon direkt fliegen.

Othman T., ein junger, geflüchteter Mann, spricht vier Sprachen: Arabisch, kurdisch, englisch und inzwischen auch die deutsche Sprache, die er noch lernt. In Syrien machte er eine Ausbildung als Buchhalter und arbeitete in der Pflege von Computer-Netzwerken. Trotz aller Traumata und kaum in Worte fassbare Umstände, die er erleben musste, bewahrt sich Othman T. die Hoffnung für Frieden in Syrien und die lebendige Hoffnung für eine bessere Welt, in der es noch Hoffnung, Liebe und Gerechtigkeit gibt.

Die Geschichten der Flüchtlinge aus dem Iran und aus Syrien sind vielfältig, komplex, bewegend und umfangreich, so dass ich derzeit an einem neuen Buch schreibe und die Geschichten von einigen Menschen auf der Flucht in eine bessere Welt in einem neuen Buch vorstellen werde.

In Mannheim (Baden-Württemberg) gibt es das Bündnis Seebrücke und in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) gibt es ebenso bereits mehrere Menschen und Vereine, die versuchen, geflüchtete Menschen Hilfe vor Ort in den Städten zu leisten.

 

Informationen zu Engagements und Forderungen von Seebrücke Mannheim sind auf der Webseite des Bündnisses zu finden: https://seebruecke.org/safe-havens/mannheim

 

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Sozial engagiert im Rollstuhl: Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen 2021 in Rheinland-Pfalz

Sozial engagiert im Rollstuhl: Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen 2021 in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 27. September 2020. (mid). Für die Landtagswahlen 2021 will Andreas Klamm mit seiner Kandidatur als Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz 2021 am 14. März 2021 auch ein Zeichen für aktive, politische Teilhabe für Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung setzen.

Andreas Klamm aus Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein kandidiert auf Listenplatz 20 für DIE LINKE Rheinland-Pfalz und als direkter Bewerber für den Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen, trotz sichtbarer Behinderung im Rollstuhl in der Folge mehrerer Unfälle in der Vorderpfalz.

Andreas Klamm hat sich als Kandidat für die Landtagswahlen beworben und wurde am 4. Juli 2020 als Kandidat für Listenplatz 20 für DIE LINKE am 4. Juli 2020 in Andernach gewählt und am 19. September 2020 als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38 (früher Wahlkreis 37) Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Foto: mid

Andreas Klamm, 52, ist Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern und hat als Musiker, Musik-Produzent und Komponist insgesamt 16 komplette Musik-Alben mit 14 Songs veröffentlicht. Der Medien-Produzent und Krankenpfleger will sich vor allem für Themen wie soziale Sicherheit, Digitalisierung, kostenfreier ÖPNV, sichere und gute Pflege und medizinische Versorgung, Förderung nachhaltiger, regionaler Landwirtschaftsprojekte, Verständigung, Dialog, soziale Mindestsicherung, Bedingungsloses Grundeinkommen und Frieden engagieren und seine Stimme erheben.

Spitzen-Kandidaten für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz auf Listenplatz 1 sind David Schwarzendahl (Frankenthal) und auf Listenplatz 2 Melanie Wery-Sims (Bernkastel-Wittlich). Andreas Klamm wurde auf der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 in Andernach auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz gewählt. Als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38 (früher Wahlkreis 37) für die Landtagswahlen 2021 wurde Andreas Klamm am 19. September 2020 von DIE LINKE Ludwigshafen Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen einstimmig gewählt. Die Landtagswahlen finden im kommenden Frühjahr am 14. März 2021 statt.

DIE LINKE in Rheinland-Pfalz ist bislang noch nicht im Landtag von Rheinland-Pfalz vertreten. Das wollen die Spitzenkandidaten David Schwarzendahl und Melanie Sims mit insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten ändern und künftig als Partei für soziale Gerechtigkeit mit einer starken Stimme für eine Vielzahl wichtiger Themen ab März 2021 im Landtag vertreten sein.

Zu Themen, Anliegen und Engagements informiert Andreas Klamm auf den Web-Seiten: www.andreasklamm.de und www.sozialepfalz.de

Da aufgrund der Verordnungen zu Corona kaum größere Treffen in der Vorderpfalz und in Ludwigshafen am Rhein möglich sind, bietet Andreas Klamm, jeden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr Bürger-Sprechen-Stunden via Telefon, online und auf Wunsch als Video-Konferenz (Zoom) an: Tel. 06236 48 929 74 (Neuhofen) und Tel. 0621 5867 8054 (Ludwigshafen am Rhein).

Ihm sei es wichtig mit Menschen, Wählerinnen und Wählern auch für und über Bedürfnisse, Sorgen, Nöte, Wünsche und Anliegen vor allem in Zeiten der Krise zu sprechen. Da dies aufgrund der Corona Verordnungen zum Schutz vor Ansteckung nicht immer persönlich von Angesicht zu Angesicht möglich sei, sollte es doch zumindest online, via Telefon und auf Wunsch natürlich auch mittels Videokonferenz möglich werden. “Anruf genügt.”, meint Andreas Klamm. Der 52jährige Bewerber glaubt, dass DIE LINKE dringend vor allem jetzt in der Krise als Stimme für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, finanziell und soziale benachteiligte Menschen in Rheinland-Pfalz gebraucht werde und hofft auf einen Einzug von DIE LINKE im März 2021 in den Landtag von Rheinland-Pfalz. (mid)

Webseiten im Internet:

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Beirut explosions: International investigation should be launched

Beirut explosions: International investigation should be launched

by Andreas Klamm

Eyewitnesses in Beirut have captured with their camera a flying device which could be identified a one of those highly developed cruise missiles

Beirut / Lebanon. August 12, 2020. The people of Beirut and in Lebanon are suffering because of several minor explosions followed by two great and terrible explosions on August 4th, 2020. According to government and media reports 171 people have died, more than 6.000 people have got seriously wounded and about 300.000 people have got homeless.

Already before the August 4th explosions have taken place the people of Beirut and Lebanon have suffered because of poverty, corruption, war, civil war and terror.

After receiving several reports of people from Beirut, that the explosions might have been more than “just a terrible accident”, the international and multinational human rights project Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters has launched a video study project and research project to help the people of Beirut and in Lebanon and all other affected people for the right to truth to the public. People in Beirut and in the world demand to know the truth.

Eyewitness Video could be important to investigate for international investigators, Intelligence Service and Military Experts

#Beirut For the international investigators in concern of the explosions in #Beirut this eyewitness video will be important to investigate the causes of two terrible explosions in Beirut on August 4th, 2020 in Beirut in Lebanon. The eyewitnesses have captured a flying device which could be one of quite highly developed cruise missiles.  https://video.twimg.com/ext_tw_video/1290896765953114113/pu/vid/352×640/ovRcVNNLPL-8tcDm.mp4?tag=10

The flying object visible in the Still Photograph looks not like a bird. It may could be identified as some kind of highly developed cruise missile, for example the Taurus cruise missile which is known as also as KEPD_350 or an similar type of cruise missile which could have been launched with the aid of a F 18 Fighter jet. Photograph: lpn

 

The causes for two great and terrible explosions in Beirut are not known yet. People in a petition demand an international investigation.

 

Still Photography and Screenshots from the Eyewitness video of citizen and people from Beirut

Flying object in Beirut, photograph 1

Flying object in Beirut, photograph 2

Flying object in Beirut, photograph 3

Flying object in Beirut on August 4th seconds before the impact or explosions. The object is heading in high speed to the site of the explosion or blast. Photographs / Still Photographs: lpn

 

Flying object in Beirut on August 4th, 2020, photograph 5

Flying object in Beirut on August 4, 2020. photograph 6

August 4, 2020: Several minor explosions followed by two great and terrible explosions. The causes of the two great and terrible explosions ist not known yet. An international and multinational investigations should be launched. Photographs: lpn

Because of two terrible explosions on August 4, 2020 according to government and media reports 171 people have died, 6.000 people have been seriously wounded and 300.000 people in Beirut lost their homes and got homeless. Photographs / Still Photography: lpn

The people and victims of two great and terrible explosions in Beirut on August 4th, 2020 demand the right to know the truth.

Eyewitness Video from Eyewitness in Beirut on August 4, 2020. Captured on camera and on file: A flying unknown object heading in high speed to the site of the explosion or blast seconds before the second explosion has taken place.

Link: https://video.twimg.com/ext_tw_video/1290896765953114113/pu/vid/352×640/ovRcVNNLPL-8tcDm.mp4?tag=10

Leo Zagami on Periscope with a theory about the August 4th, 2020 explosions in Beirut in Lebanon:

Link: https://www.pscp.tv/w/1nAKEADrYEoKL

Leo Zagami on http://leozagami.com/2016/03/23/ordo-illuminatorum-universalis

and on http://leozagami.com

Trump Again Says Beirut / Lebanon Blast Might Have Been Attack

Link, US News: https://www.usnews.com/news/world/articles/2020-08-05/us-officials-dispute-trumps-claim-that-beirut-was-attacked

U.S. President Donald J. Trump: General Thinks Beirut Explosion “Was A Bomb Of Some Kind”, Editors: May a highly developed cruise missile such as Taurus cruise missile or similar cruise missiles in use by unknown forces, Link on You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=IYX9nyr7rng

Beirut Video Study Project 2, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters on You Tube:

Link: https://www.youtube.com/watch?v=U5f0XZ90dlc&feature=youtu.be

Video Study Project No. 2 by Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, http://www.libertyandpeacenow.org and Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com

Petition: Beirut Lebanon Explosions, August 4th, 2020, International investigation in concern of Beirut explosions

Link: https://www.change.org/p/ban-ki-moon-secretary-general-of-the-united-nations-international-investigation-of-the-beirut-explosion

Leo Zagami, Theory on the events in concern of the explosion in Beirut

Leo Zagami Web Site

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters

Web Site, http://libertyandpeacenow.org

Andreas Klamm, Web Site 1, http://www.andreas-klamm.de

 

Beirut Study Animation: Visible unknown flying object seconds before the second (2nd) huge and terrible explosion has taken place on the known explosion site in Beirut on August 4, 2020. lpn

Animation Study Video and Still Photograph Project: Research Beirut August 4th, 2020 explosion. lpn

The story and reports will be continued as soon as possible.

 

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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Morddrohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag von DIE LINKE als Kandidat auf Listenplatz 20 für die Landesliste für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

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Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

 

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

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Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe:

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

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Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Video, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

 

You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

Tidal: https://tidal.com/browse/album/126008401

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/123676482

Spotify: https://open.spotify.com/album/7LU96G480NoF8ZICN4aKeg

Apple iTunes: https://music.apple.com/us/album/merry-christmas-frohe-weihnachten-single/1492166370

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Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

Napster: https://us.napster.com/artist/andreas-klamm/album/green-fair-for-justice

Apple Music: https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947?app=itunes&ign-mpt=uo%3D4

Spotify: https://open.spotify.com/album/3roFJVKF3DqLXIn3HVrKkr

Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202

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