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Mission Überlebens-Kampf in Niedersachsen: Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?

Mission Überlebens-Kampf in Niedersachsen:

Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?

Von Andreas Klamm Sabaot

Uelzen / Hamburg. 24. Mai 2010. In Niedersachsen muss ein ehemaliger Berufssoldat, Marine-Kampfschwimmer und Veteran, der in Auslands-Einsätzen unter Gefahr für sein Leben deutsche Werte verteidigte, jetzt in einer besonderen Mission möglicherweise den Kampf um das eigene Überleben in Deutschland kämpfen. Insgesamt für 12 Jahre diente der Oberbootsmann und Unteroffizier mit Portepee, Thomas S. (47) treu dem Land Deutschland, der Bundeswehr und der Marine. Fünf Auszeichnungen hat er erhalten, unter anderem auch das Einzelkämpfer Leistungs-Abzeichen in Silber. Das Wissen und die Einsatz-Erfahrung als Einzelkämpfer im aktiven Dienst bei der Marine wird der Veteran und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Niedersachsen möglicherweise dringend benötigen, um in Deutschland überleben zu können. Die ARGE in einem Landkreis in Niedersachsen verweigert dem Berufssoldaten a. D., der außerhalb des Dienstes bei der Bundeswehr und Marine chronisch schwer krank und schwer behindert wurde, die Hilfe zu einem von der ARGE selbst geforderten Umzug. Der Berufssoldat a. D. und ehemalige Marine-Kampfschwimmer ist heute für das einfache Gehen auf die Hilfe von Geh-Stöcken und eines Rollators angewiesen. Einen Umzug in seine Heimatstadt Hamburg kann der chronische kranke Marine-Kampfschwimmer a. D., Veteran und Berufssoldat a. D. nicht ohne Hilfe bewerkstelligen.

Statt Respekt und Anerkennung, wie von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler erst vor wenigen Tagen bei seinem Besuch der Truppe in Afghanistan gefordert und von Bundesfamlienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) in einem öffentlichen Appell an die Deutschen eingefordert, muss ein langjähriger dienender Marine-Kampfschwimmer a. D. , inzwischen leider chronisch schwerst krank und schwerbehindert mit einer Mini-Rente von 590,– Euro wegen Erwerbsunfähigkeit in Niedersachsen kämpfen um in Deutschland überleben zu können. Mit der Rente kann der lang gediente Berufssoldat a. D. die Renovierungsarbeiten, Umzugskosten und Genossenschafts-Anteile bei einer Wohnungsbau-Genossenschaft in Hamburg von rund 2.000 Euro, um in seine Heimatstadt Hamburg zurück ziehen zu können, nicht aus eigener Kraft finanzieren.

Jetzt droht dem ausgezeichneten und treuen Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. sogar bis zum 10. Juni 2010 die Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Vermieter in einem Landkreis in Niedersachsen ist zerrüttet. Thomas S. (47) muss möglicherweise mit seiner Katze und Hund auf die Straße als chronisch kranker und schwerbehinderter ehemaliger Marine-Kampfschwimmer a. D.. Die Einheit des Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a. D. wurde von der Bundeswehr aufgelöst. Er meldete sich nicht arbeitslos sondern arbeitete als „Security Biker“ zeitweise mehr als 220 Stunden im Monat für 6,40 Euro Stundenlohn, brutto. Der Berufssoldat a. D. fuhr mit einem Dienst-Motorrad bei Sonne, Regen, Eis und Schnee täglich 200 Kilometer dienstlich. Plötzlich wird er von Lähmungen an Armen und Beinen befallen und wird Opfer eines Unfalls. Seine Wirbelsäule muss versteift werden. Es folgten weitere Operationen. Doch statt sich Ruhe zu gönnen, kämpft der schwerstkranke Berufssoldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. weiter und arbeitete so lange, bis es ganz und gar nicht mehr geht. Mehrere medizinische Gutachten auch von Gerichten veranlasst, bescheinigen dem Berufssoldaten a.D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., dass er aus psychischen und physischen Gründen in keinster Weise mehr in der Lage sein wird, dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Inzwischen erhält der Marine-Kampfschwimmer a. D. eine Mini-Rente von 590,– Euro pro Monat. Davon kann er die Kosten für Renovierung, Genossenschaftsanteile für eine neue Wohnung in Hamburg und den Umzug in geschätzter Höhe von rund 2000 Euro definitv nicht bezahlen. Zusätzliche Hilfe erhält er nicht. Seit Jahren versucht der frühere Marine-Kampfschwimmer die Situation mit Hilfe von Anwälten entschärfen zu lassen. Doch jetzt scheint die Notlage sogar zu eskalieren mit der drohenden Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zum 10. Juni 2010, die konkret eine Gefahr für Leib, Leben, Seele und die ohnehin angeschlagene Gesundheit des chronisch kranken und schwer behinderten Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a.D. bedeuten würde.

Die zuständige ARGE und Sozialbehörden verweigern dem Marine-Kampfschwimmer a. D. die Hilfe, die ein Mensch, der 12 Jahre lang treu unter Einsatz und Gefahr für sein eigenes Leben für Deutschland auch in gefährlichen Auslands-Mission diente.

Es sind nur wenige Tage vergangen, als Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler die wohl klingenden Worte in Afghanistan zu den Soldaten gesprochen hat, wonach die Menschen in Deutschland den Soldaten: „Anerkennung und Respekt für die Einsätze und Leistungen im Dienst für Deutschland“ zeigen sollten. Kaum drei Wochen sind vergangen, als die Bundes-Familien-Ministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) von den Menschen in Deutschland forderte, mehr Solidarität mit den deutschen Soldaten zu zeigen und zu leben.

Als ich im Jahr 2006 das Medien- und Hilfs-Projekt Regionalhilfe.de gegründet habe, glaubte ich noch, dass es die Situation nicht geben könne, dass mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa ein deutscher Soldat, dazu noch ein ehemaliger Marine-Kampfschwimmer, um Hilfe bitten muss. Doch als ich mit Thomas S. am Telefon gesprochen habe, wurde mir schnell klar, dass der ehemalige Berufs-Soldat der Bundeswehr möglicherweise keine andere Chance hat, als ein junges und eines der kleinsten Medien- und Hilfsprojekte in Deutschland, das dürfte auf Regionalhife.de zutreffen, um Hilfe zu bitten. .

Thomas S. , ein Marine-Kampfschwimmer a. D. aus Niedersachsen diente treu als ein Elite-Soldat bei der Bundes-Marine seinem Land, das meint Deutschland. Thomas S. ist ein stolzer Mann und ehemaliger Berufs-Soldat. Er ist es gewohnt hart gegenüber anderen Menschen und hart gegenüber sich selbst zu sein. Wenn er stärkerste Schmerzen leidet und daran habe ich nach dem Telefongespräch mit ihm keinen Zweifel, dann versucht der ehemalige Marine-Kampfschwimmer sein Leiden zu verstecken. Während unseres Telefongespräches nehme ich als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger Anzeichen für eine POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG (PTBS) wahr und frage den Berufs- und Elite-Soldaten a. D. gezielt, ob er je auf eine möglicherweise vorliegende PTBS untersucht wurde. „Nein“ – die klare Antwort – damit ist noch nicht einmal auszuschießen, dass eine Dienst-Beschädigung des Marine-Kampfschwimmers a. D. vorliegt.

Thomas S. kannte bessere Tage als die Zeit, in der er heute lebt. Er war es für viele Jahre gewohnt Höchstleistungen als Berufs-Soldat für sein Land zu leisten. Doch heute ist er alleine gelassen von der Gesellschaft in diesem Land. Seit einem Unfall und mehreren Erkrankungen ist Thomas S. , der stolze Marine-Kampfschwimmer von einst, der im guten Glauben an dieses Land, Deutschland und der Bundeswehr-Marine treu diente, alleine gelassen. Er ist chronisch arbeitsunfähig erkrankt und schwerbehindert. Thomas der Mann, der 12 Jahre lang keine gefährliche Mission scheute und für Deutschland bereit war, sein Leben in Gefahr zu bringen, ist heute chronisch krank und genauer sogar schwerstbehindert. Bei einer Versteifung der Wirbelsäule, Verdacht auf Post-traumatischen Belastungsstörungen psychischer Art und einer Poly-Neuropathie ist eines klar, auch für medizinische Laien: Thomas S., der mutige Marine-Kampfschwimmer wird dem Arbeitsmarkt als schwerbehinderter Mensch ganz sicher nicht mehr zur Verfügung stehen können.

Eine winzig kleine Erwerbungunfähigkeits-Rente von gerade einmal 590,– Euro pro Monat erhält Thomas S. und jetzt wird sein Leben in einer Stadt in Niedersachsen in Gefahr gebracht: Die ARGE will ihn einerseits zum Umzug zwingen und verweigert gleichzeitig die dringend erforderliche Hilfe für einen Umzug nach Hamburg, in die Heimatstadt des Elite-Soldaten a. D., in der er bestehende Infra-Strukturen, fachlich ärztliche Hilfe und eine gutes Freundes-Netzwerk zur Hilfe hätte. Thomas S. , der mutige Marine-Kampfschwimmer, der mutig in schwierigste Einsätze für 12 Jahre für Deutschland zog, hat ausgerechnet in Deutschland dem Land, dem er 12 Jahre diente, Angst. Er wird von der Angst ergriffen, ausgelöst vom fehlenden Respekt, der fehlenden Hilfe, der fehlenden Solidarität und der fehlenden Anerkennung einer deutschen Behörde in einem Landkreis in Niedersachsen für die treuen Dienste und Höchstleistungen, die der Berufs-Soldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., mehr als ein Jahrzehnt leistete, um deutsche Werte auch in gefährlichen Auslands-Einsätzen zu verteidigen. Die Gefahr ist real: Eine Obdachlosigkeit könnte für den schwer kranken und behinderten Berufssoldaten a. D. tödlich sein.

Das Schicksal des Marine-Kampfschwimmers bewegt auch mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa. Mein Großvater, HEDI SABAOT, war immerhin Offizier der Französischen Armee und wird seit seiner Stationierung in Kaiserslautern seit 1945 vermisst.

Es gibt viele Dinge, die ich als französisch-deutscher Journalist nicht verstehe und beim Hören und Lesen der Not von Thomas S. aus Niedersachsen kommen bei mir viele Fragen auf: Gibt es nicht eine Kameradschaft bei der Bundeswehr, die Soldaten in Not hilft, wenn diese durch welche Umstände auch immer, in schwerste Not geraten? Wird der Deutsche Bundeswehr-Verband einem ehemaligen Marine-Kampfschwimmer, der 12 Jahre als Berufssoldat dem Land Deutschland diente, einem Kameraden in Not helfen? Wird Verteidigungs-Minister Karl Theodor zu Guttenberg einem Marine-Kampfschwimmer a. D. helfen, der noch lebt und den eine ARGE im einem Landkreis in Niedersachsen obdachlos auf die Straße setzen will. Sind die Worte von Bundesfamilien-Ministerin Dr. Kristina Schröder nur für die Presse und Medien gesprochen oder will die Bundesfamilien-Ministerin in der Tat und Wahrheit die Solidatität auch mit deutschen Soldaten zeigen und leben ? Wird die Ministerin helfen ?

Wo ist die Würde, Anerkennung und der Respekt deutscher Behörden gegenüber Berufs-Soldaten, Elite-Soldaten und einem Marine-Kampfschwimmer a. D., wie diese erst vor drei Tagen beim Afghanistan-Besuch von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler von allen deutschen Bürgern und Bürgerinnen und von der Gesellschaft in Deutschland gefordert wurde ?

Es bleibt zu hoffen, dass die wohl klingenden Worte des Bundespräsidenten Prof Dr. Horst Köhler keine Medien-Show und leere Wort-Hülsen sind, sondern dass der Bundespräsident notfalls sich dafür persönlich einsetzen wird, dass der lang und treu dienende, heute chronisch kranke und schwer behinderte Elite- und Marine-Kampfschwimmer a. D. Thomas S. nach Hamburg ziehen kann, damit er zumindest in seiner Heimatstadt etwas Hilfe, Anerkennung und Respekt finden kann, die der Berufssoldat a. D. mit fünf Auszeichnungen im Dienst für die Bundeswehr, die Marine und für das Land Deutschland ganz ohne Zweifel verdient hat.

Wer wird einem schwerbehinderten ehemaligen Marine-Kampfschwimmer in Deutschland helfen ?

Wenn Sie helfen wollen und können, damit ein Berufs-Soldat, der mehr als 12 Jahre lang für Deutschland diente, als schwerstbehinderter Mensch nach Erkrankungen und Unfall nicht obdachlos wird, dann schreiben Sie bitte eine email an redaktion@regionalhilfe.de.

Es eilt, es wichtig bald und angemessen Hilfe zu leisten. Vielleicht genügt die Fürsprache des Verteidigungsministers oder von Bundes-Familien-Ministerin Dr. Krisitna Schröder um Hilfe für einen ehemalige Marine-Kampschwimmer in Not in Niedersachsen und in Deutschland möglich zu machen. Vielleicht genügt es wenn das Vorzimmer des Bundespräsidenten mit der ARGE in Niedersachsen spricht und dem Umzug nach Hamburg für den Marine-Kampfschwimmer a. D. und Berufssoldaten a. D., Thomas S. anordnet für 12 Jahre treu geleistete Dienst für die Marine, für Deutschland, für die Anerkennung, den Respekt und die Hilfe, der Menschen, die ihr Leben auch in gefährlichen Auslands-Missionen ohne zu zögern in Gefahr bringen, um deutsche Werte zu verteidigen.

Hilfeleistung und Solidarität für Menschen in Not in Deutschland ist möglich, vor allem dann wenn es sich auch um Menschen handelt, die Gesundheit und Leben im Dienst für Deutschland auch bei Auslands-Einsätzen in Gefahr gebracht haben.

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NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG

NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG

in Deutschland und in anderen Ländern dieser Welt sind im Gesetz national und international geregelt:

Artikel 20, Grundgesetz (GG)

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen:

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm

http://www.libertyandpeacenow.org/humanrights.htm

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Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Von Andreas Klamm Sabaot

Drohungen, Einschüchterungs-Versuche und Terror eines privaten Unternehmens gehen weiter  –  Informant: Menschen in Deutschland seien “dümmer als die Polizei erlaubt…” ? – Abzocke und Kosten-Falle im Internet – Sind die Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe “System-relevant”?  Unternehmen sammelt und speichert trotz Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe fleißig alle Daten auch von Menschen, die nachweisbar nicht Kunden der Firma sind – Darf eine Firma das Grundgesetz und Gerichts-Urteile der höchsten deutschen Richter missachten ?

Ober-Roden / Frankfurt / München. 16. Mai 2010. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt wird vermutlich ein groß angelegtes Ermittlungs-Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Firma Premium Content GmbH aus der Carl-Zeistrasse in Rödermark und aus der Quirinsstraße 8 in 60599 Frankfurt am Main einstellen. Das meldete die Tageszeitung Offenbach Post bereits am 11. März 2010.

Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt habe mehr als 600 Straf-Anzeigen und Anzeigen von angeblichen Kunden der Firma Premium Content aus ganz Deutschland erhalten.

Eine Vielzahl der Menschen, die bereits geschädigt wurden oder werden sollen, nach dem Willen der Firma und der Rechtsanwältin Katja Günther aus München, verbindet die Gemeinsamkeit, dass die Menschen auf der Suche nach einem kostenlosen Programm im Internet in eine Abo-Falle getappt seien und Rechnungen des Anbieters erhalten. Er fordert 96 Euro pro Jahr, aus denen dann nach Androhungen und Drohungen von Inkasso-Büros und Rechtsanwälten auch innerhalb weniger Wochen 140 bis 150 Euro oder mehr werden können.

Den nicht zahlenden Kunden wird mit Strafverfahren, mit gerichtlichen Mahnverfahren und NEGATIVEN Einträgen in die bundesweite Datei von Schuldnern, konkret der SCHUFA oder anderer öffentlicher Schuldner-Verzeichnisse mittels Rechtsanwälten gedroht.

Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am gleichen Tag, nach Bemerken des irrtümlichen “Vertrags-Abschluss” nachweisbar übersendet und zugestellt sowie schriftliche Widersprüche auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verhältnis nicht anerkennen muss und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht, dazu war von den Behörden in Hessen und in Bayern keine Information zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit den NEGATIV-Einträgen in die Schufa oder in anderen öffentlichen Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich tätigen Menschen vernichtet wird.

Seit dem Urteil Anfang März droht die Rechtsanwältin Katja Günther aus München und zahlreiche Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Firma Premium Content GmbH weiterhin mit Straf- und Mahn-Verfahren, angeblichen Kunden  der Firma, auch dann, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag ohne Unterschrift mit der Firma Premium Content GmbH und bei Widerruf am gleichen Tag einer Fehl-Registrierung in der Kosten- oder Abo-Falle und bei nachträglich zweiten Widerspruch, offenkundig NICHT bestehen kann.

Für die sonderbaren Ereignisse in Hessen und in Bayern gibt es bislang keine logischen oder verstehbaren Erklärungen.

Weshalb schriftliche Widerrufe und Widersprüche nachweisbar an die Firma Premium Content GmbH gesendet und durch Zeugen zu bestätigen nicht von den Behörden in Deutschland möglicherweise anerkannt werden sollen ist bislang nicht bekannt.

Ob mehr als 600 Menschen Recht und Gerechtigkeit finden können in Deutschland bleibt abzuwarten.  In  nicht offiziellen Kreisen wurde bekannt, dass die Behörden über die 600 Menschen und deren Strafanzeigen angeblich lachen sollen: “Die dummen Sklaven, Idoten und Schwachmaten seien dümmer als die Polizei erlaubt. Die werden zahlen, wenn nur oft genug und lang  genug gedroht wird. ” – will ein Informant gehört haben, dessen juristische Vergangenheit allerdings dubios ist, womit die Beobachtung oder Wahrnehmung als “nicht zuverlässig oder als nicht sicher gelten muss.”, zumindest in den Kreisen unserer Redaktion.

Sicher ist nur eines zur Zeit: Der Terror, die Drohungen und Einschüchterungs-Versuche eines privaten Unternehmens aus dem Raum Offenbach und Frankfurt gehen unvermindert mit dem besten Wissen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Öffentlichkeit, Presse und Medien und einer Vielzahl von geschädigten Menschen in Deutschland  weiter.

Kritische nationale und internationale Menschenrechts- und Medien-Beobachter erlaubten sich daher die Frage zu stellen: “Ist die deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und Einschüchterungs-Versuche privater Unternehmen gegenüber Menschen in Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts mißachten, Grundgesetz und Menschenrechte verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen verhöhnen?”

Die Berichte über die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden sorgfältig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in Neuseeland, Süd-Afrika,  Groß Britannien (London), den Vereinigten Staaten von Amerika ( New York) in Deutschland (  München, Berlin, Frankurt, Köln )  und in der Schweiz ( Genf ) geprüft.

Nicht geklärt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 2010.

Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl gegenüber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen übergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher mehr zu sagen zu haben als die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe.

Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die möglicherweise RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Behörden weiter, etwa Inkasso-Büros und Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die öffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe für die Firma Premium Content GmbH und Freunde “nicht System-relevant”.

In einem Urteil fällten die Richter des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 201o die Entscheidung: “Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

Der ausführliche Bericht zur Daten-Speicherung und Vorrats-Daten-Speicherung und der Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts (März 2010)  ist bei https://humanrightsreporters.wordpress.com/2010/03/02/bundesverfassung-gericht-vorratsdaten-speicherung-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar zu lesen.

Die Beobachter der außergewöhnlichen und sonderbaren Ereignisse wollen jetzt wissen: “Gelten Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe in Deutschland auch für privat-wirtschaftliche und kommerzielle Unternehmen in Deutschland oder haben private Unternehmen den Freischein zum Brechen und Missachten von Grundgesetz und Verfassung in Deutschland ?”

Weitere Informationen dazu auch bei http://www.lawrightsjustice.wordpress.com und bei  der Tageszeitung Offenbach Post, http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/nicht-jede-abo-falle-betrug-665987.html

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Menschenrechts-Reporter, www.libertyandpeacenow.org, www.radiotvinfo.org.


Hinweis: NOTSTAND bei Beseitung von Ordnungen

Artikel 2, Grundgesetz (GG), Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ? – Es liegt in der Hand des Volkes

Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ?  – Es liegt in der Hand des Volkes

Wahlen in Nordrhein-Westfalen – 13,5 Millionen Menschen können bis 18 Uhr wählen – Kommt die Wende in NRW ? Heute gestalten die Wähler und Wählerinnen Politik der Zukunft mit der Wahl

Von Andreas Klamm Sabaot

Düsseldorf. 9. Mai 2010. Bis zu 13,5 Millionen Menschen können heute noch bis 18 Uhr wählen und damit aktiv Politik gestalten. In der Landtags-Wahl von Nordrhein-Westfalen liefern sich der noch amtierende Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und die Herausforderin Hannelore Kraft (SPD) ein spannendes Rennen um das Amt als Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin.

Die Landtags-Wahl in Nordrhein-Westfalen wird von Wahl-Beobachtern auch als „Trend-Wahl“ oder „Richtungs-Wahl“ bezeichnet, in der ein Signal für die Ablehnung oder Zustimmung zum politischen Gesamt-Kurs der Regierungs-Koalition im Bund und in Berlin aus CDU-CSU und FDP zu bewerten sein könnte.

Ende 2009 galt die Wiederwahl von Jürgen Rüttgers (58) als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen noch als sicher. Im Laufe der Wahl-Kampf-Monate ist es der SPD-Landesvorsitzenden und Herausforderin Hannelore Kraft (SPD, 48)  um das Amt der Ministerpräsidentin mit Erfolg gelungen in den Umfrage-Werten verschiedener Fernseh-Sender und Umfrage-Institute mindestens einen Gleichstand zwischen CDU und SPD in den Umfragen und Prognosen zur Wahl zu erreichen.

Die Tageszeitung TAZ brachte in einem Bericht am Samstag, 8. Mai 2010 sogar eine Spekulation um eine mögliche große Koalition aus CDU und SPD in die Wahl-Diskussion mit ein, in der Frage welche der großen Parteien möglicherweise mit den kleineren Parteien, wie FDP und Bündnis 90 / Die Grünen oder Die Linke koalieren könnte.

Die Linke hofft im Jahr 2010 auf den erfolgreichen Einzug in das Landes-Parlament von Nordrhein-Westfalen und auch die junge Piraten-Partei in Deutschland sendet das postive Signal aus: „Bereit zum Ändern“.

In der Wahl zur neuen Zusammensetzung der Landes-Regierung von Nordrhein-Westfalen stehen keineswegs etwa nur fünf große oder kleine Parteien zur Wahl sondern insgesamt 25 Parteien sind heute wählbar. Ausführliche Informationen hierzu sind bei der Wahl-Sonder-Seite der internationalen Nachrichten-Agentur 3mnews.org bei www.3mnews.org/nrw-wahl.htm zu finden.

Wer als zugelassener Wähler oder Wählerin sich in seiner Wahl-Entscheidung noch nicht sicher ist, kann einen freien Test und Vergleich der politischen Standpunkte der 25 Parteien beim Dienst Wahl-o-mat bei www.wahl-o-mat.de machen. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.

Ganz Deutschland blickt auf die Wahl in NRW – Das Volk kann die Staatsgewalt heute ausüben

Die Welt und ganz Deutschland blicken mit viel erwarteter Spannung auf die Prognosen und Hochrechnungen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen. Große und kleine Parteien wissen, worum es heute geht. Das Volk kann in der Wahl die direkte Staatsgewalt ausüben und das im wörtlichsten Sinne und im wahrsten Sinne des Wortes. Möglich macht das der Artikel 20 im Grundgesetz. In dem Artikel des Grundgesetz (GG)  ist klar geregelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke aus geht und diese wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen, zum Teil zumindest, ausgeübt.

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Sollten viele Menschen in Nordrhein-Westfalen heute noch wahrnehmen, dass diese möglicherweise mit ihrer Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen tatsächlich Einfluß auf künftige politische Entwicklungen im Land Nordrhein-Westfalen und in Deutschland ausüben können, dann könnte dies zu einer guten Wahl-Beteiligung führen. Die Frage ist offen, ob es den 25 Parteien, die zur Wahl in Nordrhein-Westfalen heute antreten, tatsächlich auch gelungen ist, die Menschen von der Bedeutung an der Teilnahme zur Wahl gut zu überzeugen.

Die Spekulationen in Bezug auf die möglichen Ergebnisse der Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen reichen weit. Beobachter schließen nicht aus, dass die CDU-CSU und FDP-Regierungs-Koalition mit den Wahl-Ergebnissen heute in Nordrhein-Westfalen möglicherweise eine knappe Mehrheit im Bundesrat verlieren könnte. Das macht das Regieren für die Regierungs-Koalition nicht einfacher und dennoch nicht unmöglich, denn unter diesen Bedingungen musste bereits auch eine rot-grüne Regierungs-Koalition die Regierungs-Verantwortung  im Bund bis zu ihrer Abwahl wahrnehmen.

Erste Wahl-Ergebnisse direkt von der Landes-Wahlleiterin

Die Wahlen werden von der Landeswahl-Leiterin, Ministerial-Dirigentin Helga Block in Nordrhein-Westfalen und deren Team überwacht. Ausführliche Informationen sind zu finden bei http://www.im.nrw.de/bue/67.htm.

Die vorläufigen Wahl-Ergebnisse und zahlreiche Hintergrund-Informationen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen sind bei http://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html zu lesen.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR)  berichtet ausführlich auch im Internet zu den Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen bei http://www.wdr.de/wahl/landtagswahl.jsp .

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Zensiert Google die freie Presse in Deutschland ?

Zensiert Google die freie Presse in Deutschland ?

Erneut und wiederholt Nachrichten-Blog der Nachrichten-Agentur 3mnewswire.org und 3mnews.org geperrt – Mehr als 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache nicht erreichbar

London / Berlin. 5. Mai 2010 (aph). Im wahrsten Sinne des Wortes über Nacht hat Google erneut einen der Nachrichten-Blogs der freien und internationalen seit 1984 tätigen Nachrichten-Agentur 3mnews.org / 3mnewswire.org ohne Angaben von Gründen und ohne Mitteilung von Gründen gesperrt und mehr als 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache und mehrere 100 Fotos abgeschaltet.

Bereits vor rund acht Monaten kam es bereits zu einer überraschenden Abschaltung eines der Nachrichten-Blogs der Nachrichten-Agentur 3mnews.org / 3mnewswire.org mit rund 3.000 Nachrichten-Meldungen von Google ohne Angaben von Gründen und ohne vorherige Mitteilung.

In einer Pressemitteilung teilte der Gründer und Herausgeber von 3mnews.org / 3mnewswire.org, der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot, Autor von insgesamt neun veröffentlichten Büchern mit. „Die Zeichen einer möglichen Zensur der freien und internationalen Presse, nur zwei Tage nach dem am 3. Mai 2010 der Verfolgung und Ermordung von Journalisten aus Anlass des Welt-Tag der Freiheit der Presse gedacht wurde, sind alarmierend. Der Zugang wurde ohne Angaben von Gründen und vorherige Mitteilung von Google über Nacht gesperrt. Eine Datensicherung war aufgrund der Vielzahl von Meldungen nicht möglich. Im Blog befinden sich rund 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache. Der Schaden ist sehr hoch auch wirtschaftlich anzusetzen.“

Google habe bereits vor acht Monaten die schriftlichen Nachweise über Herausgeber-Schaft und die gültigen Presse-Ausweise als Kopie erhalten. Man arbeite mit mehreren Autoren und Nachrichten-Agenturen aus verschiedenen Regionen dieser Welt seit vielen Jahren zusammen und die Nachrichten-Meldungen seien eindeutig als Nachrichten-Meldungen erkennbar. Um so mehr sei die unangekündigte Sperrung und Abschaltung nicht verstehbar und die Nachrichten-Agentur 3mnews.org, Autoren, Redaktions-Leitung und Herausgeber wolle jetzt prüfen, Beschwerde bei der Bundesregierung, doch auch bei nationalen und internationalen Behörden einzureichen.

„Wir können die mögliche ZENSUR der freien internationalen Presse durch Google in Deutschland und in Europa NICHT verstehen und bitten mit zu intervenieren im Sinne von GRUNDGESETZ, MENSCHENRECHTE und der FREIEN PRESSE.“, ergänzte Andreas Klamm Sabaot.

Es gehe um die Freiheit der nationalen und internationalen Presse, die im Grundgesetz für Deutschland, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch in der Europäischen Charta für Menschenrechte garantiert werde. Die Freiheit der Presse dürfe nicht aufgrund Macht-politischer oder wirtschafts-politischer Interessen zensiert werden. Dies sei vielmehr ein deutliches Alarm-Zeichen dafür, dass es eine Freiheit der Presse in Deutschland und in Europa nicht gibt, wenn die Zensur freier und internationaler Medien in Deutschland nicht beendet werde.

Nach dem am 3. Mai 2010 international der Welt-Tag für die FREIHEIT der PRESSE begangen wurde, um verfolgten Journalisten in aller Welt zu gedenken, sei es insbesondere auch deshalb NICHT zu verstehen und auch NICHT zu akzeptieren, weshalb in Deutschland und in Europa die ZENSUR freier Presse und freier Medien bereits zum wiederholten Mal stattfindet.

Die nationalen und internationalen Nachrichten-Meldungen von 3mnews.org und 3mnewswire.org seien eindeutig als Nachrichten-Meldungen ohne Werbung zu erkennen, sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache.

Vor allem nach der Gleichschaltung der PRESSE durch die Nazis in den Jahren 1933 bis 1945 glaube man, dass es Deutschland nicht gut zu Gesicht stehe, die freie journalistische PRESSE-Arbeit von freien und internationalen Journalisten und Autoren zu zensieren.

Die Presse-Mitteilung ist bei http://www.3mnews.org/pressezensur.htm im Wortlaut zu finden.

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