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NEIN zur Gewalt gegen Frauen: Ist die Zwangsräumung von Liebig34 in Berlin ein politischer Skandal?

Hätte Andreas Geisel (SPD) als Innensenator für Inneres und Sport Mediatorinnen im Umgang mit queerfeministischen Frauen und Aktivistinnen in Berlin einsetzen sollen?

Berlin. 10. Oktober 2020. #Liebig34 #Berlin#Zwangsräumung #Gewalt gegen Frauen. Wenn man sich die Bilder vor Augen führt, dass mehr als 1.000 Männer bis 1.500 Männer in schwarzen Uniformen, ausgestattet mit tödlichen Waffen, also Männer, die im allgemeinen Verständnis bei traumatisierten, verfolgten, repressiv bedrohten, politisch andersdenkenden Frauen auch als potentielle Gewaltverbrecher gegen Frauen betrachtet werden können oder zumindest in einem solchen Verdacht oder Anfangsverdacht stehen können, am 9. Oktober 2020 ein autonomes Zentrum geräumt haben, Liebig34 in Berlin, das als “Rückzugspunkt und Freiraum” für antikapitalistisch, antiimperialistisch, bewegte, engagierte, orientierte queerfeministische Frauen und Aktivistinnen öffentlich bekannt war, die sich einer kapitalistischen Werteordnung und einer kapitalistischen Weltordnung NICHT unterwerfen und NICHT anpassen wollen, können die Ereignisse im Zusammenhang der Zwangsräumung von Liebig34 in Berlin auch als politischer Skandal in Berlin und in der Bundesrepublik Deutschland interpretiert werden.

Es ist verständlich, dass Frauen Angst vor Männern haben, die als potentielle, repressive Gewaltverbrecher gegen Frauen, betrachtet werden können. Foto: mid

Gewalt gegen Frauen ist grundsätzlich abzulehnen. Die Bilder, die am 9. Oktober 2020 von Berlin aus um die Welt gingen lassen Zweifel aufkommen. Gilt auch in Berlin “NO to violence AGAINST Women”, das meint in deutscher Sprache “NEIN zur Gewalt gegen Frauen”, wie es U.N. WOMEN seit mehreren Jahren fordert.

Immerhin kann man gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht den Vorwurf erheben, dass er nicht wisse, wie eine extreme und bildhafte Darstellung und Demonstration der Aufrechterhaltung des Gewalt- und Machtmonopols von Berlin und des Staates öffentlichkeitswirksam in Deutschland und in aller Welt eindrucksvoll möglich ist. Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist als Politiker und politischer Beamter selbstverständlich ein Top-Profi und verfügt über viele Jahre an entsprechender Erfahrung. Polizei ist in der Regel Ländersache und liegt in der Zuständigkeit der Länder, wenngleich ab und an auch die Bundespolizei in besonderen Situationen hinzugezogen werden kann.

Wer jetzt die Frage prüft, ob Rücktrittsforderungen gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) aufgrund der Zwangsräumung und des wenig sensiblen Umgangs mit queerfeministischen Frauen in Berlin gerechtfertigt sein könnten, sollte vielleicht auch versuchen zu prüfen, ob im Rahmen einer Deeskaltion, Prävention von Gewalt und proaktiven Konfliktlösung unter den besonderen Umgangsbedingungen mit den besonderen Bedürfnissen queerfeministischer, politisch engagierter Frauen in Bewegung ein geplanter Einsatz von Mediatorinnen hätte Bilder aus Berlin vermeiden können, die viele Menschen so nicht sehen wollten. Die Würde von Frauen, deren Grundrechte, Menschenrechte und der Anspruch auf besonderen Schutz vor Gewalt und vor Männern sollte in allen Situationen in besonderer Weise berücksichtigt und geschützt werden. Das gilt natürlich auch dann, wenn Polizisten als Symbolfiguren für die Aufrechterhaltung des staatlichen Gewalt- und Machtmonopols bei Demonstrationen oder bei Zwangsräumungen von besonderen Schutzzonen, “Schutzräumen”, Rückzugsräume oder auch “Freiräume” für queerfeministisch, politisch, engagierte Frauen in Berlin und in Deutschland zum Einsatz kommen.

Bei der Polizei gibt es auch Polizistinnen. Zu sehen waren jedoch mehr als 1.000 Männer bis 1.500 Männer in schwarzen und beängstigenden Uniformen vor Liebig34 in der Liebigstrasse in Berlin. Kriseninterventions-Teams waren leider, zumindest auf den bislang gesichteten Fotos nicht sichtbar und nicht erkennbar. Ob solche Kriseninterventionsteams bei der Polizei am 9. Oktober 2020 im Einsatz waren ist ebenso unbekannt. Kriseninterventionsteams, die speziell geschult sind im Umgang mit traumatisierten. verfolgten und politisch, anders denkenden Frauen mit anderer Weltanschauung oder auch Gewalt und Geisel-Opfern von Gewaltverbrechen mit einer anderen Weltanschauung, können normalerweise in besonderen, belastenden Situationen helfen und vor weiterem Schaden Frauen bewahren.

Bilder für einen aktiven Schutz für verfolgte Frauen, Aktivistinnen oder auch Frauen in Not zu vermitteln, sollten sicherlich anders aussehen, als rund 1.500 Männer, schwarz uniformiert in Kampfmonturen und mit Panzern vor einen “Rückzugspunkt und Freiraum für queerfeministisch engagierte und orientierte Frauen” zu positionieren. Die Bilder einer Sturmtruppe oder halben (Polizei-)Armee vor Liebig34 “aufzufahren” wirkten wenig friedvoll, wenig frauenfreundlich und wenig einfühlsam.

Es gibt Menschen in Berlin und in aller Welt, die solche Bilder, die am 9. Oktober 2020 aus Berlin und aus Deutschland in alle Welt transportiert wurden, als “Demonstration der Aufrechterhaltung und Durchsetzung eines patriachalischen Gewalt- und Machtmonopols der Regierung von Berlin und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland” deuten. Das verwundert nicht ganz so sehr, denn immerhin ist der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD), leider keine Frau, sondern ein Mann. Männer denken oft in anderer Weise als Frauen.

Bei künftigen Einsätzen, Demonstrationen oder gar Zwangsräumungen, man kann nur hoffen, dass solche Zwangsräumungen so oft wie möglich, abgewendet werden können, sollte der Innensenator und die Einsatzleitung planen, mehr Polizistinnen einzusetzen, statt Männer, die von Frauen als ganz reale Bedrohung wahrgenommen werden können, wenn im Vorfeld öffentlich bekannt ist, dass viele Frauen an einem politischen, queerfeministischen Engagement oder an sonstigen Aktionen beteiligt sind.

Ein Zeichen für Gleichberechtigung, Würde, Respekt und den Schutz von verfolgten, repressiv bedrohten und anders denken, queerfeministisch organisierter Frauen in Berlin und in Deutschland sollte sicher ganz anders aussehen. Es besteht kein Zweifel Frauen und Frauenrechte bedürfen eines besonderen Schutzes in Berlin und in Deutschland. Andreas Klamm

NO TO VIOLENCE AGAINST WOMEN: https://www.un.org/womenwatch/daw//news/unwvaw.html#:~:text=UNIFEM%20administers%20the%20Trust%20Fund,roots%20activists%20on%20the%20issue.

UN WOMEN: https://www.unwomen.org/en

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Massive Polizei-Gewalt gegen Demonstranten in Bangladesh

Massive Polizei-Gewalt gegen Demonstranten in Bangladesh

Bangladesh, 7. Februar 201 (and). Nach einem Börsen-Sturz und nach dem Arbeiter zu einem GENERALSTREIK im gesamten Land aufgerufen haben, geht die Polizei mit MASSIVER GEWALT gegen die Demonstranten vor. Die Bilder sind vergleichbar mit den Bildern aus Ägypten vom 25. und 28. Januar 2011. Mehrere Nachrichten-Sender melden zahlreiche verletzte Menschen. Die Polizei geht mit Tränengas, Schlagstöcken und Wasser-Werfern gegen die Demonstranten vor.

Die Arbeiter fordern Neuewahlen. Bei einem Börsen-Crash in Bangladesh haben vor kurzem vor allem Kleinanleger nahezu alle ihre Investitionen verloren.

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Aktionen zum Gedenken an die Ermordung von Aisha Ibrahim: Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung

Aktionen zum Gedenken an die Ermordung von Aisha Ibrahim:

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung

Von Andreas Klamm

Berlin. Erst sind erst wenige Tage vergangen seitdem die 13-jährige Aisha Ibrahim Dhuhulow am Montag den 27. Oktober 2008 in Kismayu, Somalia, gesteinigt wurde. Sie wurde von einer Gruppe von rund 50 Männern im Stadion von Kismayu vor rund 1000 Zuschauern öffentlich hingerichtet.

Aisha Ibrahim Dhuhulow wurde außer-ehelicher, sexueller Verkehr vorgeworfen und dieser steht nach der in Kismayu geltenden Scharia (einem Teil islamischen Rechts) unter Todesstrafe.

Ihr Vater und weitere Zeugen berichteten Amnesty International jedoch, dass sie in Wirklichkeit von drei Männern vergewaltigt worden sei und versucht hatte, diese Vergewaltigung bei den Al-Shabab Milizen, welche Kismayu kontrollieren, zur Anzeige zu bringen. Es war dieser Versuch sich Gerechtigkeit zu verschaffen, der zu ihrer Beschuldigung und Verurteilung führte. Keiner der Männer, die Aisha der Vergewaltigung beschuldigte, wurde verhaftet.

Als Zeugen der Steinigung versuchten Aisha zu retten, eröffneten die Milizen das Feuer und töteten dabei einen zuschauenden Jungen.

TERRE DES FEMMES hat leider erst am 3. November vom Schicksal von Aisha Ibrahim Dhuhulow erfahren. „Dennoch ist es sehr wichtig, Aisha eine Stimme zu geben, ihren Fall öffentlich zu machen und sich für die Wahrung der Frauenrechte in Somalia einzusetzen.“, meint Christa Stolle von Terre des Femme.

Gewalt gegen Frauen kommt nicht nur in Somalia sondern leider auch in vielen anderen Ländern in dieser Welt vor auch noch in Deutschland und daher fordern auch Die Linke-Politiker Schutzeinrichtungen für Frauen in Deutschland in allen Bereichen.

Die Partei DIE LINKE nimmt als eine der wenigen Parteien in Deutschland das Problem der Gewalt der Frauen offenbar jetzt sehr ernst unterstützt die bundesweite Fahnenaktion von “Terre des Femmes” anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen. Zahlreiche Abgeordnete der Fraktion und ihre Wahlkreisbüros zeigen Flagge, um auf die alltägliche Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen.

“Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Sie ist kein privates, sondern ein gesellschaftliches Problem”, so Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion. “Jeder Frau und ihren Kindern muss in Deutschland ein gesicherter Zugang zu einer Schutzeinrichtung gewährleistet werden. Dazu muss die Bundesregierung die ungleichen Verhältnisse in der Notsituation bei Flucht vor häuslicher Gewalt beenden.”

Der Menschenrechts-politische Sprecher der LINKEN, Michael Leutert, betonte: “Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Wer die Würde von Frauen verletzt, ihnen ihr Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit nimmt oder sie unmenschlich behandelt, begeht ein Verbrechen.”

Die Frauen-Schutz-Organisation TERRE DES FEMMES möchte im Sinne der Ermordung der 13jährigen Aisha Ibrahim und zum Schutz für Frauen etwas unternehmen und bittet möglichst viele Menschen Protest-Briefe zu schreiben.

Es wird darum gebeten an die Repräsentanten von Somalia, die African Union und an verschiedene UN Menschenrechts Büros zu schreiben und fordern , ihren Einfluss und ihre Autorität geltend zu machen, um weitere Verletzungen der Menschenrechte in Somalia zu verhindern.

Terre des Femmes empfiehlt zudem Sie eine sofortige und unabhängige Aufklärung von Aishas Fall und die Verurteilung der Täter zu fordern. Es sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind, um Mädchen und Frauen zukünftig vor einem Schicksal wie dem von Aisha zu bewahren.

Die Frauenrechte-Organisation hat ein Muster für einen Protestbrief in englischer Sprache bereits vorbereitet. Diese und weitere Informationen können auf der Internet-Seite: http://www.frauenrechte.de eingesehen werden.

Ausführliche und weitere Informationen können direkt bei der Organisation angefordert werden. Christa Stolle, TERRE DES FEMMES e.V., Christa Stolle, Geschäftsführerin, Postfach 2565, 72015 Tübingen, Tel: 07071/7973-0, Fax: 07071/7973-22, E-Mail direkt: geschaeftsfuehrung@frauenrechte.de

Die Adressen für mögliche Protest-Schreiben und um für die Frauenrechte sich in Somalia zu engagieren lauten:

Repräsentanten von Somalia:

The Somali Prime Minister
HE. Ali Mohamed Gedi
P.O. Box 623 – 00606
Sarit, Somalia
premierson@somali-gov.info

African Union:

African Union Headquarters
Social Affairs Commissioner
Adv. Bience P. Gawanas
P.O. Box 3243, Roosevelt Street (Old Airport Area)
W21K19, Addis Ababa,
Ethiopia
Fax: + 251 11 550 49 85

Directorate of Women, Gender and Development
Mrs. Litha Musyimi-Ogana
Fax: +251 11 551 78 44
dgender@africa-union.org

United Nations, Schweiz (Switzerland)

Ms. Yakin Erturk
Special Rapporteur on Violence Against Women, Its Causes and Consequences
Office of the UN High Commissioner for Human Rights
Palais de Nations
CH-1211 Geneva 10
Switzerland
Fax: +41 22 917 9006

Ms. Navanethem Pillay
Office of the High Commissioner for Human Rights
United Nations Office at Geneva
CH-1211 Geneva 10
Switzerland
Fax: +41 22 917 9022

United Nations New York
His Excellency Secretary-General
Ban Ki-Moon

405 E 42nd St
New York, NY 10017
United States of America (U.S.A)
Tel. (212) 963-8302

www.un.org

http://ochaonline.un.org/ContactUs/tabid/1502/Default.aspx

http://www.un.org/members/intergovorg.shtml

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