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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Morddrohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag von DIE LINKE als Kandidat auf Listenplatz 20 für die Landesliste für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

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Frank Luttmann (SPD) spricht sich gegen eine Verfolgung von Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm aus

„Journalisten in Deutschland, die sich für Demokratie und Gesellschaft engagieren brauchen Schutz, Anerkennung und Respekt.“ Journalismus erfüllt auch eine Kontroll-Funktion zum Wohl für Demokratie und Gesellschaft

 

Berlin / Teterow. 14. Dezember 2018 (and). Der SPD-Politiker Frank Luttmann (SPD), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, aus Teterow hat sich in einer Erklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm gegen strafrechtliche Ermittlungen und gegen die Verfolgung des Journalisten, des Recherche-Zentrums und der Redaktion von Correctiv ausgesprochen.

 

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat strafrechtliche Ermittlungen gegen den Chefredakteur Oliver Schröm und gegen das Recherche-Zentrum und die Redaktion von Correctiv aufgenommen wegen des Verdachts der Anstiftung des Verrats Geheimnissen nach Paragraph § 17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb). Die Redaktion von Correctiv und Chefredakteur Oliver Schröm, haben durch ihre öffentlichen Berichte mit dazu beigetragen, dass mit dem Skandal um Cum-Ex einer der größten Finanz-Skandale mit geschätzt rund 55 Milliarden Euro  in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden ist, berichtete das Nachrichten-Magazin Der Spiegel (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/correctiv-staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-cum-ex-recherche-gegen-chef-oliver-schroem-a-1243113.html.  Dem Chefredakteur und der Redaktion werde die Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen.

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Der SPD-Politiker und Gründungsmitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, Frank Luttmann positioniert sich eindeutig: „Die Arbeit von Journalisten, die sich für Gesellschaft und Demokratie engagieren verdient Respekt und Anerkennung. Journalisten sollten in Deutschand nicht verfolgt und bedroht werden.“ Foto: oterapro

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann (53), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis- basisaufstand (www.basisaufstand.org) erklärte zu den Ereignissen: „Es ist für mich unverständlich , wie Journalisten bedroht und jetzt Ermittlungen eingeleitet werden, die den Cum- Ex Milliarden-Steuerbetrug aufdeckten.“

 

Dabei gehe es um mehr als 50 Milliarden Euro, mit denen man fast jede Schule sanieren könnte, mit denen es möglich wäre flächendeckend Highspeed-Internet in ganz Deutschland auszubauen und viele weitere wichtige Projekte in Deutschland zu finanzieren.

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann frägt weiter: „Was wird unternommen, um das Geld zurück zu fordern? Was wird bitte gegen die Personen unternommen, die in verantwortlicher Position von den Betrugs-Ereignissen wussten, doch nicht rechtzeitig gehandelt haben, um Schaden von Menschen und der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden? Freier Journalismus ist auch ein Mechanismus zur Kontrolle im Dienste für unsere Demokratie und muss geschützt bleiben. Viele Journalisten begeben sich bei ihrer Arbeit in ernste Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit. Den Mut und die Courage über Wahrheit und auch über komplexe Themen zu berichten, verdient großen Respekt und Anerkennung. Journalisten, die helfen, Gesellschaft und Demokratie zu schützen sollten ganz sicher nicht die Gefahr von Verfolgung in Deutschland fürchten müssen“.

 

Weitere und ausführliche Informationen zu Aufstand der SPD Basis – basisaufstand sind im Internet bei www.basisaufstand.org zu finden. Die Gruppe von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand kann bei www.facebook.com/groups/aufstandderspdbasis erreicht werden.

 

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Klares Signal aus Rheinland-Pfalz zur Ablehnung von Gewalt bei Polizei-Einsätzen

Klares Signal aus Rheinland-Pfalz zur Ablehnung von Gewalt bei Polizei-Einsätzen

Stuttgart 21: Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) setzt auf Gewaltverzicht und Deeskalation – Zwei Demonstranten droht weiterhin die Erblindung

Von Andreas Klamm-Sabaot

Stuttgart / Mainz. 6. Oktober 2010. Ein klares Signal nach dem blutigen Polizei-Einsatz am Donnerstag, 29. September 2010 in Stuttgart kommt vom rheinland-pfälzischen Innenminister Karl-Peter Bruch (SPD) in Mainz. Der Innenminister lehnt Gewalt bei Polizei-Einsätzen zur Räumung des Areals zum Bahn-Bauprojekt, bekannt auch als Stuttgart 21, eindeutig ab und setzt auf die wichtige Arbeit der Deeskalation der Polizei aus Rheinland-Pfalz. Bei der Räumung und Auflösung einer Schülerdemonstration und Demonstation in Stuttgart am Donnerstag waren auch Polizisten der rheinland-pfälzischen Bereitschafts-Polizei beteiligt, die auf den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken verzichteten.

Entsprechend unterschiedlicher Informationskreise wurden bei der Zwangsräumung im Anschluß einer Demonstration und Schülerdemonstation bis zu 400 Menschen, darunter auch Schüler und Jugendliche, zum Teil erheblich schwer verletzt. Die Zeitung Stuttgarter Nachrichten berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass zwei Demonstranten die Erblindung drohe, nach dem diese vom harten Wasserstrahl der eingesetzten Polizei-Wasserwerfer direkt an den Augen getroffen wurden. Ein 66jähriger Demonstrant habe versucht junge Schüler zu schützen. Beim Versuch die Schüler zu schützen, wurde der Demonstrant schwer an beiden Augen verletzt. Die Ärzte in Stuttgart versuchen mittels Operationen das Augenlicht des engagierten und couragierten Helfers zu retten. Ob die Rettung und Erhaltung des Augenlichts des Mannes gelingen wird, ist noch nicht sicher. Nach offiziellen Angaben der Polizei in Stuttgart wurden „nur“ 100 Menschen am vergangenen Donnerstag „leicht“ verletzt.

Innenminister Karl-Peter Bruch erklärte zum Polizei-Einsatz im Zusammenhang der Demonstration zu Stuttgart 21: „Den Ministerpräsidenten und mich haben in den vergangenen Tagen viele E-Mails und Schreiben erreicht, in denen die Menschen ihre Empörung über das Vorgehen der Polizei in Stuttgart zum Ausdruck gebracht haben. Es wurde ferner darum gebeten, dass ich die rheinland-pfälzischen Polizeibeamten aus Stuttgart zurückbeordere. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst“. Dies sagte Innenminister Karl Peter Bruch.
Der Innenminister hatte am 5. Oktober 2010 den Ministerrat über Einzelheiten des Polizeieinsatzes an der Baustelle für den neuen Bahnhof „Stuttgart 21“ unterrichtet. Auf Anforderung des Landes Baden-Württemberg war dort auch eine Hundertschaft der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei im Einsatz.

„Für unsere rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamten gelten immer und überall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip der Deeskalation“, sagte der Minister, der ausdrücklich betonte, dass die rheinland-pfälzischen Polizeibeamten in Stuttgart zu keiner Zeit Schlagstöcke oder Pfefferspray eingesetzt hätten. „Wir werden im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit entlang der Innenministerkonferenz (IMK) auch über den Gesamteinsatz zu reden haben“, sagte der Minister.

Karl-Peter Bruch stellte klar: „Die gegenseitige Unterstützung bei Großeinsätzen ist in einem Bund-Länder-Abkommen geregelt. Baden-Württemberg hatte für den Einsatz an der Baustelle von ‚Stuttgart 21’ Verstärkung aus Rheinland-Pfalz, aus Hessen sowie von der Bundespolizei angefordert und bekommen. Auch wir benötigen solche Hilfe aus anderen Bundesländern regelmäßig. Allerdings unterstehen bei Großeinsätzen wie jetzt in Stuttgart alle Einsatzkräfte – auch die aus anderen Bundesländern – der Einsatzführung und der Verantwortung des anfordernden Bundeslandes.“

Mehr als 141.000 Menschen haben in einer email-Schreib-Aktion der Organisation Campact.de den Rücktritt des baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech (CDU) und einen sofortigen Baustopp des umstrittenen Bahn-Bauprojektes Stuttgart 21 gefordert. Der CDU-Politiker Dr. Heiner Geißler aus der Südwest-Pfalz soll jetzt als Schlichter zwischen der Landesregierung in Baden-Württemberg und den Gegnern von Stuttgart 21 vermitteln. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) bekräftigte unterdessen in mehreren Fernseh-Beiträgen, dass es mit ihm als Ministerpräsident von Baden-Württemberg keinen Baustopp des Bahn-Bauprojektes geben werde. Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat den Vorwurf der „Brachial-Gewalt beim Polizei-Einsatz“ am Donnerstag zu Stuttgart 21 unterdessen zurückgewiesen. Der Innenminister von Baden-Württemberg lehnt einen Rücktritt ab.

Ausführliche Informationen zur email-Schreib-Aktion von Campact.de sind bei http://www.campact.de/bahn/ml4/mailer zu finden.

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Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?

Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?

Ist eine Aufklärung der Ursachen der Loveparade-Katastrophen in Duisburg erwünscht ? Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt möglicherweise auch gegen Journalisten, Autoren und Blogger wegen Berichten zur Loveparade-Katastrophe – Sind es Verletzungen des Urheberrechtes ? – Ist die Freiheit der Presse in Deutschland noch in der Praxis möglich ? – Können Blogger, Autoren und Journalisten im Angesicht drohender, extrem hoher Geldstrafen oder ersatzweise möglicherweise mehrjährige Haftstrafen im Gefängnis noch frei berichten ?

Von Andreas Klamm-Sabaot

Duisburg / Berlin. 19. August 2010. Nur drei Wochen nach der Loveparade-Katastrophe und einer Massenpanik in Duisburg in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, demonstriert der CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55) jetzt uneingeschränkte und nahezu grenzenlose Macht und Stärke. Gegen Journalisten, Autoren und Blogger, die zu den Ereignissen der Loveparade berichten, ermitteln jetzt möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft und ein Landgericht. Den Journalisten, Autoren und Bloggern könnten in Deutschland Geld-Strafen im Rahmen eines verhängten Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro oder mehrjährige Haftstrafen in Gefängnissen in Deutschland drohen. Die Veröffentlichung von Dokumenten zur Loveparade wurde jetzt gerichtlich auf Veranlassung der Stadt Duisburg verboten. Mehreren Medien-Berichten und nach Informationen der Tageszeitung TAZ und Die Zeit sowie dem Nachrichten-Sender n-tv wurden im Internet unter anderem von Xtranews am Mittwoch Anhänge eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens veröffentlicht.

Das Landgericht Köln hat die Veröffentlichung der Dokumente verboten. Das regionale Nachrichten-Portal Xstranews teilte mit, dass es um einen Streitwert in der Höhe von 50.000 Euro und um die Verteidigung der Pressefreiheit in der Sache gehe. Die Stadt Duisburg sieht in der Veröffentlichung der Dokumente möglicherweise einen Verstoß gegen das Urheberschutzrecht. Blogger, Autoren und Journalisten wurden abgemahnt. Diesen droht jetzt eine Strafe in Form eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro ersatzweise eine mehrjährige Gefängnis-Strafe. Xtranews habe die Dokumente nach der Abmahnung aus dem Internet genommen. Die Stadt Duisburg hat zuvor eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Köln erwirkt um die Verbreitung der Dokumente zu stoppen.

In einer Gegendarstellung der Xtranews-Redaktion, die der Redaktion der Zeitung der Rheinischen Post gesendet wurde heißt es unter anderem : „Die Stadt Duisburg hat zunächst versucht, eine Einstweilige Verfügung in Sachen Datenschutz zu erwirken – mit dem Versuch, diesen unter dem Presserecht zu subsumieren. Da dies scheinbar nicht gelungen ist, hat man in einem zweiten Schritt ein Konstrukt entwickelt, welches einen Verstoß gegen das “Urheberrecht”darstellen sollte.“

Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55, CDU) demonstriert drei Wochen nach der Katastrophe bei der Loveparade uneingeschränkte und grenzenlose Macht. Mit allen Mitteln und aller Härte wolle er, so bewerten es Menschenrechts- und Presse-Beobachter, gegen Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die mit der Veröffentlichung der Dokumente aus dem Gutachten über die Ereignisse der Loveparade-Katastrophe in Duisburg berichten und mit diesem außergewöhnlichen redaktionellen und journalistischen Mittel zur Aufklärung der Umstände beitragen wollten, die zum Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg und mehr als 500 zum Teil schwer verletzten Menschen am 24. Juli 2010 führten. Drei Wochen nach dem Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg stehen mehrere Autoren, Blogger und Journalisten möglicherweise selbst vor dem drohenden wirtschaftlichen Tod und Aus in Duisburg, das meint genauer der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung, da in Zeiten der Weltwirtschafts-Krise, Redaktionen, Journalisten, Autoren, Blogger und kleine Verlag in der Regel nicht über 250.000 Euro in bar in der Porto-Kasse oder auf Konten verfügen. „Ist der Tod in Duisburg zuhause ?“, fragen besorgte Menschen, die die Ereignisse in der Stadt weltweit beobachten.

Die Autoren der Tageszeitung TAZ.de (www.taz.de ) fragen: „Will Oberbürgermeister Adolf Sauerland Aufklärung oder nicht?“ Wirklich ernst nehme nach Spekulationen der TAZ der Oberbürgermeister von Duisburg die Aufklärung der Loveparade-Katastrophe nicht. Zwar habe die Stadt Duisburg auch Teile des Gutachtens auf der Web-Seite der Stadt veröffentlicht, doch dort fehlen die Anhänge zum Gutachten. Bei den Dokumenten gehe es um 300 Seiten Anhang zu einem Gutachten, um ausführliche Protokolle von Sitzungen, Planungs-Konzepte und Hintergründe zum Gutachten. Nach Ansicht von Autoren, Bloggern und Journalisten sehe die Stadt Duisburg und der Oberbürgermeister in der Frage der Zuständigkeiten „nicht immer gut aus.“

Die Stadt Duisburg begründet das Verbot der Veröffentlichung, laut Medien-Berichten, unter anderem mit folgenden Gründen: Die Schriftstücke und Anlagen enthalten nicht geschwärzte, Personen-bezogene Daten. Es könnte um Datenschutz und um Urheberrechtsschutz gehen, vermuten weitere Journalisten und Medien. Der Betreiber von Xtranews, Thomas Rodenbücher, machte sich eine Entscheidung, so weitere Medienberichte, über die Veröffentlichung der Dokumente nicht einfach. Man habe eine Abwägung zwischen Urheberschutzrecht und öffentlicher Aufklärung treffen müsse. Bei dieser Prüfung seien Autoren, Journalisten und Blogger zur Überzeugung gelangt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, die Dokumente zu sehen.

Weiteren Medien-Berichten zufolge, stammen die brisanten Daten von einer CD, die aus dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen zugespielt worden sein soll. Nach dem Bekanntwerden der Inhalte der Dokumente seien jede Menge neue Fragen entstanden auch bei einigen Ratsmitglieder in der Stadt Duisburg, die über die Inhalte der Schriftstücke teilweise möglicherweise keine Kenntnisse hatten. Die Dokumente und Anhänge zum Gutachten, das von der Stadt Duisburg in Auftrag gegeben wurde, haben sich inzwischen jedoch weltweit so sehr verbreitet dass eine Umsetzung des Verbots des Landgerichtes und der Stadt der Veröffentlichung praktisch trotz Androhung hoher Geldstrafen in Höhe von 250.000 Euro und einstweiliger Verfügung des Landgerichtes nicht mehr praktisch möglich war.

Daher wolle die Stadt Duisburg jetzt „nicht mehr juristisch gegen die Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die über die Ereignisse der Loveparade in Duisburg auch kritisch berichtet haben.“, schreiben weitere Zeitungen. Inzwischen seien die Dokumente in vollem Umfang beim Online-Portal Indymedia zu finden und auch bei Wikileaks werde über eine Veröffentlichung der Dokumente diskutiert zum Zwecke der Hilfe für Aufklärung. Es sei kaum noch möglich die Dokumente aus dem Internet verschwinden zu lassen. Das Nachrichten-Portal „Der Westen“ berichtet unterdessen: „Die Stadt Duisburg und ihr Oberbürgermeister Adolf Sauerland wollen die Veröffentlichung von Verwaltungs-Unterlagen zur Loveparade-Planung im Internet gerichtlich verhindern.“

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV, http://www.djv.de ) habe sich ebenso eingeschaltet: „Statt Informationsblockaden sollte die Stadt Transparenz herstellen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Journalisten-Verband ist enttäuscht über die „restriktive Informations-Politik“. Die Stadt solle auf juristische Mittel verzichten und eine partnerschaftliche Presse- und Öffentlichkeits-Arbeit pflegen. “Das ist sie den Journalisten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Die umfassende Information über die Duisburger Vorkommnisse ist eine Kernaufgabe der Medien ” ergänzte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in einer Erklärung auf der Web-Seite des DJV.

Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org ) erklärte in London „…mit der Androhung von 250.000 Euro – Strafen, Ordnungs-Geldern oder mehrjährigen Gefängnis-Strafen stehen auch Journalisten, Autoren und Blogger sowie kleine Medien-Unternehmen und Verlage in Deutschland in der tödlichen Gefahr der ganz realen wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung und das könne dann auch eine tödliche Gefahr vor allem auch für behinderte Journalisten, Autoren, Blogger, kleine Medien-Unternehmen oder Verlagen bedeuten.“ Es bleibe zu hoffen, dass die Restriktionen der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, die nach europäischen, nationalen und internationalen Gesetzen und Menschenrechten garantiert sind, in Deutschland nicht weiter ausgeführt werden, weil sonst eine freie Berichterstattung, die dem obersten Gebot der Presse der Verpflichtung zur Wahrheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu gewährleisten, nicht mehr in Deutschland möglich wäre.

Artikel 5 Grundgesetz, Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

AUSZUG aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948:

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

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Ist die Freiheit der Presse in Gefahr: 70.000 Blogs über Nacht abgeschaltet

Ist die Freiheit der Presse in Gefahr: 70.000 Blogs über Nacht abgeschaltet

Spekulationen und Vermutungen: Wurden Mord-Aufträge und Bomben-Pläne von Al-Kaida gepostet ? Hintergründe und Gründe für die
Abschaltung von mehr als 70.000 Blogs sind weiterhin offiziell nicht bekannt – Eine Regierungs-Agentur habe die Abschaltung veranlasst

Von Andreas Klamm-Sabaot

New York City. 20. Juli 2010. Eine bislang nicht näher identifizierte U.S.-Behörden-Agentur soll vor etwa einer Woche, nach Berichten freier U.S.-Medien die sofortige Abschaltung von 70.000 Blogs im Internet veranlasst haben. Die Abschaltung der Blogs wurde ohne Ankündigung und Vorwarnung mitten in der Nacht ausgeführt, so dass die Nutzer der Blogs keine Möglichkeit hatten, ihre Daten zu sichern. Eine U.S.-Behörden-Agentur habe die Abschaltung der Blogs veranlasst. Die genaue Identität der U.S.-Behörden-Agentur ist auch eine Woche nach diesen Ereignissen bislang nicht bekannt.

Nach Informationen des Blog-Dienstes ReadWriteWeb.com (www.readwriteweb.com) könnte es möglicherweise angeblich um einen Verdacht der Verletzung von Urheberschutz-Rechten gehen. Das wird in zahlreichen Berichten und Blog-Beiträgen zumindest jetzt öffentlich in den Vereinigten Staaten von Amerika diskutiert. Mit Urheberschutz-Rechte-Verletzungen habe der Blog-Anbieter Blogetery, eine WordPress basierte Platform, bislang keine Probleme verzeichnen können.

Ein Sprecher von BurstNet, der Firma die die Blogs als Web-Dienstleister angeboten hat, erklärte gegenüber CNET, “…die Abschaltung der Blogs stehe nicht im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheber-Schutz-Rechten. Die Firma könne im Zusammenhang für die Gründe keine näheren Angaben machen. Es habe kaum eine andere Wahl, als die sofortige Abschaltung der 70.000 Blogs bestanden”. Die sofortige Abschaltung von 70.000 Blogs, betroffen sind 70.000 Menschen sei “…nicht typisch…” und entspreche nicht dem üblichen Vorgehen, das in der U.S.A. bekannt sei.

Es könnnte um ein “sehr ernstes Problem gehen”. Blog-Autoren und Schreiber kritisieren inzwischen, dass die Begründung “es könnte um ein sehr ernstes Problem gehen”, keine verständliche und keine aktzeptable Erklärung für die überraschende und unangekündigte Abschaltung der Blogs von 70.000 Menschen sein könne.

Die Menschenrechts-Reporterin, Helene Hedberg, von Human Rights Tools (Menschenrechte und Hilfen, www.humanrightstools.org/bloggers.php ) in Stockholm in Schweden erklärte den Hintergrund für das Bloggen. Beim Bloggen gehe es um das elementare Recht, der Freiheit und freien Meinungsäußerung und der Veröffentlichung von Gefühlen und freien Gedanken. Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org) ergänzte in London: “Oft sei das Bloggen auch für Dissidenten (friedliche und schreibende Kritiker privater oder staatlicher Unterdrückung) und von Menschenrechts-Beobachtern in einer Vielzahl von Ländern in aller Welt, denken Sie beispielsweise an die Zensur in China oder weiteren totalitären Staats-Systemen, die einzige Möglichkeit beispielsweise Barrieren und Grenzen privater, kommerzieller Zensur durch Verlags-Imperien, Medien-Mogule, Weltkonzerne oder staatlicher Zensur zu überwinden. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind bekannt für ihre historische Vorreiter-Rolle für Demokratie, Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit und wir hoffen sehr, dass es in den U.S.A. möglichst schnell wieder gelingt, das elementare und universell garantierte Recht und allgemeine Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung auch mittels der freien und kritischen Veröffentlichungen in Blogs von nahezu 73.000 U.S. Bürgern und die Freiheit der Presse ohne weitere zeitliche Verzögerungen zu gewährleisten. Die U.S.A. und die Menschen in den U.S.A. sollten sich durch Terror nicht terrorisieren und entrechten lassen. Die Angst vor Terror könnte sonst zum einer Lähmung oder einem Stillstand einer Nation und den Verlust aller Freiheiten, Grund- und Menschenrechte führen.”

CNET berichtet, die Abschaltung von 73.000 Blogs ohne Ankündigung und Warnung sei eine Woche nach der Abschaltung ein”Mysterium” in Amerika. Nachdem Gerüchte bekannt wurden, dass möglicherweise die U.S.-Regierung und das U.S.-Heimatschutz-Ministerium in die Vorgänge der Abschaltung der Blogs involviert sein könnte, dementierte eine Sprecherin der U.S. Regierung die Beteiligung ihrer Behörde an der Aktion zur Schließung von mehr als 70.000 Blogs.

Blogger im ganzen Land glauben, dass es um ein Thema der “nationalen Sicherheit in den U.S.A.”, gehen könne, die zur Restriktion und Abschaltung der Blogs führten.

Spekulationen, Vermutungen und öffentliche Verwirrung

Neueste Medien-Berichte und Spekulationen im Zusammenhang der Abschaltung der Blogs, vermuten, dass es sich um eine Anti-Terror-Massnahme handeln könnte. Einige Autoren vermuten das Federal Bureau of Investigation (FBI), das meint die amerikanische Bundes-Polizei, könne beteiligt sein. Doch auch diese Information gilt als nicht bestätigt und als nicht sicher. Möglicherweise könnte es um Al-Kaida Veröffentlichungen und Mord-Aufträge gehen, die in Blogs “gepostet”, das meint veröffentlicht wurden, berichtet ein Autor bei NewsRunner. CBS News hingegen berichtet, die wahren Gründe und Hintergründe für die Abschaltung der Blogs von 73.000 Menschen seien in den U.S.A. immer noch nicht bekannt.

Allgemeine Menschenrechte

Bloggen und die freie Meinungsäußerung im Internet, dazu zählt eindeutig nicht das Veröffentlichen von Mord-Aufträgen oder Bomben-Bauanleitungen, weil damit das Recht auf Leben von Menschen verletzt werden könnte, sind ein elementar, universell und weltweit gültiges und allgemeines Menschenrecht auf der Grundlage der Verkündigung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations) aus dem Jahr 1948:

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Weitere und ausführliche Informationen zur universell, gültigen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind zu finden bei www.un.org (United Nations, Vereinte Nationen).

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Zwei neue Bücher: Amy Goodman und die Freiheit der Presse / Interview mit dem Autor

Zwei neue Bücher: Amy Goodman und die Freiheit der Presse

Interview: 11. März 2009, 14.00 bis 18.00 Uhr

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Die Journalistin Amy Goodman bei einer Rede in Stockholm in Schweden im Dezember 2008. Photo: Andreas Klamm

New York/Paris/Stockholm. 3. März 2009. (intl). Der Französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Redaktions-Leitung des internationalen, alternativen nicht-kommerziellen Medien-Netzwerkes IBS Independent Broadcasting Service Liberty (Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, seit 1986), Andreas Klamm, hat im Februar zwei neue Bücher zum Wirken und Arbeiten der mehrfach international ausgezeichneten amerikanischen Journalistin, Rundfunk-Journalistin und Autorin Amy Goodman des alternativen Fernseh- und Radio-Nachrichten-Programms „Democracy NOW“ und zur Freiheit der Presse in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Europa veröffentlicht.

Bereits im September 2008 hat der Journalist und Autor mehrerer Bücher, der auch Mitglied der International Federation of Journalists (IFJ, http://www.ifj.org, Internationale Förderation der Journalisten in Bruessel) ist, sich als einer von 60.000 Menschen für die sofortige Freilassung der Journalistin Amy Goodman und weiterer Journalisten eingesetzt und an die U.S.-Staatsanwälte Briefe mit der Bitte zur Freilassung der Journalisten geschrieben.

Amy Goodman und weitere Journalisten unter anderem auch von der internationalen Nachrichtenagentur AP (Associated Press) waren im Zusammenhang mit Bericht-Erstattungen zum Republic National Convention (RNC) in St. Paul in den Vereinigten Staaten von Amerika verhaftet worden.

Die amerikanische Journalistin und Rundfunk-Journalistin Amy Goodman ist eine graduierte Harvard-Universitäts-Absolventin, die seit 1984 für alternative Radio- und Fernseh-Stationen in den U.S.A. arbeitet. Sie wurde mit einer Vielzahl von international angesehenen Preisen wie etwa den Robert F. Kennedy Memorial Prize, Edwin H. Major Armstrong Award, Ruben Salazar Journalism Award und einer Vielzahl weiterer Preise für ihre internationale Friedens-Arbeit und journalistische Arbeiten in Presse, Film, Funk und Fernsehen ausgezeichnet.

Nach der Freilassung der Journalistin im September 2008 recherchierte der Journalist Andreas Klamm mehr als drei Monate zum Wirken und Arbeiten seiner Kollegin Amy Goodman, die so wörtlich als eine „echte und wahre Stimme für den Frieden und als ein gutes Beispiel für exzellenten, internationalen Journalismus bezeichnet werden kann.“

Im Dezember erhielt Amy Goodman in Stockholm in Schweden den Right Livelihood Award der Right Livelihood Foundation, ein Preis der weltweit ansehen als alternativer Nobel-Preis genießt und von dem ehemaligen Europa-Politiker Jakob von Uexkuell gegründet wurde. Amy Goodman ist die erste Journalistin, die mit dem international sehr angesehenen alternativen Nobel-Preis für ihre Verdienste geehrt wurde.

Andreas Klamm reiste nach Schweden und hatte die Chance bei mehreren Fernseh-Produktionen zur Verleihung des alternativen Nobel-Preises Amy Goodman und die drei weiteren Preis-Trägerinnen, Dr. Monika Hauser, Krishnammal Jagannathan (Indien) und die aus Somalia stammende Politikerin Asha Haji kennen zu lernen. Er produzierte auch eine Fernseh-Aufzeichnung mit der Verleihung des alternativen Nobel-Preises im Schwedischen Parlament. In Stockholm produzierte der freie Fernseh-Produzent, der in diesem Jahr sein 25jähriges Jubiläum seiner Tätigkeit als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor feiert, eine gemeinsame Kurz-Moderation für Fernseh-Sendungen mit Amy Goodman. Der Rundfunk-Journalist ist seit 1984 auch als frei arbeitender Fernseh- Film- und Radio-Produzent tätig und erhielt für einige seiner Fernseh-Sendungen in den Jahren 1986, 1987, 1988 und 1989 Förderpreise, Urkunden und Auszeichnungen unter anderem von der Landeszentrale für politische Bildung in Rheinland-Pfalz.

Zum Arbeiten und Wirken der Journalistin Amy Goodman plant er eine kleine Informations-Reihe. In dieser Reihe sind jetzt im Februar in Paris in Frankreich und in Norderstedt in Deutschland beim BOD-Verlag zwei neue Bücher in englischer und deutscher Sprache erschienen, die überwiegend einem Teil des Wirkens und Arbeitens der international angesehenen Journalistin Amy Goodman und mit der Freiheit der Presse in den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa gewidmet sind.

„Amy Goodman hat soviel Arbeit für guten, unabhängigen Journalismus und Frieden geleistet, dass es schwer ist auch nur ansatzweise gerecht die Arbeit der exzellenten Journalisten in nur einem Buch darzustellen. Ich sehe Amy Goodman als eine wahre und echte Stimme für den Frieden und als eine der besten Journalistinnen in der Welt. Es war eine große Freude und Ehre einer solchen Journalistin persönlich in Stockholm begegnen zu dürfen und mit ihr etwas sprechen zu können.“, erklärte der Journalist und Autor zum Erscheinen seiner zwei neuen Bücher. Der Autor schreibt seine Bücher überwiegend als einen aktiven Beitrag zur internationalen Völkerverständigung fast ohne Ausnahme in zwei Sprachen, meist in deutscher und englischer Sprache. Mit seiner Großmutter, die 1950 Deutschland für immer verlassen hatte und in Australien lebte, sprach er ausschließlich in der englischen Sprache

Die Bücher sind in allen Buchhandlungen in Frankreich und Deutschland erhältlich und zudem auch beim Internet-Buchhandel, wie etwa www.amazon.de

  • , www.amzon.fr, www.buch.de, www.libri.de und zahlreiche weitere Anbieter

    In Deutschland ist das Buch mit dem Titel:

    Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland; (Februar 2009), 264 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473, 18,90 Euro

    in Frankreich ist das Buch mit dem Titel

    Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; (Februar 2009), 276 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, 19,49 Euro

    veröffentlicht worden und erhältlich.

    Der Französisch-deutsche Journalist und Autor wird das Buch neben weiteren Büchern auch auf seiner internationalen Vortrags-Reise zum Thema Menschenrechte, Bürgerrechte und Freiheit der Presse vorstellen, die er bald fortsetzen will auch mit chronischen Erkrankungen und einem immer noch nicht ausgeschlossenen Verdacht auf eine Tumor-Erkrankung.

    Seit September 2006 produzierte der Rundfunk-Journalist, das Radio- und Fernseh-Magazin-Reihe „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und das im Internet erscheinende Magazin bei www.humanrightsreporters.wordpress.com, www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

    Am Mittwoch, 11. März 2009 steht der Journalist und Autor unter der Telefon-Nummer 0044 203 3934 672 (London, Groß Britannien) in der Redaktion für Telefon-Interviews in deutscher und englischer Sprache in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Weitere Informationen zum Wirken und Arbeiten des Journalisten und Autors sind bei www.andreasklamm.blogspot.com, www.andreasklamm.wordpress.com zu finden.

    Ausführliche Informationen zur mehrfach ausgezeichneten Journalistin Amy Goodman, die das unabhängige Nachrichten-Programm „Democracy NOW!“ mit Bildungs-Charakter, täglich, Montag bis Freitag mit dem Journalisten Juan Gonzalez produziert und sendet sind im Internet bei www.democracynow.org zu finden.

    Einer der Großväter von Andreas Klamm ist der Französische Offizier und Französische Staatsbürger, Haedi Sabaot, der 1945 in Kaiserslautern in Deutschland stationiert war und seit 1945 vermisst wird. Seit 1984 befindet sich der Autor auf der Suche nach seinem Großvater. Seine Großmutter Martha Kolacz konnte er 1987 Dank der freundlichen Unterstützung der Australischen Botschaft in der Stadt Melbourne im Staat Victoria in Australien nach rund dreijähriger Suche finden. Vor rund zweieinhalb Jahren erhielt der Journalist auf eine Anfrage beim Militär-Attaché in Paris einen Brief. Der erhoffte Hinweis mit einer Spur zum Großvater konnte allerdings in dem Schreiben der Französischen Militär-Behörden aus Paris nicht mitgeteilt werden.

    Die weiteren Bücher von Andreas Klamm sind:

    Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, Editeur BOD Paris, France, (February 2009), 280 pages, author: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2, (21 x 14,8 x 1,2) cm

    Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters :: Medienprojekt Menschenrechts-Reporter :: Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (October 2008), 272 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7243-6 , ISBN-13: 978-3-8370-7243-3 , (21 x 14,8 x 1,2) cm

    British Newsflash Magazine :: Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1, Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, Issues from politics, social affairs and society, 200 Seiten , Autor: Andreas Klamm, journalist, Publishing house /Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (June 2008), Sprachen: Deutsch mit weiteren Artikel in englischer Sprache, ISBN-10: 3-8370-4600-1, ISBN-13: 978-3-8370-4600-7, (29,7 x 21 x 1,2 cm)

    Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, (The children of the John Baptist Mission in Togo: Mission and help for children), 200 pages, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Publishing house / Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (August 2008), Sprachen: Deutsch und mit Artikel von Co-Autoren in französischer und englischer Sprache, , ISBN-10: 3-8370-5762-3, ISBN-13: 978-3-8370-5762-1, (21 x 14,8 x 1,2 cm)

    Aktuelle Fotos sind auf Anfrage erhältlich.
    Abdruck Honorar-FREI, Beleg-Exemplare erwünscht.
    Telefon-Interviews, in deutscher und englischer Sprache:
    Mittwoch, 4. März 2009, 14.00 bis 18.00 Uhr,
    Tel. 0044 203 3934 672 (London, England, Groß Britannien)
    Anfragen an die Redaktion: news247@btinternet.com
    Radio IBS Liberty
    Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
    www.humanrightsreporters.wordpress.com
    www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

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    Im Dezember 2008 begegneten sich die Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autoren Amy Goodman und Andreas Klamm aus Anlass zur Produktion von Fernseh-Sendungen zur Verleihung des Right Livelihood Award, des alternativen Nobel-Preises in Schweden. Beide Journalisten zeichneten eine gemeinsame Doppel-Moderation in Stockholm in Schweden auf. Photo: IBS TV Liberty

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    Das Wirken für Demokratie und Frieden als Chance

    Das Wirken für Demokratie und Frieden als Chance

    Von Andreas Klamm

    New York/ London/ Paris. Im Jahr 2009 feiere ich mein 25jährige Dienstjubiläum als Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Schriftsteller und zudem als freier Fernseh- Radio- und Medienproduzent. Bereits seit 1988 bin ich in zahlreichen Gruppen und Initiativen in Netzwerken gegen Gewalt engagiert. Eine weite und wichtige Reise. Schon vor rund 25 Jahren erkannte ich wie wichtig im Prozess gegen Gewalt und für den Frieden die Medien und die Arbeit von Journalisten in der internationalen Arbeit sein würde.

    Für eine Fernseh-Sendung zu den Themen “Journalismus und die Möglichkeiten von Journalisten“, die sich auch gegen Gewalt und aktiv für Frieden engagieren können, vielleicht sogar müssen, erhielt ich bereits 1987 einen Förderpreis von der Landeszentrale für politische Bildung in Rheinland-Pfalz. Aus zahlreichen aktuellen Anlässen und zur Veröffentlichung meiner zwei neuen Bücher, die sich mit einer wahren Stimme für den Frieden beschäftigen, der international angesehenen Kollegin und Journalistin Amy Goodman von Democracy NOW! biete ich im Rahmen von Vorträgen und Referaten weitere Informationen und Impulse zu den Themen, Menschenrechte, Bürgerrechte, Engagement gegen Gewalt und für Frieden und Demokratie national, bundesweit in ganz Deutschland, in Europa und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Buchungen sind möglich via email: andreasklamm@hotmail.com und über die Redaktion von Radio IBS Liberty, email: news247@btinternet.com. Weitere und ausführliche Informationen sind auch im Internet zu finden bei http://www.andreasklamm.blogspot.com

    Meine zwei neuen Büchern, die sich mit einem Teil des Wirkens und Arbeitens der Journalistin und Rundfunk-Journalistin Amy Goodman widmen sind in allen Buchhandlungen in Frankreich und Deutschland erhältlich und zudem auch beim Internet-Buchhandel, wie etwa www.amazon.de, www.amzon.fr, www.buch.de, www.libri.de und zahlreiche weitere Anbieter.

    In Deutschland ist das Buch mit dem Titel:

    Liberty, Peace and Media: Amy Goodman – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland; (Februar 2009), 264 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473, 18,90 Euro

    in Frankreich ist das Buch mit dem Titel

    Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press – Excellent Journalists In Extraordinary Times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; (Februar 2009), 276 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen: Englisch / Deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, 19,49 Euro

    veröffentlicht worden und erhältlich.

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