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Tag der Menschenrechte: Frauen und Menschen haben keinen Grund zum Feiern

Tag der Menschenrechte:

Frauen und Menschen haben keinen Grund zum Feiern

Todes- und Mord-Drohungen gegen Frauen und Journalisten – Demontage der Allgemeinen Menschenrechte in nahezu allen Ländern, Friedens-Nobelpreis-Träger in Haft in dunkler Zelle ohne Licht – medica mondiale klagt: Frauen, die Schutz suchen werden verfolgt – Morddrohungen gegen Julian Assange, Wikileaks-Mitarbeiter und investigative Journalisten – Internationaler Trauertag über den Verlust von Menschenrechten am 10. Dezember 2010

Von Andreas Klamm-Sabaot

Washington, D. C. / London / Berlin. Am 10. Dezember 2010 sollte der internationale Tag der Menschenrechte gefeiert werden. Doch Grund zum Feiern gibt es nicht. In nahezu allen Ländern dieser Welt werden Menschenrechte täglich verletzt und es findet eine Besorgnis-auslösende Demontage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte statt. Die Vereinten Nationen beobachten die Entwicklungen der Menschen-Verachtung und der Zersetzung der Vereinten Nationen mit großer Sorge. Doch die Vereinten Nationen wirken in der Entwicklung von Tyrannei, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Barbarei gänzlich ohne Mittel zum Schutz der Vereinten Nationen und der Wahrung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In vielen Beobachter-Kreisen gilt es inzwischen als unwahrscheinlich, dass die Vereinten Nationen einen Aufstand der Völker gegen Tyrannei, Barbarei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch verhindern können. Damit gilt auch als sicher, dass alle Bemühungen für Frieden in dieser Welt keinen Erfolg haben können, denn schon die Erfahrungen in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 rufen auch bei Beobachtern innerhalb der Vereinten Nationen in Erinnerung: Mit Tyrannei, Barbarei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie unter der 12jährigen Herrschaft der Nazi-Terror-Diktatur in Deutschland, ist Frieden in dieser Welt nicht möglich.

Angsichts der erschreckenden Bilder, wie etwa die Vorbereitungen, die auf Hochtouren laufen, der Vollziehung der Todesstrafe gegen den Wikileaks-Coordinator Julian Assange, der sich am Dienstag in London der Polizei stellte, gegen Wikileaks-Mitarbeiter und deren Unterstützer, der Forderung eines Anwaltes in Mannheim, zur Durchsuchung der Redaktionen des Burda-Verlags, der Magazine Focus und Bunte, der Inhaftierung des Friedens-Nobelpreis-Trägers Dr. Liu Xiaobo in China, den Mord-Drohungen gegen Journalisten in Europa, Deutschland und gegen Frauen in West-Afghanistan, wird vielen Menschen vor allem ein Fakt schnell bewußt: Grund zum Feiern am Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2010 gibt es nicht. In der Präambel der Resolution 217 A wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 proklamiert wurde, um einen Aufstand der Menschen gegen Tyrannei, Gewaltherrschaft, Barbarei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Der Internationale Tag der Menschenrechte macht deutlich: In diesen Tagen ist dieser Tag kein Feiertag, wie dieser Tag es sein sollte, sondern vielmehr ein internationaler Trauer-Tag aufgrund der Vielzahl der Verbrechen gegen Frauen, Menschen und gegen die Menschlichkeit. Mehr als 150.000 geschädigte Menschen in aller Welt gibt es pro Jahr in der Folge der Verbrechen gegen Menschlichket und gegen die Menschenrechte. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit höher, denn Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben keine Lobby und keine Fürsprecher in Deutschland und dürfen in Deutschland nicht frei sprechen, da diese Menschen allzu oft in Heimen „weggesperrt“ werden – ohne Anwalt, ohne wahrnehmbare Rechte und ohne Verteidiger oder Verteidigerinnen für die Menschenrechte.

Die Frauenrechte- und Hilfs-Organisation medica mondiale weist zum Internationalen Tag der Menschenrechte auf die nächste Hiobs-Botschaft hin. Nach Informationen der Organisation werden Frauen in Afghanistan von Menschenrechten ausgeschlossen und dazu schränke Deutschland die Unterstützung für eine Arbeit für die Menschenrechte in West-Afghanistan ein. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte (10. Dezember) und im Vorfeld des Fortschrittsberichts der Bundesregierung zu Afghanistan in der kommenden Woche (16. Dezember) weist die Frauenrechts- und Hilfsorganisation medica mondiale auf die unübersehbare Rückkehr der Rechtlosigkeit afghanischer Frauen hin. Die Frauen und junge Mädchen in Afghanistan treffen die Verbrechen und Entscheidungen gegen Menschenrechte und gegen die Menschlichkeit besonders hart.

Nachdem bereits in den letzten Jahren die Drohungen und Gewalt gegenüber Frauen zunehmen, schränken die konservativen Kräfte Afghanistans vor den Augen der Welt-Öffentlichkeit Zug um Zug die Menschenrechte von Frauen und Mädchen weiter ein. Jüngstes Beispiel ist ein Edikt des Obersten Gerichtshofes des Landes vom Oktober dieses Jahres.

Diese Rechtsverordnung (Nr. 1497/1054) besagt, dass Mädchen und Frauen, die von Zuhause weglaufen, keine Zuflucht bei Fremden suchen dürfen. In diesem Fall können sie wegen Ehebruchs oder Prostitution verurteilt werden. Das Edikt erlaubt lediglich eine Flucht in das Haus von Verwandten oder zu den Sicherheitskräften – in der Regel keine realistische Option für Frauen, die Gewalt in ihren Familien erleben, einer Zwangsverheiratung entfliehen wollen oder als „Entschädigung“ bei Konflikten an eine gegnerische Familie gegeben werden.

Verwandte weigern sich häufig, eine Frau in einer derartigen Lage zu unterstützen, weil sie Konflikte oder gesellschaftliche Ächtung befürchten. Von der Polizei ist keine Unterstützung zu erwarten; häufig bringt sie geflohene Frauen umstandslos in die Familien zurück, inhaftiert sie oder aber sie selbst bedroht die Frau oder das Mädchen.

„Mit einer derartigen Verordnung sind betroffene Frauen doppelt bestraft“, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied von medica mondiale, Dr. Monika Hauser. „Sie fliehen vor zum Teil unsäglicher Gewalt aus ihren Häusern und haben dann vom Justizsystem eine Strafe dafür zu erwarten“. Ein System, das Menschen bestrafe, die Hilfe suchten und eine derartige Logik akzeptiere, verstoße eindeutig gegen die Menschenrechte. „Es ist schon erstaunlich: Es bedarf nicht einmal mehr der Machtübernahme durch die Taliban, dass derartig ultrakonservative Strömungen Oberhand gewinnen können. Wo bleibt der Aufschrei der internationalen Gemeinschaft? Wozu sind all die Resolutionen und Konventionen verabschiedet worden?“

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Missachtung der Menschenrechte verurteilt die Frauen-Ärztin Dr. Monika Hauser eine Wende in der Politik des Auswärtigen Amtes bei der Förderung von Projekten in Afghanistan. Das Auswärtige Amt hatte seit 2008 die Arbeit von medica mondiale in Herat im Westen Afghanistans im Bereich der Rechtsberatung von Frauen unterstützt. Immerhin 17 MitarbeiterInnen der Organisation sind hier (und mit administrativer Unterstützung in Kabul) im Rahmen der Rechtsberatung für rund 500 Frauen jährlich tätig und setzen sich beispielsweise dafür ein, dass inhaftierte Frauen ein faires Verfahren erhalten. In diesem Oktober, lediglich zwei Monate vor Ablauf der jetzigen Förderung, wurde jedoch eine weitere Förderung mit dem Hinweis auf die regionalen Schwerpunkte des deutschen Engagements im Norden des Landes abgelehnt. Eine spätere Revision dieser Entscheidung stellte lediglich ein weiteres Jahr Unterstützung in Aussicht, so dass medica mondiale es vorzog, sich um eine Alternativfinanzierung zu bemühen.

„Die Bundesregierung zeigt sich hier auf tragische Weise konsequent: Der zunehmenden Gleichgültigkeit gegenüber Menschenrechten in Afghanistan folgt die Entziehung der Unterstützung von Zivilgesellschaft, die sich dort für die Wahrung dieser allgemeingültigen Grundrechte von Menschen einsetzt, wo es am dringlichsten ist“, kommentierte Monika Hauser. Eine Aufforderung, die Arbeit doch einfach in den Norden – wo das deutsche Militär ist – zu verlagern, verletze alle Grundsätze der Nachhaltigkeit: „So verpuffen alle Erfolge bereits geflossener Entwicklungsgelder.“, ergänzte die Ärztin.

In einem heutigen Brief an Kanzleramt, Außenministerium und Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit fordert medica mondiale, dass die Bundesregierung die Menschen- und Frauen-verachtenden Tendenzen in Afghanistan aufs Schärfste verurteilen und ihren Einfluss auf die afghanische Gesellschaft geltend machen solle.

Laut einer Studie von UNIFEM (Entwicklungsfond der UN für Frauen) aus dem Jahr 2008 sind rund 87 Prozent aller Frauen in Afghanistan Gewalt in der Familie ausgesetzt. Die UNAMA (Unterstützungsmission der UN in Afghanistan) erklärte 2009 in einem Bericht zu den Menschenrechten in Afghanistan: „Frauen werden ihre fundamentalsten Menschenrechte verweigert und sie riskieren weitere Gewalt, wenn sie versuchen, Gerechtigkeit für die Straftaten zu erreichen, die ihnen angetan wurden.“

Weitere und ausführliche Informationen zur Frauenrechte- und Hilfe-Organisation medica mondiale sind bei http://www.medicamondiale.org zu finden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kann bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm in deutscher Sprache, bei www.libertyandpeacenow.org/humanrights.htm in englischer Sprache gelesen und bei http://www.humanrightsreporters.wordpress.com zunächst auch in deutscher Sprache gehört werden. Bei dem Angebot des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte, Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters handelt es sich um einen Dienst im Rahmen der Arbeit für Menschenrechte, für Frieden, für internationale Völkerverständigung und für Seh-behinderte Menschen, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statt nur lesen auch hören können, zunächst in deutscher Sprache. Die Veröffentlichung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der Hör-Version in englischer Sprache folgt in den nächsten Tagen.

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Präambel Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Präambel Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Resolution 217 A

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Dringend Spenden für Flüchtlinge aus Kirgisistan benötigt UNO-Flüchtlingshilfe stellt 100.000 Euro für Soforthilfe zur Verfügung

Dringend Spenden für Flüchtlinge aus Kirgisistan benötigt
UNO-Flüchtlingshilfe stellt 100.000 Euro für Soforthilfe zur Verfügung

Nürnberg / Berlin. 17. Juni 2010. (red /and). Aufgrund der aktuellen Gewalteskalation im Süden Kirgisistans und der verzweifelten Lage Tausender Flüchtlinge hat die UNO-Flüchtlingshilfe 100.000 Euro für die Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Seit dem 10. Juni hat sich die Situation in den Städten Osch und Dschalalabad zusehends verschärft und bereits viele Todesopfer gefordert. Es wird von Schusswechseln und Angriffen auf Zivilisten – auch auf Frauen und Kinder – berichtet.

„Dies ist eine dramatische und sich schnell entwickelnde Flüchtlingskrise“, sagt UN-Flüchtlingskommissar António Guterres. Die Menschen bräuchten dringend Hilfe.

Seit Beginn der Ausschreitungen gegen die usbekische Minderheit in Kirgisistan am 10. Juni sind mehr als 200.000 Menschen geflohen. Nach Angaben der usbekischen Behörden haben seit dem 11. Juni über 75.000 Flüchtlinge in Usbekistan Schutz und Sicherheit gesucht. Über eine Luftbrücke von Dubai nach Andijan im Osten Usbekistans versorgt das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) die Flüchtlinge in der Region. Jedes der sechs geplanten Hilfsflugzeuge soll 40 Tonnen an Bedarfslieferungen transportieren.

Am Mittwoch, 16. Juni, trafen um elf und 14 Uhr Ortszeit die beiden ersten UNHCR-Hilfslieferungen ein. 800 Leichtbau-Familienzelte, Decken, Schlafmatten, Küchensets und Planen für Notunterkünfte sollen den rapide wachsenden Bedarf nach Unterkunft und Zuflucht decken.

Krisenmanager, Logistiker und Facheinsatzkräfte von UNHCR sind bereits seit einigen Tagen in der Region und bereiten dort den Nothilfeeinsatz vor. Zusätzlich ist eine Sondermaschine mit Personal für den Einsatz geplant. UNHCR-Sprecher befürchten, dass aufgrund der Sicherheitslage die Versorgung der Flüchtlinge in den Grenzregionen Kirgisistans nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Vereinten Nationen bitten: Helfen Sie Flüchtlingen aus Kirgisistan.

UNO-Flüchtlingshilfe
Spendenkonto 2000 8850
Sparkasse KölnBonn – BLZ 370 501 98
Stichwort: Nothilfe Kirgisistan

Spenden online und weitere Infos unter: http://www.uno-fluechtlingshilfe.de

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Artikel 15: Weshalb ich an elementaren Menschenrechten festhalte

Artikel 15: Weshalb ich an elementaren Menschenrechten festhalte

Von Andreas Klamm

Washington, D.C. / New York / London/21. Oktober 2008/3mnewswire.org/– Für viele Menschen ist es offenbar nicht nachvollziehbar weshalb ich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechten der United Nations (UN, Vereinte Nationen) in New York City festhalte.

Das ist ganz sicher auch eine Frage des Glaubens und des Gewissens. Obgleich ich nur Journalist, Autor und Moderator und kein Jurist bin, glaube ich daran, dass die Allgmeine universelle Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen weltweit und damit auch in Deutschland gültig ist. Kein Mensch wird wohl bestreiten, dass auch Deutschland ein Teil der Welt ist.

Von Geburt an, bin ich Französisch-Deutscher Bürger, ein Fakt, den keine Macht in dieser Welt auch die deutsche Bundesregierung und die mächtigste Frau der Welt, laut dem US-Magazin FORBES, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), nicht ändern kann.

Im Jahr 1950 gab mir meine Großmutter, Martha Kolacz ein Beispiel dem ich beabsichtige zu folgen. Sie verliess Deutschland im Jahr 1950 für immer und wurde im State of Victoria in der Stadt Melbourne, Australien, Staatsbürgerin von Australien. Wenn mir jetzt also gewisse Menschen in Deutschland versuchen zu erklären, dass ein Wechsel der Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, dann bin ich der Überzeugung, dass dies schlichtweg eine Lüge ist.

Schon mittels Gen-Tests und anderer Beweise ist es NACHWEISBAR, dass mein Großvater, Haedi Sabaot, Französischer Staatsbürger war, der in einem anderen Kontinent, ausserhalb von Europa geboren wurde. Die Beweise, dass mein Grossvater Französischer Offizier und 1945 in Kaiserslautern in Deutschland stationiert war, liegen den deutschen und französischen Behörden NACHWEISBAR bereits vor.

Das Land das ich bevorzuge heißt United States of America (U.S.A.), in deutscher Sprache Vereinigte Staaten von Amerika.

Im Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nation, UN) heisst es so wörtlich:

“Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Quelle: http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm,

http://www.unhchr.ch/udhr/lang/eng.htm

Meiner persönlichen Auffassung nach sind die Angaben im Absatz 1 und Absatz 2 des Artikel 15 so eindeutig, dass ich an meinem Wunsch und Standpunkt festhalte.

1. Ich möchte die deutsche Staastbürgerschaft in die amerikanische Staatsbürgerschaft wechseln.

2. Zudem lehne ich es ab im Falle meines Todes in Deutschland beerdigt zu werden.

3. Erkläre ich hiermit erneut in aller Deutlichkeit die Distanzierung von den politischen Ereignissen in Deutschland, etwa der massiven Verletzung von Menschenrechten, der Verletzung der Meinungs- Presse- und Informationsfreiheit, der Verletzung der Relgions- Gewissens- und Glaubensfreiheit, der vorsätzlichen Diffamierung von Menschen in Armut und Not, der Verfolgung von Menschen in Not, der Verfolgung von Menschen aus Glaubens- Gewissen und politischen Gründen.

4. Zudem versichere ich hiermit erneut, dass ich mich ausdrücklich GEGEN MEINEN WILLEN in Deutschland befinde, in einem Land, in meiner Überzeugung nach viele Menschen, GOTT sei DANK nicht alle Menschen, in vielen Bereichen Menschenwürde und Menschenrechte verachtet und massiv verletzten.

An diesen Wünschen und Standpunkten halte ich fest.

Für den Fall, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) die sofortige Auflösung der United Nations (UN, Vereinte Nationen) erklären sollte und bekannt geben sollte, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Deutschland für Französisch – Deutsche Bürger und für die Menschen in Deutschland keine Gültigkeit in Deutschland hat, werde ich eine internationale Prüfung beantragen, ob eine solche Erklärung rechtlich möglich ist und ob mittels einer solchen Erklärung es möglich ist, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN, United Nations) ausser Kraft zu setzen.

Über die Erklärungen und Hinweise, zahlreicher Menschen und Behörden, dass ich keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Deutschland haben soll, kann ich mich nur sehr wundern und ich kann nur zur Überzeugung gelangen, dass diese Erklärungen und Hinweise doch mehr als ?sonderbar? sind. Faktisch bedeutet dies, dass mir doch allen Ernstes einige Menschen erklären wollen, dass elementare und fundamentale Menschenrechte in Deutschland keine Gültigkeit haben.

Nach zahlreichen Recherchen und nach dem was in der Proklamation der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinte Nationen im Jahr 1948 deklarariert wurde, kann ich hiermit nur eindeutig feststellen, dass ich zur Überzeugung gelangt bin, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations, UN) universell gültig ist und damit auch in Deutschland.

Dass Anhänger der Nazis in Deutschland sicherlich nicht die Freunde der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN, United Nations) sein können, kann ich verstehen, doch die Nazis in Deutschland sollten bitte nicht erwarten, dass ich deren Standpunkte zu meinen Standpunkten machen könnte.

Daher appelliere ich ausdrücklich auch an die deutschen Nazis: “Es gibt nun wahrlich nicht viele Menschen, die so behaarlich wie ich, die euer Land verlassen wollen. Lasst uns doch einfach gehen, dann wird es keine weiteren Diskussionen über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN, United Nations) in Deutschland mehr geben und ihr könnt euch in eurem Deutschland wohl fühlen, ohne die Menschen, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN, United Nations), Demokratie, Freiheit, Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit für sich beanspruchen.”

Meine Überzeugung ist, dass jeder Mensch das Recht auf Leben, auf Glaubens- Gewissen- und Religionsfreiheit hat und dass jeder Mensch auch das Recht hat, aus Glaubens- Gewissens- und politischen Gründen einen Antrag auf den Wechsel der Staatsbürgerschaft zu stellen, die Staatsbürgerschaft zu wechseln und Deutschland auch für immer zu verlassen.

Es gibt nicht einen einzigen Grund dafür, der mich überzeugen könnte, in Deutschland bleiben zu wollen. Sicher bin ich kein Gegner von Deutschland, ich bin auch nicht anti-deutsch, doch ich bin DEFINITIV GEGEN die Verletzung und Verachtung der Menschenwürde, Menschenrechte, Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit von vielen Menschen in Deutschland.

Unerfüllbare Forderungen kann ich NICHT erfüllen. Ohne einen einzigen Cent, ist es nicht möglich zu reisen, noch nicht einmal von Heidelberg nach Erfurt.

In diesem Land, in dem so viel Leid meinen jüdischen Brüdern und Schwestern, christlichen Brüdern und Schwestern, Roma, Sinti, politischen Gefangenen, Kriegs-Gefangenen, Journalisten, Autoren, Nonnen, Geistlichen und auch SPD-Politikern zugefügt wurde und zugefügt wird, kann ich mich beim besten Willen schon aus Glaubens- Gewissens- und auch aus politischen Gründen nicht wohl fühlen. Für meine Überzeugungen, Standpunkte und Entscheidungen bitte ich um Verständnis.

Die Entscheidung ist eindeutig und definitiv: Wechsel der deutschen Staatsbürgerschaft in die amerikanische Staatsbürgerschaft und Deutschland verlassen. Im Oktober 2007 habe ich beim U.S. Department for Justice in Washington, D.C., Vereinigte Staaten von Amerika einen entsprechen Antrag schriftlich gestellt und auch daran halte ich fest.

Daher halte ich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen fest und beanspruche diese auch für mich.

3mnewswire.org

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