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Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe:

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

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Bundeswehr erforscht Taser: Sind 50.000 Volt-Taser für den menschlichen Körper gefährlich?

Bundeswehr erforscht Taser:

Sind 50.000 Volt-Taser für den menschlichen Körper gefährlich?

Von Andreas Klamm

Berlin. 18. Februar 2009. Die Bundeswehr testet offenbar den Einsatz moderner und neuer Waffen, dem Taser, einer Art Elektroschock-Waffe. Dast teilte die Partei Die Linke in einer Presseerklärung mit.

Mit der Erforschung soll möglicherweise auch die Wirkung auf den menschlichen Körper dem Taser, die mit 50.000 Volt (V) eingesetzt wird, neue Untersuchungs-Ergebnisse über die Gefährlichkeit der Waffe Taser, die auch als Elektroschock-Waffe bezeichnet wird, möglich machen. In der Medizin, im Rettungsdienst und in der Pflege ist die Gefährlichkeit der Unfälle mit Strom bereits bekannt.

“Die Bundeswehr lässt hochmoderne Elektroschockwaffen erforschen, so genannte Taser, die weit eher auf polizeiliche als auf militärische Einsatzszenarien hinweisen”, erklärte Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/11806). Ulla Jelkpe ist nicht nur Politikerin sondern auch Journalistin.

Ulla Jelpke sagte: “Offenbar soll die Bundeswehr also künftig verstärkt gegen unbewaffnete Menschen eingesetzt werden, sei es zur Unruhebekämpfung in besetzten Einsatzländern oder auf lange Sicht auch im Inland. Das muss genauso verhindert werden wie ein Export dieser Waffen, die sich nach Ansicht des UN-Antifolterkomitees auch als Folterinstrumente eignen, in Länder wie Saudi-Arabien und in die Schweiz genehmigt wird. In dem einen Land wird gefoltert, das andere verwendet Taser bei Abschiebungen.

Bedenklich finde ich, dass die meisten Spezialeinheiten der Länderpolizeien bereits Elektroschockwaffen verwenden. Bei diesen sogenannten Tasern werden an Drähten befestigte Nadeln auf Personen geschossen und anschließend 50.000 Volt hindurchgejagt, um das Opfer zu lähmen. Dass die Bundesregierung sie zu den ‘nichttödlichen Waffen’ zählt, wird ihrer Gefährlichkeit nicht gerecht.

Untersuchungen aus Nordamerika zufolge sind bereits Hunderte von Personen nach dem Einsatz von Elektroschockwaffen gestorben. Die Gesundheitsgefahren, die von diesen Waffen ausgehen, sind noch längst nicht hinreichend erforscht.”

Die Politikerin informierte weiter: “Die Bundespolizei verfügt bislang nicht über Taser, und das sollte auch so bleiben. Umso befremdlicher ist jedoch, dass die Bundeswehr nach Angaben der Bundesregierung Taser in ihren Waffendepots bunkert, auch wenn deren Einsatz nicht freigegeben ist. Die Bestandszahlen sind ‘als Verschlusssache eingestuft’. Allerdings lässt die Bundeswehr Untersuchungen in diesem Bereich durchführen. Gegenwärtig erforscht der Rüstungskonzern Diehl Defence die ‘Wirksamkeit und Einsatztauglichkeit von Liquid Taser’, einer Weiterentwicklung, die leitende Flüssigkeiten verwendet. Außerdem laufen Untersuchungen zum ‘Mortalitätsrisiko’.”

Beim Mortalitäts-Risiko handelt es sich um das Sterblichkeits-Risiko beim möglichen Einsatz von Taser-Waffen.

In der Medizin ist die Gefährlichkeit von Elektrounfällen sehr gut bekannt. Die Definition eines Elektrounfalls lautet: “Direkter Körperschluss zwischen zwei Punkten ziwschen denen eine elektrische Spannung besteht. Da die Stromnetze in der Regel mit einem Leiter geerdet sind, genügt auch die Berührung der nichtgeerdeten Phase, um einen Stromdurchfluss durch den menschlichen Körper hervorzurufen.”

Etwa 80 Prozent aller Stromunfälle zählen zu den Niederspannungsunfällen mit einer Spannung von bis 1000 Volt (V). Drei Prozent dieser Niederspannungs-Strom-Unfälle verlaufen tödlich.

Hochspannungsunfälle, das meint Strom-Unfälle mit Spannungen über 1000 Volt (V), sind seltener. Allerdings verlaufen 30 Prozent der Unfälle mit Hochspannungen über 1000 Volt tödlich.

Die Folgen der Stromeinwirkung auf den menschenlichen Körper sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, etwa der Stromart, Spannung, Stromfrequenz, Widerstand an den Stromübertrittsstellen, Stromweg und Einwirkungszeit.

Es ist bereits bekannt, je länger die Einwirkungszeit, desto größer die Schädigungen.

Folgende Symptome können auf einen Unfall mit Strom hinweisen:

Der Patient “klebt” durch Muskelkrämpfe an der Stromquelle, Bewusstseinstörungen bis zur Bewusstlosigkeit, Tachykardie (stark beschleunigter Herzschlag), Herz-Rhythmus-Störungen. Zudem muss mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand gerechnet werden. In etwa 70 Prozent der Unfälle mit Strom kann ein Kammerflimmern, in cirka 30 Prozent der Unfälle eine Asytolie eintreten.

Weitere Gefahren bei Strom-Unfällen: Atemstillstand und Verbrennungen 1. bis 3. Grades (Strommarken)und starke Schmerzen, die im Rahmen der medizinischen Schmerzbekämpfung beispielsweise im Rettungsdienst in der Regel mit Morphin versucht wird. Beim Auftreten von gefährlichen und lebensbedrohlichen Herz-Rythmus-Störungen kann auch die Defibrillation der Patienten nach einem Elektro-Schock- oder Strom-Unfall notwendig werden.

Für mögliche Erst-Helfer gilt zunächst die Eigensicherung, bevor Opfer und Menschen nach Strom-Unfällen oder dem möglichen Einsatz von 50.000 Volt-Tasern geholfen werden kann.

In der Regel werden folgende Sicherheits-Massnahmen empfohlen:

Sicherheitsabstände einhalten !

Bei Strom mit Spannungen

bis 30.000 Volt, mindestens 1,5 Meter
bis 110.000 Volt, mindestens 2,0 Meter
bis 220.000 Volt, mindestens 3,0 Meter
bis 400.000 Volt, mindestens 4,0 Meter

Abschalten des Stromkreises und Sicherung gegen Wiedereinschaltung durch Fachleute, in der Regel Mitarbeiter der Feuerwehr oder eines E-Werkes.

Überprüfen der Spannungsfreiheit durcch Fachleute.

Absicherung gegen unter Spannung stehende benachbarte Teile

Der Patient sollte in Abhängigkeit von der Bewusstseinslage mit dem Oberkörper hoch gelagert werden oder in die stabile Seitenlage gebracht werden.

Sollten Massnahmen der Reanimation (Herz-Kreislauf-Lungen-Wiederbelebung) notwendig werden, nicht vergessen Rettungsdienst und Notarzt über die Notrufnummer 112 oder 19 222 zu verständigen.

Wenn bei den neuen Waffen, dem Taser mit einem Einsatz von bis zu 50.000 Volt ausgegangen werden muss, gilt hier ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei (2,0) Meter einzuhalten.

3mnewswire.org

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