Monthly Archives: September 2018

Friedensaktivist Jürgen Grässlin: “Regierung verübt Beihilfe zum Völkermord”

Friedensaktivist Jürgen Grässlin: “Regierung verübt Beihilfe zum Völkermord”

Stuttgart/Freiburg/Berlin. 1. Oktober 2018 (pmd). Der Freiburger Friedensaktivist Jürgen Grässlin hat die Bundesregierung scharf kritisiert. Mit ihren Waffenexporten in Drittländer würde sie gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Der couragierte Mann für Frieden, Jürgen Grässlin, kritisierte: „Die Regierung verübt Beihilfe zum Völkermord.“

Bei der Veranstaltung und Aufzeichnung “SWR-Live-Talk” im Studio Freiburg am Donnerstagabend sagte Jürgen Grässlin: “Momentan werden 54 Prozent der deutschen Waffen-Exporte an Drittländer geliefert, das ist Rechtsbruch. Wenn ich könnte, würde ich Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die acht Mitglieder des Bundessicherheitsrates vor Gericht bringen. Geht leider rechtlich nicht, aber ich finde es angemessen, diesen Politikern zu sagen, „es ist nicht nur Beihilfe zum Mord, was sie leisten, es wird auch deutsches Recht gebrochen. Mit den Kriegswaffenlieferungen in den Irak wird auch internationales Völkerrecht gebrochen. Es ist unglaublich, was sich unsere Regierung erlaubt.” Der Freiburger Friedensaktivist Jürgen Grässlin hat im SWR-Live-Talk im Studio Freiburg kein Blatt vor den Mund genommen.

Der deutschen Rüstungsindustrie empfiehlt Grässlin, einen Opferfond einzurichten und überhaupt die Waffenherstellung einzustellen. Waffenexporte in sogenannte “Drittländer”: „illegal“, sagt Grässlin, „und trotzdem an der Tagesordnung.“ Im Gespräch mit SWR-Studioleiter Rainer Suchan hat der Realschullehrer Grässlin von seinem Kampf gegen die Oberndorfer Waffenfirma Heckler und Koch erzählt. “Meine Waffe ist mein Hirn”, so der Aktivist.

Seit einiger Zeit ist Grässlin Kleinaktionär, er hält einen Anteil an der Oberndorfer Firma und darf deshalb bei Hauptversammlungen mitreden. Was er ausgiebig nutzt, um kritische Fragen zu stellen.

Für einen, der die Industrie frontal angeht, ist das Leben vielleicht nicht immer lustig. Grässlin aber winkt ab: Er fühlt sich sicher, auch wenn es dann und wann Drohungen gab und gibt.

Zur gut besuchten SWR-Live-Talkshow gehörte auch ein kleines Spiel: Moderator Rainer Suchan hielt Grässlin Zitate vor mit der Frage, ob sie von ihm stammen könnten. Schlagfertige Reaktion Grässlins bei einem der Zitate: “Ich glaube nicht, dass es von mir stammt, aber es ist hochintelligent.”

Ausschnitte aus dem Gespräch sind in den Radioprogrammen des SWR zu hören. Am Sonntag, 30. September, von 13:05 Uhr bis 14:00 Uhr in SWR4 Baden-Württemberg Radio Südbaden sowie am Samstag, 6. Oktober, von 17:05 Uhr bis 18:00 Uhr im Digitalradio SWR Aktuell, eine Wiederholung dann am 7. Oktober 10:05 Uhr bis 11:00 Uhr.

Sende-Termine, SWR

SWR4 Baden-Württemberg Radio Südbaden: Sonntag 30.9.  13.05 Uhr – 14 Uhr (Ausschnitte)
SWR Aktuell Radio: Samstag 6. Oktober 2018, 17.05 Uhr – 18 Uhr
SWR Aktuell Radio: Sonntag 7. Oktober 2018, 10.03 Uhr – 11 Uhr

Videos von der Aufzeichnung mit Jürgen Grässlin, Friedens-Aktivist

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Friedensaktivist-Juergen-Graesslin-Regierung-veruebt-Beihilfe-zum-Voelkermord,graesslin-kritisiert-bundesregierung-100.html und www.swr.de/südbaden

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Politische Show, Anliegen und Hausordnungen

Politische Show, Anliegen und Hausordnungen

Eine Pressekonferenz und ein Journalist

Berlin. 29. September 2018. Zur politischen Show-Einlage eines Journalisten-Kollegen bei einer Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Während Pressekonferenzen und im Deutschen Bundestag sind politische Darbietungen und Aktionen üblicherweise nicht erlaubt. Im Bundeskanzleramt, in Regierungs-Gebäuden und im Deutschen Bundestag gibt es die Möglichkeit eine Hausordnung festzulegen und auf die Einhaltung der Hausordnung zu bestehen.

Obgleich ich künstlerische, freie, außergewöhnliche und kreative Aktionen mag, würde ich genau aus diesen Gründen auch nicht auf die Idee kommen bei PK´s und im Bundestag politische Kunstaktionen dieser Art zu veranstalten.

Doch der Kollege weiß wie die Regeln sind und hatte vielleicht keine Lust mühevoll irgendwelche Presse-Mitteilungen an die Redaktonen zu versenden. Mit der Aktion hat er sein Ziel zunächst einmal erreicht. Die Kollegen und Kolleginnen von Presse, Film, Funk und Fernsehen und die Menschen sprechen über den Mann und sein Anliegen.

Ziel erreicht, wenn auch auf recht außergewöhnliche Weise. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist aus verständlichen Gründen sichtbar “not amused”. Immerhin hat ein anderer Mensch ihre politische Show dazu genutzt um die Show auf nicht geplante Weise thematisch zu erweitern.

Die Mischung von Politik und Unterhaltung in Form des Politainments ist sicher in anderen Bereichen ohne Zweifel nicht nur zulässig sondern teilweise sogar erwünscht. Grundfreiheiten, Menschenrechte, Presse-Freiheit und künstlerische Freiheit sind natürlich grundsätzlich immer gerne erwünscht. Andreas Klamm

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Frieden: Waffen-Händler werden nicht am Hungertuch nagen müssen

Berlin. 26. September 2018. In Kreisen des Establishments gibt es nicht wenige Menschen, die Grundrechte, Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, in Deutschland und auch in anderen Nationen als “reale und ernste Bedrohung” empfinden. Aus Stichtweise oder Betrachtung der Aktionäre lukrativer Waffen-Geschäfte, die einen kaum noch erfassbaren Boom erleben, aus der Perspektive von Waffen-Händlern und der Waffen-Lobby mögen diese Ängste zum Teil berechtigt erscheinen.

Die gute Nachricht vorweg: Sollte in der Bundesrepublik Deutschland, in Deutschland, in Europa und in der Welt je die Situation eintreten, dass Frieden, also nicht nur ein Waffenstillstand seit 8. Mai 1945, möglich werden sollte, neben echter Demokratie, Basis-Demokratie, der Wahrung und des Schutzes von allgemeinen Menschenrechten, Demokratie, Grundrechten und Grundfreiheiten, werden künftig auch Aktionäre der Waffen-Geschäfte, Waffen-Händler und die Waffen-Lobby nicht am Hungertuch nagen müssen.

Man kann übrigens auch ohne Waffen sich für Frieden und Freiheit engagieren, so wie es in der Präambel des Grundgesetzes und in Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschrieben steht.

Und keine Angst die Waffen-Lobby, Aktionäre des Waffen-Handels und Waffen-Händler müssen nicht am Hungertuch nagen, wenn künftig kleine Kinder, Frauen und alte Menschen nicht mehr erschossen, ermordet oder bombardiert werden sollten. Es gibt neue Lösungen. Die sind zugegebener Weise kompliziert und nicht ganz so einfach.

Doch es wird auch ohne Waffengeschäfte Möglichkeiten geben tatsächlich Profite erwirtschaften zu können. Das dauert länger. Es bedeutet auch mehr Arbeit leisten zu müssen, um Multi-Millionär zu werden. Soviel Ehrlichkeit sollte sein.

Man wird dann, wenn Frieden eintreten sollte, nicht ganz so schnell mehrfacher Multi-Millionär. Mit Waffengeschäften und der Ermordung von Zivilisten kann man innerhalb kürzester Zeit Milliarden-Umsätze generieren. Die Profite aus Waffengeschäften kann man auch als Blut-Geld bezeichnen, da Kinder, Frauen, kranke und alte Männer zwecks der maximalen Profit-Generierung getötet und ermordet werden. Dies wird in der Regel als Motiv aus niedrigen Beweggründen (Geld, Macht, Reichtum, etc). bezeichnet. Das ist allgemein und öffentlich bekannt.

Dennoch gibt es die Chance auch ohne Waffengeschäfte in Zeiten des Friedens gute Geschäfte zu tätigen. Doch der weitere Vorteil von Frieden sollte bitte auch nicht vergessen werden: Es sterben dann nicht mehr ganz so viele Kinder, Frauen und alte Menschen durch den Einsatz von Waffen oder Bomben, etc., wenn auf umfangreiche Waffengeschäfte und Kriege und Angriffs-Kriege verzichtet wird. Andreas Klamm

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Hambacher Forst: Wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihren guten Ruf als Klimaschutz-Kanzlerin verlieren?

Hambacher Forst. Wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihren guten Ruf als Klimaschutz-Kanzlerin schon in kurzer Zeit verlieren?

Im Wald ist LEBEN und viele Tiere – Klimaschutz ist möglich, wenn man es will.

www.hambacherforst.org

wald_101

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Petition: Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles U.N. Mandat

Petition: Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles U.N. Mandat

 

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. (and). Bereits am 11. September 2018 wurde aus aktuellem Anlass eine neue Petition bei change. org gestartet, die sich dafür einsetzt, dass es künftig keine militärische Bundeswehr-Einsätze ohne ein zuvor erteilte offizielles und gültiges Mandat der U.N. United Nations (Vereinte Nationen) gibt.

Die Petition ruft zum Verzicht von Gewalt, Terror und Krieg auf und kann bei https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-keine-militärischen-bundeswehr-einsätze-ohne-offizielles-u-n-mandat mitgezeichnet werden.

Mehreren Medien-Berichten zufolge beabsichtige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bunderegierung die Bundeswehr auch an militärischen Einsätzen in Syrien zu beteiligen. Laut einem Gutachten des Deutschen Bundestags sei ein möglicher Einsatz der Bundeswehr völkerrechtswidrig. Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.

Frieden_11_September_101.jpg

Der vollständige Text der Petition lautet:

 

Öffentliche Petition und Petition: 

Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles und gültiges U.N. Mandat / Mandat der United Nations / Vereinte Nationen

Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, 11. September 2018

Autor der Petition: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer und Projekt-Leitung von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, seit 2008, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Dialog, Bildung, Medien und Verständigung, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Landkreis Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054, E-mail: andreasklamm@hotmail.com, Internet: www.libertyandpeacenow.org Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com und die Unterzeichner dieser öffentlichen Petition, wie nachfolgend.

An

Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, D 11011 Berlin, Deutschland

Eil-Petition und Petition 

Keine militärischen Einsätze der Bundeswehr ohne offizielles U.N. Mandat / United Nations (Vereinte Nationen)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Ihre Excellenzen, sehr geehrte Seine Excellenzen!

Der Deutsche Bundestag möge mit sofortiger Wirkung beschließen, dass mit sofortiger Wirkung oder ersatzweise schnellst möglich KEINE militärischen Bundewehr-Einsätze im Inland und im Ausland stattfinden dürfen ohne ein offizielles und zuvor beschlossenes Mandat der U.N. United Nations, Vereinten Nationen.

Der Autor, Unterzeichner und die weiteren Unterzeichner dieser Petition und öffentlichen Petition wünschen

1) Frieden, Dialog und Verständigung

2) Lehnen aus Gründen des Grundgesetzes, des Völkerrechts, der Genfer Konventionen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aus politischen Gründen, aus religiösen Gründen, aus humanistischen Gründen, aus Glaubensgründen grundsätzlich GEWALT, TERROR und KRIEG vollumfänglich ab. Die Naturrechte und das Recht der Verteidigung werden nicht abgelehnt.

3) Friedliche Lösungen

4) Hilfe diplomatische Lösungen für politische Konflikte oder Konflikte sonstiger Art

Begründung

Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 8. Mai 1945 in Deutschland bedingungslos.

Deutschland trägt laut Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine besondere historische Verantwortung für den Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt.

Illegale Angriffs-Kriege sind auch laut Gutachten des Deutschen Bundestags nicht zulässig, vergleiche Medien-Berichte vom 10. / 11. September 2018

Zeit.de, Syrien-Einsatz wäre laut Gutachten des Deutschen Bundestags rechtswidrig. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/bundeswehreinsatz-syrien-idlib-bundestag-gutachten-rechtswidrig

n-tv.de: Gutachten zum geplanten Syrien-Einsatz: Bundeswehr-Einsatz wäre rechtswidrig, https://www.n-tv.de/politik/Bundeswehreinsatz-waere-rechtswidrig-article20617796.html

Stern.de, Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre laut Bundestagsgutachten rechtswidig, https://www.stern.de/politik/deutschland/verstoss-gegen-grundgesetz-gutachten–syrien-einsatz-der-bundeswehr-waere-rechtswidrig-8353426.html

Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Deutschland:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht

Paragraph 13, Völkerstrafgesetzbuch

  • 13
    Verbrechen der Aggression
    (1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. 2Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1.
der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2.
durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

.Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations, Vereinte Nationen, www.un.org Artikel 1 bis Artikel 3
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Ein Angriff von Syrien gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen Deutschland ist NICHT zu erkennen und ist wohl auch nicht zu befürchten.

Die Verpflichtung für Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt ist höher zu bewerten als sonstige Interessen.

Friedliche und diplomatische Lösungen sind möglich.

Vorab herzlichen Dank.

Mit freundichen Grüßen

gezeichnet

Andreas Klamm, Journalist, Tel. 0621 5867 8054

und die Gesamtheit aller Unterzeichner dieser Petition und öffentlichen Petiton.

Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen / Ludwigshafen am Rhein, 11. September 2018

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Shana Tova. Happy New Year 5779

Shana Tova. Happy New Year 5779. א גוט געבענטשט יאהר to all Jewish Friends, Peace, Love, Joy And Understanding. Andreas Klamm​, Radio TV IBS Liberty, IFN International Family Network d734, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, British Newsflash Magazine, Andreas Klamm Medien, oterapro Media Productions

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Shana Tova! Happy New Year 5779

Shana Tova! Happy New Year! Ein gutes Neues Jahr 5779 an meine jüdischen Freunde! Glück, Gesundheit, Frieden und Freude.

Andreas Klamm

Andreas Klamm Medien

Radio TV IBS Liberty

British Newsflash Magazine

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters

IFN International Family Network d734

ISMOT International Social And Medical Outreach Team

oterapro Media Productions

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Shana Tova! Happy New Year 5779

Shana Tova! Happy New Year! Ein gutes Neues Jahr 5779 an meine jüdischen Freunde! Glück, Gesundheit, Frieden und Freude.

Andreas Klamm

Andreas Klamm Medien

Radio TV IBS Liberty

British Newsflash Magazine

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters

IFN International Family Network d734

ISMOT International Social And Medical Outreach Team

oterapro Media Productions

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