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Richtigstellung: Notlage eines deutschen Touristen war kein Spendenbetrug

Richtigstellung: Notlage eines deutschen Touristen war kein Spendenbetrug

Rechtsanwalt war kein Treuhänder – Falsche Zitate und Informationen

Köln. 20. Dezember 2013. Im Zusammenhang einer Notlage eines deutschen Touristen in Thailand wurde unter anderem über einen Rechtsanwalt aus Lindlar und einem Spendenbetrug im Dezember 2011 falsch zitiert und berichtet. In die Vorgänge wurden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, welche Ermittlungen durchgeführt haben.

Richtig ist, dass der Tourist Michael H. sich nach einem Raubüberfall und Verkehrsunfall in Thailand unverschuldet in Notlage befunden hat. Ein Spendenbetrug hat nicht stattgefunden. In den Berichten wurde zum Teil falsch zitiert und berichtet. Mehrere Krankenhäuser in Thailand und Deutschland bestätigten die Informationen des damals verunglückten Touristen, der zudem durch die Folgen eines Raubüberfalls traumatisiert wurde.

Der in den Berichten genannte Rechtsanwalt Dietmar Klein aus Lindlar bei Köln war nicht, wie im Bericht falsch beschrieben und zitiert, „Treuhänder“, „Bevollmächtigter“, „Anstifter eines vermeintlichen und nicht stattgefundenen Spendenbetrugs“ und hat auch keine Hilfe- und Rettungsmassnahmen koordiniert. Die hierzu übermittelten Informationen waren falsch berichtet und zitiert.

Michael H. war in anderen und früheren Gerichtsverfahren beim Sozialgericht lediglich ein Mandant des Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt war ausdrücklich nicht, wie im Bericht falsch zitiert und berichtet, als Treuhänder tätig, noch für Hilfe- und Rettungsmassnahmen in der Koordnination aktiv. Der Rechtsanwalt war ausdrücklich nicht an Spendenaktionen beteiligt und hat in keiner Weise an einem nicht stattgefundenen Spenden-Betrug mitgewirkt. Für den in Not geratenen Michael H. gab es keine Spenden.

Der Tourist konnte nach seiner Rückkehr aus Thailand in Krankenhäusern in Deutschland versorgt werden.

Journalisten sind leider nicht unfehlbar. Die Wiedergabe in öffentlichen Publikationen von falschen Informationen und falscher Zitate kommt selten vor, umso mehr bitte ich die Fehler, die im Zusammenhang meiner Arbeit, Berichte und Reportagen über die Notlage des in Thailand verunglückten Michael H. im Jahr 2011 entstanden sind zu entschuldigen. In den knapp 30 Jahren Berufserfahrung als Journalist seit 1984 musste ich bislang erfreulicherweise insgesamt nur drei Richtigstellungen schreiben und veröffentlichen. An dieser Stelle bitte ich den betroffenen Rechtsanwalt Dietmar Klein aus Lindlar ganz besonders öffentlich um Entschuldigung und kann versichern, dass falsche Informationen und Zitate in der Berichterstattung im Zusammenhang zur Notlage von Michael H. keine Absicht waren. Andreas Klamm, Journalist, Dezember 2013.

Hintergrund-Informationen: Original-Bericht aus dem Jahr 2011 und 2012 (Dezember / Januar), http://sar4thailand.wordpress.com/2012/01/06/tourist-aus-deutschland-in-not-in-thailand-weiterer-unfall-und-weitere-verletzung-am-5-januar-2012/

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„Tag der Menschenrechte“ ist Mahnung und Auftrag

„Tag der Menschenrechte“ ist Mahnung und Auftrag

Berlin. (red). 10. Dezember 2013. Zum „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe:

Der „Tag der Menschenrechte“ ist für uns Mahnung und Auftrag: Wir sind noch weit von dem Ziel entfernt, dass die Menschenrechte überall auf der Welt gelebte Realität sind. Todesstrafe, Folter, Diskriminierung, Verfolgung ethnischer und religiöser Minderheiten oder die Unterdrückung Oppositioneller – noch immer sind solche Menschenrechtsverletzungen an vielen Orten trauriger Alltag.

Besonders bedrückend ist die Lage der religiösen Minderheiten in vielen Ländern dieser Welt. Deshalb hat sich die CDU Deutschlands stark dafür eingesetzt, im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD einen Schwerpunkt auf den Schutz aller religiösen Minderheiten zu legen. Christen sind die Gruppe, die weltweit am stärksten von religiöser Diskriminierung und Verfolgung betroffen ist. Daher wird im Koalitionsvertrag die Benachteiligung und Verfolgung von Christen in vielen Ländern dieser Erde zu Recht ausdrücklich erwähnt: Wir treten ganz entschieden für die Religionsfreiheit als elementares Menschenrecht ein!

Der Einsatz für die Menschenrechte bleibt eine große Aufgabe, der sich die CDU und die von Angela Merkel geführte Bundesregierung in besonderem Maße verpflichtet fühlt. Alle Staaten, die die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen unterzeichnet haben, haben damit Pflichten übernommen. Wir stehen an der Seite der Menschen, die für diese universell gültigen Rechte kämpfen.

So blicken wir in diesen Tagen voller Sorge in die Ukraine, wo sich Tausende Bürgerinnen und Bürger friedlich für eine europäische Zukunft ihres Landes einsetzen. Ihr Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit muss gewahrt bleiben. Wir fordern, dass dies staatlicherseits akzeptiert wird und Oppositionelle nicht durch Ermittlungen der Sicherheitsbehörden eingeschüchtert werden. Alle Beteiligten sind aufgerufen, friedlich und gemeinsam an der Zukunft der Ukraine zu arbeiten.

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