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Angriffe auf jüdische Synagoge und Menschen jüdischen Glaubens mehr als beschämend

Angriffe auf jüdische Synagoge und Menschen jüdischen Glaubens mehr als beschämend

Hamburg / Ludwigshafen. 5. Oktober 2020. Die Tagesschau und zahlreiche weitere Medien berichten von einem Täter, der mit einer Schaufel einen Menschen jüdischen Glaubens in Hamburg angegriffen habe. Angriffe gegen Menschen jüdischen Glaubens und gegen jüdiche Einrichtungen sind aufgrund der Schuld, die Deutschland und die Deutschen im Holocaust 1933 bis 1945 auf sich geladen haben, auf das Allerschärfste zu verurteilen.

Angriffe gegen Menschen jüdischen Glaubens sind mehr als beschämend vor allem für Deutschland und die Deutschen, nach den Kriegsverbrechen und dem Holocaust in den Jahren 1933 bis 1945. Die Verachtung, Verfolgung und Angriffe gegen Menschen aufgrund eines anderen Glaubens, darf in Deutschland nicht hingenommen werden. Bei dem Angriff handelt es sich nach Informationen von deutschen Spitzen-Politikern nicht um einen Einzelfall. Persönlich glaube ich, dass ein Engagement gegen Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Faschismus normalerweise Verpflichtung für alle Menschen in Deutschland sein muss.

Polizei, Staatsschutz, Verfassungsschutz und weitere Sicherheitsbehörden müssen alle Maßnahmen gewährleisten und einleiten, die Angriffe auf Menschen jüdischen Glaubens, jüdische Einrichtungen oder auch anderen Glaubens verhindern und die Sicherheit unserer jüdischen Brüdern und Schwestern auch in Deutschland gewährleisten. In Anbetracht der rechtsradikalen Netzwerke, die zum Teil auch in deutschen Behörden bekannt geworden sind, sollten die Bundesregierung und die Landesregierungen prüfen ob ein garantierter und optimaler Schutz in enger Kooperation mit Experten und Spezialisten der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (Israel Defense Forces) für die Menschen jüdischen Glaubens und jüdische Einrichtungen mehr Garantie für Sicherheit in Deutschland und Europa bieten könnte. Die Israelischen Sicherheitskräfte sind in besonderer Weise erfahren in der täglichen Verteidigung gegen Terror-Angriffe und Gewalt.

Die Stationierung von Soldatinnen und Soldaten der Israelischen Streitkräfte, Israel Defense Forces, wäre ein Segen und eine wahre Bereicherung für Deutschland.

Grundsätzlich sollte es erst gar nicht soweit kommen, dass Menschen jüdischen Glaubens und jüdische Einrichtungen prüfen müssen, welche geeignete und besonderen Maßnahmen zum Schutz von Menschen jüdischen Glaubens und jüdischer Einrichtungen in Deutschland in Frage kommen könnten, damit ein wirksamer Schutz für Menschen jüdischen Glaubens und jüdische Einrichtung in Deutschland stets gewährleistet werden kann. Dem Gewaltopfer und dessen Familie bleibt nur möglichst, rasche, baldige und vollständige Genesung zu wünschen.

Andreas Klamm, Kandidat für Wahlkreis 38, Landtagswahlen Rheinland-Pfalz 2021 und Kandidat für die Landtagswahlen auf Listenplatz 20, DIE LINKE, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74, http://www.andreasklamm.de und http://www.sozialepfalz.de

Hintergrund: Bericht Tagesschau, Angriff auf einen Mann jüdischen Glaubens in Hamburg, 4. Otober 2020, https://www.tagesschau.de/inland/angriff-synagoge-hamburg-103.html

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheit- und Krankenpfleger, Musik- und Medien-Produzent ist Gründer des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Humanr Rights Reporters. Für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2021 kandidiert Andreas Klamm im Wahlkreis 38 und auf Listenplatz 20 für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz und hofft auf einen Einzug von DIE LINKE in den Landtag von Rheinland-Pfalz im März 2021. Foto: mid

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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Morddrohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag von DIE LINKE als Kandidat auf Listenplatz 20 für die Landesliste für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

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