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Gnadenantrag an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: Beendigung der Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen bedürftige Menschen in Not in Deutschland (27. Februar 2018)

Pressemitteilung

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Geschäftsführende Bundeskanzlerin

Bundesregierung c/o
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030182722555
E-Mail: internetpost@bundesregierung.de

 

Mit der Bitte um Weiterleitung an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und an die Damen und Herren, Mitglieder der Bundesregierung

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 27. Februar 2018

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel!

Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland / Deutschland!

 

GNADEN-ANTRAG aus aktuellen Anlässen – NOTLAGEN unverschuldet von Menschen und Tieren in Deutschland /

Gnaden-Antrag für eine sofortige Aussetzung, Nicht-Durchführung und Beendigung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen und Tiere in Notlagen und Not in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland

Hintergrund: Teil-Ausfall oder selektive Nicht-Versorgung Tafel Essen, kompletter Aufnahme-STOPP Tafel Speyer am Rhein, kompletter Aufnahme-STOPP Tafel Ludwigshafen am Rhein, Spenden-Engpass Tafel Hamburg und andere Tafel- und Hilfe-Organisationen in Deutschland.

 

Antragssteller für den GNADEN-Antrag:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Gnaden-Antrag

Gnaden-Antrag für eine sofortige Aussetzung, Nicht-Durchführung und Beendigung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen / Personen und Tiere in Notlagen und Not in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland

 

Gegenstand meines Gnaden-Antrags:  

 

Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und die geschäftsführende Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel und die Mitglieder der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland  und die Bundesregierung werden mit Hilfe dieses Gnaden-Antrags gebeten, eine sofortige Aussetzung, Nicht-Durchführung und Beendigung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen / Personen und Tiere in Notlagen und Not zu beschließen und zu genehmigen.

 

Alle Menschen und Personen in Deutschland, ungeachtet ihrer Herkunft, gleichermaßen und gleichberechtigt, in Deutschland geborene Menschen und Personen, so genannte Deutsche und auch nicht in Deutschland geborene Menschen und Personen, oft auch als Gäste, Immigranten, Einwanderer, Flüchtlinge, Migranten etc. bezeichnet haben auf den Grundlagen von

  1. Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte
  2. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Deutschland
  4. Genfer Konventionen
  5. weiterer nationaler Gesetze, Regeln und Bestimmungen
  6. weiterer internationaler Schutz-Abkommen

 

das Recht auf LEBEN, Unversehrtheit der Person, Schutz vor entwürdigender und unmenschlicher Behandlung und weitere Schutz-Rechte bzw. Schutz-Bestimmungen unterliegen auch in nicht souveränen Gebieten, die unter Verwaltung anderer Mächte, Kriegs-Mächte / Besatzungs-Mächte liegen, nationalen und internationalen Schutz-Bestimmungen.

Die Berichte über die Tafel in Essen, die Informationen über den kompletten AUFNAHME-STOPP der Tafel in Ludwigshafen und der Tafel in Speyer am Rhein, die Hilfe-Gesuche der Tafel in Hamburg werden aufgrund der Medien-Berichte als bekannt vorausgesetzt. Viele Menschen und Personen befinden sich in nachweisbar unverschuldeten Notlagen, Not, Elend und Leid in Deutschland.

 

Die Notlagen, Not, Leid, Elend und Gefahren für Menschen und Personen in Not und Tiere in Not können in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland teilweise gelindert oder teilweise beendet aufgehoben werden, wenn die Bundesregierung, Landesregierungen, weitere Behörden und Institutionen auf die Durchführung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not möglichst schnell oder sofort verzichten.

 

 

Begründung:

Das für das Jahr 2018 festgelegte Existenz-Minimum in Deutschland liegt je nach Berechnungsgrundlagen und Umständen von in Not geratenen Menschen und Personen bei rund 750,– bis 1100,– Euro im Monat.

ALG II Empfänger erhalten monatlich nur 416,– Euro im Regelbedarf und liegen damit bereits unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland.

Existenzminimum,  Vergleiche: Quelle, Deutscher Bundestag, https://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/479376

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen und Personen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit einem Existenz-Minimum, das unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland liegt werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen und Personen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, alte, behinderte Menschen und Personen, die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

In der Folge der Teil-Ausfälle der Tafel in Essen und des kompletten Aufnahme-STOPP der Tafel Speyer am Rhein, der Tafel in Ludwigshafen am Rhein und weiterer, betroffener Tafeln und Hilfe-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschand besteht die GEFAHR, dass bedürftige, junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Personen und Kinder NICHT mehr vollständig und nicht mehr ausreichend mit Grund-Nahrungsmitteln, Wasser und sonstigen Mitteln komplett versorgt werden bzw. nicht mehr komplett versorgt werden können.

 

Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland stellen daher eine besondere Notlagen-Situation, eine besondere Härte und entgegen Allgemeiner Menschenrechte und Grundrechte eine erniedrigende und gefährdende Maßnahme gegen Menschen und Personen und zum Teil auch Tiere in Not in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland dar. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden, da Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gegen Landesverfassungen von 16 Bundesländern in Deutschland, gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Deutschland, gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen die Genfer Konventionen und gegen weitere nationale und internationale Schutz-Abkommen, die auch von der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland ratifiziert wurden, ausgerichtet sind und teilweise offensichtlich, mutmaßlich erkennbar auch gegen internationale und nationale Schutz-Bestimmungen verstoßen.

 

Laut Grundgesetz bestimmen Sie, geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die so wörtlich „Richtlinien der Politik“.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 65 

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

 

Daher bitte ich Sie mittels dieses öffentlichen GNADEN-Antrags zum Schutz aller MENSCHEN und PERSONEN in unverschuldeter NOTLAGE in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland sofort die Richtlinien der Politik so zu gestalten und zu aktualisieren, damit durch Sanktionen / Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Notlagen und auch Tiere in Notlagen, NICHT deren Leben, Gesundheit in zum Teil tödliche GEFAHR gebracht wird.

 

Ich bitte die mögliche Hilfe für Menschen und Personen in Notlagen zuzulassen und möglich zu machen. Zudem bitte ich die mögliche Hilfe für Tiere in Not möglich zu machen und zuzulassen.

 

Mit einer Aussetzung und Nichtdurchführung von Sanktionen / Strafmaßnahem gegen Menschen und Personen in Not in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland können Notlagen, Not, Leid, Elend, Versorgungs-Engpässe bei der Versorgung mit Essen, Nahrungsmitteln, Medikamenten, Wasser und sonstigen für ein Leben in Würde und Gerechtigkeit in Deutschland erforderlichen Hilfe-Mitteln und Mitteln zumindest teilweise, wenn leider heute auch schon nicht mehr vollständig gelindert werden und sind vermeidbar.

 

Wie Ihnen bekannt, da bereits mehrfach mitgeteilt, war mein Großvater Hédi Sabaot, Französischer Offizier der regulären Französischen Armee und hat im Zweiten Weltkrieg gegen die Deutsche Wehrmacht gekämpft. Ich wurde in eine multinationale Familie hineingeboren. Ich verstehe mich als multinational-deutsch. Seit dem Jahr 2016 bin ich registrierter GLOBAL CITIZEN in Schweden. Wie Ihnen bekannt, da bereits mehrfach via Bundesregierung akkreditiert bin ich freiberuflicher Journalist, Autor, Schriftsteller,  Verleger, Herausgeber, Künstler, Moderator, Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in englischer und deutscher Sprache, Radio- Fernseh- und Medien-Produzent von mehr als 1000 Fernseh- und Radio-Sendungen, mehr als 500 Radio-Sendungen, Gründer mehrerer nationaler und internationaler Hilfe-Organisationen, unter anderem von Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Tier- und Futter-Tafel Action For Aid And Assistance, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und weiteren Medien, Medien-Projekte und multinationalen Projekten.

 

Sonder-Erklärung, rein vorsorglich

 

Nachweisbar, bin ich KEIN so-genannter Bio-deutscher, kein Nazi, kein Rassist, kein Faschist, kein sonstiger Extremist.

 

Als multinational-deutscher Bürger, Mensch und Personen und als GLOBAL Citizen engagieren ich mich seit mehr als 40 Jahren für allgemeine Menschenrechte. Die Allgemeinen Menschenrechte der United Nations, Vereinte Nationen, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Landesverfassungen, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Genfer Konventionen, nationale und internationale Schutz-Abkommen zum Schutz von Menschen und Tieren sind mir wichtig. Seit 1986 arbeite und wirke ich für mehrere multinationale Projekte und Medien-Projekte mit den Zielen, internationale Völkerverständigung, Dialog, Bildung, Frieden und zum Schutz der Rechte von Menschen und Personen, national und international.

 

Ich bin sozial und sozial-politisch engagiert. Derzeit bin ich Mitglied in der Partei Die Linke, doch ich übe leider noch keine politischen Ämter in der Bundesrepublik Deutschland aus, obgleich ich grundsätzlich dazu bereit bin. Mir wurde vor kurzem von einem SPD-Politiker die Mitgliedschaft in der SPD angeboten. Eine Mitgliedschaft in der SPD schließe ich als überzeugter Sozialdemokrat und Menschenrechte-Aktivist grundsätzlich NICHT aus. Das Angebot ist noch in der Prüfungs-Phase. In den Jahren 2003 und 2004 studierte ich in Ludwighafen am Rhein und wurde aus als Mitglied in den AStA gewählt. Leider konnte ich mein Studium, wegen des Eintritts von akuten und chronischen Mehrfach-Erkrankungen und schwerer finanzieller Notlagen und Armut noch nicht mit Erfolg zu Ende führen, obgleich dies einer meiner Wünsche ist.

 

Als Journalist, Autor, Schriftsteller, Medien-Produzent, Künstler und Moderator arbeite und wirke ich multinational, international und national öffentlich und NICHT geheimdienstlich.

In der Folge von 3 schweren Unfällen und chronischen Mehrfach-Erkrankungen, amtlich registriert und dokumentiert, wurde ich ARM TROTZ ARBEIT / Zitat von der Gewerkschaft ver.di, bei der ich Mitglied bin / krank, schwer krank, schwerbehindert, GRAD DER BEHINDERUNG 60, Merkzeichen G – GEHBEHINDERUNG und bin auf die Hilfe eines Rollstuhl und einer Therapie- Assistenz- und Begleithündin angewiesen.

Seit dem Jahr 2014 habe ich 2400 Bewerbungen, Hilfe-Gesuche, Auftragsgesuche an unterschiedlichste Arbeitgeber, Behörden, Polizei, Verwaltungen, Firmen versendet. Alle meine Hilfe-Anfrage, Bewerbungen, Auftragsgesuchen wurden ABGELEHNT, so dass mir finanzielle Einkünfte aus ARBEIT, bis auf wenige Cent-Beträge trotz gleicher Arbeitsleistung im Vergleich zu nicht-behinderten Journalisten, Autoren, Schriftstellern, Künstlern, etc. NICHT möglich sind. Mit finanziellen Einkünften im Vergleich zu gesunden Menschen wäre es mir teilweise möglich, mich ohne fremde Hilfe aus schwerer Notlage herauszuarbeiten auch im Rollstuhl und mit Rollstuhl.

 

Da alle meine Hilfe-Anträge, Auftrags-Gesuche, Bewerbungen, sonstige Maßnahmen bei Firmen, Behörden, Verwaltungen und Unternehmen grundsätzlich abgelehnt wurden und offenbar immer noch werden, ist der Arbeitsmarkt für mich in Deutschland offenbar als VERSCHLOSSEN oder als blockiert zu betrachten. Mir ist es aufgrund der besonderen Umstände NICHT möglich, selbst ohne finanzielle Mittel die Notlage in meiner, betroffenen Situation zu beseitigen, da die Beseitigung von Notlagen in Deutschland oft ohne finanzielle Mittel in Deutschland nicht möglich ist.

 

Ohne ausreichende, finanzielle Mittel und Einkünfte kann weder privat mit einem Fahrzeug fahren (Benzin kostet Geld!), das die Mitnahme von Rollstuhl und Therapie- Assistenz- und Begleithund möglich macht, noch öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Bahnen, ÖPNV kosten GELD!) nutzen, die im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz leider nur erheblich stark eingeschränkt verfügbar sind und ebenso Geld kosten! Die Tafel Speyer am Rhein und Tafel Ludwigshafen sind generell mit einem AUFNAHME-STOPP – vergleiche Hinweise Web Sites – nicht verfügbar. Doch auch dann wenn der generelle Aufnahme-Stopp nicht bestünde, wären die Tafel Speyer am Rhein und die Tafel Ludwigshafen am Rhein für mich im Rollstuhl NICHT erreichbar, da es mir nicht gelingt rund 20 Kilometer als SCHWERBEHINDERTER MENSCH UND PERSON im Rollstuhl zurückzulegen.

 

Ich bin leider KEIN Einzelfall, es gibt leider weitere schwerbehinderte, gehbehinderte Menschen und Personen und auch Kinder in Deutschland die die Tafeln in den Städten und Gemeinden oder sonstige Hilfe-Organisationen NICHT erreichen können.

 

Statt Hilfe zu erhalten, sind leider MENSCHEN und PERSONEN in schweren Notlagen und Notzuständen leider permanent durch die derzeit gesetzlichen Regeln in Deutschland von Sanktionen / Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not BEDROHT UND GEFÄHRDET. Das Leben von Menschen und Personen in Notlagen und auch von Tieren wird in zum Teil tödliche GEFAHR gebracht, statt dass humanitäre, menschlich würdige, angemessene und mögliche Hilfe in der TAT UND WAHRHEIT geleistet wird.

Bereits im Jahr 2007 verhungerte der damals lernbehinderte, 20jährige André Kirsch in Speyer am Rhein, vergleiche Berichte Süddeutsche Zeitung und weitere Medien.

 

Bei mir besteht keine Lernbehinderung, sondern schwere orthopädische und internistische Erkrankungen, Mehrfach-Erkrankungen, mehrere Infektionen und in der Folge von drei schweren Unfällen möglicherweise auch eine PTDS, Post-traumatische Belastungsstörung, Grad der Behnderung 60, Merkzeichen G, GEHBEHINDERT. Bei und in der Folge der Unfälle wurde ich mehrfach-traumatisiert.

 

Mit einer NICHT-Durchführung, einer Aussetzung und einer Beendigung von SANKTIONEN UND STRAFMASSNAHMEN gegen Menschen und Personen in Not können deren schweren Notlagen zumindest teilweise, wenn auch nicht mehr vollständig gelindert werden und vielleicht geschehen doch noch WUNDER, dass doch auch noch gute Hilfen für Menschen und Personen in NOTLAGEN und behinderte, kranke, junge und alte Menschen und Personen und Kinder in Notalgen in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland möglich werden.

 

Ich bitte daher den Gnaden-Antrag für eine unbekannte Anzahl von Menschen und Personen, bis zu mehrere Millionen Menschen und Personen in Deutschland / in der Bundesrepublik Deutschland und auch zum Schutz von Tieren (Hunde, Katzen, Vögel, Pferde und weitere Haus-Tiere, Nutz-Tiere, etc) zu prüfen und zum Schutz des LEBENS VON MENSCHEN UND PERSONEN, Menschen und Personen in Notlagen, Tieren zu genehmigen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

 

Gnadenantrag an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Beendigung der Sanktionen gegen Menschen in Not als PDF:

Gnadenantrag_Menschen_in_Not_20181_BKAM

Link zum Gnadenantrag an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Beendigung der Sanktionen gegen Menschen in Not in Deutschland in der PDF-Version:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/gnadenantrag_menschen_in_not_20181_bkam.pdf

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Petition an Europaparlament: Beendigung der Sanktionen gegen Russland (18. Februar 2018)

Pressemitteilung / Press Release in GERMAN language

Parlement européen / Europäisches Parlament
WIC

Allée du Printemps,
B.P. 1024,
F-67070 – Strasbourg Cedex
France,

Phone:+33(0)3 88 1 74001

Fax: 0033388174860

 

 

Parlement européen / Europäisches Parlament
Bât. Altiero Spinelli

60 rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047, – Bruxelles/Brussels,
Belgium,

Phone:+32(0)2 28 42111

Fax: 003222846974

 

 

Parlement européen / Europäisches Parlament
Plateau du Kirchberg
B.P. 1601
L-2929 – Luxembourg
Luxembourg,

Phone:+352 / 4300 1

Fax: 00352430024842

 

 

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 18. Februar 2018

 

Following Petition is written in German language.

 

Petition: Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments!

Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments!

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

Europa / Europäische Union

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation.

 

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments mögen beschließen, wie folgt:

 

Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, nicht mehr durchgeführt und beendet.

Die betreffenden innerstaatlichen und nationalen Gesetze, Regeln und Bestimmungen werden, bei Bedarf und soweit möglich, angepasst, geändert und aktualisiert.

 

Begründung:

Ich bin als Leiter, Redaktionsleitung, Mitarbeiter Gründer, Journalist,  Autor Schriftsteller (bislang 12 veröffentlichte Bücher) und multinationaler Aktivist für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit seit 1986 an mehreren multinationalen Projekten für internationale Völkerverständigung engagiert und zudem auch seit 2016 registrierter Global Citizen in Schweden mit ausgestellter Urkunde. Ich habe seit 1984 Freunde in den U.S.A. und Russland und ich mache mir große Sorgen um meine Freunde und Menschen in den U.S.A. und in Russland. Meine Freunde in den U.S.A. und in Russland liebe ich ebenso wie weitere Freunde. Mir wurde bekannt, dass sich viele meiner Freunde in Russland, unverschuldet in Not befinden und diese möglicherweise durch Sanktionen / Strafmassnahmen weiter schwer geschädigt werden, obgleich diese unschuldig sind und nicht verantwortlich für politische Entscheidungs-Prozesse sein können und nicht dafür in die Verantwortung genommen werden sollten und können.

Mich haben mehrere Freunde glaubhaft dazu informiert, dass das Existenzminimum von Menschen in Russland und in der Russischen Förderation weit unter dem Existenzminimum von Menschen in Deutschland und in Europa im Vergleich liegt.

Durch die Sanktionen werden unschuldige Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation gestraft und bestraft, obgleich zunächst einmal auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechte und Gesetze die UNSCHULDSVERMUTUNG gelten muss und angewendet werden muss.

Die Sippenhaftung und Kollektiv-Haftung insbesondere, mutmaßlicher bis zu 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation ist gesetzlich verboten.

Viele Menschen, die genaue Anzahl der Menschen ist mir nicht bekannt, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation leben am Rande oder gar unter dem Existenzminimum wie es in Deutschland oder auch in Europa bekannt ist. Mit Sanktionen werden diese Menschen in ihren elementarsten Rechten, Grundrechten und Menschenrechte verletzt, beraubt, wissentlich und mit Vorsatz in Gefahren gebracht, die so nicht gesetzlich sind und mit dem Gewissen, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und mit weiteren internationalen Gesetzen, Regeln und Bestimmungen und aus Gründen der Humanität nicht zu vereinbaren sind.

 

Wenn die deutsche Bundesregierung, , die Regierung der U.S.A., andere Regierungen oder auch andere wirtschaftliche, ideologische Interessensgruppen mit der Regierung von Russland / Russischen Förderation Probleme haben sollten, dann gibt es immer die Möglichkeit, dass Diplomaten, Politiker, Mediatoren arbeiten und wirken für Verständigung, Dialog und Frieden. Zudem gibt es die Möglichkeit mit der Regierung von Russland und der Russischen Förderation neue Verträge für Zusammenarbeit, Frieden und Verständigung zu erarbeiten. Dies ist ohne Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen, insbesondere gegen bis zu cirka 140 Millionen unschuldige Menschen und Bürger von Russland und der Russischen Förderation möglich.

Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen ist auf der Grundlage nationaler und internationaler Gesetze nicht zulässig und entspricht nicht den gültigen Gesetzen, auch nicht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen ist mit dem Gewissen und aus Gründen der Humanität nicht zu verantworten und abzulehnen.

 

Mit einem Blick auf die Zukunft und auf Frieden orientiert, sehe ich keine andere Möglichkeit, als die, dass die United States of America und Russland und deren Regierungen, möglicherweise auch weitere Regierungen, Gespräche für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit führen und neue Verträge für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit erarbeiten.

 

Deutschland steht tief in der Schuld von Russland durch die Schäden und Folgen des Zweiten Weltkriegs, in dessen Folge mehr als 20 Millionen Menschen aus Russland ermordet und getötet wurden. Deutschland sollte sich daher NICHT wieder an Angriffen, Sanktionen, Strafmaßnahmen oder sonstigen Aktionen beteiligen, die weitere Schäden für bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation auslösen oder verursachen könnten.

 

Für Deutschland gelten besondere und weitere Umstände und Verantwortung laut dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland ist verpflichtet dem Frieden in Deutschland, in Europa und in der Welt zu dienen. So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:  – Zitat:

Präambel 

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, unschuldige, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte, unschuldige Menschen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen und Einschränkungen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, unschuldige, alte, behinderte Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition, Europaparlament, Beendigung der Sanktionen gegen Russland als PDF:

EUParlament_Petition_Sanktionen_Russland20181c

Petition, Europaprlament vom 18. Februar 2018, Beendigung der Sanktionen gegen Russland, Link zur PDF:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/euparlament_petition_sanktionen_russland20181c.pdf

 

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Petition an Deutscher Bundestag: Beendigung der Sanktionen gegen Russland

Pressemitteilung

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979

Fax 03022736878
E-Mail: mail@bundestag.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 18. Februar 2018

 

Petition: Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages!

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation.

 

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

 

Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, nicht mehr durchgeführt und beendet.

Die betreffenden innerstaatlichen und nationalen Gesetze, Regeln und Bestimmungen werden, bei Bedarf und soweit möglich, angepasst, geändert und aktualisiert.

 

Begründung:

Ich bin als Leiter, Redaktionsleitung, Mitarbeiter Gründer, Journalist,  Autor Schriftsteller (bislang 12 veröffentlichte Bücher) und multinationaler Aktivist für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit seit 1986 an mehreren multinationalen Projekten für internationale Völkerverständigung engagiert und zudem auch seit 2016 registrierter Global Citizen in Schweden mit ausgestellter Urkunde. Ich habe seit 1984 Freunde in den U.S.A. und Russland und ich mache mir große Sorgen um meine Freunde und Menschen in den U.S.A. und in Russland. Meine Freunde in den U.S.A. und in Russland liebe ich ebenso wie weitere Freunde. Mir wurde bekannt, dass sich viele meiner Freunde in Russland, unverschuldet in Not befinden und diese möglicherweise durch Sanktionen / Strafmassnahmen weiter schwer geschädigt werden, obgleich diese unschuldig sind und nicht verantwortlich für politische Entscheidungs-Prozesse sein können und nicht dafür in die Verantwortung genommen werden sollten und können.

Mich haben mehrere Freunde glaubhaft dazu informiert, dass das Existenzminimum von Menschen in Russland und in der Russischen Förderation weit unter dem Existenzminimum von Menschen in Deutschland und in Europa im Vergleich liegt.

Durch die Sanktionen werden unschuldige Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation gestraft und bestraft, obgleich zunächst einmal auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechte und Gesetze die UNSCHULDSVERMUTUNG gelten muss und angewendet werden muss.

Die Sippenhaftung und Kollektiv-Haftung insbesondere, mutmaßlicher bis zu 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation ist gesetzlich verboten.

Viele Menschen, die genaue Anzahl der Menschen ist mir nicht bekannt, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation leben am Rande oder gar unter dem Existenzminimum wie es in Deutschland oder auch in Europa bekannt ist. Mit Sanktionen werden diese Menschen in ihren elementarsten Rechten, Grundrechten und Menschenrechte verletzt, beraubt, wissentlich und mit Vorsatz in Gefahren gebracht, die so nicht gesetzlich sind und mit dem Gewissen, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und mit weiteren internationalen Gesetzen, Regeln und Bestimmungen und aus Gründen der Humanität nicht zu vereinbaren sind.

 

Wenn die deutsche Bundesregierung, , die Regierung der U.S.A., andere Regierungen oder auch andere wirtschaftliche, ideologische Interessensgruppen mit der Regierung von Russland / Russischen Förderation Probleme haben sollten, dann gibt es immer die Möglichkeit, dass Diplomaten, Politiker, Mediatoren arbeiten und wirken für Verständigung, Dialog und Frieden. Zudem gibt es die Möglichkeit mit der Regierung von Russland und der Russischen Förderation neue Verträge für Zusammenarbeit, Frieden und Verständigung zu erarbeiten. Dies ist ohne Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen, insbesondere gegen bis zu cirka 140 Millionen unschuldige Menschen und Bürger von Russland und der Russischen Förderation möglich.

Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen ist auf der Grundlage nationaler und internationaler Gesetze nicht zulässig und entspricht nicht den gültigen Gesetzen, auch nicht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen ist mit dem Gewissen und aus Gründen der Humanität nicht zu verantworten und abzulehnen.

 

Mit einem Blick auf die Zukunft und auf Frieden orientiert, sehe ich keine andere Möglichkeit, als die, dass die United States of America und Russland und deren Regierungen, möglicherweise auch weitere Regierungen, Gespräche für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit führen und neue Verträge für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit erarbeiten.

 

Deutschland steht tief in der Schuld von Russland durch die Schäden und Folgen des Zweiten Weltkriegs, in dessen Folge mehr als 20 Millionen Menschen aus Russland ermordet und getötet wurden. Deutschland sollte sich daher NICHT wieder an Angriffen, Sanktionen, Strafmaßnahmen oder sonstigen Aktionen beteiligen, die weitere Schäden für bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation auslösen oder verursachen könnten.

Deutschland ist verpflichtet dem Frieden in Deutschland, in Europa und in der Welt zu dienen. So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:  – Zitat:

Präambel 

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, unschuldige, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte, unschuldige Menschen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen und Einschränkungen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, unschuldige, alte, behinderte Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition als PDF:

Petition_Sanktionen_Russland20181

Petition für die Beendigung der Sanktionen gegen Russland in der PDF-Version:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/petition_sanktionen_russland20181.pdf

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Petition an Deutscher Bundestag: Beendigung der Sanktionen gegen ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Empfänger und Menschen in Not und Notlagen

Pressemitteilung

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979

Fax 03022736878
E-Mail: mail@bundestag.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018

 

Petition: Aussetzung und Beendigung von Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte Menschen  bei ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Bezug oder sonstigem Sozialhilfe-Bezug / Aussetzung und Beendigung von Sanktionen gegen Menschen in Notlagen und Notsituationen in Deutschland

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages!

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

 

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Bezieher, Bezieher sonstiger sozialer Hilfen in Deutschland

Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen junge, alte, kranke und behinderte Menschen, welche sich in Notlagen und Notsituationen befinden.

 

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

 

Sanktionen gegen ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Bezieher, sonstige Sozialhilfe-Bezieher, junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen in Notlagen und Notsituationen werden in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglichst ausgesetzt, nicht mehr angewendet und beendet.

 

Sanktionen gegen ALGI, ALG II, Grundsicherungs-Bezieher, sonstige Sozialhilfe-Bezieher, junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen in Notlagen und Notsituationen werden in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht angewendet und nicht durchgeführt.

Die betreffenden innerstaatlichen und nationalen Gesetze werden angepasst, geändert und aktualisiert.

 

Begründung:

Das für das Jahr 2018 festgelegte Existenz-Minimum in Deutschland liegt je nach Berechnungsgrundlagen und Umständen von in Not geratenen Menschen bei rund 750,– bis 1100,– Euro im Monat.

ALG II Empfänger erhalten monatlich nur 416,– Euro im Regelbedarf und liegen damit bereits unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland.

Existenzminimum,  Vergleiche: Quelle, Deutscher Bundestag, https://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/479376

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit einem Existenz-Minimum, das unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland liegt werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, alte, behinderte Menschen die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition als PDF:

Petition_Sanktionen_ALG_Menschenrechte20181

Petition Beendigung Sanktionen in der PDF-Version:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/petition_sanktionen_alg_menschenrechte20181.pdf

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Äpfel in Berlin: Gnadenantrag an Regierenden Bürgermeister in Berlin Michael Müller

Pressemitteilung

Herrn Michael Müller

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

– Senatskanzlei –

Jüdenstr. 1

10178 Berlin

Tel.: (030) 9026-0

Fax: 03090262013

E-Mail:  Der-Regierende-Buergermeister@senatskanzlei.berlin.de

 

Neuhofen, 16. Februar 2018

Gnaden-Antrag für Herrn Werner Prause, 76 Jahre, Berlin wegen der Ausbringung von Äpfeln im Wald / Verzicht und Erlass einer Strafe

 

Sehr geehrter Herr Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin!

Da ich leider nur freiberuflicher Journalist, Autor, Schriftsteller, Medienproduzent, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin (leider chronisch schwer krank, schwerbehindert und auch akut krank bin), war mir bis zum Sehen eines Fernseh-Berichtes bei SAT 1 noch nicht einmal bekannt, dass das Ausbringen von Äpfeln in Deutschland unter Strafe stehen kann. Von einem Gesetz dieser Art habe ich bislang noch nicht gehört.

 

Nach dem Sehen des Fernsehberichts der Kollegen von SAT1 und Focus.de bin ich immer noch etwas schockiert, verstört und verunsichert zur Geschichte des 76-jährigen Mannes Werner Prause in Berlin (welcher mir nicht persönlich bekannt ist). Er hat Äpfel im Wald ausgelegt. Von Äpfeln geht in Deutschland sicher keine Gefahr aus.

Den SAT 1 Fernseh-Bericht können Sie online bei Focus.de finden, Link:

https://www.focus.de/regional/berlin/aerger-in-berlin-76-jaehriger-kippt-aepfel-im-wald-aus-berliner-droht-gefaengnisstrafe_id_8474462.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-wissen&fbc=facebook-focus-online-wissen&ts=201802151728

 

 

Ich stelle hiermit auf der Grundlage des Petitionsrechts einen GNADENANTRAG für den 76jährigen Mann, Herrn Werner Prause in Berlin, Erlass und Verzicht auf eine Strafe und Ausbuchung einer möglichen Bußgeld-Forderung in Höhe von derzeit 88,– Euro. Die zuständige Verwaltung und / oder Behörde möge die Forderung großzügigerweise und freundlicherweise ausbuchen, da Äpfel kein Müll, sondern als Obst, Fallobst oder biologisch, verrottbarer Natur-Dünger einzuordnen sind und damit keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, meint ein Ausbringen von nicht verrottbaren Müll oder Abfall vorliegt.

Begründung

Äpfel sind als Obst, Fallobst oder wenn nicht mehr verzehrbar als biologischer Natur-Dünger einzuordnen.

Grundsätzlich sollte es in allen Wäldern in Deutschland erlaubt sein, Obst, Fallobst oder auch biologischen Natur-Dünger auszubringen, sofern es verrotten kann oder Wild-Tieren / Tieren als Nahrung dienen kann und nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

Falls es erforderlich sein sollte die Gesetze hierzu in Deutschland zu ändern, bitte ich den Deutschen Bundestag oder falls der Landtag von Berlin – Brandenburg auch zuständig sein könnte, die möglicherweise betreffenden Gesetze sinngemäß anzupassen und zu ändern.

 

Vorab vielen Dank!

Shalom.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gnadenantrag als PDF:

Regierender_Buergermeister_Berlin_Gnade_20181

Link zum Gnadenantrag in der PDF-Version:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/regierender_buergermeister_berlin_gnade_20181.pdf

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Äpfel in Berlin: Gnadenantrag bei Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier

Pressemitteilung

Herrn

Dr. Frank-Walter Steinmeier

Bundespräsident

c/o

Bundespräsidialamt

Spreeweg 1

10557 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2000-0

Fax: +49 03018102001999

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

 

 

Bundespräsidialamt

Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit

Spreeweg 1

10557 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2000-2021

Fax: +49 03018102002870

E-Mail: presse@bpra.bund.de

 

Neuhofen, 16. Februar 2018

Gnaden-Antrag für Herrn Werner Prause, 76 Jahre, Berlin wegen der Ausbringung von Äpfeln im Wald / Verzicht und Erlass auf eine Strafe

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier!

Da ich leider nur freiberuflicher Journalist, Autor, Schriftsteller, Medienproduzent, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin (leider chronisch schwer krank, schwerbehindert und auch akut krank bin), war mir bis zum Sehen eines Fernseh-Berichtes bei SAT 1 noch nicht einmal bekannt, dass das Ausbringen von Äpfeln in Deutschland unter Strafe stehen kann. Von einem Gesetz dieser Art habe ich bislang noch nicht gehört.

 

Sie haben als Bundespräsident das höchste Amt im Staat inne und Sie haben die Macht und Möglichkeiten GNADE zu gewähren und Gnadenanträge zu genehmigen.

Nach dem Sehen des Fernsehberichts der Kollegen von SAT1 und Focus.de bin ich immer noch etwas schockiert, verstört und verunsichert zur Geschichte des 76-jährigen Mannes Werner Prause in Berlin (welcher mir nicht persönlich bekannt ist). Er hat Äpfel im Wald ausgelegt. Von Äpfeln geht in Deutschland sicher keine Gefahr aus.

Den SAT 1 Fernseh-Bericht können Sie online bei Focus.de finden, Link:

https://www.focus.de/regional/berlin/aerger-in-berlin-76-jaehriger-kippt-aepfel-im-wald-aus-berliner-droht-gefaengnisstrafe_id_8474462.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-wissen&fbc=facebook-focus-online-wissen&ts=201802151728

 

 

Ich stelle hiermit auf der Grundlage des Petitionsrechts einen GNADENANTRAG für den 76jährigen Mann, Herrn Werner Prause in Berlin, Erlass und Verzicht auf eine Strafe und Ausbuchung einer möglichen Bußgeld-Forderung in Höhe von derzeit 88,– Euro. Die zuständige Verwaltung und / oder Behörde möge die Forderung großzügigerweise und freundlicherweise ausbuchen, da Äpfel kein Müll, sondern als Obst, Fallobst oder biologisch, verrottbarer Natur-Dünger einzuordnen sind und damit keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, meint ein Ausbringen von nicht verrottbaren Müll oder Abfall vorliegt.

Begründung

Äpfel sind als Obst, Fallobst oder wenn nicht mehr verzehrbar als biologischer Natur-Dünger einzuordnen.

Grundsätzlich sollte es in allen Wäldern in Deutschland erlaubt sein, Obst, Fallobst oder auch biologischen Natur-Dünger auszubringen, sofern es verrotten kann oder Wild-Tieren / Tieren als Nahrung dienen kann und nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

Falls es erforderlich sein sollte die Gesetze hierzu in Deutschland zu ändern, bitte ich den Deutschen Bundestag, die möglicherweise betreffenden Gesetze sinngemäß anzupassen und zu ändern.

 

Vorab vielen Dank!

Shalom.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gnadenantrag als PDF:

Bundespraesident_Dr_Steinmeier_2018_Gnade1

Link zum Gnadenantrag in der PDF-Version:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/bundespraesident_dr_steinmeier_2018_gnade1.pdf

 

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