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Andreas Klamm kandidiert als Mitglied des Parteivorstand in DIE LINKE

Parteitag in Erfurt vom 30. Oktober bis 1. November 2020

Berlin / Erfurt / Ludwigshafen am Rhein. 22. Oktober 2020 (mid). Andreas Klamm aus Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein kandidiert als Mitglied des Parteivorstands in der Partei DIE LINKE auf dem Parteitag in Erfurt.

“Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben mit Leben erfüllen, vor allem auch in der Politik und in Parteien.”, ist ein Motto des 52jährigen Journalisten, Moderator, Autor, Musik-Produzenten, Komponisten und Gesundheits- und Krankenpfleger, welcher in der Folge mehrerer Unfälle seit 2014 schwerbehindert ist und auf die Hilfe eines Rollstuhls und eines Assistenz- und Begleithundes angewiesen ist.

Andreas Klamm: “Als Gesundheits- und Krankenpfleger sind mir die soziale Sicherheit für alle Menschen ohne Ausnahme, gute Pflege, sichere und ärztliche Versorgung aller Menschen und Tiere auch in ländlichen Regionen, Verständigung, Dialog, Frieden, Grundrechte und Menschenrechte,weitere wichtige Anliegen.”

“Da ich täglich im Rollstuhl, obgleich ich noch kurze Strecken laufen kann, Ausgrenzung und Diskriminierung privat und beruflich erlebe, sind weitere zentrale Kernanliegen, ein aktives Engagement gegen jede Form der Diskriminierung, Rassismus, Klassismus, Benachteiligung und Ausgrenzung”, ergänzt der Kandidat.

Andreas Klamm kandidiert als Mitglied für den neuen Parteivorstand von DIE LINKE zum Parteitag in Erfurt und glaubt mit sozialer Sicherheit und Solidarität für gefährdete Menschen und für vom Job-Verlust bedrohte Menschen, könne die Corona Krise gemeinsam bewältigt werden. Foto: mid

Nach Ansicht des Kandidaten, seien besonders durch die Corona Krise gefährdete Menschen einer schnellen sozialen und finanziellen Hilfe bedürftig. Hartz 4-Bezieher, Grundsicherungs-Empfänger, chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Geflüchtete, Kinder und Jugendliche sowie soziale benachteiligte Menschen bräuchten ebenso wie Millionen von Kurzarbeitern, vor allem soziale Sicherheit, das meine auch finanzielle Sonder-Hilfen in der Krise. Die Not von mehr als 1,5 Millionen Menschen, die in der Veranstaltungs- und Eventbranche um den Verlust ihrer Jobs bangen, könne und dürfe keinen Menschen gleichgültig sein lassen oder gar unberührt lassen. Alle Menschen, die in Not geraten sind, hätten Anspruch auf Hilfe. Gute politische Ideen, Visionen und Konzepte, wie diese bereits von DIE LINKE vorgestellt wurden, könnten eine sehr gute Hilfe für Millionen von Menschen sein, sicher durch die uns alle belastende, Krise zu kommen.

Andreas Klamm ist Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache und hat 16 komplette Musik-Alben veröffentlicht. Seit 1984 sucht Andreas Klamm seinen französischen Großvater mütterlicherseits, einen Französischen Offizier, Hedi Sabaot, welcher 1945 in Kaierslautern stationiert war und seit etwa 1946 unauffindbar verschollen ist.

Viele der Themen, die der Autor in seinen Büchern zusammenfasst, widmen sich aus diesen und weiteren Gründen der Verständigung, des Dialogs, Frieden, Menschenrechte, Bildung und multikulturellen Gesellschaftsformen.

“Die Corona Krise können wir nur gemeinsam mit sozialer Sicherheit, sei es als Anfang die soziale Mindestsicherung, weiterführend das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) und Solidarität bewältigen. Das Bundesparlament, der Deutsche Bundestag, die 16 Landesparlamente und alle Stadt- und Kommunalparlamente, müssen meiner Überzeugung nach, gestärkt werden. Es gilt trotz der ernsten Gefahren, die durch Corona für gefährdete Menschen drohen können, sorgfältig abzuwägen für den ausreichenden Schutz der Gesundheit und den Schutz von Grundfreiheiten, Demokratie und Menschenrechten.”, glaubt Andreas Klamm.

In Rheinland-Pfalz kandidiert der Journalist, Medien- und Musik-Produzent als Kandidat für die Landtagswahlen im März 2021 auf Listenplatz 20 und ist zudem direkter Kandidat für die Landtagswahlen für DIE LINKE für den Wahlkreis 38 (dazu zählen unter anderem anderem die Gemeinden Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen, Neuhofen, Limburgerhof, Altrip, Waldsee, Otterstadt).

“Ich glaube mit unseren Spitzenkandidaten Melanie Wery-Sims und David Schwarzendahl ist DIE LINKE in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt für die Menschen im Land und ich hoffe, dass möglichst viele aller Wahl-berechtigten Menschen in Rheinland-Pfalz erkennen ,wie wichtig DIE LINKE als starke Stimme für soziale Sicherheit, Gerechtigkeit, soziale Opposition, Frieden und sozio-ökologische Transformation im Landtag von Rheinland-Pfalz gebraucht wird.”, hofft Klamm.

Der Kandidat ist schon seit früher Jugend politisch engagiert, wurde erstmals 1990 Mitglied in der Gewerkschaft ver.di (früher ö-tv), war Mitglied in der Delegierten-Konferenz des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) und während seines Pflegestudiums im Fachbereich Pflegemanagement in Ludwigshafen am Rhein gewähltes Mitglied der Studierenden-Vertretung AStA. Im Jahr 2015 wurde der Sozialaktivist Mitglied in der Partei DIE LINKE”.

Bereits im Jahr 2006 gründete Andreas Klamm die Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projete Regionalhilfe.de, ISMOT International Social and Medical Outreach Team (www.regionalhilfe.de) und das internationale und multinationale Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (Menschenrechtsreporter, www.libertyandpeacenow.org) Vier der Bücher des Autors und Buch-Autors haben einen gleichnamigen Buchtitel.

Durch die familiäre Bindungen, der französiche Offizier und Großvater mütterlicherseits, Hedi Sabaot, wurde in Tunesien in Nord-Afrika geboren, betrachtet sich Andreas Klamm, der auch eine eigene Musik-Band mit dem Namen Andreas Klamm-Sabaot, gründete als “Global citizen”, das meint als globaler Weltbürger. Immerhin sei er von Geburt an mit zwei Kontinenten in der Familie verwurzelt, das meint Afrika und Europa.

Aufgrund der Corona Krise bietet der Kandidat, Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Telefon- und Online-Sprechstunden für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz an, Tel. 0621 5867 8054. Auf Wunsch seien auch Video-Konferenz- und Telefon-Konferenz-Gespräche möglich.

“Ich würde mich doch sehr freuen, wenn die Wählerinnen und Wähler gesund bleiben und am 14. März 2021 natürlich unsere Partei DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen wählen.”, meint Andreas Klamm

Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.andreasklamm.de und www.andreas-klamm.de zu finden und in einer Vorstellung im PDF-Format bei Andreas Klamm Vorstellung (PDF) https://www.die-linke.de/fileadmin/download/parteitage/erfurter_parteitag_2020/kandidaturen_pv/mitglied/Klamm_Andreas_PV_.pdf

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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Morddrohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag von DIE LINKE als Kandidat auf Listenplatz 20 für die Landesliste für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

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Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe:

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

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NEIN zum Uploadfilter, Artikel 13, Artikel 11 – JA zur Freiheit von Kunst, Presse, Medien, Information und Wissenschaft

Mit der neuen geplanten Urheberrechts-Reform in Europa droht die Zwangsabschaltung von mehreren Millionen Web-Seiten in Europa. Anders als die Groß-Konzerne, die von dem Vorhaben profitieren, werden Künstler*innen,, Musiker*innen, kleine und mittelständische Unternehmen, Journalisten und Foto-Journalisten, Vereine und freie Medien-Produzenten vermutlich ihre Web-Seiten abschalten müssen, da diese sich die Entwicklung einer Software für den Uploadfilter NICHT leisten können.

Daher NEIN zu #Artikel13, #Artikel11 #Uploadfilter und zu weiteren Einschränkungen. Betroffen sein können Seiten, wie die Nachdenkseiten.de und viele, weitere ähnliche, freie Medien-Angebote. JA, zur Freiheit von Presse, Kunst, Information, Meinung und Wissenschaft. Unternehmer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen, Medien-Produzent*innen, die durch den Uploadfilter Einkommenslos werden, werden wieder als Bittsteller im Hartz4-System um ihr Leben und Hilfe betteln müssen, nach dem diese die Insolvenz-Verfahren durchlaufen haben. Demokratie und der Schutz der Würde von Menschen geht anders. Andreas Klamm

pressekunstfreiheit101

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Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Standpunkte und Diskussion, Teil 2, 41.37 min, Radio TV IBS Liberty, von und mit Andreas Klamm, Journalist

You Tube, http://youtu.be/ZPts_608-zA

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Deutschland Heute: Sozialaktivist empfiehlt weiter für Grundrechte demonstrieren

Deutschland Heute: Sozialaktivist empfiehlt weiter für Grundrechte demonstrieren

Von Kate Nelson

Freiburg. 3. Oktober 2010. Blankoschecks für Banken, Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, ungelöste Fragen für atomare Endlager, politische Streit-Debatten um Kosten für ärztliche Versorgung, Selbstbedienung für Politiker, Lobbyarbeit, brutale Kürzungen bei den Bürgern und gleichzeitig goldene Löffel in Politik und Bürokratie, Stuttgart 21, Hartz IV, ungedeckte Beamten-und Politiker-Pensionen, rhetorische Auslegungen, die früher schlicht Lügen genannt wurden und vieles mehr. Die Menschen fühlen sich von Politik und Bürokratie immer mehr verraten und verkauft. Bruno Schillinger ist ein sozialer Aktivist aus der Nähe von Freiburg in der kleinen und ruhigen Gemeinde March in Breisgau in Hochschwarzwald. Seit mehr als fünf Jahren ist Bruno Schillinger auch als sozialer Aktivist für soziale Gerechtigkeit und Grundrechte engagiert. Er glaubt, dass es auch nach den brutalen Auseinandersetzungen in Stuttgart am 30. September 2010 weiterhin wichtig ist, dass Menschen auch für ihre Grundrechte auf die Straße gehen und demonstrieren.

Bruno Schillinger glaubt, es ist wichtig für die Menschen in Deutschland für die Grundrechte friedlich zu demonstrieren auch nach den Ereignissen in Stuttgart am 30. September 2010. Foto: DigiSourceGaelic

KN: Herr Bruno Schillinger, ihre Gesundheit wurde, Ihrer Einschätzung nach, von deutschen Behörden schwer geschädigt. Sie sehen sich weiter den Verursachern auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Trotzdem helfen Sie auch anderen Menschen so gut es geht, Sie sind sozusagen am Puls der Zeit. Sehen Sie ein Gewaltpotential bei den Menschen?

Bruno Schillinger: Ein sehr großes Ohnmachtsgefühl und damit ein großes Wutpotential gegenüber einer gnadenlosen Bürokratie und Politik, die sich über die Menschen stellt, das ist das was ich auch in diesen Tagen sehe und wahrnehme.

KN: Sie haben oft mit den ARGEn zu tun. Erleben die Arbeit der ARGE auch durch ihre Hilfe für andere. Welchen Eindruck haben Sie von den ARGEn und Behörden?

Bruno Schillinger: Keinen guten, es ist ein gnadenloses System das gegen die Menschen arbeitet. Ein normaler menschlicher Umgang ist nicht gewünscht. Die Menschen sind nur noch Verwaltungsobjekte, abhängig von den Launen der Mitarbeiter oder den jeweiligen Dienstanweisungen.

KN: Glauben Sie, dass die ARGEn ein Spiegelbild der Politik und der Bürokratie sind?

Bruno Schillinger: Ja, nicht nur weil viele Mitarbeiter aus Behörden dahin gegangen oder abgestellt wurden, sondern weil man deren Verhalten auch in anderen Behörden wieder erkennen kann. Die ARGEn toben sich an den Menschen aus, – immer die Keule ‘Sanktionen’ oder genauer Verweigerung von Hilfe zum Leben gegen die Menschen schwingend.
KN: Sehen Sie Zusammenhänge z.B. zwischen Stuttgart 21 und den ARGEn?

Bruno Schillinger: Ja, beides verläuft nach demselben Schema, keine Kommunikation und eine unglaubliche Überheblichkeit. Die führenden Politiker haben überhaupt kein Interesse mit den Menschen im Land zu sprechen. In Stuttgart 21 haben die Menschen die für ihr Stuttgart auf die Straße gehen, die Gespräche zu den Bedingungen der Politiker abgelehnt. Das wurde ihnen vorgeworfen. Doch wo liegt der Affront tatsächlich? Wer würde Gespräche führen während man durch die Fortsetzung der Abrissarbeiten schlicht verhöhnt wird. Das ist so, als würde man sich zum Monopoly Spiel verabreden und eine Seite hat alle Straßen, Bahnhöfe, E-Werk- und Wasserwerk und ähnliche Dinge. Wenn man unter diesen Bedingungen nicht mitspielen möchte weil es mehr wie einseitig ist, wie in Stuttgart geschehen, wird man noch beschuldigt, eine Chance zu verweigern.

KN: Was könnte man ihrer Meinung nach bei Stuttgart 21 tun?

Bruno Schillinger: Weiter demonstrieren! Die Politik hat ihr wahres Gesicht gezeigt und sich festgefahren. Die können nur eines, – gegen die Bürger. Es wird weiter abgerissen und die Bäume gefällt bis zum 27.März 2011. Alles unter Berufung auf die angebliche ‘demokratische Legitimation’ durch die Wahl. Doch da konnte man nirgendwo ankreuzen ‘Milliarden versenken’. Auch nicht für die Bankenmilliarden, oder sonst was.

KN: Kommen wir zurück zu den ARGEn. Die Mitarbeiter sollen massiv unter Druck gesetzt werden. Wie können dies Arbeitslose machen, denen doch sofort Sanktionen drohen?

Bruno Schillinger: Der Druck kommt von den eigenen Vorgesetzten. Ich finde es unmöglich dass Vorgesetzte ihre Mitarbeiter so verheizen und sie zwingen massiv gegen Grundgesetz und Menschenrechte zu handeln. Die Dienstanweisung wird über unsere grundlegendsten Gesetze gestellt. Das das kein normaler Mensch lange aushält ist klar. Ein Zeichen dafür ist die Fluktuation.

KN: Trifft es zu, dass Sie den ARGEn sogar dankbar sind?

Bruno Schillinger: Ja, in gewissen Sinne. Keine andere Organisation hätte so schnell, Millionen von Menschen zeigen können, dass die deutsche Bürokratie im Auftrag der Politik gegen die Menschen arbeitet. Dass Aussagen von diesen Personengruppen grundsätzlich überprüft werden müssen. Informationen nach Tageslaune gegeben werden oder schlicht wertlos sind.

KN: Wie sehen Sie diese Situation auf die BRD bezogen?

Bruno Schillinger: Die Politiker haben abgewirtschaftet. Der Vertrauensverlust ist zu groß. Der Bürger ist für sie nur noch die Melk-Kuh für immer höhere Steuern, Gebühren und vor allem Kürzungen, während gleichzeitig Hunderte von Milliarden für Prestigeprojekte oder sinnlose Projekte herausgeworfen werden. Die Flutwelle der Pensionen wird schlimmer sein wie die Bankenkrise.

KN: Was können die Menschen im Land tun?

Bruno Schillinger: Sie sollten sich entscheiden, ob Sie weiter blinde Verfügungsmasse von Politikern sind oder ob sie ihrer Aufgabe nachkommen, die Politik zu überwachen und wie in Stuttgart in ihre Schranken zu weisen.

KN: Wie soll das gehen?

Bruno Schillinger: Sehr einfach, sobald sich der Bürger entschieden hat, sich nicht mehr rumschubsen oder melken zu lassen, soll er bei den lokalen Politikern beginnen, egal von welcher Partei und von diesen Rechenschaft fordern. Der Bürger ist der Souverän und er hat diese Aufgabe zu lange nicht wahrgenommen, zu lange auf das Geschwurbel der Politiker gehört.

KN: Wie könnte man dieses ‘Souverän’ anders beschrieben?

Bruno Schillinger: Nehmen Sie einen Fußballverein. Der Trainer hat einen Vertrag, doch sobald die Leistungen nicht mehr stimmen, spricht die Vereinsleitung, also der Bürger die Kündigung aus und er fliegt, ohne Rücksicht auf die Restlaufzeit. Unsere Politiker sind zu satt, haben sich daran gewöhnt, dass sie die ganze Amtszeit und darüber hinaus alimentiert und allerbestens versorgt werden. Doch welcher Bürger, außer den Lobbyisten, erkennt noch irgendwo politische Arbeit für die Bürger?

KN: Herr Schillinger, glauben Sie, dass sich in Deutschland etwas ändern wird?

Bruno Schillinger: Ja, die Zeichen sind zu groß. Das Wutpotential ist sehr groß, – es gärt überall. Das der Innenminister die Sicherheitsgesetze verschärfen möchte, ist ein Zeichen wer tatsächlich die Hosen voll hat.

KN: Herr Schillinger, wir danken für dieses Gespräch.

Die Fragen in diesem Interview stellte die Reporterin und Autorin Kate Nelson aus Edinburgh im Vereinigten Königreich. Bruno Schillinger, war für mehrere Jahre als IT Experte für Spracherkennung tätig. Seit mehr als fünf Jahren befindet er sich, wie er beschreibt, in einem erzwungenen Zwangs-Abhängigkeits-Verhältnis mit der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald. Bruno Schillinger klagt über eine mehrfache Stellen-Sabotage bei seinen Bemühungen neue Erwerbsarbeitsplätze zu finden. Seit mehreren Jahren ist er als betroffener Mensch auch als ein Aktivist für soziale Gerechtigkeit in Deutschland engagiert. Ausführliche und weitere Informationen sind bei http://5jahrehartz4.wordpress.com zu finden.

Gesetzliche Regeln zu Grundrechten und Menschenrechten (Auszug)

1) Grundgesetz, Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

2) Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte, Artikel 2 – Recht auf Leben
(1) Das Recht eines jeden Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. (Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist), darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.
(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
a) um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.
Artikel 3 – Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Vergleiche Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Quelle: http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm

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Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?

Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?

Ist eine Aufklärung der Ursachen der Loveparade-Katastrophen in Duisburg erwünscht ? Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt möglicherweise auch gegen Journalisten, Autoren und Blogger wegen Berichten zur Loveparade-Katastrophe – Sind es Verletzungen des Urheberrechtes ? – Ist die Freiheit der Presse in Deutschland noch in der Praxis möglich ? – Können Blogger, Autoren und Journalisten im Angesicht drohender, extrem hoher Geldstrafen oder ersatzweise möglicherweise mehrjährige Haftstrafen im Gefängnis noch frei berichten ?

Von Andreas Klamm-Sabaot

Duisburg / Berlin. 19. August 2010. Nur drei Wochen nach der Loveparade-Katastrophe und einer Massenpanik in Duisburg in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, demonstriert der CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55) jetzt uneingeschränkte und nahezu grenzenlose Macht und Stärke. Gegen Journalisten, Autoren und Blogger, die zu den Ereignissen der Loveparade berichten, ermitteln jetzt möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft und ein Landgericht. Den Journalisten, Autoren und Bloggern könnten in Deutschland Geld-Strafen im Rahmen eines verhängten Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro oder mehrjährige Haftstrafen in Gefängnissen in Deutschland drohen. Die Veröffentlichung von Dokumenten zur Loveparade wurde jetzt gerichtlich auf Veranlassung der Stadt Duisburg verboten. Mehreren Medien-Berichten und nach Informationen der Tageszeitung TAZ und Die Zeit sowie dem Nachrichten-Sender n-tv wurden im Internet unter anderem von Xtranews am Mittwoch Anhänge eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens veröffentlicht.

Das Landgericht Köln hat die Veröffentlichung der Dokumente verboten. Das regionale Nachrichten-Portal Xstranews teilte mit, dass es um einen Streitwert in der Höhe von 50.000 Euro und um die Verteidigung der Pressefreiheit in der Sache gehe. Die Stadt Duisburg sieht in der Veröffentlichung der Dokumente möglicherweise einen Verstoß gegen das Urheberschutzrecht. Blogger, Autoren und Journalisten wurden abgemahnt. Diesen droht jetzt eine Strafe in Form eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro ersatzweise eine mehrjährige Gefängnis-Strafe. Xtranews habe die Dokumente nach der Abmahnung aus dem Internet genommen. Die Stadt Duisburg hat zuvor eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Köln erwirkt um die Verbreitung der Dokumente zu stoppen.

In einer Gegendarstellung der Xtranews-Redaktion, die der Redaktion der Zeitung der Rheinischen Post gesendet wurde heißt es unter anderem : „Die Stadt Duisburg hat zunächst versucht, eine Einstweilige Verfügung in Sachen Datenschutz zu erwirken – mit dem Versuch, diesen unter dem Presserecht zu subsumieren. Da dies scheinbar nicht gelungen ist, hat man in einem zweiten Schritt ein Konstrukt entwickelt, welches einen Verstoß gegen das “Urheberrecht”darstellen sollte.“

Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55, CDU) demonstriert drei Wochen nach der Katastrophe bei der Loveparade uneingeschränkte und grenzenlose Macht. Mit allen Mitteln und aller Härte wolle er, so bewerten es Menschenrechts- und Presse-Beobachter, gegen Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die mit der Veröffentlichung der Dokumente aus dem Gutachten über die Ereignisse der Loveparade-Katastrophe in Duisburg berichten und mit diesem außergewöhnlichen redaktionellen und journalistischen Mittel zur Aufklärung der Umstände beitragen wollten, die zum Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg und mehr als 500 zum Teil schwer verletzten Menschen am 24. Juli 2010 führten. Drei Wochen nach dem Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg stehen mehrere Autoren, Blogger und Journalisten möglicherweise selbst vor dem drohenden wirtschaftlichen Tod und Aus in Duisburg, das meint genauer der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung, da in Zeiten der Weltwirtschafts-Krise, Redaktionen, Journalisten, Autoren, Blogger und kleine Verlag in der Regel nicht über 250.000 Euro in bar in der Porto-Kasse oder auf Konten verfügen. „Ist der Tod in Duisburg zuhause ?“, fragen besorgte Menschen, die die Ereignisse in der Stadt weltweit beobachten.

Die Autoren der Tageszeitung TAZ.de (www.taz.de ) fragen: „Will Oberbürgermeister Adolf Sauerland Aufklärung oder nicht?“ Wirklich ernst nehme nach Spekulationen der TAZ der Oberbürgermeister von Duisburg die Aufklärung der Loveparade-Katastrophe nicht. Zwar habe die Stadt Duisburg auch Teile des Gutachtens auf der Web-Seite der Stadt veröffentlicht, doch dort fehlen die Anhänge zum Gutachten. Bei den Dokumenten gehe es um 300 Seiten Anhang zu einem Gutachten, um ausführliche Protokolle von Sitzungen, Planungs-Konzepte und Hintergründe zum Gutachten. Nach Ansicht von Autoren, Bloggern und Journalisten sehe die Stadt Duisburg und der Oberbürgermeister in der Frage der Zuständigkeiten „nicht immer gut aus.“

Die Stadt Duisburg begründet das Verbot der Veröffentlichung, laut Medien-Berichten, unter anderem mit folgenden Gründen: Die Schriftstücke und Anlagen enthalten nicht geschwärzte, Personen-bezogene Daten. Es könnte um Datenschutz und um Urheberrechtsschutz gehen, vermuten weitere Journalisten und Medien. Der Betreiber von Xtranews, Thomas Rodenbücher, machte sich eine Entscheidung, so weitere Medienberichte, über die Veröffentlichung der Dokumente nicht einfach. Man habe eine Abwägung zwischen Urheberschutzrecht und öffentlicher Aufklärung treffen müsse. Bei dieser Prüfung seien Autoren, Journalisten und Blogger zur Überzeugung gelangt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, die Dokumente zu sehen.

Weiteren Medien-Berichten zufolge, stammen die brisanten Daten von einer CD, die aus dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen zugespielt worden sein soll. Nach dem Bekanntwerden der Inhalte der Dokumente seien jede Menge neue Fragen entstanden auch bei einigen Ratsmitglieder in der Stadt Duisburg, die über die Inhalte der Schriftstücke teilweise möglicherweise keine Kenntnisse hatten. Die Dokumente und Anhänge zum Gutachten, das von der Stadt Duisburg in Auftrag gegeben wurde, haben sich inzwischen jedoch weltweit so sehr verbreitet dass eine Umsetzung des Verbots des Landgerichtes und der Stadt der Veröffentlichung praktisch trotz Androhung hoher Geldstrafen in Höhe von 250.000 Euro und einstweiliger Verfügung des Landgerichtes nicht mehr praktisch möglich war.

Daher wolle die Stadt Duisburg jetzt „nicht mehr juristisch gegen die Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die über die Ereignisse der Loveparade in Duisburg auch kritisch berichtet haben.“, schreiben weitere Zeitungen. Inzwischen seien die Dokumente in vollem Umfang beim Online-Portal Indymedia zu finden und auch bei Wikileaks werde über eine Veröffentlichung der Dokumente diskutiert zum Zwecke der Hilfe für Aufklärung. Es sei kaum noch möglich die Dokumente aus dem Internet verschwinden zu lassen. Das Nachrichten-Portal „Der Westen“ berichtet unterdessen: „Die Stadt Duisburg und ihr Oberbürgermeister Adolf Sauerland wollen die Veröffentlichung von Verwaltungs-Unterlagen zur Loveparade-Planung im Internet gerichtlich verhindern.“

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV, http://www.djv.de ) habe sich ebenso eingeschaltet: „Statt Informationsblockaden sollte die Stadt Transparenz herstellen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Journalisten-Verband ist enttäuscht über die „restriktive Informations-Politik“. Die Stadt solle auf juristische Mittel verzichten und eine partnerschaftliche Presse- und Öffentlichkeits-Arbeit pflegen. “Das ist sie den Journalisten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Die umfassende Information über die Duisburger Vorkommnisse ist eine Kernaufgabe der Medien ” ergänzte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in einer Erklärung auf der Web-Seite des DJV.

Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org ) erklärte in London „…mit der Androhung von 250.000 Euro – Strafen, Ordnungs-Geldern oder mehrjährigen Gefängnis-Strafen stehen auch Journalisten, Autoren und Blogger sowie kleine Medien-Unternehmen und Verlage in Deutschland in der tödlichen Gefahr der ganz realen wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung und das könne dann auch eine tödliche Gefahr vor allem auch für behinderte Journalisten, Autoren, Blogger, kleine Medien-Unternehmen oder Verlagen bedeuten.“ Es bleibe zu hoffen, dass die Restriktionen der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, die nach europäischen, nationalen und internationalen Gesetzen und Menschenrechten garantiert sind, in Deutschland nicht weiter ausgeführt werden, weil sonst eine freie Berichterstattung, die dem obersten Gebot der Presse der Verpflichtung zur Wahrheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu gewährleisten, nicht mehr in Deutschland möglich wäre.

Artikel 5 Grundgesetz, Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

AUSZUG aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948:

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

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Hartz 4: Weniger Geld für Wohnungen von armen Menschen

Hartz 4: Weniger Geld für Wohnungen von armen Menschen

Regierung plant neue Kürzungen – arme Menschen sollen sich räumlich weiter einschränken müssen

Von Andreas Klamm-Sabaot

Berlin. 24. Juli 2010. Nach neuesten Plänen der Bundesregierung und des Bundesarbeitsministeriums und Informationen in Medien-Berichten, sind weitere Kürzungen im Bereich von Wohn- und Mietkosten für arme, alte, chronisch kranke und benachteiligte Menschen geplant. Von diesen Plänen sind auch betroffen Empfänger von Arbeitslosengeld II, bekannter als Hartz 4. Das meldet das christliche Medien-Portal evangelisch.de und weitere Medien in Deutschland.

Die Bundesregierung wolle jetzt „Ernst machen mit ihrem Vorhaben einer Wohnkosten-Pauschale” für die Bezieher von Hartz 4, der sogenannten finanziellen Sozial-Transfer-Zahlungen. Die Pläne wurden von dem Sprecher des Bundesarbeitsministeriums Jens Flosdorff gegenüber der Zeitung „Financial Times Deutschland“ bereits bestätigt. Die individuellen Berechnungen der Miete, die erstattet werden könne, sollte künftig nicht mir individuell berechnet werden, sondern durch regional einheitliche Berechnungs-Modelle und Kriterien ersetzt werden, empfehle eine Arbeitsgruppe. Eine solche Regelung sei in den Satzungen von Kommunen der Städte und Gemeinden möglich.

Beschränkung des Wohnraums

Der Wohnraum für arme und alleinstehende Menschen soll nach den neuesten und geplanten Regelungen auf nur 25 Quadratmeter beschränkt werden. Das sei jedoch noch nicht der offizielle Maßstab der Bundesregierung oder des Bundesarbeitsministeriums. Der Richtwert für die Größe einer Wohnung liegt bei alleinstehenden Menschen nach offiziellen Informationen zur Zeit bei 45 Quadratmeter.

Die CDU-CSU-Union und die FDP hatten bislang in ihrem Koalitions-Vertrag um eine Vereinfachung in der Verwaltung zu erreichen, regionale Pauschal-Zahlungen für Miet-Kosten für Menschen vereinbart, die finanzielle Sozialleistungen aufgrund von Erwerbslosigkeit, Krankheit oder Alter beziehen. Dies solle, so das Arbeitsministerium, eine umfangreiche Prüfung im Einzelfall über die Angemessenheit einer Wohnung, die von Menschen bewohnt wird und die finanzielle Hilfen erhalten, überflüssig machen. Bei Wohnkosten, die unterhalb der vorgesehenen Finanz- und Ausgabe-Grenzen liegen, solle deren Angemessenheit „nicht pauschal geprüft“ werden. Mit der neuen Regelung solle erreicht werden, dass die Obergrenzen für Wohnkosten von den Kommunen, das meint Städte und Gemeinden, „auf Basis valider, transparenter und nachzuprüfender Kriterien“ festgelegt werden könnten. Regional wolle das Arbeitsministerium mit den Überlegungen „mehr Differenzierungs-Möglichkeiten“ erreichen.

Sozial-Verbände und Sozial-Aktivisten üben Kritik an den neuen geplanten Kürzungen für arme Menschen in Deutschland in Bezug auf die Wohnkosten. Es werde zunehmende die Kompetenz und Verantwortung aus dem Grundgesetz vermisst, wonach Deutschland ein sozialer und demokratischer Bundesstaat sei.

Andere Menschen, lassen die Pläne kalt, denn „behinderte, kranke, arme, chronisch kranke und alte Menschen“, betreffen uns nicht, sagen viele Menschen in Deutschland, denen es zur Zeit finanziell betrachtet noch etwas besser geht, als Menschen, die bei allen Anstrengungen, keine Sozialversicherungs-pflichtige Erwerbs-Arbeit in Deutschland finden können. Inzwischen verstehen mehr und mehr Menschen, dass es bei den neuen geplanten Kürzungen der Bundesregierung und des Bundesarbeitministeriums nicht nur um arme, behinderte, chronisch kranke und alte Menschen geht, die keine Erwerbs-Arbeit mit Bezahlung mehr finden können

Die ersten Vermieter beginnen auch darüber nachzudenken, was wohl mit ihren Wohnungen geschehen könnte, die die Vermieter und Hauseigentümer gerne vermieten wollen, natürlich zu Mieten, die die Hauseigentümer und Vermieter zuvor festlegen und nicht das Bundesarbeitsministerium.

Hier beginnt sich der Wirtschaftskreislauf in Deutschland zu schließen. Das Bundesarbeitsministerium und die Regierung wollen die Kosten für Wohnungen kürzen und Sozialleistungs-bedürftige Menschen werden nicht mehr, sondern weniger Geld für den Lebensunterhalt und Miete erhalten. Folge: Häusle-Bauer, die darauf bisher gehofft haben, dass diese die Kosten über Mieter refinanzieren und verteilen können, müssen sich in naher Zukunft mit dem Fakt und der Tatsache vertraut machen, dass entweder die Wohnungen in Deutschland leer stehen bleiben, weil es kaum noch Menschen gibt, die die Mietkosten bezahlen können oder Vermieter von Wohnungen müssen die viel geringeren, von der Bundesregierung und dem Bundesarbeitsministerium vorgegebenen Zahlungen für die Miete von Wohnungen akzeptieren, um wenigstens noch einige Cent für Erträge aus Vermietungen auf ihren Konten verbuchen zu können.

Die Liste der Verlierer in Deutschland wächst damit kontinuierlich und ständig: Nicht nur arme, chronische kranke, behinderte, alte Menschen und Menschen ohne bezahlte Erwerbs-Arbeit verlieren oder werden benachteiligt in Deutschland, sondern auch Eigentümer von Wohnanlagen, Häusern und Miet-Wohnungen. So ungewöhnlich diese Konstellation sein mag: Sicher ist, dass wenn die neuen Pläne realisiert werden die Gruppe der Verlierer in Deutschland und der benachteiligten Menschen stark zunehmen wird. Bleibt nur der Tipp, sich einen Abgeordneten des Landtags von Niedersachsen als neuen Mieter zu suchen, denn die Politiker und Politikerinnen haben sich erst vor kurzem ihre monatlichen Diäten auf stolze 6.000 Euro im Monat erhöht und künftig steigen die Diäten ab dem Jahr 2011 automatisch an. Der automatische Anstieg der Diäten von Politikern und Politikerinnen wurde neu geregelt um künftig, so die offizielle Begründung, „öffentliche Debatten über die Diäten von Politikern“ zu vermeiden. Der Bund der Steuerzahler und andere Verbände kritisierten die Erhöhung der Diäten der Politiker unter anderem wegen der fehlenden Transparenz in Zeiten der wirtschaftlichen Krise in Deutschland.

Kritik an den neuen Kürzungs-Plänen für Wohn- und Mietkosten

Während der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Flosdorff, die Größe einer Wohnung von 25 bis 45 Quadratmeter für alleinstehende Menschen, die auf finanzielle Sozial-Zahlungen angewiesen sind, als „sachgerecht“ bezeichnete, warnte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB): „Der Wohnungsmarkt in vielen Städten ist so eng, dass günstigere Wohnungen für Langzeitarbeitslose (…) kaum vorhanden sind und deshalb Umzüge in größerem Umfang gar nicht stattfinden können. Es wird nicht funktionieren, dass die Bundesregierung ein soziales Streitthema auf die Kommunen abwälzt.”, sagte Uwe Zimmermann vom DStGB der WAZ-Mediengruppe.

Die Kritik von Bündnis 90 / Die-Grünen-Chef, Cem Özedmir, in einem Beitrag der WAZ-Gruppe ist noch deutlicher, der Bund entziehe sich mit der Übertragung der Bestimmung der Höhe der Mietkosten „seiner Verantwortung und setzt den Kommunen die Pistole auf die Brust: Entweder sie werden ihrer sozialen Verantwortung wirklich gerecht und kommen damit in große Haushaltsnöte oder sie gehen den sozial Schwächsten drastisch an die Gurgel.“

Mit den neuen geplanten Kürzungen für Miet- und Wohnkosten könnten soziale Kämpfe „neue Dimensionen in Deutschland finden, die bisher nur mit Zeiten schwerster Krisen und von Krieg oder von Nachkriegs-Jahren vergleichbar sein könnten“, befürchten Beobachter von sozialen Initiativen und Gruppen. Für Vermieter müsse man auch als soziale Initiative „Verständnis und Mitgefühl empfinden, denn wer lässt sich schon gerne als Vermieter, die Mietkosten vom Bundesarbeitsministerium oder der Bundesregierung diktieren und wer lasse sich in Bezug auf Wohnungen schon gerne gewissermaßen Zwangs-enteignen?“ Die neuen Regelungen verschlechtern nicht nur die Lebens-Situation bedürftiger, chronisch, kranker, armer und alter Menschen, sondern diese Pläne führen zu einer Verschlechterung der Lebens-Situation aller Menschen in Deutschland, seien es die Vermieter, die Mieter oder die Vertreter auch ehrenamtlich tätiger Menschen in politischen Gremien in Städten, Kreisen und in Gemeinden.

Die Zahl der Menschen, die solche Pläne der Bundesregierung als sozial ungerecht und als deutliche Benachteiligung empfinden, wächst. Auf der einen Seite erhöhen sich Politiker die Diäten in Zeiten wirtschaftlicher und finanzieller Krisen, die auch noch dazu jetzt automatisch erhöht werden und auf der anderen Seite, sollen die Menschen und Bürger in Deutschland finanzielle Kürzungen stetig hinnehmen, höhere Steuern und Sozialabgaben bezahlen? Für wen, wozu und zu wessen Vorteil ? – so die Frage vieler Menschen, die in klassischen Main-Stream-Medien nicht gesendet und auch nicht gedruckt wird. Es gibt inzwischen mehr und mehr Menschen in Deutschland, die laut und offen fragen: „Kann sich Deutschland das bisherige und mit sehr hohen Kosten (Diäten) verbundene politische System noch leisten, das wenige Menschen finanziell begünstigt und Millionen von Menschen in Deutschland bettelarm macht.“

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Zensur: Fotos und die Bundespräsidenten-Wahl

Zensur: Fotos und die Bundespräsidenten-Wahl

Kommentar / In eigener Sache

Von Andreas Klamm-Sabaot

8. Juli 2010. Zugegeben, die Worte zur Kandidatur des Bürgerrechtler und Pfarrer im Ruhestand, Joachim Gauck, die dieser als Bundespräsidentschafts-Kandidat sagte, zu Freiheit und Demokratie und gegen das Vergessen haben mich sehr beeindruckt.

Vielleicht auch deshalb so besonders, weil meine Großmutter Marta Maier in Australien als vertriebene Person registriert ist, geflohen vor den Nazis im Jahr 1950, weil diese sich bereits im August 1945 in den französischen Offizier HEDI SABAOT verliebte, der damals nur drei Monate nach dem Kriegsende in Kaiserslautern in Deutschland stationiert war und seit 1945 spurlos verschwunden ist und vermisst wird.

Vielleicht haben mich die Worte von Joachim Gauck auch als französisch-deutscher und behinderter Journalist beeindruckt, weil ich als bi-nationaler und auch französischer Bürger und Journalist weiß, welche wichtige Bedeutung Freiheit, Einheit und Brüderlichkeit haben.

Doch insbesondere nach der Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 waren die Worte von Joachim Gauck mahnende Worte gegen die Einschränkung der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in einer Menschen-verachtenden Diktatur, die mit einem Terror-Regime verglichen werden kann und das mehr als 6 Millionen Menschen ermordert hat: Juden, Christen, Roma, Sinti, homosexuelle Menschen, behinderte Menschen, anders-denkende Menschen, Geistliche und Kriegsgefangene aus unterschiedlichen Nationen.

Umso mehr war ich enttäuscht, als ich heute am 8. Juli 2010 von der Firma teutopress.de in Bielefeld, einer Agentur, die für die Seite, http://www.joachim-gauck.de, Fotos und Presse-Fotos zur kostenfreien Nutzung im Service und Presse-Bereich veröffentlichte, deren Veröffentlichung bis 30. Juni 2010 kostenfrei ist.

Meine Beiträge in einer Vielzahl nationaler und internationaler Medien wurden mit diesen Presse-Fotos alle noch vor der historischen und besonderen Wahl des Bundespräsidenten in Deutschland vor dem 30. Juni 2010 veröffentlicht. Seit dem 30. Juni 2010 wurde das Gauck´sche Foto von teutopress. de nicht mehr veröffentlicht.

Die Firma hat jetzt vier Rechnungen geschickt und will 170,– Euro für Beiträge zur Bundespräsidenten-Wahl vor acht Tagen, die eine Woche nach der bedeutenden Wahl noch im Internet zu finden ist.

Da ich seit 1984 auch für namhafte Tageszeitungen und Nachrichtenagenturen arbeite, ist mir bekannt, dass das Verbrennen von Tageszeitungen, Magazinen oder das Vernichten von Presse-Veröffentlichungen und Beiträgen schon auf der Grundlage des Artikel 5 des Grundgesetzes, der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit garantiert und auf der Grundlage des Artikel 19, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in Deutschland üblicherweise nicht gefordert wird und auch nicht üblich ist.

In den Jahren 1933 bis 1945 war das Verbrennen von Büchern, Magazinen und Zeitungen bei den Nazis üblich. Doch dieses dunkle und schwarze Kapitel in der Geschichte von Deutschland sollte schon seit mehr als 64 Jahre überwunden sein.

Die Firma teutopress.de teilte in einem Telefongepräch heute früh mit, dass in Bielefeld ein Löschen der Archive von nationalen und internationalen Medien wegen der Nutzung eines Fotos, das kostenfrei vor dem 30. Juni 2010 veröffentlicht wurde, jetzt erwartet werde oder die Bezahlung der Rechnungen für ein Foto von Joachim Gauck.

Das internationale Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! wirkt seit 2006 für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte international mittels der Veröffentlichung von Beiträgen nicht kommerziell, damit Menschen kostenfrei sich an unterschiedlichesten Quellen, die nicht “zentral gesteuert” sind informieren können. Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters fördert und unterstützt auch die freie Presse-Arbeit behinderter und schwerbhinderter Journalisten und Autoren, die allzu oft in Deutschland diskriminiert und benachteiligt werden.

Um so kritischer betrachte ich die Gefahren für die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit aller Menschen in Deutschland, im Sinne des Grundgesetzes, Artikel 5 und im Sinne des Artikel 19, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, wenn jetzt freie Journalisten, freie Nachrichtenagenturen und freie Medien zum Löschen der Presse- und Medien-Archive zu Beiträgen über wichtige und historische Beiträge der Zeitgeschichte, als solche kann die Bundespräsidentenwahl 2009 und Bundespräsidentenwahl 2010 gelten, erzwungen werden sollen, auf dubiose Weise mit dubiosen Begründungen.

In welchem Land wird der Bundespräsident jährlich hintereinander gewählt unter den besonderen Umständen eines sofortigen Rücktritts eines früheren Bundespräsidenten. Es ist eine einmalige Situation. Als einmalig und vor allem erschreckend alarmierend ist auch der Verdacht des Versuchs der Einschränkung der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit zu bewerten, denn es lässt Befürchtungen zu, dass die freie Arbeit der Presse gestört oder eingeschränkt werden soll, dass elementarste Grundrechte wie die im Artikel 5 garantiere Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit eingeschränkt werden sollen in Deutschland.

Im Sinne des Bürgerrechtlers und Pfarrer im Ruhestand, Joachim Gauck kann es nicht sein, wenn Freiheiten der Menschen und der Presse in Deutschland weiter eingeschränkt werden. Jedes Stück mehr an Verlust von Freiheit bedeutet einen Schritt weiter in Richtung Diktatur und Tyrannei – das kann sich Deutschland und das können sich 80 Millionen Menschen in Zeiten der Krise nun wahrlich nicht leisten, vor allem weil es in Deutschland bereits zwei Diktaturen gab, die sicher nicht direkt verglichen werden können, doch beide katastrophal für die Menschen in Deutschland waren.

Der Massen-Mord an mehr als 6 Millionen Menschen während der Nazi-Terror-Diktatur konnte auch durch eine Diktatur in der DDR nicht “überboten” werden. Die Abscheulichkeit der Verbrechen, die in den Jahren 1933 bis 1945 begangen wurden, sind kaum zu übertreffen, zumindest nicht aus heutiger Sicht.

Bleibt zu hoffen, dass Joachimm Gauck seine Stimme für die Freiheit, Demokratie und die Freiheit der Presse in Deutschland erneut erheben wird, auch dann, wenn er aus Gründen, die bekannt sind, nicht zum Bundespräsidenten gewählt wurde.

Offener Brief an den Pfarrer und Bürgerrechtler Joachim Gauck

Bundespräsidentschaftwahl 2010 – Nutzung eines kostenfreien Presse-Fotos, das als KOSTENFREI zur Veröffentlichung freigegeben wurde – Rechnungen auch für Presse-Veröffentlichungen in Presse-Archiven

Berlin. 8. Juli 2010. (aph). Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor von 9 veröffentlichten Büchern zu den Themen Menschenrechte, Politik, Gesellschaft und Soziales, Andreas Klamm – Sabaot hat an den Pfarrer, Bürgerrechtler und ehemaligen Bundespräsidentschafts-Kandidaten, Dr. h. c. Joachim Gauck einen offenen Brief gesendet, nach dem dieser acht Tage nach der Bundespräsidentenwahl am 8. Juli 2010 für die Veröffentlung von KOSTENFREIEN Pressefotos (bis 30. Juni 2010) 4 Rechnungen erhalten hat und für die Veröffentlichung von Fotos von Joachim Gauchk bezahlen soll, da die Beiträge und Presse-Veröffentlichungen in den Archiven der freien Presse in Deutschland mit Foto, veröffentlicht vor dem 30. Juni 2010 zu finden sind.

Der Herausgeber und Gründer von 3mnews.org, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Radio TV IBS Liberty und MJB Mission News, ISSN 1999-8414, Andreas Klamm-Sabaot, sieht mit diesen Ereignissen die nach dem Grundgesetz, Artikel 5, garantierte PRESSE-Freiheit und nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 19 garantierte Freiheit der Presse in Deutschland in Gefahr. Er bittet den Bürgerrechtler, Pfarrer und ehemaligen Bundespräsidentschafts-Kandidaten Joachim Gauck, für Freiheit, Demokratie und für die Freiheit der Presse in Deutschland zu wirken und sich für deren Einhaltung einzusetzen.

An

Herrn Dr. h.c. Joachim Gauck
c/o

Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.
Stauffenbergstraße 13-14
10785 Berlin
Fon ++49 (0)30/26 39 78-3
Fax ++49 (0)30/26 39 78-40

info@gegen-vergessen.de

Rechnungen zu PRESSE-Berichten in ARCHIVEN
Presse-Foto, bei http://www.joachim-gauck.de , Presse-Foto
von teutopress.de

Bitte um Intervention und Prüfung / Stornierung der Rechnungen

Freiheit der PRESSE, Presse-Freiheit, Artikel 5 Grundgesetz
Artikel 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Dr. h.c. Joachim Gauck !

Als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Radio- Fernseh- und Medien-Produzent und 9 veröffentlichten Büchern zu MENSCHENRECHTEN, PRESSE-FREIHEIT, Politik, Kultur, Gesellschaft und Soziales bin ich sehr darüber verwundert und irritiert, dass ich nur 8 Tage nach der Wahl des Bundespräsidenten von teutopress.de 4 Rechnungen wegen der Nutzung eines PRESSE-FOTOS erhalte, das einmal veröffentlicht und kopiert wurde und vors dem 30. Juni 2010 veröffentlicht wurde.

Nach dem 30. Juni 2010 habe ich dieses Foto nicht mehr veröffentlicht. Doch die Firma teutopress.de, die die RECHTE am Foto Ihrer Person hat, teilte in einem Telefongespräch heute am 8. Juli 2010 mit, dass auch PRESSE-BERICHTE im ARCHIV mit Fotos von Ihnen im Internet und sonstigen Medien vernichtet und gelöscht werden müssten.

Dass bis zum 30. Juni 2010 veröffentlichte Fotos in Archiv-Beiträgen jetzt mittels Rechnungen berechnet werden, führt zwangsläufig zu einer ZENSUR der PRESSE in Deutschland.

Denn erstmals in der Geschichte von Deutschland seit 1933 unter der Führung von Reichs-Führer Adolf Hitler müssen jetzt ausgerechnet wegen veröffentlichter Fotos Ihrer Person und FREIEN BERICHTEN zur Bundespräsidentenwahl damit FAKTISCH, auch ARCHIV-BEITRÄGE in PRESSE-ARCHIVEN vernichtet, Zeitungen und Magazine, in denen das PRESSE – FOTO mit Ihrer Person erschienen ist vernichtet oder verbrannt werden.

Eine Zensur kann speziell für Sie als überzeugter Verfechter und Bürgerrechtler für FREIHEIT und DEMOKRATIE und damit auch als ein möglicher Unterstützer der PRESSE-FREIHEIT in Deutschland ganz und gar nicht in Ihrem Sinne sein.

Es ist öffentlich bekannt, dass ich Gründer von Radio TV IBS Liberty, dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, MJB Mission News, ISSN 1999-8414 von 3mnews.org und weiteren Medien-Einrichtungen international bin und seit 1986 für internationale Völkerverständigung wirke und arbeite.

Nach drei Unfällen in 1994, 1995 und 1996 trifft mich eine Zensur durch sehr hohe Kosten für Presse-Fotos eines Bundespräsidenten-Kandidaten, die alle vor dem 30. Juni 2010 veröffentlicht wurden und nach dem 30. Juni 2010 NICHT mehr veröffentlicht wurden, sich jedoch noch in frei zugänglichen PRESSE-ARCHIVEN befinden besonders hart, denn Sie wissen, dass es für Journalisten und Autoren mit einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, chronischen Erkrankungen, Behinderung und Schwerbehinderung bei Verlagen in Deutschland KEINE bezahlte Anstellungen gibt.

In den 25 Jahren, die als Journalist arbeite, habe ich ein solches Geschehen noch nicht erlebt, und ich empfinde es als besonders DISKRIMINIEREND und MENSCHENVERACHTEND gegenüber allen Journalisten und Journalistinnen und gegenüber allen Menschen, die FREIHEIT, die FREIHEIT der PRESSE und Demokratie in Deutschland unterstützen.

Dass ausgerechnet Ihr Name mit einer solchen Aktion, Rechnungen für veröffentlichte ARCHIV-Berichte der freien Presse aufgrund der Nutzung eines Presse-Fotos, das bis zum 30. Juni 2010, eindeutig als KOSTENFREI deklariert war, in ein Licht eines totalitären Systems, von Diktatur, wie diese in der DDR oder im Terror-Unrechts-Staat der Nazis bestanden hat in den Jahren 1933 bis 1945, kann ganz und gar nicht in Ihrem Sinne sein, insbesondere das Sie auch noch Vorsitzender des Vereines Gegen Vergessen – für Demokratie e. V. in Berlin sind.

Das internationale Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und die weiteren Medien, denen ich meine Berichte mit einem PRESSE-Fotos Ihrer Presse-Stelle zur Bundespräsidenten-Wahl zugesendet habe, berichten KOSTENFREI für MENSCHEN, PRESSE, FREIHEIT, MENSCHENRECHTE und Demokratie – wir wirken und arbeiten nichtkommerziell und informieren MENSCHEN, damit diese mehr über aktuelle Geschehen, historische Ereignisse und Menschenrechte, Freiheit und Demokratie informiert sind.

Einen Hinweis im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Ihres Presse-Fotos, dass auch Archiv-Beiträge der PRESSE im Internet, in Zeitungen, in Magazinen vernichtet oder verbrannt werden müssen nach dem 30. Juni 2010, gab es NICHT !

Bücher- Zeitungs- und Magazin-Verbrennungen haben unter dem Terror-Regime der Nazis in den Jahren 1933 bis 1945 stattgefunden und meine Kollegen, Kolleginnen und ich glauben, dass es NICHT in Ihrem Sinne ist, die FREIHEIT der PRESSE, insbesondere der internationalen Presse und die Arbeit für Menschenrechte auf diese Weise mittels hoher Rechnungen zu gefährden und faktisch unmöglich zu machen.

Dennoch werden wir die Fotos von Ihnen entfernen, nachdem heute bekannt wurde, laut einem Mitarbeiter von teutopress.de, dass mit der SPD Sozialdemokratischen Partei Deutschland, die Veröffentlichung Ihrer Fotos nur bis zum 30. Juni 2010 vereinbart war.

Nach dem Eingang von 4 Rechnungen hatte ich bei teutopress.de nachgefragt.

Mein Verständnis für Freiheit und Demokratie will ich Ihnen gerne erklären:

Artikel 5, Grundgesetz, Bundesrepublik Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations, Vereinte Nationen

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Vergleiche hierzu auch: http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm

Dass in Deutschland die Lebensgrundlagen behinderter und schwerbehinderter Journalisten, Rundfunk-Journalisten, von Autoren und Schriftsteller, Fernseh- und Radio-Produzenten durch Diskriminierung auch bei Verlagen vernichtet werden, ist schon ein nicht mehr haltbarer Zustand, doch dass freie, internationale, französisch-deutsche Journalisten, Autoren wie meine Person und andere dafür abgestraft werden und mit Rechnungen für PRESSE-Fotos verfolgt werden, die bis zum 30. Juni 2010 veröffentlicht wurden und 8 Tage nach der Bundespräsidenten-Wahl noch in den Archiven der PRESSE in Deutschland zu finden sind, empfinde ich vor allem aus der historischen Verantwortung der unzähligen Gewalt-Verbrechen, die in Deutschland verübt wurden, vor allem in den Jahren 1933 bis 1945, als eine sehr große Gefahr für Demokratie, Freiheit und die Presse in Deutschland.

Nach dem ich heute von Ihrem Presse-Sprecher Andreas Schulze erfahren musste, dass dieser NICHT mehr für Sie tätig ist, BITTE ich Sie daher persönlich zu intervenieren und eine Stornierung der Rechnungen der Firma teutopress.de zu veranlassen und die Frist für Archiv-Beiträge in PRESSE-Archiven bis 30. Juli 2010 zu verlängern.

Dass freie Archive der Presse wegen der Nutzung eines PRESSE-Fotos eines Bundespräsidentschafts-Kandidaten in Deutschland vernichtet werden müssen, laut teutopress.de in Bielefeldt ist neu und einmalig, denn bisher hat in Deutschland auch das Grundgesetz, Artikel 5 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19, auch die PRESSE-Freiheit und Freiheit der Presse gegolten und irgendwie hoffen ich und meine Kollegen und Kolleginnen, dass diese auch weiterhin in Deutschland gelten werden.

Meine Kollegen und Kolleginnen und ich bedauern es zutiefst, dass wir die Freiheit der Presse nicht in Deutschland gewährleisten können aufgrund solcher Ereignisse und feststellen müssen, dass eine aktive Zensur der Presse stattfindet insbesondere für FREIE und INTERNATIONALE MEDIEN-PROJEKTE wie Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und zahlreiche weitere, freie und internationale Medien.

Wir bedauern es zutiefst, dass wir über eine Persönlichkeit wie Sie offenbar nicht mit der Veröffentlichung eines Presse-Fotos berichten dürfen und dass damit die Freiheit der Presse in Deutschland ganz ohne Zweifel in einer nicht hinnehmbaren Weise eingeschränkt wird, speziell weil Sie sich so sehr für Freiheit und Demokratie engagieren.

Solche Ereignisse können NICHT in Ihrem Sinne sein und auch nicht im Sinne von Freiheit, Demokratie, Freiheit der Presse, Grundrechte und Demokratie und daher bitte ich Sie heute persönlich zu intervenieren und dafür zu wirken, dass Freiheit, Demokratie und Freiheit der Presse auch in Deutschland 2010 und künftig möglich sein werden.

In der Anlage erhalten Sie die Kopie der Rechnungen von teutopress.de aus Bielefeldt und einen Brief der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.

Wir danken für Ihre Prüfung und Intervention im voraus.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent

Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung

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Gunnar Heinsohn und eine mögliche Volksverhetzung

Gunnar Heinsohn und eine mögliche Volksverhetzung

Kommt nach „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen“ – jetzt ietzt die Neuauflage deutscher Tradition: „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht leben“ ? – Einfluss eines Landes, „das über alles“ steht auf die U.S.-amerikanische Geschichte und negative, soziale Rückkopplung auf die Menschen in Deutschland – Scharfe Kritik an Ideen-Spielen zur Streichung der sozialen Hilfe-Leistungen – Negativer Einfluß einer deutschen Diktatur auf die Welt von damals und heute

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin. 21. März 2010. Ein von dem Soziologen und Ökonomen (Wirtschaftswissenschaftler / Experte der Betriebswirtschaftslehre), Professor Dr. Dr. Gunnar Heinsohn am 16. März 2010 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) publizierter Beitrag über den geplanten Entzug der sozialen Sicherheit für bis zu 20 Millionen Menschen in Deutschland, die bereits heute unter der Armutsgrenze leben, erfüllt viele Menschen nicht nur in Deutschland mit größter Sorge. Vorgestellt werden in dem Gast-Beitrag des Professors Menschen-verachtende Pläne für mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland. In seinem Beitrag preist der Professor Pläne an, die unter dem amerikanischen Präsidenten Bill Clinton in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits realisiert wurden. Der Plan sieht vor, Menschen die Grundlagen für eine wirtschaftliche Existenz dieser Menschen systematisch zu entziehen und nach einer wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung der realen Existenz-Vernichtung zu zuführen.

Der Einfluss von Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 auf die Vereinigten Staaten von Amerika sollte nicht unterschätzt werden. Manche Ideen, die ab und an fälschlicherweise den U.S.A. angelastet werden haben ihren Ursprung in „good old Germany“. Das Bild zeigt ein bekanntes deutsches Traditions-Symbol aus dem 3. Deutschen Reich, das in Deutschland verboten ist. Nicht jedoch in den Vereinigten Staaten von Amerika. Das Foto stammt von einem Gebäude im Eigentum der U.S.-amerikanischen Navy in Kalifornien in den Vereinigten Staaten von Amerika. Es besteht kein Zweifel daran, dass die amerikanischen Architekten offenbar tatsächlich daran glaubten „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.“. Foto: IntlResearch Peace and Democracy, U.S.A.

Mit dem Satz „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen.“, schrieb Franz Müntefering (SPD) im April 2005 jüngste deutsche Geschichte. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn schreibt mit Ideen- und Gedankenspielen der Entziehung der kompletten sozialen Sicherungs-Systeme nach fünf Jahren für bedürftige Menschen neueste Geschichte, die ohne Zweifel ihren Ursprung unter anderem in bekannten deutschen Traditionen in den Jahren 1933 bis 1945 hat.

Auf möglicherweise katastrophale Folgen, die mit solchen Menschen-verachtenden Plänen drohen können, etwa Bürger-Krieg in Deutschland, massiver und sprunghafter Anstieg von Gewalt, Mord und Totschlag im täglichen Kampf um das Überleben bis hin zum globalen 3. Welt-Krieg geht der vielbeachtete Professor und Buch-Autor aus Bremen nicht ein, obgleich diesem aufgrund seiner historischen Verbindungen, sein Vater war U-Boot-Kommandant in der Nazi-Terror-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 und aufgrund seines über viele Jahre hinweg erarbeiteten Fachwissens mögliche Folgen sehr gut bekannt sein sollten.

Bei einem massiven Anstieg von nicht natürlich künstlich, erzeugtem Terror, Gewalt, Mord und Totschlag müssen auch deutsche Polizisten künftig damit rechnen, die jetzt vielleicht noch das Leben des Professors schützen müssen, öfters als bisher zur Zielscheibe von Menschen zu werden, die sich im Kampf “Jeder gegen jeden befinden – nur der Stärkere überlebt.“

Vergleiche: Hitler Rap, aus „To be or not to be“ (Sein oder nicht sein) des jüdischen Schauspielers und Film-Produzenten Mel Brooks in der Rolle als tanzender und kreativer Adolf Hitler. http://www.youtube.com/watch?v=yu2NqfISm9k

Nach den Thesen des jüdischen Schauspielers Mel Brooks, die dieser eindrucksvoll in „To be or not to be“ darstellt, war nicht nur der Teil-Genozid an bis zu 10 Millionen Menschen jüdischen und christlichen Glaubens, sondern auch der Zweite Weltkrieg ein ausgearbeiteter Plan von Adolf Hitler und seiner Freunde. Die Dinge hätten damals in ihren Anfang in München genommen, singt Mel Brooks in die große weite Welt.

Es ist erfreulich, dass nicht alle Menschen einen neuen „absoluten und totalen Krieg in Deutschland und in der Welt“ wünschen und es zahlreiche Menschen gibt, die sich gemäß des im Grundgesetz (GG) erklärten Auftrag für den Frieden in Deutschland und in der Welt engagieren. Immerhin lehnen bis zu rund 70 Prozent der Menschen in Deutschland den Kriegs-ähnlichen Einsatz und Kampfeinsatz der deutschen Bundeswehr in Afghanistan und in anderen Teilen dieser Welt ab und wünschen sich Frieden und soziale Gerechtigkeit.

Dr. Dr. Gunnar Heinsohn träumt von ganz anderen Dingen, die ganz deutlich nicht der Mehrheit und dem Willen des Volkes in Deutschland entsprechen, doch vielmehr einer Minderheit elitärer Kreise, die in Deutschland und in dieser Welt gut vernetzt sind und offenbar die geplante Depopulation von Millionen von Menschen als einen Gewinn für „ihre“ Welt betrachten.

Doch leider bereitet der Mehrheit der Menschen das Phänomen wonach auch in Deutschland gilt „1 Euro gleich eine Stimme“ – statt ein „Wähler oder ein Mensch ein Stimme“ große Probleme in der Realisierung gerechter und demokratischer Grundstrukturen in Deutschland rund 65 Jahre nach der Katastrophe der Entstehung des 3. Deutschen Reiches in Deutschland. So wirkt die kurzsichtig agierende Macht des Kapitals offenbar stärker als der freie und demokratisch garantierte Wille des Volkes, dem zumindest in der Erklärung des Grundgesetzes auch von politisch-ökonomischen Entscheidungs-Trägern Folge zu leisten ist.

Ganz ohne Zweifel Adolf Hitler hat in dem so wörtlich von dem jüdischen Schauspieler Mel Brooks als „kleines Stück Müll bekannten Deutschland“ bezeichneten Land, weltweit und einzigartig Geschichte mit bis 66 Millionen Menschen geschrieben, die in einem sehr kurzen Zeitraum von nur 12 Jahren, 1933 bis 1945 getötet und ermordet wurden. Bezeichnender Weise können die Menschen-verachtenden Pläne, die Adolf Hitler nicht alleine ausarbeiten konnte, dazu fehlte ihm nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die erforderliche allumfassende Intelligenz, als ein Teil-Genozid, in deutscher Sprache als Teil-Völkermord bezeichnet werden. Eine vergleichbar organisierte, strukturierte und systematische Massen-Vernichtung von 66 Millionen Menschen innerhalb eines kurzen Zeitraums von nur 12 Jahren, die noch heute als „1000-jähriges Reich“ bezeichnet werden, gibt es in der Geschichte der Menschheit bislang nicht. Deutschland steht hier vermutlich ohne Zweifel auch heute noch bei weitem „über alles“. Vergleiche erste Strophe der deutschen National-Hymmne „Deutschland, Deutschland über alles. Über alles in der Welt“. Die öffentliche Aufführung der ersten Strophe des „Lieds der Deutschen“ ist verboten.

Mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 scheinen die realen Bedrohungen geplanter Teil-Genozide in Deutschland und in der Welt allerdings kein Ende gefunden zu haben. Vielmehr befürchten jetzt internationale Beobachter die aktive Vorbereitung eines neuen Teil-Genozid in Deutschland. Im Visier der Menschen-verachtenden Strukturen: Rund sieben Millionen Menschen, die Hartz 4 – Leistungen beziehen und rund 13 Millionen Menschen, die unter der Armutsgrenze in Deutschland leben und bereits heute von den sozialen Sicherungs-Systemen in Deutschland ausgeschlossen werden.

Systematische Massenvernichtung von Menschen hat Tradition in Deutschland

Menschen-verachtende Pläne der geplanten und systematischen Massen-Vernichtung von Menschen beruhen auf einer langen Tradition in Deutschland. In den Jahren 1933 bis 1945 planten der Nazi-Faschistische Diktator Adolf Hitler und seine Freunde nicht nur die Massen-Vernichtung von bis zu 10 Millionen Menschen jüdischen und christlichen Glaubens, von Roma, Sinti, Dissidenten, SPD-Politikern, Regime-Kritikern, Kommunisten, behinderten und alten Menschen, homosexuellen Menschen und anderen Menschen, die in das damalige System einer neuen Weltordnung nicht passten, sondern eine „kontrollierte“ Bevölkerungs-Reduktion mit rund 55 Millionen Menschen, die im Zweiten Welt-Krieg getötet und ermordet wurden. Der Zweite Weltkrieg war nach dem Putsch in München ein Plan von Adolf Hitler und seiner im Hintergrund wirkenden und fördernden Unterstützer-Kreise. Die Situation von damals vor rund 65 Jahren zeigt erschreckende Paralellen zu den Problemen von heute: Seit Jahren wird über die Probleme der globalen Welt-Wirtschafts-Krise berichtet und debattiert.

Das Problem der Weltwirtschafts-Krise ist in den Worten von Albert Einstein als „relativ“ zu betrachten. Denn die Weltwirtschafts-Krise ist nicht etwa der Mangel an vorhandenen finanziellen Mitteln, sondern vielmehr der Mangel an sozialer Gerechtigkeit, sozialer Kompetenz und sozialer Verantwortung, denn die Weltwirtschafts-Krise beruhrt auf dem Problem des Verlustes der gerechten Verteilung der reichlich vorhandenen finanziellen und ökologischen Mitteln, dass sich darin kennzeichnet, dass eine Minderheit von Menschen immer reicher wird, während die Mehrheit von Menschen immer ärmer wird und sich damit in der Gefahr befindet von einer Minderheit von „Super-reichen“ Menschen, die überlebenswichtige Wirtschafts-Kreisläufe bereits zerschlagen haben oder damit drohen die elementaren Wirtschafts-Kreisläufe zu zerschlagen, in jeder Weise entrechtet zu werden und in die Sklavenschaft in einem totalitären System geführt zu werden, das Grundrechte und Menschenrechte komplett verachtet. Einige Autoren und Soziologen bezeichnen das Problem auch mit den einfachen Worten: „Die Schere zwischen armen und reichen Menschen geht weiter auseinander.“ – meint wenige Menschen haben im reichlichen Überfluss, während die Massen von mehreren Milliarden Menschen an den Folgen der künstlich von Menschen verursachten globalen Hungersnot, Wasser-Mangel und schwersten Finanznöten in aller Welt leidet, so auch die Zahl von offiziell bekannten mehr als 20 Millionen Menschen, die unter der Armutsgrenze in Deutschland leben.

Dem Zweiten Weltkrieg vorausgegangen war die Welt-Wirtschaftskrise und der Zusammenbuch der internationalen Börsen im Jahr 1929. Hitler und seine Freunde hatten in ihren Plänen zur Realisierung des Zweiten Weltkriegs allerdings dabei nicht einkalkuliert, dass der von Deutschland ausgelöste weltweite Flächenbrand des Zweiten Weltkriegs komplett außer Kontrolle geraten könnte.

Rechtliche Gesetzes-Grundlagen und soziale Kompetenz nicht berücksichtigt

Was mich als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und ehemaliger Student an der Evangelischen Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein (2003 und 2004) am Gast-Kommentar von Professor Dr. Dr. Gunnar Heinsohn in der FAZ besonders mit großer Sorge erfüllt ist, dass in dem Beitrag des frühreren Dozenten und Autors der Eindruck entstehen kann, dass elementare und fundamentale Grundrechte und Menschenrechte, wie diese in der Verfassung von Deutschland von 1918 (Weimarer Reichsverfassung, Friedrich Ebert), im Grundgesetz (GG), in 16 Landesverfassungen der Länder (Bundesländer) in Deutschland, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, garantiert sind, künftig in Deutschland möglicherweise nicht mehr für alle Menschen gültig sein sollen: Etwa das Grundrecht und Menschenrecht auf LEBEN, die Unverletzlichkeit der Würde von Menschen oder das Recht auf soziale Sicherheit, das nach den Vorstellungen des Professors in Deutschland und seiner „amerikanischen Vorbilder“, genauer der bekannten aus Deutschland überlieferten Traditionen künftig nicht mehr in Deutschland gewährleistet sein könnte.

Die Ausführungen des Professors in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erscheinen mir recht kurzsichtig und nicht mit weitreichend auf eine gute Zukunft mit Frieden und sozialer Gerechtigkeit für alle Menschen orientiert, bedacht zu sein. Fast wirkt es so als schreibt in dem Beitrag nur der Wirtschaftswissenschaftler, Betriebswirtschaftler und Experte für Depopulation (Experte zur Reduzierung der Bevölkerung und Menschen in dieser Welt), doch eben nicht der Soziologe Professor Dr. Dr. Gunnar Heinsohn. Denn zwischen den Zeilen ist deutlich der betriebswirtschaftliche Grundsatz zu erkennen: „Mit einem Minimum an Einsatz von Mitteln den größtmöglichen Gewinn (Profit) zu erwirtschaften“ und sei es in der Tat auf Kosten und zu Lasten von mehreren Millionen Menschen, die für Dumping- und Hungerlöhne in Deutschland möglicherweise ausgebeutet werden, damit einige wenige wirtschaftliche und politische, meist selbst ernannte „Eliten“ in Deutschland mehr Kapital in ihren „Gold-Speichern“ ansammeln können. Zur Zeit erlebt der Ankauf von Gold, in einer Zeit in der auch von internationalen Finanz-Experten der komplette Zusammenbruch von Welt-Wirtschafts-Systemen nicht mehr ausgeschlossen werden kann, einen absoluten Boom. Das begehrte Gold kann verständlicher Weise nur ein elitärer Kreis von Menschen erwerben, die im Rausch von Sex, Geld, Macht und Drogen, koste es die Mehrheit der Menschen was es wolle, genug bares Kapital sammeln können um noch für steigende Gold-Preise bezahlen zu können.

Internationale Beobachter, die der politischen und wirtschaftlichen Welt-Elite zugerechnet werden können, unter anderem in Washington D.C., Vereinigte Staaten von Amerika, beschreiben das Problem fehlender sozialer Gerechtigkeit und den Verlust von Grundrechten und Menschenrechten für Millionen bis Milliarden von Menschen in folgender Weise: „Wir sind reich, weil wir sie (die armen Menschen) zuvor arm gemacht haben“.

Der Professor beigeistert sich in seinem Beitrag für eine sogenannte „nicht erfüllbare Forderung“. Millionen von Menschen, die bereits heute ohne bezahlte Erwerbs-Arbeit den nackten Kampf um das Überleben in Deutschland führen, sollen bei fortschreitender Automation, Industrialisierung und Technisierung nicht vorhandene Erwerbs-Arbeitsplätze in Deutschland finden und somit ihren „eigenen Lebens-Unterhalt“ verdienen. Das Problem mit der Automation, dass im Zuge sich fortentwickelnder Industrialisierung und Technisierung die Situation entstanden ist, dass es für die menschliche Arbeits-Kraft, im Vergleich zum 18. Jahrhundert und 19. Jahrhundert in der Tat keinen Bedarf mehr gibt und damit Millionen von Erwerbs-Arbeitsplätzen mit Sozial-Versicherungs-pflichtiger Bezahlung in Deutschland nicht mehr vorhanden sind, nennt der Soziologe, der an der Universität in Bremen junge Studenten und Menschen früher indoktrinierte und jetzt die Leser einer angesehenen Tageszeitung wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gegen arme Menschen, auch Hartz 4 – Empfänger mobilisiert, mit keinem einzigen Wort.

Dass viele der heute schwer verarmten Menschen zum Teil zwischen 20 und 30 Jahre in die sozialen Sicherungs-Systeme in Deutschland eingezahlt haben, durch geleistete Erwerbs-Arbeit zugunsten von Wirtschaft-Lobbyisten, Fabrik- und Konzern-Besitzern und politischen zum Teil korrupten Macht-Erhaltern, die nur kurzsichtig den schnellen Profit im Sinne hatten, statt Zukunfts-fähige und sozial gerechte Konzepte und Pläne in Deutschland zu realisieren, berücksichtigt Heinsohn in keinster Weise. Statt mutig die Täter beim Namen zu nennen, läßt er die Opfer Menschen-verachtenden Handelns in dem denkbar ungünstigsten Licht erscheinen das möglich ist, und warnt vor den Gefahren die von „welfare mothers“, die „faul, dumm, gefräßig, ungebildetet und Sozial-Schmarotzend“ seien, die es nur auf das Geld des Staates und deutscher „wertvoller Menschen“ abgesehen haben könnten. Mehr als ein Viertel der Menchen, so warnt Gunnar Heinsohn, werden künftig nicht mehr den Ansprüchen einer deutschen „High Tech Gesellschaft“ gerecht werden können. An den Ideen für die Zucht-Pläne einer elitären Menschen-Rasse, die nach dem Prinzip der Selektion (nicht natürlich, weil von Menschen gesteuert) und der Besten-Auslese in Deutschland gezüchtet werden könnten, mittels der „kontrollierten Einwanderung“ von Menschen mit bevorzugten Genen und IQ-Werten zweifeln auch wissenschaftliche Beobachter, insbesondere nach den vorliegenden Erkenntnissen aus den Jahren 1933 bis 1945. Der Führer Adolf Hitler und sein Nazi-faschistoid gesteuerter Ärzte-Apperat hatten bereits im Tausendjährigen Reich an der Züchtung einer deutschen Welt-Elite-Rasse gearbeitet, den den Niedergang des 3. Deutschen Reiches beschleunigte und dazu führte, dass nicht nur Dresden sondern auch viele andere deutsche Städte in Schutt und Asche zerbombt wurden.

Doch wer waren die Menschen, die in die Sozial-Systeme eben dieses auf so traurige und negative Weise vorbelastenden deutschen Staates eingezahlt haben? Es sind die Menschen, die Heinsohn zwischen den Zeilen als „nicht lebenswert“ oder als „lebensunwert“ beschreibt – eine Terminologie aus den Jahren 1933 bis 1945. Es waren jene Menschen, die Dr. Dr. Gunnar Heinsohn als mögliche „Bedrohung für Deutschland“ ausmacht. Menschen, die betrogen wurden, Menschen, die ausgebeutet wurden und werden. Menschen, denen das elementare Recht auf qualifizierte Bildung in Deutschland geraubt wird. Wie kann sich der Professor Gunnar Heinsohn über fehlende Bildung beklagen, die der Gesamtheit von Kindern und Menschen in Deutschland nicht geboten wird. Erneut verurteilt er zwischen den Zeilen die Opfer, statt die Täter, die eine gute und Zukunfts-orientierte Bildung von höchsten Niveau in Deutschland zerschlagen haben. Im Beispiel mittels Studiengebühren, die kaum noch ein Student oder eine Studentin bezahlen kann, während die Eltern der Studenten und Studentinnen zuvor arm gemacht wurden von den Strukturen, die ein gutes früher bestehendes Bildungs-System zerschlagen und zerstört haben.

Es gilt zu differenzieren, es sind nicht die Ideen von Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, sondern hauptsächlich die Ideen von Beratern des früheren links-liberalen amerikanischen Präsidenten William Jefferson Clinton, der im Amt als Präsident im Oval-Office im personlichen Einsatz umstrittene „demografische Experimente zur Fortpflanzung und Populations-Entwicklung“ mit einer früheren Praktikantin im Oval Office des Weißen Hauses (White House) in Washington D.C. in seiner Amts-Zeit wagte, die das amerikanische Volk mit der Abwahl des früheren Präsidenten aus dem aktiven Dienst als Präsident quittierte.

Möglicherweise trug eben die Abschaffung staatlicher und sozialer Hilfe auch zur Abwahl von Bill Clinton bei. Die Meinungen zu den Gründen für die Abwahl des Präsidenten gehen weit auseinander, ähnlich wie die Schere oder Kluft zwischen armen und reichen Menschen. Mehr als 50 Millionen amerikanische Bürger haben keinen Zugang zur medizinischen Versorgung. Dieses Defizit versucht der derzeit amtierende amerikanische Präsident Barack H. Obama mit seiner Health Care Reform (Gesundheits-Reform) auszugleichen. Kritiker der Gesundheits-Reform machen dem 44zigsten amerikanischen Präsidenten allerdings die Einführung eines sozialistischen Systems im Land der unbegrenzten Möglichkeiten zum Vorwurf und befürchten die staatlich „verordnete Euthnasie“ alter Menschen und eine staatlich kontrollierte Geburten-Regulation in Amerika.

Den systematischen Ausschluss von Menschen, die in Deutschland bereits heute von den sozialen Sicherungs-Systemen ausgeschlossen werden, in dem beispielsweise wie in der Notlage von Bruno Schillinger aus Freiburg, einem Menschen, dem der Zugang zu ärztlicher Versorgung verwehrt wird und alle sozialen Sicherheits-Leistungen zeitweise komplett gegen jedes geltende Recht und Gesetz verweigert werden, obgleich der Hilfe-suchende Mann schwer erkrankt ist, ignoriert der Professor. Vergleiche hierzu: Bruno Schillinger bei www.kassensturz-jetzt.de und www.bruno-schillinger.de . Bruno Schillinger ist kein Einzelfall. In Deutschland sind bereits zahlreiche Kinder, Frauen und Männer in der Folge mit dem Ausschluß aus den sozialen Sicherungs-Systemen verhungert und erfroren. An so viele Zufälle der Abwesenheit von demokratischer und sozialer Gerechtigkeit in Deutschland, würde noch nicht einmal ein „deutscher Kommissar Zufall“ glauben.

Aus diesem Beispiel und zahlreichen weiteren Beispielen von Menschen, die aus dem Zugang zu sozialen Sicherungs-Systemen ausgeschlossen wurden, ergibt sich eine logische Schlußfolgerung, womit der komplette Ausschluß aus den sozialen Sicherungs-Systemen von Menschen in schwerster Not auch in Deutschland wieder Teil eines umfassend und intensiv strukturierten Systems ist, das weltweit global vernetzt ist. Die soziale Sicherheit aller Menschen ist ein elementares und grundsätzliches, universell gültiges Menschenrecht für alle Menschen ohne Ausnahme, das der Professor aus Bremen in seinem Gast-Kommentar für bis zu 20 Millionen Menschen möglicherweise komplett ignoriert:

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel von Zitaten zur garantierten „sozialen Sicherheit“ aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, gültig für alle Menschen ohne Ausnahme, vergleiche hierzu Informationen der Vereinten Nationen, www.un.org .

Bereits in der Präambel des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland wird darüber hinaus garantiert:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer und demokratischer Bundesstaat auf der Grundlage des Grundgesetzes:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Auszüge aus dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland.

Der Professor betitelte seinen Gast-Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) mit „Sozialhilfe auf fünf Jahre begrenzen“ und plädiert zwischen den Zeilen für einen Plan, der auf der Grundlage von Murray unter dem links-liberalen früheren amerikanischen Präsidenten William Jefferson (Bill) Clinton in den Vereinigten Staaten von Amerika umgesetzt wurde. Das Konzept: Hilfe-bedürftige Menschen erhalten maximal für fünf Jahre Sozial-Leistungen oder Sozial-Hilfe-Leistungen. Nach Ablauf der fünf Jahre müssen die Menschen entweder eine bezahlte Erwerbs-Arbeit gefunden haben, was ganz und gar nicht realistisch ist oder stehen mit leeren Händen, ohne Geld und Nahrung auf der Straße – als obdachlose Menschen, die in einigen Regionen der Vereinigten Staaten von Amerika bereits heute auch gejagt und vertrieben werden. Diese amerikanische Idee, die ihren Ursprung in den Jahren 1933 bis 1945 in Deutschland hat, favorisiert möglicherweise Gunnar Heinsohn jetzt auch für bis zu 20 Millionen Menschen, etwa ein Viertel aller Menschen von insgesamt heute 82 Millionen Menschen.

In seinem Beitrag macht er auf ernste Probleme in der demografischen Entwicklung aufmerksam und bezieht, so sehen es zahlreiche Hartz 4 – Empfänger, eine deutliche Position gegen Menschen, die auf die Unterstützung von sozialen Sicherungs-Systemen und Sozial-Hilfe-Leistungen angewiesen sind, etwa auch Menschen, die keine Erwerbs-Einkommen durch bezahlte Erwerbs-Arbeit erhalten können, weil es diese Millionen von bezahlten Erwerbs-Arbeitsplätzen in Deutschland nicht gibt. Experten rechnen für das Jahr 2010 damit, das weitere 150.000 Menschen ihren Erwerbs-Arbeitsplatz verlieren könnten. Davon betroffen sind möglicherweise auch bis zu 10.000 Menschen und Mitarbeiter in den ARGE(n)-Kommunen, die zeitweise auch als Job-Center bezeichnet werden.

Auf die Ursache schwerster politischer und ökonomischer Fehl-Entscheidungen in der Vergangenheit und Gegenwart, die zu diesen demographischen Problemen führen, die wahrlich ernst sind, geht der Soziologe und Ökonom Dr. Dr. Gunnar Heinsohn nicht ein. Er nutzt nicht die Chance die verantwortlichen Ökonomen und Politiker in den Vorjahren und in der heutigen Gegenwart in die Verantwortung zu nehmen, sondern liebäugelt mit der Strategie, dass mehrere Millionen verarmte Menschen in Deutschland für die Krise entstanden aus früheren und gegenwärtigen politischen und ökonomischen Fehlentscheidungen bezahlen sollen. Der Professor widmet stattdessen den Schwerpunkt seiner Arbeit mit der Vorstellung von Ideen nach amerikanischem und deutschen Traditions-Vorbild, Millionen von Menschen aus den sozialen Sicherungs-Systemen nach einem Zeitraum von fünf Jahren zu verdrängen und auf Dauer auszuschließen. Dem Autor Gunnar Heinsohn dürfte dabei kaum entgangen sein, dass diesen Menschen nach fünf Jahren jegliche Lebens-Grundlage entzogen werden soll.

Es kann nicht vermutet werden, dass Gunnar Heinsohn nicht die sozio-ökonomischen Zusammenhänge erkennen kann, dass wer arm ist, keine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann, nicht die Chance auf eine gute und qualifizierte Bildung in Deutschland hat, in Deutschland auch früher stirbt. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sind ohne Zweifel auch dem Professor aus Bremen bekannt.

Intelligente und sozial gerechte Ideen und Konzepte , wie etwa die möglichst baldige und schnelle Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens (vergleiche Netzwerk Grundeinkommen, www.grundeinkommen.de ) zur Bewältigung der politisch-sozialen-ökonomischen Krise werden im Beitrag des Professors nicht berücksichtigt und totgeschwiegen.

Fast wirkt der Beitrag des Professors wie ein zwischen den Zeilen geschriebener öffentlicher Appell frei nach dem Motto: „Lasst ja keine guten Dinge in Deutschland geschehen – zerschlagt alles.“

Dem Ökonom Gunnar Heinsohn dürfte wohl kaum entgangen sein, dass der Marschall-Plan nach der Zerschlagung von Deutschland und Europa in den Jahren 1933 bis 1945 nur ein einziges Mal funktionieren konnte, weil habgierige Wirtschafts-Profiteure erneut in der Gegenwart die Welt-Finanz-Systeme allmächlich nach und nach komplett zerschlagen haben, so dass seit mindestens rund drei Jahren mehrere Milliarden Menschen weltweit zu recht über die Folgen einer Weltwirtschafts-Krise, Wasser-Krise und globalen Hungersnot klagen, die von einer Macht- Sex- Drogen und Geld-bessenen Minderheit verursacht wurde mit einem der Ziele, das seit vielen Jahren bekannt ist: Die Depopulation der Menschen in dieser Welt.

Statt die lebensnotwendigen Wirtschafts-Kreisläufe für alle Menschen zu reanimieren, sägt der Professor am Ast auf dem er auch und seine Freunde sitzen. Den Entzug jeglicher finanziellen Sicherungsleistungen für Millionen verarmter Menschen, die eine nicht erfüllbare Forderung nicht vorhandene Erwerbs-Arbeitsplätze in Deutschland zu finden, nicht erfüllen können, so sehr es diese Menschen vielleicht auch wollen.

Die logische Schlußfolgerung, wonach der Professor möglicherweise den Tod von bis zu 20 Millionen Menschen in Armut billigend in Kauf nimmt, kann nicht komplett ausgeschlossen werden.

Wenn Opel, GMC, Mercedes, Kaufhof, Karstadt, Quelle, Griechenland, die Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland vielleicht schon bald die Pleite oder genauer die Insovlenz (Zahlungs-Unfähigkeit) anmelden müssen, darf sich der Ökonom Gunnar Heinsohn nun wahrlich nicht wundern. Denn den Menschen, die in der Masse mit finanziellen Mitteln zur Reanimation und Erhaltung der lebensnotwendigen Wirtschafts-Kreisläufe hätten beitragen können, will der Professor möglicherweise alle Mittel entziehen. So darf es den vielbeachteten Autor nicht wundern, wenn es künftig keinen Menschen mehr in Deutschland geben wird, der die FAZ noch lesen kann, denn dem Professor sollte bekannt sein, wer kein Geld hat, kann auch keine Zeitung oder sonstige Güter kaufen.

Vermutlich ist die Frankfurter Allgemeine Zeitung gut beraten sich auf eine Pleite oder weniger dramatisch ausgedrückt, wohl klingender formuliert, auf die überraschend, eintretende Insolvenz vorzubereiten.Von rund 20 Millionen Menschen, insbesondere von sieben Millionen Menschen, die Hartz 4-Leistungen in Deutschland beziehen, wird die FAZ vermutlich Dank des Gast-Kommentars von Dr. Dr. Gunnar Heinsohn ohnehin nicht vermisst werden. Hält sich damit der Verlust in Grenzen ?

Für den in Nürnberg lebenden Autor und Herausgeber Thomas M. Müller von Infopartner.net (www.infopartner.net) waren die Gedanken- und Ideen-Spiele nach einer Entziehung der sozialen Sicherungs-Systeme für mehrere Millionen Menschen zu viel und für den engagierten Sozial-Aktivisten ergibt sich ein Verdacht auf „Volksverhetzung“. Das war Grund genug für Thomas M. Müller eine Strafanzeige wegen des Verdachts wegen Diskriminierung, Beleidigung und des Verdachts auf Volksverhetzung durch die Aussagen von Dr. Dr. Gunnar Heinsohn in der FAZ bei der Staatsanwaltschaft in Bremen am 16. März 2010 zu erstatten.

„Meiner Meinung nach sind die Aussagen von Dr. Dr. Gunnar Heinsohn geeignet, den sozialen Frieden massiv zu stören und gewalttätige Akte gegen Erwerbslose und andere arme Menschen in der Bundesrepublik zu provozieren.“, schreibt Thomas M. Müller von Infopartner.net.

Thomas M. Müller ist nicht der einzige Autor, für den sich der Verdacht auf eine mögliche Volksverhetzung aus dem Gast-Beitrag von Dr. Dr. Gunnar Heinsohn ergibt.

Die Journalisten der Internet-Ausgabe „Telepolis“ (vergleiche hierzu: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32272/1.html ) sehen ganz deutlich eine Volksverhetzung.
In seinem Beitrag „Das unwerte Hartz IV-Leben” fasst der Autor Rudolf Stumberger die Ideen-Spiele des Soziologie-Professor Gunnar Heinsohn zusammen: „Soziologieprofessor Gunnar Heinsohn will die Unterschicht finanziell austrocknen, weil die zu viele gesellschaftlich wertlose Kinder in die Welt setzt.

Die Kinder von Hartz IV-Empfängern sind minderwertig, sie sind dümmer und fauler als die Kinder von anderen deutschen Müttern und ihre Ausbildungsfähigkeit steht in Frage. Sie werden in Zukunft den hohen Qualifikationsanforderungen der Gesellschaft nicht mehr genügen. Diese Kinder entstammen einer Unterschicht, die sich durch Sozialhilfe immer mehr vergrößert und hemmungslos vermehrt und den Leistungsträgern auf der Tasche liegt.“

Das sei eine Gefahr für Deutschand. Die Unterschicht vermehre sich ungebremst auf diese Weise. Frauen der „deutschen Leistungsträger“ leiden unter zuwenig Nachwuchs. Daher müsse der Staat regulativ das „weitere Kinderkriegen der Unterschicht“ verhindern, in dem deren Angehörigen die Lebens-Grundlagen entzogen werden. Deutschland brauche die minderwertigen Kinder nicht, sondern es brauche die „sozial wertvollen Kinder von Karriere-Frauen.“

Der Professor schreibt in seinem Beitrag unter anderem von „welfare mothers“ und wirbt für die Pläne nach Clinton-Vorbild unter anderem in folgender Weise: „Solange die Regierung das Recht auf Kinder als Recht auf beliebig viel öffentlich zu finanzierenden Nachwuchs auslegt, werden Frauen der Unterschicht ihre Schwangerschaften als Kapital ansehen. Allein eine Reform hin zu einer Sozialnot-Versicherung mit einer Begrenzung der Auszahlungen auf fünf Jahre statt lebenslanger Alimentierung würde wirken – nicht anders als in Amerika. Eine solche Umwandlung des Sozialstaats würde auch die Einwanderung in die Transfersysteme beenden. Deutschland könnte dann im Wettbewerb um ausländische Talente mitspielen, um seinen demographischen Niedergang zu bremsen.“

Der im Beitrag von Professor Dr. Dr. Gunnar Heinsohn zitierte Charles Murray gilt als einer der Menschen, die maßgeblich die Welfare Reform Debatte im Jahr 1996 beeinflussten. Die Debatte für die Reform der Wohlfahrt führte dazu, dass die Sozialhilfe- und Wohlfahrts-Leistungen für bedürftige Menschen in Amerika auf maximal fünf Jahre begrenzt wurden.

Doch es gilt differenziert zu betrachten. Charles Murray ist nicht der Urheber Menschen-verachtender Pläne in den Vereinigten Staaten von Amerika, denn wie das Foto aus Kalifornien beweist, haben alt-bekannte deutsche Traditionen tatsächlich weit mehr Einfluss auf viele Menschen in dieser Welt, als das einige Menschen in Deutschland wahr haben wollen.

In der logischen Schlußfolgerung bleibt nur zu vermuten, dass eine Menschen-verachtende Idee von Nazi-Faschisten aus den Jahren 1933 bis 1945 in einer Welle nach Amerika getragen wurde und jetzt in einer negativen Rückkopplung übersteuert auf mehr als 20 Millionen Menschen mit allen negativen Folgen und Auswirkungen, wie Tod, Bürger-Krieg bis hin zum globalen 3. Welt-Krieg auf Deutschland zurückfallen könnte. Professor Dr. Dr. Gunnar Heinsohn hat sich zwar in seinem Gast-Kommentar nicht als ein Freund des MORGENTAU-Plan für Deutschland geoutet, doch in der logischen Schlußfolgerung liegt nicht fern, dass es vielleicht auch um die Realsierung und komplette Zerschlagung von Deutschland und Europa und der Anwendung des Morgentau-Plan für Deutschland gehen könnte.

Als Ökonom und Soziologe sollte Heinsohn wissen, dass es zur Zeit keine Nation und kein Staaten-Bündnis in dieser Welt gibt, die einen Marschall-Plan No 2 nach einer kompletten Zerschlagung von Deutschland und Europa realisieren könnte. Die Probleme in China, in Amerika und in aller Welt sind zu gewaltig, als dass das Prinzip „Zerstören, Zerschlagen, Vernichten und Wiederaufbau für Deutschland und Europa“ noch funktionieren könnte. So betrachtet lässt sich die Vision von Albert Einstein, wonach der Vierte Welt-Krieg mit Stöcken und Steinen geführt werden wird, sehr gut verstehen und vor allem auch Studenten erklären. Wird der Professor seine Vorlesungen irgendwo in den Höhlen von Deutschland schon bald mit dem Satz beginnen müssen: „Willkommen in der Steinzeit ! – Die früheren Elite-Universitäten in Deutschland wurden während eines Atom-Krieges vernichtet.“

Quellen und Nachweise:

1. Tom Wolfe on Charles Murray, http://www.youtube.com/watch?v=VP1ztY5STm8
2. Erste Strophe der Nationalhymme von Deutschland, „Deutschland, Deutschland über alles in der Welt.“ – verbotener Teil der deutschen Nationalhymme, http://en.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied
3. Hitler Rap mit dem jüdischen Schauspieler und Film-Produzenten Mel Brooks aus „To be or not to be“, http://www.youtube.com/watch?v=yu2NqfISm9k
4. Bruno Schillinger, www.kassensturz-jetzt.de , www.bruno-schillinger.de
5. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, universell gültig, 1948 von den Vereinten Nationen proklamiert, http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm
6. Vereinte Nationen, www.un.org
7. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: http://dejure.org/gesetze/GG
8. Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, http://de.wikipedia.org/wiki/Gunnar_Heinsohn
9. Infopartner.net, Thomas M. Müller erstattet Strafanzeigen gegen Dr. Dr. Gunnar Heinsohn wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, http://www.infopartner.net/index.php/aktuell/292-weitere-anzeigen-wegen-volksverhetzung
10. Charles Murray, http://en.wikipedia.org/wiki/Charles_Murray_%28author%29
11. Netzwerk Grundeinkommen, www.grundeinkommen.de
12. Mel Brooks in “To be or not to be” – “Sein oder nicht sein”. Der große deutsche Führer, seine Freunde und das große Deutschland, http://www.youtube.com/watch?v=yu2NqfISm9k

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Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : “Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.”

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html

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Zensur: Google löschte Informations-Blog von IBS Television Liberty (Leeds)

Google löschte Informations-Blog von IBS Television Liberty (Leeds)

Von Tina Green

London / Berlin. 2. August 2009. Völlig überraschend und ohne jede Begründung oder Ankündigung hat Google INC bei blogspot.com den Informations-Blog von IBS Television Liberty mit allen Inhalten, Fotos und Fernseh-Sendungen gelöscht.

Die Gründe für die überraschende Löschung sind nicht bekannt.

IBS Television Liberty ist Teil des seit 1986 international tätigen IBS Independent Broadcasting Service Liberty – Netzwerkes, dem auch Radio IBS Liberty angehört.

Das Medien-Netzwerk berichtet seit 1986 mit Radio- und Fernseh-Sendungen in englischer und deutscher Sprache und zu Themen zu den Menschenrechten.

Die Haupt-Seite von IBS Television Liberty ist bei www.ibstelevision.com erreichbar.

Die Informations-Blog-Seite bei www.ibstvliberty.blogspot.com wurde ohne Ankündigung an die Betreiber und Redaktionen gelöscht. Die Netzwerke IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, 3mnewswire.org, IFN International Family Network d734 und Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters kooperieren bereits seit mehreren Jahren.

Der Redaktions-Leiter von IBS TV Liberty, der französich-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm, kritisierte die unangekündigte Löschung mehrerer wichtiger Informations-Angebot und mahnte an, dass nach der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen Glaubens- und Gewissens-Freiheit und die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika gilt.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Auszug aus der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, www.un.org

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Zensur: Google löschte Blog des international Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734

Google löschte Blog des internationalen Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734

von Tina Green

London / Berlin. 2. August 2009. Ohne jede Ankündigung hat Google INC. Bei blogspot.com auch den Informations-Blog des internationalen Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734 bei www.ifnd734.blogspot.com am Wochenende gelöscht.

Das internationale Glaubens-Netzwerk ist seit 1984 international tätig. Weitere Informationen sind auf der Haupt-Seite des Netzwerkes bei www.ifnd734.org zu finden.

Die Gründe für die nicht angekündigte LÖSCHUNG aller Inhalte ohne vorherige Ankündigung an die Redaktionen von IFN International Network d734 sind bislang nicht bekannt.

Bei dem Glaubens-Netzwerk handelt es sich um ein jüdisch-christliches Glaubens-Netzwerk, das sich für den inter-regliösen Dialog und multi-kulturelle Kommunikation engagiert.

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Folter und Todesstrafe drohen: Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Folter und Todesstrafe drohen:

Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent

Nürnberg / Ansbach. 5. Mai 2009. Die geplante Abschiebung des politischen Flüchtlings Francis Ddumba aus Uganda, der sich zur Zeit in Deutschland befindet um Schutz und Asyl aufgrund politischer Verfolgung zu finden, sorgt für Entsetzen nicht nur im Unterstützerkreis für Francis Ddumba.

Informationen des Flüchtling- und Migrations-Hilfswerkes Caravane zufolge, wurde der politische Flüchtling Francis Ddumba aus Uganda in der Nacht vom 27. April zum 28. April in der Gemeinschafts-Unterkunft Dietenhofen bei Ansbach von deutschen Behörden verhaftet und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Abschiebe-Haft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Nürnberg.

Zuvor soll sich der Mann mit einem weiteren politischen Angehörigen der Opposition in Uganda in den Gefängnissen von Stuttgart-Stammheim und in Berlin in Deutschland befunden haben und sei nach internationalen Medien-Berichten während der Haft in deutschen Gefängnissen Opfer psychologischer Folter in Deutschland geworden.

Francis Ddumba wird zum Vorwurf gemacht, er gehöre der Opposition in Uganda der People Redemption Army (PRA) an. Das Gericht, das die Verhaftung des Mannes in Deutschland anordnete verweigere, so die Informationen des Flüchtlings- und Migrations-Hilfswerkes Caravane, dem Mann und dessen Anwalt die Akten-Einsichtnahme zur Klärung der Umstände über seinen Folgeantrag zur Gewährung des politischen Asyls in Deutschland.

Der oppositionelle politische Aktivist solle vermutlich am Freitag, 8. Mai 2009 nach dem Willen der deutschen Behörden nach Uganda abgeschoben werden. Dort droht Francis Ddumba die Folter und die Todesstrafe wegen angeblichem Hochverrat.

Obgleich ein beglaubigter Haftbefehl wegen Hochverrat aus Uganda für Francis Ddumba, mehrere eidesstattliche Versicherungen seiner Schwester und mehrere Zeitungs-Berichte auch aus Uganda vorliegen, behaupte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde in Ansbach bei Nürnberg, dass keine Beweise für die Echtheit der Dokumente vorliegen würden, so die Flüchtlings-Hilfe-Organisation.

Man habe Unterstützern, Unterstützerinnen und dem Anwalt von Fracis Ddumba den Zutritt zur JVA in Nürnberg und die Kontaktaufnahme mit dem politischen Aktivisten der Opposition in Uganda verwehrt.

Die Flüchtlings- und Migranten-Hilfs-Organisation Caravane hat daher zur Unterstützung für den oppositionellen politischen Aktivisten Francis Ddumba öffentlich aufgerufen und bittet nun auch Menschen in Deutschland sich für den Schutz des Lebens des Mannes mittels Fax und email an das Gericht und die Behörden in Ansbach bei Nürnberg zu engagieren, damit die drohende Folter und die Hinrichtung des Mannes bei drohender Todesstrafe nach einer Abschiebung aus Deutschland verhindert werden können.

In einer Pressemitteilung veröffentlichte die Hilfs-Organisationen folgenden Text-Vorschlag und bittet diesen an die Behörden und Gerichte in Deutschland zu schicken.

„AbsenderIn:
Name ____________________
Straße____________________
Ort ____________________

An das
Landratsamt Ansbach, Faxnr. : (0981) 468662
Ausländeramt Ansbach, Tel.: (09814) 68332
Verwaltungsgericht Ansbach, Richter Weingarten
Tel: 0981 / 1804-0 Fax: 0981 / 1804-271 E-
mail:poststelle@vg-an.bayern.de
JVA Aschaffenburg, Tel: (06021) 364-0, Fax: (06021) 364-110,
poststelle@jva-ab.bayern.de

Protest gegen die Abschiebung von Francis Ddumba

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben setze ich mich für Francis Ddumba ein, er ist politischer Flüchtling aus Uganda und sitzt seit Ende April in Abschiebehaft.

Er gehört zur Opposition in Uganda, ihm werden dort Kontakte zur PRA (Peoples Redemption Army) nachgesagt. Sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt, wie jetzt auch sein Folgeantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge behauptet, es gäbe keine Beweise für die Echtheit der Dokumente, die seine Verfolgung belegen sollen. Er hat um diese Beweise zu beschaffen u.a. einen Anwalt in Uganda beauftragt.

Es gibt mehrere Zeitungsartikel aus Uganda über ihn, die allerdings momentan nur als Kopien oder online vorliegen. Des weiteren liegt ein beglaubigter Haftbefehl gegen ihn wegen Hochverrats vor, samt eidesstattlicher Erklärungen seiner Schwester.

Berichte von Human Rights Watch bestätigen Folter an politischen Gefangenen durch die Anti-Terror-Einheit JATT bis zum heutigen Tag.

(http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security)

Davon unbeeindruckt zeigen sich das BAMF und das zuständige Ausländeramt in Ansbach. Bevor er oder sein Rechtsanwalt von der Ablehnung seines Folgeantrages unterrichtet wurden, wurde er in der Nacht vom 27. auf den 28. April in der Gemeinschaftsunterkunft in Dietenhofen bei Ansbach festgenommen.

Selbst das Gericht, das seine Inhaftierung genehmigte, verweigerte ihm die Einsicht in seinen eigenen Ablehnungsbescheid. Der Anwalt hat am 30. April einen Eilantrag und Klage eingereicht.

Francis wurde in die JVA in Nürnberg direkt in den “Schub”, die letzte Abteilung für Abschiebegefangene mit erhöhten Sicherheitsbedingungen verlegt und soll am 5. Mai nach Aschaffenburg gebracht werden. Von dort aus soll er nach dem Willen der Behörden vermutlich am Freitag, den 8. Mai von Frankfurt aus nach Uganda abgeschoben werden. UnterstützerInnen wurde der Besuch verwehrt, selbst der Anwalt durfte nicht zu ihm und niemand hat bisher den genauen Abschiebetermin erfahren.

Francis Ddumba wäre im Falle einer Abschiebung in akuter Gefahr, wegen Hochverrat angeklagt und gefoltert zu werden. Auf Hochverrat steht in Uganda die Todesstrafe.

Der Versuch ihn abzuschieben, ist nicht zu akzeptieren.

Es ist ein zynisches Spiel und nicht hinzunehmen, wenn so mit politischen Flüchtlingen umgegangen wird. Ich trete deshalb ausdrücklich dafür ein, dass Francis Ddumba aus der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhält.

Mit freundlichen Grüßen,“

Empfehlung des Textes der Flüchtlings- und Migranten-Hilfsorganisation Caravane, die sich für die Unterstützung und ein Bleiberecht des politischen Aktivisten Francis Ddumba einsetzt.

Weitere nationale und internationale Medien-Berichte:

Human Rights Watch, United States of America and Africa Research: http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security
Daily Monitor Uganda: http://www.monitor.co.ug/artman/publish/news/Germany_frees_PRA_suspects_81840.shtml
The Voice Refugee Forum: http://thevoiceforum.org/node/499

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
www.libertyandpeacenow-online.de.be
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
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Nato-Gipfel: Rote Hilfe befürchtet massive Einschränkungen von Grundrechten und Menschenrechten – Internationale Friedens-Aktivisten auf dem Weg nach Strasbourg verhaftet

Nato-Gipfel: Rote Hilfe befürchtet massive Einschränkungen von Grundrechten und Menschenrechten

Internationale Friedens-Aktivisten auf dem Weg nach Strasbourg verhaftet

Von Andreas Klamm, Französisch-deutscher Nachrichten-Korrespondent

Strasbourg/Baden-Baden/Kehl. 2. April 2009. In einer Presse-Erklärung beklagt der Bundesvorstand des Vereines Rote Hilfe e. V. so wörtlich: „Massive staatliche Repression (Unterdrückung) im Vorfeld des NATO-Gipfels in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl.“

Bereits im Rahmen der linken Proteste gegen den diesjährigen NATO-Jubiläums-Gipfel in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl, an dem fast 30 RegierungsvertreterInnen aus aller Welt teilnehmen werden, sei es am Rande der Demonstration „Make Militarism History“ in Freiburg am Montagabend zu staatlichen Repressionsmaßnahmen in Form von schikanösen Kontrollen, kurzzeitigen Ingewahrsamnahmen und martialischer Polizeipräsenz gekommen, teilte der Bundesvorstand der Roten Hilfe mit.

Die Proteste gegen das 60 Jahre alte Militärbündnis wolle man fortsetzen, auch dann wenn Behörden alle Dinge unternehmen, um jegliche Proteste im Keim zu ersticken.

Mitglieder der kollektiven Volxküche „Le Sabot“, die auf ihrem Weg zum Camp in
Strasbourg waren, wurden gegen 13 Uhr am Dienstag-Mittag am Grenzübergang A35 Lauterbourg durchsucht und mit der Begründung zurückgeschickt, „die Fahrerin sei datenbanktechnisch als Mitglied der linksradikalen Organisation „Black Block“ Polizei-bekannt.“

Außerdem seien im Auto neben den vielen Küchenmessern, die für einen Anschlag benutzt werden könnten und deshalb beschlagnahmt werden müssten, Rechtshilfetipps von Legal Team, Ermittlungsausschuss und Roter Hilfe gefunden worden, die den Verdacht bestätigten, dass es sich bei den InsassInnen um gut geschulte „TerroristInnen ultralinker und anarcho-autonomer Netzwerke“ (Zitat der französischen Innenministerin Michèle Alliot-Marie) handle.

Im Anschluss daran wurden bis heute einige „Le Sabot“-Mitglieder und Menschen, die sich an der Aktion, Kochequipment für mehrere Tausend Menschen auf das Camp in Strasbourg zu bringen, beteiligt hatten, in die Gefangenen-Sammelstelle nach Kehl verbracht.

Die AktivistInnen wurde bis zum heutigen Mittag wieder freigelassen. Allerdings wurde ein Einreise-Verbot gegen einiger der AktivistInnen verhängt. Man hoffe nun auf eine richterliche Entscheidung, die für Donnerstag-Morgen erwartet wird.

Auch an vielen anderen Stellen, so die Rote Hilfe, und in vielen anderen Bereichen haben die Einsatzkräfte, die im Angesicht der militanten Anti-G20-Proteste in London einen Tag zuvor mittlerweile ein erhebliches Bedrohungsszenario an die Wand malen, alles unternommen, um ihren von Anfang an auf Eskalation ausgerichteten Kurs zielstrebig verfolgen zu können: Mit dem Versuch, das Camp mit der Polizeisondereinheit BAC (Brigade Anti Criminalité) anzugreifen, Fahnen zu beschlagnahmen, an den Grenzen rigide zu kontrollieren und großzügig Ein- und Ausreiseverbote zu erteilen, wollen sie der politischen Zielvorgabe gerecht werden, die in der weiträumigen und totalen Abschottung der NATO-GipfelteilnehmerInnen von ihren KritikerInnen besteht.

Die Rote Hilfe e. V. befürchtet konkret sogar, das hätten bereits die ersten Tage vor dem eigentlichen Gipfel deutlich gezeigt, eine weitreichende Außerkraftsetzung rechtsstaatlicher Schutz-Standards und bürgerlicher Freiheitsrechte, wie diese im Grungesetz, der Verfassung für Deutschland, der Verfassung für Frankreich und nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinte Nationen, http://www.un.org) garantiert werden.

Die Folge solle letztendlich die Behinderung und Unterbindung von politischem Protest sein.

Die Rote Hilfe protestiert ausdrücklich gegen die unzähligen polizeilichen Maßnahmen
im Vorfeld des NATO-Gipfels, gegen Grenzkontrollen und sonstige Einschränkungen
der grundgesetzlich verbrieften Bewegungs-Freiheit, gegen Schikanen gegenüber den
Campenden, gegen willkürliche Kontrollen und Platzverweise.

Man hoffe, dass das Kalkül der staatlichen Repressions-Organe, mit solchen Maßnahmen die Einschüchterung zu verschärfen und einen unerträglichen „rechtswidrigen Überwachungsdruck“ aufzubauen, der politisches Handeln lähmen soll, nicht aufgehen wird, teilte die Rote Hilfe mit.

Mathias Krause für den Bundesvorstand des Vereines Rote Hilfe e.V. versicherte: „Die Rote Hilfe wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um dem Abbau des Demonstrationsrechts und der Versammlungsfreiheit und der Einschränkung der Bewegungsfreiheit etwas entgegenzusetzen.“

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
internationales Medienprojekt für Menschenrechte

www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
www.libertypeacenow.webs.com

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN, Vereinte Nationen) , proklamiert, 1948 in New York City, United States of America:

www.un.org

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