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Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe:

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

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Eine neue globale Abrüstungs-Initiative als Chance für Frieden verstehen

Eine neue globale Abrüstungs-Initiative als Chance für Frieden verstehen

 

Religionen und Weltanschauungen sollten nicht missbraucht werden, um Kriege, Angriffskriege und Terror vorzubereiten

 

Wege und Gespräche öffnen für Frieden, Dialog, Verständigung, Grundfreiheiten und Menschenrechte – Das Grundgesetz bietet Deutschland eine gute „Steil-Vorlage“

 

Washington D.C./ Moskau/ Berlin. – Meinung – 27. März 2018. In der Welt finden zur Zeit rund 30 Kriege statt. Im Angesicht des Leids, der Not, des Elends und der Massenfluchtbewegungen, die durch Kriege, Terror und Gewalt ausgelöst werden, ist jeder Krieg ein Krieg zu viel. Dennoch laufen die Waffen-Exporte auch aus Deutschland auf Hochtouren. Braucht Deutschland doch eine Änderung des Grundgesetzes von Artikel 26, insbesondere in Betrachtung des zweiten Absatzes ? An Orten an denen Panzer schießen und an denen Bomben fallen, werden Tiere und Menschen flüchten wollen.

 

Verständlich ist es, wenn die Menschen versuchen vor Terror, Kriege und Menschen-verachtender Gewalt zu flüchten auch in das sichere Europa oder in das sichere Deutschland.

 

Das Wett- und Hochrüsten ist extrem gefährlich und schadet allen Menschen und Tieren. Deutschland und Europa brauchen keine weiteren Militär-Allianzen. Was Deutschland, Europa und die Welt dringend brauchen sind multinationale und globale Allianzen für eine neue Initiative für globale Abrüstung.

 

Die U.N. Klimaziele sind laut Wissenschaftlern und Experten bereits seit 2017 gefährdet. Statt in Bildung, Umwelt, Natur, Soziales, Medizin und Pflege zu investieren, was wichtig und sinnvoll ist, werden die Budgets für Militär-Ausgaben auf zwischen 30 Milliarden Euro bis zu 60 Milliarden Euro hochgefahren. Dies schadet allen Tieren, Menschen, Natur und Umwelt. Die Welt braucht nicht mehr Militär, sondern weniger Militär. Das globale Wett- und Hochrüsten schadet allen Menschen.
 

Daher sollte dringend eine neue, multinationale und globale Initiative von Deutschland für globale Abrüstung ausgehen. Das Grundgesetz, wonach Deutschland in der Pflicht steht, für Frieden, Europa und in der Welt zu dienen, bietet hierfür eine wunderbare “Steil-Vorlage”. Deutschland und 82 Millionen Menschen in Deutschland sollten jetzt die Chance nutzen. Die U.S.A. und Russland und Deutschland und Russland werden im Angesicht der Herausforderungen, auch in Bezug zum Terrorismus, “gezwungen” oder zumindest gut beraten sein, künftig zusammen zu arbeiten und nicht gegeneinander zu arbeiten und zu wirken. Dies gilt auch in Bezug zu den hoch gesteckten U.N. Klimazielen und vielen weiteren Herausforderungen in diesen Tagen und Zeiten.

 

Religionen nicht missbrauchen um Kriege zu führen

 

Grundsätzlich sollten Religionen und Weltanschauungen, gleich welcher Art, nicht dazu missbraucht werden, um Kriege, Terror, Gewalt oder Angriffskriege vorzubereiten oder durchzuführen. Ich kann mir wahrlich nicht vorstellen, dass dies im Sinne von bekannten und verehrten Religions-Stiftern sein kann.

Vielmehr sind doch viele Religionen und Weltanschauungen normalerweise darauf ausgerichtet, Frieden (an)zu stiften und Frieden, Glück, Gesundheit, Wohlergehen und Liebe in die Welt zu bringen.

 

Daher sollten Religionen und Weltanschauungen grundsätzlich nicht für Krieg und Terror missbraucht werden.

 

Wir sollten den Mut finden, einen Teil der Wahrheit zu beschreiben, dass Kriege und Angriffs-Kriege wohl nur im Interesse empathieloser, skrupelloser, schwerstkrimineller Schwerstverbrecher und möglicherweise im Interesse von Rüstungs-Industrie und Waffenlobbyisten sein können, deren Gier offenbar nicht zu befriedigen ist und die keine Grenze kennt und denen es nur um persönliche Bereicherung, um Profite und Gewinne geht, zulasten und zum Nachteil von Menschen, Tieren, Natur und Umwelt.

 

Dies sollten wir, in der Pflicht, dem Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt zu dienen, nicht zulassen. Das natürlichste Anliegen aller Menschen sollte normalerweise sein, Leben zu schützen, zu bewahren und zu erhalten, auch das Leben von Tieren und es gilt auch für Natur und Umwelt.

 

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kann als eine „Steil-Vorlage“ für Initiativen für Frieden und für eine neue Initiative für multinationale und globale Abrüstungen betrachtet und gewertet werden.

 

Im Artikel 1, GG (Grundgesetz) heißt es – Zitat –

 

„Artikel 1, GG, Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

 

Bereits in der Präambel des Grundgesetzes wird der Auftrag dem Frieden, in Deutschland, Europa und in der Welt zu dienen, beschrieben, so wörtlich: – Zitat –

 

„Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

 

Die wirtschaftlichen Interessen von Rüstungs-Industrie und Waffenlobby sollten nicht über die höherwertigen und vorrangigen Interessen, Bedürfnisse, Rechte und Naturrechte von Tieren, Natur, Umwelt und Menschen gestellt werden, in deren Anliegen es an erster Stelle steht, Leben und natürliche Ressourcen zu schützen, zu bewahren und zu erhalten. Leben braucht Frieden um gut und sicher bestehen und sich entfalten zu können.

 

Viele Menschen in aller Welt wünschen sich Gerechtigkeit und Frieden. Gerechtigkeit und Frieden sind möglich, in Deutschland, Europa und in der Welt. Andreas Klamm

 

Hinweise zum Autor: Andreas Klamm bekannt auch als Andreas Klamm -Sabaot, Journalist, Autor und Schriftsteller ist Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medienprojekt für Menschenrechte, Freiheit, Frieden und Bildung und insgesamt Autor von 12 Büchern, darunter zwei Bücher mit dem gleichnamigen Titel. Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, (Deutschland, ISBN-13: 9783837072433 ), 272 Seiten und Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, (Frankreich, ISBN 9782810604272) 280 Seiten. Weitere Information sind im Blog bei https://humanrightsreporters.wordpress.com und auf der Web-Site bei www.libertyandpeacenow.org zu finden.

Beitrag als PDF:

Frieden_globale_Abruesting_20181

Link zum Beitrag als PDF:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/03/frieden_globale_abruesting_20181.pdf

 

 

 

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Deutschland Heute: Sozialaktivist empfiehlt weiter für Grundrechte demonstrieren

Deutschland Heute: Sozialaktivist empfiehlt weiter für Grundrechte demonstrieren

Von Kate Nelson

Freiburg. 3. Oktober 2010. Blankoschecks für Banken, Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, ungelöste Fragen für atomare Endlager, politische Streit-Debatten um Kosten für ärztliche Versorgung, Selbstbedienung für Politiker, Lobbyarbeit, brutale Kürzungen bei den Bürgern und gleichzeitig goldene Löffel in Politik und Bürokratie, Stuttgart 21, Hartz IV, ungedeckte Beamten-und Politiker-Pensionen, rhetorische Auslegungen, die früher schlicht Lügen genannt wurden und vieles mehr. Die Menschen fühlen sich von Politik und Bürokratie immer mehr verraten und verkauft. Bruno Schillinger ist ein sozialer Aktivist aus der Nähe von Freiburg in der kleinen und ruhigen Gemeinde March in Breisgau in Hochschwarzwald. Seit mehr als fünf Jahren ist Bruno Schillinger auch als sozialer Aktivist für soziale Gerechtigkeit und Grundrechte engagiert. Er glaubt, dass es auch nach den brutalen Auseinandersetzungen in Stuttgart am 30. September 2010 weiterhin wichtig ist, dass Menschen auch für ihre Grundrechte auf die Straße gehen und demonstrieren.

Bruno Schillinger glaubt, es ist wichtig für die Menschen in Deutschland für die Grundrechte friedlich zu demonstrieren auch nach den Ereignissen in Stuttgart am 30. September 2010. Foto: DigiSourceGaelic

KN: Herr Bruno Schillinger, ihre Gesundheit wurde, Ihrer Einschätzung nach, von deutschen Behörden schwer geschädigt. Sie sehen sich weiter den Verursachern auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Trotzdem helfen Sie auch anderen Menschen so gut es geht, Sie sind sozusagen am Puls der Zeit. Sehen Sie ein Gewaltpotential bei den Menschen?

Bruno Schillinger: Ein sehr großes Ohnmachtsgefühl und damit ein großes Wutpotential gegenüber einer gnadenlosen Bürokratie und Politik, die sich über die Menschen stellt, das ist das was ich auch in diesen Tagen sehe und wahrnehme.

KN: Sie haben oft mit den ARGEn zu tun. Erleben die Arbeit der ARGE auch durch ihre Hilfe für andere. Welchen Eindruck haben Sie von den ARGEn und Behörden?

Bruno Schillinger: Keinen guten, es ist ein gnadenloses System das gegen die Menschen arbeitet. Ein normaler menschlicher Umgang ist nicht gewünscht. Die Menschen sind nur noch Verwaltungsobjekte, abhängig von den Launen der Mitarbeiter oder den jeweiligen Dienstanweisungen.

KN: Glauben Sie, dass die ARGEn ein Spiegelbild der Politik und der Bürokratie sind?

Bruno Schillinger: Ja, nicht nur weil viele Mitarbeiter aus Behörden dahin gegangen oder abgestellt wurden, sondern weil man deren Verhalten auch in anderen Behörden wieder erkennen kann. Die ARGEn toben sich an den Menschen aus, – immer die Keule ‘Sanktionen’ oder genauer Verweigerung von Hilfe zum Leben gegen die Menschen schwingend.
KN: Sehen Sie Zusammenhänge z.B. zwischen Stuttgart 21 und den ARGEn?

Bruno Schillinger: Ja, beides verläuft nach demselben Schema, keine Kommunikation und eine unglaubliche Überheblichkeit. Die führenden Politiker haben überhaupt kein Interesse mit den Menschen im Land zu sprechen. In Stuttgart 21 haben die Menschen die für ihr Stuttgart auf die Straße gehen, die Gespräche zu den Bedingungen der Politiker abgelehnt. Das wurde ihnen vorgeworfen. Doch wo liegt der Affront tatsächlich? Wer würde Gespräche führen während man durch die Fortsetzung der Abrissarbeiten schlicht verhöhnt wird. Das ist so, als würde man sich zum Monopoly Spiel verabreden und eine Seite hat alle Straßen, Bahnhöfe, E-Werk- und Wasserwerk und ähnliche Dinge. Wenn man unter diesen Bedingungen nicht mitspielen möchte weil es mehr wie einseitig ist, wie in Stuttgart geschehen, wird man noch beschuldigt, eine Chance zu verweigern.

KN: Was könnte man ihrer Meinung nach bei Stuttgart 21 tun?

Bruno Schillinger: Weiter demonstrieren! Die Politik hat ihr wahres Gesicht gezeigt und sich festgefahren. Die können nur eines, – gegen die Bürger. Es wird weiter abgerissen und die Bäume gefällt bis zum 27.März 2011. Alles unter Berufung auf die angebliche ‘demokratische Legitimation’ durch die Wahl. Doch da konnte man nirgendwo ankreuzen ‘Milliarden versenken’. Auch nicht für die Bankenmilliarden, oder sonst was.

KN: Kommen wir zurück zu den ARGEn. Die Mitarbeiter sollen massiv unter Druck gesetzt werden. Wie können dies Arbeitslose machen, denen doch sofort Sanktionen drohen?

Bruno Schillinger: Der Druck kommt von den eigenen Vorgesetzten. Ich finde es unmöglich dass Vorgesetzte ihre Mitarbeiter so verheizen und sie zwingen massiv gegen Grundgesetz und Menschenrechte zu handeln. Die Dienstanweisung wird über unsere grundlegendsten Gesetze gestellt. Das das kein normaler Mensch lange aushält ist klar. Ein Zeichen dafür ist die Fluktuation.

KN: Trifft es zu, dass Sie den ARGEn sogar dankbar sind?

Bruno Schillinger: Ja, in gewissen Sinne. Keine andere Organisation hätte so schnell, Millionen von Menschen zeigen können, dass die deutsche Bürokratie im Auftrag der Politik gegen die Menschen arbeitet. Dass Aussagen von diesen Personengruppen grundsätzlich überprüft werden müssen. Informationen nach Tageslaune gegeben werden oder schlicht wertlos sind.

KN: Wie sehen Sie diese Situation auf die BRD bezogen?

Bruno Schillinger: Die Politiker haben abgewirtschaftet. Der Vertrauensverlust ist zu groß. Der Bürger ist für sie nur noch die Melk-Kuh für immer höhere Steuern, Gebühren und vor allem Kürzungen, während gleichzeitig Hunderte von Milliarden für Prestigeprojekte oder sinnlose Projekte herausgeworfen werden. Die Flutwelle der Pensionen wird schlimmer sein wie die Bankenkrise.

KN: Was können die Menschen im Land tun?

Bruno Schillinger: Sie sollten sich entscheiden, ob Sie weiter blinde Verfügungsmasse von Politikern sind oder ob sie ihrer Aufgabe nachkommen, die Politik zu überwachen und wie in Stuttgart in ihre Schranken zu weisen.

KN: Wie soll das gehen?

Bruno Schillinger: Sehr einfach, sobald sich der Bürger entschieden hat, sich nicht mehr rumschubsen oder melken zu lassen, soll er bei den lokalen Politikern beginnen, egal von welcher Partei und von diesen Rechenschaft fordern. Der Bürger ist der Souverän und er hat diese Aufgabe zu lange nicht wahrgenommen, zu lange auf das Geschwurbel der Politiker gehört.

KN: Wie könnte man dieses ‘Souverän’ anders beschrieben?

Bruno Schillinger: Nehmen Sie einen Fußballverein. Der Trainer hat einen Vertrag, doch sobald die Leistungen nicht mehr stimmen, spricht die Vereinsleitung, also der Bürger die Kündigung aus und er fliegt, ohne Rücksicht auf die Restlaufzeit. Unsere Politiker sind zu satt, haben sich daran gewöhnt, dass sie die ganze Amtszeit und darüber hinaus alimentiert und allerbestens versorgt werden. Doch welcher Bürger, außer den Lobbyisten, erkennt noch irgendwo politische Arbeit für die Bürger?

KN: Herr Schillinger, glauben Sie, dass sich in Deutschland etwas ändern wird?

Bruno Schillinger: Ja, die Zeichen sind zu groß. Das Wutpotential ist sehr groß, – es gärt überall. Das der Innenminister die Sicherheitsgesetze verschärfen möchte, ist ein Zeichen wer tatsächlich die Hosen voll hat.

KN: Herr Schillinger, wir danken für dieses Gespräch.

Die Fragen in diesem Interview stellte die Reporterin und Autorin Kate Nelson aus Edinburgh im Vereinigten Königreich. Bruno Schillinger, war für mehrere Jahre als IT Experte für Spracherkennung tätig. Seit mehr als fünf Jahren befindet er sich, wie er beschreibt, in einem erzwungenen Zwangs-Abhängigkeits-Verhältnis mit der ARGE Breisgau-Hochschwarzwald. Bruno Schillinger klagt über eine mehrfache Stellen-Sabotage bei seinen Bemühungen neue Erwerbsarbeitsplätze zu finden. Seit mehreren Jahren ist er als betroffener Mensch auch als ein Aktivist für soziale Gerechtigkeit in Deutschland engagiert. Ausführliche und weitere Informationen sind bei http://5jahrehartz4.wordpress.com zu finden.

Gesetzliche Regeln zu Grundrechten und Menschenrechten (Auszug)

1) Grundgesetz, Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

2) Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte, Artikel 2 – Recht auf Leben
(1) Das Recht eines jeden Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. (Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist), darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.
(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
a) um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.
Artikel 3 – Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Vergleiche Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Quelle: http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm

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Zensur: Fotos und die Bundespräsidenten-Wahl

Zensur: Fotos und die Bundespräsidenten-Wahl

Kommentar / In eigener Sache

Von Andreas Klamm-Sabaot

8. Juli 2010. Zugegeben, die Worte zur Kandidatur des Bürgerrechtler und Pfarrer im Ruhestand, Joachim Gauck, die dieser als Bundespräsidentschafts-Kandidat sagte, zu Freiheit und Demokratie und gegen das Vergessen haben mich sehr beeindruckt.

Vielleicht auch deshalb so besonders, weil meine Großmutter Marta Maier in Australien als vertriebene Person registriert ist, geflohen vor den Nazis im Jahr 1950, weil diese sich bereits im August 1945 in den französischen Offizier HEDI SABAOT verliebte, der damals nur drei Monate nach dem Kriegsende in Kaiserslautern in Deutschland stationiert war und seit 1945 spurlos verschwunden ist und vermisst wird.

Vielleicht haben mich die Worte von Joachim Gauck auch als französisch-deutscher und behinderter Journalist beeindruckt, weil ich als bi-nationaler und auch französischer Bürger und Journalist weiß, welche wichtige Bedeutung Freiheit, Einheit und Brüderlichkeit haben.

Doch insbesondere nach der Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 waren die Worte von Joachim Gauck mahnende Worte gegen die Einschränkung der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit in einer Menschen-verachtenden Diktatur, die mit einem Terror-Regime verglichen werden kann und das mehr als 6 Millionen Menschen ermordert hat: Juden, Christen, Roma, Sinti, homosexuelle Menschen, behinderte Menschen, anders-denkende Menschen, Geistliche und Kriegsgefangene aus unterschiedlichen Nationen.

Umso mehr war ich enttäuscht, als ich heute am 8. Juli 2010 von der Firma teutopress.de in Bielefeld, einer Agentur, die für die Seite, http://www.joachim-gauck.de, Fotos und Presse-Fotos zur kostenfreien Nutzung im Service und Presse-Bereich veröffentlichte, deren Veröffentlichung bis 30. Juni 2010 kostenfrei ist.

Meine Beiträge in einer Vielzahl nationaler und internationaler Medien wurden mit diesen Presse-Fotos alle noch vor der historischen und besonderen Wahl des Bundespräsidenten in Deutschland vor dem 30. Juni 2010 veröffentlicht. Seit dem 30. Juni 2010 wurde das Gauck´sche Foto von teutopress. de nicht mehr veröffentlicht.

Die Firma hat jetzt vier Rechnungen geschickt und will 170,– Euro für Beiträge zur Bundespräsidenten-Wahl vor acht Tagen, die eine Woche nach der bedeutenden Wahl noch im Internet zu finden ist.

Da ich seit 1984 auch für namhafte Tageszeitungen und Nachrichtenagenturen arbeite, ist mir bekannt, dass das Verbrennen von Tageszeitungen, Magazinen oder das Vernichten von Presse-Veröffentlichungen und Beiträgen schon auf der Grundlage des Artikel 5 des Grundgesetzes, der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit garantiert und auf der Grundlage des Artikel 19, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in Deutschland üblicherweise nicht gefordert wird und auch nicht üblich ist.

In den Jahren 1933 bis 1945 war das Verbrennen von Büchern, Magazinen und Zeitungen bei den Nazis üblich. Doch dieses dunkle und schwarze Kapitel in der Geschichte von Deutschland sollte schon seit mehr als 64 Jahre überwunden sein.

Die Firma teutopress.de teilte in einem Telefongepräch heute früh mit, dass in Bielefeld ein Löschen der Archive von nationalen und internationalen Medien wegen der Nutzung eines Fotos, das kostenfrei vor dem 30. Juni 2010 veröffentlicht wurde, jetzt erwartet werde oder die Bezahlung der Rechnungen für ein Foto von Joachim Gauck.

Das internationale Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! wirkt seit 2006 für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte international mittels der Veröffentlichung von Beiträgen nicht kommerziell, damit Menschen kostenfrei sich an unterschiedlichesten Quellen, die nicht “zentral gesteuert” sind informieren können. Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters fördert und unterstützt auch die freie Presse-Arbeit behinderter und schwerbhinderter Journalisten und Autoren, die allzu oft in Deutschland diskriminiert und benachteiligt werden.

Um so kritischer betrachte ich die Gefahren für die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit aller Menschen in Deutschland, im Sinne des Grundgesetzes, Artikel 5 und im Sinne des Artikel 19, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, wenn jetzt freie Journalisten, freie Nachrichtenagenturen und freie Medien zum Löschen der Presse- und Medien-Archive zu Beiträgen über wichtige und historische Beiträge der Zeitgeschichte, als solche kann die Bundespräsidentenwahl 2009 und Bundespräsidentenwahl 2010 gelten, erzwungen werden sollen, auf dubiose Weise mit dubiosen Begründungen.

In welchem Land wird der Bundespräsident jährlich hintereinander gewählt unter den besonderen Umständen eines sofortigen Rücktritts eines früheren Bundespräsidenten. Es ist eine einmalige Situation. Als einmalig und vor allem erschreckend alarmierend ist auch der Verdacht des Versuchs der Einschränkung der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit zu bewerten, denn es lässt Befürchtungen zu, dass die freie Arbeit der Presse gestört oder eingeschränkt werden soll, dass elementarste Grundrechte wie die im Artikel 5 garantiere Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit eingeschränkt werden sollen in Deutschland.

Im Sinne des Bürgerrechtlers und Pfarrer im Ruhestand, Joachim Gauck kann es nicht sein, wenn Freiheiten der Menschen und der Presse in Deutschland weiter eingeschränkt werden. Jedes Stück mehr an Verlust von Freiheit bedeutet einen Schritt weiter in Richtung Diktatur und Tyrannei – das kann sich Deutschland und das können sich 80 Millionen Menschen in Zeiten der Krise nun wahrlich nicht leisten, vor allem weil es in Deutschland bereits zwei Diktaturen gab, die sicher nicht direkt verglichen werden können, doch beide katastrophal für die Menschen in Deutschland waren.

Der Massen-Mord an mehr als 6 Millionen Menschen während der Nazi-Terror-Diktatur konnte auch durch eine Diktatur in der DDR nicht “überboten” werden. Die Abscheulichkeit der Verbrechen, die in den Jahren 1933 bis 1945 begangen wurden, sind kaum zu übertreffen, zumindest nicht aus heutiger Sicht.

Bleibt zu hoffen, dass Joachimm Gauck seine Stimme für die Freiheit, Demokratie und die Freiheit der Presse in Deutschland erneut erheben wird, auch dann, wenn er aus Gründen, die bekannt sind, nicht zum Bundespräsidenten gewählt wurde.

Offener Brief an den Pfarrer und Bürgerrechtler Joachim Gauck

Bundespräsidentschaftwahl 2010 – Nutzung eines kostenfreien Presse-Fotos, das als KOSTENFREI zur Veröffentlichung freigegeben wurde – Rechnungen auch für Presse-Veröffentlichungen in Presse-Archiven

Berlin. 8. Juli 2010. (aph). Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor von 9 veröffentlichten Büchern zu den Themen Menschenrechte, Politik, Gesellschaft und Soziales, Andreas Klamm – Sabaot hat an den Pfarrer, Bürgerrechtler und ehemaligen Bundespräsidentschafts-Kandidaten, Dr. h. c. Joachim Gauck einen offenen Brief gesendet, nach dem dieser acht Tage nach der Bundespräsidentenwahl am 8. Juli 2010 für die Veröffentlung von KOSTENFREIEN Pressefotos (bis 30. Juni 2010) 4 Rechnungen erhalten hat und für die Veröffentlichung von Fotos von Joachim Gauchk bezahlen soll, da die Beiträge und Presse-Veröffentlichungen in den Archiven der freien Presse in Deutschland mit Foto, veröffentlicht vor dem 30. Juni 2010 zu finden sind.

Der Herausgeber und Gründer von 3mnews.org, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Radio TV IBS Liberty und MJB Mission News, ISSN 1999-8414, Andreas Klamm-Sabaot, sieht mit diesen Ereignissen die nach dem Grundgesetz, Artikel 5, garantierte PRESSE-Freiheit und nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 19 garantierte Freiheit der Presse in Deutschland in Gefahr. Er bittet den Bürgerrechtler, Pfarrer und ehemaligen Bundespräsidentschafts-Kandidaten Joachim Gauck, für Freiheit, Demokratie und für die Freiheit der Presse in Deutschland zu wirken und sich für deren Einhaltung einzusetzen.

An

Herrn Dr. h.c. Joachim Gauck
c/o

Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V.
Stauffenbergstraße 13-14
10785 Berlin
Fon ++49 (0)30/26 39 78-3
Fax ++49 (0)30/26 39 78-40

info@gegen-vergessen.de

Rechnungen zu PRESSE-Berichten in ARCHIVEN
Presse-Foto, bei http://www.joachim-gauck.de , Presse-Foto
von teutopress.de

Bitte um Intervention und Prüfung / Stornierung der Rechnungen

Freiheit der PRESSE, Presse-Freiheit, Artikel 5 Grundgesetz
Artikel 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Dr. h.c. Joachim Gauck !

Als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Radio- Fernseh- und Medien-Produzent und 9 veröffentlichten Büchern zu MENSCHENRECHTEN, PRESSE-FREIHEIT, Politik, Kultur, Gesellschaft und Soziales bin ich sehr darüber verwundert und irritiert, dass ich nur 8 Tage nach der Wahl des Bundespräsidenten von teutopress.de 4 Rechnungen wegen der Nutzung eines PRESSE-FOTOS erhalte, das einmal veröffentlicht und kopiert wurde und vors dem 30. Juni 2010 veröffentlicht wurde.

Nach dem 30. Juni 2010 habe ich dieses Foto nicht mehr veröffentlicht. Doch die Firma teutopress.de, die die RECHTE am Foto Ihrer Person hat, teilte in einem Telefongespräch heute am 8. Juli 2010 mit, dass auch PRESSE-BERICHTE im ARCHIV mit Fotos von Ihnen im Internet und sonstigen Medien vernichtet und gelöscht werden müssten.

Dass bis zum 30. Juni 2010 veröffentlichte Fotos in Archiv-Beiträgen jetzt mittels Rechnungen berechnet werden, führt zwangsläufig zu einer ZENSUR der PRESSE in Deutschland.

Denn erstmals in der Geschichte von Deutschland seit 1933 unter der Führung von Reichs-Führer Adolf Hitler müssen jetzt ausgerechnet wegen veröffentlichter Fotos Ihrer Person und FREIEN BERICHTEN zur Bundespräsidentenwahl damit FAKTISCH, auch ARCHIV-BEITRÄGE in PRESSE-ARCHIVEN vernichtet, Zeitungen und Magazine, in denen das PRESSE – FOTO mit Ihrer Person erschienen ist vernichtet oder verbrannt werden.

Eine Zensur kann speziell für Sie als überzeugter Verfechter und Bürgerrechtler für FREIHEIT und DEMOKRATIE und damit auch als ein möglicher Unterstützer der PRESSE-FREIHEIT in Deutschland ganz und gar nicht in Ihrem Sinne sein.

Es ist öffentlich bekannt, dass ich Gründer von Radio TV IBS Liberty, dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, MJB Mission News, ISSN 1999-8414 von 3mnews.org und weiteren Medien-Einrichtungen international bin und seit 1986 für internationale Völkerverständigung wirke und arbeite.

Nach drei Unfällen in 1994, 1995 und 1996 trifft mich eine Zensur durch sehr hohe Kosten für Presse-Fotos eines Bundespräsidenten-Kandidaten, die alle vor dem 30. Juni 2010 veröffentlicht wurden und nach dem 30. Juni 2010 NICHT mehr veröffentlicht wurden, sich jedoch noch in frei zugänglichen PRESSE-ARCHIVEN befinden besonders hart, denn Sie wissen, dass es für Journalisten und Autoren mit einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, chronischen Erkrankungen, Behinderung und Schwerbehinderung bei Verlagen in Deutschland KEINE bezahlte Anstellungen gibt.

In den 25 Jahren, die als Journalist arbeite, habe ich ein solches Geschehen noch nicht erlebt, und ich empfinde es als besonders DISKRIMINIEREND und MENSCHENVERACHTEND gegenüber allen Journalisten und Journalistinnen und gegenüber allen Menschen, die FREIHEIT, die FREIHEIT der PRESSE und Demokratie in Deutschland unterstützen.

Dass ausgerechnet Ihr Name mit einer solchen Aktion, Rechnungen für veröffentlichte ARCHIV-Berichte der freien Presse aufgrund der Nutzung eines Presse-Fotos, das bis zum 30. Juni 2010, eindeutig als KOSTENFREI deklariert war, in ein Licht eines totalitären Systems, von Diktatur, wie diese in der DDR oder im Terror-Unrechts-Staat der Nazis bestanden hat in den Jahren 1933 bis 1945, kann ganz und gar nicht in Ihrem Sinne sein, insbesondere das Sie auch noch Vorsitzender des Vereines Gegen Vergessen – für Demokratie e. V. in Berlin sind.

Das internationale Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und die weiteren Medien, denen ich meine Berichte mit einem PRESSE-Fotos Ihrer Presse-Stelle zur Bundespräsidenten-Wahl zugesendet habe, berichten KOSTENFREI für MENSCHEN, PRESSE, FREIHEIT, MENSCHENRECHTE und Demokratie – wir wirken und arbeiten nichtkommerziell und informieren MENSCHEN, damit diese mehr über aktuelle Geschehen, historische Ereignisse und Menschenrechte, Freiheit und Demokratie informiert sind.

Einen Hinweis im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Ihres Presse-Fotos, dass auch Archiv-Beiträge der PRESSE im Internet, in Zeitungen, in Magazinen vernichtet oder verbrannt werden müssen nach dem 30. Juni 2010, gab es NICHT !

Bücher- Zeitungs- und Magazin-Verbrennungen haben unter dem Terror-Regime der Nazis in den Jahren 1933 bis 1945 stattgefunden und meine Kollegen, Kolleginnen und ich glauben, dass es NICHT in Ihrem Sinne ist, die FREIHEIT der PRESSE, insbesondere der internationalen Presse und die Arbeit für Menschenrechte auf diese Weise mittels hoher Rechnungen zu gefährden und faktisch unmöglich zu machen.

Dennoch werden wir die Fotos von Ihnen entfernen, nachdem heute bekannt wurde, laut einem Mitarbeiter von teutopress.de, dass mit der SPD Sozialdemokratischen Partei Deutschland, die Veröffentlichung Ihrer Fotos nur bis zum 30. Juni 2010 vereinbart war.

Nach dem Eingang von 4 Rechnungen hatte ich bei teutopress.de nachgefragt.

Mein Verständnis für Freiheit und Demokratie will ich Ihnen gerne erklären:

Artikel 5, Grundgesetz, Bundesrepublik Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations, Vereinte Nationen

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Vergleiche hierzu auch: http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm

Dass in Deutschland die Lebensgrundlagen behinderter und schwerbehinderter Journalisten, Rundfunk-Journalisten, von Autoren und Schriftsteller, Fernseh- und Radio-Produzenten durch Diskriminierung auch bei Verlagen vernichtet werden, ist schon ein nicht mehr haltbarer Zustand, doch dass freie, internationale, französisch-deutsche Journalisten, Autoren wie meine Person und andere dafür abgestraft werden und mit Rechnungen für PRESSE-Fotos verfolgt werden, die bis zum 30. Juni 2010 veröffentlicht wurden und 8 Tage nach der Bundespräsidenten-Wahl noch in den Archiven der PRESSE in Deutschland zu finden sind, empfinde ich vor allem aus der historischen Verantwortung der unzähligen Gewalt-Verbrechen, die in Deutschland verübt wurden, vor allem in den Jahren 1933 bis 1945, als eine sehr große Gefahr für Demokratie, Freiheit und die Presse in Deutschland.

Nach dem ich heute von Ihrem Presse-Sprecher Andreas Schulze erfahren musste, dass dieser NICHT mehr für Sie tätig ist, BITTE ich Sie daher persönlich zu intervenieren und eine Stornierung der Rechnungen der Firma teutopress.de zu veranlassen und die Frist für Archiv-Beiträge in PRESSE-Archiven bis 30. Juli 2010 zu verlängern.

Dass freie Archive der Presse wegen der Nutzung eines PRESSE-Fotos eines Bundespräsidentschafts-Kandidaten in Deutschland vernichtet werden müssen, laut teutopress.de in Bielefeldt ist neu und einmalig, denn bisher hat in Deutschland auch das Grundgesetz, Artikel 5 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19, auch die PRESSE-Freiheit und Freiheit der Presse gegolten und irgendwie hoffen ich und meine Kollegen und Kolleginnen, dass diese auch weiterhin in Deutschland gelten werden.

Meine Kollegen und Kolleginnen und ich bedauern es zutiefst, dass wir die Freiheit der Presse nicht in Deutschland gewährleisten können aufgrund solcher Ereignisse und feststellen müssen, dass eine aktive Zensur der Presse stattfindet insbesondere für FREIE und INTERNATIONALE MEDIEN-PROJEKTE wie Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und zahlreiche weitere, freie und internationale Medien.

Wir bedauern es zutiefst, dass wir über eine Persönlichkeit wie Sie offenbar nicht mit der Veröffentlichung eines Presse-Fotos berichten dürfen und dass damit die Freiheit der Presse in Deutschland ganz ohne Zweifel in einer nicht hinnehmbaren Weise eingeschränkt wird, speziell weil Sie sich so sehr für Freiheit und Demokratie engagieren.

Solche Ereignisse können NICHT in Ihrem Sinne sein und auch nicht im Sinne von Freiheit, Demokratie, Freiheit der Presse, Grundrechte und Demokratie und daher bitte ich Sie heute persönlich zu intervenieren und dafür zu wirken, dass Freiheit, Demokratie und Freiheit der Presse auch in Deutschland 2010 und künftig möglich sein werden.

In der Anlage erhalten Sie die Kopie der Rechnungen von teutopress.de aus Bielefeldt und einen Brief der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.

Wir danken für Ihre Prüfung und Intervention im voraus.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent

Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung

http://www.andreasklamm.de.be

http://andreasklamm.radiotvinfo.org

http://www.andreasklamm.blogspot.com

Liberty and Peace NOW!
Human Rights Reporters

international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte

http://www.radiotvinfo.org
http://www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
http://www.humanrightsreporters.wordpress.com

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Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden


Der erste Senat des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe. In der Mitte der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts, Dr. Dres. hc. Hans-Jürgen Papier. Foto: Bundesverfassungsgericht

Von Andreas Klamm Sabaot

Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

Leitsätze für Grundrechte und Demokratie

Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.

Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.

Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.

„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“

Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“

Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.

CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil

Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : “Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.

Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.”

Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.

Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.

Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung

Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html

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Die ARGEN in Deutschland könnten mittels Grundgesetz-Änderung geschützt werden

Die ARGEN in Deutschland könnten mittels Grundgesetz-Änderung geschützt werden

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin. 17. Februar 2010. Zu den Plänen und Diskussionen der Regierungs-Koalition aus CDU, CSU und FDP und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wonach die Sicherung der ARGEN (Arbeitsgemeinschaften) mittels der Änderung des Grundgesetzes geschützt werden soll, erklärte in einem Schreiben an Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen, der Chef des dbb Beamtenbund, Peter Heesen:

„Die jetzt von Koalition und SPD diskutierte Änderung der Verfassung stellt die einzig sinnvolle Lösung dar. Sie sichert ein funktionierendes Leistungs-Angebot und eine Betreuung aus einer Hand und gewährleistet zugleich, dass auch den Optionskommunen eine sichere Grundlage für ihre weitere Arbeit gegeben wird.“

Der dbb Beamtenbund und Tarifunion begrüßt Pläne zur dauerhaften Sicherung
der Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ( SGB II ) und der Optionskommunen.

„An der Einsicht, dass die kommunalen Leistungen, insbesondere die Kosten der Unterkunft, und die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf Langzeit-Arbeitslose zusammengehören, dass nur gemeinsam gefördert und gefordert werden kann, ist von den unmittelbar Betroffenen nie ernsthaft gerüttelt worden“, ergänzte Heesen.

Die Trennung, wie durch die Koalitions-Vereinbarung vorgegeben, hätte „nicht nur eine gewachsene und zunehmend erfolgreiche Zusammenarbeit in Frage gestellt – zu Lasten der betroffenen Arbeitslosen wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Nach Ansicht des dbb-Chefs hätte eine Trennung zudem mehr Bürokratie und einen Anstieg sozialgerichtlicher Verfahren zur Folge gehabt.

Der dbb hoffe, dass jetzt zeitnah neue Entwürfe vorgelegt werden.

Peter Heesen mahnte: „Diese müssen auch für die große Zahl von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die heute bestehende Unsicherheit beseitigen und planbare
berufliche Perspektiven eröffnen“.

Damit es nicht nur bei einer guten Hoffnung bleibt, hat der dbb folgenden Vorschlag für einen Text der geplanten Grundgesetz-Änderung gemacht, die die ARGEN und Options-Kommunen in Deutschland schützen soll:

„Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates kann bestimmt werden,
dass die Ausführung von Bundesgesetzen auf gemeinsame Einrichtungen des Bundes und der Länder bzw. der nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände übertragen werden kann, die bei der Erfüllung der Aufgaben zusammenwirken.

Aufgaben auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitslose sollen auf gemeinsame Einrichtungen nach Satz 1 übertragen werden, soweit nicht im Einzelfall eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeverband mit der alleinigen Wahrnehmung beauftragt wird. Die nähere Ausgestaltung gemeinsamer Einrichtungen wird durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.“

Eine öffentliche und offizielle Reaktion von Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen zum eingereichten Text-Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der ARGEN und Options-Kommunen liegt der Redaktion bislang noch nicht vor.

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Zensur: Google löschte Blog des international Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734

Google löschte Blog des internationalen Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734

von Tina Green

London / Berlin. 2. August 2009. Ohne jede Ankündigung hat Google INC. Bei blogspot.com auch den Informations-Blog des internationalen Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734 bei www.ifnd734.blogspot.com am Wochenende gelöscht.

Das internationale Glaubens-Netzwerk ist seit 1984 international tätig. Weitere Informationen sind auf der Haupt-Seite des Netzwerkes bei www.ifnd734.org zu finden.

Die Gründe für die nicht angekündigte LÖSCHUNG aller Inhalte ohne vorherige Ankündigung an die Redaktionen von IFN International Network d734 sind bislang nicht bekannt.

Bei dem Glaubens-Netzwerk handelt es sich um ein jüdisch-christliches Glaubens-Netzwerk, das sich für den inter-regliösen Dialog und multi-kulturelle Kommunikation engagiert.

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