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Interview: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt die Gründe und Hintergründe zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung

Interview: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt die Gründe und Hintergründe zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung 

 

„Einsatz der Bundeswehr in Syrien ist völkerrechtlich nicht legitimiert –  Jeder redliche Bürger und Deutschland müssen konstruierten Propaganda-Lügen widersprechen“ – Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt

 

Damaskus (Syrien) / Berlin / Selfkant (Deutschland). 16. März 2018. Der 48jährige Rechtsanwalt, Wilfried Schmitz, aus der der Nähe von Aachen erklärt in einem Interview mit Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters die Gründe und Hintergründe für eine Strafanzeige (wir und weitere Medien

berichteten) gegen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere auch gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen und gegen Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.

 

Die Strafanzeige wurde gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestag, eingeschlossen auch Regierungsmitglieder, unter anderem auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesministerin der Verteidigung, Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU)  erstattet, die am 4. Dezember 2015 für die Entsendung der Bundeswehr und den Einsatz in Syrien gestimmt haben. Zudem sind in die

Strafanzeige alle weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingebunden, im Beispiel der deutschen Bundeswehr, die an der Umsetzung und / oder Ausführung dieses Beschlusses vom 4.12.2015 mitgewirkt haben, wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände.

 

Wilfried_Schmitz_RA_101Wilfried Schmitz erinnert in seiner Strafanzeige daran, dass § 80 StGB a.F. folgenden Wortlaut hatte (Zitat): „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“.

Und Art. 26 Abs. 1 GG hat immer noch folgenden Wortlaut (Zitat): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ (Der vollständige Text der Strafanzeige ist in den weiterführenden Quellen und Links zu finden, Foto: privat, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz).

 

Wilfried Schmitz hat in Trier und Heidelberg studiert. Der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet unter anderem auch Strafrecht zählt, absolvierte sein erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg und das zweite juristische Staatsexamen in Stuttgart.

Nach dem Referendariat am Landgericht Heidelberg folgte unter anderem ein

Referendariat bei Rechtsanwältin Andrea Y. Combé in Heidelberg, die durch ihre Pflichtvereidigung im Kachelmann-Prozess bundesweit bekannt geworden ist.

 

LPN: „Sie haben eine Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung aufgrund des Einsatzes der Bundeswehr in Syrien und gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Was und welche Gründe haben Sie dazu bewegt eine Strafanzeige dieser Art zu erstatten?“

Wilfried Schmitz: „Auf diese Frage möchte hier wie folgt antworten: Eine „gute“ Regierung ist meines Erachtens eine solche, die die Rechte und Freiheiten des freien Bürgers schützt, damit er ein Leben in Selbstbestimmung und Würde führen kann. Eine solche „gute“ Regierung hält sich an Regeln, die dem Schutz der inneren und äußeren Sicherheit dienen. Das Völkerrecht ist nicht perfekt, der Sicherheitsrat z.B. zu übermächtig. Das letzte Wort sollte bei der Generalversammlung aller Völker und nicht bei einer kleinen Minderheit von Staaten liegen, die regelmäßig nur Sonderinteressen verfolgt haben. Aber die völkerrechtswidrigen, durch nichts gerechtfertigten Überfälle von NATO-Staaten auf Afghanistan, Libyen und Syrien verstoßen gegen alle geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Rechts und des Anstands. Dem muss die gesamte Weltgemeinschaft widersprechen, nachdrücklich. Und hier in Deutschland muss jeder redliche Bürger der Beteiligung der Bundeswehr in diesen Kriegshandlungen auf Seiten der NATO auf der Basis dummdreist konstruierter Propagandalügen widersprechen“.

 

LPN: „Warum ist der Einsatz der Bundeswehr in Syrien, Afghanistan, Irak, Libyen, Ihrer Einschätzung nach, problematisch und gegen welche Regeln, Abkommen wird möglicherweise verstoßen?“

Wilfried Schmitz: „Diese Einsätze sind problematisch, da sie völkerrechtlich nicht legitimiert sind. Dazu habe ich in meiner Strafanzeige alles gesagt. Es kann auch dahinstehen, gegen welche Abkommen – außerhalb der Grundlagenverträge der UNO und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – diese Einsätze auch noch verstoßen.

Für einen Menschen, dessen Glaube auch auf den 10 Geboten basiert, verstoßen diese Einsätze gegen das 5. Gebot: Du sollst nicht töten, das 7. Gebot: Du sollst nicht stehlen, das 8. Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider Deinen nächsten, und das 10. Gebot: Du sollst nicht begehren Deines nächsten Haus, Hof, Vieh und Alles, was sein ist.

Wer sich auch noch den Eliten anbiedert, die auf der Basis von Propagandalügen den nächsten Regime-Change und massenmordgestützten Raubzug in Syrien realisieren wollen, sollte sich meines Erachtens also Sorgen um sein Seelenheil machen, wenn er seinen Glauben denn noch ernst nimmt. Aus Bösem kann nichts Gutes entstehen, und die Ereignisse der letzten Jahre – auch in Deutschland – zeigen, dass der Terror auf die Völker zurück fällt, deren Regierungen (nicht: deren Völker !!) den Terror in andere Länder gebracht haben. Frieden und Wohlstand durch Massenmord und Terror? Wer das glaubt wäre m.E. ein empathieloser schwerer Psychopath.“

 

LPN: „In Ihrer Strafanzeige haben Sie nicht nur Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung sondern auch gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Wer bleibt, um Ihrer Strafanzeige nachzugehen?“

Wilfried Schmitz:  „Alle Staatsanwälte, die sich nicht an diesen Strafvereitelungen im Amt beteiligt haben. Ich habe immer wieder redliche Richter und Staatsanwälte kennen gelernt, denen das Recht wirklich am Herzen liegt. Es gibt genug veröffentlichte Urteile, die das belegen. Und meine Hoffnung ruht darauf, dass sich diese Staatsanwälte und Richter durchsetzen. Probleme ergeben sich – in allen Bereichen der Gesellschaft – aber dann, wenn wichtige Leitungsfunktionen nicht nach Qualifikation, sondern nach politischer Ausrichtung besetzt werden und die Inhaber diese Leitungspositionen nicht – ohne jedes Ansehen der Person – Recht und Gesetz durchsetzen wollen, sondern eine andere Agenda verfolgen.

 

LPN: „Zu welchen weiteren Problemen kann eine vermutete oder möglicherweise eine in der Realität stattgefundene Rechtsbeugung nach § 339 StGB führen?

Wilfried Schmitz: „Die Opfer einer Rechtsbeugung erleben einen Rechtsentzug, der sie so sehr erschüttern kann, dass sie krank werden. Zudem können die wirtschaftlichen Folgen bis zur Existenzvernichtung reichen. Ohne effektiven Zugang zum Recht(sschutz) ist der Mensch kein Mensch. Er braucht den Zugang zum Recht wie den Zugang zur Natur, damit er seine Gesundheit und seinen inneren und äußeren Frieden erhalten kann. Zudem erschüttert ein Urteil, das den gesunden Menschenverstand beleidigt und von niemandem mehr nachvollzogen werden kann, das Vertrauen aller in den Rechtsstaat.

Folglich müsste jedem begründeten Verdacht von Rechtsbeugung – im Interesse aller Menschen und der gesamten Rechtspflege – auch gründlichst nachgegangen werden. Alles Andere zerstört erst Recht das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz.“

 

LPN: „Wenn der Zugang zum Recht verschlossen sein sollte oder verschlossen ist, welche Folgen hat dies für Menschen?“

Wilfried Schmitz: „Der Mensch wird krank, fühlt sich in kafkaeske Welten wie

Kafkas Gleichnis „Vor dem Gesetz“ versetzt. Wenn ganze Völker nicht mehr vom Recht – vom Völkerrecht – geschützt werden, dann wird ein ganzes Volk traumatisiert und krank gemacht. Die Folgen sind für jeden einzelnen Menschen und für jedes Volk, aber auch für  den  Weltfrieden letztlich katastrophal. Ein selbstbestimmtes Leben in Würde, Friede und Freude sind die Grundlage jeder Kultur. Nur der Freie kann Kunst machen, wie ein Mentor von mir mal sagte. Wenn in einem Volk nur noch Not, Kummer und Krankheit herrschen, dann ist alles verloren. Wenn die Welt eins ist, dann kann kein Mensch glücklich sein, wenn anderswo in der Welt Elend und Krankheit herrschen. Es gibt kein Glück für alle, solange Menschen anderswo entrechtet und verletzt sind.“

 

LPN: „Normalerweise sollten Menschen auch durch die Regeln des Völkerrechts geschützt werden. Wenn Völkerrecht nicht eingehalten wird, welche Möglichkeiten bleiben für einen wirksamen Schutz von Menschen?“

Wilfried Schmitz: „Die Grundlagen der UNO müssten überarbeitet werden. Es gibt aber keine Alternative dazu, dass alle Völker dieser Erde zwischenstaatliche Konflikte möglichst friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen regeln. Genauso, wie kein Volk dulden darf, das einzelne Private so reich werden können, dass sie am Ende „den Gesetzgeber im Geldbeutel“ mit herumtragen können, genauso wenig dürfen die Völker einfach dulden, dass ein Volk seine Macht dazu nutzt, dass es anderen freien Völkern seinen Willen aufzwingen kann. Schon das ist ein ernsthafter Angriff auf die Unabhängigkeit eines Landes.

Die mächtigsten Völker der Erde gründen ihre (wirtschaftliche) Macht auf den Wohlstand, der sich aus der Energieversorgung ergibt. Wären die Völker der Erde nicht allesamt vom Erdöl und Erdgas abhängig (gemacht worden), sondern in die Lage versetzt worden, ihre Energie selbst herzustellen, dann wäre es um die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Völker besser bestellt. Die

Technologien sind längst da, dass sich z.B. jeder Haushalt selbst mit

Strom versorgen könnte. Alle Bereiche der Infrastruktur, der Mobilität und der Architektur könnten so umgestaltet werden, dass der Mensch auf fossile Brennstoffe ganz oder weitestgehend verzichten könnte.

Die USA wären wahrscheinlich sofort ruiniert, wenn der Ölhandel nicht mehr (nahezu) ausschließlich über Dollar (Petrodollar) abgewickelt würde. Das ist kein Naturgesetz, das Öl nur in Dollar gekauft werden kann.

In dieser Zeit dienen zudem die Kredite des IWF offenbar nur dazu, Völker in die Abhängigkeit zu treiben und ihrer Ressourcen zu berauben. So dürfen Völker nicht miteinander umgehen, auch nicht mittelbar durch Einrichtungen wie dem IWF. Jeder sollte darauf hinwirken, dass sein Nachbar gerade nicht von ihm abhängig, sondern möglichst von ihm unabhängig wird, auf eigenen Füßen stehen und aus eigener Kraft leben kann. Von solchen Formen des Welthandels und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ist die Welt noch weit entfernt; diese Formen müssen aber entwickelt und gefunden werden.“

 

 

LPN: „Ist die Justiz in Deutschland wirklich so unabhängig, dass sie einem möglichen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht nachgehen würde?“

Wilfried Schmitz: „Es hat immer wieder Bundesrichter gegeben, die sich von politischen Kräfteverhältnissen nicht beeindrucken ließen. Dr. Dieter Deiseroth vom Bundesverwaltungsgericht ist da ein gutes Beispiel, siehe: https://www.friedenskreis- halle.de/attachments/article/934/UNO%20Charta%20und%20BW.pdf

Ein Staatsanwalt muss notfalls auch Nachteile für seine Karriere einstecken, wenn sein Untätigbleiben gegen Recht und Gesetz und auch gegen sein Gewissen verstoßen würde. Keine Regierung könnte alle Staatsanwälte „austauschen“, wenn sich alle Staatanwälte z.B. weigern würden nicht zu ermitteln. Denn dann würde für jedermann offenkundig werden, dass die Justiz von der Politik instrumentalisiert wird. Das wäre das Ende für jede Regierung, die ganz offensichtlich die Justiz in ihrem Sinne – gegen Recht und Gesetz – zum „Wegschauen“ bestimmen würde.“

 

LPN: „Wie könnte eine unabhängige Justiz in Deutschland gewährleistet und das Völkerrecht „gerettet“ werden?“

Wilfried Schmitz: „Das geht nur mit einer effektiven Kontrolle des Rechts bzw. aller staatlichen Gewaltausübung. Aber der, der diese Kontrolle ausübt, müsste in einem solchen Maße intelligent und weise, integer und unbestechlich, willens- und durchsetzungsstark sein, dass die „Stellenbeschreibung“ wohl nur noch auf den Messias passt.

Es gibt deshalb ja auch Menschen, für die der heilige Gral für die Blutlinie Jesu steht, und für die es ein Naturgesetz ist, dass das wahre Kaisertum – eine Einrichtung Gottes, um jedem Menschen auf Erden den Zugang zum Recht zu gewährleisten – nur von dieser Blutlinie getragen werden kann. Das schränkt den Kreis tauglicher „Bewerber“ für dieses Amt also ganz erheblich ein. Die letzten 5000 Jahre zeigen: Was der Mensch aus „eigener“ Kraft leistet hat kaum mehr Tiefe und Bedeutung wie die Sandkastenspiele von Kindern. Göttlich inspirierte Taten und Urteilssprüche von Männern wie König Salomon, Jesus, Mohammed haben die Menschen über Jahrtausende hinweg beeindruckt.

Der letzte glaubhafte Entwurf zu einem Staatsmodell, das den Rechtsstaat in Europa durchsetzen wollte, geht m.E. auf den Stauferkaiser Friedrich II. zurück. Den reichen Kaufleuten gefiel es damals gar nicht, dass sie „ihre“ Richter in „ihren“ Städten in seinem Reich nicht mehr selbst bestimmten durften. Friedrich II. wusste genau wohin bzw. zu welcher Gefahr das führt, eben dazu, dass der Reiche Kaufmann über „seinen“ Richter dann nur noch seine Raubzüge legalisiert. Ein aktuelles Beispiel: Die sog. „Rettungsschirme“ für „notleidende“ Banken (was für Begriffsfindungen) sind vom BVerfG für „Recht“ („noch im Rahmen des politischen Ermessens“) erklärt worden, was m.E. ungeheuerlich ist. Der „kleine Mann“ kann doch schon lange nicht mehr sparen, aber er – ausgerechnet er als Kleinverdiener – soll („darf“) mit seinen Steuergeldern die Zockereien der großen Banken und Versicherungen und damit der großen Vermögensinhaber und –verwalter finanzieren und schützen. Wenn der Steuerzahler ohnehin für die Existenz der Banken und seiner eigenen Einlagen gerade stehen muss, dann braucht es keine

Privatbanken mehr. Dann können wir gleich eine Staatsbank einführen, die vom Steuerzahler auch offiziell gestützt wird. Dann gibt es auch wieder staatliches Geld, und Geld wird nicht dadurch in den Kreislauf gebracht, dass jemand einen Kredit aufnimmt. Die „Schuld“ hat nichts im Volk zu suchen…wie es ein Freund von mir auf den Punkt brachte.

Unter einem „guten König“, der die Freiheit des Bürgers schützt, wäre ein solcher Raubzug wohl sicherlich nicht möglich gewesen, jedenfalls nicht in dieser Form. Für

Friedrich den II. folge daraus: Alle Richter sollten von ihm eingesetzt werden, alle Richter sollten alle paar Jahre rotieren, niemand durfte dort richten wo er aufgewachsen war, kein Richter durfte sich dort wo er richtete gesellschaftlich verbinden etc., jedermann konnte sich bei Beschwerden über einen Richter direkt an die Kanzlei des Kaisers wenden, alle Fälle von Korruption wurden schwer bestraft etc.

Nach diesem Modell wäre es also undenkbar, dass ein Richter in einer Partei ist und einem Coup von Bankern und Kaufleuten – wie die o.g. Rettungsschirme für „notleidende“ Banken zeigen – auch noch den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu verleihen. Jeder kann sich selbst ausmalen, was denn von der „Gewaltenteilung“ in der Realität der Rechtspflege noch übrig bleiben würde, wenn sich die (höchsten) Vertreter der einzelnen Gewalten (Verwaltung einschließlich Regierung Rechtsprechung, Gesetzgebung) alle privat im gleichen „Club“ treffen.

Und nach diesem Staatsmodell wäre es – wenn es auf die heutige

Rundfunklandschaft übertragen würde – erst Recht undenkbar, dass ein Intendant oder „Alpha-Journalist“ in transatlantischen Netzwerken ist, damit Zielvorgaben der USA nicht mehr kritisch hinterfragt werden.

Man kann – wie die aktuellen Entwicklungen wieder einmal zeigen – am Volk vorbei in einen Krieg ziehen, wenn man nur alle wichtigen Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung und Militär besetzen kann. Wenn diese Personen dann auch noch –  zum Beispiel in transatlantischen –  Netzwerken verbunden sind, die auf die Politik anderer Staaten ausgerichtet sind, dann besteht (zumindest) die „Gefahr“ ist ein

Volk komplett von der Mitgestaltung seines Schicksals abgeschnitten wird.“

 

LPN: „Für den Fall, dass Ihre Strafanzeige, wie vorausgegangene Strafanzeigen abgebügelt wird, welche juristische Möglichkeiten bleiben?“

Wilfried Schmitz: „Eine kurze Antwort: Keine ! Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt ja nicht so gerne gegen Verantwortliche aus NATO-Staaten, sondern lieber gegen fallen gelassene afrikanische „Despoten“, so dass sich zuletzt einige Staaten von dieser Einrichtung losgesagt haben. Eigentlich müssten dann alle Menschen hier in Deutschland eine neue Verfassung fordern und insbesondere Verantwortlichkeit für die, die einfach den Krieg in fremde Länder getragen haben und die Grenzen auch für solche Personen geöffnet haben, die ihren Pass weggeschmissen haben, weil sie sich bisher so „anständig“ verhalten haben, dass der Pass wohl eine große Gefahr verkörperte. Niemand lässt jeden einfach so in sein Haus, und kein Staat dieser Erde lässt einfach jeden in sein Staatsgebiet, schon gar nicht dann, wenn der Verdacht begründet ist, dass sich unter den Flüchtlingen Kriminelle aus Kriegsregionen befinden.“

 

LPN: „Unter welchen Bedingungen wäre Ihrer Einschätzung nach der Einsatz der

Bundeswehr im Ausland rechtlich, sicher vertretbar möglich? Sollten Bundeswehr-

Einsätze im Ausland grundsätzlich nur mit einem U.N.-Mandat stattfinden?“

Wilfried Schmitz: „Nach geltendem Völkerrecht geht so etwas nur mit völkerrechtlichem Mandant, eben mit Mandat des UN-Sicherheitsrats. Die NATO ist gerade kein „System kollektiver Sicherheit“, sondern funktioniert nach dem „Recht der Stärkeren“ und muss von Ländern wie Russland zu Recht als Bedrohung empfunden werden. Die NATO sollte deshalb aufgelöst werden. Wer was Anderes behauptet und fordert lebt nicht in der Realität. Das Buch von Dr. Daniele Ganser über die illegalen Kriege der NATO hat eine vernichtende Bilanz der NATO-Politik gezogen. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten als größte Gefahr für den Weltfrieden und Katastrophe für viele Völker erwiesen.

Eine Friedensordnung auf der gesamten eurasischen Festplatte wäre m.E. der beste Garant für den Weltfrieden.“

 

LPN: „In Ihrer Strafanzeige schreiben Sie unter anderem: „Völkerrecht, Grundgesetz und Strafrecht können auch nicht mit der Begründung suspendiert werden, dass der Einsatz der Bundeswehr doch „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terror-Organisation DAESH / IS“ dienen soll. Unter welchen Bedingungen wäre ein Einsatz der Bundeswehr auf der Grundlage des Völkerrechts, Ihrer Einschätzung nach, im Ausland denkbar?“

Wilfried Schmitz: „Jeder Mensch hat das Recht zur Selbstverteidigung, auch jedes Volk. Dieses (Natur-)Recht gilt auch ohne dass es von Anderen anerkannt wird. Das Recht auf Selbstverteidigung ist auch völkerrechtlich verankert, wird aber pervertiert. Bekanntlich sind die Ereignisse zu 9/11 nie von einem unabhängigen (völkerrechtlichen) Gericht aufgearbeitet worden. 9/11 war aber mit Sicherheit kein Fall der „Selbstverteidigung“, der einen Angriff auf Afghanistan oder ein anderes Land rechtfertigte, ganz gleich, was damals wirklich passiert ist. Von jedem deutschen Strafrichter wird im Detail geprüft, ob bei einer Prügelei auf dem Schulhof wirklich im Einzelfall eine Notwehrlage gegeben war, wenn sich jemand darauf beruft. Und auf völkerrechtliche Ebene juckt das keinen, ob damals überhaupt ein Angriff auf die U.S.A. vorlag oder ob der Terror hausgemacht war, um als Rechtfertigung für Aufrüstung und Kriege in aller Welt zu dienen? Ein schlechter Witz, mit katastrophalen Folgen.“ Alle Regierungen, die damals die offizielle Version der Regierung von George Bush jun. – trotz aller erheblichen Unstimmigkeiten – übernommen und sich deren nachfolgenden militärischen Aktionen angeschlossen haben, haben schwere Schuld auf sich geladen.

 

LPN: „Nur einmal hypothetisch angekommen, die Bundesregierung und andere

Kräfte in Deutschland würden in einem internationalen Tribunal einer möglichen „Beteiligung an Völkerrechts-widrigen Kriegs-Einsätzen und Einsätzen der Bundeswehr gegen eine oder mehrere souveräne Nationen in der Welt für schuldig befunden werden“, wer und welche Menschen in Deutschland würden im Rahmen einer möglichen Kollektiv-Haftung im Punkt Kriegsschulden möglicherweise in Haftung genommen werden?“

Wilfried Schmitz: „Ich glaube nicht an „Kollektiv-Haftung“. Wohin das führt zeigen die Ereignisse vor dem 2. Weltkrieg. Die Ursachen des 1. Weltkrieges sind nie von einem internationalen Strafgerichtshof – unter Beteiligung aller Völker – aufgearbeitet worden. Warum wohl? Weil die Verantwortlichkeit der

Deutschen, Österreicher etc. so offensichtlich war? Oder weil da etwas verdeckt werden sollte? Selbst in den Fällen, in denen die „Schuld“ des Täters allem Anschein nach so offensichtlich ist wie sie nur sein kann, gibt es bekanntlich einen Strafprozess, in dem die Schuld eindeutig festgestellt wird. Und jeder Strafverteidiger weiß, dass man gerade in den Fällen, in denen ja angeblich alles eindeutig ist, sehr genau hinterfragen muss. Dazu könnte ich nur den Film „Die 12 Geschworenen“ empfehlen, der für jeden Juristen ohnehin, aber auch für jeden Menschen Pflicht sein sollte, der sich für Fragen des Rechts interessiert.

Es gibt mittlerweile Bücher zu der Frage „Wer hat Hitler gezwungen Stalin zu überfallen“ und ob der 1. Weltkrieg nur dazu diente, das Deutsche Reich zu zerschlagen und auf der eurasischen Festplatte eine Friedensallianz zu verhindern, siehe u.a.: „Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte“.

Es ist bezeichnend, dass wichtige Fragen zu den Ursachen und zum Verlauf beider Weltkriege – bis heute – nie von der etablierten Geschichtswissenschaft angemessen aufgearbeitet worden sind, obschon amerikanische Think-Tank-Mitglieder längst öffentlich bekannt haben, dass es seit mehr als 100 Jahren zu den Hauptinteressen der angloamerikanischen Außenpolitik gehörte, auf der eurasischen Festplatte keine Friedensallianz zuzulassen, siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=lBYcuJb6Qb0

 

Es wäre sehr leicht und ungerecht zu sagen „Der Deutsche“ oder „der Amerikaner“ ist schuld und soll zahlen. Der Holocaust war die Folge einer ähnlichen „Schuldzuweisung“. Für den 2-Fronten-Krieg – durch den Eintritt der USA in den 2. Weltkrieg – hat Hitler bekanntlich einfach das gesamte Volk der Juden verantwortlich gemacht. Was für ein Wahnsinn. Wenige Tage nach der Kriegserklärung der USA gab es die Wannseekonferenz. Irgendjemanden scheint Hitlers Erwartung, die USA würde nach einem Überfall auf Stalin nicht in den Weltkrieg eingreifen, enttäuscht zu haben. Pauschale Schuldzuweisungen sind also sehr sehr gefährlich und haben damals auch zum Holocaust geführt.

Die Personen, die individuell verantwortlich sind, müssen festgestellt und – auch mit ihrem Vermögen – in die Haftung genommen werden, nicht das Volk, das für die Entscheidungen dieser Personen überhaupt nicht verantwortlich ist. Es gab nie einen Volksentscheid dazu, dass Deutschland sich am NATO-Krieg in Syrien beteiligen soll. Und ein solcher Volksentscheid fand nie statt, weil das deutsche Volk niemals zugestimmt hätte. Da wäre auch die Propaganda an ihre Grenzen gekommen. Die Deutschen haben nach zwei Weltkriegen längst die Schnauze voll von solchen Kriegen. Wo liegt die Schuld „der Deutschen“, wenn die Verantwortung für diese Völkerrechtsbrüche bei einer kleinen politischen Elite lag?

 

 

LPN: „Vielen Dank, Herr Wilfried Schmitz für das Interview und Ihre fachlichen Einschätzungen und Informationen als Rechtsanwalt. Wir wünschen viel Erfolg in Ihrem Engagement.“

 

Wilfried Schmitz: „Herzlichen Dank für das Interview. Hier noch ein schöner Text, der mir kürzlich von einem freundlichen Unterstützer meiner Petition übermittelt wurde und der mir sehr gefällt, da er sich mit meinem Verständnis von Recht deckt:

 

Jesus sprach: Sucht nicht das Gesetz in den Schriften, denn das Gesetz IST LEBEN, während die Schrift tot ist. In allem Lebendigen ist das Gesetz.

Ihr findet es im Gras, im Baum, im Fluss, im Berg, in den Vögeln des Himmels, in den Fischen des Meeres, doch sucht es hauptsächlich IN EUCH SELBST.

Denn wahrlich ich sage euch, alle lebendigen Dinge sind Gott näher als die Schrift, die ohne leben ist.

Gott schrieb die Gesetze nicht auf Buchseiten, sondern in eure Herzen und euren Geist.

Sie sind in eurem Atem, in eurem Fleisch, euren Eingeweiden, euren Augen und

Ohren, und in jedem kleinsten Teil eures Körpers. Sie sind gegenwärtig in der Luft, im Wasser, in der Erde, in den Pflanzen, in den Sonnenstrahlen, in den tiefen und Höhen.

Sie sprechen alle zu euch, damit ihr die Sprache und Willen des lebendigen Gottes verstehen könnt.

Aber ihr schließt eure Augen, um nicht zu sehen, verstopft eure Ohren um nicht zu hören.

Wahrlich ich sage euch, die Schriften sind das Werk der Menschen, aber das Leben und all seine Heerscharen sind die Werke des Lebendigen.

Warum hört ihr nicht auf diese Worte, und studiert die toten Schriften die aus der Hand des Menschen sind?“

 

In einer öffentlichen Petition bei openpetition.de lädt Rechtanwalt Wilfried Schmitz, Menschen und Leser dazu ein, seine Strafanzeige und eine strafrechtliche Aufarbeitung der Einsätze der Bundeswehr in Syrien zu unterstützen:

https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehrnach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden

Andreas Klamm

 

Weiterführende Informationen und Quellen:

  1. Interview mit Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt bei Muslim-Markt.de, http://www.muslimmarkt.de/interview/2018/schmitz.htm
  2. Bericht Watergate.tv, http://www.watergate.tv/2018/03/07/rechtsanwaltstellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  3. Web-Site von Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt, https://www.rechtsanwaltwilfried-schmitz.de
  4. Vollständiger Text der Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant, vom 24. Februar 2018, https://www.rechtsanwalt-wilfriedschmitz.de/wp-content/uploads/2018/02/24-2-18-Anzeige.pdf
  5. Die Propagandaschau, „Entsendung der Bundeswehr muss strafrechtlich aufgearbeitet werden“, https://propagandaschau.wordpress.com/2018/03/03/petitionentsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlichaufgearbeitet-werden/#more-38408
  6. Petition bei       de, https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-derbundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden
  7. News For Friends, “Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung, http://news-for-friends.de/rechtsanwalt-stelltstrafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  8. British Newsflash     Magazine, https://britishnewsflashmagazine.org/2018/03/12/bundeswehr-in-syrienrechtsanwalt-erstattet-strafanzeige-gegen-bundesregierung-und-juristenin-deutschland

Beitrag als PDF:

Interview_Strafanzeige_Bundesregierung_20181

Link zum Beitrag in der PDF-Version:

 

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/03/interview_strafanzeige_bundesregierung_20181.pdf

Multinationaler_Notfall_Dienst_101

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Bomben-Abwurf: Gedenken an die Opfer des Bombenangriffs

Bomben-Abwurf: Gedenken an die Opfer des Bombenangriffs

Peter Grohmann und 400 weitere Menschen stellten nach dem Bombenangriff im September 2009 eine Strafanzeige gegen den Bundesminister der Verteidigung und die Oberbefehlshaber bei der Bundeswehr – Anwalt der Opfer fordert eine finanzielle Entschädigung in Höhe von je 28.000 Euro

Von Andreas Klamm-Sabaot

Kabul (Afghanistan) / Berlin. 4./5. September 2010. In Berlin gedachten am Samstag mehrere Hundert Menschen der Opfer der Bombenangriffe auf Befehl der deutschen Bundeswehr auf Taliban, Kinder und Menschen um zwei Tanklastzüge, die von Taliban zuvor entführt wurden. Bei dem Bombenangriff befohlen durch einen Oberst der Bundeswehr wurden nach offizieller Darstellung bis zu 142 Kinder, Jugendliche und Menschen getötet.

In Deutschland führte der Bombenangriff in Afghanistan zu heftigen Protesten und mehreren Hundert Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen bei der Bundeswehr und gegen den Bundesminister für Verteidigung. Die Vorgänge wurden von der Staatsanwaltschaft untersucht und die Bundeswehr und deren Verantwortlichen wurden offiziell entlastet. Die Befehlsgeber hätten nicht gegen nationale Gesetze und Rechte noch gegen Bestimmungen in internationalen Gesetzen und Rechten, im Beispiel, etwa dem Völkerstrafrecht, verstoßen. Der Befehls-gebende Offizier wurde durch die Untersuchungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Potsdam und Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe entlastet.

Viele weitere der Menschen, die in der Folge des Bombenangriffs schwer verletzt und geschädigt wurden, erlitten zum Teil schwerste Verbrennungen. Der Bombenangriff hat am 4. September 2009 um etwa 2 Uhr Ortszeit etwa 15 Kilometer in der Nähe der Stadt Kunduz in Afghanistan stattgefunden. Die zwei Tanklastwagen wurden von Taliban entführt. Die Taliban sollen, unterschiedlichen Informationen zufolge, Bewohner im Dorf gezwungen haben bei der Befreiiung der in einem ehemaligen Flussbett festgefahrenen Tanklastwagen zu helfen.

Zwei amerikanische U.S.-Luftwaffen-Piloten haben statt einem Bombenangriff eine “Show Of Force” angeboten, das meint Tiefflüge um die Menschen um die Tanklastzüge zu vertreiben. Dieses Angebot der “Show Of Force” soll von den Befehls-Gebern für den Abwurf von zwei Bomben abgelehnt worden sein. Debatten und Diskussionen gibt es weiterhin um die Zahl der Opfer. Genannt wurden die Zahlen 56, 91 und 142 Opfer. Der Opfer-Rechte-Anwalt Karim Popal aus Bremen informierte darüber, er habe 179 zivile Opfer festgestellt, darunter 134 Menschen, die getötet wurden. Für die Entschädigung der Opfer werden jeweils mehr als 20.000 U.S. Dollar gefordert. In Deutschland befasste sich ein Untersuchungs-Ausschuss mit den Erreignissen zu den Bombenabwürfen in der Nähe von Kunduz.

Über die bekannnten Ermittlungs- und Untersuchungs-Ergebnisse im Zusammenhang zu den Ereignissen des Abwurfs von zwei Bomben in der Nähe von Kunduz in Afghanistan, befohlen von deutschen Befehls-Gebern in Afghanistan wird weiterhin öffentlich intensiv diskutiert und debattiert. Die zwei beteiligten U.S. Luftwaffen-Piloten seien, verschiedenen Quellen zufolge, “strafversetzt” worden. Der Anwalt der Opfer fordert eine finanzielle Entschädigung je Opfer von jeweils 28.000 Euro. Das ist etwa sieben Mal so viel wie das Bundesverteidigungs-Ministerium in Berlin für die Zahlung von finanziellen Entschädigungen zugesagt haben soll.

Peter Grohmann, einer der verantwortlichen Koordninatoren des Projektes Die Anstifter in Stuttgart erstattete im September 2009 gegen den Bundesminister für Verteidigung und gegen die Oberbefehlshaber der Bundeswehr eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, vorsätzliche Tötung und wegen des Verdachts auf Mord. Er glaubt, dass die Bundeswehr in Afghanistan keinen Krieg führen dürfe. In einem Radio-Interview beim internationalen Radio-Programm Radio TV IBS Liberty, das seit 1986 für internationale Völkerverständigung sendet, erklärt Peter Grohmann die Gründe, weshalb er eine Strafanzeige stellte, die von mehr als 400 weiteren Menschen unterstützt wurde. Das Radio-Interview mit Peter Grohmann ist bei folgender Adresse im Internet zu hören: http://chirb.it/wp/6PaKzn

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Mission Überlebens-Kampf in Niedersachsen: Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?

Mission Überlebens-Kampf in Niedersachsen:

Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?

Von Andreas Klamm Sabaot

Uelzen / Hamburg. 24. Mai 2010. In Niedersachsen muss ein ehemaliger Berufssoldat, Marine-Kampfschwimmer und Veteran, der in Auslands-Einsätzen unter Gefahr für sein Leben deutsche Werte verteidigte, jetzt in einer besonderen Mission möglicherweise den Kampf um das eigene Überleben in Deutschland kämpfen. Insgesamt für 12 Jahre diente der Oberbootsmann und Unteroffizier mit Portepee, Thomas S. (47) treu dem Land Deutschland, der Bundeswehr und der Marine. Fünf Auszeichnungen hat er erhalten, unter anderem auch das Einzelkämpfer Leistungs-Abzeichen in Silber. Das Wissen und die Einsatz-Erfahrung als Einzelkämpfer im aktiven Dienst bei der Marine wird der Veteran und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Niedersachsen möglicherweise dringend benötigen, um in Deutschland überleben zu können. Die ARGE in einem Landkreis in Niedersachsen verweigert dem Berufssoldaten a. D., der außerhalb des Dienstes bei der Bundeswehr und Marine chronisch schwer krank und schwer behindert wurde, die Hilfe zu einem von der ARGE selbst geforderten Umzug. Der Berufssoldat a. D. und ehemalige Marine-Kampfschwimmer ist heute für das einfache Gehen auf die Hilfe von Geh-Stöcken und eines Rollators angewiesen. Einen Umzug in seine Heimatstadt Hamburg kann der chronische kranke Marine-Kampfschwimmer a. D., Veteran und Berufssoldat a. D. nicht ohne Hilfe bewerkstelligen.

Statt Respekt und Anerkennung, wie von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler erst vor wenigen Tagen bei seinem Besuch der Truppe in Afghanistan gefordert und von Bundesfamlienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) in einem öffentlichen Appell an die Deutschen eingefordert, muss ein langjähriger dienender Marine-Kampfschwimmer a. D. , inzwischen leider chronisch schwerst krank und schwerbehindert mit einer Mini-Rente von 590,– Euro wegen Erwerbsunfähigkeit in Niedersachsen kämpfen um in Deutschland überleben zu können. Mit der Rente kann der lang gediente Berufssoldat a. D. die Renovierungsarbeiten, Umzugskosten und Genossenschafts-Anteile bei einer Wohnungsbau-Genossenschaft in Hamburg von rund 2.000 Euro, um in seine Heimatstadt Hamburg zurück ziehen zu können, nicht aus eigener Kraft finanzieren.

Jetzt droht dem ausgezeichneten und treuen Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. sogar bis zum 10. Juni 2010 die Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Vermieter in einem Landkreis in Niedersachsen ist zerrüttet. Thomas S. (47) muss möglicherweise mit seiner Katze und Hund auf die Straße als chronisch kranker und schwerbehinderter ehemaliger Marine-Kampfschwimmer a. D.. Die Einheit des Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a. D. wurde von der Bundeswehr aufgelöst. Er meldete sich nicht arbeitslos sondern arbeitete als „Security Biker“ zeitweise mehr als 220 Stunden im Monat für 6,40 Euro Stundenlohn, brutto. Der Berufssoldat a. D. fuhr mit einem Dienst-Motorrad bei Sonne, Regen, Eis und Schnee täglich 200 Kilometer dienstlich. Plötzlich wird er von Lähmungen an Armen und Beinen befallen und wird Opfer eines Unfalls. Seine Wirbelsäule muss versteift werden. Es folgten weitere Operationen. Doch statt sich Ruhe zu gönnen, kämpft der schwerstkranke Berufssoldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. weiter und arbeitete so lange, bis es ganz und gar nicht mehr geht. Mehrere medizinische Gutachten auch von Gerichten veranlasst, bescheinigen dem Berufssoldaten a.D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., dass er aus psychischen und physischen Gründen in keinster Weise mehr in der Lage sein wird, dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Inzwischen erhält der Marine-Kampfschwimmer a. D. eine Mini-Rente von 590,– Euro pro Monat. Davon kann er die Kosten für Renovierung, Genossenschaftsanteile für eine neue Wohnung in Hamburg und den Umzug in geschätzter Höhe von rund 2000 Euro definitv nicht bezahlen. Zusätzliche Hilfe erhält er nicht. Seit Jahren versucht der frühere Marine-Kampfschwimmer die Situation mit Hilfe von Anwälten entschärfen zu lassen. Doch jetzt scheint die Notlage sogar zu eskalieren mit der drohenden Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zum 10. Juni 2010, die konkret eine Gefahr für Leib, Leben, Seele und die ohnehin angeschlagene Gesundheit des chronisch kranken und schwer behinderten Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a.D. bedeuten würde.

Die zuständige ARGE und Sozialbehörden verweigern dem Marine-Kampfschwimmer a. D. die Hilfe, die ein Mensch, der 12 Jahre lang treu unter Einsatz und Gefahr für sein eigenes Leben für Deutschland auch in gefährlichen Auslands-Mission diente.

Es sind nur wenige Tage vergangen, als Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler die wohl klingenden Worte in Afghanistan zu den Soldaten gesprochen hat, wonach die Menschen in Deutschland den Soldaten: „Anerkennung und Respekt für die Einsätze und Leistungen im Dienst für Deutschland“ zeigen sollten. Kaum drei Wochen sind vergangen, als die Bundes-Familien-Ministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) von den Menschen in Deutschland forderte, mehr Solidarität mit den deutschen Soldaten zu zeigen und zu leben.

Als ich im Jahr 2006 das Medien- und Hilfs-Projekt Regionalhilfe.de gegründet habe, glaubte ich noch, dass es die Situation nicht geben könne, dass mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa ein deutscher Soldat, dazu noch ein ehemaliger Marine-Kampfschwimmer, um Hilfe bitten muss. Doch als ich mit Thomas S. am Telefon gesprochen habe, wurde mir schnell klar, dass der ehemalige Berufs-Soldat der Bundeswehr möglicherweise keine andere Chance hat, als ein junges und eines der kleinsten Medien- und Hilfsprojekte in Deutschland, das dürfte auf Regionalhife.de zutreffen, um Hilfe zu bitten. .

Thomas S. , ein Marine-Kampfschwimmer a. D. aus Niedersachsen diente treu als ein Elite-Soldat bei der Bundes-Marine seinem Land, das meint Deutschland. Thomas S. ist ein stolzer Mann und ehemaliger Berufs-Soldat. Er ist es gewohnt hart gegenüber anderen Menschen und hart gegenüber sich selbst zu sein. Wenn er stärkerste Schmerzen leidet und daran habe ich nach dem Telefongespräch mit ihm keinen Zweifel, dann versucht der ehemalige Marine-Kampfschwimmer sein Leiden zu verstecken. Während unseres Telefongespräches nehme ich als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger Anzeichen für eine POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG (PTBS) wahr und frage den Berufs- und Elite-Soldaten a. D. gezielt, ob er je auf eine möglicherweise vorliegende PTBS untersucht wurde. „Nein“ – die klare Antwort – damit ist noch nicht einmal auszuschießen, dass eine Dienst-Beschädigung des Marine-Kampfschwimmers a. D. vorliegt.

Thomas S. kannte bessere Tage als die Zeit, in der er heute lebt. Er war es für viele Jahre gewohnt Höchstleistungen als Berufs-Soldat für sein Land zu leisten. Doch heute ist er alleine gelassen von der Gesellschaft in diesem Land. Seit einem Unfall und mehreren Erkrankungen ist Thomas S. , der stolze Marine-Kampfschwimmer von einst, der im guten Glauben an dieses Land, Deutschland und der Bundeswehr-Marine treu diente, alleine gelassen. Er ist chronisch arbeitsunfähig erkrankt und schwerbehindert. Thomas der Mann, der 12 Jahre lang keine gefährliche Mission scheute und für Deutschland bereit war, sein Leben in Gefahr zu bringen, ist heute chronisch krank und genauer sogar schwerstbehindert. Bei einer Versteifung der Wirbelsäule, Verdacht auf Post-traumatischen Belastungsstörungen psychischer Art und einer Poly-Neuropathie ist eines klar, auch für medizinische Laien: Thomas S., der mutige Marine-Kampfschwimmer wird dem Arbeitsmarkt als schwerbehinderter Mensch ganz sicher nicht mehr zur Verfügung stehen können.

Eine winzig kleine Erwerbungunfähigkeits-Rente von gerade einmal 590,– Euro pro Monat erhält Thomas S. und jetzt wird sein Leben in einer Stadt in Niedersachsen in Gefahr gebracht: Die ARGE will ihn einerseits zum Umzug zwingen und verweigert gleichzeitig die dringend erforderliche Hilfe für einen Umzug nach Hamburg, in die Heimatstadt des Elite-Soldaten a. D., in der er bestehende Infra-Strukturen, fachlich ärztliche Hilfe und eine gutes Freundes-Netzwerk zur Hilfe hätte. Thomas S. , der mutige Marine-Kampfschwimmer, der mutig in schwierigste Einsätze für 12 Jahre für Deutschland zog, hat ausgerechnet in Deutschland dem Land, dem er 12 Jahre diente, Angst. Er wird von der Angst ergriffen, ausgelöst vom fehlenden Respekt, der fehlenden Hilfe, der fehlenden Solidarität und der fehlenden Anerkennung einer deutschen Behörde in einem Landkreis in Niedersachsen für die treuen Dienste und Höchstleistungen, die der Berufs-Soldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., mehr als ein Jahrzehnt leistete, um deutsche Werte auch in gefährlichen Auslands-Einsätzen zu verteidigen. Die Gefahr ist real: Eine Obdachlosigkeit könnte für den schwer kranken und behinderten Berufssoldaten a. D. tödlich sein.

Das Schicksal des Marine-Kampfschwimmers bewegt auch mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa. Mein Großvater, HEDI SABAOT, war immerhin Offizier der Französischen Armee und wird seit seiner Stationierung in Kaiserslautern seit 1945 vermisst.

Es gibt viele Dinge, die ich als französisch-deutscher Journalist nicht verstehe und beim Hören und Lesen der Not von Thomas S. aus Niedersachsen kommen bei mir viele Fragen auf: Gibt es nicht eine Kameradschaft bei der Bundeswehr, die Soldaten in Not hilft, wenn diese durch welche Umstände auch immer, in schwerste Not geraten? Wird der Deutsche Bundeswehr-Verband einem ehemaligen Marine-Kampfschwimmer, der 12 Jahre als Berufssoldat dem Land Deutschland diente, einem Kameraden in Not helfen? Wird Verteidigungs-Minister Karl Theodor zu Guttenberg einem Marine-Kampfschwimmer a. D. helfen, der noch lebt und den eine ARGE im einem Landkreis in Niedersachsen obdachlos auf die Straße setzen will. Sind die Worte von Bundesfamilien-Ministerin Dr. Kristina Schröder nur für die Presse und Medien gesprochen oder will die Bundesfamilien-Ministerin in der Tat und Wahrheit die Solidatität auch mit deutschen Soldaten zeigen und leben ? Wird die Ministerin helfen ?

Wo ist die Würde, Anerkennung und der Respekt deutscher Behörden gegenüber Berufs-Soldaten, Elite-Soldaten und einem Marine-Kampfschwimmer a. D., wie diese erst vor drei Tagen beim Afghanistan-Besuch von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler von allen deutschen Bürgern und Bürgerinnen und von der Gesellschaft in Deutschland gefordert wurde ?

Es bleibt zu hoffen, dass die wohl klingenden Worte des Bundespräsidenten Prof Dr. Horst Köhler keine Medien-Show und leere Wort-Hülsen sind, sondern dass der Bundespräsident notfalls sich dafür persönlich einsetzen wird, dass der lang und treu dienende, heute chronisch kranke und schwer behinderte Elite- und Marine-Kampfschwimmer a. D. Thomas S. nach Hamburg ziehen kann, damit er zumindest in seiner Heimatstadt etwas Hilfe, Anerkennung und Respekt finden kann, die der Berufssoldat a. D. mit fünf Auszeichnungen im Dienst für die Bundeswehr, die Marine und für das Land Deutschland ganz ohne Zweifel verdient hat.

Wer wird einem schwerbehinderten ehemaligen Marine-Kampfschwimmer in Deutschland helfen ?

Wenn Sie helfen wollen und können, damit ein Berufs-Soldat, der mehr als 12 Jahre lang für Deutschland diente, als schwerstbehinderter Mensch nach Erkrankungen und Unfall nicht obdachlos wird, dann schreiben Sie bitte eine email an redaktion@regionalhilfe.de.

Es eilt, es wichtig bald und angemessen Hilfe zu leisten. Vielleicht genügt die Fürsprache des Verteidigungsministers oder von Bundes-Familien-Ministerin Dr. Krisitna Schröder um Hilfe für einen ehemalige Marine-Kampschwimmer in Not in Niedersachsen und in Deutschland möglich zu machen. Vielleicht genügt es wenn das Vorzimmer des Bundespräsidenten mit der ARGE in Niedersachsen spricht und dem Umzug nach Hamburg für den Marine-Kampfschwimmer a. D. und Berufssoldaten a. D., Thomas S. anordnet für 12 Jahre treu geleistete Dienst für die Marine, für Deutschland, für die Anerkennung, den Respekt und die Hilfe, der Menschen, die ihr Leben auch in gefährlichen Auslands-Missionen ohne zu zögern in Gefahr bringen, um deutsche Werte zu verteidigen.

Hilfeleistung und Solidarität für Menschen in Not in Deutschland ist möglich, vor allem dann wenn es sich auch um Menschen handelt, die Gesundheit und Leben im Dienst für Deutschland auch bei Auslands-Einsätzen in Gefahr gebracht haben.

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Selsingen: Trauer um getötete Soldaten

Selsingen: Trauer um getötete Soldaten

Von Andreas Klamm Sabaot

Selsingen / Berlin / Kabul. 9. April 2010. In Deutschland besteht eine Stimmung der Mischung von Gefühlen aus Trauer, Ohnmacht und Entrüstung. An einem der wichtigsten und höchsten Kirchen-Tage, der als solcher in Deutschland bekannt ist, wurden am Kar-Freitag, dem 2. April 2010, mindestens drei Soldaten der Bundeswehr und bis zu sechs afghanische Soldaten der Afghanischen National-Armee (ANA) getötet, acht weitere deutsche Soldaten schwer und mittelschwer verletzt sowie eine nicht bekannte Anzahl von Taliban-Kämpfern verletzt, die in der vergangenen Woche im Nord-afghanischen Kunduz schwere „Kriegs-ähnliche“ Feuer-Gefechte führten. Am Freitag, 9. April, 14 Uhr findet die Trauerfeier in der Samtgemeinde Selsingen statt, die bis vor kurzem mit gerade einmal knapp 9.402 Einwohnern nur wenige Menschen bis zu den tragischen Ereignissen kannten. Durch die traurigen Ereignisse und die Trauer um die drei getöteten Soldaten, Hauptfeldwebel Nils B. , Stabs-Gefreiter Robert H. und Hauptgefreiter Martin K. A. wurde der Name der Samtgemeinde Selsingen in aller Welt durch sehr traurige Zusammenhänge bekannt.

Die Stimmen der Skeptiker und der Menschen für Frieden werden deutlicher: „Die Bundeswehr muss sofort alle deutsche Soldaten und Soldatinnen nach Deutschland zurückholen.“ Zweifel gibt es auch bei Menschen, die Zeit-Zeugen des Zweiten Welt-Krieges bis 1945 wurden: „Ist es möglich mit Waffen Frieden zu schaffen? 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Welt-Krieges gibt es zwischen den Alliierten Befreiungs-Mächten und Deutschland immer noch keinen Friedens-Vertrag.“

Experten, darunter auch ehemalige Führungs- und Einsatz-Kräfte der Bundeswehr beklagen die eingeschränkte, zum Teil Mängel zeigende Ausstattung der Bundeswehr und der Soldaten und Soldatinnen. Verständlicherweise führt dies zu vielen Fragen, auch dazu, dass Menschen fragen: „Wie soll die Bundewehr andere Menschen in Afghanistan und Polizei-AusbilderInnen verteidigen, wenn die Bundeswehr nicht in der Lage dazu ist, sich selbst zu verteidigen, mangels angemessener Ausstattung und der erforderlichen Sonder-Ausbildungen für Kriegs-ähnliche Konflikte.“

Die Zweifel werden bei sehr vielen Menschen in Deutschland lauter: Bis zu 69 Prozent, andere Medien berichten inzwischen sogar von bis zu 80 Prozent der Menschen sind gegen einen Krieg und für Frieden in Afghanistan.

Der Wunsch der Menschen und der Bevölkung, immerhin ist es eine Mehrheit der Bevölkerung von bis zu 80 Prozent in Deutschland für Frieden, lässt den Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg kalt oder scheint diesen nicht zu interessieren. Nach den tödlichen Gefechten des „schwarzen Freitag“, so wird jetzt der Kar-Freitag, 2. April 2010 genannt, machte der Bundesverteidigungs-Minister deutlich: „Der Einsatz in Afghanistan verfolge ein wichtiges Ziel.“ Die zunehmenden Gefechte würden verdeutlichen, dass „umgangssprachlich von Krieg“ gesprochen werden könne.

Die Worte des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Volker Wieker sind ebenso deutlich nach den “Kriegs-ähnlichen” Gefechten in Nord-Afghanistan und lassen wenig auf den von der in der Mehrheit der Menschen gewünschten Frieden hoffen, als dieser nach dem Bekanntwerden von drei deutschen getöteten Soldaten und sechs getöteten afghanische Soldaten, erklärte: “Dennoch bin ich davon überzeugt, dass unser Handeln zum Schutz der afghanischen Bevölkerung und zum Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte ohne Alternative ist. Daher verdienen unsere Soldatinnen und Soldaten Anerkennung und Hochachtung für Ihren tapferen Dienst.”

In Selsingen und in Deutschland macht sich die Mischung der Stimmung aus Trauer, Ohnmacht und Entrüstung breiter. Den Familien, Freunden und Angehörigen wird kein Mensch mehr die getöteten und geliebten Menschen zurück bringen können, weder in Deutschland noch in Afghanistan. Diese Menschen sind getötet worden in einem Konflikt und Einsatz, der erst vor kurzem in einer ZDF-Dokumentation auch kritisch hinterfragt wurde.

Für den Film „Die Afghanistan-Lüge – die Soldaten, die Politik und der Krieg“, hat das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) mit politisch Verantwortlichen geredet. Es hat Soldaten aus Deutschland begleitet, die sich als Kampf-Truppe auf ihren Einsatz vorbereiten, mit Veteranen des Afghanistan-Einsatzes über ihre Erlebnisse gesprochen und die Soldaten im Einsatzgebiet auf der Höhe 431 in Nord-Afghanistan besucht. Entstanden ist eine Bestand-Aufnahme eines Einsatzes, der so wörtlich „mit jedem Tag fraglicher wird.“

In Deutschland gibt es neben der Zweifel, noch die Stimmung des Bangens und des Hoffens. Von den verwundeten Soldaten müssen zwei schwer verwundete Soldaten immer noch auf Stationen der Intensiv-Pflege im Bundeswehr-Krankenhaus in Koblenz rund um die Uhr gepflegt werden, teilte, die Bundeswehr bei www.bundeswehr.de mit. Zwei mittelschwer verletzten Soldaten gehe es etwas besser, erklärten die Bundeswehr-Ärzte in einem Bulletin.

An der zentralen Trauer-Feier, die um 14 Uhr in Selsingen stattfindet, werden Familien und Freunde der in Afghanistan getöteten Soldaten gedenken. Die deutschen Soldaten waren Angehörige der Luftlande-Brigade 31, die seit Mitte März Teile des 22. Deutschen Einsatz-Kontigentes ISAF stellt. Der getötete Hauptfeldwebel war 35 Jahre, der Stabsgefreite, 25 Jahre und der weitere getötete Hauptgefreite 28 Jahre.

Der Bundesminister der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, planen als Vertreter der Bundesregierung an der Trauerfeier teilzunehmen.

Die Stadt Zeven und die Samtgemeinde Selsingen unterhalten Patenschaften mit den Fallschirmjägerbataillonen 373 und 313. „Als sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit den Soldaten haben wir für Beileidsbekundungen und zum Ausdruck des Mitgefühls dieses Online-Kondolenzbuch eingerichtet.“, teilte die Samtgemeinde Selsingen mit.

Menschen, die sich in ein Kondolenz-Buch eintragen wollen, können erneut ab Montag, 12. April sich in ein Kondolenz-Buch eintragen, das in der Samtgemeinde Selsingen ausliegt. Bis 16. April wird das Kondolenz-Buch in der St. Lambertikirche in Selsingen ausliegen.

In Zeven besteht ebenso die Möglichkeit sich in ein Kondolenzbuch einzutragen, das in der St. Viti-Kirche täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr ausliegt. Ab Montag, 12. April wird das Kondolenzbuch bis Freitag, dem 16. April im Rathaus in Zeven ausliegen.

Für Menschen, die sich im Online-Kondolenz-Buch eintragen wollen, besteht dazu bei http://www.kondolenzbuch-online.de/cgi-bin/2010/books/000213.pl die Möglichkeit, Kondolenz-Nachrichten auch an die Familien-Angehörigen und deren Freunde mittels Internet zu übermitteln.

Die überlebenden und verletzten Soldaten und Soldatinnen zahlen einen sehr hohen Preis für „Kriegs-ähnliche Kampf-Einsätze“ in Afghanistan. Denn auch wenn den Ärzten, Ärztinnen und dem Fach-Pflege-Personal im Bundeswehr-Krankenhaus schon wahre kleine oder größere Wunder gelingen, die physischen Wunden der Soldaten und Soldatinnen zu heilen, so bleiben im ungünstigsten Fall ein Leben lang die psychischen Wunden, die zwar kein Mensch sieht, doch mit den Soldaten und Soldatinnen, die an einer Posttraumatischen Belastungs-Störung (PBST) erkanken, ein Leben lang, um das Überleben „kämpfen müssen“, auch dann wenn die Soldaten und Soldatinnen doch zur Erkenntnis und Glaubens- oder Gewissens-Überzeugung gelangen sollten „gesegnet sind die Friedens-Stifter“.

Wo ist die Liebe in der Welt, die jede Katastrophe überkommen kann und aus ehemaligen Feinden manchmal sogar auch Freunde werden lassen kann. Suchen die Menschen ausreichend nach der Liebe und leben wir ein gutes Bespiel, das davon zeugt „Liebe deinen Nächsten wie Dich selbst“ und “Habt einander lieb” ?

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Bundeswehr erforscht Taser: Sind 50.000 Volt-Taser für den menschlichen Körper gefährlich?

Bundeswehr erforscht Taser:

Sind 50.000 Volt-Taser für den menschlichen Körper gefährlich?

Von Andreas Klamm

Berlin. 18. Februar 2009. Die Bundeswehr testet offenbar den Einsatz moderner und neuer Waffen, dem Taser, einer Art Elektroschock-Waffe. Dast teilte die Partei Die Linke in einer Presseerklärung mit.

Mit der Erforschung soll möglicherweise auch die Wirkung auf den menschlichen Körper dem Taser, die mit 50.000 Volt (V) eingesetzt wird, neue Untersuchungs-Ergebnisse über die Gefährlichkeit der Waffe Taser, die auch als Elektroschock-Waffe bezeichnet wird, möglich machen. In der Medizin, im Rettungsdienst und in der Pflege ist die Gefährlichkeit der Unfälle mit Strom bereits bekannt.

“Die Bundeswehr lässt hochmoderne Elektroschockwaffen erforschen, so genannte Taser, die weit eher auf polizeiliche als auf militärische Einsatzszenarien hinweisen”, erklärte Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/11806). Ulla Jelkpe ist nicht nur Politikerin sondern auch Journalistin.

Ulla Jelpke sagte: “Offenbar soll die Bundeswehr also künftig verstärkt gegen unbewaffnete Menschen eingesetzt werden, sei es zur Unruhebekämpfung in besetzten Einsatzländern oder auf lange Sicht auch im Inland. Das muss genauso verhindert werden wie ein Export dieser Waffen, die sich nach Ansicht des UN-Antifolterkomitees auch als Folterinstrumente eignen, in Länder wie Saudi-Arabien und in die Schweiz genehmigt wird. In dem einen Land wird gefoltert, das andere verwendet Taser bei Abschiebungen.

Bedenklich finde ich, dass die meisten Spezialeinheiten der Länderpolizeien bereits Elektroschockwaffen verwenden. Bei diesen sogenannten Tasern werden an Drähten befestigte Nadeln auf Personen geschossen und anschließend 50.000 Volt hindurchgejagt, um das Opfer zu lähmen. Dass die Bundesregierung sie zu den ‘nichttödlichen Waffen’ zählt, wird ihrer Gefährlichkeit nicht gerecht.

Untersuchungen aus Nordamerika zufolge sind bereits Hunderte von Personen nach dem Einsatz von Elektroschockwaffen gestorben. Die Gesundheitsgefahren, die von diesen Waffen ausgehen, sind noch längst nicht hinreichend erforscht.”

Die Politikerin informierte weiter: “Die Bundespolizei verfügt bislang nicht über Taser, und das sollte auch so bleiben. Umso befremdlicher ist jedoch, dass die Bundeswehr nach Angaben der Bundesregierung Taser in ihren Waffendepots bunkert, auch wenn deren Einsatz nicht freigegeben ist. Die Bestandszahlen sind ‘als Verschlusssache eingestuft’. Allerdings lässt die Bundeswehr Untersuchungen in diesem Bereich durchführen. Gegenwärtig erforscht der Rüstungskonzern Diehl Defence die ‘Wirksamkeit und Einsatztauglichkeit von Liquid Taser’, einer Weiterentwicklung, die leitende Flüssigkeiten verwendet. Außerdem laufen Untersuchungen zum ‘Mortalitätsrisiko’.”

Beim Mortalitäts-Risiko handelt es sich um das Sterblichkeits-Risiko beim möglichen Einsatz von Taser-Waffen.

In der Medizin ist die Gefährlichkeit von Elektrounfällen sehr gut bekannt. Die Definition eines Elektrounfalls lautet: “Direkter Körperschluss zwischen zwei Punkten ziwschen denen eine elektrische Spannung besteht. Da die Stromnetze in der Regel mit einem Leiter geerdet sind, genügt auch die Berührung der nichtgeerdeten Phase, um einen Stromdurchfluss durch den menschlichen Körper hervorzurufen.”

Etwa 80 Prozent aller Stromunfälle zählen zu den Niederspannungsunfällen mit einer Spannung von bis 1000 Volt (V). Drei Prozent dieser Niederspannungs-Strom-Unfälle verlaufen tödlich.

Hochspannungsunfälle, das meint Strom-Unfälle mit Spannungen über 1000 Volt (V), sind seltener. Allerdings verlaufen 30 Prozent der Unfälle mit Hochspannungen über 1000 Volt tödlich.

Die Folgen der Stromeinwirkung auf den menschenlichen Körper sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, etwa der Stromart, Spannung, Stromfrequenz, Widerstand an den Stromübertrittsstellen, Stromweg und Einwirkungszeit.

Es ist bereits bekannt, je länger die Einwirkungszeit, desto größer die Schädigungen.

Folgende Symptome können auf einen Unfall mit Strom hinweisen:

Der Patient “klebt” durch Muskelkrämpfe an der Stromquelle, Bewusstseinstörungen bis zur Bewusstlosigkeit, Tachykardie (stark beschleunigter Herzschlag), Herz-Rhythmus-Störungen. Zudem muss mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand gerechnet werden. In etwa 70 Prozent der Unfälle mit Strom kann ein Kammerflimmern, in cirka 30 Prozent der Unfälle eine Asytolie eintreten.

Weitere Gefahren bei Strom-Unfällen: Atemstillstand und Verbrennungen 1. bis 3. Grades (Strommarken)und starke Schmerzen, die im Rahmen der medizinischen Schmerzbekämpfung beispielsweise im Rettungsdienst in der Regel mit Morphin versucht wird. Beim Auftreten von gefährlichen und lebensbedrohlichen Herz-Rythmus-Störungen kann auch die Defibrillation der Patienten nach einem Elektro-Schock- oder Strom-Unfall notwendig werden.

Für mögliche Erst-Helfer gilt zunächst die Eigensicherung, bevor Opfer und Menschen nach Strom-Unfällen oder dem möglichen Einsatz von 50.000 Volt-Tasern geholfen werden kann.

In der Regel werden folgende Sicherheits-Massnahmen empfohlen:

Sicherheitsabstände einhalten !

Bei Strom mit Spannungen

bis 30.000 Volt, mindestens 1,5 Meter
bis 110.000 Volt, mindestens 2,0 Meter
bis 220.000 Volt, mindestens 3,0 Meter
bis 400.000 Volt, mindestens 4,0 Meter

Abschalten des Stromkreises und Sicherung gegen Wiedereinschaltung durch Fachleute, in der Regel Mitarbeiter der Feuerwehr oder eines E-Werkes.

Überprüfen der Spannungsfreiheit durcch Fachleute.

Absicherung gegen unter Spannung stehende benachbarte Teile

Der Patient sollte in Abhängigkeit von der Bewusstseinslage mit dem Oberkörper hoch gelagert werden oder in die stabile Seitenlage gebracht werden.

Sollten Massnahmen der Reanimation (Herz-Kreislauf-Lungen-Wiederbelebung) notwendig werden, nicht vergessen Rettungsdienst und Notarzt über die Notrufnummer 112 oder 19 222 zu verständigen.

Wenn bei den neuen Waffen, dem Taser mit einem Einsatz von bis zu 50.000 Volt ausgegangen werden muss, gilt hier ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei (2,0) Meter einzuhalten.

3mnewswire.org

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