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COVID 19: Strafanzeige an Generalbundesanwalt zum Corona-Virus und mehrere Petitionen für Hilfeleistung

COVID19: Strafanzeige an Generalbundesanwalt zur Corona-Krise und mehrere  Petitionen für Hilfeleistung

Karlsruhe / Ludwigshafen / Berlin. 31. März 2020. Im Zusammenhang zur Corona-Virus-Krise, SARS-COV-2 und der andauernden Corona-Krise wurde bereits am 28. März 2020 eine Strafanzeige an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe, an den Deutschen Bundestag, den Landtag von Rheinland-Pfalz, die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz und die Staatsanwaltschaft in Berlin gesendet wegen des Anfangsverdachts und Verdachts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Paragraph 7 des Völkerstrafgesetzbuch, schwerer Körperverletzung, Mord und aller weiterer in Betracht kommender Straftatbestände, aufgrund der Informationen eines ehemaligen Offizier des U.S.-Geheimdienstes CIA sowie von Experten und Ärzten mehrerer Universitäten.

Darüber hinaus wurden seit Ende Februar 2020 mehrere Petitionen und Brandbriefe an den Deutschen Bundestag, an den Landtag von Rheinland-Pfalz, an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und an die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Der vollständige Text der Strafanzeige zum Corona-Virus an den Generalbundesanwalt und der Text der Petitionen ist bei folgenden Links zu finden. Da Eile geboten ist, zur Rettung des Lebens von Menschen wurden die Petitionen bereits mit Fax an den Deutschen Bundestag und an den Landtag von Rheinland-Pfalz gesendet. Die öffentlichen Petitionen, die unter anderem bei Change. org und Avaaz. Org veröffentlicht wurden können noch mitgezeichnet werden.

Corona-Virus, Strafanzeige an den Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof, Link:

Corona-Virus / COVID 19 / SARS-COV-2: Strafanzeige an Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt, ICC International Criminal Court

Petition für die sofortige Einführung von Video-Sprechstunden bei Ärzten, Polizei, Behörden, Verwaltungen, Städte, Landkreise zum Schutz von Ärzten, Arzthelferinnen, Gesundheits-Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter von Polizei, Behörden, Verwaltungen, Städte, Gemeinde und Landkreise, Petition an Deutscher Bundestag, Petition vom 26. Februar 2020

Link: https://secure.avaaz.org/en/community_petitions/deutscher_bundestag_landtage_der_16_lander_bundesg_sofortige_einfuhrung_von_videosprechstunden_bei_allen_arzten_offentlichen_verwaltungen

Petition für die zeitlich befristete Einführung der Regulatorischen Marktwirtschaft, Einfrieren der Preise zur Abwendung des Staatsbankrotts der Bundesrepublik Deutschland und zur Abwendung von Insolvenzen und Bankrott von Familien, Menschen und privaten Haushalten, Petition an Deutscher Bundestag vom 30. März 2020

Link: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-regulatorische-marktwirtschaft-bei-katastrophenfall-und-ungücksfall-covid19-coronavirus

Petition für Beatmungsmaschinen und Beseitigung des Mangels von Beatmungsmaschinen, Petition vom 24. März 2020 an Deutscher Bundestag, Petition bei Change. org

Link: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-beatmungsmaschinen-und-mangel-von-beatmungsmaschinen

Petition für die Erhaltung, Schutz und Gewährleistung von Grundrechten, Bürgerrechten, Freiheitsrechten und Menschenrechten in der Corona-Virus-Krise an den Deutschen Bundestag, Petition bei change. org vom https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-menschenrechte-erhalten-und-garantieren-in-der-corona-virus-krise

Petition für Ausnahmegenehmigungen (Kontakt-Sperren / Ausgangs-Sperren), für Menschen in besonderer GARANTEN-Stellung, das meint Eltern von Kindern, Tierhalter, Tierbesitzer, Tierpfleger, Petition vom 27. Februar 2020 an Deutscher Bundestag und an Landtag von Rheinland-Pfalz.

Link: https://secure.avaaz.org/en/community_petitions/deutscher_bundestag_landetag_rheinlandpfalz_bmi_ge_ausnahmeregelungen_fur_menschen_in_besonderer_garantenstellung_bei_gefahren_infektionen

Eine Informations- und Übersichts-Seite, Nothilfe Regionalhilfe.de wurde bei

Link: http://www.andreas-klamm.de/nothilfe und

Link: https://britishnewsflashmagazine.org/nothilfe

veröffentlicht.

Weitere Petitionen und Hilfe-Konzepte und Planungen für Nothilfen in der Corona-Krise und in der Wirtschaftskrise sind in Vorbereitung.

Für die Beantwortung von Fragen und für Informationen stehe ich rund um die Uhr, Tag und Nacht, ebenso auch wie für Presse-und Medien-Anfragen zur Verfügung: Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054 und E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Die Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekt Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team wurde im Jahr 2006 von Andreas Klamm gegründet. Die Projekte arbeiten im Ehrenamt ohne finanzielle Unterstützung. Die Projekte wurden gegründet um Menschen und Tieren in schweren Notlagen zu helfen, Hilfe zu vermitteln und wenn möglich auch Hilfe zu leisten. Andreas Klamm ist seit 1984 als Journalist, Autor, Schriftsteller, Musik- und Medien-Produzent tätig. Darüber hinaus ist Andreas Klamm dreijährig, ausgebildeter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 26 Jahren Berufserfahrung in der Pflege und Intensiv-Pflege und Rettungssanitäter.

Eine sekundäre Web-Seite von Regionalhilfe. de ist aufgrund von unbekannten Störungen derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Andreas Klamm

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Interview: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt die Gründe und Hintergründe zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung

Interview: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt die Gründe und Hintergründe zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung 

 

„Einsatz der Bundeswehr in Syrien ist völkerrechtlich nicht legitimiert –  Jeder redliche Bürger und Deutschland müssen konstruierten Propaganda-Lügen widersprechen“ – Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt

 

Damaskus (Syrien) / Berlin / Selfkant (Deutschland). 16. März 2018. Der 48jährige Rechtsanwalt, Wilfried Schmitz, aus der der Nähe von Aachen erklärt in einem Interview mit Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters die Gründe und Hintergründe für eine Strafanzeige (wir und weitere Medien

berichteten) gegen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere auch gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen und gegen Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.

 

Die Strafanzeige wurde gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestag, eingeschlossen auch Regierungsmitglieder, unter anderem auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesministerin der Verteidigung, Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU)  erstattet, die am 4. Dezember 2015 für die Entsendung der Bundeswehr und den Einsatz in Syrien gestimmt haben. Zudem sind in die

Strafanzeige alle weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingebunden, im Beispiel der deutschen Bundeswehr, die an der Umsetzung und / oder Ausführung dieses Beschlusses vom 4.12.2015 mitgewirkt haben, wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände.

 

Wilfried_Schmitz_RA_101Wilfried Schmitz erinnert in seiner Strafanzeige daran, dass § 80 StGB a.F. folgenden Wortlaut hatte (Zitat): „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“.

Und Art. 26 Abs. 1 GG hat immer noch folgenden Wortlaut (Zitat): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ (Der vollständige Text der Strafanzeige ist in den weiterführenden Quellen und Links zu finden, Foto: privat, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz).

 

Wilfried Schmitz hat in Trier und Heidelberg studiert. Der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet unter anderem auch Strafrecht zählt, absolvierte sein erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg und das zweite juristische Staatsexamen in Stuttgart.

Nach dem Referendariat am Landgericht Heidelberg folgte unter anderem ein

Referendariat bei Rechtsanwältin Andrea Y. Combé in Heidelberg, die durch ihre Pflichtvereidigung im Kachelmann-Prozess bundesweit bekannt geworden ist.

 

LPN: „Sie haben eine Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung aufgrund des Einsatzes der Bundeswehr in Syrien und gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Was und welche Gründe haben Sie dazu bewegt eine Strafanzeige dieser Art zu erstatten?“

Wilfried Schmitz: „Auf diese Frage möchte hier wie folgt antworten: Eine „gute“ Regierung ist meines Erachtens eine solche, die die Rechte und Freiheiten des freien Bürgers schützt, damit er ein Leben in Selbstbestimmung und Würde führen kann. Eine solche „gute“ Regierung hält sich an Regeln, die dem Schutz der inneren und äußeren Sicherheit dienen. Das Völkerrecht ist nicht perfekt, der Sicherheitsrat z.B. zu übermächtig. Das letzte Wort sollte bei der Generalversammlung aller Völker und nicht bei einer kleinen Minderheit von Staaten liegen, die regelmäßig nur Sonderinteressen verfolgt haben. Aber die völkerrechtswidrigen, durch nichts gerechtfertigten Überfälle von NATO-Staaten auf Afghanistan, Libyen und Syrien verstoßen gegen alle geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Rechts und des Anstands. Dem muss die gesamte Weltgemeinschaft widersprechen, nachdrücklich. Und hier in Deutschland muss jeder redliche Bürger der Beteiligung der Bundeswehr in diesen Kriegshandlungen auf Seiten der NATO auf der Basis dummdreist konstruierter Propagandalügen widersprechen“.

 

LPN: „Warum ist der Einsatz der Bundeswehr in Syrien, Afghanistan, Irak, Libyen, Ihrer Einschätzung nach, problematisch und gegen welche Regeln, Abkommen wird möglicherweise verstoßen?“

Wilfried Schmitz: „Diese Einsätze sind problematisch, da sie völkerrechtlich nicht legitimiert sind. Dazu habe ich in meiner Strafanzeige alles gesagt. Es kann auch dahinstehen, gegen welche Abkommen – außerhalb der Grundlagenverträge der UNO und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – diese Einsätze auch noch verstoßen.

Für einen Menschen, dessen Glaube auch auf den 10 Geboten basiert, verstoßen diese Einsätze gegen das 5. Gebot: Du sollst nicht töten, das 7. Gebot: Du sollst nicht stehlen, das 8. Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider Deinen nächsten, und das 10. Gebot: Du sollst nicht begehren Deines nächsten Haus, Hof, Vieh und Alles, was sein ist.

Wer sich auch noch den Eliten anbiedert, die auf der Basis von Propagandalügen den nächsten Regime-Change und massenmordgestützten Raubzug in Syrien realisieren wollen, sollte sich meines Erachtens also Sorgen um sein Seelenheil machen, wenn er seinen Glauben denn noch ernst nimmt. Aus Bösem kann nichts Gutes entstehen, und die Ereignisse der letzten Jahre – auch in Deutschland – zeigen, dass der Terror auf die Völker zurück fällt, deren Regierungen (nicht: deren Völker !!) den Terror in andere Länder gebracht haben. Frieden und Wohlstand durch Massenmord und Terror? Wer das glaubt wäre m.E. ein empathieloser schwerer Psychopath.“

 

LPN: „In Ihrer Strafanzeige haben Sie nicht nur Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung sondern auch gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Wer bleibt, um Ihrer Strafanzeige nachzugehen?“

Wilfried Schmitz:  „Alle Staatsanwälte, die sich nicht an diesen Strafvereitelungen im Amt beteiligt haben. Ich habe immer wieder redliche Richter und Staatsanwälte kennen gelernt, denen das Recht wirklich am Herzen liegt. Es gibt genug veröffentlichte Urteile, die das belegen. Und meine Hoffnung ruht darauf, dass sich diese Staatsanwälte und Richter durchsetzen. Probleme ergeben sich – in allen Bereichen der Gesellschaft – aber dann, wenn wichtige Leitungsfunktionen nicht nach Qualifikation, sondern nach politischer Ausrichtung besetzt werden und die Inhaber diese Leitungspositionen nicht – ohne jedes Ansehen der Person – Recht und Gesetz durchsetzen wollen, sondern eine andere Agenda verfolgen.

 

LPN: „Zu welchen weiteren Problemen kann eine vermutete oder möglicherweise eine in der Realität stattgefundene Rechtsbeugung nach § 339 StGB führen?

Wilfried Schmitz: „Die Opfer einer Rechtsbeugung erleben einen Rechtsentzug, der sie so sehr erschüttern kann, dass sie krank werden. Zudem können die wirtschaftlichen Folgen bis zur Existenzvernichtung reichen. Ohne effektiven Zugang zum Recht(sschutz) ist der Mensch kein Mensch. Er braucht den Zugang zum Recht wie den Zugang zur Natur, damit er seine Gesundheit und seinen inneren und äußeren Frieden erhalten kann. Zudem erschüttert ein Urteil, das den gesunden Menschenverstand beleidigt und von niemandem mehr nachvollzogen werden kann, das Vertrauen aller in den Rechtsstaat.

Folglich müsste jedem begründeten Verdacht von Rechtsbeugung – im Interesse aller Menschen und der gesamten Rechtspflege – auch gründlichst nachgegangen werden. Alles Andere zerstört erst Recht das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz.“

 

LPN: „Wenn der Zugang zum Recht verschlossen sein sollte oder verschlossen ist, welche Folgen hat dies für Menschen?“

Wilfried Schmitz: „Der Mensch wird krank, fühlt sich in kafkaeske Welten wie

Kafkas Gleichnis „Vor dem Gesetz“ versetzt. Wenn ganze Völker nicht mehr vom Recht – vom Völkerrecht – geschützt werden, dann wird ein ganzes Volk traumatisiert und krank gemacht. Die Folgen sind für jeden einzelnen Menschen und für jedes Volk, aber auch für  den  Weltfrieden letztlich katastrophal. Ein selbstbestimmtes Leben in Würde, Friede und Freude sind die Grundlage jeder Kultur. Nur der Freie kann Kunst machen, wie ein Mentor von mir mal sagte. Wenn in einem Volk nur noch Not, Kummer und Krankheit herrschen, dann ist alles verloren. Wenn die Welt eins ist, dann kann kein Mensch glücklich sein, wenn anderswo in der Welt Elend und Krankheit herrschen. Es gibt kein Glück für alle, solange Menschen anderswo entrechtet und verletzt sind.“

 

LPN: „Normalerweise sollten Menschen auch durch die Regeln des Völkerrechts geschützt werden. Wenn Völkerrecht nicht eingehalten wird, welche Möglichkeiten bleiben für einen wirksamen Schutz von Menschen?“

Wilfried Schmitz: „Die Grundlagen der UNO müssten überarbeitet werden. Es gibt aber keine Alternative dazu, dass alle Völker dieser Erde zwischenstaatliche Konflikte möglichst friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen regeln. Genauso, wie kein Volk dulden darf, das einzelne Private so reich werden können, dass sie am Ende „den Gesetzgeber im Geldbeutel“ mit herumtragen können, genauso wenig dürfen die Völker einfach dulden, dass ein Volk seine Macht dazu nutzt, dass es anderen freien Völkern seinen Willen aufzwingen kann. Schon das ist ein ernsthafter Angriff auf die Unabhängigkeit eines Landes.

Die mächtigsten Völker der Erde gründen ihre (wirtschaftliche) Macht auf den Wohlstand, der sich aus der Energieversorgung ergibt. Wären die Völker der Erde nicht allesamt vom Erdöl und Erdgas abhängig (gemacht worden), sondern in die Lage versetzt worden, ihre Energie selbst herzustellen, dann wäre es um die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Völker besser bestellt. Die

Technologien sind längst da, dass sich z.B. jeder Haushalt selbst mit

Strom versorgen könnte. Alle Bereiche der Infrastruktur, der Mobilität und der Architektur könnten so umgestaltet werden, dass der Mensch auf fossile Brennstoffe ganz oder weitestgehend verzichten könnte.

Die USA wären wahrscheinlich sofort ruiniert, wenn der Ölhandel nicht mehr (nahezu) ausschließlich über Dollar (Petrodollar) abgewickelt würde. Das ist kein Naturgesetz, das Öl nur in Dollar gekauft werden kann.

In dieser Zeit dienen zudem die Kredite des IWF offenbar nur dazu, Völker in die Abhängigkeit zu treiben und ihrer Ressourcen zu berauben. So dürfen Völker nicht miteinander umgehen, auch nicht mittelbar durch Einrichtungen wie dem IWF. Jeder sollte darauf hinwirken, dass sein Nachbar gerade nicht von ihm abhängig, sondern möglichst von ihm unabhängig wird, auf eigenen Füßen stehen und aus eigener Kraft leben kann. Von solchen Formen des Welthandels und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ist die Welt noch weit entfernt; diese Formen müssen aber entwickelt und gefunden werden.“

 

 

LPN: „Ist die Justiz in Deutschland wirklich so unabhängig, dass sie einem möglichen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht nachgehen würde?“

Wilfried Schmitz: „Es hat immer wieder Bundesrichter gegeben, die sich von politischen Kräfteverhältnissen nicht beeindrucken ließen. Dr. Dieter Deiseroth vom Bundesverwaltungsgericht ist da ein gutes Beispiel, siehe: https://www.friedenskreis- halle.de/attachments/article/934/UNO%20Charta%20und%20BW.pdf

Ein Staatsanwalt muss notfalls auch Nachteile für seine Karriere einstecken, wenn sein Untätigbleiben gegen Recht und Gesetz und auch gegen sein Gewissen verstoßen würde. Keine Regierung könnte alle Staatsanwälte „austauschen“, wenn sich alle Staatanwälte z.B. weigern würden nicht zu ermitteln. Denn dann würde für jedermann offenkundig werden, dass die Justiz von der Politik instrumentalisiert wird. Das wäre das Ende für jede Regierung, die ganz offensichtlich die Justiz in ihrem Sinne – gegen Recht und Gesetz – zum „Wegschauen“ bestimmen würde.“

 

LPN: „Wie könnte eine unabhängige Justiz in Deutschland gewährleistet und das Völkerrecht „gerettet“ werden?“

Wilfried Schmitz: „Das geht nur mit einer effektiven Kontrolle des Rechts bzw. aller staatlichen Gewaltausübung. Aber der, der diese Kontrolle ausübt, müsste in einem solchen Maße intelligent und weise, integer und unbestechlich, willens- und durchsetzungsstark sein, dass die „Stellenbeschreibung“ wohl nur noch auf den Messias passt.

Es gibt deshalb ja auch Menschen, für die der heilige Gral für die Blutlinie Jesu steht, und für die es ein Naturgesetz ist, dass das wahre Kaisertum – eine Einrichtung Gottes, um jedem Menschen auf Erden den Zugang zum Recht zu gewährleisten – nur von dieser Blutlinie getragen werden kann. Das schränkt den Kreis tauglicher „Bewerber“ für dieses Amt also ganz erheblich ein. Die letzten 5000 Jahre zeigen: Was der Mensch aus „eigener“ Kraft leistet hat kaum mehr Tiefe und Bedeutung wie die Sandkastenspiele von Kindern. Göttlich inspirierte Taten und Urteilssprüche von Männern wie König Salomon, Jesus, Mohammed haben die Menschen über Jahrtausende hinweg beeindruckt.

Der letzte glaubhafte Entwurf zu einem Staatsmodell, das den Rechtsstaat in Europa durchsetzen wollte, geht m.E. auf den Stauferkaiser Friedrich II. zurück. Den reichen Kaufleuten gefiel es damals gar nicht, dass sie „ihre“ Richter in „ihren“ Städten in seinem Reich nicht mehr selbst bestimmten durften. Friedrich II. wusste genau wohin bzw. zu welcher Gefahr das führt, eben dazu, dass der Reiche Kaufmann über „seinen“ Richter dann nur noch seine Raubzüge legalisiert. Ein aktuelles Beispiel: Die sog. „Rettungsschirme“ für „notleidende“ Banken (was für Begriffsfindungen) sind vom BVerfG für „Recht“ („noch im Rahmen des politischen Ermessens“) erklärt worden, was m.E. ungeheuerlich ist. Der „kleine Mann“ kann doch schon lange nicht mehr sparen, aber er – ausgerechnet er als Kleinverdiener – soll („darf“) mit seinen Steuergeldern die Zockereien der großen Banken und Versicherungen und damit der großen Vermögensinhaber und –verwalter finanzieren und schützen. Wenn der Steuerzahler ohnehin für die Existenz der Banken und seiner eigenen Einlagen gerade stehen muss, dann braucht es keine

Privatbanken mehr. Dann können wir gleich eine Staatsbank einführen, die vom Steuerzahler auch offiziell gestützt wird. Dann gibt es auch wieder staatliches Geld, und Geld wird nicht dadurch in den Kreislauf gebracht, dass jemand einen Kredit aufnimmt. Die „Schuld“ hat nichts im Volk zu suchen…wie es ein Freund von mir auf den Punkt brachte.

Unter einem „guten König“, der die Freiheit des Bürgers schützt, wäre ein solcher Raubzug wohl sicherlich nicht möglich gewesen, jedenfalls nicht in dieser Form. Für

Friedrich den II. folge daraus: Alle Richter sollten von ihm eingesetzt werden, alle Richter sollten alle paar Jahre rotieren, niemand durfte dort richten wo er aufgewachsen war, kein Richter durfte sich dort wo er richtete gesellschaftlich verbinden etc., jedermann konnte sich bei Beschwerden über einen Richter direkt an die Kanzlei des Kaisers wenden, alle Fälle von Korruption wurden schwer bestraft etc.

Nach diesem Modell wäre es also undenkbar, dass ein Richter in einer Partei ist und einem Coup von Bankern und Kaufleuten – wie die o.g. Rettungsschirme für „notleidende“ Banken zeigen – auch noch den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu verleihen. Jeder kann sich selbst ausmalen, was denn von der „Gewaltenteilung“ in der Realität der Rechtspflege noch übrig bleiben würde, wenn sich die (höchsten) Vertreter der einzelnen Gewalten (Verwaltung einschließlich Regierung Rechtsprechung, Gesetzgebung) alle privat im gleichen „Club“ treffen.

Und nach diesem Staatsmodell wäre es – wenn es auf die heutige

Rundfunklandschaft übertragen würde – erst Recht undenkbar, dass ein Intendant oder „Alpha-Journalist“ in transatlantischen Netzwerken ist, damit Zielvorgaben der USA nicht mehr kritisch hinterfragt werden.

Man kann – wie die aktuellen Entwicklungen wieder einmal zeigen – am Volk vorbei in einen Krieg ziehen, wenn man nur alle wichtigen Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung und Militär besetzen kann. Wenn diese Personen dann auch noch –  zum Beispiel in transatlantischen –  Netzwerken verbunden sind, die auf die Politik anderer Staaten ausgerichtet sind, dann besteht (zumindest) die „Gefahr“ ist ein

Volk komplett von der Mitgestaltung seines Schicksals abgeschnitten wird.“

 

LPN: „Für den Fall, dass Ihre Strafanzeige, wie vorausgegangene Strafanzeigen abgebügelt wird, welche juristische Möglichkeiten bleiben?“

Wilfried Schmitz: „Eine kurze Antwort: Keine ! Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt ja nicht so gerne gegen Verantwortliche aus NATO-Staaten, sondern lieber gegen fallen gelassene afrikanische „Despoten“, so dass sich zuletzt einige Staaten von dieser Einrichtung losgesagt haben. Eigentlich müssten dann alle Menschen hier in Deutschland eine neue Verfassung fordern und insbesondere Verantwortlichkeit für die, die einfach den Krieg in fremde Länder getragen haben und die Grenzen auch für solche Personen geöffnet haben, die ihren Pass weggeschmissen haben, weil sie sich bisher so „anständig“ verhalten haben, dass der Pass wohl eine große Gefahr verkörperte. Niemand lässt jeden einfach so in sein Haus, und kein Staat dieser Erde lässt einfach jeden in sein Staatsgebiet, schon gar nicht dann, wenn der Verdacht begründet ist, dass sich unter den Flüchtlingen Kriminelle aus Kriegsregionen befinden.“

 

LPN: „Unter welchen Bedingungen wäre Ihrer Einschätzung nach der Einsatz der

Bundeswehr im Ausland rechtlich, sicher vertretbar möglich? Sollten Bundeswehr-

Einsätze im Ausland grundsätzlich nur mit einem U.N.-Mandat stattfinden?“

Wilfried Schmitz: „Nach geltendem Völkerrecht geht so etwas nur mit völkerrechtlichem Mandant, eben mit Mandat des UN-Sicherheitsrats. Die NATO ist gerade kein „System kollektiver Sicherheit“, sondern funktioniert nach dem „Recht der Stärkeren“ und muss von Ländern wie Russland zu Recht als Bedrohung empfunden werden. Die NATO sollte deshalb aufgelöst werden. Wer was Anderes behauptet und fordert lebt nicht in der Realität. Das Buch von Dr. Daniele Ganser über die illegalen Kriege der NATO hat eine vernichtende Bilanz der NATO-Politik gezogen. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten als größte Gefahr für den Weltfrieden und Katastrophe für viele Völker erwiesen.

Eine Friedensordnung auf der gesamten eurasischen Festplatte wäre m.E. der beste Garant für den Weltfrieden.“

 

LPN: „In Ihrer Strafanzeige schreiben Sie unter anderem: „Völkerrecht, Grundgesetz und Strafrecht können auch nicht mit der Begründung suspendiert werden, dass der Einsatz der Bundeswehr doch „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terror-Organisation DAESH / IS“ dienen soll. Unter welchen Bedingungen wäre ein Einsatz der Bundeswehr auf der Grundlage des Völkerrechts, Ihrer Einschätzung nach, im Ausland denkbar?“

Wilfried Schmitz: „Jeder Mensch hat das Recht zur Selbstverteidigung, auch jedes Volk. Dieses (Natur-)Recht gilt auch ohne dass es von Anderen anerkannt wird. Das Recht auf Selbstverteidigung ist auch völkerrechtlich verankert, wird aber pervertiert. Bekanntlich sind die Ereignisse zu 9/11 nie von einem unabhängigen (völkerrechtlichen) Gericht aufgearbeitet worden. 9/11 war aber mit Sicherheit kein Fall der „Selbstverteidigung“, der einen Angriff auf Afghanistan oder ein anderes Land rechtfertigte, ganz gleich, was damals wirklich passiert ist. Von jedem deutschen Strafrichter wird im Detail geprüft, ob bei einer Prügelei auf dem Schulhof wirklich im Einzelfall eine Notwehrlage gegeben war, wenn sich jemand darauf beruft. Und auf völkerrechtliche Ebene juckt das keinen, ob damals überhaupt ein Angriff auf die U.S.A. vorlag oder ob der Terror hausgemacht war, um als Rechtfertigung für Aufrüstung und Kriege in aller Welt zu dienen? Ein schlechter Witz, mit katastrophalen Folgen.“ Alle Regierungen, die damals die offizielle Version der Regierung von George Bush jun. – trotz aller erheblichen Unstimmigkeiten – übernommen und sich deren nachfolgenden militärischen Aktionen angeschlossen haben, haben schwere Schuld auf sich geladen.

 

LPN: „Nur einmal hypothetisch angekommen, die Bundesregierung und andere

Kräfte in Deutschland würden in einem internationalen Tribunal einer möglichen „Beteiligung an Völkerrechts-widrigen Kriegs-Einsätzen und Einsätzen der Bundeswehr gegen eine oder mehrere souveräne Nationen in der Welt für schuldig befunden werden“, wer und welche Menschen in Deutschland würden im Rahmen einer möglichen Kollektiv-Haftung im Punkt Kriegsschulden möglicherweise in Haftung genommen werden?“

Wilfried Schmitz: „Ich glaube nicht an „Kollektiv-Haftung“. Wohin das führt zeigen die Ereignisse vor dem 2. Weltkrieg. Die Ursachen des 1. Weltkrieges sind nie von einem internationalen Strafgerichtshof – unter Beteiligung aller Völker – aufgearbeitet worden. Warum wohl? Weil die Verantwortlichkeit der

Deutschen, Österreicher etc. so offensichtlich war? Oder weil da etwas verdeckt werden sollte? Selbst in den Fällen, in denen die „Schuld“ des Täters allem Anschein nach so offensichtlich ist wie sie nur sein kann, gibt es bekanntlich einen Strafprozess, in dem die Schuld eindeutig festgestellt wird. Und jeder Strafverteidiger weiß, dass man gerade in den Fällen, in denen ja angeblich alles eindeutig ist, sehr genau hinterfragen muss. Dazu könnte ich nur den Film „Die 12 Geschworenen“ empfehlen, der für jeden Juristen ohnehin, aber auch für jeden Menschen Pflicht sein sollte, der sich für Fragen des Rechts interessiert.

Es gibt mittlerweile Bücher zu der Frage „Wer hat Hitler gezwungen Stalin zu überfallen“ und ob der 1. Weltkrieg nur dazu diente, das Deutsche Reich zu zerschlagen und auf der eurasischen Festplatte eine Friedensallianz zu verhindern, siehe u.a.: „Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte“.

Es ist bezeichnend, dass wichtige Fragen zu den Ursachen und zum Verlauf beider Weltkriege – bis heute – nie von der etablierten Geschichtswissenschaft angemessen aufgearbeitet worden sind, obschon amerikanische Think-Tank-Mitglieder längst öffentlich bekannt haben, dass es seit mehr als 100 Jahren zu den Hauptinteressen der angloamerikanischen Außenpolitik gehörte, auf der eurasischen Festplatte keine Friedensallianz zuzulassen, siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=lBYcuJb6Qb0

 

Es wäre sehr leicht und ungerecht zu sagen „Der Deutsche“ oder „der Amerikaner“ ist schuld und soll zahlen. Der Holocaust war die Folge einer ähnlichen „Schuldzuweisung“. Für den 2-Fronten-Krieg – durch den Eintritt der USA in den 2. Weltkrieg – hat Hitler bekanntlich einfach das gesamte Volk der Juden verantwortlich gemacht. Was für ein Wahnsinn. Wenige Tage nach der Kriegserklärung der USA gab es die Wannseekonferenz. Irgendjemanden scheint Hitlers Erwartung, die USA würde nach einem Überfall auf Stalin nicht in den Weltkrieg eingreifen, enttäuscht zu haben. Pauschale Schuldzuweisungen sind also sehr sehr gefährlich und haben damals auch zum Holocaust geführt.

Die Personen, die individuell verantwortlich sind, müssen festgestellt und – auch mit ihrem Vermögen – in die Haftung genommen werden, nicht das Volk, das für die Entscheidungen dieser Personen überhaupt nicht verantwortlich ist. Es gab nie einen Volksentscheid dazu, dass Deutschland sich am NATO-Krieg in Syrien beteiligen soll. Und ein solcher Volksentscheid fand nie statt, weil das deutsche Volk niemals zugestimmt hätte. Da wäre auch die Propaganda an ihre Grenzen gekommen. Die Deutschen haben nach zwei Weltkriegen längst die Schnauze voll von solchen Kriegen. Wo liegt die Schuld „der Deutschen“, wenn die Verantwortung für diese Völkerrechtsbrüche bei einer kleinen politischen Elite lag?

 

 

LPN: „Vielen Dank, Herr Wilfried Schmitz für das Interview und Ihre fachlichen Einschätzungen und Informationen als Rechtsanwalt. Wir wünschen viel Erfolg in Ihrem Engagement.“

 

Wilfried Schmitz: „Herzlichen Dank für das Interview. Hier noch ein schöner Text, der mir kürzlich von einem freundlichen Unterstützer meiner Petition übermittelt wurde und der mir sehr gefällt, da er sich mit meinem Verständnis von Recht deckt:

 

Jesus sprach: Sucht nicht das Gesetz in den Schriften, denn das Gesetz IST LEBEN, während die Schrift tot ist. In allem Lebendigen ist das Gesetz.

Ihr findet es im Gras, im Baum, im Fluss, im Berg, in den Vögeln des Himmels, in den Fischen des Meeres, doch sucht es hauptsächlich IN EUCH SELBST.

Denn wahrlich ich sage euch, alle lebendigen Dinge sind Gott näher als die Schrift, die ohne leben ist.

Gott schrieb die Gesetze nicht auf Buchseiten, sondern in eure Herzen und euren Geist.

Sie sind in eurem Atem, in eurem Fleisch, euren Eingeweiden, euren Augen und

Ohren, und in jedem kleinsten Teil eures Körpers. Sie sind gegenwärtig in der Luft, im Wasser, in der Erde, in den Pflanzen, in den Sonnenstrahlen, in den tiefen und Höhen.

Sie sprechen alle zu euch, damit ihr die Sprache und Willen des lebendigen Gottes verstehen könnt.

Aber ihr schließt eure Augen, um nicht zu sehen, verstopft eure Ohren um nicht zu hören.

Wahrlich ich sage euch, die Schriften sind das Werk der Menschen, aber das Leben und all seine Heerscharen sind die Werke des Lebendigen.

Warum hört ihr nicht auf diese Worte, und studiert die toten Schriften die aus der Hand des Menschen sind?“

 

In einer öffentlichen Petition bei openpetition.de lädt Rechtanwalt Wilfried Schmitz, Menschen und Leser dazu ein, seine Strafanzeige und eine strafrechtliche Aufarbeitung der Einsätze der Bundeswehr in Syrien zu unterstützen:

https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehrnach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden

Andreas Klamm

 

Weiterführende Informationen und Quellen:

  1. Interview mit Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt bei Muslim-Markt.de, http://www.muslimmarkt.de/interview/2018/schmitz.htm
  2. Bericht Watergate.tv, http://www.watergate.tv/2018/03/07/rechtsanwaltstellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  3. Web-Site von Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt, https://www.rechtsanwaltwilfried-schmitz.de
  4. Vollständiger Text der Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant, vom 24. Februar 2018, https://www.rechtsanwalt-wilfriedschmitz.de/wp-content/uploads/2018/02/24-2-18-Anzeige.pdf
  5. Die Propagandaschau, „Entsendung der Bundeswehr muss strafrechtlich aufgearbeitet werden“, https://propagandaschau.wordpress.com/2018/03/03/petitionentsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlichaufgearbeitet-werden/#more-38408
  6. Petition bei       de, https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-derbundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden
  7. News For Friends, “Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung, http://news-for-friends.de/rechtsanwalt-stelltstrafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  8. British Newsflash     Magazine, https://britishnewsflashmagazine.org/2018/03/12/bundeswehr-in-syrienrechtsanwalt-erstattet-strafanzeige-gegen-bundesregierung-und-juristenin-deutschland

Beitrag als PDF:

Interview_Strafanzeige_Bundesregierung_20181

Link zum Beitrag in der PDF-Version:

 

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/03/interview_strafanzeige_bundesregierung_20181.pdf

Multinationaler_Notfall_Dienst_101

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Ein Vertrag, die Kanzlerin und eine Strafanzeige

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Gert Flegelskamp: Eine Diktatur gab es schon einmal in Deutschland. Gegen eine Diktatur wehre ich mich aus historischer Verantwortung – Dokumentation über eine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Hintergründe – Radio-Interview bei XXL-info.Compact

Von Andreas Klamm – Sabaot

Berlin. 1. Mai 2011. Es gibt Menschen, die den 1. Dezember 2009 als großen und wichtigen Meilenstein in der Geschichte des EU-Vertrages in Lissabon feiern. Vor der Einführung des EU-Vertrages gab es zahlreiche Menschen, die kritisch den Entwicklungen des EU-Vertrages gegenüberstanden und die fehlende Beteiligung der Menschen, das meint des Volkes, deutlich kritisierten und vor einer Durchsetzung des EU-Vertrages gegen den freien Willen des Volkes in Deutschland warnten. Die Stimme des Volkes wurde in Deutschland in Bezug zur Einführung des EU-Vertrages in Lissabon von den sogenannten politischen Eliten in Deutschland nicht gehört oder teilweise auch ignoriert.

Der in der Nähe von Frankfurt am Main lebende Autor zahlreicher bemerkenswerter und sehr informativer Artikel, Gert Flegelskamp (www.flegel-g.de) ist einer der Menschen, die skeptisch und kritisch dem EU-Vertrag gegenüber stehen. Noch vor der Einführung des EU-Vertrages im Jahr 2009 erstattete der engagierte politische Aktivist und Autor, Gert Flegelskamp, bei der Kriminal-Polizei eine Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, CDU, wegen des Verdachts auf Hochverrat. Dies ist ein schwerwiegender Verdacht. Doch der Autor und Aktivist informierte sich ausführlich zum EU-Vertrag in Lissabon und machte sich seine Entscheidung zum Schritt, eine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu erstatten, ganz sicher nicht zu leicht oder zu einfach.

Gerd Flegelskamp ist ein Mann, der Deutschland und die direkte Demokratie ebenso liebt wie eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. In einem Interview mit Radio TV IBS Liberty im Magazin XXL-info. Compact erklärte der Autor und engagierte Grundrechte-Aktivist sein mutiges und außergewöhnliches Engagement für Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Frieden. Mehr als 80 Menschen haben Gert Flegelskamp in der Aktion, eine Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin zu erstatten, unterstützt. Bereits vor der Verabschiedung des EU-Vertrages zeigte sich der Grundrechte-Aktivist zurückhaltend realistisch in Bezug auf das Ziel seiner Strafanzeige, eine Einführung des EU-Vertrages in Europa ohne Beteiligung des Volkes und der Menschen, zu verhindern.

Rund zwei Jahre nach der Einführung des EU-Vertrages in Europa gibt es kaum Menschen, die die Inhalte des EU-Vertrages von Lissabon gut und umfassend kennen. Gert Flegelskamp erklärte im Interview auch warum die Basis eines freien Willen des Volkes so wichtig ist und einen Teil der Gründe dafür, dass der EU-Vertrag von Lissabon, seiner Überzeugung nach, keinen Grund zum Feiern für die Menschen in Deutschland und in Europa bietet.

“Wir hatten schon einmal eine Diktatur in Deutschland”, warnt Gert Flegelskamp und daher nehme er seine “historische Verantwortung aus der Geschichte Deutschlands wahr”, um für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und direkte Demokratie, begründet auf dem freien Willen des Volkes, zu wirken. Eine Verfassung oder ein Grundgesetz, so sieht es der Autor und Aktivist, erfordert eine Beteiligung und Abstimmung des Volkes.

Beim EU-Vertrag in Lissabon waren viele Dinge anders. Der freie Wille des Volkes und der Menschen wurde in einer öffentlichen Abstimmung oder Volksabstimmung nicht geprüft oder nicht ermittelt. Dieser Grund und weitere Argumente waren ein Anlass für Gert Flegelskamp eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Hochverrat gegen die Bundeskanzlerin zu erstatten.

Telefon-Interview, XXL-info. Compact, Produktion: Andreas Klamm, Journalist, Radio TV IBS Liberty, Musik Wolfgang Leng, Titel “Radio IBS Liberty”, Länge der Sendung / Produktion, 36,22 min, CC 2011, Creative Commons, http://www.radiotvinfo.org, http://www.ibstelevision.org

Link zur Produktion: http://www.youtube.com/watch?v=QF1ssLHSOjI

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Bürger erstatten Strafanzeigen gegen Guido Westerwelle

Bürger erstatten Strafanzeigen gegen Gudio Westerwelle

Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Betroffene Menschen fühlen sich diffamiert – Hetz-Kampagne ist gefährlich

Nürnberg / Berlin. 22. Februar 2010. Der in Nürnberg lebende schwerbehinderte und kranke Hörspiel-Produzent Thomas M. Müller hat nach Informationen der in Nürnberg erscheinenden Zeitung Nürnberger Nachrichten und des Bayerischen Rundfunks eine Strafanzeige gegen den Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Guido Westerwelle (49, FDP) erstattet. Die umstrittenen Äußerungen und „Hetz-Kampagnen“ des Vize-Bundeskanzlers veranlassten auch einen weiteren Mann aus Niedersachsen eine Strafanzeige gegen Guido Westerwelle zu erstatten.

Westerwelle warnte: „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spät-römischer Dekadenz ein“. Günter Clemens, ein Hörer des Senders Hit Radio Antenne Niedersachsen, fühlt sich durch die Wortwahl des FDP-Spitzenpolitikers persönlich beleidigt, wenngleich ihm klar ist, dass nicht jeder Mensch in Deutschland Spenden in Höhe von mehreren Millionen Euro erhalten kann. Das bleibt wohl auch künftig sorgfältig ausgewählten und erlesenen Parteien-Kreisen innerhalb großer Parteien vorbehalten.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Aurich, Werner Kramer, bestätigte den Eingang der Strafanzeige des Mannes aus Niedersachsen. Er habe Strafanzeige gegen Herrn Dr. Guido Westerwelle wegen Beleidigung und Diskriminierung erstattet. Günter Clemens informierte, dass er dies als betroffene und geschädigte Privat-Person getan habe. Seit dem Jahr 2004 sei er im Kranken-Stand und in beruflichen und medizinischen Massnahmen der Rehabilitation. Er sei unverschuldet in den „Mühlen“ von Hartz 4 gelandet.

Dennoch leiste er immer noch seinen Beitrag „zu unserer Sozial-Gesellschaft“ als Vorsitzender des Schul-Fördervereines, Vorsitzender des Kreis-Elternrats und Mitglied im Landes-Elternrat. Zudem befände er sich seit August 2009 im „Praktikum“ eines evangelischen Jugend-Cafés.

Der Hörspiel-Produzent Thomas M. Müller, ist schwerstbehindert, schwer krank und auf die temporär befristete Hilfe eines Heim-Beatmungs-Gerätes angewiesen. Der sozial engagierte Mann aus Nürnberg (vergleiche www.infopartner.net ) beschränkte sich aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen auf einen kleinen, sachlich nüchtern Antrag bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg.

Im Text seiner Strafanzeige schrieb er: „Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Dr. Guido Westerwelle, Außenminister der Bundesrepublik Deutschland wegen fortgesetzter Diskriminierung, Beleidigung und Volksverhetzung durch seine aktuellen und vorangegangene Aussagen über Erwerbslose. Meiner Meinung nach sind seine Aussagen geeignet den inneren Frieden massiv zu stören und gewalttätige Akte gegen Erwerbslose und andere arme Menschen in der Bundesrepublik zu provozieren. Ich bitte die Anzeige an die zuständigen Stellen weiterzugeben und entsprechende Ermittlungen in diesem Zusammenhang einzuleiten. Es sei dem Beschuldigten falls möglich aufzugeben seine Äußerungen bis zur Klärung der Anschuldigungen einzustellen.“

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Nürnberg bestätigte den Eingang der Strafanzeige von Thomas M. Müller, die vermutlich nach Berlin weitergeleitet werde, wenn „kein regionaler Bezug zu Nürnberg zu erkennen sei“.

Ein Bericht der ABENDSCHAU im Bayerrischen Rundfunk ist bei: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/abendschau/hartz-iv-westerwelle-trapp-ID1266578859669.xml abrufbar.

Die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßman, warf Westerwelle vor, „Vorurteile über Hartz 4 – Bezieher zu verbreiten.” Das sei „gefährlich“ sagte die Bischöfin in einem Interview mit der Zeitung „Tagesspiegel“.

Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters in London (Groß Britannien, http://www.libertyandpeacenow.org), Andrew P. Harrod , sagte: „Wir beobachten in Deutschland die Diskussion um den systematischen und geplanten Abbau elementarster Menschenrechte und den systematischen Abbau der Würde von Menschen in Deutschland mit allergrößter Sorge. Es ist nicht einfach zu verstehen, dass sich Vize-Bundeskanzler Guido Westerwelle, als Vorsitzender einer freiheitlich – demokratischen und liberalen Partei, zumindest verbal, so intensiv für die Demontage allgemeiner und universell gültiger Menschenrechte in Deutschland stark macht. In den Artikeln 22, Artikel 23 und Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, wird das Recht auf soziale Sicherheit und den Anspruch auf innerstaatliche Maßnahmen garantiert, dass jeder Mensch in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gelangen kann, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Bereits im Jahr 2008 warnte der frühere Bundes-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) davor, dass in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze leben. Wir glauben, in einem Land, dem es im Vergleich zu Haiti, wirtschaftlich betrachtet gut geht, ein Vize-Bundeskanzler sich für die Grundrechte nach dem Grundgesetz und die Menschenrechte der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen für alle Menschen ohne Ausnahme stark machen sollte und nicht ausgewählte Vertreter aus Politik und Wirtschaft mit Steuer-Erleichterungen begünstigen sollte.

Wir glauben, dass Deutschland nach den Schrecken von Weltwirtschafts-Krise im Jahr 1929 und einer Menschen-verachtenden Nazi-Terror-Diktatur in der besonderen Verpflichtung und Verantwortung der Einhaltung elementarster Grundrechte nach dem Grundgesetz und elementarster Menschenrechte nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Es kann nicht im Interesse von Guido Westerwelle, als freiheitlich – demokratischer Politiker sein, sich auf eine Stufe der Propagandisten von 1933 zu stellen.

Die Resolution 217 A hat auch für die Menschen und das Volk in Deutschland in vollem Umfang Gültigkeit. Wir hoffen, dass Guido Westerwelle sich darin erinnern wird, dass Deutschland nach der Präambel im Grundgesetz kein „sozialistischer“, doch eben ein sozialer und demokratischer Bundesstaat sein soll. Menschen, die ohnehin bereits in Armut und unter der Armutsgrenze leben, noch weiter finanziell einzuschränken und wohlhabende Menschen finanziell in einen beachtlichen Vorteil zu setzen, ist definitv ein Schritt in die falsche Richtung, der den sozialen und inneren Frieden des Krisen-erschütterten Landes Deutschland erheblich gefährdet.“.

Hintergrund: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948:

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Die komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kann beim internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters, bei http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm gelesen werden.

Berliner Zeitung, online: Jeder 8. Mensch lebt in Deutschland unter der Armutsgrenze, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/armut_in_deutschland/100818/index.php

scharf-link.de, über einen Bericht der ungebremsten Spenden-Bereitschaft von Unternehmen in Deutschland, http://www.scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8949&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=f756948fe0

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