Author Archives: Andreas Klamm

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About Andreas Klamm

Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm Sabaot, * 6. Februar 1968, Journalist, Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland (Germany), Journalist, Rundfunk-Journalist, Schriftsteller, Autor von 12 veröffentlichten Büchern, Radio- Fernseh- Film- Medien Produzent seit 1984. Zudem ist Andreas Klamm auch als Musik-Produzent, Komponist, Sänger, Textdichter, Musiker und Sänger tätig. Andreas Klamm Sabaot ist in Groß Britannien, Frankreich und Deutschland tätig. oterapro.de, Radio, Fernsehen, Nachrichten, Journalisten-Büro Andreas Klamm-Sabaot, bei Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Tel. 0621 58678054, Tel. 030 57 700 592, Mobil Tel. , E-mail: andreasklamm@hotmail.com, email: newsreporter247@googlemail.com, www.andreasklamm.de, www.regionalhilfe.de, Radio TV IBS Liberty, www.ibstelevision.org, www.radiotvinfo.org, British Newsflash Magazine, www.britishnewsflash.org, Andreas Klamm, TV-Journalist, http://www.youtube.com/andreasklamm. Andreas Klamm as known as Andreas Klamm Sabaot is a Tunisian-French-German journalist, author, writer, presenter, host, musician, singer, song writer, composer, keyboardist, music producer, TV Producer, Radio Producer, Media Producer, Photographer, Videographer, Publisher and author of 12 books published. Andreas Klamm has launched an additional career as musician, composer, singer, song writer and music producer. More information you will find on www.andreasklammsabaot.com. Andreas Klamm Sabaot is working and active in the United Kingdom, France, Germany and other countries. London, United Kingdom, Ludwigshafen am Rhein, Tel. 0621 5867 8054

NEIN zum Uploadfilter, Artikel 13, Artikel 11 – JA zur Freiheit von Kunst, Presse, Medien, Information und Wissenschaft

Mit der neuen geplanten Urheberrechts-Reform in Europa droht die Zwangsabschaltung von mehreren Millionen Web-Seiten in Europa. Anders als die Groß-Konzerne, die von dem Vorhaben profitieren, werden Künstler*innen,, Musiker*innen, kleine und mittelständische Unternehmen, Journalisten und Foto-Journalisten, Vereine und freie Medien-Produzenten vermutlich ihre Web-Seiten abschalten müssen, da diese sich die Entwicklung einer Software für den Uploadfilter NICHT leisten können.

Daher NEIN zu #Artikel13, #Artikel11 #Uploadfilter und zu weiteren Einschränkungen. Betroffen sein können Seiten, wie die Nachdenkseiten.de und viele, weitere ähnliche, freie Medien-Angebote. JA, zur Freiheit von Presse, Kunst, Information, Meinung und Wissenschaft. Unternehmer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen, Medien-Produzent*innen, die durch den Uploadfilter Einkommenslos werden, werden wieder als Bittsteller im Hartz4-System um ihr Leben und Hilfe betteln müssen, nach dem diese die Insolvenz-Verfahren durchlaufen haben. Demokratie und der Schutz der Würde von Menschen geht anders. Andreas Klamm

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Was trennt Menschen in Deutschland und was verbindet Menschen in Deutschland?

Was trennt Menschen in Deutschland und was verbindet Menschen in Deutschland?

Ich glaube, dass Menschen sich grundsätzlich nicht in eine rechte oder linke Ecke treiben lassen sollten. Das alte Spiel “Teile und herrsche”, ist vermutlich bekannt. Sollten wir nicht auch einmal prüfen, was alle oder zumindest viele Menschen in Deutschland verbindet und was wir brauchen, ungeachtet dessen ob man wählt oder zum Club der Nichtwähler zählt?

Was brauchen wir, ungeachtet dessen, wo und wie wir politisch stehen mögen?

1. Sauberes und ausreichend Wasser, 2. Gute und ausreichend, gesunde Nahrung, 2. Soziale Sicherheit, 3. Soziale Gerechtigkeit, 4. Sichere und ausreichend, hohe Löhne und Gehälter, 5. Sichere und ausreichend, hohe Renten, 6. Wohnungen – in Deutschland fehlen mehr als 20 Millionen Wohnungen und Sozial-Wohnungen, 7. Sichere, stabile und gute Versorgung mit Energie, 8. Gute und sichere Ärztliche Versorgung und gute und sichere Pflege, 9. Frieden (denn wie Deutschland in Schutt und Asche lag, kann man auf den Fotos der Geschichts-Bücher aus dem Jahr 1945 sehen), 10. Sicherheit – Kein Mensch in Deutschland sollte Angst haben müssen, 11. Meinungs- Presse- Infomations- Kommunikations-Freiheit, Freiheit von Wissenschaft, Kunst und Kultur, 12. Sichere, stabile Mobilität unter Berücksichtigung der ökologischen Verträglichkeit, 13. Schonenender, ökologisch ausreichend, wirksamer und ökonomisch, vertretbarer Energie-Versorgungs-Wandel, 14. Sichere, stabile Internet-Verbindungen in ganz Deutschland, ..,

und es gibt sehr viele weitere Themen, die Menschen in ganz Deutschland verbinden können. Ein Mensch alleine, kann diese Herausforderung nicht bewältigen. In Deutschland gibt es 82 Millionen Menschen oder etwas mehr. Je mehr Menschen sich für Demokratie, Frieden, Menschenrechte, Grundrechte und Soziales engagieren, desto besser. Andreas Klamm, Kandidat, Listen-Platz 7, DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen, für die Kreistags-Wahlen / Kommunalwahlen. Kreistags-Wahlen am 26. Mai 2019.

Fragen und Anregungen: E-Mail: sozial@radiotvinfo.org, Tel. 0621 5867 8054

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Andreas Klamm, Kandidat, Listen-Platz 7, DIE LINKE, Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen für den Kreistag – Kreistags-Wahlen am 26. Mai 2019

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Andreas Klamm, Kandidat, Listen-Platz 7, DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen für den Kreistag – Kreistags-Wahlen am 26. Mai 2019

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Arbeitsgemeinschaft (AG) Soziale Sicherheit

Arbeitsgemeinschaft (AG) Soziales Sicherheit

agsozialesicherheit103

Art work, Info-Graf und Design von Andreas Klamm.

Arbeitsgemeinschaft (AG) Soziale Sicherheit, https://agsozialesicherheit.wordpress.com 

 

 

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Weltfrieden gerettet: Bitte die Nachricht nur an den Präsidenten persönlich weiterleiten

Zwei Männer und zwei Geschichten über die Rettung der Welt: Hermann Wipperfürth und Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow – Russischer Oberstleutnant bewahrte die Welt vor einem Atom-Krieg

Mission geglückt:  Hat Hermann Wipperfürth die Welt und die SPD gerettet? – Eine autobiografische Erzählung eines engagierten Aktivisten für Soziales, Politik und Frieden – Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow hat die Welt vor dem 3. Welt-Krieg und einen Atomkrieg 1983 bewahrt

 

Allerhöchste Zeit um neue „Zettel für Frieden“ zu schreiben, zu fotografieren, bei Facebook zu posten und an den amerikanischen und russischen Präsidenten“ zu senden – Via Luftpost mit einem Foto einer Friedenstaube – Autobiografisches Tagebuch – „Damals vor 57 Jahren – am Rande eines Atomkriegs“

 

Washington D.C./Berlin. 1. März 2019. Gute Nachrichten gibt es von einem der rund 25 Gründer von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand (www.basisaufstand.org ), gegründet am 19. Oktober 2018. Der 74jährige Sozial-Aktivist und Politik-Aktivist Hermann Wipperfürth hat einige seiner Ziele, unter anderem die “SPD zu retten” vielleicht erreicht, teilt er zumindest in öffentlichen Beiträgen bei Facebook und in öffentlichen Reden mit (welche mittels Video dokumentiert wurden). In einer bewegenden, autobiografischen Beschreibung seiner Erlebnisse in vielen Lebensjahren in Deutschland, Europa und in den U.S.A. beschreibt Hermann Wipperfürth wie Dank seines Wirkens und des persönlichen Engagements, die Welt vor einem Atom-Krieg bewahrt werden konnte.

 

Leider gibt es auch schlechte Nachrichten. Nach der ernsten, politischen Krise befindet sich bereits seit mehreren Jahren im Jahr 2019 die Welt erneut in einem „Kalten Krieg“. Wie viel Zeit noch bleibt, die die Menschen von einem „heißen Krieg“ trennt, ist nicht sicher bekannt. Die warnenden Stimmen von Experten und Menschen aus aller Welt, dass die Zeit bereits bei 3 vor 12 Uhr steht und für eine ernste, globale Kriegs-Gefahr oder im worst case die Entstehung eines 3. Welt-Kriegs, sind kaum noch zu überhören.

 

Durch sein mutiges Eingreifen in das Welt-Geschehen direkt in den U.S.A, das meint konkret in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits im Jahr 1962, durch eine persönliche Berater-Tätigkeit beim U.S.-amerikanischen Präsident John F. Kennedy und dem Bruder des Präsidenten Robert (Bobby) Kennedy, gelang es dem Polit-Aktivisten, Mitglied eines Aufsichtsrats, Unternehmer, Unternehmens-Berater und Autor, eigenen Angaben und einer autobiografischen Beschreibung zufolge, die offiziell leider noch nicht verifiziert (bestätigt) werden konnten, einen Atom-Krieg zu verhindern.

 

Hermann Wipperfürth konnte vielleicht mit diesem, außergewöhnlichen und couragierten Engagement auch ein sekundäres Ziel, das meint, die SPD zu erhalten und zu retten, bereits im August 1962, genauer vom 25. Oktober 1962 bis 30. Oktober 1962, eindrucksvoll und wirkungsvoll  mit dem Schreiben eines Plans auf „einen Zettel“ erreichen.

 

Am 24. Januar 2018 informierte Hermann Wipperfürth unter anderem, öffentlich die Mitglieder von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand in einer autobiografischen Kurz- und Lebens-Notiz, wie es ihm Dank eines besonderen und mutigen Engagements mit außergewöhnlichen und denkbar, einfachen Mitteln, gelang die Welt zu retten und vor einem Atomkrieg zu bewahren.

 

Der Autor der autobiografischen Kurz-Erzählung, Hermann Wipperfürth, war im Jahr 1962 wohl gerade einmal 18 Jahre jung und war seinen Schilderungen zu Folge, ein junger Student in den Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.).

 

Hermann Wipperfürth schilderte die tief bewegenden und dramatischen Ereignisse aus dem Jahr 1962 aus seiner Erinnerung mit den Worten:

 

“Ich war 18 Jahre alt und begann im August 1962 mein Studium in den USA. Mitte September wurde ich Präsident John F. Kennedy und seinem Bruder Robert (Bobby) Justizminister, bei einem Besuch der beiden vom Dekan als “bemerkenswerter” junger Mensch vorgestellt und erhielt dabei eine Einladung zum Besuch im Weißen Haus.

 

Mein Besuch dort war am 25. Oktober 1962. Hieraus wurden durch sich überschlagende Ereignisse in der Weltpolitik volle 5 (fünf) Tage. Wegen den Vorkommnissen auf Kuba, war eine unglaublich, gefährliche Situation zwischen den USA und der Sowjet-Union entstanden. Ein dritter Weltkrieg stand unmittelbar bevor. Es herrschte im Weißen Haus eine wahnsinnige Anspannung.

 

Bobby Kennedy unterhielt sich trotzdem täglich mit mir ca. 15 Minuten und war immer interessiert an meinen Gedanken.

 

Ich war ungeheuer beeindruckt.

 

Am 28. Oktober schien alles aus dem Ruder zu laufen und eine atomare Auseinandersetzung eine Frage der nächsten Stunden.

 

Am Abend bat ich Bedienstete, einen Zettel von mir in die Sitzung des Sicherheitsrates zu bringen und ihn Bobby Kennedy nur persönlich zu übergeben. Nach 10 Minuten kam er tatsächlich zu mir und wir sprachen fast 30 Minuten. Ich hatte zwei Vorschläge für Chruschtschow ausgearbeitet und formuliert und es gab für mich nur eine Person auf russischer Seite in Washington, mit der sich Bobby sofort treffen müsste.

 

Bobby verließ mich in höchster Anspannung und wollte mit seinem Bruder sofort sprechen. Mitten in der Nacht traf sich Bobby mit dieser Person und ich wartete im Auto.

 

 

Die Menschen hatten keine Ahnung, wie nah das Ende wirklich war!

 

Puuuuh, war ich froh, als am nächsten Morgen wieder die Sonne aufging.

 

Ab da hatte ich öfters einen Austausch mit Robert F. (Bobby)

Kennedy bis auch er ermordet wurde am 06.Juni 1968.

 

Euer Hermann Wipperfürth

@, ‎an Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, 24. Januar 2019, 9.58 Uhr”

 

Die autobiografischen Erinnerungen und Notizen von Hermann Wipperfürth lesen sich wie ein Krimi und bewegen tief im Herzen. Die Anspannung in der Kuba Krise war damals ohne Zweifel extrem. Die Welt stand in der Schockstarre in der Angst vor dem Atomkrieg. An diese Ereignisse erinnern sich noch, ganz ohne Zweifel, viele Zeitzeugen. Was kaum ein Mensch offenbar weiß, ist der Umstand, dass Hermann Wipperfürth seiner eigenen autobiografischen Schilderung zufolge, direkt an diesem Weltgeschehen, der Verhinderung eines Atomkrieges und der Erhaltung des Friedens aktiv beteiligt war.

 

Leider können die Informationen nicht sicher in Bezug auf die Richtigkeit verifiziert (bestätigt), da weder bei Wikipedia, Google, Bing, Yahoo oder sonstigen Suchmaschinen oder in der Library of Congress, U.S.A. im Internet und Online Artikel, frühere Berichte oder öffentliche Informationen zu den Erlebnissen und zu dem Engagement von Hermann Wipperfürth als Friedens-Berater des U.S.-amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy zu finden sind. Zwei Anfragen wurden an zwei Stiftungen der Kennedy Familie in die U.S.A gesendet. Die Antwort der Kennedy Stiftung in schriftlicher Form: Trotz intensiver Suche in den Archiven konnten weder der Name von Hermann Wipperfürth noch die „Zettel für Frieden“ gefunden werden. Das schließt immer noch nicht vollständig aus, dass Hermann eine ganz private Freundschaft mit dem U.S.-amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy und Robert Francis Kennedy im Jahr 1962 in den U.S.A. pflegte. Nachgefragt wurde auch beim U.S. Secret Service. Doch der U.S. Secret Service wollte keinerlei Informationen mitteilen. Eine weitere Anfrage wurde an das Presse-Büro des Weißen Hauses nach Washington, D.C. gesendet. Hier warten die Redaktionen noch auf Antwort.

 

Sollten die autobiografischen Schilderungen von Hermann Wipperfürth stimmen, hat er ohne Zweifel die Anrede Seine Exzellenz redlich verdient und den Dank, Ehre, Würde und Anerkennung aller Menschen und der folgenden Generationen in dieser Welt.

 

Bei der SPD im Kreisverband Euskirchen in Nordrhein-Westfalen gibt es Zweifel, teilte auf Anfrage ein Sprecher der SPD Euskirchen mit. Man wollte mehr zu Hermann wissen. Doch Hermann konnte keine „weiteren Informationen mitteilen.“. Daraufhin hätten viele Mitglieder der SPD Euskirchen sich von Hermann abgewendet und „seine Erzählungen dem Bereich Fiktion zugeordnet“, ergänzte ein Sprecher der SPD Euskirchen im Kreisverband.

 

 

Obgleich die autobiografische Erinnerung von Hermann Wipperfürth offiziell leider bislang noch nicht bestätigt werden konnte, bleibt und steht es jedem Menschen frei, die Geschichte und autobiografische Aufzeichnung von Hermann Wipperfürth zu glauben oder auch nicht. Im Zweifel gilt natürlich immer erst einmal die Unschulds-Vermutung und im Zweifel auch für den „Angeklagten“, wobei Hermann kein Angeklagter ist.

 

Welche Gründe könnte es wohl geben, das Friedens-Engagement eines Mannes aus Deutschland geheim zu halten? Etwa, weil vielleicht viele Schulbücher, die U.S.-amerikanische Geschichte, vielleicht sogar die Welt-Geschichte neu umgeschrieben werden müsste? Es gibt viele Fragen und nur sehr wenige Antworten. Keine Antworten gibt es von Hermann selbst. Sein Verhalten erinnert jedoch, den Beschreibungen eines Zeugen, mit dem Hermann oft am Telefon sprechen konnte „einem, sehr hoch gestellten „U.S. Senator“, der den Daumen hebt oder auch herabsenkt, bei Wohlgefallen und Missfallen. Hermann könne „sehr gut Aufträge und Arbeitseinsätze vergeben“, erinnert sich ein weiterer Zeuge.

 

Menschen, die die autobiografische Darstellung von Hermann Wipperfürth glauben, können einem 74jährigen Mann sehr dankbar sein für sein Engagement für Frieden, für die Rettung der Welt, die Verhinderung eines Atom-Krieges zwischen den U.S.A. und der früheren Sowjet-Union und im Nebeneffekt damit logischerweise auch für das erreichte Ziel, der Rettung der SPD in Deutschland. Vermutlich ist es kein Zufall, dass Hermann vor etwas mehr als einem Jahr Mitglied in der SPD wurde.

 

Ein Atomkrieg zwischen Supermächten, wie den U.S.A. und der früheren Sowjetunion oder anderen atomaren Supermächten ist nicht mit militärischen Mitteln und ebenso wenig mit Atom-Bomben oder Neutronen-Bomben zu gewinnen.

 

Im Falle eines weiteren, globalen Krieges oder eines Krieges der mit extrem, gefährlichen Massenvernichtungswaffen, wie Atomwaffen geführt werden, das wusste Albert Einstein bereits, würde es keine Sieger geben, doch ganz sicher nur Verlierer.

 

In den Auseinandersetzungen und Konflikten die zwischen den Supermächten bestehen, die mit Massenvernichtungs-Waffen ausgestattet sind, wie Atomwaffen oder auch Neutronen-Bomben gibt es, realistisch betrachtet, keine militärischen Lösungen.

 

Die Situation würde unkontrollierbar entgleisen und könnte nicht unter nicht mehr gesteuert werden, so dass alle Menschen, alle Tiere, Natur, Umwelt, Klima und Erde verlieren würden. In einem globalen Krieg oder 3. Welt-Krieg kann es keine Sieger geben. Nüchtern und realistisch betrachtet, könnte es nur Verlierer in allen Teilen der Welt geben. Für die unterschiedlichen Interessen und Konflikte zwischen Supermächten unterschiedlichster Art gibt es nur politische, friedliche, diplomatische, kreative, künstlerische und juristische Mittel.

 

Politiker, Ärzte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Friedens-Aktivisten, Krankenschwestern, Sozialarbeiter, Psychologen, Psychiater, Neurologen, Studentinnen, Studenten, Kinder, Jugendliche und engagierte Menschen in aller Welt gibt es in einer Vielzahl, so dass die Erarbeitung und das Engagement von politischen, friedlichen, diplomatischen, kreativen,

künstlerischen und juristischen Lösungen und Wege für Versöhnung, Dialog, Verständigung und für Frieden in der Welt tatsächlich auch realistisch betrachtet erreichbar sein kann.

 

2018 – Die Welt im Kalten Krieg erneut in der Gefahr am Rand eines Welt-Krieges

 

„Entschuldigung, Sorry…die SPD wird um Geduld gebeten…“, für die SPD bleibt wohl noch etwas Zeit.

 

Der Autor, Sozial-Aktivist und Polit-Aktivist, Hermann Wipperfürth, weiß möglicherweise welche Worte man schreiben kann an amerikanische und russische Verhandlungs-Partner, die bereits seit mehreren Jahren sich im „Kalten Krieg“ befinden, was mehrfach bereits auch öffentlich vom Präsidenten von Russland und der Russischen Förderation, Vladimir Putin, öffentlich bestätigt wird. Das meint nur die Information zum „Kalten Krieg“.

 

Zu Hermann´s Welt-Friedens-Missionen lassen sich bei Wikipedia, Google, Bing, Yahoo, Meta Crawler und mehr als ein Dutzend weiterer Suchmaschinen leider keine Informationen finden.

 

Hermann Wipperfürth, hat leider zwei schwere Unfälle erlitten, seine Ehefrau verloren, eine von drei Töchter wurde schwer verletzt. Vom 7. November 2018 bis 14. Februar 2019 befand sich Hermann Wipperfürth seinen, öffentlichen Tage-Buch-Beschreibungen zufolge nach einem zweiten, schweren Unfall vom 17. November 2018 im Krankenhaus.

 

Im Engagement bei Aufstand der SPD Basis – basisaufstand hat der Polit- und Sozial-Aktivist viel Kraft geschenkt, nicht zu vergessen Hermann Wipperfürth ist inzwischen 74 Jahre.

 

Es wird allerhöchste Zeit „neue Zettel für Frieden“ zu schreiben

 

Allerhöchste Zeit um neue „Zettel für Frieden“ zu schreiben, zu fotografieren, bei Facebook zu posten und an den amerikanischen und russischen Präsidenten“ zu senden – Via Luftpost mit einem Foto einer Friedenstaube – so oder so ähnlich kann eine neue Idee mit friedlichen und kreativen Mitteln für Frieden ganz kurz und einprägsam beschrieben werden.

 

 

Die Situation in der Welt ist angespannt. Möglicherweise in anderer Weise und Art als im Jahr 1962 mit dramatischen Entwicklungen und Katastrophen, die erfreulicherweise erfolgreich verhindert werden konnten.

 

Hermann Wipperfürth lebt in Deutschland und in der Welt nicht alleine und so gibt es die Chance, dass jetzt im Jahr 2019, 57 Jahre nach den Ereignissen im Jahr 1962 nicht nur Hermann Wipperfürth, sondern möglichst viele Kinder, Jugendliche, junge und alte Menschen, Mädchen, Jungen, Frauen und Männer „einen neuen Zettel für Frieden schreiben“, fotografieren, bei Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest und anderen Online Medien posten und nach Moskau in Russland und nach Washington, D.C. in die Vereinigten Staaten von Amerika schicken.

 

Wir wissen in der Redaktion leider immer noch nicht, ob die autobiografischen Online-Tage-Buch-Beiträge von Hermann Wipperfürth eines Tages „offiziell“ bestätigt werden oder ob ein alter und lebensfroher Mann eine unglaublich, blühende Phantasie hat. Wie auch immer, selbst wenn Hermann Wipperfürth rein theoretisch, seine Geschichte komplett frei erfunden hätte, so wäre seine Geschichte eine wunderbar, gute Geschichte für ein aufrichtiges Engagement für Frieden in der Tat und Wahrheit. Die Fan-Gemeinde von Hermann wächst nahezu täglich. Hermann wird verehrt, geliebt und bewundert. Nicht wenige Menschen sind Hermann Dank für sein Welt-Friedens-Engagement.

 

Sollten die autobiografischen Beschreibungen von Hermann Wipperfürth eines Tages offiziell, verifiziert (bestätigt) werden, so bleibt Respekt, Dank, Anerkennung und Hermann Wipperfürth hätte sich wohl einen der „Friedens-Nobel-Preise“ oder ein Bundesverdienstkreuz redlich verdient. Sicher geht es nicht darum, Preise oder Friedens-Preise zu gewinnen. Vielmehr geht es darum die Herzen von Präsidenten in den U.S.A. und in Russland für die Kinder, die Jugend, für Frieden, Liebe und Gerechtigkeit zu gewinnen.

 

Wer mag, kann auch ein schönes Foto einer der Friedentauben in der Luftpost beilegen oder bei Facebook und Twitter posten, damit es U.S. Präsident Donald Trump und der russische Präsident Vladimir Putin in Echzeit lesen und sehen können. Glück auf! Gutes Gelingen, gutes Wirken und Good Luck, Hope For Peace, Wisdom And Love For All Of Us.

 

Together we are strong for Love, Peace And Justice.

 

(Gemeinsam können wir stark sein für Liebe, Frieden, Versöhnung und Gerechtigkeit)

 

Wo ein Wille oder wo ein politischer Wille ist, gibt es meist nicht nur einen Weg, sondern mehrere Wege für Frieden, Verständigung, Dialog und Versöhnung.

 

Bleibt zu hoffen, dass wir in der Phase des “Kalten Krieges”, wie dieser in den vergangenen Jahren 2017 und 2018 von zahlreichen Autoren beschrieben wurde, rechtzeitig Mut, Courage, Kraft, Weisheit und Liebe als Geschenk erhalten und aus Gnade finden, um erfolgreich für Frieden und Liebe zu handeln und uns zu engagieren.

 

Spasiba an Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow: Ein russischer Oberstleutnant hat die Welt vor dem Atomkrieg bewahrt

 

Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow, ein Name eines ehemaligen, russischen Oberstleutnants, den man sich gut merken sollte. Der mutige Oberstleutnant, welcher leider bereits am 19. Mai 2017 verstorben ist, bewahrte die Welt im Jahr 1983 tatsächlich vor einem Atom-Krieg und dem Ausbruch des 3. Welt-Kriegs.

 

Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow können wir alle ganz laut „Spasiba“, „Merci“, „Danke“ zurufen. Der Soldat bewahrte die Welt möglicherweise vor einem Atomkrieg und den Ausbruch eines Dritten Weltkriegs. Vergleiche Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw_Jewgrafowitsch_Petrow

 

Nach Informationen von Wikipedia stufte Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow am 26. September 1983 als leitender Offizier in der Kommando-Zentrale der sowjetischen Satellitenüberwachen einen vom System gemeldeten Angriff der U.S.A. mit nuklearen Interkontinental-Raketen auf die UdSSR richtigerweise als einen Fehlalarm ein. Möglicherweise wurde der Fehlalarm durch einen sowjetischen Spionage-Satelliten ausgelöst, der aufgrund fehlerhafter Software einen Sonnenaufgang und Spiegelungen in den Wolken als Raketenstart der U.S.A. interpretierte.

 

Weitere und ausführliche Informationen zum mutigen Handeln von Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow sind bei Wikipedia zu finden. Die Verdienste des ehemaligen Oberstleutnants der sowjetischen Luftverteidigungs-Streitkräfte wurden aufgrund der strengen Geheimhaltung erst in den 1990er Jahren bekannt. Ungewöhnlich, doch in der Tat auch möglich, dass auch ein Engagement und eine Helden-Tat für Frieden der Geheimhaltung unterliegen kann. Andreas Klamm

 

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Frieden, Peace. Pace. Info-Grafik und Design by Andreas Klamm

 

Aufstand der SPD Basis – basisaufstand im Internet:

1) Gruppe bei Facebook: http://www.facebook.com/groups/aufstandderspdbasis

2) Community Site bei Facebook:

http://www.facebook.com/basisaufstand

3) Twitter:

http://www.twitter.com/basisaufstand

4) Web-Seiten im Internet:

http://basisaufstand.org

5) Oberstleutnant Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow hat tatsächlich die Welt gerettet und vor einem Atom-Krieg bewahrt, https://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw_Jewgrafowitsch_Petrow

 

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Frohe Weihnachten 2018 und ein Gutes Neues Jahr 2019

Frohe Weihnachten! Frohe Fest- und Feiertage! Merry Christmas! Season Greetings! Ein gutes Neues Jahr 2019 erfüllt mir Frieden, Sozialem, Demokratie, Freude, Liebe, Glück und Gesundheit! wünscht Andreas Klamm, Journalist, Radio TV IBS Liberty, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Britishn Newsflash Magazine, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Mittwoch – Liberte, Andreas Klamm Media, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, www.regionalhilfe.dewww.ibstelevision.orgwww.andreas-klamm.de

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Frank Luttmann (SPD) spricht sich gegen eine Verfolgung von Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm aus

„Journalisten in Deutschland, die sich für Demokratie und Gesellschaft engagieren brauchen Schutz, Anerkennung und Respekt.“ Journalismus erfüllt auch eine Kontroll-Funktion zum Wohl für Demokratie und Gesellschaft

 

Berlin / Teterow. 14. Dezember 2018 (and). Der SPD-Politiker Frank Luttmann (SPD), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, aus Teterow hat sich in einer Erklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm gegen strafrechtliche Ermittlungen und gegen die Verfolgung des Journalisten, des Recherche-Zentrums und der Redaktion von Correctiv ausgesprochen.

 

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat strafrechtliche Ermittlungen gegen den Chefredakteur Oliver Schröm und gegen das Recherche-Zentrum und die Redaktion von Correctiv aufgenommen wegen des Verdachts der Anstiftung des Verrats Geheimnissen nach Paragraph § 17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb). Die Redaktion von Correctiv und Chefredakteur Oliver Schröm, haben durch ihre öffentlichen Berichte mit dazu beigetragen, dass mit dem Skandal um Cum-Ex einer der größten Finanz-Skandale mit geschätzt rund 55 Milliarden Euro  in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden ist, berichtete das Nachrichten-Magazin Der Spiegel (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/correctiv-staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-cum-ex-recherche-gegen-chef-oliver-schroem-a-1243113.html.  Dem Chefredakteur und der Redaktion werde die Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen.

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Der SPD-Politiker und Gründungsmitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, Frank Luttmann positioniert sich eindeutig: „Die Arbeit von Journalisten, die sich für Gesellschaft und Demokratie engagieren verdient Respekt und Anerkennung. Journalisten sollten in Deutschand nicht verfolgt und bedroht werden.“ Foto: oterapro

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann (53), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis- basisaufstand (www.basisaufstand.org) erklärte zu den Ereignissen: „Es ist für mich unverständlich , wie Journalisten bedroht und jetzt Ermittlungen eingeleitet werden, die den Cum- Ex Milliarden-Steuerbetrug aufdeckten.“

 

Dabei gehe es um mehr als 50 Milliarden Euro, mit denen man fast jede Schule sanieren könnte, mit denen es möglich wäre flächendeckend Highspeed-Internet in ganz Deutschland auszubauen und viele weitere wichtige Projekte in Deutschland zu finanzieren.

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann frägt weiter: „Was wird unternommen, um das Geld zurück zu fordern? Was wird bitte gegen die Personen unternommen, die in verantwortlicher Position von den Betrugs-Ereignissen wussten, doch nicht rechtzeitig gehandelt haben, um Schaden von Menschen und der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden? Freier Journalismus ist auch ein Mechanismus zur Kontrolle im Dienste für unsere Demokratie und muss geschützt bleiben. Viele Journalisten begeben sich bei ihrer Arbeit in ernste Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit. Den Mut und die Courage über Wahrheit und auch über komplexe Themen zu berichten, verdient großen Respekt und Anerkennung. Journalisten, die helfen, Gesellschaft und Demokratie zu schützen sollten ganz sicher nicht die Gefahr von Verfolgung in Deutschland fürchten müssen“.

 

Weitere und ausführliche Informationen zu Aufstand der SPD Basis – basisaufstand sind im Internet bei www.basisaufstand.org zu finden. Die Gruppe von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand kann bei www.facebook.com/groups/aufstandderspdbasis erreicht werden.

 

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Zu verschenken in Rheinland-Pfalz

Mit einem kleinen Geschenk helfen…

Nach der Einführung der Sozialreformen im Jahr 2005, bekannt als Hartz 4 / ALG 2 / Grundsicherung, etc. und durch viel zu geringe Renten in der Bundesrepublik Deutschland leiden rund 20 Millionen Menschen in Deutschland.

Viele dieser Menschen können sich seit dem Jahr 2005 den Kauf von Weihnachts-Geschenken nicht mehr leisten. Zu Verschenken Rheinland-Pfalz versucht 365 Tage im Jahr zu helfen. Wer noch etwas verschenken kann, ist herzlich eingeladen. Vielleicht kann einem der 20 Millionen Menschen, die Not in Deutschland leiden, noch mit einem kleinen Geschenk geholfen werden. Danke.

12. Dezember 2018

https://www.facebook.com/groups/zuverschenkenrlp

zuverschenkenrlp103

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Aufstand der SPD Basis: “Ich bitte um Entschuldigung für die Agenda 2010”

Aufstand der SPD Basis: “Ich bitte um Entschuldigung für die Agenda 2010”

Hermann Wipperfürth will eine würdevolle, sozialdemokratische Politik für die Menschen in Deutschland: „Ich kämpfe in der SPD mit aller Kraft für ein würdevolleres System“

Berlin / Köln. 4. November 2018 „Ich bitte um Entschuldigung für die Agenda 2010.“, das sind gewaltige Worte, auf die mehrere Millionen Menschen seit vielen Jahren warten. Doch diese Worte stammen nicht von der Parteivorsitzenden der SPD, Andrea Nahles, sondern von Hermann Wipperfürth. Der engagierte und couragierte Mann bezeichnet sich in einem Info-Video-Clip zur Gruppe „Aufstand der SPD Basis“ als „ ein einfaches Mitglied der SPD“. Hermann Wipperfürth hat weiter reichende Visionen für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

Die von Gerhard Schröder in den Jahren zwischen 2003 bis 2005 durchgesetzte Agenda 2010 sei statt des geplanten „Fördern und Forderns“ zu einem System des Forderns und Sanktionierens geworden, erklärt das SPD Mitglied und Gründer der Gruppe Aufstand der SPD Basis in einem Info-Video-Clip. Die Agenda habe vielen Menschen geschadet.

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Der Sozialdemokrat Hermann Wipperfürth will mit seiner ganzen Kraft in der SPD für ein würdevollers System als die Agenda 2010 kämpfen. Info-Grafik: and.

Hermann Wipperfürth spricht in seiner Rede im Video weiter: „Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Hört bitte genau zu. Hiermit möchte ich mich bei Ihnen für die Agenda 2010 entschuldigen. Für das große Leid, der betroffenen Menschen.“ Der erfahrene Mann ist nicht nur Sozialdemokrat mit Leib und Seele und Menschenfreund und weiß daher, dass eine Bitte um Entschuldigung alleine nicht mehr ausreichend ist.

Daher ergänzt Hermann Wipperfürth seine Rede: „Ich bin bis jetzt nur ein einfaches Mitglied in der SPD, aber ich verspreche ihnen, dass ich in der SPD mit meiner ganzen Kraft dafür kämpfen werde, dass die Agenda 2010 durch ein würdevolleres System abgelöst wird.“

Hermann Wipperfürth klingt mit seinen Worten glaubwürdig und überzeugend. Ein Mann, der erfahren ist, dem man vertrauen kann und der es ernst meint. Als couragierter und engagierter Sozialdemokrat hat Hermann Wipperfürth nicht nur Visionen für eine sozialdemokratische und würdevolle Gestaltung von Politik für Menschen in Deutschland, sondern arbeitet auch an Plänen und Konzepten, die möglichst vielen Menschen in Deutschland und in Europa helfen können und sollen, etwa auch die Einführung eines Grundeinkommens in Deutschland.

Mitte Oktober 2018 gründete Hermann Wipperfürth die Gruppe Aufstand der SPD Basis, die bei Facebook mit der Adresse https://www.facebook.com/groups/aufstandderspdbasis für alle Menschen, die Mitglied in der SPD sind und auch für Menschen, welche noch parteilos sind und die sich dennoch für ein sozialdemokratisch, solidarisch, geprägtes Deutschland und Europa engagieren wollen, erreichbar ist. Mitglied in der Gruppe Aufstand der SPD Basis können alle Menschen, denen soziales Engagement und eine gerechte Politik für Deutschland wichtig ist. Das SPD Mitglied konnte inzwischen 180 weitere SPD-Mitglieder und parteilose Menschen unterschiedlichster Herkunft finden, die sich eine bessere und sozialdemokratische Zukunft für Deutschland wünschen.

In der SPD Basis brodelt die Stimmung nach den verlorenen Wahlen in Bayern und in Hessen im Oktober 2018 und die Rufe nach einem Rücktritt des SPD Parteivorstandes werden lauter. Auch die SPD-Politikerin Simone Lange, Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg, welche im Frühjahr für das Amt als SPD Parteivorsitzende, neben Andrea Nahles kandidierte, forderte in der vergangenen Woche den Rücktritt der SPD Parteispitze. Die SPD Mitglieder sollten in einer Urwahl über den neuen Parteivorstand der SPD bestimmen. Die SPD könne ihre Glaubwürdigkeit nur mit einem Personalwechsel zurückgewinnen, erklärte die SPD-Politikerin Simone Lange der Zeitung Die Zeit.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow schreibt in einem Beitrag: „Sozialdemokrat*innen wollen Rücktritt der gesamten SPD-Führungsspitze und einen Sonderparteitag.“ von weiter reichenden Forderungen. Gefordert werde unter anderem die schnellstmögliche Einberufung eines Sonder-Parteitags der SPD auf dem über das Ende der GroKo und die inhaltliche, personelle, strukturelle Neuausrichtung der SPD debattiert werden solle.

Jusos-Chef Kevin Kühnert forderte einen „Vorziehen des Parteitages“ der SPD. Die Große Koalition habe nicht noch ein weiteres Jahr Zeit, berichtet die Mittelbayerische Zeitung. Andreas Klamm

Video, Aufstand der SPD Basis mit Hermann Wipperfürth:

(Bitte auf Foto klicken oder direkter Link: https://streamable.com/g220m

AufstandSPDBasis_102

Links und weiterführende Informationen zum Thema SPD, Aufstand der SPD Basis, Erneuerung, personelle Veränderungen:

Video-Link: Info-Video-Clip, Aufstand der SPD Basis mit Hermann Wipperfürth: https://streamable.com/g220m und www.facebook.com/andreas.klamm/videos/10212855021916780

Gruppe Aufstand der SPD Basis von Hermann Wipperfürth bei Facebook:

https://www.facebook.com/groups/aufstandderspdbasis

Vollständige Rede und Bitte um Entschuldigung für die Agenda 2010 von Hermann Wipperfürth, Gründer der Gruppe Aufstand der SPD Basis (bei Facebook), https://www.facebook.com/hermann.wipperfurth/videos/1754330621339579

Beitrag von Marco Bülow, SPD-Bundestagsabgeordneter, „Sozialdemokrat*innen wollen Rücktritt der gesamten SPD-Führungsspitze und Sonderparteitag.“  https://www.marco-buelow.de/sozialdemokratinnen-wollen-ruecktritt-der-gesamten-spd-fuehrungsspitze-und-sonderparteitag/?fbclid=IwAR0tcJnhQZ8s_8f5a8udk1-MuOBvt6R3YwuhXUS052__Y6sErXQ5V_1WwZE

Simone Lange fordert Rücktritt der SPD Parteispitze, Zeit.de, https://www.zeit.de/video/2018-10/5855393491001/spd-simone-lange-fordert-ruecktritt-der-parteispitze

Juso-Chef Kevin Kühnert plädiert für ein Vorziehen des SPD-Parteitags, Mittelbayerische.de, https://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/spd-chefin-nahles-moechte-weitermachen-21771-art1713408.html

Artikel in der PDF Druck-Version: Aufstand der SPD Basis – British Newsflash Magazine

https://britishnewsflashmagazine.files.wordpress.com/2018/11/aufstand-der-spd-basis-e28093-british-newsflash-magazine.pdf

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Allen Freunden, die um die SPD trauern

Viele meiner Freunde der SPD trauern. Es tut vielen Menschen leid, auch mir. Noch im September 2017 hatte ich SPD bei der Bundestags-Wahl gewählt. Doch man kann nicht immer stark sein. Die SPD war eine einst eine wunderbare und großartige Partei und ich erinnere mich in den schweren Stunden an viele Gespräche mit wunderbaren und guten SPD Politikern, die für die Sozialdemokratie lebten und wirkten (viele sind leider inzwischen verstorben) in den Jahren 1984 und folgende.

SPD_2018_101

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Happy Birthday To President Vladimir Putin

Дорогой президент!
Vladimir Putin!
Ко Дню рождения
Удачи, здоровья,
мудрости и много любви!

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters,
Radio TV IBS Liberty, oterapro media,
Andreas Klamm media, http://www.libertyandpeacenow.org
October 7, 2018

President_Vladimir_Putin_Birthday_101

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Anklagen gegen drei Terror-Verdächtige erhoben

Anklagen gegen drei Terror-Verdächtige erhoben

Koblenz/Mainz. 3. Oktober 2018 (pmd). Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz mit.

Nach umfangreichen Ermittlungen der Landeszentralstelle Rheinland-Pfalz für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT-rlp), des Staatsschutzes des Landespolizeipräsidiums des Saarlands hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen drei syrische Staatsangehörige im Alter von 27 und 23 Jahren sowie mutmaßlich 22 Jahren Anklagen zum Oberlandesgericht Koblenz wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b StGB).

Die Angeschuldigten, die zuletzt gemeinsam in einer Wohnung in Saarlouis im Saarland lebten, wurden bereits am 12.04.2018 in Saarlouis und Dirmingen festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft in verschiedenen rheinland-pfälzischen Haftanstalten.

Die gegen die Angeschuldigten gerichteten Tatvorwürfe hängen nicht miteinander zusammen. Daher sind drei getrennte Verhandlungen durchzuführen.

Über die Eröffnung der Hauptverfahren, die vor dem Oberlandesgericht Koblenz stattfinden werden, ist noch nicht entschieden. Wann die Hauptverhandlung beginnt, hat das Gericht noch nicht mitgeteilt.

Die Akten werden zunächst dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der von Gesetzes wegen über die weitere Haftfortdauer entscheiden muss.

Zu den Tatvorwürfen:

Dem 27-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen sich im Februar 2014 in Syrien dem IS angeschlossen zu haben. Er soll sich in der Folgezeit aktiv auf Seiten des IS an Gefechten in der syrischen Provinzen Hassaka und im Irak an den Kämpfen um die Stadt Mossul beteiligt haben. Nach der Eroberung von Mossul soll er sich zudem als Spitzel für den IS betätigt haben. Er reiste am 16.11 2015 über die Türkei nach Deutschland ein und beantragte Asyl.

 

Der möglicherweise 22-jährige Angeschuldigte steht im Verdacht, sich im April 2013 in der Region Homs der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIG)“, einer Vorgängerorganisation des IS, angeschlossen zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er sich der Befehlsgewalt der Terrororganisation unterstellt und deren Ziele gefördert haben. So soll er ein Ausbildungslager durchlaufen haben, in dem er im Umgang mit leichten Waffen und Schnellfeuergewehren geschult wurde. In der Folge soll er sich in Syrien auf Seiten des ISIG an militärischen Gefechten beteiligt haben.

Die tatsächliche Identität des Angeschuldigten konnte bislang nicht sicher geklärt werden. Hinsichtlich seines Namens wie auch seines Geburtsdatums existieren widersprüchliche Angaben.

Der Angeschuldigte befindet sich mindestens seit dem 02.02.2016 in Deutschland. Er selbst gibt an, über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen zu sein. Zur Sache hat er sich bislang nicht eingelassen.

 

Der 23-jährige Angeschuldigte ist verdächtig, sich Ende Januar 2013 in der syrischen Stadt Deir ez-Zor unter Verwendung des Kampfnamens „Abou Abbas“ der islamistischen Terrororganisation Ahrar al-Sham angeschlossen zu haben. Bereits zuvor – vermutlich schon seit 2011 – beteiligte er sich an einer bewaffneten Widerstandsgruppe gegen das Regime des syrischen Machthaber Baschar al-Assad.

Zunächst wurden ihm Aufgaben in der Lebensmittelversorgung der Terrororganisation zugewiesen, anschließend absolvierte er eine militärische Ausbildung in einem Trainingslager, wo er im Umgang mit Pistolen, Schnellfeuerwaffen, Handgranaten sowie im Gebrauch mit Mörsern und Flugabwehrkanonen geschult wurde. Außerdem wurde er zum Scharfschützen ausgebildet. Er steht im Verdacht sich im Dezember 2013 auf Seiten der Ahrar al-Sham an den Gefechten um die nordsyrische Stadt Tal Hamis beteiligt und im Anschluss daran das Kommando über eine 40-köpfige Einheit der Terrororganisation übernommen zu haben.

Der Angeschuldigte reiste am 24.08.2015 über die Balkanroute nach Deutschland ein.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Angeschuldigte auch nach seiner Einreise nach Deutschland unter anderem über verschiedene Internetplattformen weiter durch Verbreitung von Propagandamaterial und Rekrutierungsaufrufe für die Ahrar al-Sham geworben.

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Ungewöhnliche neue bisher nicht gekannte Einsatz-Taktik der Nazi-Rechtsterroristen aus Chemnitz

Ungewöhnliche neue bisher nicht gekannte Einsatz-Taktik der Nazi-Rechtsterroristen aus Chemnitz

 

Chemnitz/Berlin/Karlsruhe. 2. Oktober 2018. Von Nazi-Rechtsterroristen in Chemnitz gehen vermutlich größere Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland aus als bislang bekannt. Medien-Berichten zufolge hätten die Demokratie-feindlichen Kräfte einen Umsturz in der Bundesrepublik Deutschland geplant und stellen offenbar die Bundeskanzlerschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Frage. Bewaffnung: Wurfgeschosse, Luftgewehr, Flaschen…und bislang noch nicht näher bekannte Waffen.

 

Die Bewaffnung und auch das öffentliche Auftreten der Nazi-Rechtsterroristen “Revolution Chemnitz” ist in der Tat mehr als ungewöhnlich. Vermutlich eine neue Form Einsatz-strategischer Planungen mit dem möglichen Ziel der Verwirrung, Irreführung und psychologische Kriegsführung um von echten Zielen und Missionen abzulenken.

 

Vielleicht ist die “mediale Kampf-Truppe” ein Täuschungs- und Ablenkungs-Manöver der rechtsterroristischen Aufklärungs- und Geheimdienst-Aufklärungs-Einheiten rechtsterroristischer Gruppierungen im Osten der Bundesrepublik Deutschland, bekannt auch als frühere DDR (Deutsche Demokratische Republik).

 

Kampf- und Militär-taktische Einsatz-Erstauswertung: Jeder Marine-Kampfschwimmer weiß normalerweise wie wichtig Tarnen, Tricksen, Täuschen ist, wann es Zeit ist abzutauchen, aufzutauchen, zuzuschlagen, Ziele zu neutralisieren und abzutauchen, natürlich – ohne dabei Spuren zu hinterlassen.

 

Mit der reichlich auffälligen Kostümierung der “Revolution Chemnitz” – Nazi-Rechtsterroristen lassen diese sich aus 10 Kilometer Luftlinie wunderbar sogar ohne Brille und Fernglas orten, ausmachen, aufklären und erkennen. Das ist in der Tat eine reichlich ungewöhnliche, aufklärende und verwirrende Kampf-Taktik, die bisher in dieser Form vermutlich nur selten in der Bundesrepublik Deutschland bislang beobachtet werden konnte.

 

Fehlt eigentlich nur noch, dass die “medialen Kampf-Truppen” der Nazi-Rechtsterroristen Leuchtraketen in den Himmel schießen, damit Antifa, Polizei und die Medien noch leichter die Ortung aufnehmen können.

 

Wenn es das Ziel der Rechtsterroristen war die ” größtmögliche, mediale, internationale Welt-Öffentlichkeit” zu erreichen, darf das erste Ziel als “erfolgreich gelungen” eingestuft werden. Die neuen, gewählten Einsatz-Taktiken der Nazi-Rechtsterroristen aus Chemnitz stimmen nachdenklich. Ersten Erfolgs-Meldungen entgegen ist die Gefahr, die von Terroristen ausgeht, wohl noch nicht entkräftet. Daher gilt es weiterhin als wichtig: Aufzuklären, zu beobachten und zu verteidigen, soweit es noch möglich sein kann. Welche weiteren Ziele mögen wohl noch auf der Agenda der Nazi-Rechtsterroristen aus Chemnitz stehen?

 

Die Ideologie der Nazi-Rechtsterroristen bleibt ohne Zweifel gefährlich: Ablehnung der Demokratie, geplante Anschläge auf Ausländer und Menschen die anders denken, als so genannte Andersdenkende bezeichnet, in Fragestellung der Führungsrolle von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), offenbar ein gestörtes Bild gegenüber Frauen, Antikaptialische Grundhaltung (vergleiche Bericht in der Bild-Zeitung, obgleich Kampf-Einsätze und Kriege immer extrem viel Kapital erfordern um erfolgreich Kriege und militärische Kampfmissionen durchführen zu können), Ablehnung des 3. Oktober als National-Feiertag von Deutschland bzw. als gesetzlichen Feiertag, bekannt als Tag der deutschen Einheit. Andreas Klamm

 

Medien-Berichte:

Welt.de, Mutmaßliche Rechtsterroristen sollen rechtsradikalen Umsturz Deutschland geplant haben. https://www.welt.de/politik/deutschland/article181729564/Terrorgruppe-Revolution-Chemnitz-soll-rechtsradikalen-Umsturz-geplant-haben.html

 

Focus.de, Mutmaßliche Rechtsterroristen strebten ersten Erkenntnissen zufolge Umsturz der Bundesrepublik Deutschland an. https://www.focus.de/politik/deutschland/chemnitz-revolution-chemnitz-plante-attacken-auf-politiker-journalisten-und-weitere-menschen_id_9688440.html

 

Freie Presse.de, Rechtsradikale Terroristen planten Umsturz in Deutschland, https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitzer-rechtsterroristen-planten-umsturz-in-deutschland-artikel10326436

 

Bild Zeitung: Tom W. war schon Anführer einer Nazi-Kameradschaft. https://www.bild.de/news/inland/news-inland/chemnitz-tom-w-war-schon-anfuehrer-von-nazi-kameradschaft-57591112.bild.html

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Friedensaktivist Jürgen Grässlin: “Regierung verübt Beihilfe zum Völkermord”

Friedensaktivist Jürgen Grässlin: “Regierung verübt Beihilfe zum Völkermord”

Stuttgart/Freiburg/Berlin. 1. Oktober 2018 (pmd). Der Freiburger Friedensaktivist Jürgen Grässlin hat die Bundesregierung scharf kritisiert. Mit ihren Waffenexporten in Drittländer würde sie gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Der couragierte Mann für Frieden, Jürgen Grässlin, kritisierte: „Die Regierung verübt Beihilfe zum Völkermord.“

Bei der Veranstaltung und Aufzeichnung “SWR-Live-Talk” im Studio Freiburg am Donnerstagabend sagte Jürgen Grässlin: “Momentan werden 54 Prozent der deutschen Waffen-Exporte an Drittländer geliefert, das ist Rechtsbruch. Wenn ich könnte, würde ich Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und die acht Mitglieder des Bundessicherheitsrates vor Gericht bringen. Geht leider rechtlich nicht, aber ich finde es angemessen, diesen Politikern zu sagen, „es ist nicht nur Beihilfe zum Mord, was sie leisten, es wird auch deutsches Recht gebrochen. Mit den Kriegswaffenlieferungen in den Irak wird auch internationales Völkerrecht gebrochen. Es ist unglaublich, was sich unsere Regierung erlaubt.” Der Freiburger Friedensaktivist Jürgen Grässlin hat im SWR-Live-Talk im Studio Freiburg kein Blatt vor den Mund genommen.

Der deutschen Rüstungsindustrie empfiehlt Grässlin, einen Opferfond einzurichten und überhaupt die Waffenherstellung einzustellen. Waffenexporte in sogenannte “Drittländer”: „illegal“, sagt Grässlin, „und trotzdem an der Tagesordnung.“ Im Gespräch mit SWR-Studioleiter Rainer Suchan hat der Realschullehrer Grässlin von seinem Kampf gegen die Oberndorfer Waffenfirma Heckler und Koch erzählt. “Meine Waffe ist mein Hirn”, so der Aktivist.

Seit einiger Zeit ist Grässlin Kleinaktionär, er hält einen Anteil an der Oberndorfer Firma und darf deshalb bei Hauptversammlungen mitreden. Was er ausgiebig nutzt, um kritische Fragen zu stellen.

Für einen, der die Industrie frontal angeht, ist das Leben vielleicht nicht immer lustig. Grässlin aber winkt ab: Er fühlt sich sicher, auch wenn es dann und wann Drohungen gab und gibt.

Zur gut besuchten SWR-Live-Talkshow gehörte auch ein kleines Spiel: Moderator Rainer Suchan hielt Grässlin Zitate vor mit der Frage, ob sie von ihm stammen könnten. Schlagfertige Reaktion Grässlins bei einem der Zitate: “Ich glaube nicht, dass es von mir stammt, aber es ist hochintelligent.”

Ausschnitte aus dem Gespräch sind in den Radioprogrammen des SWR zu hören. Am Sonntag, 30. September, von 13:05 Uhr bis 14:00 Uhr in SWR4 Baden-Württemberg Radio Südbaden sowie am Samstag, 6. Oktober, von 17:05 Uhr bis 18:00 Uhr im Digitalradio SWR Aktuell, eine Wiederholung dann am 7. Oktober 10:05 Uhr bis 11:00 Uhr.

Sende-Termine, SWR

SWR4 Baden-Württemberg Radio Südbaden: Sonntag 30.9.  13.05 Uhr – 14 Uhr (Ausschnitte)
SWR Aktuell Radio: Samstag 6. Oktober 2018, 17.05 Uhr – 18 Uhr
SWR Aktuell Radio: Sonntag 7. Oktober 2018, 10.03 Uhr – 11 Uhr

Videos von der Aufzeichnung mit Jürgen Grässlin, Friedens-Aktivist

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Friedensaktivist-Juergen-Graesslin-Regierung-veruebt-Beihilfe-zum-Voelkermord,graesslin-kritisiert-bundesregierung-100.html und www.swr.de/südbaden

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Politische Show, Anliegen und Hausordnungen

Politische Show, Anliegen und Hausordnungen

Eine Pressekonferenz und ein Journalist

Berlin. 29. September 2018. Zur politischen Show-Einlage eines Journalisten-Kollegen bei einer Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Während Pressekonferenzen und im Deutschen Bundestag sind politische Darbietungen und Aktionen üblicherweise nicht erlaubt. Im Bundeskanzleramt, in Regierungs-Gebäuden und im Deutschen Bundestag gibt es die Möglichkeit eine Hausordnung festzulegen und auf die Einhaltung der Hausordnung zu bestehen.

Obgleich ich künstlerische, freie, außergewöhnliche und kreative Aktionen mag, würde ich genau aus diesen Gründen auch nicht auf die Idee kommen bei PK´s und im Bundestag politische Kunstaktionen dieser Art zu veranstalten.

Doch der Kollege weiß wie die Regeln sind und hatte vielleicht keine Lust mühevoll irgendwelche Presse-Mitteilungen an die Redaktonen zu versenden. Mit der Aktion hat er sein Ziel zunächst einmal erreicht. Die Kollegen und Kolleginnen von Presse, Film, Funk und Fernsehen und die Menschen sprechen über den Mann und sein Anliegen.

Ziel erreicht, wenn auch auf recht außergewöhnliche Weise. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist aus verständlichen Gründen sichtbar “not amused”. Immerhin hat ein anderer Mensch ihre politische Show dazu genutzt um die Show auf nicht geplante Weise thematisch zu erweitern.

Die Mischung von Politik und Unterhaltung in Form des Politainments ist sicher in anderen Bereichen ohne Zweifel nicht nur zulässig sondern teilweise sogar erwünscht. Grundfreiheiten, Menschenrechte, Presse-Freiheit und künstlerische Freiheit sind natürlich grundsätzlich immer gerne erwünscht. Andreas Klamm

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Frieden: Waffen-Händler werden nicht am Hungertuch nagen müssen

Berlin. 26. September 2018. In Kreisen des Establishments gibt es nicht wenige Menschen, die Grundrechte, Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, in Deutschland und auch in anderen Nationen als “reale und ernste Bedrohung” empfinden. Aus Stichtweise oder Betrachtung der Aktionäre lukrativer Waffen-Geschäfte, die einen kaum noch erfassbaren Boom erleben, aus der Perspektive von Waffen-Händlern und der Waffen-Lobby mögen diese Ängste zum Teil berechtigt erscheinen.

Die gute Nachricht vorweg: Sollte in der Bundesrepublik Deutschland, in Deutschland, in Europa und in der Welt je die Situation eintreten, dass Frieden, also nicht nur ein Waffenstillstand seit 8. Mai 1945, möglich werden sollte, neben echter Demokratie, Basis-Demokratie, der Wahrung und des Schutzes von allgemeinen Menschenrechten, Demokratie, Grundrechten und Grundfreiheiten, werden künftig auch Aktionäre der Waffen-Geschäfte, Waffen-Händler und die Waffen-Lobby nicht am Hungertuch nagen müssen.

Man kann übrigens auch ohne Waffen sich für Frieden und Freiheit engagieren, so wie es in der Präambel des Grundgesetzes und in Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschrieben steht.

Und keine Angst die Waffen-Lobby, Aktionäre des Waffen-Handels und Waffen-Händler müssen nicht am Hungertuch nagen, wenn künftig kleine Kinder, Frauen und alte Menschen nicht mehr erschossen, ermordet oder bombardiert werden sollten. Es gibt neue Lösungen. Die sind zugegebener Weise kompliziert und nicht ganz so einfach.

Doch es wird auch ohne Waffengeschäfte Möglichkeiten geben tatsächlich Profite erwirtschaften zu können. Das dauert länger. Es bedeutet auch mehr Arbeit leisten zu müssen, um Multi-Millionär zu werden. Soviel Ehrlichkeit sollte sein.

Man wird dann, wenn Frieden eintreten sollte, nicht ganz so schnell mehrfacher Multi-Millionär. Mit Waffengeschäften und der Ermordung von Zivilisten kann man innerhalb kürzester Zeit Milliarden-Umsätze generieren. Die Profite aus Waffengeschäften kann man auch als Blut-Geld bezeichnen, da Kinder, Frauen, kranke und alte Männer zwecks der maximalen Profit-Generierung getötet und ermordet werden. Dies wird in der Regel als Motiv aus niedrigen Beweggründen (Geld, Macht, Reichtum, etc). bezeichnet. Das ist allgemein und öffentlich bekannt.

Dennoch gibt es die Chance auch ohne Waffengeschäfte in Zeiten des Friedens gute Geschäfte zu tätigen. Doch der weitere Vorteil von Frieden sollte bitte auch nicht vergessen werden: Es sterben dann nicht mehr ganz so viele Kinder, Frauen und alte Menschen durch den Einsatz von Waffen oder Bomben, etc., wenn auf umfangreiche Waffengeschäfte und Kriege und Angriffs-Kriege verzichtet wird. Andreas Klamm

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Hambacher Forst: Wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihren guten Ruf als Klimaschutz-Kanzlerin verlieren?

Hambacher Forst. Wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihren guten Ruf als Klimaschutz-Kanzlerin schon in kurzer Zeit verlieren?

Im Wald ist LEBEN und viele Tiere – Klimaschutz ist möglich, wenn man es will.

www.hambacherforst.org

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Petition: Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles U.N. Mandat

Petition: Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles U.N. Mandat

 

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. (and). Bereits am 11. September 2018 wurde aus aktuellem Anlass eine neue Petition bei change. org gestartet, die sich dafür einsetzt, dass es künftig keine militärische Bundeswehr-Einsätze ohne ein zuvor erteilte offizielles und gültiges Mandat der U.N. United Nations (Vereinte Nationen) gibt.

Die Petition ruft zum Verzicht von Gewalt, Terror und Krieg auf und kann bei https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-keine-militärischen-bundeswehr-einsätze-ohne-offizielles-u-n-mandat mitgezeichnet werden.

Mehreren Medien-Berichten zufolge beabsichtige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bunderegierung die Bundeswehr auch an militärischen Einsätzen in Syrien zu beteiligen. Laut einem Gutachten des Deutschen Bundestags sei ein möglicher Einsatz der Bundeswehr völkerrechtswidrig. Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.

Frieden_11_September_101.jpg

Der vollständige Text der Petition lautet:

 

Öffentliche Petition und Petition: 

Keine militärischen Bundeswehr-Einsätze ohne offizielles und gültiges U.N. Mandat / Mandat der United Nations / Vereinte Nationen

Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, 11. September 2018

Autor der Petition: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer und Projekt-Leitung von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, seit 2008, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte, Frieden, Freiheit, Dialog, Bildung, Medien und Verständigung, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Landkreis Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054, E-mail: andreasklamm@hotmail.com, Internet: www.libertyandpeacenow.org Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com und die Unterzeichner dieser öffentlichen Petition, wie nachfolgend.

An

Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, D 11011 Berlin, Deutschland

Eil-Petition und Petition 

Keine militärischen Einsätze der Bundeswehr ohne offizielles U.N. Mandat / United Nations (Vereinte Nationen)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Ihre Excellenzen, sehr geehrte Seine Excellenzen!

Der Deutsche Bundestag möge mit sofortiger Wirkung beschließen, dass mit sofortiger Wirkung oder ersatzweise schnellst möglich KEINE militärischen Bundewehr-Einsätze im Inland und im Ausland stattfinden dürfen ohne ein offizielles und zuvor beschlossenes Mandat der U.N. United Nations, Vereinten Nationen.

Der Autor, Unterzeichner und die weiteren Unterzeichner dieser Petition und öffentlichen Petition wünschen

1) Frieden, Dialog und Verständigung

2) Lehnen aus Gründen des Grundgesetzes, des Völkerrechts, der Genfer Konventionen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aus politischen Gründen, aus religiösen Gründen, aus humanistischen Gründen, aus Glaubensgründen grundsätzlich GEWALT, TERROR und KRIEG vollumfänglich ab. Die Naturrechte und das Recht der Verteidigung werden nicht abgelehnt.

3) Friedliche Lösungen

4) Hilfe diplomatische Lösungen für politische Konflikte oder Konflikte sonstiger Art

Begründung

Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 8. Mai 1945 in Deutschland bedingungslos.

Deutschland trägt laut Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine besondere historische Verantwortung für den Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt.

Illegale Angriffs-Kriege sind auch laut Gutachten des Deutschen Bundestags nicht zulässig, vergleiche Medien-Berichte vom 10. / 11. September 2018

Zeit.de, Syrien-Einsatz wäre laut Gutachten des Deutschen Bundestags rechtswidrig. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/bundeswehreinsatz-syrien-idlib-bundestag-gutachten-rechtswidrig

n-tv.de: Gutachten zum geplanten Syrien-Einsatz: Bundeswehr-Einsatz wäre rechtswidrig, https://www.n-tv.de/politik/Bundeswehreinsatz-waere-rechtswidrig-article20617796.html

Stern.de, Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre laut Bundestagsgutachten rechtswidig, https://www.stern.de/politik/deutschland/verstoss-gegen-grundgesetz-gutachten–syrien-einsatz-der-bundeswehr-waere-rechtswidrig-8353426.html

Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland / Deutschland:

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht

Paragraph 13, Völkerstrafgesetzbuch

  • 13
    Verbrechen der Aggression
    (1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. 2Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1.
der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2.
durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

.Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations, Vereinte Nationen, www.un.org Artikel 1 bis Artikel 3
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Ein Angriff von Syrien gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen Deutschland ist NICHT zu erkennen und ist wohl auch nicht zu befürchten.

Die Verpflichtung für Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt ist höher zu bewerten als sonstige Interessen.

Friedliche und diplomatische Lösungen sind möglich.

Vorab herzlichen Dank.

Mit freundichen Grüßen

gezeichnet

Andreas Klamm, Journalist, Tel. 0621 5867 8054

und die Gesamtheit aller Unterzeichner dieser Petition und öffentlichen Petiton.

Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen / Ludwigshafen am Rhein, 11. September 2018

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Shana Tova. Happy New Year 5779

Shana Tova. Happy New Year 5779. א גוט געבענטשט יאהר to all Jewish Friends, Peace, Love, Joy And Understanding. Andreas Klamm​, Radio TV IBS Liberty, IFN International Family Network d734, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, British Newsflash Magazine, Andreas Klamm Medien, oterapro Media Productions

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Shana Tova! Happy New Year 5779

Shana Tova! Happy New Year! Ein gutes Neues Jahr 5779 an meine jüdischen Freunde! Glück, Gesundheit, Frieden und Freude.

Andreas Klamm

Andreas Klamm Medien

Radio TV IBS Liberty

British Newsflash Magazine

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters

IFN International Family Network d734

ISMOT International Social And Medical Outreach Team

oterapro Media Productions

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Shana Tova! Happy New Year 5779

Shana Tova! Happy New Year! Ein gutes Neues Jahr 5779 an meine jüdischen Freunde! Glück, Gesundheit, Frieden und Freude.

Andreas Klamm

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IFN International Family Network d734

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Notfall: Andreas Klamm sucht Strafverteidiger

NOTFALL DRINGEND. Gesucht wird ein Strafverteidiger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht – TAG und Nacht. Aufgrund der falschen Anschuldigung von Betrug und Diebstahl suche ich dringend Tag und Nacht einen Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich habe bereits bei 16 Rechtsanwälten zur Mandatsübernahme angefragt, doch alle Strafverteidiger und Rechtsanwälte lehnen eine Mandats-Übernahme für mich leider ab. Wenn ich keinen Strafverteidiger / Rechtsanwalt finden kann, wird eine Verteidigung vor Gericht nicht möglich sein. Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 48 90 449, E-mail: andreasklamm@hotmail.com, Internet: http://www.andreas-klamm.de

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UN Secretary General: Appeal For Peaceful Solutions in Syria

UN Secretary General: Appeal For Peaceful Solutions in Syria

New York City / Ludwigshafen am Rhein. (oterapro). April 14, 2018. The founder of Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org and www.libertypeacenow.org (Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com), Andreas Klamm as known as Andreas Klamm-Sabaot has sent via FAX and E-mail an Appeal for Peaceful Solutions to the UN General Secretary António Guterres.

To

His Excellency António Guterres

UN Secretary General

United Nations, S-233

New York, NY 10027

 

(PRESS INQUIRIES ONLY) Tel. 212-963-7162

(ALL OTHER INQUIRIES) Tel. 212-963-1234

Stéphane Dujarric

Spokesman for the Secretary-General

 

E-mail: dujarri@un.org

Eri Kaneko

Associate Spokesperson for the Secretary-General

E-mail: kaneko@un.org

 

Farhan Haq

Deputy Spokesman for the Secretary-General

E-mail: haqf@un.org

 

405 East 42nd Street, Room S-0200, New York, NY 10017

Protocol General Tel: (212) 963-7170, (212) 963-7171

Protocol Accreditation Tel: (212) 963-7181

Fax: 0012129631921

 

Neuhofen, April  11th, 2018

Ludwigshafen am Rhein, Rhineland-Palatinate, Germany

 

APPEAL FOR PEACEFUL SOLUTIONS IN CONCERN OF SYRIA AND PEACE – The use of force will be a is prohibited

 

Dear His Excellency UN Secretary General António Guterres!

 

The media and government reports issued by the The President of the United States of America, His Excellency President Donald J. Trump, The U.S. Government, other leaders around the world are troubling and alarming.

 

As we have come to know there are officially unconfirmed reports about a possible attack with chemical weapons in the country of Syria. No proof has been provided yet. As we have learned and do know, it is not yet even certain if such attacks with chemical weapons might have taken place.

 

Threats have been issued and have been mentioned in public by several nation and Government leaders, rulers and even Presidents in Office, to attack the country of Syria with the use of force has been mentioned. Adding violence to violence is making no sense at all and it will not lead to peace and peaceful solutions which shall be and should be the first class priority and aim.

 

Based upon the Universal Declaration of the United Nations proclaimed in 1948 and the goodwill of peace loving people therefore I want to make an APPEAL FOR PEACEFUL SOLUTIONS for the country of Syria, its Government, its citizen and people and surrounding nations, such as

 

  1. Gathering of the UN Security Council which will adopt following peaceful solutions.
  2. Launch of an multinational UN investigation in concern of a possible attack with chemical weapons in Syria.
  3. The use of force and the use of lethal force will not be allowed and will be and is prohibited until certain proof of facts will be delivered to the UN Security Council and the public worldwide.
  4. Launch of a temporary Regional Security Council Assembly for Syria with members of the regular UN Security Council and with members of the official Government of Syria and with members of the official Government of Russia
  5. The aim of and for peaceful solutions for the country of Syria and its people and citizen and surrounding nations shall be set with first class priority.
  6. The aim of and for peaceful solutions shall have first class priority.
  7. As long as the UN investigation is ongoing any kind of false accusations against any country and government including, the Government of Syria, Iran and Russia will be not allowed and will be and are prohibited.
  8. Crimes according the crime of aggression according the Rome Statute  / ICC will be  and are prohibited
  9. Crimes against humanity and the use of forces and lethal force will be and are prohibited as long as the UN investigation will be ongoing and as long as not save and certain proof will be provided.
  10. Instead of the use of force there will be set and launched a regional conference or gathering assembly for peaceful solutions for Syria, its people, citizen and surrounding nations with national, international and multinational negotiators for peaceful solutions.
  11. In case if an attack against the country of Syria and its people and citizen with chemical weapons may will be confirmed based upon a just and air UN investigation a fair trial will be granted to those which are responsible and which are involved.
  12. Fair trial and negotiations will be granted and assured also to the Government of Syria and its President Bashar-al Assad. Peaceful solutions and humanitarian aid, assistance and support and for the citizen, people and animals living in the country of Syria will be have first priority.

 

 

Background, Reasoning And Sources

 

Syria´s President Bashar-al Assad may have invited according to officially not confirmed media reports already the member of the UN United Nations to launch an international and multional investigation.

 

Quote: „Assad denies use of chemical weapons

Syria’s president, Bashar-al Assad, has said that reports of a chemical weapons attack by his forces were “100% fabricated”.

In an exclusive interview with AFP, filmed by the Syrian presidency, he said that his country doesn’t have chemical weapons and that it was an excuse for the United States to attack his country.

Sources: AFP and BBC.com, http://www.bbc.com/news/av/world-middle-east-39586500/assad-denies-use-of-chemical-weapons

The entire UNIVERSAL DECLARATION OF HUMAN RIGHTS, Resolution 217 IIIA, United Nations, proclaimed in 1948 ff.

Article 1: Innate freedom and equality

All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.

 

Article 11: Right to the presumption of innocence

Everyone charged with a penal offence has the right to be presumed innocent until proved guilty according to law in a public trial at which he has had all the guarantees necessary for his defence.

No one shall be held guilty of any penal offence on account of any act or omission which did not constitute a penal offence, under national or international law, at the time when it was committed. Nor shall a heavier penalty be imposed than the one that was applicable at the time the penal offence was committed.

Universal Declaration of Human Rights, United Nations, universal

 

Article 8 bis

  1. For the purpose of this Statute, “crime of aggression” means the planning, preparation, initiation or execution, by a person in a position effectively to exercise control over or to direct the political or military action of a State, of an act of aggression which, by its character, gravity and scale, constitutes a manifest violation of the Charter of the United Nations.
  2. For the purpose of paragraph 1, “act of aggression” means the use of armed force by a State against the sovereignty, territorial integrity or political independence of another State, or in any other manner inconsistent with the Charter of the United Nations. Any of the following acts, regardless of a declaration of war, shall, in accordance with United Nations General Assembly resolution 3314 (XXIX) of 14 December 1974, qualify as an act of aggression:

(a) The invasion or attack by the armed forces of a State of the territory of another State, or any military occupation, however temporary, resulting from such invasion or attack, or any annexation by the use of force of the territory of another State or part thereof;

(b) Bombardment by the armed forces of a State against the territory of another State or the use of any weapons by a State against the territory of another State;

(c) The blockade of the ports or coasts of a State by the armed forces of another State;

(d) An attack by the armed forces of a State on the land, sea or air forces, or marine and air fleets of another State;

(e) The use of armed forces of one State which are within the territory of another State with the agreement of the receiving State, in contravention of the conditions provided for in the agreement or any extension of their presence in such territory beyond the termination of the agreement;

(f) The action of a State in allowing its territory, which it has placed at the disposal of another State, to be used by that other State for perpetrating an act of aggression against a third State;

(g) The sending by or on behalf of a State of armed bands, groups, irregulars or mercenaries, which carry out acts of armed force against another State of such gravity as to amount to the acts listed above, or its substantial involvement therein.

Exercise of jurisdiction

Under the Statute, the conditions for the exercise of jurisdiction for the “crime of aggression” by the Court are as defined below. With these provisions, the Court may exercise its jurisdiction over the “crime of aggression” in one or all of the following ways.

 

State referral, proprio motu

Security Council referral

Article 15 bis

Exercise of jurisdiction over the crime of aggression (State referral, proprio motu)

 

The Court may exercise jurisdiction over the crime of aggression in accordance with article 13, paragraphs (a) and (c), subject to the provisions of this article.

The Court may exercise jurisdiction only with respect to crimes of aggression committed one year after the ratification or acceptance of the amendments by thirty States Parties.

The Court shall exercise jurisdiction over the crime of aggression in accordance with this article, subject to a decision to be taken after 1 January 2017 by the same majority of States Parties as is required for the adoption of an amendment to the Statute.

The Court may, in accordance with article 12, exercise jurisdiction over a crime of aggression, arising from an act of aggression committed by a State Party, unless that State Party has previously declared that it does not accept such jurisdiction by lodging a declaration with the Registrar. The withdrawal of such a declaration may be effected at any time and shall be considered by the State Party within three years.

In respect of a State that is not a party to this Statute, the Court shall not exercise its jurisdiction over the crime of aggression when committed by that State’s nationals or on its territory.

Where the Prosecutor concludes that there is a reasonable basis to proceed with an investigation in respect of a crime of aggression, he or she shall first ascertain whether the Security Council has made a determination of an act of aggression committed by the State concerned. The Prosecutor shall notify the Secretary-General of the United Nations of the situation before the Court, including any relevant information and documents.

Where the Security Council has made such a determination, the Prosecutor may proceed with the investigation in respect of a crime of aggression.

Where no such determination is made within six months after the date of notification, the Prosecutor may proceed with the investigation in respect of a crime of aggression, provided that the Pre-Trial Division has authorized the commencement of the investigation in respect of a crime of aggression in accordance with the procedure contained in article 15, and the Security Council has not decided otherwise in accordance with article 16.

A determination of an act of aggression by an organ outside the Court shall be without prejudice to the Court’s own findings under this Statute.

This article is without prejudice to the provisions relating to the exercise of jurisdiction with respect to other crimes referred to in article 5.[6]

Article 15 ter

Exercise of jurisdiction over the crime of aggression (Security Council referral)

 

The Court may exercise jurisdiction over the crime of aggression in accordance with article 13, paragraph (b), subject to the provisions of this article.

The Court may exercise jurisdiction only with respect to crimes of aggression committed one year after the ratification or acceptance of the amendments by thirty States Parties.

The Court shall exercise jurisdiction over the crime of aggression in accordance with this article, subject to a decision to be taken after 1 January 2017 by the same majority of States Parties as is required for the adoption of an amendment to the Statute.

A determination of an act of aggression by an organ outside the Court shall be without prejudice to the Court’s own findings under this Statute.

This article is without prejudice to the provisions relating to the exercise of jurisdiction with respect to other crimes referred to in article 5.

Activation of the Court’s jurisdiction

Since the amendments on the crime of aggression were adopted under Article 121.5, they enter into force for each ratifying State individually. In addition, the amendments require two further conditions to be fulfilled for the Court to exercise jurisdiction, both for state referrals and proprio motu investigations (15 bis) and for Security Council referrals (15 ter):

 

The Court may exercise jurisdiction only with respect to crimes of aggression committed one year after the ratification or acceptance of the amendments by thirty States Parties.

The Court shall exercise jurisdiction over the crime of aggression in accordance with this article, subject to a decision to be taken after 1 January 2017 by the same majority of States Parties as is required for the adoption of an amendment to the Statute.

At the 16th annual session of the Assembly of States Parties to the Rome Treaty, it was decided to activate jurisdiction of the Crime of Aggression starting July 17, 2018.[7]

 

ICC: Jurisdiction over Crime of Aggression Activated

(Dec. 26, 2017) The Assembly of States Parties to the Rome Statute of the International Criminal Court (ICC) met at United Nations headquarters from December 4 to 14, 2017. (Press Release, Assembly Activates Court’s Jurisdiction over Crime of Aggression, ICC website (Dec. 15, 2017).) The Assembly “is the Court’s management oversight and legislative body and is composed of representatives of the States which have ratified or acceded to the Rome Statute.” (Assembly of States Parties, ICC website (last visited Dec. 20, 2017); Rome Statute of the International Criminal Court (in force from July 1, 2002), ICC website.)

 

Among the actions taken at the recent Assembly was the adoption of several resolutions by consensus. These included activating the jurisdiction of the ICC over the crime of aggression, thereby adding this crime to the other offenses over which ICC jurisdiction is active, which are genocide, war crimes, and crimes against humanity. The additional jurisdiction will become effective on July 17, 2018. (Assembly of States Parties, supra; Assembly Activates Court’s Jurisdiction over Crime of Aggression, supra.) The Assembly also amended article 8 of the Rome Statute, on war crimes, adding to the definition of war crimes the use of microbial, biological, or toxin weapons, weapons that cause injuries through fragments that cannot be detected by x-rays, and laser weapons.  (Assembly Activates Court’s Jurisdiction over Crime of Aggression, supra.)

 

In addition, the Assembly elected six judges for terms of nine years; a new President of the Assembly, Judge O-Gon Kwon of the Republic of Korea, for the years 2018-20; and Vice-Presidents from Senegal and Slovakia. (Assembly Activates Court’s Jurisdiction over Crime of Aggression, supra.)

 

Background

 

The activation of the ICC’s jurisdiction over “aggression” follows many years of debate on how the crime would be prosecuted in practice. Although the mandate to bring aggressors to trial was part of the original jurisdiction of the ICC, its implementation was postponed pending agreement on the meaning of “aggression” and the role of nations with vetoes in the United Nations Security Council.

 

At a meeting held in Kampala, Uganda, in 2010, diplomats reached consensus that the ICC Prosecutor would take on cases of aggression only with the approval of the Security Council. In the absence of an acknowledgment by the Security Council that aggression has occurred, the Prosecutor must request a case from that body. Should the Security Council not reply for six months, the Prosecutor may seek approval from the ICC judges to proceed with an investigation. In addition, States may opt out of allowing ICC jurisdiction over crimes of aggression, sending a declaration to that effect to the Registrar of the Court. At the 2010 meeting, it was decided that the jurisdiction would come into effect in 2017 if adopted by 30 Member States and promulgated by the Assembly of States Parties. The 30th adoption, by Palestine, took place on June 26, 2016. (Stéphanie Maupas, After 15 Years, ICC States Still Debating Crime of Aggression, JUSTICEINFO.NET (Feb. 15, 2017).

Source:

http://www.loc.gov/law/foreign-news/article/icc-jurisdiction-over-crime-of-aggression-activated

 

 

Article 7

Crimes against humanity

  1. For the purpose of this Statute, “crime against humanity” means any of the following acts when committed as part of a widespread or systematic attack directed against any civilian population, with knowledge of the attack:

 

(a)     Murder;

(b)     Extermination;

 

(c)     Enslavement;

 

(d)     Deportation or forcible transfer of population;

 

(e)     Imprisonment or other severe deprivation of physical liberty in violation of fundamental rules of international law;

 

(f)     Torture;

 

(g)     Rape, sexual slavery, enforced prostitution, forced pregnancy, enforced sterilization, or any other form of sexual violence of comparable gravity;

 

(h)     Persecution against any identifiable group or collectivity on political, racial, national, ethnic, cultural, religious, gender as defined in paragraph 3, or other grounds that are universally recognized as impermissible under international law, in connection with any act referred to in this paragraph or any crime within the jurisdiction of the Court;

 

(i)     Enforced disappearance of persons;

 

(j)     The crime of apartheid;

 

(k)     Other inhumane acts of a similar character intentionally causing great suffering, or serious injury to body or to mental or physical health.

 

  1. For the purpose of paragraph 1:

(a)     “Attack directed against any civilian population” means a course of conduct involving the multiple commission of acts referred to in paragraph 1 against any civilian population, pursuant to or in furtherance of a State or organizational policy to commit such attack;

(b)     “Extermination” includes the intentional infliction of conditions of life, inter alia the deprivation of access to food and medicine, calculated to bring about the destruction of part of a population;

 

(c)     “Enslavement” means the exercise of any or all of the powers attaching to the right of ownership over a person and includes the exercise of such power in the course of trafficking in persons, in particular women and children;

 

(d)     “Deportation or forcible transfer of population” means forced displacement of the persons concerned by expulsion or other coercive acts from the area in which they are lawfully present, without grounds permitted under international law;

 

(e)     “Torture” means the intentional infliction of severe pain or suffering, whether physical or mental, upon a person in the custody or under the control of the accused; except that torture shall not include pain or suffering arising only from, inherent in or incidental to, lawful sanctions;

 

(f)     “Forced pregnancy” means the unlawful confinement of a woman forcibly made pregnant, with the intent of affecting the ethnic composition of any population or carrying out other grave violations of international law. This definition shall not in any way be interpreted as affecting national laws relating to pregnancy;

 

(g)     “Persecution” means the intentional and severe deprivation of fundamental rights contrary to international law by reason of the identity of the group or collectivity;

 

(h)     “The crime of apartheid” means inhumane acts of a character similar to those referred to in paragraph 1, committed in the context of an institutionalized regime of systematic oppression and domination by one racial group over any other racial group or groups and committed with the intention of maintaining that regime;

 

(i)     “Enforced disappearance of persons” means the arrest, detention or abduction of persons by, or with the authorization, support or acquiescence of, a State or a political organization, followed by a refusal to acknowledge that deprivation of freedom or to give information on the fate or whereabouts of those persons, with the intention of removing them from the protection of the law for a prolonged period of time.

 

  1. For the purpose of this Statute, it is understood that the term “gender” refers to the two sexes, male and female, within the context of society. The term “gender” does not indicate any meaning different from the above.

 

 

Article 8

War crimes

 

  1. The Court shall have jurisdiction in respect of war crimes in particular when committed as part of a plan or policy or as part of a large-scale commission of such crimes.

 

  1. For the purpose of this Statute, “war crimes” means:

(a)     Grave breaches of the Geneva Conventions of 12 August 1949, namely, any of the following acts against persons or property protected under the provisions of the relevant Geneva Convention:

(i)     Wilful killing;

(ii)     Torture or inhuman treatment, including biological experiments;

 

(iii)     Wilfully causing great suffering, or serious injury to body or health;

 

(iv)     Extensive destruction and appropriation of property, not justified by military necessity and carried out unlawfully and wantonly;

 

(v)     Compelling a prisoner of war or other protected person to serve in the forces of a hostile Power;

 

(vi)     Wilfully depriving a prisoner of war or other protected person of the rights of fair and regular trial;

 

(vii)     Unlawful deportation or transfer or unlawful confinement;

 

(viii)     Taking of hostages.

 

 

(b)     Other serious violations of the laws and customs applicable in international armed conflict, within the established framework of international law, namely, any of the following acts:

(i)     Intentionally directing attacks against the civilian population as such or against individual civilians not taking direct part in hostilities;

(ii)     Intentionally directing attacks against civilian objects, that is, objects which are not military objectives;

 

(iii)     Intentionally directing attacks against personnel, installations, material, units or vehicles involved in a humanitarian assistance or peacekeeping mission in accordance with the Charter of the United Nations, as long as they are entitled to the protection given to civilians or civilian objects under the international law of armed conflict;

 

(iv)     Intentionally launching an attack in the knowledge that such attack will cause incidental loss of life or injury to civilians or damage to civilian objects or widespread, long-term and severe damage to the natural environment which would be clearly excessive in relation to the concrete and direct overall military advantage anticipated;

 

(v)     Attacking or bombarding, by whatever means, towns, villages, dwellings or buildings which are undefended and which are not military objectives;

 

(vi)     Killing or wounding a combatant who, having laid down his arms or having no longer means of defence, has surrendered at discretion;

 

(vii)     Making improper use of a flag of truce, of the flag or of the military insignia and uniform of the enemy or of the United Nations, as well as of the distinctive emblems of the Geneva Conventions, resulting in death or serious personal injury;

 

(viii)     The transfer, directly or indirectly, by the Occupying Power of parts of its own civilian population into the territory it occupies, or the deportation or transfer of all or parts of the population of the occupied territory within or outside this territory;

 

(ix)     Intentionally directing attacks against buildings dedicated to religion, education, art, science or charitable purposes, historic monuments, hospitals and places where the sick and wounded are collected, provided they are not military objectives;

 

(x)     Subjecting persons who are in the power of an adverse party to physical mutilation or to medical or scientific experiments of any kind which are neither justified by the medical, dental or hospital treatment of the person concerned nor carried out in his or her interest, and which cause death to or seriously endanger the health of such person or persons;

 

(xi)     Killing or wounding treacherously individuals belonging to the hostile nation or army;

 

(xii)     Declaring that no quarter will be given;

 

(xiii)     Destroying or seizing the enemy’s property unless such destruction or seizure be imperatively demanded by the necessities of war;

 

(xiv)     Declaring abolished, suspended or inadmissible in a court of law the rights and actions of the nationals of the hostile party;

 

(xv)     Compelling the nationals of the hostile party to take part in the operations of war directed against their own country, even if they were in the belligerent’s service before the commencement of the war;

 

(xvi)     Pillaging a town or place, even when taken by assault;

 

(xvii)     Employing poison or poisoned weapons;

 

(xviii)     Employing asphyxiating, poisonous or other gases, and all analogous liquids, materials or devices;

 

(xix)     Employing bullets which expand or flatten easily in the human body, such as bullets with a hard envelope which does not entirely cover the core or is pierced with incisions;

 

(xx)     Employing weapons, projectiles and material and methods of warfare which are of a nature to cause superfluous injury or unnecessary suffering or which are inherently indiscriminate in violation of the international law of armed conflict, provided that such weapons, projectiles and material and methods of warfare are the subject of a comprehensive prohibition and are included in an annex to this Statute, by an amendment in accordance with the relevant provisions set forth in articles 121 and 123;

 

(xxi)     Committing outrages upon personal dignity, in particular humiliating and degrading treatment;

 

(xxii)     Committing rape, sexual slavery, enforced prostitution, forced pregnancy, as defined in article 7, paragraph 2 (f), enforced sterilization, or any other form of sexual violence also constituting a grave breach of the Geneva Conventions;

 

(xxiii)     Utilizing the presence of a civilian or other protected person to render certain points, areas or military forces immune from military operations;

 

(xxiv)     Intentionally directing attacks against buildings, material, medical units and transport, and personnel using the distinctive emblems of the Geneva Conventions in conformity with international law;

 

(xxv)     Intentionally using starvation of civilians as a method of warfare by depriving them of objects indispensable to their survival, including wilfully impeding relief supplies as provided for under the Geneva Conventions;

 

(xxvi)     Conscripting or enlisting children under the age of fifteen years into the national armed forces or using them to participate actively in hostilities.

 

 

(c)     In the case of an armed conflict not of an international character, serious violations of article 3 common to the four Geneva Conventions of 12 August 1949, namely, any of the following acts committed against persons taking no active part in the hostilities, including members of armed forces who have laid down their arms and those placed hors de combat by sickness, wounds, detention or any other cause:

 

(i)     Violence to life and person, in particular murder of all kinds, mutilation, cruel treatment and torture;

(ii)     Committing outrages upon personal dignity, in particular humiliating and degrading treatment;

 

(iii)     Taking of hostages;

 

(iv)     The passing of sentences and the carrying out of executions without previous judgement pronounced by a regularly constituted court, affording all judicial guarantees which are generally recognized as indispensable.

 

 

(d)     Paragraph 2 (c) applies to armed conflicts not of an international character and thus does not apply to situations of internal disturbances and tensions, such as riots, isolated and sporadic acts of violence or other acts of a similar nature.

(e)     Other serious violations of the laws and customs applicable in armed conflicts not of an international character, within the established framework of international law, namely, any of the following acts:

 

 

(i)     Intentionally directing attacks against the civilian population as such or against individual civilians not taking direct part in hostilities;

(ii)     Intentionally directing attacks against buildings, material, medical units and transport, and personnel using the distinctive emblems of the Geneva Conventions in conformity with international law;

 

(iii)     Intentionally directing attacks against personnel, installations, material, units or vehicles involved in a humanitarian assistance or peacekeeping mission in accordance with the Charter of the United Nations, as long as they are entitled to the protection given to civilians or civilian objects under the international law of armed conflict;

 

(iv)     Intentionally directing attacks against buildings dedicated to religion, education, art, science or charitable purposes, historic monuments, hospitals and places where the sick and wounded are collected, provided they are not military objectives;

 

(v)     Pillaging a town or place, even when taken by assault;

 

(vi)     Committing rape, sexual slavery, enforced prostitution, forced pregnancy, as defined in article 7, paragraph 2 (f), enforced sterilization, and any other form of sexual violence also constituting a serious violation of article 3 common to the four Geneva Conventions;

 

(vii)     Conscripting or enlisting children under the age of fifteen years into armed forces or groups or using them to participate actively in hostilities;

 

(viii)     Ordering the displacement of the civilian population for reasons related to the conflict, unless the security of the civilians involved or imperative military reasons so demand;

 

(ix)     Killing or wounding treacherously a combatant adversary;

 

(x)     Declaring that no quarter will be given;

 

(xi)     Subjecting persons who are in the power of another party to the conflict to physical mutilation or to medical or scientific experiments of any kind which are neither justified by the medical, dental or hospital treatment of the person concerned nor carried out in his or her interest, and which cause death to or seriously endanger the health of such person or persons;

 

(xii)     Destroying or seizing the property of an adversary unless such destruction or seizure be imperatively demanded by the necessities of the conflict;

 

 

(f)       Paragraph 2 (e) applies to armed conflicts not of an international character and thus does not apply to situations of internal disturbances and tensions, such as riots, isolated and sporadic acts of violence or other acts of a similar nature. It applies to armed conflicts that take place in the territory of a State when there is protracted armed conflict between governmental authorities and organized armed groups or between such groups.

  1. Nothing in paragraph 2 (c) and (e) shall affect the responsibility of a Government to maintain or re-establish law and order in the State or to defend the unity and territorial integrity of the State, by all legitimate means.

Source:  http://legal.un.org/icc/statute/99_corr/cstatute.htm

 

May the LORD GOD ALMIGHTY and may supreme natural and supernatural powers and forces will provide freely love, knowledge, justice, strength, health and wisdom to the UN Secretary General António Guterres and all people  and persons involved in efforts for peace, love, justice, security and peaceful solutions for the country of Syria, its citizen, people, animals and surrounding nations. 

 

Thank you in advance.

Sincerely,

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter,

Gründer und Projekt-Leitung von Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.de ), Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-Mail: andreas@regionalhilfe.de und E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Gründer und Projekt-Leitung von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org , www.libertypeacenow.org und Blog: https://humanrightsreporters.wordpress.com

Gründer, Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine seit 1986, www.britishnewsflashmagazine.org und www.britishnewsflash.org

Gründer, Verleger und Herausgeber von Radio TV IBS Liberty, IBS TV Liberty seit 1986, www.ibstelevision.org und www.ibstelevision.com

Gründer und Projektleitung von ISMOT International and Social Medical Outreach Team

 

114181_UN_Secretary_General_Peaceful_Solutions

Appeal to the UN Secretary General United Nation in PDF version:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/04/114181_un_secretary_general_peaceful_solutions.pdf

Liberty and Peace NOW! 2

 

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Skripal-Skandal: Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Heiko Maas

Führten falsche Anschuldigungen zu „vergifteten“ diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland? Russland fordert Entschuldigung – Rechtsanwalt in Deutschland hat Strafanzeige erstattet

 

London/Berlin/Selfkant. 4. April 2018. Der Fall Sergeij Skripal in Groß Britannien könnte möglicherweise auch für Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Heiko Maas ein juristisches Nachspiel haben. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz (48) aus Selfkant bei Aachen hat am 2. April 2018 wegen des Skandals und dessen Folgen um einen möglichen Giftgas-Anschlag Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) erstattet.

 

Der Jurist hat die Strafanzeige wegen der öffentlichen Beschuldigung Russland und der russischen Förderation, für einen – „angeblichen Giftgas-Anschlag“ – in Salisbury in Großbritannien verantwortlich zu sein, erstattet. Die Strafanzeige richtet sich gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) wegen aller „in Betracht kommenden Straftatbestände“ insbesondere wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) und der möglichen Aufstachelung zum Verbrechen der Aggression (gemäß Paragraph 13 VStGB (Völkerstrafgesetzbuch), der üblen Nachrede nach § 186 StGB und wegen möglicher Verleumdung nach § 187 StGB sowie des Vortäuschens einer Straftat nach § 145 StGB.

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Die falschen Anschuldigungen im Fall Skripal in Groß Britannien haben jetzt zu einer neuen Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Heiko Maas geführt. Foto und Infografik: and

Der für britische Geheimdienste früher tätige EX-Oberst der russischen Militäraufklärung GRU Sergej Skripal (66) und seine Tochter Julia (33) sind am 4. März 2018 im britischen Salisbury vergiftet worden. Die britische Regierung, vertreten von Premierministerin Theresa May, hat behauptet an der Vergiftung Skripals mit dem Stoff A234 sei „höchstwahrscheinlich“ der russische Staat beteiligt gewesen. Diese offenbar falschen Anschuldigungen wurden von Russland von Anbeginn entschieden zurückgewiesen und Russland hat eine objektive Untersuchung gefordert.

 

Die britische Premierministerin Theresa May hat Russland öffentlich des Verbrechens beschuldigt ohne Beweise der Öffentlichkeit zu präsentieren. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Heiko Maas folgten aus Solidarität den Anschuldigungen der britischen Premierministerin. Aus Gründen der Solidarität für Groß Britannien haben Deutschland und weitere Nationen zahlreiche russische Diplomaten ausgewiesen. Die Ausweisung der russischen Diplomaten beantwortete Russland mit der Ausweisung zahlreicher Diplomaten der Nationen, die zuvor russische Diplomaten ausgewiesen hatten.

 

Der Präsident von Russland Wladimir Putin nannte den britischen Vorwurf, Russland habe das Gift im Fall Skripal geliefert, so wörtlich als „verrückt“, berichtet das Nachrichten-Magazin Spiegel. Man müsse sich auf „irgendeine Weise bei Russland entschuldigen“, sagte der Sprecher des Kreml, Dmitrij Peskow der Agentur Interfax zufolge am Dienstag bei einem Besuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Türkei.

 

Medien-Berichten zufolge (Tagesschau, Spiegel), habe ein britisches Labor, das den Fall untersucht, kurze Zeit zuvor erklärt, es gebe keine präzisen Hinweise, dass das Gift aus Russland gekommen sei.

 

Peskow erklärte zu den neuen Erkenntnissen, dass sich die Theorie aus Groß Britannien habe nicht bestätigen lassen, weil es unmöglich sei, eine solche Theorie zu bestätigen. Russland habe von Anfang an mitgeteilt, dass es nichts mit dem Fall zu tun habe.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

  1. de, „Theresa May: Russland höchstwahrscheinlich für Gift Attacke verantwortlich“, https://www.welt.de/politik/ausland/article174485147/Theresa-May-Russland-hoechstwahrscheinlich-fuer-Gift-Attacke-verantwortlich.html
  2. Russland fordert Entschuldigung von Groß Britannien, http://www.spiegel.de/politik/ausland/sergej-skripal-russland-fordert-entschuldigung-von-grossbritannien-a-1201114.html
  3. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Aktuelles, Web Site, Strafanzeige im Fall Skripal gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesaußenminister Heiko Maas vom 2. April 2018, https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/aktuelles
  4. Russland fordert Entschuldigung, https://www.tagesschau.de/ausland/skripal-opcw-105.html

Artikel und Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz als PDF:

Russland_Strafanzeige_20181a

Link zu zum Artikel in der PDF Version:

https://britishnewsflashmagazine.files.wordpress.com/2018/04/russland_strafanzeige_20181a1.pdf

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Eine neue globale Abrüstungs-Initiative als Chance für Frieden verstehen

Eine neue globale Abrüstungs-Initiative als Chance für Frieden verstehen

 

Religionen und Weltanschauungen sollten nicht missbraucht werden, um Kriege, Angriffskriege und Terror vorzubereiten

 

Wege und Gespräche öffnen für Frieden, Dialog, Verständigung, Grundfreiheiten und Menschenrechte – Das Grundgesetz bietet Deutschland eine gute „Steil-Vorlage“

 

Washington D.C./ Moskau/ Berlin. – Meinung – 27. März 2018. In der Welt finden zur Zeit rund 30 Kriege statt. Im Angesicht des Leids, der Not, des Elends und der Massenfluchtbewegungen, die durch Kriege, Terror und Gewalt ausgelöst werden, ist jeder Krieg ein Krieg zu viel. Dennoch laufen die Waffen-Exporte auch aus Deutschland auf Hochtouren. Braucht Deutschland doch eine Änderung des Grundgesetzes von Artikel 26, insbesondere in Betrachtung des zweiten Absatzes ? An Orten an denen Panzer schießen und an denen Bomben fallen, werden Tiere und Menschen flüchten wollen.

 

Verständlich ist es, wenn die Menschen versuchen vor Terror, Kriege und Menschen-verachtender Gewalt zu flüchten auch in das sichere Europa oder in das sichere Deutschland.

 

Das Wett- und Hochrüsten ist extrem gefährlich und schadet allen Menschen und Tieren. Deutschland und Europa brauchen keine weiteren Militär-Allianzen. Was Deutschland, Europa und die Welt dringend brauchen sind multinationale und globale Allianzen für eine neue Initiative für globale Abrüstung.

 

Die U.N. Klimaziele sind laut Wissenschaftlern und Experten bereits seit 2017 gefährdet. Statt in Bildung, Umwelt, Natur, Soziales, Medizin und Pflege zu investieren, was wichtig und sinnvoll ist, werden die Budgets für Militär-Ausgaben auf zwischen 30 Milliarden Euro bis zu 60 Milliarden Euro hochgefahren. Dies schadet allen Tieren, Menschen, Natur und Umwelt. Die Welt braucht nicht mehr Militär, sondern weniger Militär. Das globale Wett- und Hochrüsten schadet allen Menschen.
 

Daher sollte dringend eine neue, multinationale und globale Initiative von Deutschland für globale Abrüstung ausgehen. Das Grundgesetz, wonach Deutschland in der Pflicht steht, für Frieden, Europa und in der Welt zu dienen, bietet hierfür eine wunderbare “Steil-Vorlage”. Deutschland und 82 Millionen Menschen in Deutschland sollten jetzt die Chance nutzen. Die U.S.A. und Russland und Deutschland und Russland werden im Angesicht der Herausforderungen, auch in Bezug zum Terrorismus, “gezwungen” oder zumindest gut beraten sein, künftig zusammen zu arbeiten und nicht gegeneinander zu arbeiten und zu wirken. Dies gilt auch in Bezug zu den hoch gesteckten U.N. Klimazielen und vielen weiteren Herausforderungen in diesen Tagen und Zeiten.

 

Religionen nicht missbrauchen um Kriege zu führen

 

Grundsätzlich sollten Religionen und Weltanschauungen, gleich welcher Art, nicht dazu missbraucht werden, um Kriege, Terror, Gewalt oder Angriffskriege vorzubereiten oder durchzuführen. Ich kann mir wahrlich nicht vorstellen, dass dies im Sinne von bekannten und verehrten Religions-Stiftern sein kann.

Vielmehr sind doch viele Religionen und Weltanschauungen normalerweise darauf ausgerichtet, Frieden (an)zu stiften und Frieden, Glück, Gesundheit, Wohlergehen und Liebe in die Welt zu bringen.

 

Daher sollten Religionen und Weltanschauungen grundsätzlich nicht für Krieg und Terror missbraucht werden.

 

Wir sollten den Mut finden, einen Teil der Wahrheit zu beschreiben, dass Kriege und Angriffs-Kriege wohl nur im Interesse empathieloser, skrupelloser, schwerstkrimineller Schwerstverbrecher und möglicherweise im Interesse von Rüstungs-Industrie und Waffenlobbyisten sein können, deren Gier offenbar nicht zu befriedigen ist und die keine Grenze kennt und denen es nur um persönliche Bereicherung, um Profite und Gewinne geht, zulasten und zum Nachteil von Menschen, Tieren, Natur und Umwelt.

 

Dies sollten wir, in der Pflicht, dem Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt zu dienen, nicht zulassen. Das natürlichste Anliegen aller Menschen sollte normalerweise sein, Leben zu schützen, zu bewahren und zu erhalten, auch das Leben von Tieren und es gilt auch für Natur und Umwelt.

 

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kann als eine „Steil-Vorlage“ für Initiativen für Frieden und für eine neue Initiative für multinationale und globale Abrüstungen betrachtet und gewertet werden.

 

Im Artikel 1, GG (Grundgesetz) heißt es – Zitat –

 

„Artikel 1, GG, Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

 

Bereits in der Präambel des Grundgesetzes wird der Auftrag dem Frieden, in Deutschland, Europa und in der Welt zu dienen, beschrieben, so wörtlich: – Zitat –

 

„Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

 

Die wirtschaftlichen Interessen von Rüstungs-Industrie und Waffenlobby sollten nicht über die höherwertigen und vorrangigen Interessen, Bedürfnisse, Rechte und Naturrechte von Tieren, Natur, Umwelt und Menschen gestellt werden, in deren Anliegen es an erster Stelle steht, Leben und natürliche Ressourcen zu schützen, zu bewahren und zu erhalten. Leben braucht Frieden um gut und sicher bestehen und sich entfalten zu können.

 

Viele Menschen in aller Welt wünschen sich Gerechtigkeit und Frieden. Gerechtigkeit und Frieden sind möglich, in Deutschland, Europa und in der Welt. Andreas Klamm

 

Hinweise zum Autor: Andreas Klamm bekannt auch als Andreas Klamm -Sabaot, Journalist, Autor und Schriftsteller ist Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medienprojekt für Menschenrechte, Freiheit, Frieden und Bildung und insgesamt Autor von 12 Büchern, darunter zwei Bücher mit dem gleichnamigen Titel. Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, (Deutschland, ISBN-13: 9783837072433 ), 272 Seiten und Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, (Frankreich, ISBN 9782810604272) 280 Seiten. Weitere Information sind im Blog bei https://humanrightsreporters.wordpress.com und auf der Web-Site bei www.libertyandpeacenow.org zu finden.

Beitrag als PDF:

Frieden_globale_Abruesting_20181

Link zum Beitrag als PDF:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/03/frieden_globale_abruesting_20181.pdf

 

 

 

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MSD liberal: Der Alarm- und Weckruf von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier

MSD liberal: Der Alarm- und Weckruf von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier
“Demokratie in Gefahr” – bewegende Rede des Staatsoberhauptes von Deutschland
Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 23. März 2018. Auslöser oder Verursacher der Gründung von MSD liberal (Menschen für Soziales & Demokratie) ist Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, der vor vier Tagen einen der bedeutendsten Alarm- und Weckrufe in die bundesrepublikanische Republik ausgesendet hat und so wörtlich die “Demokratie in Gefahr” sieht. Die Tagesschau, eine bekannte Nachrichten-Sendung in Deutschland, titelte ihren Beitrag mit den Worten: “Steinmeier sieht Demokratie in Gefahr” https://www.tagesschau.de/inland/steinmeier-767.html. Mit deutlicheren Worten können ernste Probleme in Deutschland kaum beschrieben werden.
MSD_liberal_101
Der Alarm- und Weckruf des deutschen Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier führte vier Tage später, heute am 23. März 2018 zur Gründung von MSD liberal (Menschen für Soziales, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Grundfreiheiten, soziale Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie).
MSD liberal versteht sich als offene Arbeitsgemeinschaft, sozialer Club und soziale Bewegung für Menschen, Soziales, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Grundfreiheiten, soziale Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie, die alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Religions-Zugehörigkeit, Partei-Gebundenheit oder frei engagiert, Weltanschauung welche in Deutschland zur Teilhabe einlädt, um für Menschen, Soziales, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Grundfreiheiten, soziale Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie zu wirken, zu arbeiten und sich im Ehrenamt zu engagieren.
Dieses Engagement sollte im ureigensten Interesse stattfinden, denn wohin Tyrannei und Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 führten, wissen wir aus Erzählungen von Großeltern und Zeitzeugen, auch den überlebenden Menschen des Holocausts und des Zweiten Weltkriegs.
Deutschland sollte nicht wieder in einem Trümmerfeld aus Schutt und Asche enden. Kenner und Experten von Politik und Wirtschaft wissen, dass die U.S.A. Vereinigte Staaten von Amerika und auch Russland bereits heute zu sehr geschwächt sind, um in einem Marschall Plan II, Deutschland im Falle einer kompletten Zerstörung wieder aufbauen zu können. Doch soweit sollte es garantiert nicht wieder kommen, dass Deutschland zerschlagen wird und Menschen gar über den neuen Wiederaufbau von Deutschland nachdenken sollten oder müssen.
Es gibt die Möglichkeit, die Kräfte der Finsternis und Kräfte von so genannten, finanzstarken Macht-Eliten in ihre Grenzen zu weisen und zu vermitteln, dass es eine Befriedigung doch noch möglich ist, obgleich Milliarden-schwere Großkonzerne und deren Manager oft keine Befriedigung kennen oder nicht mehr kennen. Der Drang nach stetem,ungebremsten, unbegrenztem Wachstum kann Befriedigung finden.
Deutschland braucht nicht in zwingender Weise, stetiges nicht mehr zu befriedigendes Wachstum auf der Grundlage eines mutmaßlichen Mottos “reicher, groß, größer und am größten”, sondern Deutschland braucht Kreislauf und Bewegung. Mediziner, Ärzte, Therapeuten, Psychologen, gute Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und Pflegefachkräfte, von denen es leider in Deutschland inzwischen viel zu wenig Menschen gibt, wissen wozu Kreislauf-Stillstand führt. Wird der Kreislauf von Tieren und Menschen im Notfall nicht wieder rechtzeitig zur Bewegung geführt, droht der irreversible Kreislauf-Stillstand und damit auch der Tod.
Deutschland braucht Bewegung und einen gut, funktionierenden Kreislauf für Menschen, Soziales, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Grundfreiheiten, soziale Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie.
Bei MSD liberal gilt die Betrachtung und Anschauung, dass für ein Engagement für Menschen, Soziales, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Grundfreiheiten, soziale Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie nicht zwingend die Mitgliedschaft in einem Unternehmen, einem Verein, einer Partei oder einer NGO erforderlich ist, sondern spricht Menschen unterschiedlichster Herkunft an, jene Menschen, die sich bereits in Parteien, wie SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Die Linke, MLPD, DKP, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, CSU, AfD, Freie Wählervereinigungen, ÖdP, Violetten, Die Partei und vielen weiteren Parteien engagieren und jene Menschen, die offen für Menschen, Soziales, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Grundfreiheiten, soziale Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie im Ehrenamt, arbeiten, wirken und sich mit guten und kreativen Ideen engagieren wollen. Dazu lädt MSD liberal alle Menschen in Deutschland offen ein.
MSD liberal wurde am 23. März 2018 in Ludwigshafen am Rhein und im Landkreis Ludwigshafen, heute als Rhein-Pfalz-Kreis bezeichnet, mit der Gruppe MSD liberal, https://www.facebook.com/groups/msdliberal und der Community Site MSD liberal (Facebook), https://www.facebook.com/MSD-liberal-1070304876460599 ins Leben gerufen. Andreas Klamm
Kontakt: MSD liberal, Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 48 90 449, E-mail: andreasklamm@hotmail.com, E-mail: newsreporter247@googlemail.com, Internet, Community Site (Facebook), https://www.facebook.com/MSD-liberal-1070304876460599 und Gruppe MSD liberal, https://www.facebook.com/groups/msdliberal .

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Petition für Frieden und Entzug aller Mandate zur Führung von Kriegen und Angriffskriegen

Petition für Frieden und Entzug aller Mandate zur Führung von Kriegen und Angriffskriegen

Öffentliche Inkenntnis-Setzung und Petition an Deutschen Bundestag gesendet für Frieden

 

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 21. März 2018. – Meinung und Kommentar –Am 19. März 2018 wurde eine öffentliche Inkenntnis-Setzung und Petition für Frieden mit einem Entzug aller wissentlich und unwissentlich erteilten Mandate zur Führung von Kriegen, Angriffs-Kriegen, Terror, Verbrechen, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Resolution 217 A III,  gesendet. Vielleicht ein ungewöhnlicher Weg und eine ungewöhnliche Initiative für Gewaltlosigkeit und für Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt.

 

Der Hintergrund ist sehr ernst. In einem Interview und Gespräch mit Journalisten des Fernseh-Senders Phoenix und der Tageszeitung Die Zeit erklärte der frühere Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder öffentlich: „Ja, auch ich habe gegen Völkerrecht verstoßen.“, vergleiche hierzu Video . Deutschland hat leider bereits mehrfach an Kriegen und auch an Angriffskriegen gegen andere Staaten und Nationen ohne U.N. Mandat teilgenommen. Laut Grundgesetz sollte die Bundeswehr jedoch eine reine Verteidigungsarmee sein. Daher sehe ich die Gefahr, dass Deutschland möglicherweise in die Beteiligung weiterer Kriege und Angriffskriege verwickelt werden kann. Im September 2017 habe ich an der Bundestagswahl 2017 teilgenommen und ich habe die SPD und die Partei Die Linke mit der Zweitstimme gewählt. Die Wahl habe so getroffen, da ich nicht nur seit 1984, seit 16 Jahren als Journalist, Autor, Buch-Autor von inzwischen 12 veröffentlichten Büchern, Radio- Fernseh- und Musik-Produzent von mehr als 1000 veröffentlichten Fernseh-Sendungen und fünf kompletten Musik-Alben bin, sondern durch Zweit- und Mehrfach-Berufe auch seit 1984 sozial engagiert bin. In Deutschland und Europa wünsche ich mir soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und Demokratie.

Andreas Klamm Sabaot

Freiheit und Frieden JETZT! – Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter, so lauten die Titel von zwei der insgesamt 12 Bücher, die ich schreiben und veröffentlichten konnte. Foto: and / oterapro

 

In den sekundären Zweitberufen bin ich staatlich, geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und in 34 Berufsjahren durfte ich mehrfach für Staat und Land in Deutschland arbeiten. Obgleich ich in der Folge von drei schweren Unfällen seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin, bewegen mich die Themen Krieg und Frieden intensiv. In den Jahren 1988 bis 1989 durfte ich bei der Bundeswehr und Bundeswehr-Luftwaffe 15 Monate im Dienst des Staates treu dienen. Das war für mich eine besondere Herausforderung. Der Name Andreas Klamm klingt, wie ich mir fast täglich zum Vorwurf machen lassen muss doch sehr „biodeutsch“ und ich sollte mich dafür schämen Deutscher zu sein. Um Missverständnisse zu vermeiden, ich glaube auch Deutschland hat aufgrund des Ersten Weltkriegs, des Zweiten Weltkriegs, des Holocaust ohne Zweifel zahlreiche Gründe sich zu schämen.

 

Da ich erst vor wenigen Wochen am 6. Februar 1968 meinen 50. Geburtstag feiern durfte, konnte ich auf Ereignisse wie zwei Weltkriege und Holocaust, die vor meiner Geburt bis 1945 stattgefunden haben nun wahrlich keinen Einfluss nehmen. Eine besondere und außergewöhnliche Situation trifft auf mich zu, dass zwar mein Namen „biodeutsch“ und damit grundsätzlich schlimm und gefährlich klingen mag, doch ich in der Tat und Wahrheit nicht nur „biodeutsch“ bin.

 

Mein Großvater Hédi Sabaot, war Französischer Offizier der regulären Französischen Armee und kämpfte 1945 im Zweiten Weltkrieg gegen die Deutsche Wehrmacht um Deutschland von Tyrannei und Diktatur zu befreien. Daher bin ich rein genetisch betrachtet mindestens 25 Prozent nicht „biodeutsch“, sondern multinational. Mein Großvater Hédi Sabaot, Französischer Offizier und Französischer Staatsbürger wurde in Tunis in Nord-Afrika geboren. Daher mag es sein, dass ich Deutschland auch nach 50 Jahren immer noch nicht zu 100 Prozent verstehen konnte. Der andere Teil, der Familie in die ich hineingeboren wurde ist deutsch.

 

Der Dienst bei der Bundeswehr und Bundeswehr-Luftwaffe war für mich als multinationaler Bürger nicht ganz so einfach. Zudem sprachen auch Gewissensgründe dafür bereits nach kompletter Ableistung des Militär- und Kriegs-Dienstes im Jahr 1990 einen ersten Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Der Erstantrag aus dem Jahr 1990 wurde abgelehnt. Im Jahr 2009 stellte ich einen zweiten Antrag aus Gewissensgründen zur Verweigerung des Kriegs-Dienstes. Mein Antrag als Kriegsdienst-Verweigerer wurde am 12.01.2010 anerkannt und seither bin ich berechtigt den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (Aktenzeichen II B.551 – PK: 060268-K-41416, Bundesamt für den Zivildienst, Köln).

 

Bereits im Jahr 2008 gründete ich das multinationale und internationale Medien-Projekt für Menschenrechte, Freiheit, Frieden und Bildung, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters nach zwei gleichnamigen Büchern von mir, die auch gekauft werden können (Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, ISBN-13: 9783837072433 in Deutschland und Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter (2), ISBN: 9782810604272 in Frankreich). Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters steht in deutscher Sprache für Freiheit und Frieden JETZT! Menschenrechte Reporter. Schon aus den Titeln von zwei meiner insgesamt 12 veröffentlichten Bücher, sollte erkennbar sein, was mein Wunsch ist und wofür ich mich engagiere: Für Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit.

 

Krieg, Angriffs-Kriege, Terror, Staatsterrorismus (wie vom Altbundeskanzler Helmut Schmidt, SPD beschrieben) und Gewalt lehne ich in der Regel komplett ab.

Dennoch hat die Vergangenheit gezeigt, dass Deutschland an zwei für die komplette Welt katastrophalen Weltkriegen beteiligt wurde. Die Vergangenheit können, wir nach heutigen Erkenntnisse nicht ändern. Die verbalen Angriffe auf weitere souveräne Staaten und Nationen wie Russland geben berechtigten Anlass zur allergrößten Sorge. Nicht weniger bedenklich sind völkerrechtswidrige Entsendung der Bundeswehr nach Serbien im Kosovo-Konflikt und Krieg und die Entsendung der Bundeswehr nach Syrien, wofür es keine Mandate der United Nations (Vereinte Nationen) gibt. Ich bin kein Gegner der U.S.A., kein Gegner von Russland, auch kein Gegner weiterer Nationen und kein Gegner der Bundeswehr. Dennoch glaube ich, dass höchst gefährliche Auslands-Missionen der Bundeswehr grundsätzlich nicht ohne ein Mandat des U.N. Sicherheitsrates stattfinden sollten. Meine Freunde und Bekannte in den U.S.A., Frankreich, Groß Britannien, Russland, Deutschland und in vielen weiteren Nationen sind mir gleichberechtigt und gleichermaßen wichtig. Wir können aus Fehlern der Vergangenheit vielleicht noch lernen. Die Katastrophen der Vergangenheit können wir nicht ändern und die Vergangenheit selbst können wir auch nicht ändern. Die Gegenwart und Zukunft können wir vielleicht ändern.

 

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bietet hierzu bereits in der Präambel eine der besten Vorlagen: – Zitat – Präambel, „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. 3Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

 

Im Artikel 1 steht zu geschrieben: – Zitat- Artikel 1: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Daher lag es nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2017 und einem politischen Kurs, in dem es rauf und runter, hin und her und um Opposition und Regierung ging, nahe alle unwissentlich und wissentlich übertragenen Stimmrechte und möglichen Mandate für Krieg, Angriffskriege, Terror und Gewalt zu entziehen und Mandate für Frieden, Gerechtigkeit, Grundfreiheiten und Menschenrechte im Bedarfsfalle zu erteilen, wobei die Rechte und Pflichten sich in eigener Initiative und Bemühungen für Frieden in Deutschland, Europa und der Welt, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Grundfreiheit und Menschenrechte zu engagieren unberüht bleiben.

 

Aus diesen und weiteren Gründen habe ich eine Petition für Frieden mit einer offiziellen Inkenntnis-Setzung zum Entzug aller Mandate in meinem Namen Kriege, Angriffskriege, Terror und Gewalt vorzubereiten, auszuführen oder durchzuführen, an den Deutschen Bundestag via Fax gesendet. In meinem Namen darf für Frieden, Grundfreiheit, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit und für Menschenrechte gesprochen werden. Freiheit und Frieden JETZT! Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, das sind nicht nur die Titel von zwei von insgesamt 12 Büchern die ich schreiben und veröffentlichen durfte, sondern das ist auch ein Lebensinhalt, Aufgabe, Verantwortung, Wunsch, Motto und Slogan für die Gegenwart und für die Zukunft. Andreas Klamm

 

Den kompletten Wortlaut der 26-seitigen Petition können interessierte Leser untenstehend lesen oder auch als portable File in der PDF-Version downloaden.

lpn_petition_frieden_mandate_20181

Link zum Artikel und zur Petition für Frieden,

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/03/lpn_petition_frieden_mandate_20181.pdf

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979

Fax 03022736878

E-Mail: mail@bundestag.de

 

Nachrichtlich an: 

Vladimir Putin
Präsident von Russland, Russische Förderation  c/o / via

Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik

Deutschland

Behrenstraße 66

10117 Berlin

Deutschland

 

Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation

Unter den Linden 63-65,

10117 Berlin

Deutschland

 

E-Mail: infokonsulat@russische-botschaft.de

E-Mail: infokonsulatberlin@gmail.com

Telefon: 030 22651184

Fax 03022651999

 

Donald J. Trump

Präsident Vereinigte Staaten von Amerika c/o / via /  U.S. Botschaft Clayallee 170

14191 Berlin

Federal Republic of Germany
Tel.: 00493083050

E-mail: feedback@usembassy.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 18. März 2018

 

Offizielle Inkenntnis-Setzung

Petition für Frieden und sozialer Frieden

Mandats-Entzug zur Vorbereitung und Durchführung von Kriegen, Angriffs-Kriegen, Terror, Gewalt, Verbrechen sonstiger Art, die gegen Völkerrecht verstossen

 

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages!

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel! 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier! 

Sehr geehrte Mandatsträgerinnen!

Sehr geehrter Mandatsträger! 
Sehr geehrte Seine Exzellenz Vladimir Putin, Präsident von Russland!

Sehr geehrte Seine Exzellenz Donald J. Trump, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika!

Petent: 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical

Outreach Team, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Radio TV IBS

Liberty

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: http://www.regionalhilfe.de

 

Mandats-Entzug
Hiermit wird werden alle wissentlich oder unwissentlich, möglicherweise zustande gekommene Mandate mit SOFORTIGER WIRKUNG, ab 18. März 2018, so bald wie möglich, ENTZOGEN, im Namen von Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968, in Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Bundesrepublik Deutschland, Kriege, Angriffs-Kriege, Akte des Terrors und rechtswidrige Gewalt, sonstige Verbrechen, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution /217 A (III) ,Völkerrecht, U.N. Abkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, Genfer Konventionen und / oder weitere nationale, bilaterale, multinationale Abkommen verstossen, vorzubereiten, durchzuführen oder auszuführen. Bei der Bundestagswahl 2017 habe ich als Wähler teilgenommen und SPD und die Partei Die Linke gewählt. Fehlentscheidungen und das wissentliche und unwissentliche Zustandekommen von Übertragungen oder Erteilung von Mandaten kann in einer vermuteten und möglicherweise, stattgefundenen, arglisten Täuschung und weiterer Umstände nicht ausgeschlossen werden.

 

Allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags, allen Mandatsträgern und

Mandatsträgerinnen, allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der

Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland  und ebenso allen Vertretern, Vertreterinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Kooperations-Partnern der Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland wird ab 18. März 2018 und mit SOFORTIGER WIRKUNG untersagt, so bald wie möglich, im Namen von Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968, Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Kriege, Angriffs-Kriege,
Akte des Terrors und rechtswidriger Gewalt, sonstige Verbrechen, die gegen die

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution /217 A (III), Völkerrecht,

U.N. Abkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, Genfer Konventionen und / oder weitere nationale, bilaterale, multinationale Abkommen verstossen, vorzubereiten, durchzuführen oder auszuführen.

 

Petition

Die Mitglieder, Abgeordneten, Mandatsträger und Mandatsträgerinnen des Deutschen Bundestag mögen beschließen wie folgt: 

  1. Im Namen des vor genannten Petenten / Antragsteller dürfen KEINE Kriege, Angriffs-Kriege, Akte des Terrors und rechtswidriger Gewalt, sonstige Verbrechen, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

Resolution 217 III A, Völkerrecht, U.N. Abkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, Genfer Konventionen und / oder weitere nationale, bilaterale, multinationale Abkommen verstossen, vorbereitet, geplant, durchgeführt oder ausgeführt werden. Dies gilt für die neu in den Dienst und ins Amt gestellte Bundesregierung und für alle nachfolgenden Bundesregierungen.

  1. Allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags, allen Mandatsträgern und

Mandatsträgerinnen, allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland  und ebenso allen Vertretern, Vertreterinnen, Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen von Kooperations-Partnern der Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland wird mit SORFORTIGER WIRKUNG, sobald wie möglich, UNTERSAGT, im Namen des vor genannten Petenten /

Antragstellers, Kriege, Angriffs-Kriege, Akte des Terrors und rechtswidriger

Gewalt, sonstige Verbrechen, die gegen die Allgemeine Erklärung der

Menschenrechte, Resolution /217 A (III), Völkerrecht, U.N. Abkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, Genfer Konventionen und / oder weitere nationale, bilaterale, multinationale Abkommen verstossen, vorzubereiten, durchzuführen oder auszuführen. Dies gilt für die neue ins Amt und Dienst gesetzte Bundesregierung und für alle nachfolgenden Bundesregierungen.

  1. Abgeordnete, Mandatsträger und Mandatsträgerinnen dürfen im Namen des vor genannten Petenten / Antragsteller im Geiste der Brüderlichkeit und Schwesterlichkeit, Gespräche, Dialoge für Frieden und sozialen Frieden, Verständigung, internationale Völkerverständigung, Freundschaft, Dialoge führen und Dienste / Maßnahmen, Tätigkeiten veranlassen, die dienlich und / oder hilfreich und geeignet sind dem Frieden und sozialen Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt zu dienen, soweit dazu

Möglichkeiten und Chancen bestehen. Davon unberührt bleiben die Rechte und Pflichten des Petenten / Antragsteller, selbst, eigene Gespräche,

Initiativen, Maßnahmen zu tätigen, die im Geiste der Brüderlichkeit und

Schwesterlichkeit stattfinden für Frieden, sozialen Frieden, Dialog,
Verständigung, internationale Völkerverständigung, Freundschaft und Dialog. Ein generelles Mandat oder Vollmachten werden NICHT allgemein und NICHT in Form von Generalvollmachten oder sonstigen Formen von allgemein gültigen, generalisierten oder automatisierten Mandaten erteilt, sondern im Bedarf im Einzelfall nach Informationen, Mitteilungen und Prüfung.

 

Begründung:

Dem Antragsteller / Petenten dieser Petition für FRIEDEN und sozialen FRIEDEN und offiziellen Inkenntnis-Setzung wurden inoffiziell Informationen gesendet, wonach möglicherweise seine Geburt in Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Bundesrepublik Deutschland / Deutschland und weitere

Umstände, unter anderem Beantragung des Personalausweises, der in

Bundesrepublik Deutschland gebraucht wird in vielen Lebensbereichen,  besondere Rechte- und Vertrags-Verhältnisse mit der Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland zustande gekommen sein sollen oder auch könnten und im Namen des Antragsstellers / Petenten möglicherweise ohne, dass hierüber je eine offizielle Inkenntnis-Setzung, Aufklärung, Unterrichtung, Information, noch sonstige Mitteilungen über angeblich, bestehende „Strohmann“-Konten, mit Geburtsurkunden und weiteren
Dokumenten, etc. möglicherweise an nationalen und internationalen Börsen und in anderen Bereichen gehandelt werden solle und möglicherweise ohne offizielle Inkenntnis-Setzung, sonstige Mitteilungen und ohne Aufklärung und ohne wissentliche und willentliche Zustimmung vermeintlich im Namen des Antragsteller / Petenten gehandelt werde und möglicherweise Mandate wahrgenommen werden, ohne dass hierzu wissentlich und willentlich Mandate vom Antragssteller / Petenten erteilt wurden. Darüber hinaus hervorgerufen durch unterlassene Aufklärung seitens der Verwaltung der Bundesrepublik

Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund und ihrer Behörden, Stellen,

Ämter, etc. pp., sind bei Beantragung unterschiedlicher Dokumente und Ausweisen durch den Petenten / Antragsteller, etc. pp., sind vermutet, möglicherweise auch durch arglistige Täuschung seitens der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund und ihrer

Behörden, Stellen, Ämter, etc. pp., ein oder mehrere rechtswidrige Verwaltungsakte entstanden. Über eine mögliche Schaffung natürlicher oder juristischen Person(en) liegen keine gesicherten Informationen vor. Ein Aufklärung, offizielle Mitteilung oder eine offizielle Inkenntnis-Setzung hat nicht stattgefunden.

 

Diese inoffiziellen Informationen zu vorgenannten an den Antragsteller / Petenten übermittelten Informationen sind aus mehreren Gründen und der vermuteten Verschlossenheit zu freien und verlässlichen Informationen, fehlender Aufklärung, Mitteilung, Unterrichtung, Inkenntnis-Setzung in mehreren Bereichen NICHT und NICHT sicher für den Petenten / Antragsteller prüfbar.

 

Aus diesem Grund erfolgt mit SOFORTIGER WIRKUNG, ab 18. März 2018 und so
bald wie möglich, zeitlich unbefristet, rein vorsorglich ein Entzug möglicherweise bestehender Mandate im Namen und / oder Auftrag des Petenten / Antragstellers, Kriege, Angriffs-Kriege, Akte des Terrors und rechtswidriger Gewalt, sonstige Verbrechen, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution /217 A (III), Völkerrecht, U.N. Abkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, Genfer Konventionen und / oder weitere nationale, bilaterale, multinationale Abkommen verstossen, vorzubereiten, durchzuführen oder auszuführen.

 

Der Großvater mütterlicherseits, des Petenten / Antragssteller ist Hédi Sabaot, Französischer Staatsbürger und war Offizier der regulären Französischen Armee und kämpfte 1945 gegen die Deutsche Wehrmacht um Deutschland von einer Diktatur und Gewaltherrschaft des Terrors und Unrechts zu befreien, die in den

Jahren 1933 bis 1945 laut Geschichts-Überlieferungen, Unterrichtung an Schulen,

Universitäten, sonstigen Einrichtungen der Bildung und Aussagen von Zeugen schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Holocaust und möglicherweise auch schwerste Formen von Kriegsverbrechen in Deutschland und in der Welt verübte und begangen hat.

 

Der Petent  / Antragsteller hat Verwandte in Frankreich, Tunesien und in

Deutschland und ist rein genetisch betrachtet von GEBURT an und durch Abstammung multinational und nicht nur „deutsch“, da bereits Großeltern in direkter Blutslinie bekannt sind, die in Frankreich, Tunesien und in Deutschland beheimatet waren / sind und aus den zuvor genannten Nationen stammen. Der

Petent / Antragsteller empfindet als fühlender, empfindsamer, mit Liebe und
Empathie erfüllter Mensch und Lebewesen, mit dem Wunsch für Dialog,

Verständigung, friedfertige und respektvolle Völkerverständigung, Liebe, Frieden,

Freiheit, Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Gerechtigkeit und Sicherheit. Eine Mitteilung, Unterrichtung, Aufklärung über die Schaffung einer natürlichen oder juristischen Person liegt nicht vor und kann nicht geprüft werden. Mit möglicherweise, vermuteten und nicht auszuschließenden, einem oder mehreren rechtswidrigen Verwaltungsakten wird vermutet, möglicherweise gegen die international, rechtsgültigen Genfer Konventionen, die Haager

Landkriegsordnung, sowie gegen den Inhalt der Artikel 116 (2), 25, 28 (2) und (3), 123 und 139 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßen. Außerdem wird vermutet, dass möglicherweise in unzulässiger Weise, nationalsozialistisches Recht in Anwendung gebracht werden könnte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise ein oder mehrere unrechtmäßige Verwaltungsakte aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben von Behörden, Verwaltungen, Stellen, Ämter, etc. pp., der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund erlassen worden sind.

 

Der Petent / Antragsteller leistete in den Jahren 1988 bis 1989, 15 Monate

Wehrdienst bei der Bundeswehr, Bundeswehr – Luftwaffe und stellte im Jahr 1990 einen Antrag zur Kriegsdienst-Verweigerung. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Im Jahr 2009 stelle der Petent / Antragsteller einen zweiten Antrag zur

Anerkennung als KRIEGSDIENST-Verweigerer. Der Antrag wurde genehmigt. Der

Petent und Antragsteller ist anerkannter KRIEGSDIENST-Verweigerer seit
Aktenzeichen:  Aktenzeichen II B.551 – PK: 060268-K-41416, Bundesamt für den Zivildienst, Köln.

Der Petent / Antragsteller, lehnt alle Kriege, Angriffs-Kriege, Terror, Gewalt,

Verbrechen ähnlicher Art, die gegen Völkerrecht oder weitere internationale

Abkommen verstossen könnten, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit grundsätzlich ab, mit Ausnahme der RECHTE ZUR VERTEIDIGUNG und der RECHTE ZUR SELBSTVERTEIDIGUNG im Falle eines oder mehrerer Angriffe.

 

Der Petent / Antragsteller ist seit 1986 Mitarbeiter, Mitglied und auch Gründer von mehreren, internationalen und multinationalen Projekten unter anderem von Radio TV IBS Liberty, IBS Independent Broadcasting Service Liberty, IBS TV Liberty,

ISMOT International Social And Medical Outreach Team, IFN International Family

Network d734 und dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Regionalhilfe,de und weiteren

Organisationen, Projekten und Verbindungen die dem FRIEDEN und sozialen Frieden, der internationalen Verständigung, Völkerverständigung, Bildung, Menschenrechte, Hilfe und Nothilfe, soweit möglich, dienen.

 

Der Petent / Antragsteller hat unter anderem Freunde in den U.S.A. Vereinigte
Staaten von Amerika, Frankreich, Groß Britannien, Schweden, Pakistan, Iran, Russland und einer Vielzahl weiterer Nationen und diese Freunde sind dem Petenten gleichermaßen wichtig.

 

Der Petent / Antragsteller ist seit 2016 in Schweden mit Urkunde registrierter

Global Citizen und versucht, soweit wie möglichen allen Menschen im Geiste von Brüderlichkeit, Schwesterlichkeit, Freundschaft, Freundschaft und Liebe zu begegnen.

Der Petent / Antragsteller lehnt Krieg, Angriffs-Kriege, Terror, Staats-Terror, rechtswidrige Gewalt, alle sonstige Formen rechtswidriger Gewalt, Verbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen und deren Vorbereitung grundsätzlich ab.

 

Der Petent / Antragsteller bevorzugt mit allen Nationen auf der Erde und in der

Welt und sonstigen Nationen, sofern bestehend friedlich in Frieden, sozialen

Frieden, Freundschaft und Geiste von Brüderlichkeit, Schwesterlichkeit und Freundschaft zu begegnen und engagiert sich seit vielen Jahren für Frieden, sozialen Frieden, Gerechtigkeit, Sicherheit, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Der Petent / Antragsteller ist unter anderem Autor von 12 veröffentlichten

Büchern, darunter auch Bücher für Frieden und sozialen Frieden wie „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und „Liberty, Peace And Media: Amy Goodman – Excellent Journalist In Extraordinary Times.
Der Petent / Antragsteller glaubt unter anderem auch an einen Heiligen G-TT von Israel und an einen G-TT den H-RRN und an weitere Dinge und weltanschauliche Überzeugungen und Überlieferungen. 

 

Bereits in den 10 Geboten im Alten Testament, Buch Exodus, Kapital 20, Verse, 3-17, heißt es unter anderem:

Vergleiche ALTES TESTAMENT, Buch EXODUS Kapitel 20, Verse 3-17, – Zitat –

„11 Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.

13 Du sollst nicht töten.”
Wenn die Informationen zutreffen sollten, was zur Zeit nicht prüfbar und nicht beweisbar ist, dass Gott der HERR  vielmehr so wörtlich der „HERR“ Himmel und Erde gemacht hat, so sind NICHT Menschen Eigentümer der Erde und der Welt, sondern Gott der HERR bzw. der „HERR“. Menschen sind auf dieser Grundlage und auf Glauben begründet betrachtet, wohl Verwalter / Besitzer der Erde und der Welt und NICHT EIGENTÜMER der Erde und der Welt. Wenn Menschen nicht Eigentümer sondern nur Verwalter und Besitzer der Erde und der Welt sein sollten, so steht es Menschen NICHT zu das Eigentum eines anderen, möglicherweise GOTT dem HERRN oder „HERR“, wie im Alten Testament, Bibel beschrieben, zu schädigen, zu verletzen oder zu vernichten. Diese Vermutung ist gegründet auf Glauben und Glaubensfreiheit und kann nicht geprüft oder bewiesen werden, sondern nur als Vermutung aufgrund von Angaben im Alten Testament betrachtet, vermutet, möglicherweise auch geglaubt werden.

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, United Nations, Vereinte Nationen: 

-Zitate-

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

 

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

 

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses

Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 
Der Antragsteller und Petent begegnet auch dem U.S. Präsident Donald J. Trump wie auch dem Präsidenten von Russland Vladimir Putin, allen weiteren Staats- und Regierungschefs und sieben Milliarden plus „x“ weiteren Menschen sowie seinen Freunden und Bekannten in einer Vielzahl unterschiedlicher Nationen, soweit möglich im Geiste der Brüderlichkeit, Schwesterlichkeit, Frieden, sozialer Frieden und Freundschaft, Verständigung, Dialog, etc. soweit möglich auch und nicht nur auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und weiterer internationaler und multinationaler Abkommen.

 

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [Europäische Menschenrechtskonvention] Vom 4. November 1950

zuletzt geändert mit Wirkung zum 1. Juni 2010 durch das Protokoll Nr. 14 vom

  1. Mai 2004

 

 

– Zitat –

Artikel 3 – Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Bundesrepublik Deutschland

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 391

-Zitate-

Art. 1

Würde des Menschen

1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2 Sie ist zu achten und zu schützen.
Art. 2

Recht auf Leben

  • Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
  • Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

 

Art. 3

Recht auf Unversehrtheit

  • Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
  • Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

 

  1. die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
  2. das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die

Selektion von Menschen zum Ziel haben,

  1. das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur

Erzielung von Gewinnen zu nutzen,

  1. das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.

Art. 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder

Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

  

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

-Zitate-

Präambel

1 Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem

Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. 2 Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. 3Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

Art. 1

  • 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2 Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  • Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  • Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Art. 2

  • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2 Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3 In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Art. 3

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • 1 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2 Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  • 1 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Art. 4

  • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  • 1 Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 2 Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

Art. 5

  • 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2 Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3 Eine Zensur findet nicht statt.
  • Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  • 1 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2 Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 

Grundgesetz

  1. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)

Art. 26

  • 1 Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2 Sie sind unter Strafe zu stellen.
  • 1 Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2 Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

Der Petent / Antragsteller dieser Petition für Frieden und sozialen Frieden glaubt, dass die Bundesrepublik Deutschland, Deutschland und das Deutsche Volk und Menschen in Deutschland aufgrund der historischen Verantwortung und der

Ereignisse in den Jahren 1933 bis 1945 eine besondere Verantwortung hat, dem Frieden und sozialen Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt zu dienen, soweit möglich.

 

Erklärung der Entnazifierung

Der Petent und Antragsteller erklärt öffentlich die Entnazifierung und Ablehnung von faschistoiden und nationalsozialistischen Ideologien und Ideologien anderer Art, die gegen die Würde von Menschen, gegen sozialen Frieden und Frieden, gegen die Allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, gegen Genfer

Koventionen, Haager Abkommen, Haager Landkriegsordnung, Völkerrecht,

Völkerstrafrecht, SHAEF-Gesetze und SMAD-Befehle der Alliierten, Internationaler
Pakt über bürgerliche und politische Rechte, U.N. Abkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind. Der Großvater, mütterlicherseits, Hédi Sabaot, des Petenten war Französischer Offizier der regulären Französischen Armee und kämpfte im Zweiten Weltkrieg gegen die

Deutsche Wehrmacht und war / ist Französischer Staatsbürger, soweit bekannt. Genetisch betrachtet ist der Petent, Beweis ist möglich mittels DNA-Test, multinational, da direkte Blutverwandte (Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits) aus verschiedenen Kontinenten und aus verschiedenen Nationen und damit multinational und nur zum Teil deutsch. Rechtlich betrachtet, kann es erforderlich sein, eine oder mehrere Prüfungen auf der Grundlage gültiger Gesetze durchzuführen. Rein vorsorglich um Missverständnisse jeglicher Art auszuschließen, erkläre ich öffentlich, dass ich kein Reichsbürger und auch kein Selbstverwalter bin.

Der Petent / Antragsteller ist KEIN Gegner der U.S.A. United States of America,

Groß Britannien, United Kingdom, Frankreich (verwandtschaftliche, familiäre Beziehung, Großvater war Französischer Offizier der regulären Französischen Armee im Zweiten Weltkrieg, Französischer Staatsbürger) und KEIN Gegner von Russland und KEIN Gegner sonstiger Nationen.

 

Der Petent / Antragsteller dieser Petition für Frieden und sozialen Frieden wünscht Frieden, sozialen Frieden, Gerechtigkeit, Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit, Freiheit und, dass sich alle Menschen ohne Ausnahme, soweit wie möglich, respektvoll im Geiste von Brüderlichkeit, Schwesterlichkeit, Liebe, Freundschaft, Dialog und Verständigung mit Vernunft begabt begegnen.
Mögen Frieden, sozialer Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit und Liebe in Deutschland, Europa und in der Welt Einzug halten und in der Tat und Wahrheit gelebt werden.

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition und offiziellen Inkenntnis-Setzung

Mandats-Entzug und Mandats-Erteilung zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

Vorab dankend.
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger,

Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

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Bundeswehr in Serbien: Rechtsanwalt Schmitz erstattet weitere und neue Strafanzeige gegen frühere Bundesregierung

Bundeswehr in Serbien: Rechtsanwalt Schmitz erstattet weitere und neue Strafanzeige gegen frühere Bundesregierung

„Schwerste Straftaten sind nicht verjährt. Generalbundesanwaltschaft kann und muss Ermittlungen aufnehmen. Eine starke Friedensallianz hätte zwei Weltkriege verhindern können.“ – Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt

 

Selfkant / Berlin. 21. März 2018. Der 48jährige Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen hat am 16. März 2018 eine neue und weitere Strafanzeige gegen alle Mitglieder der früheren Bundesregierung,  Regierungsmitglieder eingeschlossen, die am 16. Oktober 1998 für die Einsatz der Bundeswehr im Kosovo-Konflikt gestimmt haben, erstattet. Die Strafanzeige bezieht auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Bundeswehr, deutscher Behörden, Dienststellen des Bundes ein, die an der Ausführung und Umsetzung vom 16. Oktober 1998 mitgewirkt haben. Der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet unter anderem auch Strafrecht, zählt erstattete die neue und weitere Strafanzeige wegen aller „in Betracht kommenden Straftatbestände“, insbesondere wegen des Tatverdachts der Begehung von Kapitalverbrechen nach § 211 StGB in Verbindung mit Artikel 26 GG (Grundgesetz), das meint die mögliche Vorbereitung eines Angriffskrieges.

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Rechtsanwalt Wilfried Schmitz und Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder stimmen gemeinsam überein: „Die Entsendung der Bundeswehr im so genannten Kosovo-Konflikt ohne U.N. Sicherheitsmandat war völkerrechtswidrig.“ Foto: privat / and

 

Bereits am 24. Februar 2018 hatte der Rechtsanwalt aus Selfkant eine Strafanzeige an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gesendet wegen der derzeit weiter anhaltenden Entsendung der Bundeswehr nach Syrien. Der vollständige Text und Wortlaut der neuen und weiteren Strafanzeige wegen der Entsendung der Bundeswehr im Kosovo-Konflikt im Jahr 1998 und nach Serbien ist am Ende dieses Beitrages (im Bereich der Quellen und weiterführenden Informations-Links zu finden).

 

Der damals im Amt befindliche Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder (SPD) bestätigte öffentlich in einem Interview beim Fernseh-Sender Phoenix TV einen Völkerrechtsbruch mit dem Einsatz der Bundeswehr im Kosovo-Konflikt ohne ein Mandat des U.N. Sicherheitsrates so wörtlich mit den Worten: „Weil ich es selbst gemacht habe. Gegen das Völkerrecht verstoßen. Als es um die Frage ging, wie entwickelt sich die Situation in der Republik Jugoslawien, Kosovo-Krieg. Da haben wir unsere Flugzeuge, unsere Tornados nach Serbien geschickt und wir haben zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt ohne, dass es einen Sicherheitsrats-Beschluss gegeben hätte. Es war einfach so. Mein Vor-Vorgänger hat dies auch auf das Schärfte kritisiert, der auch nicht ganz weit weg ist von dem, was ihre Zeitung macht. Er hat gesagt, dass dies ohne Sicherheitsratsbeschluss nicht geht und formal hat er recht. Ich stehe trotzdem dazu, weil ich habe noch vor Augen die Flüchtlings-Ströme und das was drohte. Keine Frage. Formal aber, ohne Sicherheitsrats-Beschluss eine kriegerische Auseinandersetzung zu führen, war ein Verstoß gegen das Völkerrecht. (Auszug aus dem Fernseh-Interview).“

 

Nachdem in Jugoslawien die Bomben unter deutscher Beteiligung gefallen sind, kämpften viele Menschen aus dem früheren Jugoslawien verzweifelt gegen ihre Abschiebung aus Deutschland. Im Beispiel auch der mehrfache Familien-Vater und Kriegsdienstverweigerer Ostoja Bjelonic, aus Bosnien, der damals in der Stadt Ludwigshafen am Rhein Schutz, Schelter und Hilfe suchte. Er konnte immerhin 600 Unterschriften sammeln. Sein Anliegen im sicheren Deutschland bleiben zu dürfen, wurde im Jahr 2001 vom UNHCR unterstützt. Die Informationen des Mannes sind im Fernsehbeitrag „Der 9. November 1938 und heute“ ab Minute 11.27 min /sec. zu sehen und zu hören. „Wir sind seit 1991 in Deutschland. Kurz vor dem Krieg haben wir ein Visum für drei Monate erhalten. Wir konnten etwas mehr als 600 Unterschriften sammeln und hoffen auf Unterstützung vom Bürgermeister und von Politkern.“ Der Familienvater verweigerte zu Kriegs-Beginn den Kriegsdienst. (Video-Kopie, Fernseh-Beitrag „Der 9. November 1938 und heute“, https://www.youtube.com/watch?v=C0PJiwpd-Gk).

 

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt in seiner Strafanzeige in der Begründung unter anderem: „Niemand kann sagen wie sich die Ereignisse im sogenannten Kosovo-Konflikt, in Afghanistan, in Syrien für die Menschen ohne die Unterstützung durch deutsche Politiker und ohne Beteiligung der Bundeswehr entwickelt hätten. Aber Deutschland hätte sich sicherlich nicht in Afghanistan und Syrien engagiert, wenn bereits die Beteiligung der Bundeswehr an den Bombardements in Serbien strafrechtlich aufgearbeitet worden wäre. Zudem hätte die Weigerung des deutschen Volkes sich an diesen völkerrechtswidrigen Interventionen zu beteiligen, die ganze Welt beeindruckt, und sie hätte sicherlich dazu beigetragen, dem Völkerrecht mehr Gewicht zu verleihen.“

 

„Eine starke Friedensallianz auf der eurasischen Festplatte hätte in den letzten 100 Jahren nicht nur zwei Weltkriege, sondern wohl auch alle völkerrechtswidrigen Aggressionen von NATO-Mitgliedstaaten in der Nachkriegszeit verhindern können.“, ergänzte Wilfried Schmitz.

 

Der Rechtsanwalt legt in seiner Begründung zudem dar, dass die schwersten Straftaten noch nicht verjährt seien und die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe nicht nur die Ermittlungen aufnehme könne, sondern auch müsse. Andreas Klamm

 

Quellen und weiterführende Informationen:

  1. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Web-Seite, https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
  2. News for Friends, http://news-for-friends.de/rechtsanwalt-stellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  3. Muslim-Markt, http://www.muslimmarkt.de/interview/2018/schmitz.htm
  4. British Newsflash Magazine, https://britishnewsflashmagazine.org/2018/03/16/interview-rechtsanwalt-wilfried-schmitz-erklart-die-grunde-und-hintergrunde-zur-strafanzeige-gegen-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-und-die-bundesregierung
  5. You Tube Video, Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder, Interview, https://www.youtube.com/watch?v=y3aLLR7FIBU
  6. Propaganda Schau, https://propagandaschau.wordpress.com/2018/02/24/wilfried-schmitz-strafanzeige-wegen-der-entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-u-a
  7. Petition zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien, von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden
  8. Video, Kopie der Fernseh-Sendung „Der 9. November 1938 und heute“, 2001, https://www.youtube.com/watch?v=C0PJiwpd-Gk
  9. Der vollständige Text der Strafanzeige, wegen der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien in der PDF-Version (mit freundlicher Genehmigung des Rechtsanwaltes Wilfried Schmitz), lpn_wilfried_schmitz_kosovo_20182

Artikel und die Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz als PDF:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/03/lpn_wilfried_schmitz_kosovo_20182.pdf

 

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Interview: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt die Gründe und Hintergründe zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung

Interview: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt die Gründe und Hintergründe zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung 

 

„Einsatz der Bundeswehr in Syrien ist völkerrechtlich nicht legitimiert –  Jeder redliche Bürger und Deutschland müssen konstruierten Propaganda-Lügen widersprechen“ – Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt

 

Damaskus (Syrien) / Berlin / Selfkant (Deutschland). 16. März 2018. Der 48jährige Rechtsanwalt, Wilfried Schmitz, aus der der Nähe von Aachen erklärt in einem Interview mit Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters die Gründe und Hintergründe für eine Strafanzeige (wir und weitere Medien

berichteten) gegen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere auch gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen und gegen Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.

 

Die Strafanzeige wurde gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestag, eingeschlossen auch Regierungsmitglieder, unter anderem auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesministerin der Verteidigung, Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU)  erstattet, die am 4. Dezember 2015 für die Entsendung der Bundeswehr und den Einsatz in Syrien gestimmt haben. Zudem sind in die

Strafanzeige alle weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingebunden, im Beispiel der deutschen Bundeswehr, die an der Umsetzung und / oder Ausführung dieses Beschlusses vom 4.12.2015 mitgewirkt haben, wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände.

 

Wilfried_Schmitz_RA_101Wilfried Schmitz erinnert in seiner Strafanzeige daran, dass § 80 StGB a.F. folgenden Wortlaut hatte (Zitat): „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“.

Und Art. 26 Abs. 1 GG hat immer noch folgenden Wortlaut (Zitat): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ (Der vollständige Text der Strafanzeige ist in den weiterführenden Quellen und Links zu finden, Foto: privat, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz).

 

Wilfried Schmitz hat in Trier und Heidelberg studiert. Der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet unter anderem auch Strafrecht zählt, absolvierte sein erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg und das zweite juristische Staatsexamen in Stuttgart.

Nach dem Referendariat am Landgericht Heidelberg folgte unter anderem ein

Referendariat bei Rechtsanwältin Andrea Y. Combé in Heidelberg, die durch ihre Pflichtvereidigung im Kachelmann-Prozess bundesweit bekannt geworden ist.

 

LPN: „Sie haben eine Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung aufgrund des Einsatzes der Bundeswehr in Syrien und gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Was und welche Gründe haben Sie dazu bewegt eine Strafanzeige dieser Art zu erstatten?“

Wilfried Schmitz: „Auf diese Frage möchte hier wie folgt antworten: Eine „gute“ Regierung ist meines Erachtens eine solche, die die Rechte und Freiheiten des freien Bürgers schützt, damit er ein Leben in Selbstbestimmung und Würde führen kann. Eine solche „gute“ Regierung hält sich an Regeln, die dem Schutz der inneren und äußeren Sicherheit dienen. Das Völkerrecht ist nicht perfekt, der Sicherheitsrat z.B. zu übermächtig. Das letzte Wort sollte bei der Generalversammlung aller Völker und nicht bei einer kleinen Minderheit von Staaten liegen, die regelmäßig nur Sonderinteressen verfolgt haben. Aber die völkerrechtswidrigen, durch nichts gerechtfertigten Überfälle von NATO-Staaten auf Afghanistan, Libyen und Syrien verstoßen gegen alle geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Rechts und des Anstands. Dem muss die gesamte Weltgemeinschaft widersprechen, nachdrücklich. Und hier in Deutschland muss jeder redliche Bürger der Beteiligung der Bundeswehr in diesen Kriegshandlungen auf Seiten der NATO auf der Basis dummdreist konstruierter Propagandalügen widersprechen“.

 

LPN: „Warum ist der Einsatz der Bundeswehr in Syrien, Afghanistan, Irak, Libyen, Ihrer Einschätzung nach, problematisch und gegen welche Regeln, Abkommen wird möglicherweise verstoßen?“

Wilfried Schmitz: „Diese Einsätze sind problematisch, da sie völkerrechtlich nicht legitimiert sind. Dazu habe ich in meiner Strafanzeige alles gesagt. Es kann auch dahinstehen, gegen welche Abkommen – außerhalb der Grundlagenverträge der UNO und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – diese Einsätze auch noch verstoßen.

Für einen Menschen, dessen Glaube auch auf den 10 Geboten basiert, verstoßen diese Einsätze gegen das 5. Gebot: Du sollst nicht töten, das 7. Gebot: Du sollst nicht stehlen, das 8. Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider Deinen nächsten, und das 10. Gebot: Du sollst nicht begehren Deines nächsten Haus, Hof, Vieh und Alles, was sein ist.

Wer sich auch noch den Eliten anbiedert, die auf der Basis von Propagandalügen den nächsten Regime-Change und massenmordgestützten Raubzug in Syrien realisieren wollen, sollte sich meines Erachtens also Sorgen um sein Seelenheil machen, wenn er seinen Glauben denn noch ernst nimmt. Aus Bösem kann nichts Gutes entstehen, und die Ereignisse der letzten Jahre – auch in Deutschland – zeigen, dass der Terror auf die Völker zurück fällt, deren Regierungen (nicht: deren Völker !!) den Terror in andere Länder gebracht haben. Frieden und Wohlstand durch Massenmord und Terror? Wer das glaubt wäre m.E. ein empathieloser schwerer Psychopath.“

 

LPN: „In Ihrer Strafanzeige haben Sie nicht nur Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung sondern auch gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Wer bleibt, um Ihrer Strafanzeige nachzugehen?“

Wilfried Schmitz:  „Alle Staatsanwälte, die sich nicht an diesen Strafvereitelungen im Amt beteiligt haben. Ich habe immer wieder redliche Richter und Staatsanwälte kennen gelernt, denen das Recht wirklich am Herzen liegt. Es gibt genug veröffentlichte Urteile, die das belegen. Und meine Hoffnung ruht darauf, dass sich diese Staatsanwälte und Richter durchsetzen. Probleme ergeben sich – in allen Bereichen der Gesellschaft – aber dann, wenn wichtige Leitungsfunktionen nicht nach Qualifikation, sondern nach politischer Ausrichtung besetzt werden und die Inhaber diese Leitungspositionen nicht – ohne jedes Ansehen der Person – Recht und Gesetz durchsetzen wollen, sondern eine andere Agenda verfolgen.

 

LPN: „Zu welchen weiteren Problemen kann eine vermutete oder möglicherweise eine in der Realität stattgefundene Rechtsbeugung nach § 339 StGB führen?

Wilfried Schmitz: „Die Opfer einer Rechtsbeugung erleben einen Rechtsentzug, der sie so sehr erschüttern kann, dass sie krank werden. Zudem können die wirtschaftlichen Folgen bis zur Existenzvernichtung reichen. Ohne effektiven Zugang zum Recht(sschutz) ist der Mensch kein Mensch. Er braucht den Zugang zum Recht wie den Zugang zur Natur, damit er seine Gesundheit und seinen inneren und äußeren Frieden erhalten kann. Zudem erschüttert ein Urteil, das den gesunden Menschenverstand beleidigt und von niemandem mehr nachvollzogen werden kann, das Vertrauen aller in den Rechtsstaat.

Folglich müsste jedem begründeten Verdacht von Rechtsbeugung – im Interesse aller Menschen und der gesamten Rechtspflege – auch gründlichst nachgegangen werden. Alles Andere zerstört erst Recht das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz.“

 

LPN: „Wenn der Zugang zum Recht verschlossen sein sollte oder verschlossen ist, welche Folgen hat dies für Menschen?“

Wilfried Schmitz: „Der Mensch wird krank, fühlt sich in kafkaeske Welten wie

Kafkas Gleichnis „Vor dem Gesetz“ versetzt. Wenn ganze Völker nicht mehr vom Recht – vom Völkerrecht – geschützt werden, dann wird ein ganzes Volk traumatisiert und krank gemacht. Die Folgen sind für jeden einzelnen Menschen und für jedes Volk, aber auch für  den  Weltfrieden letztlich katastrophal. Ein selbstbestimmtes Leben in Würde, Friede und Freude sind die Grundlage jeder Kultur. Nur der Freie kann Kunst machen, wie ein Mentor von mir mal sagte. Wenn in einem Volk nur noch Not, Kummer und Krankheit herrschen, dann ist alles verloren. Wenn die Welt eins ist, dann kann kein Mensch glücklich sein, wenn anderswo in der Welt Elend und Krankheit herrschen. Es gibt kein Glück für alle, solange Menschen anderswo entrechtet und verletzt sind.“

 

LPN: „Normalerweise sollten Menschen auch durch die Regeln des Völkerrechts geschützt werden. Wenn Völkerrecht nicht eingehalten wird, welche Möglichkeiten bleiben für einen wirksamen Schutz von Menschen?“

Wilfried Schmitz: „Die Grundlagen der UNO müssten überarbeitet werden. Es gibt aber keine Alternative dazu, dass alle Völker dieser Erde zwischenstaatliche Konflikte möglichst friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen regeln. Genauso, wie kein Volk dulden darf, das einzelne Private so reich werden können, dass sie am Ende „den Gesetzgeber im Geldbeutel“ mit herumtragen können, genauso wenig dürfen die Völker einfach dulden, dass ein Volk seine Macht dazu nutzt, dass es anderen freien Völkern seinen Willen aufzwingen kann. Schon das ist ein ernsthafter Angriff auf die Unabhängigkeit eines Landes.

Die mächtigsten Völker der Erde gründen ihre (wirtschaftliche) Macht auf den Wohlstand, der sich aus der Energieversorgung ergibt. Wären die Völker der Erde nicht allesamt vom Erdöl und Erdgas abhängig (gemacht worden), sondern in die Lage versetzt worden, ihre Energie selbst herzustellen, dann wäre es um die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Völker besser bestellt. Die

Technologien sind längst da, dass sich z.B. jeder Haushalt selbst mit

Strom versorgen könnte. Alle Bereiche der Infrastruktur, der Mobilität und der Architektur könnten so umgestaltet werden, dass der Mensch auf fossile Brennstoffe ganz oder weitestgehend verzichten könnte.

Die USA wären wahrscheinlich sofort ruiniert, wenn der Ölhandel nicht mehr (nahezu) ausschließlich über Dollar (Petrodollar) abgewickelt würde. Das ist kein Naturgesetz, das Öl nur in Dollar gekauft werden kann.

In dieser Zeit dienen zudem die Kredite des IWF offenbar nur dazu, Völker in die Abhängigkeit zu treiben und ihrer Ressourcen zu berauben. So dürfen Völker nicht miteinander umgehen, auch nicht mittelbar durch Einrichtungen wie dem IWF. Jeder sollte darauf hinwirken, dass sein Nachbar gerade nicht von ihm abhängig, sondern möglichst von ihm unabhängig wird, auf eigenen Füßen stehen und aus eigener Kraft leben kann. Von solchen Formen des Welthandels und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ist die Welt noch weit entfernt; diese Formen müssen aber entwickelt und gefunden werden.“

 

 

LPN: „Ist die Justiz in Deutschland wirklich so unabhängig, dass sie einem möglichen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht nachgehen würde?“

Wilfried Schmitz: „Es hat immer wieder Bundesrichter gegeben, die sich von politischen Kräfteverhältnissen nicht beeindrucken ließen. Dr. Dieter Deiseroth vom Bundesverwaltungsgericht ist da ein gutes Beispiel, siehe: https://www.friedenskreis- halle.de/attachments/article/934/UNO%20Charta%20und%20BW.pdf

Ein Staatsanwalt muss notfalls auch Nachteile für seine Karriere einstecken, wenn sein Untätigbleiben gegen Recht und Gesetz und auch gegen sein Gewissen verstoßen würde. Keine Regierung könnte alle Staatsanwälte „austauschen“, wenn sich alle Staatanwälte z.B. weigern würden nicht zu ermitteln. Denn dann würde für jedermann offenkundig werden, dass die Justiz von der Politik instrumentalisiert wird. Das wäre das Ende für jede Regierung, die ganz offensichtlich die Justiz in ihrem Sinne – gegen Recht und Gesetz – zum „Wegschauen“ bestimmen würde.“

 

LPN: „Wie könnte eine unabhängige Justiz in Deutschland gewährleistet und das Völkerrecht „gerettet“ werden?“

Wilfried Schmitz: „Das geht nur mit einer effektiven Kontrolle des Rechts bzw. aller staatlichen Gewaltausübung. Aber der, der diese Kontrolle ausübt, müsste in einem solchen Maße intelligent und weise, integer und unbestechlich, willens- und durchsetzungsstark sein, dass die „Stellenbeschreibung“ wohl nur noch auf den Messias passt.

Es gibt deshalb ja auch Menschen, für die der heilige Gral für die Blutlinie Jesu steht, und für die es ein Naturgesetz ist, dass das wahre Kaisertum – eine Einrichtung Gottes, um jedem Menschen auf Erden den Zugang zum Recht zu gewährleisten – nur von dieser Blutlinie getragen werden kann. Das schränkt den Kreis tauglicher „Bewerber“ für dieses Amt also ganz erheblich ein. Die letzten 5000 Jahre zeigen: Was der Mensch aus „eigener“ Kraft leistet hat kaum mehr Tiefe und Bedeutung wie die Sandkastenspiele von Kindern. Göttlich inspirierte Taten und Urteilssprüche von Männern wie König Salomon, Jesus, Mohammed haben die Menschen über Jahrtausende hinweg beeindruckt.

Der letzte glaubhafte Entwurf zu einem Staatsmodell, das den Rechtsstaat in Europa durchsetzen wollte, geht m.E. auf den Stauferkaiser Friedrich II. zurück. Den reichen Kaufleuten gefiel es damals gar nicht, dass sie „ihre“ Richter in „ihren“ Städten in seinem Reich nicht mehr selbst bestimmten durften. Friedrich II. wusste genau wohin bzw. zu welcher Gefahr das führt, eben dazu, dass der Reiche Kaufmann über „seinen“ Richter dann nur noch seine Raubzüge legalisiert. Ein aktuelles Beispiel: Die sog. „Rettungsschirme“ für „notleidende“ Banken (was für Begriffsfindungen) sind vom BVerfG für „Recht“ („noch im Rahmen des politischen Ermessens“) erklärt worden, was m.E. ungeheuerlich ist. Der „kleine Mann“ kann doch schon lange nicht mehr sparen, aber er – ausgerechnet er als Kleinverdiener – soll („darf“) mit seinen Steuergeldern die Zockereien der großen Banken und Versicherungen und damit der großen Vermögensinhaber und –verwalter finanzieren und schützen. Wenn der Steuerzahler ohnehin für die Existenz der Banken und seiner eigenen Einlagen gerade stehen muss, dann braucht es keine

Privatbanken mehr. Dann können wir gleich eine Staatsbank einführen, die vom Steuerzahler auch offiziell gestützt wird. Dann gibt es auch wieder staatliches Geld, und Geld wird nicht dadurch in den Kreislauf gebracht, dass jemand einen Kredit aufnimmt. Die „Schuld“ hat nichts im Volk zu suchen…wie es ein Freund von mir auf den Punkt brachte.

Unter einem „guten König“, der die Freiheit des Bürgers schützt, wäre ein solcher Raubzug wohl sicherlich nicht möglich gewesen, jedenfalls nicht in dieser Form. Für

Friedrich den II. folge daraus: Alle Richter sollten von ihm eingesetzt werden, alle Richter sollten alle paar Jahre rotieren, niemand durfte dort richten wo er aufgewachsen war, kein Richter durfte sich dort wo er richtete gesellschaftlich verbinden etc., jedermann konnte sich bei Beschwerden über einen Richter direkt an die Kanzlei des Kaisers wenden, alle Fälle von Korruption wurden schwer bestraft etc.

Nach diesem Modell wäre es also undenkbar, dass ein Richter in einer Partei ist und einem Coup von Bankern und Kaufleuten – wie die o.g. Rettungsschirme für „notleidende“ Banken zeigen – auch noch den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu verleihen. Jeder kann sich selbst ausmalen, was denn von der „Gewaltenteilung“ in der Realität der Rechtspflege noch übrig bleiben würde, wenn sich die (höchsten) Vertreter der einzelnen Gewalten (Verwaltung einschließlich Regierung Rechtsprechung, Gesetzgebung) alle privat im gleichen „Club“ treffen.

Und nach diesem Staatsmodell wäre es – wenn es auf die heutige

Rundfunklandschaft übertragen würde – erst Recht undenkbar, dass ein Intendant oder „Alpha-Journalist“ in transatlantischen Netzwerken ist, damit Zielvorgaben der USA nicht mehr kritisch hinterfragt werden.

Man kann – wie die aktuellen Entwicklungen wieder einmal zeigen – am Volk vorbei in einen Krieg ziehen, wenn man nur alle wichtigen Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung und Militär besetzen kann. Wenn diese Personen dann auch noch –  zum Beispiel in transatlantischen –  Netzwerken verbunden sind, die auf die Politik anderer Staaten ausgerichtet sind, dann besteht (zumindest) die „Gefahr“ ist ein

Volk komplett von der Mitgestaltung seines Schicksals abgeschnitten wird.“

 

LPN: „Für den Fall, dass Ihre Strafanzeige, wie vorausgegangene Strafanzeigen abgebügelt wird, welche juristische Möglichkeiten bleiben?“

Wilfried Schmitz: „Eine kurze Antwort: Keine ! Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt ja nicht so gerne gegen Verantwortliche aus NATO-Staaten, sondern lieber gegen fallen gelassene afrikanische „Despoten“, so dass sich zuletzt einige Staaten von dieser Einrichtung losgesagt haben. Eigentlich müssten dann alle Menschen hier in Deutschland eine neue Verfassung fordern und insbesondere Verantwortlichkeit für die, die einfach den Krieg in fremde Länder getragen haben und die Grenzen auch für solche Personen geöffnet haben, die ihren Pass weggeschmissen haben, weil sie sich bisher so „anständig“ verhalten haben, dass der Pass wohl eine große Gefahr verkörperte. Niemand lässt jeden einfach so in sein Haus, und kein Staat dieser Erde lässt einfach jeden in sein Staatsgebiet, schon gar nicht dann, wenn der Verdacht begründet ist, dass sich unter den Flüchtlingen Kriminelle aus Kriegsregionen befinden.“

 

LPN: „Unter welchen Bedingungen wäre Ihrer Einschätzung nach der Einsatz der

Bundeswehr im Ausland rechtlich, sicher vertretbar möglich? Sollten Bundeswehr-

Einsätze im Ausland grundsätzlich nur mit einem U.N.-Mandat stattfinden?“

Wilfried Schmitz: „Nach geltendem Völkerrecht geht so etwas nur mit völkerrechtlichem Mandant, eben mit Mandat des UN-Sicherheitsrats. Die NATO ist gerade kein „System kollektiver Sicherheit“, sondern funktioniert nach dem „Recht der Stärkeren“ und muss von Ländern wie Russland zu Recht als Bedrohung empfunden werden. Die NATO sollte deshalb aufgelöst werden. Wer was Anderes behauptet und fordert lebt nicht in der Realität. Das Buch von Dr. Daniele Ganser über die illegalen Kriege der NATO hat eine vernichtende Bilanz der NATO-Politik gezogen. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten als größte Gefahr für den Weltfrieden und Katastrophe für viele Völker erwiesen.

Eine Friedensordnung auf der gesamten eurasischen Festplatte wäre m.E. der beste Garant für den Weltfrieden.“

 

LPN: „In Ihrer Strafanzeige schreiben Sie unter anderem: „Völkerrecht, Grundgesetz und Strafrecht können auch nicht mit der Begründung suspendiert werden, dass der Einsatz der Bundeswehr doch „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terror-Organisation DAESH / IS“ dienen soll. Unter welchen Bedingungen wäre ein Einsatz der Bundeswehr auf der Grundlage des Völkerrechts, Ihrer Einschätzung nach, im Ausland denkbar?“

Wilfried Schmitz: „Jeder Mensch hat das Recht zur Selbstverteidigung, auch jedes Volk. Dieses (Natur-)Recht gilt auch ohne dass es von Anderen anerkannt wird. Das Recht auf Selbstverteidigung ist auch völkerrechtlich verankert, wird aber pervertiert. Bekanntlich sind die Ereignisse zu 9/11 nie von einem unabhängigen (völkerrechtlichen) Gericht aufgearbeitet worden. 9/11 war aber mit Sicherheit kein Fall der „Selbstverteidigung“, der einen Angriff auf Afghanistan oder ein anderes Land rechtfertigte, ganz gleich, was damals wirklich passiert ist. Von jedem deutschen Strafrichter wird im Detail geprüft, ob bei einer Prügelei auf dem Schulhof wirklich im Einzelfall eine Notwehrlage gegeben war, wenn sich jemand darauf beruft. Und auf völkerrechtliche Ebene juckt das keinen, ob damals überhaupt ein Angriff auf die U.S.A. vorlag oder ob der Terror hausgemacht war, um als Rechtfertigung für Aufrüstung und Kriege in aller Welt zu dienen? Ein schlechter Witz, mit katastrophalen Folgen.“ Alle Regierungen, die damals die offizielle Version der Regierung von George Bush jun. – trotz aller erheblichen Unstimmigkeiten – übernommen und sich deren nachfolgenden militärischen Aktionen angeschlossen haben, haben schwere Schuld auf sich geladen.

 

LPN: „Nur einmal hypothetisch angekommen, die Bundesregierung und andere

Kräfte in Deutschland würden in einem internationalen Tribunal einer möglichen „Beteiligung an Völkerrechts-widrigen Kriegs-Einsätzen und Einsätzen der Bundeswehr gegen eine oder mehrere souveräne Nationen in der Welt für schuldig befunden werden“, wer und welche Menschen in Deutschland würden im Rahmen einer möglichen Kollektiv-Haftung im Punkt Kriegsschulden möglicherweise in Haftung genommen werden?“

Wilfried Schmitz: „Ich glaube nicht an „Kollektiv-Haftung“. Wohin das führt zeigen die Ereignisse vor dem 2. Weltkrieg. Die Ursachen des 1. Weltkrieges sind nie von einem internationalen Strafgerichtshof – unter Beteiligung aller Völker – aufgearbeitet worden. Warum wohl? Weil die Verantwortlichkeit der

Deutschen, Österreicher etc. so offensichtlich war? Oder weil da etwas verdeckt werden sollte? Selbst in den Fällen, in denen die „Schuld“ des Täters allem Anschein nach so offensichtlich ist wie sie nur sein kann, gibt es bekanntlich einen Strafprozess, in dem die Schuld eindeutig festgestellt wird. Und jeder Strafverteidiger weiß, dass man gerade in den Fällen, in denen ja angeblich alles eindeutig ist, sehr genau hinterfragen muss. Dazu könnte ich nur den Film „Die 12 Geschworenen“ empfehlen, der für jeden Juristen ohnehin, aber auch für jeden Menschen Pflicht sein sollte, der sich für Fragen des Rechts interessiert.

Es gibt mittlerweile Bücher zu der Frage „Wer hat Hitler gezwungen Stalin zu überfallen“ und ob der 1. Weltkrieg nur dazu diente, das Deutsche Reich zu zerschlagen und auf der eurasischen Festplatte eine Friedensallianz zu verhindern, siehe u.a.: „Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte“.

Es ist bezeichnend, dass wichtige Fragen zu den Ursachen und zum Verlauf beider Weltkriege – bis heute – nie von der etablierten Geschichtswissenschaft angemessen aufgearbeitet worden sind, obschon amerikanische Think-Tank-Mitglieder längst öffentlich bekannt haben, dass es seit mehr als 100 Jahren zu den Hauptinteressen der angloamerikanischen Außenpolitik gehörte, auf der eurasischen Festplatte keine Friedensallianz zuzulassen, siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=lBYcuJb6Qb0

 

Es wäre sehr leicht und ungerecht zu sagen „Der Deutsche“ oder „der Amerikaner“ ist schuld und soll zahlen. Der Holocaust war die Folge einer ähnlichen „Schuldzuweisung“. Für den 2-Fronten-Krieg – durch den Eintritt der USA in den 2. Weltkrieg – hat Hitler bekanntlich einfach das gesamte Volk der Juden verantwortlich gemacht. Was für ein Wahnsinn. Wenige Tage nach der Kriegserklärung der USA gab es die Wannseekonferenz. Irgendjemanden scheint Hitlers Erwartung, die USA würde nach einem Überfall auf Stalin nicht in den Weltkrieg eingreifen, enttäuscht zu haben. Pauschale Schuldzuweisungen sind also sehr sehr gefährlich und haben damals auch zum Holocaust geführt.

Die Personen, die individuell verantwortlich sind, müssen festgestellt und – auch mit ihrem Vermögen – in die Haftung genommen werden, nicht das Volk, das für die Entscheidungen dieser Personen überhaupt nicht verantwortlich ist. Es gab nie einen Volksentscheid dazu, dass Deutschland sich am NATO-Krieg in Syrien beteiligen soll. Und ein solcher Volksentscheid fand nie statt, weil das deutsche Volk niemals zugestimmt hätte. Da wäre auch die Propaganda an ihre Grenzen gekommen. Die Deutschen haben nach zwei Weltkriegen längst die Schnauze voll von solchen Kriegen. Wo liegt die Schuld „der Deutschen“, wenn die Verantwortung für diese Völkerrechtsbrüche bei einer kleinen politischen Elite lag?

 

 

LPN: „Vielen Dank, Herr Wilfried Schmitz für das Interview und Ihre fachlichen Einschätzungen und Informationen als Rechtsanwalt. Wir wünschen viel Erfolg in Ihrem Engagement.“

 

Wilfried Schmitz: „Herzlichen Dank für das Interview. Hier noch ein schöner Text, der mir kürzlich von einem freundlichen Unterstützer meiner Petition übermittelt wurde und der mir sehr gefällt, da er sich mit meinem Verständnis von Recht deckt:

 

Jesus sprach: Sucht nicht das Gesetz in den Schriften, denn das Gesetz IST LEBEN, während die Schrift tot ist. In allem Lebendigen ist das Gesetz.

Ihr findet es im Gras, im Baum, im Fluss, im Berg, in den Vögeln des Himmels, in den Fischen des Meeres, doch sucht es hauptsächlich IN EUCH SELBST.

Denn wahrlich ich sage euch, alle lebendigen Dinge sind Gott näher als die Schrift, die ohne leben ist.

Gott schrieb die Gesetze nicht auf Buchseiten, sondern in eure Herzen und euren Geist.

Sie sind in eurem Atem, in eurem Fleisch, euren Eingeweiden, euren Augen und

Ohren, und in jedem kleinsten Teil eures Körpers. Sie sind gegenwärtig in der Luft, im Wasser, in der Erde, in den Pflanzen, in den Sonnenstrahlen, in den tiefen und Höhen.

Sie sprechen alle zu euch, damit ihr die Sprache und Willen des lebendigen Gottes verstehen könnt.

Aber ihr schließt eure Augen, um nicht zu sehen, verstopft eure Ohren um nicht zu hören.

Wahrlich ich sage euch, die Schriften sind das Werk der Menschen, aber das Leben und all seine Heerscharen sind die Werke des Lebendigen.

Warum hört ihr nicht auf diese Worte, und studiert die toten Schriften die aus der Hand des Menschen sind?“

 

In einer öffentlichen Petition bei openpetition.de lädt Rechtanwalt Wilfried Schmitz, Menschen und Leser dazu ein, seine Strafanzeige und eine strafrechtliche Aufarbeitung der Einsätze der Bundeswehr in Syrien zu unterstützen:

https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehrnach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden

Andreas Klamm

 

Weiterführende Informationen und Quellen:

  1. Interview mit Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt bei Muslim-Markt.de, http://www.muslimmarkt.de/interview/2018/schmitz.htm
  2. Bericht Watergate.tv, http://www.watergate.tv/2018/03/07/rechtsanwaltstellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  3. Web-Site von Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt, https://www.rechtsanwaltwilfried-schmitz.de
  4. Vollständiger Text der Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant, vom 24. Februar 2018, https://www.rechtsanwalt-wilfriedschmitz.de/wp-content/uploads/2018/02/24-2-18-Anzeige.pdf
  5. Die Propagandaschau, „Entsendung der Bundeswehr muss strafrechtlich aufgearbeitet werden“, https://propagandaschau.wordpress.com/2018/03/03/petitionentsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlichaufgearbeitet-werden/#more-38408
  6. Petition bei       de, https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-derbundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden
  7. News For Friends, “Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung, http://news-for-friends.de/rechtsanwalt-stelltstrafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  8. British Newsflash     Magazine, https://britishnewsflashmagazine.org/2018/03/12/bundeswehr-in-syrienrechtsanwalt-erstattet-strafanzeige-gegen-bundesregierung-und-juristenin-deutschland

Beitrag als PDF:

Interview_Strafanzeige_Bundesregierung_20181

Link zum Beitrag in der PDF-Version:

 

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/03/interview_strafanzeige_bundesregierung_20181.pdf

Multinationaler_Notfall_Dienst_101

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Bundeswehr in Syrien: Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung und Juristen in Deutschland

Bundeswehr in Syrien: Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung und Juristen in Deutschland

 

Wissen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Dr. Ursula von der Leyen von möglichen Verstößen gegen internationales Völker-Recht?

 

Damaskus (Syrien) / Berlin / Selfkant (Deutschland). 12. März 2018. Ein 49jähriger Rechtsanwalt, Wilfried Schmitz, aus der Nähe von Maastricht (Niederlande) hat aufgrund der Entsendung der Bundesregierung eine Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung in Berlin und gegen alle Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe erstattet, berichten die Online-Medien muslimmarkt.de und Watergate.tv.

 

Die Strafanzeige wurde gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestag, eingeschlossen auch Regierungsmitglieder, unter anderem auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesministerin der Verteidigung, Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU)  erstattet, die am 4. Dezember 2015 für die Entsendung der Bundeswehr und den Einsatz in Syrien gestimmt haben.Multinationaler_Notfall_Dienst_101

 

In die Strafanzeige wurden ebenso alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Bundeswehr, die sich an der Umsetzung und / oder Ausführung dieses Beschlusses vom 4.12.2015 mitgewirkt haben, wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, einbezogen.

 

In der Strafanzeige des Juristen geht es um die mögliche Aufarbeitung schwerster Verstöße gegen Völkerrecht, Völker-Strafrecht, Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch (StGB) im Zusammenhang mit der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien sowie der Unterstützung von so genannten „Rebellen“ in Syrien, welche vom Generalbundesanwalt, nach Einschätzung des Rechtsanwaltes aufgearbeitet werden sollten.

 

Im Schreiben der Strafanzeige, die mittels Fax an die Generalbundesanwaltschaft gesendet wurde, beschreibt der Rechtsanwalt unter anderem auch mögliche Straftatbestände, wie im Beispiel die „verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane gem. § 89 StGB (Strafgesetzbuch), und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, gem. § 89 a StGB“ sowie weitere, mögliche Straftatbestände.

 

Wegen der Nichtaufnahme der Ermittlungen zu den zuvor zum Teil genannten Tatvorwürfen, die von Bürgerinnen und Bürgern bereits nach alter Rechtslage mehrfach angezeigt worden sind, erstattete der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet auch Strafrecht zählt,  zudem Strafanzeige gegen alle Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt, die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren.

 

Der Rechtsanwalt beschreibt hier in seiner Strafanzeige als möglichen Tatverdacht, eine Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

 

Wilfried Schmitz erinnert in seiner Strafanzeige daran, dass § 80 StGB a.F. folgenden Wortlaut hatte (Zitat): „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“, und

Art. 26 Abs. 1 GG hat immer noch folgenden Wortlaut (Zitat): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

In einer öffentlichen Petition bei openpetition.de lädt Rechtanwalt Wilfried Schmitz, Menschen und Leser dazu ein, seine Strafanzeige und strafrechtliche Aufarbeitung der Einsätze der Bundeswehr in Syrien zu unterstützen: https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden

Andreas Klamm

 

Weiterführende Informationen und Quellen:

  1. Interview mit Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt bei Muslim-Markt.de, http://www.muslimmarkt.de/interview/2018/schmitz.htm
  2. Bericht Watergate.tv, http://www.watergate.tv/2018/03/07/rechtsanwalt-stellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung
  3. Web-Site von Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt, https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
  4. Vollständiger Text der Strafanzeige von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant, vom 24. Februar 2018, https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/02/24-2-18-Anzeige.pdf
  5. Die Propagandaschau, „Entsendung der Bundeswehr muss strafrechtlich aufgearbeitet werden“, https://propagandaschau.wordpress.com/2018/03/03/petition-entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden/#more-38408
  6. Petition bei openpetition.de, https://www.openpetition.de/petition/online/entsendung-der-bundeswehr-nach-syrien-muss-strafrechtlich-aufgearbeitet-werden
  7. News For Friends, “Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung, http://news-for-friends.de/rechtsanwalt-stellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung/

Artikel im PDF-Format:

Bundeswehr_in_Syrien_20181

Link zur PDF:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/03/bundeswehr_in_syrien_201811.pdf

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Mehr Frieden, Abrüstung und weniger Militär

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by | March 11, 2018 · 1:49 am

Frieden, Freiheit, Grundrechte und Demokratie brauchen die Teilhabe von Menschen

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by | March 11, 2018 · 1:41 am

Es geht nicht um Hartz 4ler sondern um Menschen oder Personen

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by | March 11, 2018 · 12:21 am

Menschen brauchen Hilfe und keine Sanktionen

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by | March 10, 2018 · 10:08 pm

Die Tradition stetiger Erneuerung in der SPD seit 2002

Berlin / Essen / Ludwigshafen am Rhein. 10. März 2018. Die Erneuerung der SPD dauert nunmehr schon mehr als 16 Jahre in Deutschland an. Das ist kein Scherz, https://books.google.de/books?id=sJiFDAAAQBAJ&pg=PA279&lpg=PA279&dq=Erneuerung+der+SPD+2000&source=bl&ots=BqLcZlaucP&sig=1k0xBwZUG-5uYE16q_FbcTCoiv8&hl=en&sa=X&ved=0ahUKEwjLkaGKsuDZAhWqK5oKHRzSAO84ChDoAQgrMAE#v=onepage&q=Erneuerung%20der%20SPD%202000&f=false.

Die Begrifflichkeit “Erneuerung der SPD” wirkt nach 16 Jahren seit 2002 mindestens, etwas abgegriffen und erschöpft, Der eine oder andere Mensch verliert allmählich auch den Glauben an eine wirksame Erneuerung der SPD in der Tat und Wahrheit, da es im Jahr 2002 bereits im Regierungsprogramm genannt wurde, “Erneuerung und Zusammenhalt – Wir in Deutschland”.

Spätestens seit 2005 wissen mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland, dass es für Menschen, die arm, krank, chronisch krank sind und in schwerer Armut leben, KEINEN Zusammenhalt in Deutschland gibt. Menschen in Not in Deutschland werden mit Sanktionen gestraft (Sanktionen sind Strafmaßnahmen), die so im Grundgesetz, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Charta der Grundrechte für die Europäische Union NICHT vorgesehen sind.

Statt soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit für möglichst viele Menschen in Deutschland zu gestalten und möglich zu machen, werden Menschen in schwerer Not angegriffen und nicht selten auch in den Tod getrieben. Die Verteilungskämpfe rückten erneut in das Bewusstsein einiger Menschen mit dem Streit um Essens-Reste bei der Tafel in Essen und anderen Tafeln in Deutschland. Den Mitarbeitern der Tafeln ist sicher kein Vorwurf zu machen, denn diese sind für Verbrechen gegen die Menschlichkeit nun wahrlich nicht verantwortlich. Die Tafel in Ludwigshafen am Rhein und in Speyer am Rhein im Bespiel sind für alle bedürftige Personen und Menschen komplett abgemeldet.

In diesen Städten gibt es noch nicht einmal mehr abgelaufene Essens-Reste. Würde man den Menschen im Rahmen des BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) 1.000,– oder 1.500,– Euro als Grundeinkommen im Monat frei zur Verfügung stellen, dann könnten die Verteilungskämpfe in Deutschland ein Ende finden, sozialer Frieden und Kreativität könnten in Deutschland gelebt werden und die reichen und mächtigen Bonzen (ab und an auch als Politiker und Politikerinnen bezeichnet) ganz oben in Berlin könnten lachend, freudig und in aller Ruhe regieren, so lange, wie auch immer es gefallen mag. Andreas Klamm

Link: Liste der Todes- und Mord-Opfer der Agenda 2010 in Deutschland (nicht vollständig, soweit bekannt). In Gedenken an die Opfer der Agenda 2010, https://dieopferderagenda2010.wordpress.com/

Musik zum Thema:

Lisa Fitz und ihr neuer Song: “Ich sehe was, was Du nicht siehst”(Sag Ja Nicht Die Wahrheit in Deutschland). https://www.youtube.com/watch?v=Fcq2y2N1L0E

 

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PRESSEMITTEILUNG und ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG AN EIDES STATT zu falschen Anschuldigungen des Herrn Michael Heise aus Speyer am Rhein

PRESSEMITTEILUNG und ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG AN EIDES STATT von Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Verleger, Herausgeber, geboren am 6. Febraur 1968 in Ludwigshafen am Rhein zu falschen Vorwürfen: Michael Heise aus Speyer am Rhein behauptet, öffentlich, dass ich kein Journalist sei. Der ehrenwerte Elite-Bürger Michael Heise legt keine Beweise für seine öffentlichen und falschen Behauptungen vor, während ich schon mehr als ein Dutzend Mal BEWEISE öffentlich vorgelegt habe und veröffentlicht habe. Zu den NACHWEISBAR falschen Anschuldigungen, die mir extrem SCHADEN zufügen, erkläre ich öffentlich an EIDES STATT vor allen Menschen, vor allen Behörden, vor allen Firmen, vor Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, vor Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, wie folgt: Ich bin NACHWEISBAR seit 1984 als Journalist, Autor, Verleger und Herausgeber tätig. Die Beweise und Nachweise habe ich bereits mehrfach an die Staatsanwaltschaft, Polizei, das Finanzamt Speyer am Rhein und an das Bundeskriminalamt Wiesbaden gesendet. Vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden wurde ich mehrfach SICHERHEITSÜBERPRÜFT. Ich bin Autor von 12 veröffentlichten Büchern, die käuflich erwerblich sind auch bei Amazon.de, Amazon.com und vielen anderen Online Stores. Herr Michael Heise aus Speyer am Rhein, weshalb greifen Sie mich als schwerbehinderten Menschen und Journalisten an? Sie haben meine Presse-Ausweise selbst gesehen, als ich sie besuchte! Was soll das! Zeugen: Staatsanwaltschaft Berlin, Staatsanwaltschaft Frankenthal, Finanzamt Speyer am Rhein, Polizei in mehreren Städten und Gemeinden und Bundeskriminalamt Wiesbaden und zahlreiche, weitere Zeugen. Alle Leser, die meine Angaben bezweifeln, fordere ich hiermit öffentlich und unverzüglich SOFORT auf, STRAFANZEIGE wegen des dringenden Tatverdachts der Eidesstaatlichen Falschaussagen und des dringenden Tatverdachts des Betrugs und Urkunden-Fälschung GEGEN Andreas Klamm, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, E-mail. andreaskamm@hotmail.com, E-mail: newsreporter247@googlemail.com, Fax 06236 4890 449, Geburts-Datum: 06. Februar 1968, Ludwigshafen am Rhein bei jeder nächst gelegenen POLIZEI-Dienststelle oder bei jeder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Vielen Dank. Die stetigen, falschen Anschuldigungen fügen mir als schwerbehinderten Menschen extremen SCHADEN zu, insbesondere die WIRTSCHAFTLICHE EXISTENZ-VERNICHTUNG gefolgt von der biologischen Existenz-Vernichtung. Eine biologische Existenz-Vernichtung bewerte ich als versuchten Totschlag oder versuchten Mord, insbesondere auch deshalb weil die NOTLAGE von mir und weiteren Menschen und Tieren ÖFFENTLICH BEKANNT ist. Ich habe bereits 2400 Bewerbungen und Auftrags-Gesuche als freiberuflicher Journalist in Deutschland versendet. Alle Bewerbungen und Hilfe-Anfragen wurden ABGELEHNT! Alle finanziellen Hilfen und Maßnahmen mir selbst zu helfen, um mich aus schwerer Notlage befreien zu können, werden angegriffen, vernichtet oder zerstört. Damit werden mir alle GRUNDLAGEN für ein Leben in Würde, Recht und unter Wahrung der Grundrechte und Menschenrechte entzogen und vernichtet! Ich bin auf Aufträge mit Bezahlung als freiberuflicher Journalist in schwerer NOTLAGE angewiesen, ersatzweise auch Teilzeit- und Vollzeit-Anstellung. Ich bin als Journalist, Autor, Schriftsteller, Buch-Autor, Verleger und Herausgeber mehrfach national und international registriert. Mein Großvater mütterlicherseits war Hédi Sabaot, Französischer Offizier der regulären Französischen Armee und Französischer Staatsbürger und kämpfte im Zweiten Weltkrieg GEGEN die deutsche Wehrmacht. Ich bin KEIN biodeutscher Rassist, KEIN biodeutscher Nazi, KEIN biodeutscher Faschist und auch KEIN Schwerstkrimineller wie in verschiedenen Foren öffentlich ohne BEWEIS-VORLAGE mehrfach FALSCH behauptet wurde. Es ist richtig, das ich mich aufgrund meines Französischen Großvaters Hédi Sabaot als multinationaler Bürger betrachte. Seit dem Jahr 2016 bin ich in Schweden registrierter Global Citizen. Im Polizeilichen Führungszeugnis der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gibt es bislang KEINE EINTRAGUNGEN. Für alle Journalisten, Presse, Medien, Film, Funk und Fernsehen gilt hiermit die offizielle Einladung zur BERICHTERSTATTUNG in allen Medien national und international. Für die Beantwortung von Fragen stehe ich rund um die Uhr, 24 Stunden, Tag und Nacht unter Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592 und E-mail: andreasklamm@hotmail.com und E-mail: newsreporter247@googlemail.com zur Verfügung.

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Verleger und Herausgeber, Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein, 9. März 2018

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Wasser, Wasser-Rechte und geplante Privatisierung von Wasser

Wasser, Wasser-Rechte und geplante Privatisierung von Wasser

Alle Menschen, Tiere, Pflanzen, Natur und Umwelt brauchen einen freien Zugang zum Wasser

 

Leben ohne Wasser ist nicht möglich

 

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein, 4. März 2018

 

Ich verstehe WASSER als Menschen- Tier- Pflanzen- Umwelt- und Natur-Recht, als öffentliches, frei zugängliches, allgemein, verfügbares und wichtigstes Gut, das alle LEBEWESEN ZUM LEBEN und auch Pflanzen zum Leben brauchen.

 

Die Pläne Wasser-Rechte zu privatisieren würde ich, wäre ich ein Richter, als “schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Menschenrechte, Tier-Rechte, Natur-Rechte, Umwelt-Rechte und gegen Pflanzen” einordnen, bewerten, einstufen und verstehen.

 

Privat-Konzerne sind in der Regel nicht Eigentümer von natürlichen in, unter der Erde, auf der Erde oder über der Erde vorhandenen Wasser-Ressourcen, die frei zugänglich für ALLE MENSCHEN, TIERE, NATUR und Umwelt sein müssen. Die Gier nach Profiten, Reichtum und Macht von Konzernen und Millionären sollte begrenzt werden! Da Konzerne offenbar KEINE Grenzen und KEINE Befriedigung kennen, müssen die Grenzen gesetzt werden in politischer, staatlicher und menschlicher Verantwortung.

 

Menschen, Tiere, Natur und Umwelt sollten nicht unter Zwang gestellt werden Konzerne dienen zu müssen. Daher muss ich die Vermutung in den Raum stellen, dass es hier möglicherweise um “schwerste, geplante Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen Menschenrechte, Tier- Natur- um Umwelt-Rechte / Gesetze und Ordnung” geht.

 

In Portugal führten die Privatisierung von Wasser-Rechten, dazu, dass vor allem Menschen in Elend, Armut, Krankheit mit Behinderung und in Not kaum noch die Rechnungen für Wasser bezahlen konnten.

 

Wer Menschen, Tieren, Natur, Umwelt, Pflanzen das Recht auf freien Zugang zum Wasser aus kommerziellen Gründen oder sonstigen Gründen entzieht, entzieht, zerstört möglicherweise und gefährdet damit das Leben von mehreren Millionen oder gar Milliarden von Menschen, Tieren, Natur, Umwelt und Pflanzen. Jeder Mensch weiß, dass ohne Wasser kein Leben möglich ist. Mit dem Entzug eines Rechts auf freien Zugang zum Wasser werden möglicherweise Menschen, Tieren, Pflanzen, Natur und Umwelt ALLE GRUNDLAGEN ZUM LEBEN auf der Erde und in der Welt entzogen.

 

Dies kann zu sozialen Kriegen, Bürgerkriegs-ähnlichen Konflikten oder im Worst Case zu Kriegen um Wasser und Wasser-Rechte führen. Da Menschen, Tiere, Pflanzen, Natur und Umwelt ohne Wasser NICHT LEBEN können, bleibt zur Verteidigung der Versorgung mit Wasser und des freien Zugangs für Wasser an allen Orten in der Welt, kein anderer Weg als mit friedlichen Mitteln, soweit es noch möglich ist, den freien Zugang zu Wasser und Wasser-Rechten mit allen, friedlichen zur Verfügung stehenden Mitteln zu VERTEIDIGEN, soweit dies noch möglich ist.

 

Wasser sollte, kann und muss frei zugänglich sein für Menschen, Tiere, Natur, Umwelt, Pflanzen und weitere Lebensformen, da ohne Wasser kein Leben möglich ist.

 

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Regionalhilfe.de, Arbeitgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte und ISMOT International Social And Medical Outreach Team.

 

Hintergrund, Fernseh-Bericht des Magazins MONITOR, WDR zur geplanten Privatisierung von Wasser und Wasserrechten in Deutschland und in der Europäischen Union und die Vergabe von Lizenzen an Konzerne. Bespiele in Europa, Portugal, Berlin, Deutschland. Nach der Privatisierung kommen die Probleme: Preise für Wasser steigen, Menschen können Preise für Wasser nicht mehr bezahlen, Qualität des Wasser verschlechtert sich nach den Privatisierungen – Auszüge aus dem Fernseh-Beitrag von Monitor. Link zur Aufzeichnung der Sendung MONITOR, Thema Wasser und Lizenz-Vergaben an private Konzerne bei Facebook zu sehen. https://www.facebook.com/PolitikUndZeitgeschehen/videos/1107844132664833

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer und Projekt-Leitung von Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.de ), Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-Mail: andreas@regionalhilfe.de und E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Text als PDF:

Wasser_zum_Leben_20181

Link zum Text Wasser zum Leben, März 2018:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/03/wasser_zum_leben_20181.pdf

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Der Entzug aller Grundlagen zum Leben für Menschen in Not kann möglicherweise als RECHTLICHER NOTSTAND eingestuft werden

Der Entzug aller Grundlagen zum Leben für Menschen in Not kann möglicherweise als RECHTLICHER NOTSTAND eingestuft werden

 

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein, 4. März 2018

 

Der Entzug aller Grundlagen zum Leben für Menschen in Not in Deutschland kann möglicherweise als RECHTLICHER NOTSTAND eingordnet, bewertet und eingestuft werden.

 

Es gibt immer noch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Grundrechte für die Europäische Union, Genfer Konventionen und zahlreiche weitere nationale und internationale Schutz-Abkommen auch zum Schutz von Menschen mit Behinderungen.

 

Auf der Grundlage der gültigen Abkommen und Gesetze, sollte normalerweise keine Bestrafung von Menschen in Not in Deutschland stattfinden, noch deren öffentliche, nationale und internationale Entwürdigung.

 

Menschen, die in Not sind, vorsätzlich und wissentlich entgegen der nationalen und internationalen Abkommen und Schutz-Abkommen nahezu alle Grundlagen zum Leben zu entziehen, kann als schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Verachtung von Menschen bewertet werden. Sollten schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Verachtung von Menschen auch in Deutschland bestehen, darf dies sicher auch als RECHTLICHER NOTSTAND bewertet, eingeordnet und eingestuft werden.

 

Hier bleibt vielleicht nur noch die Chance des friedlichen Widerstands um die NOTLAGEN und eine mögliche Situation des RECHTLICHEN NOTSTANDS zu beseitigen.

 

Laut Grundgesetz sollte Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sein. Wenn jedoch gewisse Kräfte möglicherweise planen eine neue Tyrannei und Diktatur zu errichten, wie diese Deutschland bereits in den Jahren 1933 bis 1945 erfahren hat, dann bleibt möglicherweise nur noch die Möglichkeit des friedlichen Widerstands um die Errichtung einer barbarischen, Menschen-verachtenden Diktatur und Tyrannei in Deutschland zu beenden und möglicherweise auch zu verhindern. Bleibt zu hoffen für alle Menschen in Deutschland, dass eine Heilung für Deutschland, Menschen, Tiere, Natur und Umwelt noch möglich sein wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer und Projekt-Leitung von Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.de ), Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-Mail: andreas@regionalhilfe.de und E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

 

Text als PDF mit Unterschrift:

Menschenrechte_20181

Link zum Beitrag als PDF:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/03/menschenrechte_20181.pdf

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Gnadenantrag an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: Beendigung der Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen bedürftige Menschen in Not in Deutschland (27. Februar 2018)

Pressemitteilung

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Geschäftsführende Bundeskanzlerin

Bundesregierung c/o
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030182722555
E-Mail: internetpost@bundesregierung.de

 

Mit der Bitte um Weiterleitung an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und an die Damen und Herren, Mitglieder der Bundesregierung

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 27. Februar 2018

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel!

Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland / Deutschland!

 

GNADEN-ANTRAG aus aktuellen Anlässen – NOTLAGEN unverschuldet von Menschen und Tieren in Deutschland /

Gnaden-Antrag für eine sofortige Aussetzung, Nicht-Durchführung und Beendigung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen und Tiere in Notlagen und Not in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland

Hintergrund: Teil-Ausfall oder selektive Nicht-Versorgung Tafel Essen, kompletter Aufnahme-STOPP Tafel Speyer am Rhein, kompletter Aufnahme-STOPP Tafel Ludwigshafen am Rhein, Spenden-Engpass Tafel Hamburg und andere Tafel- und Hilfe-Organisationen in Deutschland.

 

Antragssteller für den GNADEN-Antrag:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Gnaden-Antrag

Gnaden-Antrag für eine sofortige Aussetzung, Nicht-Durchführung und Beendigung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen / Personen und Tiere in Notlagen und Not in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland

 

Gegenstand meines Gnaden-Antrags:  

 

Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und die geschäftsführende Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel und die Mitglieder der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland  und die Bundesregierung werden mit Hilfe dieses Gnaden-Antrags gebeten, eine sofortige Aussetzung, Nicht-Durchführung und Beendigung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen / Personen und Tiere in Notlagen und Not zu beschließen und zu genehmigen.

 

Alle Menschen und Personen in Deutschland, ungeachtet ihrer Herkunft, gleichermaßen und gleichberechtigt, in Deutschland geborene Menschen und Personen, so genannte Deutsche und auch nicht in Deutschland geborene Menschen und Personen, oft auch als Gäste, Immigranten, Einwanderer, Flüchtlinge, Migranten etc. bezeichnet haben auf den Grundlagen von

  1. Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte
  2. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Deutschland
  4. Genfer Konventionen
  5. weiterer nationaler Gesetze, Regeln und Bestimmungen
  6. weiterer internationaler Schutz-Abkommen

 

das Recht auf LEBEN, Unversehrtheit der Person, Schutz vor entwürdigender und unmenschlicher Behandlung und weitere Schutz-Rechte bzw. Schutz-Bestimmungen unterliegen auch in nicht souveränen Gebieten, die unter Verwaltung anderer Mächte, Kriegs-Mächte / Besatzungs-Mächte liegen, nationalen und internationalen Schutz-Bestimmungen.

Die Berichte über die Tafel in Essen, die Informationen über den kompletten AUFNAHME-STOPP der Tafel in Ludwigshafen und der Tafel in Speyer am Rhein, die Hilfe-Gesuche der Tafel in Hamburg werden aufgrund der Medien-Berichte als bekannt vorausgesetzt. Viele Menschen und Personen befinden sich in nachweisbar unverschuldeten Notlagen, Not, Elend und Leid in Deutschland.

 

Die Notlagen, Not, Leid, Elend und Gefahren für Menschen und Personen in Not und Tiere in Not können in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland teilweise gelindert oder teilweise beendet aufgehoben werden, wenn die Bundesregierung, Landesregierungen, weitere Behörden und Institutionen auf die Durchführung von Sanktionen und sonstigen Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not möglichst schnell oder sofort verzichten.

 

 

Begründung:

Das für das Jahr 2018 festgelegte Existenz-Minimum in Deutschland liegt je nach Berechnungsgrundlagen und Umständen von in Not geratenen Menschen und Personen bei rund 750,– bis 1100,– Euro im Monat.

ALG II Empfänger erhalten monatlich nur 416,– Euro im Regelbedarf und liegen damit bereits unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland.

Existenzminimum,  Vergleiche: Quelle, Deutscher Bundestag, https://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/479376

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen und Personen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit einem Existenz-Minimum, das unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland liegt werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen und Personen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, alte, behinderte Menschen und Personen, die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

In der Folge der Teil-Ausfälle der Tafel in Essen und des kompletten Aufnahme-STOPP der Tafel Speyer am Rhein, der Tafel in Ludwigshafen am Rhein und weiterer, betroffener Tafeln und Hilfe-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschand besteht die GEFAHR, dass bedürftige, junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Personen und Kinder NICHT mehr vollständig und nicht mehr ausreichend mit Grund-Nahrungsmitteln, Wasser und sonstigen Mitteln komplett versorgt werden bzw. nicht mehr komplett versorgt werden können.

 

Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland stellen daher eine besondere Notlagen-Situation, eine besondere Härte und entgegen Allgemeiner Menschenrechte und Grundrechte eine erniedrigende und gefährdende Maßnahme gegen Menschen und Personen und zum Teil auch Tiere in Not in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland dar. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden, da Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gegen Landesverfassungen von 16 Bundesländern in Deutschland, gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Deutschland, gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen die Genfer Konventionen und gegen weitere nationale und internationale Schutz-Abkommen, die auch von der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland ratifiziert wurden, ausgerichtet sind und teilweise offensichtlich, mutmaßlich erkennbar auch gegen internationale und nationale Schutz-Bestimmungen verstoßen.

 

Laut Grundgesetz bestimmen Sie, geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die so wörtlich „Richtlinien der Politik“.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 65 

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

 

Daher bitte ich Sie mittels dieses öffentlichen GNADEN-Antrags zum Schutz aller MENSCHEN und PERSONEN in unverschuldeter NOTLAGE in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland sofort die Richtlinien der Politik so zu gestalten und zu aktualisieren, damit durch Sanktionen / Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Notlagen und auch Tiere in Notlagen, NICHT deren Leben, Gesundheit in zum Teil tödliche GEFAHR gebracht wird.

 

Ich bitte die mögliche Hilfe für Menschen und Personen in Notlagen zuzulassen und möglich zu machen. Zudem bitte ich die mögliche Hilfe für Tiere in Not möglich zu machen und zuzulassen.

 

Mit einer Aussetzung und Nichtdurchführung von Sanktionen / Strafmaßnahem gegen Menschen und Personen in Not in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland können Notlagen, Not, Leid, Elend, Versorgungs-Engpässe bei der Versorgung mit Essen, Nahrungsmitteln, Medikamenten, Wasser und sonstigen für ein Leben in Würde und Gerechtigkeit in Deutschland erforderlichen Hilfe-Mitteln und Mitteln zumindest teilweise, wenn leider heute auch schon nicht mehr vollständig gelindert werden und sind vermeidbar.

 

Wie Ihnen bekannt, da bereits mehrfach mitgeteilt, war mein Großvater Hédi Sabaot, Französischer Offizier der regulären Französischen Armee und hat im Zweiten Weltkrieg gegen die Deutsche Wehrmacht gekämpft. Ich wurde in eine multinationale Familie hineingeboren. Ich verstehe mich als multinational-deutsch. Seit dem Jahr 2016 bin ich registrierter GLOBAL CITIZEN in Schweden. Wie Ihnen bekannt, da bereits mehrfach via Bundesregierung akkreditiert bin ich freiberuflicher Journalist, Autor, Schriftsteller,  Verleger, Herausgeber, Künstler, Moderator, Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in englischer und deutscher Sprache, Radio- Fernseh- und Medien-Produzent von mehr als 1000 Fernseh- und Radio-Sendungen, mehr als 500 Radio-Sendungen, Gründer mehrerer nationaler und internationaler Hilfe-Organisationen, unter anderem von Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Tier- und Futter-Tafel Action For Aid And Assistance, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und weiteren Medien, Medien-Projekte und multinationalen Projekten.

 

Sonder-Erklärung, rein vorsorglich

 

Nachweisbar, bin ich KEIN so-genannter Bio-deutscher, kein Nazi, kein Rassist, kein Faschist, kein sonstiger Extremist.

 

Als multinational-deutscher Bürger, Mensch und Personen und als GLOBAL Citizen engagieren ich mich seit mehr als 40 Jahren für allgemeine Menschenrechte. Die Allgemeinen Menschenrechte der United Nations, Vereinte Nationen, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Landesverfassungen, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Genfer Konventionen, nationale und internationale Schutz-Abkommen zum Schutz von Menschen und Tieren sind mir wichtig. Seit 1986 arbeite und wirke ich für mehrere multinationale Projekte und Medien-Projekte mit den Zielen, internationale Völkerverständigung, Dialog, Bildung, Frieden und zum Schutz der Rechte von Menschen und Personen, national und international.

 

Ich bin sozial und sozial-politisch engagiert. Derzeit bin ich Mitglied in der Partei Die Linke, doch ich übe leider noch keine politischen Ämter in der Bundesrepublik Deutschland aus, obgleich ich grundsätzlich dazu bereit bin. Mir wurde vor kurzem von einem SPD-Politiker die Mitgliedschaft in der SPD angeboten. Eine Mitgliedschaft in der SPD schließe ich als überzeugter Sozialdemokrat und Menschenrechte-Aktivist grundsätzlich NICHT aus. Das Angebot ist noch in der Prüfungs-Phase. In den Jahren 2003 und 2004 studierte ich in Ludwighafen am Rhein und wurde aus als Mitglied in den AStA gewählt. Leider konnte ich mein Studium, wegen des Eintritts von akuten und chronischen Mehrfach-Erkrankungen und schwerer finanzieller Notlagen und Armut noch nicht mit Erfolg zu Ende führen, obgleich dies einer meiner Wünsche ist.

 

Als Journalist, Autor, Schriftsteller, Medien-Produzent, Künstler und Moderator arbeite und wirke ich multinational, international und national öffentlich und NICHT geheimdienstlich.

In der Folge von 3 schweren Unfällen und chronischen Mehrfach-Erkrankungen, amtlich registriert und dokumentiert, wurde ich ARM TROTZ ARBEIT / Zitat von der Gewerkschaft ver.di, bei der ich Mitglied bin / krank, schwer krank, schwerbehindert, GRAD DER BEHINDERUNG 60, Merkzeichen G – GEHBEHINDERUNG und bin auf die Hilfe eines Rollstuhl und einer Therapie- Assistenz- und Begleithündin angewiesen.

Seit dem Jahr 2014 habe ich 2400 Bewerbungen, Hilfe-Gesuche, Auftragsgesuche an unterschiedlichste Arbeitgeber, Behörden, Polizei, Verwaltungen, Firmen versendet. Alle meine Hilfe-Anfrage, Bewerbungen, Auftragsgesuchen wurden ABGELEHNT, so dass mir finanzielle Einkünfte aus ARBEIT, bis auf wenige Cent-Beträge trotz gleicher Arbeitsleistung im Vergleich zu nicht-behinderten Journalisten, Autoren, Schriftstellern, Künstlern, etc. NICHT möglich sind. Mit finanziellen Einkünften im Vergleich zu gesunden Menschen wäre es mir teilweise möglich, mich ohne fremde Hilfe aus schwerer Notlage herauszuarbeiten auch im Rollstuhl und mit Rollstuhl.

 

Da alle meine Hilfe-Anträge, Auftrags-Gesuche, Bewerbungen, sonstige Maßnahmen bei Firmen, Behörden, Verwaltungen und Unternehmen grundsätzlich abgelehnt wurden und offenbar immer noch werden, ist der Arbeitsmarkt für mich in Deutschland offenbar als VERSCHLOSSEN oder als blockiert zu betrachten. Mir ist es aufgrund der besonderen Umstände NICHT möglich, selbst ohne finanzielle Mittel die Notlage in meiner, betroffenen Situation zu beseitigen, da die Beseitigung von Notlagen in Deutschland oft ohne finanzielle Mittel in Deutschland nicht möglich ist.

 

Ohne ausreichende, finanzielle Mittel und Einkünfte kann weder privat mit einem Fahrzeug fahren (Benzin kostet Geld!), das die Mitnahme von Rollstuhl und Therapie- Assistenz- und Begleithund möglich macht, noch öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Bahnen, ÖPNV kosten GELD!) nutzen, die im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz leider nur erheblich stark eingeschränkt verfügbar sind und ebenso Geld kosten! Die Tafel Speyer am Rhein und Tafel Ludwigshafen sind generell mit einem AUFNAHME-STOPP – vergleiche Hinweise Web Sites – nicht verfügbar. Doch auch dann wenn der generelle Aufnahme-Stopp nicht bestünde, wären die Tafel Speyer am Rhein und die Tafel Ludwigshafen am Rhein für mich im Rollstuhl NICHT erreichbar, da es mir nicht gelingt rund 20 Kilometer als SCHWERBEHINDERTER MENSCH UND PERSON im Rollstuhl zurückzulegen.

 

Ich bin leider KEIN Einzelfall, es gibt leider weitere schwerbehinderte, gehbehinderte Menschen und Personen und auch Kinder in Deutschland die die Tafeln in den Städten und Gemeinden oder sonstige Hilfe-Organisationen NICHT erreichen können.

 

Statt Hilfe zu erhalten, sind leider MENSCHEN und PERSONEN in schweren Notlagen und Notzuständen leider permanent durch die derzeit gesetzlichen Regeln in Deutschland von Sanktionen / Strafmaßnahmen gegen Menschen und Personen in Not BEDROHT UND GEFÄHRDET. Das Leben von Menschen und Personen in Notlagen und auch von Tieren wird in zum Teil tödliche GEFAHR gebracht, statt dass humanitäre, menschlich würdige, angemessene und mögliche Hilfe in der TAT UND WAHRHEIT geleistet wird.

Bereits im Jahr 2007 verhungerte der damals lernbehinderte, 20jährige André Kirsch in Speyer am Rhein, vergleiche Berichte Süddeutsche Zeitung und weitere Medien.

 

Bei mir besteht keine Lernbehinderung, sondern schwere orthopädische und internistische Erkrankungen, Mehrfach-Erkrankungen, mehrere Infektionen und in der Folge von drei schweren Unfällen möglicherweise auch eine PTDS, Post-traumatische Belastungsstörung, Grad der Behnderung 60, Merkzeichen G, GEHBEHINDERT. Bei und in der Folge der Unfälle wurde ich mehrfach-traumatisiert.

 

Mit einer NICHT-Durchführung, einer Aussetzung und einer Beendigung von SANKTIONEN UND STRAFMASSNAHMEN gegen Menschen und Personen in Not können deren schweren Notlagen zumindest teilweise, wenn auch nicht mehr vollständig gelindert werden und vielleicht geschehen doch noch WUNDER, dass doch auch noch gute Hilfen für Menschen und Personen in NOTLAGEN und behinderte, kranke, junge und alte Menschen und Personen und Kinder in Notalgen in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland möglich werden.

 

Ich bitte daher den Gnaden-Antrag für eine unbekannte Anzahl von Menschen und Personen, bis zu mehrere Millionen Menschen und Personen in Deutschland / in der Bundesrepublik Deutschland und auch zum Schutz von Tieren (Hunde, Katzen, Vögel, Pferde und weitere Haus-Tiere, Nutz-Tiere, etc) zu prüfen und zum Schutz des LEBENS VON MENSCHEN UND PERSONEN, Menschen und Personen in Notlagen, Tieren zu genehmigen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

 

Gnadenantrag an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Beendigung der Sanktionen gegen Menschen in Not als PDF:

Gnadenantrag_Menschen_in_Not_20181_BKAM

Link zum Gnadenantrag an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Beendigung der Sanktionen gegen Menschen in Not in Deutschland in der PDF-Version:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/02/gnadenantrag_menschen_in_not_20181_bkam.pdf

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Petition an Europaparlament: Beendigung der Sanktionen gegen Russland (18. Februar 2018)

Pressemitteilung / Press Release in GERMAN language

Parlement européen / Europäisches Parlament
WIC

Allée du Printemps,
B.P. 1024,
F-67070 – Strasbourg Cedex
France,

Phone:+33(0)3 88 1 74001

Fax: 0033388174860

 

 

Parlement européen / Europäisches Parlament
Bât. Altiero Spinelli

60 rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047, – Bruxelles/Brussels,
Belgium,

Phone:+32(0)2 28 42111

Fax: 003222846974

 

 

Parlement européen / Europäisches Parlament
Plateau du Kirchberg
B.P. 1601
L-2929 – Luxembourg
Luxembourg,

Phone:+352 / 4300 1

Fax: 00352430024842

 

 

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 18. Februar 2018

 

Following Petition is written in German language.

 

Petition: Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments!

Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments!

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

Europa / Europäische Union

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation.

 

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments mögen beschließen, wie folgt:

 

Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, nicht mehr durchgeführt und beendet.

Die betreffenden innerstaatlichen und nationalen Gesetze, Regeln und Bestimmungen werden, bei Bedarf und soweit möglich, angepasst, geändert und aktualisiert.

 

Begründung:

Ich bin als Leiter, Redaktionsleitung, Mitarbeiter Gründer, Journalist,  Autor Schriftsteller (bislang 12 veröffentlichte Bücher) und multinationaler Aktivist für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit seit 1986 an mehreren multinationalen Projekten für internationale Völkerverständigung engagiert und zudem auch seit 2016 registrierter Global Citizen in Schweden mit ausgestellter Urkunde. Ich habe seit 1984 Freunde in den U.S.A. und Russland und ich mache mir große Sorgen um meine Freunde und Menschen in den U.S.A. und in Russland. Meine Freunde in den U.S.A. und in Russland liebe ich ebenso wie weitere Freunde. Mir wurde bekannt, dass sich viele meiner Freunde in Russland, unverschuldet in Not befinden und diese möglicherweise durch Sanktionen / Strafmassnahmen weiter schwer geschädigt werden, obgleich diese unschuldig sind und nicht verantwortlich für politische Entscheidungs-Prozesse sein können und nicht dafür in die Verantwortung genommen werden sollten und können.

Mich haben mehrere Freunde glaubhaft dazu informiert, dass das Existenzminimum von Menschen in Russland und in der Russischen Förderation weit unter dem Existenzminimum von Menschen in Deutschland und in Europa im Vergleich liegt.

Durch die Sanktionen werden unschuldige Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation gestraft und bestraft, obgleich zunächst einmal auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechte und Gesetze die UNSCHULDSVERMUTUNG gelten muss und angewendet werden muss.

Die Sippenhaftung und Kollektiv-Haftung insbesondere, mutmaßlicher bis zu 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation ist gesetzlich verboten.

Viele Menschen, die genaue Anzahl der Menschen ist mir nicht bekannt, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation leben am Rande oder gar unter dem Existenzminimum wie es in Deutschland oder auch in Europa bekannt ist. Mit Sanktionen werden diese Menschen in ihren elementarsten Rechten, Grundrechten und Menschenrechte verletzt, beraubt, wissentlich und mit Vorsatz in Gefahren gebracht, die so nicht gesetzlich sind und mit dem Gewissen, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und mit weiteren internationalen Gesetzen, Regeln und Bestimmungen und aus Gründen der Humanität nicht zu vereinbaren sind.

 

Wenn die deutsche Bundesregierung, , die Regierung der U.S.A., andere Regierungen oder auch andere wirtschaftliche, ideologische Interessensgruppen mit der Regierung von Russland / Russischen Förderation Probleme haben sollten, dann gibt es immer die Möglichkeit, dass Diplomaten, Politiker, Mediatoren arbeiten und wirken für Verständigung, Dialog und Frieden. Zudem gibt es die Möglichkeit mit der Regierung von Russland und der Russischen Förderation neue Verträge für Zusammenarbeit, Frieden und Verständigung zu erarbeiten. Dies ist ohne Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen, insbesondere gegen bis zu cirka 140 Millionen unschuldige Menschen und Bürger von Russland und der Russischen Förderation möglich.

Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen ist auf der Grundlage nationaler und internationaler Gesetze nicht zulässig und entspricht nicht den gültigen Gesetzen, auch nicht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen ist mit dem Gewissen und aus Gründen der Humanität nicht zu verantworten und abzulehnen.

 

Mit einem Blick auf die Zukunft und auf Frieden orientiert, sehe ich keine andere Möglichkeit, als die, dass die United States of America und Russland und deren Regierungen, möglicherweise auch weitere Regierungen, Gespräche für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit führen und neue Verträge für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit erarbeiten.

 

Deutschland steht tief in der Schuld von Russland durch die Schäden und Folgen des Zweiten Weltkriegs, in dessen Folge mehr als 20 Millionen Menschen aus Russland ermordet und getötet wurden. Deutschland sollte sich daher NICHT wieder an Angriffen, Sanktionen, Strafmaßnahmen oder sonstigen Aktionen beteiligen, die weitere Schäden für bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation auslösen oder verursachen könnten.

 

Für Deutschland gelten besondere und weitere Umstände und Verantwortung laut dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland ist verpflichtet dem Frieden in Deutschland, in Europa und in der Welt zu dienen. So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:  – Zitat:

Präambel 

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, unschuldige, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte, unschuldige Menschen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen und Einschränkungen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, unschuldige, alte, behinderte Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition, Europaparlament, Beendigung der Sanktionen gegen Russland als PDF:

EUParlament_Petition_Sanktionen_Russland20181c

Petition, Europaprlament vom 18. Februar 2018, Beendigung der Sanktionen gegen Russland, Link zur PDF:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/02/euparlament_petition_sanktionen_russland20181c.pdf

 

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Petition an Deutscher Bundestag: Beendigung der Sanktionen gegen Russland

Pressemitteilung

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979

Fax 03022736878
E-Mail: mail@bundestag.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 18. Februar 2018

 

Petition: Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages!

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

Sofortige Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation.

 

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

 

Sanktionen gegen cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, nicht mehr durchgeführt und beendet.

Die betreffenden innerstaatlichen und nationalen Gesetze, Regeln und Bestimmungen werden, bei Bedarf und soweit möglich, angepasst, geändert und aktualisiert.

 

Begründung:

Ich bin als Leiter, Redaktionsleitung, Mitarbeiter Gründer, Journalist,  Autor Schriftsteller (bislang 12 veröffentlichte Bücher) und multinationaler Aktivist für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit seit 1986 an mehreren multinationalen Projekten für internationale Völkerverständigung engagiert und zudem auch seit 2016 registrierter Global Citizen in Schweden mit ausgestellter Urkunde. Ich habe seit 1984 Freunde in den U.S.A. und Russland und ich mache mir große Sorgen um meine Freunde und Menschen in den U.S.A. und in Russland. Meine Freunde in den U.S.A. und in Russland liebe ich ebenso wie weitere Freunde. Mir wurde bekannt, dass sich viele meiner Freunde in Russland, unverschuldet in Not befinden und diese möglicherweise durch Sanktionen / Strafmassnahmen weiter schwer geschädigt werden, obgleich diese unschuldig sind und nicht verantwortlich für politische Entscheidungs-Prozesse sein können und nicht dafür in die Verantwortung genommen werden sollten und können.

Mich haben mehrere Freunde glaubhaft dazu informiert, dass das Existenzminimum von Menschen in Russland und in der Russischen Förderation weit unter dem Existenzminimum von Menschen in Deutschland und in Europa im Vergleich liegt.

Durch die Sanktionen werden unschuldige Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation gestraft und bestraft, obgleich zunächst einmal auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechte und Gesetze die UNSCHULDSVERMUTUNG gelten muss und angewendet werden muss.

Die Sippenhaftung und Kollektiv-Haftung insbesondere, mutmaßlicher bis zu 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation ist gesetzlich verboten.

Viele Menschen, die genaue Anzahl der Menschen ist mir nicht bekannt, bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation leben am Rande oder gar unter dem Existenzminimum wie es in Deutschland oder auch in Europa bekannt ist. Mit Sanktionen werden diese Menschen in ihren elementarsten Rechten, Grundrechten und Menschenrechte verletzt, beraubt, wissentlich und mit Vorsatz in Gefahren gebracht, die so nicht gesetzlich sind und mit dem Gewissen, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und mit weiteren internationalen Gesetzen, Regeln und Bestimmungen und aus Gründen der Humanität nicht zu vereinbaren sind.

 

Wenn die deutsche Bundesregierung, , die Regierung der U.S.A., andere Regierungen oder auch andere wirtschaftliche, ideologische Interessensgruppen mit der Regierung von Russland / Russischen Förderation Probleme haben sollten, dann gibt es immer die Möglichkeit, dass Diplomaten, Politiker, Mediatoren arbeiten und wirken für Verständigung, Dialog und Frieden. Zudem gibt es die Möglichkeit mit der Regierung von Russland und der Russischen Förderation neue Verträge für Zusammenarbeit, Frieden und Verständigung zu erarbeiten. Dies ist ohne Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen, insbesondere gegen bis zu cirka 140 Millionen unschuldige Menschen und Bürger von Russland und der Russischen Förderation möglich.

Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen, bis zu cirka 140 Millionen Menschen ist auf der Grundlage nationaler und internationaler Gesetze nicht zulässig und entspricht nicht den gültigen Gesetzen, auch nicht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eine Bestrafung unschuldiger und nicht beteiligter Menschen ist mit dem Gewissen und aus Gründen der Humanität nicht zu verantworten und abzulehnen.

 

Mit einem Blick auf die Zukunft und auf Frieden orientiert, sehe ich keine andere Möglichkeit, als die, dass die United States of America und Russland und deren Regierungen, möglicherweise auch weitere Regierungen, Gespräche für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit führen und neue Verträge für Frieden, Dialog, Verständigung, Heilung und Gerechtigkeit erarbeiten.

 

Deutschland steht tief in der Schuld von Russland durch die Schäden und Folgen des Zweiten Weltkriegs, in dessen Folge mehr als 20 Millionen Menschen aus Russland ermordet und getötet wurden. Deutschland sollte sich daher NICHT wieder an Angriffen, Sanktionen, Strafmaßnahmen oder sonstigen Aktionen beteiligen, die weitere Schäden für bis zu cirka 140 Millionen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation auslösen oder verursachen könnten.

Deutschland ist verpflichtet dem Frieden in Deutschland, in Europa und in der Welt zu dienen. So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:  – Zitat:

Präambel 

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

 

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, unschuldige, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte, unschuldige Menschen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen und Einschränkungen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen im Sinne von Strafmaßnahmen werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, unschuldige, alte, behinderte Menschen in Russland und in der Russischen Förderation, die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Russland und in der Russischen Förderation in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition als PDF:

Petition_Sanktionen_Russland20181

Petition für die Beendigung der Sanktionen gegen Russland in der PDF-Version:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/02/petition_sanktionen_russland20181.pdf

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Petition an Deutscher Bundestag: Beendigung der Sanktionen gegen ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Empfänger und Menschen in Not und Notlagen

Pressemitteilung

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979

Fax 03022736878
E-Mail: mail@bundestag.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 16. Februar 2018

 

Petition: Aussetzung und Beendigung von Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte Menschen  bei ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Bezug oder sonstigem Sozialhilfe-Bezug / Aussetzung und Beendigung von Sanktionen gegen Menschen in Notlagen und Notsituationen in Deutschland

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages!

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!

 

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Bezieher, Bezieher sonstiger sozialer Hilfen in Deutschland

Aussetzung, Nichtdurchführung und Beendigung von Sanktionen gegen junge, alte, kranke und behinderte Menschen, welche sich in Notlagen und Notsituationen befinden.

 

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

 

Sanktionen gegen ALG I, ALG II, Grundsicherungs-Bezieher, sonstige Sozialhilfe-Bezieher, junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen in Notlagen und Notsituationen werden in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglichst ausgesetzt, nicht mehr angewendet und beendet.

 

Sanktionen gegen ALGI, ALG II, Grundsicherungs-Bezieher, sonstige Sozialhilfe-Bezieher, junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen in Notlagen und Notsituationen werden in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht angewendet und nicht durchgeführt.

Die betreffenden innerstaatlichen und nationalen Gesetze werden angepasst, geändert und aktualisiert.

 

Begründung:

Das für das Jahr 2018 festgelegte Existenz-Minimum in Deutschland liegt je nach Berechnungsgrundlagen und Umständen von in Not geratenen Menschen bei rund 750,– bis 1100,– Euro im Monat.

ALG II Empfänger erhalten monatlich nur 416,– Euro im Regelbedarf und liegen damit bereits unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland.

Existenzminimum,  Vergleiche: Quelle, Deutscher Bundestag, https://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/479376

Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland haben die universell, gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den United Nations (Vereinten Nationen) ratifiziert.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehen Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Deutschland / die Bundesrepublik Deutschland hat die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION anerkannt und ratifiziert.

 

In der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION sind KEINE Sanktionen gegen junge, alte, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei bestehenden Notlagen und Notsituationen vorgesehen.

Mit einem Existenz-Minimum, das unter dem offiziellen Existenz-Minimum in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland liegt werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

 

Mit der Durchführung von Sanktionen in Deutschland / Bundesrepublik Deutschland werden elementarste, garantierte Rechte, Grundrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN Union bei Menschen, die meist unverschuldet in schwere Notlagen und Notsituationen geraten sind, eingeschränkt, reduziert und gefährdet. Dies gilt es grundsätzlich zu vermeiden.

Damit die garantierten Rechte und Grundrechte auf den Grundlagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (United Nations / Vereinte Nationen) und der CHARTA der GRUNDRECHTE DER EUROPÄSCHEN UNION nicht reduziert, nicht eingeschränkt, nicht aufgehoben und nicht gefährdet werden, ist grundsätzlich auf Sanktionen gegen junge, arme, kranke, alte, behinderte Menschen die in Notlagen und Notsituationen geraten sind und die möglicherweise unterschiedlicher sozialer Hilfe bedürftig geworden sind, zu verzichten. Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Menschen in Notlagen und Notsituationen sind grundsätzlich NICHT durchzuführen.

 

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

 

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

 

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

 

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert 1948 von den United Nations, (Vereinte Nationen), ratifziert von Deutschland / Bundesrepublik Deutschland.

 

Artikel 34

Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung

(1)   Die Union anerkennt und achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(2)   Jeder Mensch, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, hat Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

(3)   Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

 

 

Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5

Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1)   Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2)   Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3)   Menschenhandel ist verboten.

 

Artikel 24

Rechte des Kindes

(1)   Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2)   Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3)   Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Artikel 25

Rechte älterer Menschen

Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

 

Artikel 35

Gesundheitsschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

 

Artikel 53

Schutzniveau

Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Artikel 54

Verbot des Missbrauchs der Rechte

Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

 

  • CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

 

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition als PDF:

Petition_Sanktionen_ALG_Menschenrechte20181

Petition Beendigung Sanktionen in der PDF-Version:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/02/petition_sanktionen_alg_menschenrechte20181.pdf

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Äpfel in Berlin: Gnadenantrag an Regierenden Bürgermeister in Berlin Michael Müller

Pressemitteilung

Herrn Michael Müller

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

– Senatskanzlei –

Jüdenstr. 1

10178 Berlin

Tel.: (030) 9026-0

Fax: 03090262013

E-Mail:  Der-Regierende-Buergermeister@senatskanzlei.berlin.de

 

Neuhofen, 16. Februar 2018

Gnaden-Antrag für Herrn Werner Prause, 76 Jahre, Berlin wegen der Ausbringung von Äpfeln im Wald / Verzicht und Erlass einer Strafe

 

Sehr geehrter Herr Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin!

Da ich leider nur freiberuflicher Journalist, Autor, Schriftsteller, Medienproduzent, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin (leider chronisch schwer krank, schwerbehindert und auch akut krank bin), war mir bis zum Sehen eines Fernseh-Berichtes bei SAT 1 noch nicht einmal bekannt, dass das Ausbringen von Äpfeln in Deutschland unter Strafe stehen kann. Von einem Gesetz dieser Art habe ich bislang noch nicht gehört.

 

Nach dem Sehen des Fernsehberichts der Kollegen von SAT1 und Focus.de bin ich immer noch etwas schockiert, verstört und verunsichert zur Geschichte des 76-jährigen Mannes Werner Prause in Berlin (welcher mir nicht persönlich bekannt ist). Er hat Äpfel im Wald ausgelegt. Von Äpfeln geht in Deutschland sicher keine Gefahr aus.

Den SAT 1 Fernseh-Bericht können Sie online bei Focus.de finden, Link:

https://www.focus.de/regional/berlin/aerger-in-berlin-76-jaehriger-kippt-aepfel-im-wald-aus-berliner-droht-gefaengnisstrafe_id_8474462.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-wissen&fbc=facebook-focus-online-wissen&ts=201802151728

 

 

Ich stelle hiermit auf der Grundlage des Petitionsrechts einen GNADENANTRAG für den 76jährigen Mann, Herrn Werner Prause in Berlin, Erlass und Verzicht auf eine Strafe und Ausbuchung einer möglichen Bußgeld-Forderung in Höhe von derzeit 88,– Euro. Die zuständige Verwaltung und / oder Behörde möge die Forderung großzügigerweise und freundlicherweise ausbuchen, da Äpfel kein Müll, sondern als Obst, Fallobst oder biologisch, verrottbarer Natur-Dünger einzuordnen sind und damit keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, meint ein Ausbringen von nicht verrottbaren Müll oder Abfall vorliegt.

Begründung

Äpfel sind als Obst, Fallobst oder wenn nicht mehr verzehrbar als biologischer Natur-Dünger einzuordnen.

Grundsätzlich sollte es in allen Wäldern in Deutschland erlaubt sein, Obst, Fallobst oder auch biologischen Natur-Dünger auszubringen, sofern es verrotten kann oder Wild-Tieren / Tieren als Nahrung dienen kann und nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

Falls es erforderlich sein sollte die Gesetze hierzu in Deutschland zu ändern, bitte ich den Deutschen Bundestag oder falls der Landtag von Berlin – Brandenburg auch zuständig sein könnte, die möglicherweise betreffenden Gesetze sinngemäß anzupassen und zu ändern.

 

Vorab vielen Dank!

Shalom.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gnadenantrag als PDF:

Regierender_Buergermeister_Berlin_Gnade_20181

Link zum Gnadenantrag in der PDF-Version:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/02/regierender_buergermeister_berlin_gnade_20181.pdf

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Äpfel in Berlin: Gnadenantrag bei Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier

Pressemitteilung

Herrn

Dr. Frank-Walter Steinmeier

Bundespräsident

c/o

Bundespräsidialamt

Spreeweg 1

10557 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2000-0

Fax: +49 03018102001999

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

 

 

Bundespräsidialamt

Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit

Spreeweg 1

10557 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2000-2021

Fax: +49 03018102002870

E-Mail: presse@bpra.bund.de

 

Neuhofen, 16. Februar 2018

Gnaden-Antrag für Herrn Werner Prause, 76 Jahre, Berlin wegen der Ausbringung von Äpfeln im Wald / Verzicht und Erlass auf eine Strafe

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier!

Da ich leider nur freiberuflicher Journalist, Autor, Schriftsteller, Medienproduzent, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin (leider chronisch schwer krank, schwerbehindert und auch akut krank bin), war mir bis zum Sehen eines Fernseh-Berichtes bei SAT 1 noch nicht einmal bekannt, dass das Ausbringen von Äpfeln in Deutschland unter Strafe stehen kann. Von einem Gesetz dieser Art habe ich bislang noch nicht gehört.

 

Sie haben als Bundespräsident das höchste Amt im Staat inne und Sie haben die Macht und Möglichkeiten GNADE zu gewähren und Gnadenanträge zu genehmigen.

Nach dem Sehen des Fernsehberichts der Kollegen von SAT1 und Focus.de bin ich immer noch etwas schockiert, verstört und verunsichert zur Geschichte des 76-jährigen Mannes Werner Prause in Berlin (welcher mir nicht persönlich bekannt ist). Er hat Äpfel im Wald ausgelegt. Von Äpfeln geht in Deutschland sicher keine Gefahr aus.

Den SAT 1 Fernseh-Bericht können Sie online bei Focus.de finden, Link:

https://www.focus.de/regional/berlin/aerger-in-berlin-76-jaehriger-kippt-aepfel-im-wald-aus-berliner-droht-gefaengnisstrafe_id_8474462.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-wissen&fbc=facebook-focus-online-wissen&ts=201802151728

 

 

Ich stelle hiermit auf der Grundlage des Petitionsrechts einen GNADENANTRAG für den 76jährigen Mann, Herrn Werner Prause in Berlin, Erlass und Verzicht auf eine Strafe und Ausbuchung einer möglichen Bußgeld-Forderung in Höhe von derzeit 88,– Euro. Die zuständige Verwaltung und / oder Behörde möge die Forderung großzügigerweise und freundlicherweise ausbuchen, da Äpfel kein Müll, sondern als Obst, Fallobst oder biologisch, verrottbarer Natur-Dünger einzuordnen sind und damit keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, meint ein Ausbringen von nicht verrottbaren Müll oder Abfall vorliegt.

Begründung

Äpfel sind als Obst, Fallobst oder wenn nicht mehr verzehrbar als biologischer Natur-Dünger einzuordnen.

Grundsätzlich sollte es in allen Wäldern in Deutschland erlaubt sein, Obst, Fallobst oder auch biologischen Natur-Dünger auszubringen, sofern es verrotten kann oder Wild-Tieren / Tieren als Nahrung dienen kann und nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

Falls es erforderlich sein sollte die Gesetze hierzu in Deutschland zu ändern, bitte ich den Deutschen Bundestag, die möglicherweise betreffenden Gesetze sinngemäß anzupassen und zu ändern.

 

Vorab vielen Dank!

Shalom.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gnadenantrag als PDF:

Bundespraesident_Dr_Steinmeier_2018_Gnade1

Link zum Gnadenantrag in der PDF-Version:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2018/02/bundespraesident_dr_steinmeier_2018_gnade1.pdf

 

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Landesfeuerwehrverband richtet Spendenkonto ein

Tödlicher Einsatz auf der A2:  Landesfeuerwehrverband richtet Spendenkonto ein

Potsdam. 5. September 2017. (medipo). Nachdem bei einem Einsatz auf der Autobahn A 2 auf tragische Weise zwei Feuerwehr-Bedienstete getötet wurden hat, der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V. ein Spendenkonto eingerichtet, um die Familien der beiden im Einsatz auf der Autobahn A 2 getöteten Feuerwehrleute zu unterstützen, teilte das Innenministerium mit.

 

Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Es gibt eine große Solidarität der Menschen in Brandenburg mit den betroffenen Familien. Ich danke allen, die auf diese Weise einen Beitrag leisten wollen, um zu helfen und ihr Mitgefühl auszudrücken.“

 

Werner-Siegwart Schippel, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes: „Wir wollen helfen. Ich unterstütze sehr, dass viele Menschen etwas spenden wollen. Die große Anteilnahme vieler Menschen tut gut und wir können als Verband die Hinterbliebenen konkret unterstützen.“

 

Das Spendenkonto ist angesiedelt beim Landesfeuerwehrverband Brandenburg.e.V.

 

Bank:     VR Bank Lausitz eG

IBAN:    DE17 1806 2678 0001 1211 20

BIC:       GENODEF1FWA

 

Bitte bei Spenden angeben „Einsatz auf der A2“

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Verfassungsschutz begrüßt Verbot von linksunten.indymedia

Innenstaatssekretärin Lange begrüßt Verbot von «linksunten.indymedia»

Verfassungsschutz-Chef Weber: Auch Linksextremisten in Brandenburg nutzten Plattform

Potsdam. 25. August 2017. (mepo). Das Bundesinnenministerium hat heute am Freitag die linksextremistische Internetplattform «linksunten.indymedia.» verboten und aufgelöst, teilt das Innenministerium des Landes Brandburg mit. Diese Entscheidung wird von Brandenburgs Innenstaatssekretärin Katrin Lange ausdrücklich begrüßt: „Die Internetplattform wurde dafür genutzt, gegen Menschen und den Staat zu hetzen. Auch zu Gewalt wurde immer wieder aufgerufen und diese gerechtfertigt. Wir müssen konsequent gegen alle Formen des Extremismus vorgehen. Unsere wehrhafte Demokratie gibt uns dafür die geeigneten Werkzeuge an die Hand.”

Verfassungsschutz-Chef Carlo Weber ergänzt: „Auch für Linksextremisten in Brandenburg war «linksunten.indymedia» eine wichtige Plattform. Das Verbot trifft sie empfindlich und nimmt ihnen eine Möglichkeit zur Vernetzung. Mit dem Zerschlagen extremistischer Internet-Plattformen hat unser Rechtsstaat bereits gute Erfahrungen gemacht. Schon das Verbot der rechtsextremistischen Internetseite «Altermedia» im Januar 2016 hatte eine große Wirkung erzielt und die Stärke des Rechtsstaats unter Beweis gestellt. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum für Extremisten sein.”

 

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Neue Bundesregierung muss Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen

SPD-Kanzlerkandidat fordert Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland

IPPNW: Neue Bundesregierung muss Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen

Berlin. (mepo). 23. August 2017. Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW und die Kampagne ICAN Deutschland begrüßen die Forderung von Bundeskanzler-Kandidat Martin Schulz (SPD), die US-Atomwaffen aus Deutschland abzuziehen. Endlich räumt ein Spitzenkandidat dem Thema Atomwaffen im Wahlkampf den Platz ein, den es in diesen Zeiten verdient. Damit unterstützt Schulz eine Forderung, für die die Friedensbewegung seit Jahren kämpft. Zum Abzug der Atomwaffen gehört aber auch, die Logik der Abschreckung und die nukleare Teilhabe Deutschlands in der NATO zu beenden.

 

IPPNW und ICAN fordern alle Parteien auf, seinem Beispiel zu folgen und sich zudem klar dazu zu bekennen, dass Atomwaffen eine Gefahr für die globale Sicherheit darstellen. Alle Parteien sollen sich dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung den im Juli von 122 Staaten beschlossenen Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet und die US-Atomwaffen aus Deutschland abzieht.

Ab dem 20. September 2017 liegt der Atomwaffenverbotsvertrag in den UN zur Unterzeichnung aus und tritt in Kraft, sobald 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert haben. Mit der sogenannten „nuklearen Teilhabe“, also der Stationierung von US-Atomwaffen in der Eifel und die Übernahme der Verfügungsgewalt im Ernstfall sowie der Androhung eines Atomwaffenangriffs, verstößt Deutschland dann gegen geltendes Völkerrecht. Eine neue Bundesregierung kann dem Vertrag erst dann beitreten, wenn die US-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind.

Die USA, Großbritannien und Frankreich haben bereits erklärt, dass sie dem Vertrag nicht beitreten würden, da sie an der atomaren Abschreckung festhalten wollen. Alle neun Atomwaffenstaaten boykottierten die Verhandlungen zum Ächtungsvertrag. Auch Deutschland stellte sich auf Seiten der Atomwaffenbefürworter.

Dass eine Ächtung ein effektiver Schritt zur Abschaffung einer Waffengattung ist, auch wenn die Waffenbesitzer zunächst nicht mit dabei sind, zeigt aber die völkerrechtliche Ächtung von Streubomben. Immer mehr Länder haben diese Waffen aus ihrem Arsenal genommen. Künftig muss auch die USA, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben, wohl auf Streubomben verzichten. Denn mit Textron Systems hat nun auch der letzte US-Hersteller die Streubomben-Produktion aufgrund von öffentlichem und finanziellen Druck eingestellt. Ähnliche Entwicklungen gab es auch bei der Ächtung von Chemiewaffen, Biowaffen oder Landminen.

ICAN Deutschland hat eine Homepage eingerichtet, auf der BürgerInnen an die BundestagskandidatInnen in ihrem Wahlkreis schreiben und eine Unterstützung des Atomwaffenverbots einfordern können: www.nuclearban.de

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Hinweis in eigener Sache: Anfragen von mutmaßlichen Soldaten der Bundeswehr

Hinweis in eigener Sache: Anfragen von mutmaßlichen Soldaten der Bundeswehr

Bitte immer Nachweise zu Dienst- und Berufsangaben bei Hilfe-Gesuchen senden

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 21. August 2017. Kaum zu glauben und doch wahr. Am 21. August 2017, gegen 2.51 Uhr ist eine weitere Hilfe-Anfrage eines mutmaßlichen Soldaten mit einer besonderen Hilfe-Anfrage in der Redaktion eingetroffen. Vielen Dank für das Vertrauen, wenngleich die Angaben wegen fehlender Dienst- bzw. Tätigkeits-Nachweise für die Bundeswehr und Identitäts-Nachweise bislang noch nicht geprüft und bestätigt werden konnten.

 

Aufgrund mehrerer aktueller Vorfälle muss ich jedoch darauf hinweisen,dass wir leider auch inzwischen seit Dienstag, 8. August 2017 bei Soldaten. die Hilfe-Anfragen senden, leider auf einen Identitäts-Nachweis und Dienstnachweis bestehen müssen, um die Angaben prüfen zu können. Nachweise für Soldaten können im Beispiel Belobigungsschreiben, Wehrdienstzeit-Bescheinigung, Arbeitszeugnis des Dienstherrn (der Bundeswehr) oder auch beispielsweise eine Dankesurkunde sein, sofern die aktive Dienstzeit bereits abgeschlossen ist.

Solange die Identität eines mutmaßlichen Soldaten oder einer mutmaßlichen Soldatin nicht ohne Zweifel bestätigt werden kann, durch geeigente Nachweise, muss zunächst von “mutmaßlichen Soldaten” oder “mutmaßlichen Soldaten” auf Grundlage der schriftlichen Angaben via E-mail  oder via sozialer Medien ausgegangen werden, da die Berufs- und Dienst-Angaben ohne geeignete Nachweise nicht sicher bestätigt werden können.

Da es offenbar viele Menschen inzwischen gibt, die die Bundeswehr aus guten und verständlichen Gründen verehren und bewundern und davon träumen im Dienst bei der Bundeswehr zu stehen oder gestanden zu haben, bleibt leider keine andere Chance, als Nachweise für den aktiven Dienst oder für ehemalige Soldaten über den in der Vergangenheit geleisteten Dienst, zu erbitten. Leider gibt es auch Menschen, die zu keinem Zeitpunkt je im Dienst der Bundeswehr gestanden haben, die sich jedoch aufgrund ihres überaus stark ausgeprägten Wunsches bei der Bundeswehr zu dienen, als “Soldaten oder Soldatinnen” bezeichnen, obgleich diese nicht Soldaten oder Soldatinnen sind oder waren.

 

Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team arbeitet und wirkt im Ehrenamt und es gibt keine finanzielle Mittel, so dass finanzielle Hilfe leider grundsätzlich nicht direkt geleistet werden kann, da keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Bei solchen Anfragen bleibt leider nur der Versuch einer Dialog- und Hilfe-Vermittlung mit Behörden, Vereinen, Stiftungen, Kirchen, freien Verbänden oder auch mit Institutionen der Wohlfahrt und Pflege-Insitutionen sowie mögliche Selbst-Hilfe-Gruppen.

Soldaten und Soldatinnen, die Hilfe-Anfragen ohne Identitäts- und Dienst-Nachweis für die Bundeswehr senden, können im Computer-System leider nur als “John Doe” oder “Joe Doe”, Beruf: nicht bekannt, geführt werden, bis die Echtheit der Identität und der Berufs- oder Dienstangaben, verifiziert werden kann.

Ohne Nachweise können die Hilfe-Anfragen leider nicht wunschgemäß bearbeitet sondern nur “zwischengespeichert” werden im Bereich Dokumentation.

Soweit es irgendwie möglich ist, versucht Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team, Tieren und Menschen in Not zumindest Hilfe und Dialoge zu vermitteln, sollte eine direkte Hilfe-Leistung nicht möglich sein.

Grundsätzlich will ich nicht versäumen daran zu erinnern, dass es eine Vielzahl finanziell sehr gut ausgestatteter Stiftungen und große Rettungs- und Hilfe-Organisationen, wie DRK, ASB, Die Johanniter, Malteser-Orden, Aktion Deutschland hilft und viele weitere Organisationen gibt.

Walter, derzeit leider noch geführt als John Doe 218171493, wird gebeten einen Nachweis für seine Tätigkeit bei der Bundeswehr zu senden. Sonst könnte die Vermutung entstehen, dass wohl irgendwer zu ausgiebig zuviel mit Alkohol gefeiert hat und sich einen etwas sonderbaren, nicht näher, nachvollziehbaren, bizzaren Scherz erlaubt hat.

 

Grundsätzlich bitte ich derzeit zu beachten, dass leider mehrere Notlagen- und Hilfe-Anfragen zur gleichen Zeit bestehen und dass es leider auch um sehr ernste Notlagen-Situationen geht, in denen Menschen und auch Tiere dringend darauf hoffen, doch noch irgendwie Hilfe zu finden.

 

Wer die aktuellen Entwicklungen in Deutschland in den vergangenen Jahren aufmerksam beobachtet hat, weiß jedoch, dass es bei Unfällen, schweren Notfällen und Notlagen oft immer viele Zuschauer, doch leider oft auch keine oder keine ausreichende Anzahl von Helfern, Helferinnen oder gar Rettungsdienst-Mitarbeitern gibt, speziell dann, wenn diese auch noch ohne Entgelt im Ehrenamt helfen und retten können sollen. Dies sind leider traurige Entwicklungen in Deutschland, die laut Medien-Berichten möglicherweise, vorsätzlich politisch gewollt sein könnten.

 

Es ist leider kein Staatsgeheimnis, seit 2012, nach einem Bericht von Zeit online aus dem Jahr 2012, dass so wörtlich: “Armut ist politisch gewollt ist“. Die Kritik stammt dem Bericht zufolge, von der Nationalen Armutskonferenz in Deutschland. Wenn “Armut politisch gewollt ist”, dann liegt die logische Schlussfolgerung nahe, dass auch Hilfe-Losigkeit, Verzweiflung und fehlende Hilfe, Auswegslosigkeit, absolutes Ausgeliefertsein ohne jeglichen Schutz bei schweren Notfällen und Notlagen möglicherweise ebenso “politisch gewollt” sein könnte und von Menschen in Not und Opfern erwartet wird sich möglichst “still, ruhig und unauffällig zu verhalten und Freundschaft zu schließen mit Peinigern oder “Terroristen” und ordentlich und brav mit möglichen “Terroristen” zu kooperieren. Die Situation absoluter Hilfe-Losigkeit in Folge der aktiven Hilfe-Verweigerung, Blockierung von Hilfen und Behinderung der Arbeit von Helfern und Rettungskräften sowie das Ausgeliefertsein ohne jeglichen Schutz in Notlage und bei Notfällen, ist vergleichbar und ähnlich dem bekannten Stockholm Syndrom.

Obgleich es keine offiziellen Zahlen gibt, wird von mehreren Beobachtern vermutet, dass in Deutschland inzwischen mehrere Millionen Menschen unter dem dem Stockholm Syndrom leiden. Beim Stockholm-Syndrom versteht man, einer Beschreibung von Wikipedia zufolge,  ein psychologisches Phänomen, bei dem Opfer von Geiselnahmen ein positives emotionales Verhältnis zu ihren Entführern oder Geiselnehmern aufbauen. Dies kann dazu führen, dass das Opfer mit den Tätern sympathisiert und mit ihnen kooperiert.

Von dieser vermeintlich auswegslos, erscheinenden Extrem-Situation werden kranke, chronisch kranke Menschen, verwundete, verletzte Menschen oder auch schwerbehinderte Menschen besonders hart betroffen, da diese schon aufgrund von ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, oft hochgradig eingeschränkt und behindert werden. Wenn durch Zwang und Hilfe-Verweigerung oder Blockade von möglicher Hilfe-Leistung eine Situation entsteht, die vergleichbar mit der Situation einer Geiselnahme ist, dann ist es nicht mehr so sehr verwunderlich, dass die Menschen zu allen weiteren Erkrankungen in schweren Notlagen oder bei ernsten Notfall-Lagen zusätzlich noch ein Stockholm Syndrom entwickeln und das Leid unter diesen Umständen ausgedehnt oder vergrößert wird und in den Bereich Folter übergehen kann oder zumindest angrenzen kann.

 

Die Verachtung der Würde von Menschen und allgemeiner, universell gültiger Menschenrechte sollte sicher so in Deutschland nicht sein, doch viele Menschen kennen aus Erfahrung, die bittere Realität aus eigener Erfahrung und bereits Erlebten, auch dann wenn die Veröffentlichung oder das offene und freie Aussprechen von Wahrheit und Fakten möglicherweise in Deutschland zunehmend unerwünscht wird oder gar bereits unerwünscht sein sollte. Andreas Klamm

 

Literatur zum Beitrag, Bericht Zeit online, “Armut ist  politisch gewollt”, http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-12/nationale-armutskonferenz-bericht

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Petition: Zulassung und Aufnahme von Frauen zu KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 20. August 2017. Die KSK-Elite-Einheiten der Bundeswehr sind ein Kronjuwel der deutschen Streitkräfte der Bundeswehr. Vor den Leistungen der Elite-Soldaten in gefährlichen Auslands-Einsätzen der Bundeswehr kann man ganz ohne Zweifel allerhöchste Hochachtung, Respekt, Würdigung und Anerkennung haben.

 

Ein Bericht des Magazins Panorama (NDR) zeigt jedoch dass auch Elite-Soldaten in einigen Bereichen möglicherweise Schwächen im menschlichen Bereich zeigen können außer Dienst. Das NDR-Magazin berichtet von Ereignissen, die am 27. April 2017 bei einer privaten Abschieds-Feier eines Kompanie-Chefs stattgefunden haben sollen, die sehr betroffen machen können und nachdenklich stimmen. Es geht um das Verständnis zum Rollen-Bild von Frauen einiger KSK-Soldaten.

Bei einer Abschiedsfeier für einen ehemaligen Kompanie-Chef Ende April 2017 soll es, glaubwürdig erscheinenden Angaben einer Zeugin Anna (*Name der Zeugin wurde vom vom Y-Kollektiv, Panorama-Magazin, geändert) zufolge zu bizarren Ereignissen gekommen sein.

 

Die Zeugin berichtete bei einem Recherche-Team, dem Y-Kollektiv (Bremen), man habe sie als “Hauptpreis” eingeladen. “Hauptpreis” bedeute “freiwilliger Sex ohne Gegenleistung”. Die Zeugin informiert über weitere erschütternde Details, siehe Bericht von Panorama, http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Hitlergruss-Ermittlungen-gegen-Kompaniechef,bundeswehr1738.html.

Zu sexuellen Handlungen sei es nicht gekommen, da der Kompanie-Chef, den Beschreibungen zufolge, damals zu betrunken war.

Die Schilderungen der Zeugin lassen echte Zweifel entstehen am Rollen-Verständnis in Bezug zu Frauen einiger Elite-Soldaten der KSK-Einheiten der Bundeswehr, die an den Ereignissen beteiligt gewesen sein sollen. Es geht um die Würde von Frauen und von Menschen. Wer kann ernsthaft Frauen als “Hauptpreis”, “sexuelles Objekt” oder gar als “Beute” betrachten und gleichzeitig seine eigene Gesundheit, Leib, Seele, Psyche und Gesundheit oder gar sein eigenes Leben für einen Dienst unter größten Gefahren, Belastungen und unter ohne Zweifel besonderen Einsatz-Bedingungen in Gefahr bringen für die Bundeswehr im Ausland, die Menschenrechte, die Würde von Menschen und Demokratie verteidigt.

 

Frauen sind grundsätzlich seit wenigen Jahren offenbar zum Dienst und Einsatz bei der KSK-Elite-Einheit zugelassen. Weiteren Medien-Berichten zufolge, sei es dennoch bislang keiner Frau gelungen die Aufnahme-Bedingungen der KSK zu bestehen. Dies läßt weitere, ernste Zweifel entstehen. Aus diesem Grund ist eine neue Petition entstanden, die via Fax und E-mail am Sonntag, 20. August 2017 an den Deutschen Bundestag in Berlin gesendet wurde.

 

Es dürfte wohl kaum ein Zweifel daran bestehen, dass Frauen wie Männer dazu in der Lage sind Höchst- und Spitzenleistungen besonderer Art unter besonderen Aufgabenstellungen und Einsatz-Bedingungen wie Männer zu erbringen.

Soweit heute bekannt, ist der Zugang für Frauen, die es wünschen, in Sonder- und Elite-Einheiten der Bundeswehr wie KSK, Marine-Kampfschwimmerinnen, sonstige Spezial- und Sondereinheiten zu dienen, möglicherweise erschwert oder oft nicht möglich, weil Aufnahme-Bedingungen derzeit möglicherweise noch so gestaltet sind, dass diese von Frauen möglicherweise nicht erreicht werden können.

 

In vielen, weiteren und anderen Bereichen beruflicher, sportlicher, politischer, militärischer und sonstiger Engagements haben Frauen unterschiedlichster Herkunft jedoch bereits oft und vielfach bewiesen, dass diese sehr wohl in Sonder- und Elite-Einheiten wie KSK, weitere und ähnliche Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr dienen können, wenn die Aufnahme-Bedingungen und Kriterien künftig so gestaltet werden, dass eine Verschlossenheit für Frauen, in Sonder- und Elite-Einheiten zu dienen wünschen, allgemein gültig ausgeschlossen werden kann und realistische, gleiche Chancen für Frauen und Männer für die Aufnahme in Elite- und Sonder-Einheiten, wie KSK und weitere Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr gestaltet und auch eingehalten werden.

Laut Panorama habe die Bundeswehr einzelne Details zu den Schilderungen der Zeugin bestätigt.

Interne Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe

Neben einem Frauen-Rollen-Verständnis einiger zum damaligen Zeitpunkt betrunkener KSK-Elite-Soldaten auf einer privaten Feier, das betroffen machen kann und große Zweifel entstehen lassen kann, soll es “interne Ermittlungen” zu weiteren Zeugen-Angaben der jungen Frau geben. Einige der Soldaten hätten wohl unter starkem Alkohol-Einfluß möglicherweise Musik bekannter Musik-Gruppen gehört, die einem rechten Spektrum zuzuordnen seien und möglicherweise sogar einen “Hitler-Gruß” gezeigt.

 

Panorama berichtet im Beitrag weiter, die Bundeswehr habe mitgeteilt, “dass sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand die Vorwürfe der Zeugin auf verfassungsfeindliche Äußerungen in Wort, Bild und Tat sich bislang nicht bestätigt hätten.”

Die internen Ermittlungen der Bundeswehr seien noch nicht abgeschlossen. Der frühere Wehrbeauftragte der Bundeswehr, Reinhold Robbe, sagte zu den möglichen Ereignissen, laut Panorama: “Sollte das belegt werden, (* Anmerkung, Vorwürfe auf verfassungsfeindliche Außerungen in Wort, Bild und Tat), habe das KSK und die gesamte Bundeswehr ein großes Problem.” Andreas Klamm

 

Petition an Deutscher Bundestag vom 20. August 2017, Aufnahme-Bedingungen

Zulassung von Frauen zur KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr, Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bei gleichen und realistischen Aufnahme-Bedingungen für Männer und Frauen

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979
E-Mail: mail@bundestag.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 20. August 2017

 

Petition: Zulassung von Frauen zu KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr, Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bei gleichen und realistischen Aufnahme-Bedingungen für Männer und Frauen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder, Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

Zulassung von Frauen zu KSK Elite-Einheiten der Bundeswehr, Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bei gleichen und realistischen Aufnahme-Bedingungen für Männer und Frauen

 

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

 

Frauen, die im Dienst der Bundeswehr dienen, sind zum nächst möglichen Zeitpunkt bei entsprechendem Berufs- und Einsatzwunsch und bei bestehender Eignung zum Dienst und Einsatz in der KSK Elite-Sonder-Einheit der Bundeswehr, bei Marine-Kampfschwimmer-Einheiten und weiteren Sonder- und Spezial-Einheiten der Bundeswehr zuzulassen und aufzunehmen.

 

Die Zulassung und Aufnahme von Frauen für Sonder- Spezial- und Elite-Einheiten der Bundeswehr sollte ohne Einschränkung, gleichberechtigt, ohne Diskriminierung, entsprechend der Mitbewerber aus Kreisen von Männern, die sich für Sondereinheiten der Bundeswehr, wie KSK, Marine-Kampfschwimmer, sonstige Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr bewerben, erfolgen.

 

Die Aufnahme-Kriterien und Bedingungen für Frauen, die in Sonder-Einheiten wie KSK und weitere in der Bundeswehr dienen wollen, sind zum nächst möglichen Zeitpunkt so zu gestalten, dass Frauen ohne Benachteiligung und ohne Bevorzugung wie bei Bewerbungen aus Kreisen von Männern, einen gleichwertigen und realistischen Zugang haben in Sonder- und Elite-Einheiten wie KSK und weitere Spezial- und Sondereinheiten zu dienen, wie Bewerber aus Kreisen der Männer.

 

Begründung:

 

Es dürfte wohl kaum ein Zweifel daran bestehen, dass Frauen wie Männer dazu in der Lage sind Höchst- und Spitzenleistungen besonderer Art unter besonderen Aufgabenstellungen und Einsatz-Bedingungen wie Männer zu erbringen. Soweit heute bekannt, ist der Zugang für Frauen, die es wünschen, in Sonder- und Elite-Einheiten der Bundeswehr wie KSK, Marine-Kampfschwimmerinnen, sonstige Spezial- und Sondereinheiten zu dienen, möglicherweise erschwert oder oft nicht möglich, weil Aufnahme-Bedingungen derzeit möglicherweise noch so gestaltet sind, dass diese von Frauen möglicherweise nicht erreicht werden können.

 

In vielen, weiteren und anderen Bereichen beruflicher, sportlicher, politischer, militärischer und sonstiger Engagements haben Frauen unterschiedlichster Herkunft jedoch bereits oft und vielfach bewiesen, dass diese sehr wohl in Sonder- und Elite-Einheiten wie KSK, weitere und ähnliche Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr dienen können, wenn die Aufnahme-Bedingungen und Kriterien künftig so gestaltet werden, dass eine Verschlossenheit für Frauen, in Sonder- und Elite-Einheiten zu dienen wünschen, allgemein gültig ausgeschlossen werden kann und realistische, gleiche Chancen für Frauen und Männer für die Aufnahme in Elite- und Sonder-Einheiten, wie KSK und weitere Sonder- und Elite-Einheiten bei der Bundeswehr gestaltet und auch eingehalten werden.

 

Aufgrund nationaler und international geltender Gesetze, Regeln, Ordnungen und Bestimmungen dürfen Frauen als Bewerberinnen für Sonder-Einheiten der Bundeswehr, wie KSK, Marinekampfschwimmerinnen oder sonstigen Spezial- und Sonder-Einheiten der Bundeswehr gegenüber ihren männlichen Kollegen und Mitbewerbern nicht benachteiligt werden. Frauen dürfen wie auch Männer nicht diskriminiert werden.

 

Eine mögliche Verschlossenheit unterschiedlichster Art von Sonder-Einheiten, wie KSK, Marine-Kampfschwimmern, sonstige Spezial- und Sondereinheiten der Bundeswehr für Frauen, könnte als Herabwürdigung oder als Benachteiligung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts betrachtet und bewertet werden.

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, proklamiert 1948, von Deutschland ratifiziert:

Artikel 1 ( Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

  1. Jeder hat das Recht, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition_Zulassung_Frauen_KSK_Bundeswehr

Petition als PDF

https://regionalhilfe.files.wordpress.com/2017/08/petition_zulassung_frauen_ksk_bundeswehr.pdf

 

 

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Petition Bundestag: Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers

Terror-Anschlag Barcelona – Attentate mit der Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers künftig verhindern – Petition an Deutscher Bundestag in Berlin via Fax und E-mail gesendet

Barcelona / Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 18. August 2017. Aufgrund der Terror-Anschägen gestern in Barcelona in Spanien, habe ich mein Sicherheits-Konzept zur Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers mit ständiger Überwachung von Transporten mit LKWs und Transportern an den Deutschen Bundestag in Berlin gesendet. Das Konzept soll helfen die Gefahren- und Terror-Abwehr wirkungsvoll zu unterstützen und das Leben von Menschen zu schützen und zu retten.

 

Seit mehreren Monaten befinde ich mich auf der intensiven Suche, wie ich möglichst günstig meine Erfindungen, Konzepte, Marken und Ideen zum international geschützten Patent anmelden kann. Leider lassen mir die Terroristen keine andere Wahl und ich darf jetzt nicht an mehrere Millionen Wert und möglichen Millionen-Einnahmen meines Sicherheits-Konzeptes zur Gefahren- und Terror-Abwehr denken. Es geht um den Schutz und die Rettung des Lebens von Menschen und um den Schutz hoher Sach- und Güter-Werte in Deutschland und in Europa.

Die Terror-Attentate von Barcelona gestern in Spanien und auch in anderen Städten machen tief betroffen. So befinde ich mich seit Monaten auf der Suche und Recherche wie Terror-Attentate mit LKWs und Transportern wirkungsvoll verhindert und abgewehrt werden können bei recht kostengünstiger Finanzierung.

 

Nach vielen Recherchen konnte ich ein Sicherheits-Konzept erarbeiten, das höchst wahrscheinlich sehr gut funktionieren wird und innerhalb weniger Wochen und Monate in Deutschland in den ersten Test- und Pilot-Phasen getestet werden kann.

 

Nach dem Tod von vielen Menschen gestern in Barcelona durch einen schlimmen, grausamen und katastrophalen Terror-Anschlag, der dazu noch zu mehr als 100 zum Teil schwer verletzten Menschen führte, prüfte ich und sah meine Verpflichtung meinen Beitrag zu leisten, in dem ich nun mein Sicherheits-Konzept zur Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers (TATCC) mit ständiger Echtzeit-Überwachung von Transporten mit LKWs und Transportern an den Deutschen Bundestag in Berlin gesendet habe als Petition in der Hoffnung, dass die Parlamentarier das Konzept beschießen und künftig, wirkungsvoll besser Gesundheit und Leben von Menschen schützen und die Lebensqualität von Menschen in Deutschland wieder steigern können.

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich via Tel. 030 57 700 592 und Tel. 0621 5867 8054, E-mail: andreas@regionalhilfe.de, und E-mail: andreas@ibstelevision.org gerne zur Verfügung.

Andreas Klamm

Die vollständige Vorstellung meines Sicherheits-Konzeptes und der Petition:

Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers (TATCC)  in Deutschland und ständige Echtzeit-Überwachung von Fahrten mit LKWs und Transportern mit Fahrt-Routen-Anmeldung zum nächst möglichen Zeitpunkt in Deutschland

 

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979
E-Mail: mail@bundestag.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 18. August 2017

 

Petition: Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers (TATCC)  in Deutschland und ständige Echtzeit-Überwachung von Fahrten mit LKWs und Transportern mit Fahrt-Routen-Anmeldung zum nächst möglichen Zeitpunkt in Deutschland

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder, Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

 

 

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

 

Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers (TATCC)  in Deutschland und ständige Echtzeit-Überwachung von Fahrten mit LKWs und Transportern mit Fahrt-Routen-Anmeldung zum nächst möglichen Zeitpunkt in Deutschland

 

 

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

 

  1. In Deutschland wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Traffic And Transport Control Center (TATCC) zur Prävention und Gefahren-Abwehr von möglichen Terror-Anschlägen mit LKWs und Transportern eingerichtet.
  2. Alle LKWs und Transporter (Klein-Transporter, Vans, ähnliche Fahrzeuge) werden zum nächst möglichen Zeitpunkt mit Transpondern, GPS, Funk-Geräten und Dienst-Handys
  3. Alle Fahrten mit LKWs und Transportern (Vans, etc.) werden vor Fahrtantritt mit der geplanten Fahrt-Route beim Traffic And Transport Control Center via Funk, Handy oder Internet (Notebook, PC, etc.) angemeldet und die Fahrten der LKWs und Transporter werden ähnlich wie im Flugverkehrs-Betrieb oder bei Security Geld- und Wert-Transporten in Echtzeit im Traffic And Transport Control Center (TATCC, möglicher Standort Berlin) überwacht und kontrolliert. Abweichungen von der Fahrt-Route müssen dem Traffic And Transport Control Center via Funk, Dienst-Handy, Internet (Notebook, PC) mitgeteilt werden.
  4. Für den Fall, dass eine nicht geplante Abweichung von der geplanten und zuvor angemeldeten Fahrt-Route stattfinden sollte, die via Funk, Handy oder Internet nicht gemeldet wird oder für den Fall, dass Transponder der LKWs und Transporter oder GPS-Ortung-Systeme ausfallen, werden die LKWs und Transporter sofort von Sonder-Traffic Control And Security Einheiten der Polizei kontrolliert.
  5. LKW und Transport-Fahrer erhalten einen gesonderte Transport Security ID mit einem entsprechenden Ausweis im Scheckkarten-Format, so dass die Polizei jederzeit auch die Fahrer identifizieren und erweiterten Sicherheitsprüfungen bei Bedarf unterziehen kann.
  6. Die Pilot- und Test-Phase der Einrichtung des Traffic And Transport Control Centers in Deutschland wird zum nächst möglichen Zeitpunkt, so bald wie möglich, in Deutschland getestet und durchgeführt, um Gesundheit, Leib, Seels Psyche und Leben aller Menschen in Deutschland zu schützen.
  7. Sollte es zu unerwarteten Störungen kommen, können die Traffic And Transport Controller (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Traffic And Transport Control Center) via Funk und Dienst-Handy sofort mit dem angemeldeten Fahrer oder der angemeldeten Fahrerin von LKWs und Transportern Kontakt aufnehmen. Sollte eine Kontakt-Aufnahme mit Fahrern nicht möglich sein, wird der LKW oder Transporter sofort von den zuständigen Sonder-Einheiten der Polizei kontrolliert.

Begründung:

Bis vor wenigen Jahren galt es als unwahrscheinlich, dass LKWs und Transporter als Waffen oder gar als Massen-Vernichtungs-Waffen eingesetzt werden könnten. Die Vielzahl der katastrophalen Terror-Anschläge in Europa und außerhalb von Europa, zuletzt der gestrige Terror-Anschlag in Barcelona in Spanien lassen jedoch deutlich erkennen und dokumentieren, dass Terroristen leider nicht davor zurückschrecken auch LKWs und Transporter als Waffen oder Massenvernichtungs-Waffen zu missbrauchen.

 

Neben zahlreich weiteren Methoden und Mitteln um LKWs- und Transporter-Terror-Angriffe abzuwehren, sollten auch recht einfach umsetzbare, defensive Verteidigungs- und wirkungsvolle Abwehr-Techniken zum wirkungsvollen Einsatz kommen um das Leben von wirkungsvoll und effektiv Menschen so bald wie  möglich zu schützen. Deutschland, Frankreich und eine Vielzahl weiterer Staaten und Nationen in Europa sind aufgrund der technischen vorhandenen Infrastrukturen dazu in der Lage die Einrichtung und den Betrieb eines Traffic And Transport Control Center mit der ständigen Echtzeit-Überwachung von LKWs und Transportern (ähnlich wie im Flugverkehrs-Betrieb oder auch ähnlich wie bei GPS- und Satelliten-überwachten Geld- und Wert-Transportern schon seit vielen Jahren mit Erfolg eingesetzt) zu testen und auch auf Dauer zu durchzuführen.

 

Mit den recht einfachen, technisch umsetzbaren Maßnahmen kann das Leben von Menschen und Tieren in Deutschland wirkungsvoll künftig besser geschützt werden. Die Arbeit von Polizei und Bundespolizei entlastet werden und hohe Sachwerte-Verluste, soweit wie denkbar möglich, zumindest ganz deutlich reduziert und soweit wie möglich denkbar vermieden werden.

 

Mit dieser defensiven neuen Sicherheits- und Überwachungs-Maßnahme, dem Traffic And Transport Control Center und der Echtzeit-Überwachung von LKWs und Transportern lässt sich die Anzahl möglicher Terror-Attentate mit LKWs und Transportern erheblich reduzieren, wenngleich vielleicht auch nicht 100-prozentig verhindern, da es die absolute und totale Sicherheit trotz aller Bemühungen für Gefahren- und Terror-Abwehr nicht gibt.

 

Die Wahrnehmung für emotional, wahrgenommene Sicherheit für Menschen in Deutschland und in Europa kann mit der Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers deutlich erhöht werden und recht einfach dazu beitragen die Lebensqualität von Menschen in Deutschland und in Europa zu steigern.

 

Die Arbeit von Terroristen, die Anschläge mit LKWs und Transportern planen sollten, wird deutlich erschwert.

 

Da alle Infrastruktur-Mittel, Funk-Geräte, Dienst-Handys, Computer, Internet, Transponder, GPS-Satelliten-gestützte Überwachung (derzeit im Einsatz bei Security Geld- und Wert-Transporten seit vielen Jahren) bereits in Deutschland vorhanden sind, ist die Einrichtung eines Traffic And Transport Control Centers mit ständiger Echtzeit-Überwachung von LKWs und Transportern in Deutschland recht kostengünstig finanzierbar.

 

Die Umsetzung meines Sicherheits-Konzeptes zur Gefahren- und Terror-Abwehr in Deutschland in Bezug auf Terror-Attentate (die mit LKWs und Transportern geplant und durchgeführt werden könnten) und zum Schutz von Gesundheit und Leben unzählig vieler Menschen in Deutschland, vielleicht sogar auch in Europa, wenn andere Nationen das Konzept testen und übernehmen sollten, ist innerhalb weniger Wochen bis Monate zu realisierbar bzw. durchführbar.

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition für die Einrichtung eines Traffic And Transport Control Center mit Echtzeitüberwachung von LKWs- und Transport-Fahrten zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition_Traffic_And_Transport_Control_Center

Die Petition als PDF im Wortlaut:

https://regionalhilfe.files.wordpress.com/2017/08/petition_traffic_and_transport_control_center.pdf

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RECHTLICHE SONDER-ERKLÄRUNG aus Anlass einer Recherche und Fragen

PRESSEMITTEILUNG

RECHTLICHE SONDER-ERKLÄRUNG aus Anlass einer Recherche und Fragen nach möglichen sicheren Ländern für Hunde und Menschen – auch innerhalb des Kontinentes Europa vom 16. August 2017 bei Facebook, Internet, soziale Medien und in Deutschland.

 

Ich habe vor kurzem Kenntnis erlangt, dass Teile der Wahrheit und oder komplette Wahrheit aufgrund der neuen Bestimmungen und Richtlinien für Zensur, Meinungs- und Informations-Kontrollen Deutschland nicht mehr öffentlich berichtet werden dürfen. Dies macht die gewissenhafte, offene und freie Arbeit für Journalisten, Autoren, Schriftsteller, Reporter und Berichterstatter in Deutschland nahezu unmöglich.

 

Über generelle und allgemeine Kommunikations- Informations- und Nachrichten-Sperren, Frage- und Denk-Verbote, die möglicherweise in Deutschland inzwischen gelten könnten, wurde ich bislang noch nicht informiert.

 

Ich habe in meinen Fragen jedoch nicht berichtet, sondern mehrere Fragen gestellt! Mir ist noch nicht bekannt, dass in Deutschland inzwischen auch Fragen verboten sind.

 

Aus Glaubens- und Weltanschauungs-Gründen glaube ich, dass Menschen, Schutz für Hunde und für Menschen suchen dürfen. Für Menschen mit Behinderungen in Begleitung von Therapie- Assistenz- und Diensthunden in Ausbildung ist Facebook ein wichtiges Kommunikationsmittel, vor allem dann wenn schwerbehinderte Menschen in ihrer Mobilität, amtlich und offiziell bescheinigt, erheblich eingeschränkt sind.

 

Wenn in Deutschland und in Österreich die Haltung von Hunden offenbar mehr und mehr zum Problem wird und der Besuch öffentlicher Regionen und Stadteile, doch auch öffentlicher Einrichtungen, Behörden, Ämtern und Teile der Stadtverwaltung nicht mehr möglich ist, dann sollte es Menschen, die wie ich Deutschland wünschen zu verlassen und die deutsche Staatsbürgerschaft wünschen aufzugeben, auch erlaubt sein, nach sicheren Ländern zu suchen, in denen die Haltung von Hunden noch sicher erlaubt sein könnte.

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist universell gültig.

 

Daher nehme ich auch für mich – noch in Deutschland – (der Aufenthalt in Deutschland ist Krankheits-bedingt, da sich Reisen wegen Krankheit verzögern!) Glaubens-Freiheit für mich in Anspruch. Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

 

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

 

Als Journalist, Autor, Schriftsteller, Radio- und Fernseh-Produzent, Musik-Produzent und Künstler, als Bürger und als Mensch nehme ich auch

Artikel 19, “Meinungs- und Informations-Freiheit” für mich in Anspruch.

 

Fragen zu stellen, öffentlich oder privat, in Deutschland nach dem derzeitigen Stand, stellt noch keinen Straftat-Bestand dar. Hierzu müssen wohl erst noch die rechtlichen Rahmen-Bedingungen geschaffen werden, um allgemeine oder spezielle Fragen in Deutschland zu verbieten.

 

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 

Bei Bedarf werde ich jederzeit auch Rechtsanwälte beauftragen, zur Klärung des Umstandes ob öffentliche Fragen, in Deutschland oder in sozialen Medien und im Internet, wie Facebook, Twitter, Google Plus und viele weitere soziale Medien in Deutschland erlaubt sein können oder auch nicht. Derzeit vermute ich mutmaßlich, dass Fragen in Deutschland, in sozialen Medien und im Internet und die Suche nach geeigneten Hilfen bzw. Ländern, in denen Menschen und Hunde sicher und in Würde leben können, noch erlaubt sind.

 

Die Angriffe, zum Teil auch böswillige Unterstellungen, die als Reaktion auf mehrere, recht einfache Fragen, glaubte ich, erfolgten, lassen vermuten, dass freie Kommunikation, freie Informationen, freie Nachrichten, freies Denken, freier Glaube und freie Handlungen in Deutschland, in sozialen Medien möglicherweise nicht mehr zugelassen und auch nicht mehr erwünscht sind.

 

Aufgrund von Reaktionen weise ich hiermit noch einmal deutlich daraufhin, dass ich aus einer multi-nationalen Familie entstamme, die leider deutsche Teile einer Verwandtschaft hat.

 

Mein Großvater mütterlicherseits, war Französischer Offizier der regulären Französischen Armee und kämpfte 1945 – Gott sei Dank – GEGEN Deutschland!

 

Mein Großvater mütterlicherseits, Französischer Offizier war 1945 in Kaiserlautern, Rheinland-Pfalz als Teil der Besatzung-Truppen in Deutschland stationiert.

 

Wer Teil-deutsch ist, trägt auch Verantwortung

 

Dennoch will ich die historische Verantwortung für deutschen Anteil von Angehörigen deutscher Nazi-Verbrecher keineswegs verleugnen. Mein Großvater väterlicherseits war leider einfacher Soldat der Deutschen Wehrmacht und kämpfte für Nazi-Deutschland. Dieser Schuld bin ich mir bewusst. Doch mein Großvater väterlicherseits, ein Deutscher hat für den Dienst in der Deutschen Wehrmacht, hart gebüßt und seine Strafe abgesessen in einem russischen Gefangenlager.

 

Öffentliche Entschuldigung für deutsche DNA-Anteile im genetischen Erbgut

 

Für mein teilweises Deutsch-Sein schäme ich mich zutiefst und bitte alle Menschen in Deutschland und in der Welt um Entschuldigung. Es ist eine Schande, so glaube ich, wenn man genetisch betrachtet, deutsche Anteile im DNA-Erbgut hat. Leider hat Deutschland extrem große Schuld im Zweiten Weltkrieg auf sich geladen.

 

Da ich jedoch erst im Jahr 1968, amtlich bescheinigt, geboren wurde, hatte ich auf den großen Führer Adolf den Großen (*Name vom Autor geändert) in Berlin und Deutschland keinen Einfluss und es gab leider für mich im Jahr 1945 noch keine Möglichkeit mich von den Verbrechen in Deutschland öffentlich zu distanzieren oder diese zu verhindern.

 

Für den deutschen genetischen Anteil in meiner DNA bitte ich hiermit ausdrücklich öffentlich alle Menschen in Deutschland und in der Welt um Entschuldigung. Ich schäme mich zutiefst für den deutschen Anteil der persönlichen DNA, doch vorgeburtlich hatte ich leider keine Einfluss-Möglichkeiten auf die Verhinderung eines deutschen DNA-Anteils im genetischen Erbgut. Andreas Klamm, Journalist, Autor, Reporter, Schriftsteller, Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, den 16. August 2017, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-mail: andreas@ibstelevision.org.

 

Hochachtungsvoll!

 

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Pressemitteilung_Fragen_Deutschland_20171a

 

Pressemitteilung als PDF

https://andreasklamm.files.wordpress.com/2017/08/pressemitteilung_fragen_deutschland_20171a1.pdf

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Petition: Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer sowie Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei

Coburg / Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 15. August 2017. (and). An den Deutschen Bundestag in Berlin wurde am 15. August 2017 eine Petition für die Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen gesendet.

 

Die Petition ist aufgrund einer unverschuldeten Notlage eines Marinekampfschwimmers a. D., Oberbootsmann a. D. und Zeitsoldaten a. D., 12 Jahre im Landkreis Coburg im August 2017, der in der Folge einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung des für ihn zuständigen Jobcenters in unverschuldete Notlage geraten ist, entstanden.

 

Für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen gelten meist lebenslang weiterbestehende Lebens-Bedingungen, Verpflichtungserklärungen und Geheimhaltungs-Pflichten Dienstzeit-bedingt, im aktiven Dienst und auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Daher seien für den Eintritt von besonderen Notlagen und außergewöhnlichen Härtefällen auch besondere Hilfen aus einem Sonder-Hilfe Fond für die Angehörigen dieser Berufsgruppen erforderlich, schreibt der Pentent.

 

Der Wortlaut der vollständigen Petition:

 

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 0

Fax 03022736979
E-Mail: mail@bundestag.de

 

Neuhofen – Ludwigshafen am Rhein, 15. August 2017

 

Petition: Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fonds für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages!

 

Aufgrund einer unverschuldeten Notlage eines Marinekampfschwimmers a. D., Oberbootsmann a. D. und Zeitsoldaten a. D., 12 Jahre im Landkreis Coburg im August 2017, der in der Folge einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung des für ihn zuständigen Jobcenters in unverschuldete Notlage geraten ist, wird nunmehr auch diese Petition erforderlich, da für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen besondere meist lebenslang weiterbestehende Lebens-Bedingungen Dienstzeit-bedingt gelten, im aktiven Dienst und auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

 

Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fonds für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen

 

Petent für die Petition:

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller,

Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gründer von Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team

Schillerstr. 31

D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Tel. 0621 5867 8054

Tel. 030 57 700 592

Fax 06236 4890449

E-Mail: andreas@regionalhilfe.de

Internet: www.regionalhilfe.de

 

Petition

 

Gegenstand meiner Petition:

 

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages mögen beschließen, wie folgt:

 

Der Deutsche Bundestag richtet einen Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen ein.

 

Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen erhalten bei Eintritt von Notlagen  und besonderen Härtefälle in der aktiven Dienstzeit und auch nach Dienstzeit-Ende und außer Dienst, soziale, finanzielle und gesundheitlichen Hilfe-Leistungen aus diesem Sonder-Hilfe-Fond im Falle des Eintritts von Notlagen und besonderen Härtefällen von Marine-Kampfschwimmern, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen im Ausland und in Deutschland.

 

Begründung:

Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen im Bespiel Marine-Kampfschwimmer, KSK-Soldaten, GSG 9 Spezial-Einsatzkräfte, Bundespolizisten, SEK M, SEK, MEK-Bedienstete und weitere Spezial und Sonder-Einsatz-Kräfte leisten im aktiven Dienst unter Einsatz und Gefahr für Leib, Seele, Psyche, Gesundheit und Leben besondere Einsätze unter zum Teil übermenschlich anmutenden Hochleistungs-Bedingungen im Auftrag von Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei und weiteren Landes- und Bundes-Institutionen und auch für die Bundesrepublik Deutschland.

 

Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen unterliegen während der aktiven Dienstzeit und darüber hinaus meist besonderen Verpflichtungen und Geheimhaltungspflichten, die zudem auch nach Dienstzeit-Ende oft lebenslang fort- und weiterbestehen.

 

Bereits aus diesen Gründen ist es Marine-Kampfschwimmern, Sonder- und Spezial-Einsatzkräften von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen nicht möglich alle Informationen offenzulegen oder preiszugeben.

 

Aufgrund dieser besonderen meist lebenslang weiter bestehenden Dienstzeit-bedingten außergewöhnlichen und besonderen Lebens-Bedingungen- und Umständen, ist im Rahmen der Fürsorge-Pflichten und erweiterten, menschlich – moralischen Fürsorge-Pflichten der Dienstherren, den Marine-Kampfschwimmern, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen, die im Ausland oder in Deutschland in Notlagen geraten, auch dann wenn diese nicht im Zusammenhang mit Auslands-Einsätzen oder Diensteinsätzen stehen, besondere Sonder-Hilfe aus einem Sonder-Hilfe-Fonds zu gewähren, damit schwere und bedrohliche Notlagen für verdiente Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen effektiv und wirkungsvoll abgewendet werden können und angemessene Hilfe geleistet werden kann in Würdigung und Anerkennung der besonderen Verdienste der Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen.

 

Eingangsbestätigung

 

Ich bitte höflichst den Eingang meiner Petition für die Einrichtung eines Sonder-Hilfe-Fond für Marine-Kampfschwimmer, Sonder- und Spezial-Einsatzkräfte von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll und weitere Bundes- und Landes-Institutionen zu bestätigen und mich über die Entscheidungs-Findung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

 

Vorab dankend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer von Regionalhilfe.de

Petition_Marinkampfschwimmer_Sondereinsatzkraefte_20171

Die Petition als PDF:

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2017/08/petition_marinkampfschwimmer_sondereinsatzkraefte_20171.pdf

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Bitte um Hilfe-Vermittlungs-Versuche für schwerbehinderten Mann in Coburg nicht behindern

Bitte Hilfe-Vermittlungs-Versuche für schwerbehinderten Mann in Coburg nicht behindern

Coburg / Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 14. August 2017. Im Landkreis Coburg ist ein 53-jähriger, schwerbehinderter Mann in soziale Notlage geraten (wir berichteten bereits mehrfach). Das für den Mann zuständige Jobcenter hat zwar die Mietkaution in Höhe von 670,– Euro auf Darlehens-Basis bewilligt, doch leider die Umzugskosten in Höhe von 1.200,– Euro nicht als Hilfe genehmigt. Der Mann ist Bezieher einer geringen Erwerbsminderungsrente und kann sich nicht ausreichend aus eigener Kraft helfen.

 

Der Hilfe-Suchende Mann will aus gesundheitlichen Gründen vom Landkreis Coburg nach Norddeutschland umziehen. Daher hatte er eine Hilfe-Anfrage am 31. Juli 2017 an Regionalhilfe.de,Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte geschrieben und bittet um Hilfe-Vermittlung die 1.200,– Euro für Umzugskosten und ein bis zwei, freiwillige Helfer zum Beladen eines Umzugs-Transporters in Coburg zu finden.

Der Mann will aus gesundheitlichen Gründen vom Landkreis Coburg nach Norddeutschland umziehen.

In einem Hilfe-Erfassungs-Bogen gab der Mann an ehemaliger Marine-Kampfschwimmer, Oberbootsmann und Einzelkämpfer in früheren Jahren im Dienst für die Bundeswehr gewesen zu sein. Die beruflichen Angaben des Mannes konnte bislang noch nicht geprüft werden. Aus diesem Grund wurde auch Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, das Bundesministerium für Verteidigung, die Bundeswehr und inzwischen 40 weitere Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Bürgerstiftungen, Redaktionen, Reservisten-Verbänden, Kameradschaften, Parteien in München und Berlin, Presse, Film, Funk und Fernsehen informiert mit der Bitte zu prüfen, ob eine Hilfeleistung im sozialen Sinne für einen Umzug möglich sein könnte.

Der Mann hat die Nachweise für die bestehende Notlage gesendet.

Aus diesem Grund die wichtige Bitte: Wer Hilfe leisten kann und will wird gebeten, ausreichende Hilfe zu leisten für einen schwerbehinderten 53-jährigen Mann in Coburg. 

Alle anderen Menschen werden gebeten die Versuche für eine Hilfe-Vermittlung oder Hilfe-Leistung für einen schwerbehinderten Mann, unverschuldet im Landkreis Coburg in Not geraten, zumindest nicht zu behindern.

Es liegt eine soziale NOTLAGE eines schwerbehinderten, 53-jährigen Mannes in Coburg vor, wobei es hier um eine soziale, finanzielle Notlage geht und welche im Zusammenhang mit schweren Krankheiten und Schwerbehinderung steht, ungeachtet der Biografie und des möglichen beruflichen Lebenslaufes des Hlfe-suchenden Mannes.

Die “unterlassene Hilfeleistung und Behnderung von Hilfe” wird im Strafgesetzbuch (StGB), Paragraph 323 c geregelt.

§ 323c, Strafgesetzbuch
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
 
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Wer einem schwerbehinderten Mann im Landkreis Coburg in einer sozialen Notlage Hilfe zum Umzug von Coburg nach Schleswig-Holstein / Norddeutschland, Hilfe leisten kann und will, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, wird DRINGEND gebeten zu jederzeit Tag und Nacht, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-mail: andreas@regionalhilfe.de oder E-mail: andreasklamm@hotmail.com zu informieren und Kontakt aufzunehmen. 

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Coburg: Not könnte gelindert werden – Immer wieder fehlt oft nur Geld

Coburg: Not könnte gelindert werden – Immer wieder fehlt oft nur Geld

Coburg / Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 12. August 2017. Ich kenne einige, schwerbehinderte Menschen und Menschen, die Erwerbsminderungs-Rente beziehen, die sich sehr gut selbst helfen könnten, wenn sie die ausreichenden, finanziellen Mittel hätten.

 

Aktuell ein 53jähriger Mann in Coburg. Er hat mir seine Geschichte erzählt und geschrieben und will ehemaliger Marinekampfschwimmer und für 12 Jahre Zeitsoldat bei der Bundeswehr gewesen sein (wohl schon früher um 1982 bis 1994 vielleicht). Ihm fehlen lächerliche 1.200 Euro für einen Umzug aus dem Landkreis Coburg nach Trappenkamp in Norddeutschland. Zudem sei er Sicherheitsfachkraft, doch er hatte mehrere Operationen und ist schwer krank.

 

Nur weil er die 1.200 Euro nicht hat, befindet er sich in Notlage. Er bittet schon seit längerer Zeit um Hilfe. Hilfe wird aber nicht geleistet und auch nicht geschenkt. Seine Situation ist ohne Zweifel sehr ernst und nur deshalb weil er keine 1.200,– Euro für Umzugskosten hat.

 

Mit Geld könnte er sich sehr wohl selbst helfen und dann wäre auch Ruhe und Frieden möglich. Dieser 53jährige Mann ist leider kein Einzelfall. Es gibt viele weitere, schwer kranke und auch schwerbehinderte Menschen ebenso wie auch gesunde Menschen, die sich mit den ausreichenden, finanziellen Mittel sehr wohl aus Notlagen selbst befreien und sich ausreichend selbst helfen könnten.

 

Siehe  im guten Beispiel das Leben von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die von einem üppigen Gehalt von rund 240.000 Euro (oder einige Cent mehr oder weniger) in Deutschland ihr Dasein fristet. Egal welche Krise, nicht selten politischer Art auch immer auf die 63jährige Frau zukommt, sie kann es Dank großzügigem Finanzpolster genießen in aller Ruhe immer wieder aussitzen und hat das Glück von den Deutschen vermutlich am 17. September 2017 in ihre vierte Amtszeit als Bundeskanzlerin gewählt zu werden. Kein Zweifel in Fragen des Geldes kann uns Dr. Angela Merkel allen ein interessantes Vorbild sein. Immerhin tragen Spitzen-Politikerinnen eine besondere öffentliche Rolle in Deutschland mit wichtiger Vorbild-Funktion.

 

Im Vergleich zu den Jahres-Einkommen wirkt der Präsident von Russland hingegen, wie ein armer und bescheidener Mann. Er erhält Medien-Berichten zufolge, ein sehr bescheidenes Gehalt von nur 140.000,– Euro pro Jahr (2015) und kann in Sachen Jahresverdienst-Einkommen mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hier natürlich nicht mithalten.

 

Doch das läßt keinen Zweifel offen. Wer ausreichend Geld oder finanzielle Mittel hat, kann sich sehr wohl und gut auschreichend selbst helfen. Mit Geld lassen sich Notzustände und Notlagen einfach, schnell und unbürokratisch, schnell und wirkungsvoll bewältigen. Manchmal gelange ich zum Eindruck, dass es in Deutschland nicht gewünscht ist, dass Menschen, frei in Würde leben und sich selbst helfen können, obgleich es doch möglich wäre. Nur wer könnte wohl Interesse daran haben, dass Menschen in Notlagen geraten, nicht frei leben und in Gefangenschaft und Zwängen durch schwere Not gefangen gehalten werden? Andreas Klamm

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Coburg: Notlage eines 53jährigen Mannes ist echt

Coburg: Notlage eines 53jährigen Mannes ist echt

Tarn-Identitäten von ehemaligen Marinekampfschwimmern und Agenten des BND können eine Identifizierung als Soldaten der Bundeswehr erschweren – Beweise für die bestehende Notlage sind vorhanden – Bescheid des Jobcenters Trappenkamp liegt vor

 

Coburg  (Landkreis)/ Berlin / Ludwigshafen am Rhein. (Update). 11. August 2017. Die Notlage eines schwerbehinderten, schwer kranken 53-jährigen Mannes ist echt. Der Hilfesuchende hat bei Regionalhilfe.de und bei mir (Andreas Klamm) um Hilfe-Vermittlung gebeten. Er hat zum Nachweis für die bestehende, finanzielle, soziale und gesundheitliche Notlage einen Bewilligungs-Bescheid des Jobcenters Trappenkamp vom 28. Juli 2017 (Norddeutschland) eingereicht, wonach auf Darlehens-Basis eine Mietkaution von cirka 760,– Euro bewilligt wurde. Die höheren Kosten von rund 1.200,– Euro für den Umzug aus dem Landkreis Coburg nach Trappenkamp in Norddeutschland wurden jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht genehmigt.

 

Der 53jährige Hilfe-suchende Mann ist leider schwer krank, schwerbehindert und aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit Bezieher einer Erwerbsunfähigkeits-Rente in Form einer „Mini“-Rente von 655,– Euro. Mit einer derart niedrigen Rente kann der schwerbehinderte und schwer kranke Mann den Umzug von Süddeutschland nach Norddeutschland nicht aus eigener Kraft bewältigen.

 

Zu den beruflichen Angaben erklärte der Mann, er sei Sicherheits-Fachkraft und legte dafür auch Arbeitszeugnisse vor. In einem Hilfe-Erfassungs-Fragebogen gab der Mann zudem an „Marinekampfschwimmer a. D., Oberbootsmann und Einzelkämpfer zu sein“ und gibt fünf Auszeichnungen an, die er erhalte habe. Seine Personenkennziffer dürfe er hingegen nicht mitteilen, da er so wörtlich „aus Geheimhaltungs-Pflichten dafür unterschrieben habe, seine Personenkennziffer“ nicht zu nennen.

 

Bundesnachrichtendienst setzt bei Auslandsmissionen Tarn-Identitäten ein

 

Dies ist möglicherweise etwas ungewöhnlich, doch nicht ganz unmöglich. Bei streng geheimen Auslandsmissionen der Bundeswehr Spezialkräfte und Sonder-Kommando-Operationen, dazu können auch ehemalige Marinekampfschwimmer und weitere Angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr zählen in Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach werden auch nicht selten so genannte Tarn-Identitäten eingesetzt. Umgangssprachlich würde man vielleicht auch von Schein-Identitäten sprechen. Der Einsatz so genannter Tarn-Identitäten macht es sogar für Ermittlungsbehörden der Bundeswehr, Feldjäger (Militär-Polizei), Polizei, Bundespolizei nahezu unmöglich oder nur sehr schwer möglich, die Sonder-Spezial-Kräfte in streng geheimer Mission im Ausland oder auch im Inland zurück zu verfolgen oder zu identifizieren. Genauer genommen tauchen solche Spezial-Einsatz-Kräfte, dazu können auch Marinekampfschwimmer mit besonderer Verwendung in geheimen Auslands-Mission zählen, mit Tarn-Identitäten des BND einfach auf und verschwinden dann wieder komplett spurlos.

 

Der 53jährige in Not geratene Mann gibt an, er dürfe seine Personenkennziffer nicht preisgeben. Das erschwert die Recherchen und Überprüfungen der Richtigkeit der Angaben zum beruflichen Werdegang des Hilfe-suchenden Mannes erheblich. Da ehemalige Marinekampfschwimmer a. D. auch nach ihren Dienst-Einsätzen und ihrer Dienstzeiten der Geheimhaltung unterliegen für die meist normale Hilfe- und Rettungskräfte, auch Ärzte, keine Geheimhaltungs- und Sicherheits-Stufen in vergleichbarer Weise haben, wurde bereits am 1. August 2017, unter anderem Bundesverteidigungsministerin Dr. med. Ursula von der Leyen, das Bundesverteidigungsministerium in Berlin und kurze Zeit später auch der nächst gelegene, größere Bundeswehr Standort in Hof, dort der Standort-Kommandeur in Kenntnis gesetzt und um Hilfeleistung gebeten.

 

Sollte der Mann tatsächlich doch als Marinekampfschwimmer für die Bundeswehr tätig gewesen sein, so dürfte sein Diensteintritt etwa in den Jahren 1980 / 1982 liegen. Da der Mann eigenen Angaben zufolge in schriftlicher Erklärung 12 Jahre lang als Zeitsoldat Deutschland und der Bundeswehr gedient habe, könnte das mögliche Dienstzeit-Ende im Jahr 1992 oder 1994 liegen. Prüfungen und Recherchen finden hierzu statt. Ehemalige Marinekampfschwimmer der Bundeswehr, die in dieser Zeit im aktiven Dienst für die Bundeswehr tätig waren, werden gebeten Kontakt mit Regionalhilfe.de, E-Mail: andreas@regionalhilfe.de aufzunehmen, damit vielleicht die Berufsangaben des Mannes zu seinem möglichen, beruflichen Einsatz als Soldat schneller bestätigt werden können.

 

Umfangreiche Versuche der Hilfe-Vermittlung haben in rund 8 Tagen stattgefunden

 

Darüber hinaus wurden rund 40 weitere Soldaten, Veteranen-Verbände, Reservisten-Verbände, die Oberst d. R. Dr. Horst Schöttler-Versehrten-Stiftung (Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz), Soldaten-Freunde, die Bundespolizei, Soldaten- und Bundeswehr-Kameradschaften, Sozialhilfewerk der Bundeswehr und Sozialdienste der Bundeswehr in Kenntnis gesetzt und um Hilfe gebeten.

 

Ergänzend dazu wurden auch mehrere Spitzen-Politiker in München und in Berlin um Prüfung und sofern möglich, um Hilfeleistung gebeten. Da ich als Journalist, Autor, Schriftsteller und Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern, arbeite und wirke, habe ich aufgrund der außergewöhnlichen Konstellation zudem rund 20 Redaktionen von bekannten Zeitungen, Fernseh- und Rundfunk-Sendern und Journalisten dazu eingeladen zu prüfen, ob das Interesse an einer Bericht-Erstattung besteht. Nicht alle Redaktionen berichten zu Themen, die die Bundeswehr betreffen, da hier nicht selten tatsächlich komplizierte Geheimhaltungs-Pflichten gelten können. Solche Geheimhaltungs-Pflichten erschweren auch die Arbeit von uns Journalisten und Redaktionen extrem. Denn wir Journalisten und Redaktionen arbeiten öffentlich, während die Bundeswehr nicht selten auch „unsichtbar“, „klammheimlich“, im Verbogenen unsichtbar und ab und an auch streng geheim arbeitet und wirkt, insbesondere dann wenn Sonder-Einsatz-Kommandos, Marinekampfschwimmer, SEK M, Elite-Soldaten oder KSK-Soldaten an Geheim-Operationen beteiligt sind.

 

Persönliche Begleitung zum Sozialdienst der Bundeswehr angeboten

 

Am Dienstag-Abend (8. August 2017) habe ich dem Hilfe-suchenden 53jährigen Mann aus dem Landkreis Coburg angeboten, ihn zur Prüfung von möglichen Hilfe-Möglichkeiten im Landkreis Coburg persönlich zu besuchen und zum Sozialdienst der Bundeswehr zu begleiten und vier weitere Male gebeten, er möge mir zumindest eine Dankesurkunde, Dienstzeugnisse oder eine Wehrdienstzeitbescheinigung senden. Daraufhin hat der Hilfe-suchende Mann ohne Begründung und ohne Erklärung den Kontakt sofort abgebrochen und sich seit Dienstag-Abend (8. August 2017) nicht mehr gemeldet. Das Profil des schwerbehinderten, in Not geratenen Mannes bei Facebook ist plötzlich komplett verschwunden und nicht mehr sichtbar. Auf mich wirkte diese Reaktion wie eine Art „Flucht vor der Bundeswehr“. Dabei wollte ich ihm Hilfe und Sicherheit schenken und zum Sozialdienst der Bundeswehr begleiten.

 

Die Hintergründe hierzu sind nicht bekannt. Bei mir waren dadurch Zweifel entstanden, ob der Mann richtige Angaben in Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit als ehemaliger „Zeitsoldat für 12 Jahre und Marinekampfschwimmer“ gemacht hat. Als Folge auf die Reaktion des Mannes blieb leider nur die Rücknahme aller nicht-öffentlichen und öffentlichen Hilfe-Anfragen, Hilfe-Gesuche und Meldungen zur Hilfe-Vermittlung für den Mann auch wieder öffentlich mitzuteilen und in einer Regionalhilfe.de Sondersendungen den Entwicklungsstand neuer Informationen an die Beobachter aus dem In- und Ausland mitzuteilen. Zweifel, die größer sind als mein persönlicher Glaube, bedeuten nicht, dass es sich bei dem Mann nicht etwa doch um einen ehemaligen Marinekampfschwimmer, Oberbootsmann und Einzelkämpfer handeln könnte. Die Angaben des 53jährigen Thomas S. können stimmen. Er hatte in einer E-Mail an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) geschrieben und eine Antwort erhalten und wandte sich auch an Oberstleutnant a. D. Andreas Timmermann-Levanas, der dafür bekannt ist, traumatisierten Soldaten nach ihrer Dienstzeit Hilfe zu vermitteln. Die E-mails hierzu liegen vor.

 

Für weitere Fragen stehe ich Tag und Nacht via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 030 57 700 592, E-Mail: andreas@regionalhilfe.de und E-Mail: andreasklamm@hotmail.com jederzeit gerne zur Verfügung. Ein Hinweis in eigener Sache: Die Arbeitsgemeinschaft Regionalhilfe.de wurde nach einem Todesfall einer Frau auf der Intensiv-Station in Landau (Pfalz) im Jahr 2006 gegründet. Finanzielle Mittel gibt es nicht. Die Arbeit findet im Ehrenamt ohne Bezahlung statt. Daher bleibt immer nur der Weg offen, Kontakte mit Behörden, Verwaltungen, Vereinen, Gruppen, Initiativen, Selbst-Hilfe-Institutionen, Sozialdienste und ähnlichen sowie weiteren Organisationen zu suchen und öffentlich um Hilfe zu bitten zum Zwecke einer Hilfe-Vermittlung und Hilfe-Leistung. Andreas Klamm

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Vermeintlicher “Soldat in Notlage” ist leider nur kranke ehemalige Sicherheits-Fachkraft

Vermeintlicher “Soldat in Notlage” ist leider nur kranke ehemalige Sicherheits-Fachkraft

Liebe Leser, Freunde und Bekannte. Nach dem was ich jetzt herausfinden konnte ist der ehemalige vermeintliche “Marinekampfschwimmer a. D.” leider nur eine ehemalige Sicherheitsfachkraft und Security Biker, der schwer krank ist und nach dem das Jobcenter in Trappenkamp nur ein Mietkautions-Darlehen am 28. Juli 2017 gewährt hat, leider mich und Regionalhilfe.de (Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte) dazu benutzen wollte, die Umzugskosten vom Landkreis Coburg nach Trappenkamp zu “finanzieren”. Leider gibt er sich als Marinekampfschwimmer a.D., Oberbootsmann, Kampfschwimmer und Einzelkämpfer, etc aus. Daher habe ich, da ich als ehemaliger Obergefreiter, Stabsdienst-Soldat und Rechnungsführer bei der Bundeswehr Luftwaffe, Germersheim III. Luftwaffen-Ausbildungs-Regiment, MatDept42, nicht über die Sicherheits-Stufen für Marinekampfschwimmer verfüge, erst einmal natürlich alle Einrichtungen der Bundeswehr und Veteranen-Verbände und Kameradschaften verständigt, die mir spontan eingefallen sind. Leider war ich zuletzt vor 28 Jahren bei der Bundeswehr. Der Fehler ist leider erst aufgefallen, nachdem ich viermal darum gebeten habe, der Hilfesuchende möge mir bitte ein Dienstzeugnis, Wehrdienstzeitbescheinigung oder doch wenigstens eine Dankesurkunde der Bundeswehr zusenden. Wenn sich ein Mensch als Bundeswehr-Soldat ausgibt,dann verständige ich natürlich auch die Bundeswehr bei dem entsprechenden Verdacht auf eine Wehrdienstzeit-Beschädigung. Ich bitte die Fehler zu entschuldigen! Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungsanitäter, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, Regionalhilfe.de, Neuhofen / Ludwigshafen, 9. August 2017, E-mail: andrea@regionalhilfe.de und E-mail: andreasklamm@hotmail.com , Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, 9. August 2017

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Rücknahme der Meldungen zum Thema Marine-Kampfschwimmer in Notlage

8. August 2017

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! 

Sehr geehrte Leser und Leserinnen! 

8. August 2017

Achtung. Es erfolgt die Rücknahme der ausgesendeten Meldungen zum Thema Marine-Kampfschwimmer in Notlage in Coburg mit Hilfe-Anfragen.

Bei weiteren Versuchen der Identitäts-Prüfung zu den beruflichen Angaben des Mannes Thomas S. aus Coburg haben sich inzwischen ernste und größere Zweifel zu den Berufsangaben als Soldat ergeben.

Er bezeichnet sich bereits seit mehreren Jahren als “Marinekampfschwimmer / Kampfschwimmer und hat dazu auch Fragebogen ausgefüllt”.

Der Mann ist trotz mehrfacher Bitten nicht bereit, ein Dienstzeugnis der Bundeswehr vorzulegen.

Dies hat nunmehr Dank Hinweisen dazu geführt, dass die Berufsangabe Soldat und Marinekampfschwimmer möglicherweise zunächst näher geprüft werden muss.

Sofern weitere Informationen bekannt werden, werde ich informieren.

Da jedoch Zweifel zu Teil-Angaben des Mannes entstanden sind, der Erwerbsminderungs-Rente bezieht, bleibt nur die Hilfe-Anfragen und die Meldungen und Presse-Meldungen von einer Veröffentlichung zurück zu nehmen.

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter

 

 

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Gemeinsam Polizisten helfen – Bitte um Hilfeleistung

Hamburg / Ludwigshafen am Rhein. 5. August 2017. G20 Gipfel – Die Aufarbeitung. Die Bilder und Berichte vom G 20 Gipfel in Hamburg sind zum Teil erschütternd. G20-Polizisten, die 48 Stunden Dienst leisten müssen, nur 90 Minuten Pause machen dürfen und dann auch noch wie Obdachlose oder Hunde auf dem nackten Boden ohne jeglichen Schutz vor Erschöpfung schlafen müssen.

Dabei sollte der Bundesinnenminister und die Innenminister sicher auch eine Vorbild-Funktion öffentlich zeigen, was die Fürsorge-Pflicht für Arbeitgeber anbelangt.

Daher bitte ich heute um die freundliche Mitzeichnung für die Petition „Hotel-Zimmer und sichere Unterkünfte für Polizisten“, die wenige Tage nach dem G20 Gipfel gestartet wurde.

Bitte auch, wenn möglich im Presse-Verteiler, im Intranet und in den Presse-Verteilern der Polizei, der Gewerkschaften und auch der Polizeigewerkschaften weiterverteilen, damit vielleicht doch noch einige weitere Unterschriften zur Petition hinzukommen.

Die Petition ist an Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziére (CDU), den Innensenator von Hamburg Andy Grote (SPD) und an die weiteren 15 Innenminister der Länder addressiert, da Polizei mit Ausnahme der Bundespolizei üblicherweise bekanntlich Ländersache ist.

Danke, Ihr Andreas Klamm

Link zur Petition: https://www.change.org/p/bundesinnenminister-hotel-zimmer-und-sichere-unterk%C3%BCnfte-f%C3%BCr-polizisten

 

Polifreupa – Herzliche Einladung zur Polifreupa

 

Ludwigshafen am Rhein / Hamburg. Mit Petitionen kann man teilweise helfen, doch es gibt noch weitere Möglichkeiten, den Dialog zwischen Polizisten, Polizistinnen und Menschen in Deutschland zu beleben, zu fördern und gemeinsame Projekte zu realisieren im Geiste der Freundschaft und Brüderlichkeit. Polizisten sind auch nur Menschen und ein bedeutender Teil der Gesamtgesellschaft in Deutschland.

Daher wurde in Ergänzung zur Petition Polifreupa als direkte Folge des G20 Gipfel in Hamburg gegründet. Der Name ist auch Teil des geplanten Programms. Polifreupa ist ein Kunstname aus der Zusammensetzung Polizisten-Freundschafts-Paten. Genau darum geht es: Freundschaft zwischen Polizisten, Polizistinnen, Bürgern und Menschen in Deutschland, so dass Polizisten die Bürger und Menschen nicht nur als „Gegner“ oder gar „Feinde“ oder „Bedrohung“ betrachten müssen.

 

Geplant sind auch gemeinsame kulturelle Veranstaltungen oder bei geeigneten Sommertagen, vielleicht auch ganz menschliche Aktivitäten, wie ein gemeinsames Grillfest.

 

Da Polifreupa Deutschland-weit, in Europa und in der Welt wirken soll auch für internationale Verständigung, Freundschaft, Dialog zwischen Polizisten, Polizistinnen, Menschen und Bürgern wurden drei Internet-Bereiche eingerichtet:

  1. Facebook-Community Polifreupa, https://www.facebook.com/Polifreupa-491986341142539
  2. Facebook-Gruppe Polifreupa, (auch für den interaktiven Ausstausch ohne E-Mail), https://www.facebook.com/groups/1444092969017860
  3. Und weil es wichtig ist, auch die eigene Polifreupa-Web Site bei https://polifreupa.oteraprotv.org

 

An alle Menschen, Polizisten und Polizistinnen ergeht hiermit herzliche Einladung zum Mitgestalten, Mitwirken und Mitmachen – Together  für Freundschaft und Verständigung, Polifreupa.

 

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, staatl. geprft. Gesundheits- und Krankenpfleger,  oterapro Radio Fernsehen Nachrichten Medien und Informationen, Kommunikations- und Nachrichten-Dienste, Radio TV IBS Liberty, Regionalhilfe.de, ISMOT International Social And Medical Outreach Team.
Journalisten-Bureau Andreas Klamm-Sabaot, Andreas Klamm Journalist, Schillerstr. 31,  D 67141 Neuhofen in der Pfalz,  Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, Mobil-Tel. 01579 232 007 4, (Germany Telephone Country Code 0049, GER / DE).

 

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Petition: Journalist bittet Bundeskanzlerin um Identitätsbestätigung für Facebook

Washington D.C. / Berlin / Ludwigshafen am Rhein. (oterapro) 4. August 2017. Nachdem Facebook ohne Ankündigung das Account bei Facebook des Journalisten und Medien-Gründers Andreas Klamm gesperrt hat und nach 10 Jahren einen Identitäts-Nachweis fordert hat der Journalist, Autor und Schriftsteller in einer Eil-Petition Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel um eine Identitäts-Bestätigung und um Hilfe für die Freischaltung des Facebook-Accounts für Journalisten gebeten. 

Am Freitag, gegen 14 Uhr hat Facebook das Account des Journalist ohne jede Vorabinformaton gesperrt und forderte via E-mail eine Identitätsbestätigung. Andreas Klamm ist Gründer des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, des internationalen Magazines British Newsflash Magazine, der Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team, des Regionalmagazin Vorderpfalz Aktuell – Stadtmagazin Ludwigshafen und des internationalen Medien-Projektes für internationale Völkerverständigung Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty und Independent Broadcasting Service Liberty.

Im Jahr 2007 war Andreas Klamm einer von 4700 akkreditierten Journalisten beim G8 Gipfel in Heiligendamm. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde beim G8 Gipfel und auf Partei-Tagen mehrfach selbst Zeugin der Arbeit als Journalist und Fernsehproduzent von Andreas Klamm. Sie kann ohne Zweifel als eine der wichtigsten Zeugen für Facebook und Gerichte gelten. Aufgrund der Teilnahme an diesen und weiteren Veranstaltungen wurde der Journalist und Medien-Produzent mehrfach auch vom Bundeskriminalamt (BKA) Sicherheitsprüfungen und “Durchleuchtungen” unterzogen.

Die Petition im Wortlaut lautet wie folgt:

An

Bundesskanzlerin

Dr. Angela Merkel

c/o / bei

Bundeskanzleramt

Bundeskanzlerin

Angela Merkel

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

 

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Dorotheenstraße 84

10117 Berlin

Telefon: 030 18 272-0

Fax: 030182722555

E-mail: internetpost@bundesregierung.de

Deutschland

Eil-Petition Identitäts-Bestätigung Journalist Andreas Klamm

Sperrung Facebook Account seit Freitag, 4. August 2017, cirka 14 Uhr

Allgemeine Menschenrechte, Grundrechte

Kommunikations- Presse- Informations- Meinungs-Freiheit

 

Neuhofen, 4. August 2017

 

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel!

Die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte, proklamiert von den Nationen im Jahr 1948, sind für alle Menschen und für Journalisten, Autoren, Schriftsteller, Medien-Produzenten, Fernseh- und Radio- Produzenten elementar wichtig, in Deutschland, Europa und in der Welt

 

Am Freitag, 4. August 2017 habe ich von Facebook eine E-Mail erhalten, wonach offenbar meine Identität als Journalist und als Mensch angezweifelt wird.

 

Wie Sie wissen hat bereits auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jeder Mensch das Recht darauf als rechtsfähig anerkannt zu werden.

 

Es ist öffentlich bekannt, da ich nicht geheimdienstlich arbeite und wirke sondern öffentlich wirke und arbeite seit 1984, dass ich Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, Musiker, Musik-Produzent, Keyboardist und Sänger bin, 12 Bücher geschrieben und veröffentlicht habe, 5 komplette Musik-Alben veröffentlicht habe und 70 Musik-Singles produziert und veröffentlicht habe und mehr als 1000 Fernseh-Sendungen produziert habe. Darüberhinaus bin ich dreijährig staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und konnte noch weitere Berufe mit Erfolg erlernen. Die Nachweise hier sind öffentlich auch auf meinen Bewerbungs- und Werbungs-Seiten international und national als Kopien zu finden.

 

Sie selbst sind Zeugin, dass ich mehrfach bei CDU-Parteitagen und beim G8 Gipfel von Ihnen als Bundeskanzlerin im Amt Fotos und Fernseh-Aufnahmen produzieren konnte. Im Jahr 2007 war ich einer von rund 4800 akkreditierten Journalisten beim G8 Gipfel in Heiligendamm (siehe Kopie der G8 Gipfel-Presseausweise) anbei.

 

Zudem bin ich bei mehreren nationalen und internationalen Journalisten- und Autoren-Vereinigungen ordnungsgemäß registriert.

 

Aufgrund der zahlreichen Akkreditierungen auch bei Terminen mit dem früheren Bundeskanzler Dr. Gerhard Schröder, auch bei Terminen mit Ministerpräsidenten und weiteren auch bundesweit bekannten Politikerinnen und Politikern, bin ich von der Polizei und von den Beamten des Bundeskriminalamtes unzählig viele Male komplett Sicherheits-überprüft und im wahrsten Sinne des Wortes auch durchleuchtet worden.

 

Bei Facebook bin ich seit 10 Jahren registriert seit dem Jahr 2006, international, da ich seit 1986 international auch als Verleger und Herausgeber von British Newsflash Magazine in Groß Britannien, den U.S.A., Vereinigte Staaten von Amerika und in Deutschland tätig bin und zudem auch Gründer von Radio TV IBS Liberty, IBS Independent Broadcasting Service Liberty, IBS TV Liberty bin, einem Medien-Projekt, das seit 1986 für internationale Völkerverständigung engagiert ist.

 

Sie kennen Facebook CEO Mark Zuckerberg und die Facebook Inc. persönlich und pflegen eine tief- und weitreichende Freundschaft.

 

Da Sie neben den Beamten und Beamtinnen des BKA Bundeskriminalamtes eine wichtige Zeugin sind, neben einer Vielzahl weiterer Zeugen, bitte ich Sie freundich bei Facebook für das Gute zu wirken, und dafür sich einzusetzen, dass mein Profil Andreas Klamm (http://www.facebook.com/andreas.klamm) so schnell wie denkbar möglich wieder freigeschaltet wird.

 

Ich bin Gründer mehrerer nationalen und internationaler Organisationen und zur Zeit finden mehrere Nothilfe-Einsätze in Notfällen und Notlagen zur gleichen Zeit statt.

 

Bei Facebook bin ich Administrator von mehr als 20 Gruppen und Community Sites und engagiere mich täglich mehrfach für Menschen und Tiere in Not und zudem als Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medien- und Hilfe-Projekt für Menschenrechte (nach meinem gleichnamigen Buch Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters).

 

Es dürfte schon mehr als bedenklich zu bewerten sein, wenn Gründer und Administratoren von internationalen Gruppen von Menschenrechten bei Facebook Inc. gesperrt werden ohne Vorwarnung und ohne Angabe von Gründen, ohne Recht auf Verteidigung oder Einspruch erheben zu können und ohne Recht von Eingaben.

 

Die von mir gegründeten Medien- und Hilfe-Organisationen Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team haben nachweisbar bereits mehrfach Menschen in schwersten Notlagen geholfen und wichtige Hilfen geleistet.

 

Wenn dazu noch meine Identität abgesprochen wird, wird neben dem garantierten Recht auf Rechtsfähigkeit darüber hinaus auch noch die Menschlichkeit und Existenz von Facebook abgesprochen. Die ist der Würde des Menschen entwürdigend und zutiefst verletztend und entrechtend.

 

Mit rund 2600 Freunden und Followern ist es mir seit 4. August 2017, 14.01 Uhr nicht mehr möglich frei zu kommunzieren. Zudem sende ich desöfteren auch via Facebook Live Fernseh-Beiträge zu den Themen Menschenrechte, Kultur, Politik, Soziales, internationale Verständigung, Völkerverständigung, Kunst, Leben, Soziales, Musik und Pflege von internationaler Freundschaft. Auch über den G20 Gipfel in Hamburg habe ich Eindrücke, Meinungen und Kommentare gesendet.

 

Es widerspricht zudem dem Recht auf freie Kommunikation und in Demokratien wie in den U.S.A., Deutschland und weiteren souveränen Staaten sollte es sicherlich keine Gesprächs- und Kommunikations-Verbote geben.

 

Es zerstört wichtige Hilfe-Projekte, um Menschen und Tieren in schwerer Not zu helfen, wie etwa auch die schwere Notlage eines unverschuldet in Notlage geratenen Marine-Kampfschwimmers, der 12 Jahre lang Deutschland treu diente, Auszeichnungen und Belobigungen erhalten hat und jetzt schwerbehindert in unverschuldete Notlage geraten ist.

 

Da ich leider auch in der Folge von 4 schweren Unfällen und chronischen Krankheiten schwerbehindert wurde, werden mit solchen Identitäts- und Profil-Sperren und Kommunikations-Sperren auch die elementarsten Grundrechte und Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in entwürdigender Weise verletzt.

 

Meinen Personalausweis, Vorder- und Rückseite und Kopien meiner aktuellen Presseausweise haben ich bereits nach Washington, D. C. zu Facebook gesendet. Derzeit, so die weitere Mitteilung, fände eine Prüfung statt.

 

Daher bitte ich Sie freundlichst, sich für Grundrechte, Menschenrechte einzusetzen und meine Existenz, Identität zu bestätigen, da Sie mich immerhin beim G8 Gipfel auch persönlich vor Ort als Journalist beim Arbeiten sehen konnten und sicher eine wichtige Zeugin für Facebook sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist Ihnen bekannt und kann bei www.un.org gefunden werden. Erst vor rund 4 Wochen habe ich die komplette Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in einer Fernseh-Live-Sendung vorgelesen.

 

Bitte helfen Sie dazu beizutragen, dass allgemeine Grundrechte, Bürgerrechte und Allgemeine Menschenrechte, universell nicht nur bei Facebook, doch in allen Teilen der Welt und des Internets eingehalten und geschützt werden.

 

Vielen Dank im voraus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Anlagen:

G8 Presse-Ausweis, 2007, Heiligendamm, Deutschland, G8 Gipfel Andreas  Klamm

Screenshot Facebook

Facebook_Bundeskanzlerin_20171

Link: Eil-Petition an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als PDF, https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2017/08/facebook_bundeskanzlerin_20171.pdf

2017-08-04_20-55-41

Confirm Your Identity – Email, 4. August 2017, 14.01 Uhr

Link: Die Eil-Petition als PDF,

G8_Summit_Press_Cards-001-001

 

 

 

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Happy Easter 2017! Happy, blessed Holidays

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Happy Easter 2017a

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Frohe Ostern 2017! Frohe, gesegnete Feiertage

Frohe Ostern 2017! Frohe, gesegnete Feiertage

Frohe_Ostern_2017a

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Ausfall unserer E-mail Redaktions-Verteiler E-mail

Ausfall unserer E-mail Redaktions-Verteiler E-mail

Liebe Kollegen und Kollegen der Presse- Medien- und Informations-Büros!

Leider ist uns der technische Mega-Gau geschehen und der E-mail Presse-Server offenbar ausgefallen. Die Probleme zu beheben wird wohl längere Zeit dauern, da ich immer noch schwerst krank bin und wir derzeit rätseln was das technische Problem sein könnte. Sie haben im Presse-Verteiler die Anschrift redaktion@ifnd734.org gespeichert.

Soweit wie möglich bitte ich Sie heute dringend die Anschrift für den Presseverteiler zunächst in andreas@ibstelevision.org zu ändern.

So bald wie möglich werden 2 oder 3 neue E-mail Redaktions- und Presse-E-mail Anschriften eingerichtet. Dies wird jedoch noch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Leider gibt es auch Probleme beim Versuch unsere Web-Seiten upzudaten. Daher wurden auch mehrere Informations-Blogs eingerichtet unter anderem bei http://www.mjbmissionnews.wordpress.com und weitere WordPress Installationen.

Für die technische Panne bitte ich um Verständnis.

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Verleger und Herausgeber Redaktions- und Recherche-Verbund IFN d734 International Family Network / oterapro.org / radiotvinfo.org / British Newsflash Magazin / MJB Mission News ISSN 1999-8414, Radio TV IBS Liberty, IBS TV Liberty / Regionalhilfe.de / 3mnewswire.org / 3mnews.org und andere. Ludwigshafen am Rhein, 3. März 2017.

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20. Februar 2017 – Welttag der Sozialen Gerechtigkeit

Bündnis “Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!” will soziale 

Gerechtigkeit zum Wahlkampfthema machen

Berlin, 19.02.2017. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnisses “Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!” vom 19. Februar 2017, teilt das Bündnis mit, den Welttag der Sozialen Gerichtigkeit zum Wahlkampf-Thema machen zu wollen.

Eine steuerpolitische Kehrtwende zur Finanzierung von mehr sozialer Sicherheit und notwendigen Investitionen in das Gemeinwesen fordert das Bündnis “Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle” anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit am kommenden Montag.

“Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit”, sagt der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. “Dafür brauchen wir eine Kehrtwende in der Steuerpolitik, die den Reichtum im Lande so umverteilt, dass die Beschäftigten davon mehr profitieren und einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Würde von ihrer Rente leben können”, so Bsirske. Gerade im Wahljahr 2017 sei es
wichtig, die Politik dafür in die Pflicht zu nehmen.

“Unser Bündnis wird dafür sorgen, dass sich alle Parteien in diesem Wahlkampf zum Thema Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer verhalten müssen. Ein guter Sozialstaat braucht zwingend eine solidarische und nachhaltige Finanzierung. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführerdes Paritätischen Gesamtverbandes.

“Die starken sozialen Ungleichheiten in Deutschland zeigen sich in den vielen Kommunen, welche von Haushaltsproblemen und zunehmender öffentlicher Armut geprägt sind. Diese unhaltbare Situation lässt sich effektiv nur durch eine gerechte Umverteilungspolitik von ganz oben nach unten bekämpfen, denn Geld ist genug da – es muss nur gerechter verteilt werden!”, so Ingo Meyer, vom Netzwerk Umverteilen in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Auftakt im Januar 2017 haben sich inzwischen über 30 bundesweit aktive Organisationen und Initiativen dem Bündnis “Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!” angeschlossen. Soziale Gerechtigkeit zum zentralen Thema im Bundestagswahljahr 2017 zu machen, ist das erklärte gemeinsame Ziel. Das Bündnis setzt auf die Bündelung der individuellen Stärken und Aktivitäten der beteiligten Organisationen: Umverteilung für mehr soziale Gerechtigkeit wird beispielsweise auch ein Schwerpunkt des diesjährigen Armutskongresses sein, der auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des DGB und der Nationalen Armutskonferenz am 27. und 28. Juni in Berlin stattfindet. Wie
internationale Steuergerechtigkeit zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen kann, verdeutlicht eine aktuelle Kampagne von Oxfam. Weitere Kampagnen und Veranstaltungen der einzelnen Bündnispartner zum Thema sind in Planung.

Über die Bündnisplattform unter www.reichtum-umverteilen.de

Reichtum umverteilen – www.reichtum-umverteilen.de

http://www.reichtum-umverteilen.de

Aufruf: Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle! Wir können ein besseres und gerechtes Land für alle schaffen, die hier leben. In Deutschland gibt es so …


unterstreichen die Bündnispartner den inneren Zusammenhang ihrer Kampagnen und Aktionen in diesem Wahljahr. Ein gemeinsamer Veranstaltungskalender, eine Sammlung von relevanten Fachinformationen sowie ein Blog bündeln die Expertise. Geplant sind gemeinsame Presse- und Lobbyaktivitäten und unter anderem die
Veröffentlichung eines Comics. Zudem will das Bündnis offensiv den Kontakt mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl suchen, um für seine Forderungen zu werben.

Auch lokal und regional gründen sich immer mehr Umverteilen-Bündnisse. Bereits am 6. April wird ein NRW-weites Bündnis eine Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf durchführen. Für Samstag, den 6. Mai, werden im Rahmen eines dezentralen Aktionstages in verschiedenen Städten Aktionen und Veranstaltungen stattfinden.

Mehr Informationen: www.reichtum-umverteilen.de

Reichtum umverteilen – www.reichtum-umverteilen.de

http://www.reichtum-umverteilen.de

Aufruf: Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle! Wir können ein besseres und gerechtes Land für alle schaffen, die hier leben. In Deutschland gibt es so …

 

 

Zum Trägerkreis des Bündnisses gehören:
Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. (AABF) – attac – AWO
Bundesverband – Bundesjugendwerk der AWO – Bundesverband NEMO
Netzwerke von Migrantenorganisationen – Bundesvereinigung
Soziokultureller Zentren e.V. – Der Paritätische Gesamtverband –
Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) – Deutscher Mieterbund (DMB) – DIDF
– Die Tafeln Bundesverband – Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale
Menschenrechte und Partizipation – FÖS – Forum Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft – Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) – Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW) – Institut Solidarische Moderne –
Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) – Kirchlicher Dienst in der
Arbeitswelt (KDA) – Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher
Arbeitslosengruppen – Nationale Armutskonferenz (nak) – NaturFreunde
Deutschlands – Netzwerk Steuergerechtigkeit – OWUS Dachverband e.V. –
OXFAM Deutschland – SoVD Sozialverband Deutschland – Sozialistische
Jugend Deutschlands – Die Falken – ver.di – Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft – Volkssolidarität Bundesverband – Weed –
Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung

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Ein behutsames und wohl bedachtes Urteil – NPD wird nicht verboten

Ein Kurz-Kommentar und Meinung. Karlsruhe. 17. Januar 2017. Vermutlich haben die Verfassungs-Richter in Karlsruhe gute und weise geurteilt mit dem heutigen Richterspruch beim Bundesverfassungs-Gericht über den Antrag zum Verbot der NPD, die als rechtsextrem gilt. Man kann mit verfassungsfeindlichen Mitteln keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Handeln beenden. Es wäre so als wollte man Feuer mit Feuer bekämpfen, was wohl nur in seltenen Fällen gelingt.

Die Richter wagten eine mutige Einschätzung und Abwägung. Parteien zu verbieten steht keinem Rechtsstaat und keiner Demokratie gut zu Gesicht und könnte als “verfassungsfeindlich” oder gegen den Rechtsstaat ausgerichtet betrachtet oder gar eingestuft werden. Die Richter gelangten deutlich zur Überzeugung, dass die NPD zum Teil verfassungsfeindlich handele.

Dennoch wägten die Verfassungs-Richter vermutlich mit großer Sorgfalt und Vorsicht ab und suchten die Frage zu beantworten: Wie groß sind die Gefahren, die von der NPD real in Deutschland ausgehen? Das “Gewicht”, das Einfluss-Potential auf Stuktur, Gesellschaft, Leben und Infrastruktur in Deutschland wurde geprüft und bedacht.

Bei genauerer Betrachtung gelangten die obersten Richter möglicherweise zur Annahme, die berechtigt erscheint, dass die NPD extrem geschrumpft ist und ihr Einfluß-Bereich wohl nur noch knapp über Null liegt, umgangssprachlich und salopp formuliert. Die NPD kann dem System Merkel und dem deutschen Staat wohl in keiner Weise mehr gefährlich werden, schon deshalb nicht weil der NPD dazu die “Manpower”, die entsprechende Anzahl von Mitgliedern fehlt und dazu auch noch, laut Medien-Berichten, Ebbe in der Partei-Kasse herrscht. So gesehen kann das Urteil der obersten Verfassungsrichter als weise, nachvollziehbar und sogar als gut eingestuft werden. Dennoch gilt es zu bedenken.

Die Richter sagten offenbar nicht: Die NPD ist nicht gefährlich. Es gab wohl mehrere Gründe, die gegen das Verbot einer Partei sprachen und die im Sinne der Aufrechterhaltung des Rechtsstaates wichtiger sind. Doch es gibt weiterhin wichtige Gründe die Aktivitäten der stark geschrumpften und damit auch geschwächten NPD durch Verfassungsschutz und weitere zuständige Behörden gründlich zu beobachten. Sollte der NPD die Insolvenz drohen, wird ein Verbot überflüssig und die umstrittente Partei NPD würde sich dann vermutlich selbst bereinigen mit der Auflösung der Partei.Gefahren, die von der NPD ausgehen, könnten für einzelne Menschen oder Gruppen wichtig sein, die ins das Visier der NPD geraten, sicher nicht für die Gesamtheit von 82 Millionen Menschen in Deutschland.

Das Potential dem deutschen Staat in seiner Gesamtheit gefährlich zu werden und einen entsprechenden Großschaden zuzufügen, hat die NPD zumindest heute vermutlich nicht mehr und damit fällt die Partei nicht mehr so sehr in das Gewicht wie andere und große Parteien. Andreas Klamm

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Hoffnung für Frieden mitten im “Kalten Krieg”

 

Interview mit Wladimir Putin Präsident von Russland – „Mit Deutschland verbindet mich Familie und Freundschaft“

 

Moskau / Berlin. 21. September 2016. Nach Einschätzung des Präsidenten von Russland, Wladimir Putin (64) ist die Welt bereits in eine neue Zeit des „Kalten Krieges“ abgerutscht. Die Lage sei heute noch ernster als in früheren Jahren, informierte der Präsident in einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org).

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Für eine globale Lösung für Frieden müssen die USA und Russland zusammenarbeiten, informierte der Präsident von Russland, Wladimir Putin (64). Foto: and

Mit Deutschland fühlt sich Präsident Wladimir Putin eng verbunden, doch Deutschland sei im Falle eines Angriffs, wie auch Zentral-Europa wegen der U.S. Militär-Basen stark gefährdet. Mit einem gesunden Menschenverstand könne sich kein Mensch das Szenario für einen dritten Weltkrieg vorstellen, ergänzte Putin. Das Engagement für Frieden in der Welt erscheint in diesen Tagen wichtiger denn je.

 

Für eine umfassende Lösung für dauerhaften Frieden in Syrien müsse sich auf vier Säulen stützen: Politisch, militärisch, religiös und ideologisch. Für die globale Lösung müssen die USA und Russland zusammenarbeiten, informierte der Präsident von Russland.

 

Als ich im Jahr 2008 das internationale Medien-Projekt für Frieden und Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters gründete, gab es damals bereits in der Welt 34 Kriege und Kriegs-ähnliche Konflikte. Für Frieden bewegte Menschen können nicht immer in Zahlen die Erfolge vorweisen, wie Spitzen-Politiker und Waffen-Lobbyisten, die erst vor kurzem einen neuen Panzer-Deal erfolgreich abgeschlossen haben.

 

Dennoch, so glaube ich, sollten wir nicht vergessen, dass Versöhnung, Dialog, Verständigung wichtig sind für das Engagement für Frieden in der Welt und umso dankbarer bin ich dem Präsidenten von Russland, Wladimir Putin, dass er die Zeit finden konnte, zehn Fragen zum Thema Krieg und Frieden in der Welt zu beantworten.

 

Alle Menschen, die auf Frieden in dieser Welt hoffen und auf der Suche nach Frieden sind, sollten vielleicht nicht vergessen, dass Frieden zu leben und Liebe zu schenken, auch im Gespräch miteinander zu bleiben, die Wege sein können um Frieden in dieser Welt zu erleben und möglich zu machen.

 

Interview mit Wladimir Putin, Präsident von Russland

 

Frage: „Einschätzungen von Beobachtern zufolge, sind die USA, NATO, Europa und Russland in den Grenzbereich eines „kalten Krieges“ gerückt. Teilen Sie diese Einschätzung und sind wir tatsächlich bereits in der Phase eines „kalten Krieges“?“

 

Wladimir Putin: „Grenzbereich “kalter Krieg”: Wir befinden uns nicht in einem “Grenzbereich” des kalten Krieges, sondern sind bereits abgerutscht in eine neue Zeit des kalten Krieges, aber die Lage ist heute leider noch ernster.“

 

Frage: „Internationale Atom-Wissenschaftler und Experten haben die Weltuntergangsuhr, „Doomsday-Uhr“, auf 3 Minuten vor 12 Uhr justiert. Ist die Bedrohungslage für einen 3. Welt-Krieg mit 3 Minuten vor 12 Uhr richtig justiert und wie groß ist die Gefahr für den Ausbruch eines 3. Weltkrieges (zur Zeit)?

 

Wladimir Putin: „Eine Schätzung der Uhrzeit in Bezug auf den 3. Weltkrieg kann keiner abgeben, eine Schätzung wäre schlicht unseriös. Ihre Einschätzung wäre genauso gut wie meine.“

 

Frage: „Albert Einstein und internationale Wissenschaftler und Experten warnten davor, dass es bei einem 3. Weltkrieg keine Sieger geben wird, nur Verlierer. Wird es nach einem 3. Weltkrieg tatsächlich nur Verlierer geben?“

 

Wladimir Putin: “In einem 3. Weltkrieg wird es gewisslich nur Verlierer geben, kein Mensch mit gesundem Menschenverstand kann sich ein derartiges Szenario vorstellen.“

 

Frage: „Welche Krisen-Regionen und Konfliktzonen in der Welt sind Ihrer Erfahrung und Einschätzung nach besonders gefährdet in Bezug zur Entstehung eines für die gesamte Menschheit fatalen 3. Welt-Krieges?“

 

Wladimir Putin: „Mir ist Ihre Frage nicht ganz klar. Möchten Sie wissen, aus welchen Krisenzonen/ Gebieten ein fataler Krieg für die Menschheit ENTSTEHT, oder welche dieser Länder am gefährdetsten sind? Abgesehen von derzeitigen Krisenherden  und -Regionen wie Syrien sehe ich die Türkei als stark gefährdend und gefährdet. Die USA sind kein Krisengebiet, aber ebenfalls stark gefährdend.“

 

Frage: „Sollte es je zu einem 3. Welt-Krieg kommen, welche Länder und Regionen würden Ihrer Einschätzung nach mit den schlimmsten und größten Zerstörungen rechnen müssen?“

 

Wladimir Putin: „Zentraleuropa, insbesondere Deutschland, sind aufgrund US-amerikanischer Militärbasen stark gefährdet. Allerdings lässt sich Ihre Frage nicht pauschal beantworten, denn dazu müsste man wissen, wer wann wo angreift. Mit einer entsprechende Antwort des betreffenden Landes ist zu rechnen. Sie verstehen die Komplexität dieser Frage.“

 

Frage: „USA, NATO und auch die deutsche Bundeswehr führen NATO-Manöver an der Grenze von Russland durch. Fühlt sich Russland durch die Manöver der NATO an der Grenze von Russland bedroht und mit welchen Konsequenzen muss die NATO rechnen?“

 

Wladimir Putin: „Russland fühlt sich durch die Stationierung der NATO in unseren Nachbarländern provoziert. Als strategische Reaktion auf die NATO-Manöver stationierten wir eigene Divisionen an der Westgrenze. Die Lage der Westgrenze bleibt aufgrund der Aktivitäten der USA derzeit instabil. Russland wird so passiv wie möglich reagieren, es geht darum, mögliche Gefährdungen zu neutralisieren.

So gibt es Raketenabwehrschirme in Grenznähe.“

 

Frage: „Einige Ihrer Verwandten wurden im Zweiten Weltkrieg leider getötet, Ihr Vater wurde verwundet. Sie waren viele Jahre in Deutschland als Offizier für den KGB tätig. Was empfinden Sie für Deutschland und kann es einen Friedensvertrag mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg geben?“

 

Wladimir Putin: „Wie Sie wissen, habe ich persönliche Beziehung zu Deutschland und fühle mich dem Land und Volk noch immer sehr verbunden. Wir haben noch zahlreiche Familie und Freunde dort. Ich schätze die deutsche Kultur, Kunst, Dichter, Denker und Wissenschaftler sehr. Das deutsche und russische Volk sind sich in Kultur und Geschichte tief verbunden und blicken auf eine langjährige gemeinsame Geschichte und Freundschaft zurück.“

 

Frage: „Es gibt Millionen von Menschen in Frankreich, in Deutschland, in Groß Britannien, die einen Krieg gegen Russland kategorisch ablehnen und sich ernstlich Frieden wünschen. Wie kann eine internationale Ko-operationen für Versöhnung, Frieden, Verständigung mit Deutschland, Frankreich, Groß-Britannien und weiteren Nationen auf dem Kontinent Europa Ihrer Vorstellung nach gestaltet werden und zum Erfolg für Frieden und Verständigung führen?“

 

Wladimir Putin: „Für eine inner-europäische Einigung für Frieden sehe ich keine Hindernisse, wir haben lange Zeiten in Frieden leben können. Durch Einmischung der USA entstehen (beabsichtigt) Probleme. Die Länder Europas werden bewusst geschwächt und auch gegeneinander aufgestachelt. Eine Auflösung der NATO würde in der Beziehung zu Russland enorm helfen, aber diese Lösung ist derzeit unrealistisch. Vielleicht sehen und spüren Sie selbst, wie in der Gesellschaft eine Spaltung entsteht, das ist beabsichtigt und dient keiner Bewegung des Friedens.“

 

Frage: „Krieg in Syrien. Wie kann Ihrer Vorstellung Frieden für Syrien erreicht werden?

 

Wladimir Putin: „Der Syrien-Konflikt ist global, regional und lokal. Eine umfassende Lösung für dauerhaften Frieden muss sich auf 4 Säulen stützen: politisch, militärisch, religiös und ideologisch. Für die globale Lösung müssen die USA und Russland zusammenarbeiten, schwieriger ist der regionale Konflikt: Saudi-Arabien ist zu keinem Kompromiss mit dem Iran bereit, der wiederum am Assad-Regime festhält, da es den Zugang zum Libanon garantiert.

Der lokale Konflikt zwischen Regime und Rebellen kann erst dann beendet werden, wenn die Region und die Weltmächte Druck auf Syrien ausüben. Das Ziel muss die Bildung einer inklusiven Regierung sein, in der alle ihre Interessen vertreten sehen- ein dauerhafter Friede ist anders nicht möglich.“

 

Frage: „Terrorismus-Gefahr auf nationaler Ebene und weltweit und internationale Ko-operation in anderen Bereichen. Den ernsten Gefahren durch Terrorismus kann nach Experten-Einschätzung nach nur im Rahmen internationaler Bündnisse mit Beteiligung von Russland und weiterer „Global Player“ wie die U.S.A., Groß Britannien, Frankreich erfolgreich gelingen. Wie sollte eine internationale Ko-operation und Dialog aus Ihrer Perspektive als Präsident von Russland gestaltet werden?“

 

Wladimir Putin: „Terrorismus muss an drei Stellen bekämpft werden: 1). Im nahen Osten selbst; 2) auf der Finanzierungsebene 3) In den Städten Europas.

Zu 1): Die Schwierigkeit dabei ist es, einen Luftkrieg gegen am Boden sehr verstreute Gegner zu führen. Elite-Bodentruppen könnten in gewissen Maß weiterhelfen, wie von den USA eingesetzt. Russland auch hat sehr gute Erfolge vorzuweisen, etwa Blockaden von wichtigen Zulieferungsrouten und der Schutz der Zivilbevölkerung.

Zu 2). Der sog. IS verfügt über erhebliche finanzielle Mittel, schätzungsweise ca. 430 Millionen Dollar oder mehr. Länder wie die Türkei beispielsweise dürften keinen weiteren Handel mit dem IS betreiben (als Nebenbemerkung wird die Türkei jetzt durch ihre Handlungen in den Syrien Krieg hineingezogen, der Syrien- Konflikt geht auf die Türkei über); internationale Geldtransfers mit dem IS müssen verhindert werden, der zum Teil auch über syrische Banken verläuft.

Zu 3). In den europäischen Städten: ein bisher sehr unterschätztes Problem sind die Gefährder, die bereits in den Ländern sitzen. Im Falle Deutschlands werden über 350 Personen von der Regierung dauerhaft überwacht, zum Teil erfahrene Kämpfer mit Nah-Ost-Erfahrung.

Zusammengefasst muss international aus meiner Sicht analog gearbeitet werden: Bekämpfung des IS durch Luftangriffe / Eliteeinheiten am Boden; Austrocknung ihrer Finanzierungsquellen und konsequentere Verfolgung in Ländern Europas.

 

Vielen Dank für das Interview an den Präsidenten von Russland, Wladimir Putin. Die Arbeit und das Engagement für den Frieden in der Welt ist heute und auch in der Zukunft wichtiger denn je für alle Tiere und Menschen in der Welt. Frieden zu leben und Liebe zu schenken können die Wege sein um Frieden in der Welt zu erleben.  Andreas Klamm 

 

Artikel als PDF: Hoffnung für Frieden mitten im “Kalten Krieg”, von Andreas Klamm,

https://lovepeacepeople.org/wp-content/uploads/2016/09/frieden_wladimir_putin1.pdf

 

Libety-And-Peace-Now-19

 

 

 

 

 

 

Impressum, Verlag und Redaktion: Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medien-Projekt für Frieden und Menschenrechte, Andreas Klamm Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592, Fax 06236 48 90 449, E-Mail: andreas@ibstelevision.org, Internet: www.libertyandpeacenow.org, www.humanrightsreporters.wordpress.com, www.libertypeacenow.org

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Zehn Tote nach Amok-Terror-Attentat in München

 

München. 25. Juli 2016. oterapro. In der Folge eines Amok-Terror-Attentats eines 18jährigen Schülers, Ali David S. aus München wurden am Freitag, 22. Juli 2016 in der Landeshauptstadt München insgesamt zehn Menschen, überwiegend Jugendliche und Kinder, getötet. Bis zu 26 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Attentäter eröffnete mit einer Schusswaffe in einer Mc Donalds Filiale das Feuer auf Kinder und Jugendliche.

 

Ali David S., Inhaber eines iranischen und deutschen Reisepasses, setzte seine Bluttat im Olympia Einkaufszentrum (OEZ) in München fort. Auf einem Parkdeck lieferte sich der Massenmörder mit einem Anwohner ein bizarres Wortgefecht. Ali David S. sagte: „Ich bin Deutscher. Ich bin hier geboren. Scheiß T. , Ich war in psychiatrischer Behandlung.“ Er sei in einer Hartz 4 –Gegend aufgewachsen.

 

Angaben der Polizei zufolge habe sich der 18jährige Attentäter Ali David S. selbst erschossen.

 

Laut Informationen des Polizei-Präsidenten von München Hubertus Andrä, habe er innerhalb von 40 Jahren den größten Polizei-Einsatz in der Landeshauptstadt München erlebt. Insgesamt waren 2300 Sicherheitskräfte von Polizei, SEK, GSG 9 und der Anti-Terror-Einheit aus Österreich Cobra im Einsatz.

 

Im Fernseh-Sender CNN berichtete eine deutsche Augenzeugin der Attentäter habe „Allahu akbar“ gerufen. Die deutschen Sicherheitsbehörden schließen jedoch einen Zusammenhang zu einem islamistisch motivierten Amok-Terror-Attentat aus.

 

Die Polizei teilte vielmehr dazu mit, dass es sich bei der Tat um einen Amok-Angriff eines Einzeltäters handelte, der psychisch erkrankt gewesen sein soll an einer Erkrankung die dem depressiven Formenkreis zuzuordnen sei.

 

Laut Staatsanwaltschaft wurde das Amok-Terror-Attentat des 18jährigen Ali David S. als Amok-Lauf eines Einzeltäters eingestuft.

 

Beim dem Amok-Terror-Attentat wurden unter anderem drei Menschen türkischer Herkunft, drei Menschen aus dem Kosovo und ein Mensch aus Griechenland und eine 45jährige Frau getötet. Die Opfer war überwiegend Jugendliche und Kinder. Die Zahl der Todesopfer beträgt insgesamt 10 Menschen. Andreas Klamm

 

Link: CNN, Fernsehbericht zum Amok-Terror-Attentat in München, https://www.youtube.com/watch?v=9dMUQA7Iojo vom 22. Juli 2016

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Hindi – Andreas Klamm Sabaot

Hindi – Andreas Klamm Sabaot

एंड्रियास Klamm Sabaot के रूप में एंड्रियास Klamm और एंड्रियास Klamm Sabaot रूप में जाना जाता जर्मनी में बर्लिन Rhein के शहर में 6 फरवरी को, 1968 का जन्म होता है हूँ। उन्होंने कहा कि एक ट्यूनीशियाई-फ्रांसीसी तथा जर्मनी के परिवार के एक वंशज है। 1984 के बाद से एंड्रियास Klamm Sabaot एक पत्रकार, रिपोर्टर, संवाददाता, टीवी निर्माता, रेडियो निर्माता, मीडिया निर्माता, कलाकार, रेडियो टीवी आईबीएस लिबर्टी स्थानीय जनता टीवी पर और के लिए मेजबान और प्रस्तोता जो 1986 में स्थापित किया गया है के रूप में काम कर रहा है वह के लेखक 11 किताबें। उन्होंने लिखा है और अंग्रेजी और जर्मन भाषा में अपनी पुस्तकों में प्रकाशित किया। एंड्रियास Klamm Sabaot पहला टीवी शो और रेडियो कार्यक्रमों को प्रस्तुत किया, जब वह जर्मनी में स्थानीय केबल टीवी पर उम्र के 16 साल थी।

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एंड्रियास Klamm Sabaot तीन गंभीर दुर्घटनाओं का शिकार बन गए। 1998 के बाद से वह अक्षम है और उनके स्वास्थ्य की स्थिति गंभीर हैं। उन्होंने कहा कि एक पहिया कुर्सी में अपने संगीत पैदा करता है। उन्होंने कुंजीपटल खेलने के लिए सक्षम है और कीबोर्ड के रूप में सक्रिय है।

रेडियो आईबीएस टीवी स्वतंत्रता के लिए वह 1986 1000 टीवी प्रोग्राम्स और 1000 रेडियो कार्यक्रम के बाद से उत्पादन किया गया है। अपने टीवी प्रोडक्शंस और रेडियो प्रोडक्शंस एंड्रियास Klamm Sabaot में से कुछ अपने आप ट्यूब चैनल पर प्रस्तुत करता है (http://www.youtube.com/andreasklamm)।

कलाकार जर्मनी में और यूनाइटेड किंगडम में कुछ कंपनियों की स्थापना की है और यूनाइटेड किंगडम में और जर्मनी में दोनों काम कर रहा है। उन्होंने यह भी संस्थापक, प्रबंध निदेशक और इस तरह ब्रिटिश Newsflash पत्रिका, रेडियो टीवी आईबीएस लिबर्टी, आईबीएस टीवी लिबर्टी, आईबीएस स्वतंत्र प्रसारण सेवा स्वतंत्रता, स्वतंत्रता और शांति के रूप में अब 12 गैर लाभ संगठनों, के मुख्य संपादक है! मानवाधिकार रिपोर्टर, ISMOT अंतर्राष्ट्रीय सामाजिक और चिकित्सा आउटरीच टीम, irsc ग्लोबल इंटरनेशनल शरणार्थी समर्थन समुदाय, bragersonet ब्राजील जर्मन एकता नेटवर्क और अन्य संघों

जनवरी 2016 में उन्होंने संगीतकार, संगीत निर्माता, गायक, गीत लेखक और संगीतकार के रूप में अपने कैरियर के अतिरिक्त शुरू किया है। फ़रवरी 2016 in वह 24 एकल और तीन संगीत एलबम जारी किया है। उन्होंने संगीतकार, गीतकार, गायक, लेखक, संगीत निर्माता, संगीत वीडियो अपने संगीत प्रस्तुतियों के निर्माता है। अधिक जानकारी www.andreasklammsabaot.com पर उपलब्ध हैं।

अपने संगीत प्रस्तुतियों की शैली वैकल्पिक, इलेक्ट्रॉनिक, पॉप, आर एंड एन, रॉक, वैकल्पिक रॉक, जैज और शास्त्रीय संगीत हैं।

एंड्रियास Klamm Sabaot की संगीत प्रस्तुतियों के लिए मुख्य आदर्श वाक्य में कहा जाता है “सीमाओं के बिना संगीत का आनंद और जश्न मनाने के लिए”।

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Greek – Andreas Klamm Sabaot

Greek – Andreas Klamm Sabaot

Ανδρέας Klamm Sabaot όπως είναι γνωστή ως Ανδρέας Klamm και Ανδρέας Klamm Sabaot γεννήθηκε στις 6 του Φεβρουαρίου 1968 στην πόλη του Ludwigshafen am Rhein στη Γερμανία. Είναι απόγονος μιας οικογένειας Τυνησίας-γαλλική και τη Γερμανία. Από το 1984 ο Ανδρέας Klamm Sabaot εργάζεται ως δημοσιογράφος, ρεπόρτερ, ανταποκριτής, τηλεοπτικός παραγωγός, ραδιοφωνικός παραγωγός, Media Παραγωγός, καλλιτέχνης, υποδοχής και παρουσιαστής σε τοπικό Δημόσια Τηλεόραση και Ραδιοφωνία Τηλεόραση IBS Liberty η οποία ιδρύθηκε το 1986. Είναι συγγραφέας του 11 βιβλία. Έγραψε και δημοσίευσε τα βιβλία του στην αγγλική και γερμανική γλώσσα. Ανδρέας Klamm Sabaot παρουσίασε τα πρώτα τηλεοπτικές εκπομπές και ραδιοφωνικά προγράμματα, όταν ήταν 16 ετών στην τοπική συνδρομητική τηλεόραση στη Γερμανία.

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Ανδρέας Klamm Sabaot έγινε θύμα των τριών σοβαρών ατυχημάτων. Από το 1998 είναι απενεργοποιημένη και τις συνθήκες υγείας του είναι σοβαρή. Ο ίδιος παράγει τη μουσική του σε μια καρέκλα τροχό. Είναι σε θέση να παίξει το πληκτρολόγιο και δραστηριοποιείται ως κιμπορντίστας.

Για Radio IBS τηλεόραση Liberty που έχει παραχθεί από το 1986 1000 τηλεοπτικά προγράμματα και 1000 Προγράμματα Ραδιόφωνο. Μερικά από Τηλεοπτικές Παραγωγές του και ραδιοφωνικές παραγωγές Ανδρέας Klamm Sabaot παρουσιάζει στο You Tube του καναλιού (http://www.youtube.com/andreasklamm).

Ο καλλιτέχνης έχει ιδρύσει ορισμένες εταιρείες στη Γερμανία και στο Ηνωμένο Βασίλειο και εργάζεται τόσο στο Ηνωμένο Βασίλειο και στη Γερμανία. Είναι επίσης ο ιδρυτής, διευθυντής και αρχισυντάκτης των 12 μη κερδοσκοπικούς οργανισμούς, όπως η British ΜΑΤΙΑ Magazine, Ραδιόφωνο Τηλεόραση IBS Liberty, IBS τηλεόραση Liberty, IBS Ανεξάρτητη Υπηρεσία εκπομπής Ελευθερίας, Ελευθερία και Ειρήνη Τώρα! Ανθρώπινα Δικαιώματα Δημοσιογράφοι, ISMOT Διεθνή Κοινωνική και Ιατρική Ομάδα Κοινωνικής, IRSC παγκόσμια Διεθνή Κοινότητα Υποστήριξης Προσφύγων, bragersonet Βραζιλίας Γερμανικά Δίκτυο Αλληλεγγύης και άλλες ενώσεις

Σε Ιανουάριο 2016 έχει ξεκινήσει επιπλέον την καριέρα του ως μουσικός, μουσικός παραγωγός, τραγουδιστής, στιχουργός και συνθέτης. Στο Φεβρουάριο του 2016 έχει κυκλοφορήσει 24 singles και τρία άλμπουμ μουσικής. Αυτός είναι ο συνθέτης, στιχουργός, τραγουδιστής, συγγραφέας, μουσικός παραγωγός, μουσικός παραγωγός βίντεο από μουσικές παραγωγές του. Περισσότερες πληροφορίες είναι διαθέσιμες στην www.andreasklammsabaot.com.

Το είδος της μουσικής παραγωγές του είναι Alternative, Ηλεκτρονική, Pop, R & N, Rock, Alternative Rock, Jazz και κλασική μουσική.

Το κύριο σύνθημα για τις μουσικές παραγωγές του Ανδρέα Klamm Sabaot ονομάζεται «Μουσική χωρίς σύνορα για να απολαύσετε και να γιορτάσουμε”.

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Polish – Andreas Klamm Sabaot

Polish – Andreas Klamm Sabaot

Andreas Klamm Sabaot znana jako Andreas Klamm i Andreas Klamm Sabaot rodzi się w dniu 6 lutego 1968 roku w mieście Ludwigshafen am Rhein w Niemczech. On jest potomkiem rodziny tunezyjskiej-francuskiej i Niemcy. Od 1984 roku Andreas Klamm Sabaot pracuje jako dziennikarz, reporter, korespondent telewizji, producent, producent, Radio Media Producer, artysty, gospodarz i prezenterem w lokalnej telewizji publicznej i radia do telewizji IBS Wolności, która została założona w roku 1986. Jest autorem 11 książek. Napisał i opublikował swoje książki w języku angielskim i niemieckim. Andreas Klamm Sabaot przedstawiła pierwsze programy telewizyjne i audycje radiowe, gdy miał 16 lat w lokalnej telewizji kablowej w Niemczech.

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Andreas Klamm Sabaot stał się ofiarą trzech poważnych wypadków. Od 1998 roku jest on wyłączony, a jego warunki zdrowotne są poważne. Produkuje jego muzykę na wózku inwalidzkim. On jest w stanie grać na klawiaturze i jest aktywny jako klawiszowiec.

Dla Radio IBS telewizyjnego Liberty on produkowany od 1986 Programy 1000 i 1000 telewizyjnych programów radiowych. Niektóre z jego produkcji telewizyjnych i radiowych Productions Andreas Klamm Sabaot prezentuje na swoim kanale You Tube (http://www.youtube.com/andreasklamm).

Artysta założył kilka firm w Niemczech i Wielkiej Brytanii i pracuje zarówno w Wielkiej Brytanii i Niemczech. Jest także założycielem, dyrektorem i redaktorem naczelnym 12 organizacji non-profit, takich jak British Newsflash Magazine, Radio Liberty TV IBS, IBS telewizyjnego Liberty, IBS Niezależnego radiofonii i telewizji Wolności, Wolności i Pokoju NOW! Reporterzy Praw Człowieka ISMOT Międzynarodowy społecznej i medycznej Outreach Team, IRSC Global International Refugee Support Community, bragersonet Brazylijska niemieckiej sieci Solidarność i inne związki

W styczniu 2016 roku rozpoczęła swoją karierę jako dodatkowy muzyk, producent muzyczny, wokalista, autor piosenek i kompozytor. W lutym 2016 roku wydała 24 singli i trzy albumy muzyczne. On jest kompozytor, tekściarz, wokalista, autor, producent muzyczny, producent muzyczny film z jego produkcjach muzycznych. Więcej informacji jest dostępnych na www.andreasklammsabaot.com.

Gatunek swoich produkcjach muzycznych są Alternatywa, Elektroniczna, Pop, R & N, Rock, Alternatywny rock, jazz i muzyka klasyczna.

Głównym mottem produkcjach muzykę Andreas Klamm Sabaot nazywa “Muzyka bez granic, aby cieszyć się i świętować”.

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