Daily Archives: June 17, 2010

Göring-Eckardt für Fortbestand von Radio Paradiso

Göring-Eckardt für Fortbestand von Radio Paradiso

Präses der EKD-Synode setzt sich für christlichen Berliner Sender ein

Berlin. 17. Juni 2010. Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, hat sich für den Fortbestand des christlichen Berliner Senders Radio Paradiso ausgesprochen. „Ein Aus für Radio Paradiso ist nicht akzeptabel. Der Sender ist ein mutiges Projekt, das auf dem härtesten Radiomarkt in Europa wirtschaftlich erfolgreich tätig ist und christliche Werte vermittelt.

Darüber hinaus gelingt es Radio Paradiso, einen Raum zu schaffen, in dem auch andere Sender überleben können, die nicht von großen Medienkonzernen abhängig sind. Warum hier über 60 Arbeitsplätze ohne Vorwarnung und ohne Not vernichtet werden sollen, ist unbegreiflich. Ich hoffe sehr, dass es eine andere Lösung geben kann.”

Der Medienrat der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) hatte im Mai 2010 entschieden, die Lizenz von Radio Paradiso auf den UKW-Hörfunkfrequenzen in Berlin und Brandenburg nicht zu verlängern. Die genaue Begründung für die Entscheidung will der Medienrat nach seiner Sitzung am 22. Juni in einem schriftlichen Bescheid mitteilen.

Hauptgesellschafter von Radio Paradiso sind die Evangelische Darlehnsgenossenschaft in Kiel und das Berliner Immanuel-Krankenhaus. Die EKD MEDIA GmbH, die ebenfalls Anteile hält, gehört zu 60 Prozent der EKD und zu 40 Prozent dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP).

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Menschenrechtsinstitut unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff

Menschenrechtsinstitut unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den am Mittwoch (16. Juni) im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai, über seinen Besuch in Deutschland im Juni 2009. “Das Institut unterstreicht besonders die Empfehlung des UN-Sonderberichterstatters, dass Bund, Länder und Kommunen
ihrem Handeln ein erweitertes Verständnis von Rassismus zugrunde legen sollen”, so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Gleiches gelte für Institutionen wie die Polizei und Gerichte, teilte das Instiut in einer Presseerklärung mit. Rudolf wies darauf hin, dass Rassismus in Deutschland oft mit rechtsextremer Ideologie und Gewalt gleichgesetzt und dadurch zu eng verstanden werde. “Der UN-Sonderberichterstatter sieht das zu Recht als ein grundlegendes Problem an.” Bereits die Europäische Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz im Jahr 2009 und der UN-Ausschuss gegen Rassismus im Jahr 2008 hätten diese enge Sicht kritisiert.

Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am Institut, hob die Bedeutung eines erweiterten Rassismusbegriffs hervor. Damit würde der Blick eröffnet, dass sich Rassismus nicht nur im rechtsextremen Lager und durch Gewalt manifestiert. “Rassismus gibt es auch in der Mitte der Gesellschaft.” Rassismus zeichne sich dadurch aus, dass Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden.

Häufig gingen damit Abwertungen einher. Auch Formen direkter, struktureller und indirekter Diskriminierung in Bildung, Beruf und auf dem Wohnungsmarkt könnten dann in Deutschland die nötige Aufmerksamkeit erhalten.

Der UN-Bericht hebt hervor, dass Angehörige von Minderheiten in
Deutschland im Alltag in vielen Lebensbereichen rassistische
Diskriminierung erfahren. Daher verlangten Anstrengungen gegen Rassismus in Deutschland umfassende Strategien. Dabei sei es notwendig, die Situation von Angehörigen bestimmter Minderheiten differenziert zu betrachten, etwa die spezifische Situation von Juden, Roma, Sinti, Menschen arabischer Herkunft, Muslimen und sichtbaren Minderheiten wie schwarzen Menschen im Hinblick auf rassistische Gewalt, Hassreden im Internet und Diskriminierungen im Alltag zu berücksichtigen.

Der Bericht enthält eine Anzahl von Empfehlungen, die den Bereich der
Bildung, des Arbeitsmarktes und des Wohnungssektors betreffen, um
Diskriminierungen in diesen Bereichen entgegenzutreten. Dazu zählt
beispielsweise die Streichung einer Klausel im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, welche Möglichkeit rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eröffnet.

Außerdem enthält der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Asylbewerbern, zur Stärkung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie zu positiven Maßnahmen für
eine angemessene Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in staatlichen Institutionen.

Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters, Herr Githu Muigai, basiert auf einem Deutschlandbesuch im Juni 2009, zu dem ihn die Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei hatte der Sonderberichterstatter zahlreiche Treffen mit Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesregierung, von Landesregierungen und Kommunen, des Parlaments und nicht-staatlicher Organisationen.

Weitere Informationen:

Stellungnahme des Deutschen Institut für Menschenrechte zum Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus im UN-Menschenrechtsrat, 16. Juni 2010 und Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai,
vorgestellt am 16. Juni 2010 im UN-Menschenrechtsrat (Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=626d83312875910ecb64 )

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WDR 5 überträgt Gottesdienst am kommenden Sonntag

WDR 5 überträgt Gottesdienst am kommenden Sonntag

Im Auto, im Garten oder daheim in der Burscheider Kirche live dabei

Hannover. 17. Juni 2010 (red). Egal, ob im Auto, in der Gartenlaube oder daheim im Wohnzimmer: Wer am kommenden Sonntag, 20. Juni 2010, um 10 Uhr im Radio WDR 5 einschaltet, ist in der Evangelischen Kirche in Burscheid zu Gast.

Von dort überträgt der Westdeutsche Rundfunk (WDR) den Sonntagsgottesdienst – und dabei sind auch die Hörerinnen und Hörer des Norddeutschen Rundfunks auf der Welle von NDRinfo zugeschaltet.

In dem einstündigen Gottesdienst predigt Pfarrerin Annerose Frickenschmidt über den 1., 6. und 7. Schöpfungstag. Den musikalischen Rahmen gestalten Kantorin Silke Hamburger und die Evangelische Kantorei Burscheid.

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Ökumenischer Gottesdienst zur Wahl des Bundespräsidenten

Ökumenischer Gottesdienst zur Wahl des Bundespräsidenten

Einladung zum Ökumenischen Gottesdienst am 30. Juni
in der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Am 30. Juni 2010 wird in der 14. Bundesversammlung der neue Bundes­präsident gewählt. Aus diesem Anlass laden die katholische und die evangelische Kirche um 9.00 Uhr zu einem Ökumenischen Gottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale ein.

Der Gottesdienst wird von Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin, und Prälat Dr. Bernhard Felmberg, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, gefeiert. Die Einfüh­rung übernimmt Prälat Jüsten, die Predigt wird von Prälat Felmberg gehalten.

Zur Teilnahme am Gottesdienst werden unter anderen die Bundespräsidentschaftskandidaten sowie weitere Mitglieder der Bundesversammlung und Personen des öffentlichen und politischen Lebens erwartet.

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Drastische Kürzung der Städtebauförderung trifft strukturschwache Gebiete besonders hart

Drastische Kürzung der Städtebauförderung trifft strukturschwache Gebiete besonders hart

Berlin. 17. Juni 2010. (red /and). Zu den Plänen des Bundes, die Städtebaufördermittel drastisch um die Hälfte zu kürzen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, am Mittwoch in Berlin:

„Wir haben grundsätzlich Verständnis für die Sparbemühungen des Bundes. In Anbetracht von Schuldenbremse, Rettungspaketen und schwieriger Konjunktur sind enorme gemeinsame Anstrengungen notwendig, um die öffentlichen Haushalte nicht vollkommen zu überfordern. Wir sollten aber bei den für die Zukunftsperspektive unseres Landes wichtigen Investitionen – etwa bei der Anpassung an den demografischen Wandel oder die ökologische Stadterneuerung – mit Augenmaß vorgehen. Ergebnis unserer Sparanstrengungen darf jedenfalls nicht sein, gerade den strukturschwachen Gebieten wichtige Fördermittel zu entziehen, die dort dringend benötigt werden.

Sonst kann der ohnehin schon schwierige Strukturwandel in den Kommunen vor Ort nicht gemeistert werden und man belastet letztlich die Allgemeinheit mit einer schweren Hypothek für kommende Jahrzehnte. Gleiches gilt für die geplanten Kürzungen im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung für strukturschwache Kommunen, die nach wie vor von großer Bedeutung für die Sicherung und Entstehung von Arbeitsplätzen ist.“

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Bundeswaldgesetz bleibt auf der Tagesordnung

Bundeswaldgesetz bleibt auf der Tagesordnung

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Das Bundeswaldgesetz wird weiter auf der Tagesordnung von Bündnis 90 / Die Grünen bleiben. Davon geht die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, nach der heutigen Bundestagsentscheidung über Änderungen an diesem Gesetz aus. “Die schwarz-gelbe Koalition hat nur einen Teil der seit langem diskutierten Änderungen am Bundeswaldgesetz vorgenommen. Angesichts des steigenden Nutzungsdrucks auf die Wälder wird die Diskussion um die Festlegung von Mindeststandards für die nachhaltige Forstwirtschaft im das Bundeswaldgesetz jedoch weiter gehen. Daran wird das heutige Nein der Koalition nichts ändern.”

“Auch bei der Verkehrssicherungspflicht lässt sich heute bereits vorhersagen, dass die Diskussionen darüber unter Waldbesitzern und unter Naturschützern mit Sicherheit weiter gehen werden,” sagte Behm weiter. “Denn die Koalition hat hier nur das derzeit ausgeübte Richterrecht festgeschrieben. Sowohl Waldbesitzer als auch Naturschützer erwarten von der Politik jedoch eine spürbare Lockerung der Verkehrssicherungspflicht im Wald, um mehr Totholz im Wald zu ermöglichen. Diese Erwartung hat die Koalition mit der heutigen Gesetzesänderung enttäuscht.”

“Unzureichend sind auch die Erleichterungen für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen, die dem zersplitterten Kleinprivatwald eine effiziente Bewirtschaftung ihrer Wälder ermöglichen sollen. Sie dürfen zukünftig zwar Holz vermarkten und sind vom Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb ausgenommen. Forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen dürfen sie in Zukunft aber immer noch nicht. Die Koalition ist hier auf halber Strecke stehen geblieben.”

Ausdrücklich abgelehnt haben Union und FDP gestern im Agrarausschuss einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, demzufolge nach Landesrecht ausgewiesene Schutzwälder auch dann weiter Wald bleiben sollten, wenn sie gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden. Die Agrarabgeordneten der CSU behaupteten, es gäbe keine landwirtschaftlich genutzten Schutzwälder. Behm: “Nach unseren Informationen ist das falsch. Aber wenn es stimmen würde, dann hätte die Koalition dieser Regelung auch zustimmen können. Stattdessen hat sie sich in diesem Konflikt zwischen Alm- und Waldschützern, der den Naturschutz spaltet, voll und ganz auf eine Seite gestellt. Unser Antrag zielte jedoch auf einen vertretbaren Ausgleich der widerstreitenden Positionen ab. Wenn das Land Bayern Almen zu Schutzwäldern erklärt hat, die auch zukünftig kein Wald sein sollten, dann ist es Aufgabe des Landes Bayern, das einzelflächenbezogen zu ändern, anstatt dass der Bund pauschal für alle beweideten Schutzwälder den Waldstatus aufhebt.”

Mehr zu den Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Bundeswaldgesetz:
http://www.cornelia-behm.de/cms/default/rubrik/4/4685.waldpolitik.html

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Kommunen sind keine Bittsteller – ver.di und Bundes-SGK fordern Rettungsschirm für Städte, Gemeinden und Landkreise

Kommunen sind keine Bittsteller – ver.di und Bundes-SGK fordern Rettungsschirm für Städte, Gemeinden und Landkreise

Berlin. 17. Juni 2010. (red) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) setzen sich für eine sofortige, sozial gerechte und nachhaltige Verbesserung der Einnahmen der Kommunen sowie der staatlichen Gebietskörperschaften insgesamt ein. In einer gemeinsamen Erklärung fordern der ver.di-Vorsitzende, Frank Bsirske, und der amtierende Vorsitzende der Bundes-SGK, Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil, einen Rettungsschirm für die Kommunen, durch den Einnahmeausfälle in Folge des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorschriften – zusammen pro Jahr rund 2,3 Milliarden Euro – kompensiert werden.

Das Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung, die Gewerbesteuer abzuschaffen, lehnen die Spitzenvertreter von ver.di und Bundes-SGK als vollkommen ungeeignet ab: “Um die Finanzkraft der Kommunen dauerhaft zu stabilisieren, muss die Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer ausgebaut werden, in die auch Freiberufler und Selbstständige und Teile der Wertschöpfung einbezogen werden, die in der Kommune erarbeitet wurden und die als Zinsen, Mieten, Pachten oder Leasingraten Kapitalgebern zufließen”, forderte Bsirske.

Bsirske und Weil sprachen sich zudem für ein Konjunkturprogramm III und in diesem Rahmen für ein weiteres kommunales Investitionsprogramm aus. “Kurzfristig ist es auch notwendig, die Kommunen von Kosten für soziale Leistungen zu entlasten. Wir brauchen eine deutliche Anhebung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für langzeitarbeitslose Menschen und mittelfristig eine generelle Änderung in der Struktur der Mitfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme durch die Kommunen”, unterstrich Weil.

Das Sparpaket der Bundesregierung biete keine Lösungen. Notwendig sei die Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit durch eine Kurskorrektur auf der Einnahmenseite, hoben Weil und Bsirske hervor.

“Dazu zählt die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, den Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen zu erhöhen und große Erbschaften wirksam zu besteuern. Auch eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Rahmen und eine Börsenumsatzsteuer in Deutschland sind notwendig”, verlangte Bsirske.

Erst auf der kommunalen Ebene entscheide sich, ob die Politik von Bund und Ländern erfolgreich sei. “Nicht was im Gesetzblatt steht, sondern was in den Kommunen bei den Menschen umgesetzt wird, ist wichtig. Darum sind Kommunen auch keine Bittsteller, sondern sie haben einen Anspruch auf eine finanzielle Basis, die ihre Handlungsfähigkeit sichert, die Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet und der kommunalen Selbstverwaltung Gestaltungsmöglichkeiten garantiert”, mahnte Weil.

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Dringend Spenden für Flüchtlinge aus Kirgisistan benötigt UNO-Flüchtlingshilfe stellt 100.000 Euro für Soforthilfe zur Verfügung

Dringend Spenden für Flüchtlinge aus Kirgisistan benötigt
UNO-Flüchtlingshilfe stellt 100.000 Euro für Soforthilfe zur Verfügung

Nürnberg / Berlin. 17. Juni 2010. (red /and). Aufgrund der aktuellen Gewalteskalation im Süden Kirgisistans und der verzweifelten Lage Tausender Flüchtlinge hat die UNO-Flüchtlingshilfe 100.000 Euro für die Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Seit dem 10. Juni hat sich die Situation in den Städten Osch und Dschalalabad zusehends verschärft und bereits viele Todesopfer gefordert. Es wird von Schusswechseln und Angriffen auf Zivilisten – auch auf Frauen und Kinder – berichtet.

„Dies ist eine dramatische und sich schnell entwickelnde Flüchtlingskrise“, sagt UN-Flüchtlingskommissar António Guterres. Die Menschen bräuchten dringend Hilfe.

Seit Beginn der Ausschreitungen gegen die usbekische Minderheit in Kirgisistan am 10. Juni sind mehr als 200.000 Menschen geflohen. Nach Angaben der usbekischen Behörden haben seit dem 11. Juni über 75.000 Flüchtlinge in Usbekistan Schutz und Sicherheit gesucht. Über eine Luftbrücke von Dubai nach Andijan im Osten Usbekistans versorgt das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) die Flüchtlinge in der Region. Jedes der sechs geplanten Hilfsflugzeuge soll 40 Tonnen an Bedarfslieferungen transportieren.

Am Mittwoch, 16. Juni, trafen um elf und 14 Uhr Ortszeit die beiden ersten UNHCR-Hilfslieferungen ein. 800 Leichtbau-Familienzelte, Decken, Schlafmatten, Küchensets und Planen für Notunterkünfte sollen den rapide wachsenden Bedarf nach Unterkunft und Zuflucht decken.

Krisenmanager, Logistiker und Facheinsatzkräfte von UNHCR sind bereits seit einigen Tagen in der Region und bereiten dort den Nothilfeeinsatz vor. Zusätzlich ist eine Sondermaschine mit Personal für den Einsatz geplant. UNHCR-Sprecher befürchten, dass aufgrund der Sicherheitslage die Versorgung der Flüchtlinge in den Grenzregionen Kirgisistans nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Vereinten Nationen bitten: Helfen Sie Flüchtlingen aus Kirgisistan.

UNO-Flüchtlingshilfe
Spendenkonto 2000 8850
Sparkasse KölnBonn – BLZ 370 501 98
Stichwort: Nothilfe Kirgisistan

Spenden online und weitere Infos unter: http://www.uno-fluechtlingshilfe.de

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Vermittlungsausschuss vertagt Solarförderung

Vermittlungsausschuss vertagt Solarförderung

Berlin. 17. Juni 2010. (red / and). Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch seine Beratungen zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung vertagt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Kompromissvorschläge erarbeiten soll. Am 5. Juli 2010 um 18 Uhr kommt der Vermittlungsausschuss erneut zusammen, um die Verhandlungen fortzusetzen.

Bund und Länder sind sich uneins über die geplante Absenkung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen: Der Bundestag will diese um bis zu 16 Prozent reduzieren, der Bundesrat hingegen möchte die Absenkung auf höchstens 10 Prozent beschränken.

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Europäische Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen am 17. Juni 2010 gestartet

Europäische Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen am 17. Juni 2010 gestartet

Berlin. 17. Juni 2010. (red / and). Am 17. Juni 2010, an dem Tag, an dem der Europäische Rat in Brüssel tagt, starten die Netzwerke Grundeinkommen Deutschland, Österreich und Schweiz sowie Attac Deutschland, AG Genug für Alle, und Attac Inhaltsgruppe Grundeinkommen Österreich eine Europäische Initiative zur
Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bewohner/innen Europas, welches jeder und jedem die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll, teilte die Initiative-Gruppe in einer Pressemitteilung mit.

Der erste Schritt besteht in der Sammlung von Unterstützererklärungen
der Bürger/innen Europas für ein Grundeinkommen auf den Webseiten der nationalen Grundeinkommens-Netzwerke und deren Zusammenzählung auf der Webseite der Europäischen Initiative
http://www.basicincomeinitiative.eu.

Es werden weitere Grundeinkommensnetzwerke in Europa um Mitarbeit in der Initiativgruppe gebeten.

Ein zweiter Schritt könnte in Form einer EU-Bürgerinitiative erfolgen,
zu deren Unterzeichnung dann die Bürger/innen der EU gebeten werden.

Der 17.Juni 2010 ist bewusst als Tag des Startes der Initiative gewählt
worden, weil an diesem Tag der Europäische Rat in Brüssel auch die
Ziele der Bekämpfung der Armut in Europa bis 2020 diskutiert und
beschließt. Dies ist ein wichtiges Ereignis im Europäischen Jahr gegen
Armut und soziale Ausgrenzung.

Die Initiator/innen der Initiative sehen in dem Grundeinkommen einen
wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Armut. “Die Höhe des
Grundeinkommens soll mindestens die Einkommensarmutsgrenze nach
EU-Standard im jeweiligen Land betragen. In Deutschland wären das über 913 Euro für jeden Erwachsenen”, erklärte Ronald Blaschke vom Netzwerk Grundeinkommen Deutschland. “Stigmatisierungen und Ausgrenzungen von Armen aus dem Leistungsbezug , wie sie mit den jetzigen bedürftigkeitsgeprüften Sozialtransfers verbunden sind, würden mit dem Grundeinkommen auch endlich abgeschafft. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wäre für alle möglich.”

Albert Jörimann von BIEN-Schweiz hält fest: „Die Schweiz ist zwar kein
EU-Mitgliedstaat, aber wir unterstützen die gesamteuropäischen
Initiativen und streben auch für unser Land die Einführung eines
Grundeinkommens gemäss den genannten Kriterien und Standards an.“
Klaus Sambor von der Attac-Inhaltsgruppe Grundeinkommen und dem
Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria meint, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Baustein ist im
Transformationsprozess mit dem Ziel, ein „Gutes Leben für Alle“ zu
schaffen. Es soll als Sofortmaßnahme noch im derzeitigen System
eingeführt werden und muss von gesellschafts-, wirtschafts- und
bildungspolitischen Maßnahmen begleitet werden. Es ist ein Schritt in
Richtung einer Gesellschaft, in der die Menschen frei von
Existenzängsten selbstbestimmt leben und tätig sein können.

„Die Weltwirtschaftskrise ist noch lange nicht vorbei und die
ökologische Krise verschärft sich täglich. Angesichts dessen werden
weltweit dramatische Umbauten der Produktions-, Welthandels- und
Sozialstruktur notwendig sein. Die können nur mit der demokratischen
Zustimmung der Menschen geleistet werden. Um diese notwendige
Unterstützung zu erhalten, sind materielle Sicherheit und öffentliche
Daseinsvorsorge zentrale Voraussetzungen. Beides leistet ein
bedingungsloses Grundeinkommen“, sagte Hardy Krampertz vom bundesweiten Koordinationskreis Attac Deutschland.

Für die Grundeinkommensnetzwerke sind Ansprechpartner/innen:

Margit Appel, margit.appel (at) ksoe.at, 0043 13105159
Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – B.I.E.N. Austria, http://www.grundeinkommen.at

Reimund Acker, acker (at) grundeinkommen.de, 0049 899807293 und
Ronald Blaschke, blaschke (at) grundeinkommen.de, 0049 1778941473
Netzwerk Grundeinkommen (Deutschland) , http://www.grundeinkommen.de

Albert Jörimann, albert.joerimann (at) bien-ch.ch
BIEN – Schweiz, Schweizerisches Grundeinkommens-Netzwerk
http://www.bien-ch.ch/

Für die Attac-Organisationen sind Ansprechpartner:

Klaus Sambor, klaus.sambor (at) aon.at, 0043 66473437308
Attac Inhaltsgruppe Grundeinkommen Österreich
http://community.attac.at/grundeinkommen.html

Hardy Krampertz, krampertz (at) attac.de,.0049 6994943727
Attac Deutschland, AG Genug für Alle , http://www.grundeinkommen-attac.de

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Für einen gleichgewichtigen Klimaschutz

“Für einen gleichgewichtigen Klimaschutz”

Brüderle zur ökonomischen Analyse alternativer Klimaschutzbeiträge von Prognos/GWS

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie haben die Prognos AG und die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) alternative Klimaschutzbeiträge von Staaten und deren Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und andere Sektoren analysiert. Seit heute sind die Endberichte veröffentlicht.

PROGNOS / GWS gehen der Frage nach, wie sich ein internationales Klimaschutzabkommen wirtschaftlich auswirken würde, das einerseits das Treibhausgasminderungsziel der 27 EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2020 von 20 auf 30 % erhöht und andererseits die übrigen Länder bei den weniger anspruchsvollen Minderungsangeboten belässt, zu denen sie sich bisher bereit erklärt haben.

Im Ergebnis sehen Prognos / GWS einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU im Jahr 2020 um über 0,6 % im Vergleich zur Referenzentwicklung. In Deutschland läge das reale BIP im Jahr 2020 als Folge eines überproportionalen Minderungsziels (-40 % bis 2020) und bei Annahme eines fortgesetzten Kernenergieausstiegs um etwa 21,3 Mrd. Euro niedriger. Das entspricht einem überdurchschnittlichen BIP-Verlust von nahezu 0,9 %.

Dazu erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: “Die Studie belegt, dass eine einseitige Verschärfung des EU-Minderungsziels ohne vergleichbare Aktivitäten anderer großer Emittentenländer die deutsche Volkswirtschaft in besonderer Weise belasten würde. Daher habe ich mich bereits im Mai in Brüssel gegen eine einseitige Verschärfung ausgesprochen. Ich begrüße deshalb auch den Beschluss des EU-Umweltministerrates vom vergangenen Freitag, zunächst die wirtschaftlichen Auswirkungen eines 30 %-Minderungsziels der EU eingehender zu untersuchen, bevor hierzu eine Entscheidung getroffen wird.

Deutschland und die EU sind seit Jahren Vorreiter beim Klimaschutz. Jetzt ist es aus ökologischen und ökonomischen Gründen wichtig, dass die anderen maßgeblichen Emittentenländer mit vergleichbaren Anstrengungen nachziehen. Das ist unsere Vorstellung eines gleichgewichtigen Klimaschutzes.”

Die Studie von Prognos / GWS hat ferner die Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke in Deutschland untersucht. Im Ergebnis würde eine Laufzeitverlängerung die zusätzlichen volkswirtschaftlichen Kosten, die mit dem nationalen 40 %-Minderungsziel verbunden sind, weitgehend kompensieren.

Bundesminister Brüderle ergänzte: “Die Studie zeigt, dass eine Verlängerung der Laufzeiten bestehender Kernkraftwerke nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern auch die volkswirtschaftlichen Kosten eines ambitionierten Klimaschutzes deutlich senken würde.”

Das Forschungsprojekt ist von Oktober 2009 bis Mai 2010 gelaufen. Sein voller Titel lautet: “Ökonomische Analyse alternativer Klimaschutzbeiträge von Staaten im Rahmen eines internationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach 2012 und deren Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und andere Sektoren”.

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Hannack: Chancen in der Pflege erhalten

Hannack: Chancen in der Pflege erhalten

Berlin- 17. Juni 2010. (red /and). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich für den Erhalt der besonderen Förderung der Alten- und Krankenpflegeausbildung ein.

“Der drohende Wegfall der Förderung trifft Arbeitslose ebenso wie pflegebedürftige Menschen. Die Regierung muss Chancen erhalten und darf nicht Perspektiven zerstören, damit aus dem Beschäftigungschancen- kein Beschäftigungsverhinderungsgesetz wird”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack anlässlich der heute stattfindenden ersten Lesung des “Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen”.

Die besondere Förderung einer dreijährigen Alten- und Krankenpflegeausbildung läuft am 31. Dezember 2010 aus und sollte ursprünglich verlängert werden. Durch die Unterstützung der dreijährigen qualifizierten Berufsausbildung war arbeitslosen Menschen einerseits eine neue berufliche Perspektive vermittelt worden, andererseits hatte die Förderung auch geholfen, den zunehmenden Fachkräftemangel im Bereich der Altenpflege zu mindern. Im neuen Gesetzentwurf ist die Verlängerung der Förderung nicht mehr vorgesehen.

Allein im vergangenen Jahr hätten 14.200 Menschen mit Erfolg eine von der Arbeitsagentur geförderte Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert, über die Hälfte davon aus “Hartz IV”. Die guten Chancen, anschließend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, hätten insbesondere bei langzeitarbeitslosen Menschen zu einer hohen Abschlussquote geführt. “Es ist völlig unverständlich, weshalb gerade diesem Personenkreis künftig die Möglichkeit auf eine solide Ausbildung in einer zukunftsfähigen Branche erschwert werden soll”, betonte Hannack. Gleichzeitig forderte Hannack die Pflegeeinrichtungen auf, endlich entsprechend dem Bedarf auszubilden. Bislang würden ausbildende Unternehmen auf dem hart umkämpften Markt faktisch benachteiligt: “Dem muss endlich durch eine Ausbildungsumlage entgegengewirkt werden”, sagte Hannack.

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