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NSA-Affäre: Abhören von Mobilfunk-Telefonen von Journalisten und Menschen im Umfeld der Bundeskanzlerin könnten zum ernsten Problem werden

NSA-Affäre: Abhören von Mobilfunk-Telefonen von Journalisten und Menschen im Umfeld der Bundeskanzlerin könnten zum ernsten Problem werden

Generalbundesanwalt Harald Range informiert ab 17 Uhr am heutigen Mittwoch in einer Pressekonferenz – Pressekonferenz wird live beim Nachrichtensender Phoenix übertragen

Berlin / Karlsruhe. 4. Juni 2014. Nicht nur das Abhören des Mobilfunk-Telefons der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sondern auch mögliche „Massen-Abhörmassnahmen“ durch Geheimdienste und internationalen Großkonzerne von Menschen und Journalisten im Umfeld der deutschen Regierungschefin könnten sich nach ersten Einschätzungen von internationalen Menschenrechts-Beobachtern zu einem ernsten Problem für die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland entwickeln.

Medien-Berichten zufolge wurde die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel möglicherweise vom U.S.-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency, kurz NSA genannt, und weiteren Geheimdiensten über das Mobiltelefon „total überwacht und abgehört.“ Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe liess es über mehrere Wochen offen, ob der Anfangsverdacht für eine oder mehrere Straftaten im Zusammenhang mit Abhörmassnahmen des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bestehen könnte und Ermittlungen aufgenommen werden.

Nach Informationen der Tagesschau und des Nachrichtenmagazins Focus ermittelt die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe jetzt möglicherweise doch „gegen Unbekannt“. Seit Wochen wird in Deutschland, in Europa und in der Welt über den bestehenden Verdacht berichtet, wonach das Mobiltelefon der deutschen Bundeskanzlerin abgehört und total überwacht wurde.

Sollten Geheimdienste und internationale Großkonzerne tatsächlich ein „Massen-Abhören“ von Journalisten und Menschen, wenn auch nur auf elektronischem Wege, realisiert haben und durchführen, so sei nach Einschätzung von internationalen Menschenrechts-Beobachtern an keinem Ort in Deutschland die Vertraulichkeit des Wortes der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auch bei wichtigen Sicherheits-relevanten Themen und wenn es um wichtige Themen und Interessen der Bundesrepublik Deutschland geht gewährleistet.

Selbst wenn die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe möglicherweise im mutigen Engagement mittels nationaler und internationaler Ermittlungen ein Ende der Abhörmassnahmen des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel herbeiführen könne, so sei die Vertraulichkeit von Worten der Bundeskanzlerin etwa bei geheimen und vertraulichen Treffen von Angela Merkel immer noch nicht gewährleistet, so bald sich Journalisten, Minister, Regierungs-Mitarbeiter, Menschen, Partei-Freunde mit Mobil-Telefonen und Kommunikations-Mitteln im Umfeld der Bundeskanzlerin befinden, die in Massen-Abhörmassnahmen weiter abgehört werden.

Menschenrechts-Beobachter äußerten, die Bedenken, wonach die hochempfindlichen Mikrofone von Smartphones, Mobiltelefonen, PC´s, Notebooks und Tablet-PC´s von Menschen deren Kommunkations-Geräte möglicherweise von Geheimdiensten und internationalen Großkonzernen abgehört werden auch die gewünschten geheimen und vertrauchlichen Worte der Bundeskanzlerin an die Überwacher technisch ohne Probleme mitübertragen können, auch dann wenn Dr. Angela Merkel, keine Öffentlichkeit zu brisanten oder geheimen Themen wünscht.

In persönlichen Begegnungen sei es zwar der Bundeskanzlerin möglich mittels visueller Augenkontakt-Inspektion zu prüfen wer ihren Worten Aufmerksamkeit schenkt, doch es sei nahezu unmöglich für die Bundeskanzlerin wer über hochsensiblen Mikrofonen in Smartphones, Mobilfunktelefonen, Notebooks, PC´s, Tablet-Computern und weiteren Kommunikations-Tools unsichtbar und möglicherweise nicht erwünscht, lauscht oder besser mithört auch dann, wenn dies ausdrücklich nicht gewünscht sei.

Massen-Abhörmassnahmen und Lausch-Angriffe auf Journalisten und einer Vielzahl weiterer Menschen in Deutschland könnten, sich nach Einschätzung von internationalen Menschenrechts-Beobachtern, damit zu einem sehr ernsten Problem für die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland entwickeln. Die Vertraulichkeit von Worten lasse sich so betrachtet an keinem Ort in Deutschland, in Europa und in der Welt gewährleisten. Es sei möglich, dass irgendwer immer unsichtbar mithöre, sollten sich die seit Wochen in der öffentlichen Diskussion stehenden Massen-Abhörmassen durch Geheimdienste und möglicherweise auch internationaler Konzerne national und international bestätigen.

Am heutigen Mittwoch will Generalbundesanwalt Harald Range ab 17 Uhr in einer Pressekonferenz über Details und Massnahmen informieren. Der Fernseh-Sender Phoenix plant die Pressekonferenz mit dem Generalbundesanwalt ab 17 Uhr zu live zu übertragen.

Weitere und ausführliche Informationen im Bericht der Tagesschau: http://www.tagesschau.de/inland/generalbundesanwalt-nsa106.html . Andreas Klamm

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NSA-Affäre: Wurde Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel total überwacht und abgehört ?

NSA-Affäre: Wurde Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel total überwacht und abgehört ?

Generalbundesanwalt Harald Range informiert ab 17 Uhr am heutigen Mittwoch in einer Pressekonferenz – Pressekonferenz wird live beim Nachrichtensender Phoenix übertragen

Berlin / Karlsruhe. 4. Juni 2014. Medien-Berichten zufolge wurde die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel möglicherweise vom U.S.-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency, kurz NSA genannt, und weiteren Geheimdiensten über das Mobiltelefon „total überwacht und abgehört.“ Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe liess es über mehrere Wochen offen, ob der Anfangsverdacht für eine oder mehrere Straftaten im Zusammenhang mit Abhörmassnahmen des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bestehen könnte und Ermittlungen aufgenommen werden.

Nach Informationen der Tagesschau und des Nachrichtenmagazins Focus ermittelt die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe jetzt möglicherweise doch „gegen Unbekannt“. Die Tageschau bezieht sich in ihrer Berichterstattung auf Informationen von NDR, WDR und “Süddeutscher Zeitung”, die wiederum von „gut informierten Kreisen“ im Zusammenhang eines möglichen Abhör-Skandals des Mobiltelefons der deutschen Bundeskanzlerin berichten.

Seit Wochen wird in Deutschland, in Europa und in der Welt über den bestehenden Verdacht berichtet, wonach das Mobiltelefon der deutschen Bundeskanzlerin abgehört und total überwacht wurde.

Generalbundesanwalt Harald Range reagiere möglicherweise auf einen „Sturm der Entrüstung“. Weiteren Medienberichten anderer Medien zufolge könnten an den Abhörmassnahmen des Handy´s der Bundeskanzlerin “Agenten oder Spione in Ausübung nachrichtendienstlicher Tätigkeit in Deutschland beteiligt gewesen sein.” Damit könnten nach Experten-Einschätzungen eine oder mehrere Straftaten in Deutschland begangen sein worden.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazin Focus zufolge könnten an den Abhörmassnahmen des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin U.S. Agenten beteiligt gewesen sein ( http://www.focus.de/politik/deutschland/ueberwachung-von-merkels-handy-bundesanwalt-ermittelt-nun-doch-gegen-us-spione_id_3894204.html ). Damit läge dann ein möglicher Tatbestand einer oder mehrerer Straftaten vor, der keine reine elektronische Überwachung bedeute, wovon die Generalbundesanwaltschaft mutmasslicherweise bislang ausgegangen ist.

Am heutigen Mittwoch will Generalbundesanwalt Harald Range ab 17 Uhr in einer Pressekonferenz über Details und Massnahmen informieren. Der Fernseh-Sender Phoenix plant die Pressekonferenz mit dem Generalbundesanwalt ab 17 Uhr zu live zu übertragen.

Weitere und ausführliche Informationen im Bericht der Tagesschau: http://www.tagesschau.de/inland/generalbundesanwalt-nsa106.html . Weitere Informationen zur NSA-Affäre und den Abhörmassnahmen des Mobiltelefons der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) folgen so bald wie möglich. Andreas Klamm

Hintergrund und Fach-Information: Verbot der Agententätigkeit auf der Grundlage des Paragraphen 99, Strafgesetzbuch, Zitat:

„§ 99 Geheimdienstliche Agententätigkeit

(1) Wer
1. für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder
2. gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 oder § 96 Abs. 1, in § 97a oder in § 97b in Verbindung mit § 94 oder § 96 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten werden, mitteilt oder liefert und wenn er
1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung solcher Geheimnisse besonders verpflichtet, oder
2. durch die Tat die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

(3) § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/99.html

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